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Full text of "Handbuch der Friedensbewegung"

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Handbuch 



der 



Friedensbewegung. 



Co 



Von 



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Alfred Ht Fried. 




Wien und Leipzig 1905 

Verlag der Oesterreichischen Friedensgesellschaft. 

Für den Qesamtbuchhandel: 

Reichenbach'sche Buchhandlung (Westermann 8c Staeglich) 

in Leipzig. 



I 



Herrn Kommerzienrat 



Georg Arnhold in Dresden 



gewidmet. 



„Ist eine Wahrheit von der Mensch- 
heit erst einmal erkannt und erfasst, 
vermag sie ebensowenig zu verschwin- 
den, wie ein Stern aufhören kann, sich 
im Himmelsraum zu bewegen." 

J. N o V i c o w. 

„Drei Phasen sind es, die jede 
geistige Bewegung durchzumachen hat : 
In der ersten wird sie verlacht, in der 
zweiten bekämpft und in der dritten 
wirft man ihr vor, dass sie offene 
Türen einrennt." 

Bertha von Suttner. 



Vorwort. 



Das vorliegende „Handbuch der Friedensbewegung** 
verdankt seine Entstehung einem von mir anfangs 1904 
im „Wiener Akademischen Friedensverein" unter dem 
Titel „Einführung in die Friedensbewegung" abgehaltenen 
Zyklus von sechs Vorträgen. Baronin von Suttner, die den 
Vorlesungen beiwohnte, gab die Anregung, dass diese im 
Druck erscheinen mögen. Als ich dann daran ging, die 
kurzen Vorlesungen für die Drucklegung zu bearbeiten, 
wuchs der Stoff und erweiterte sich der Umfang so, dass 
am Ende der Arbeit etwas ganz Neues hervorgegangen 
war. 

Das Bedürfnis nach einem die gesamte Friedens- 
bewegung umfassenden Handbuch war von den in der pazi- 
fistischen Propaganda Stehenden schon lange empfunden 
worden. So reich die pazifistische Literatur auch ist, fehlte 
es bisher — und nicht allein in deutscher Sprache — an 
einem Buche, das die Grundbegriffe, die Ziele, die er- 
reichten Ergebnisse, den gegenwärtigen Umfang und die 
geschichtliche Entwicklung der Friedensidee und der Be- 
wegung so zusammenfasste, dass man es einem Aussen- 
stehenden, der sich über die Bewegung orientieren wollte, 
als vollständigen Wegweiser in die Hand hätte geben 
können, das aber auch gleichzeitig dem Anhänger und 
Eingeweihten bei der Propaganda als nützliches Nach- 



VI 

Schlagewerk zu dienen imstande gewesen wäre. Dieses 
Bedürfnis zu erfüllen lag in meiner Absicht. Ich schmeichle 
mir nicht, diese Absicht voll verwirklicht zu haben, hoffe 
jedoch, dass ich durch die Unterstützung der Gleich- 
gesinnten in die Lage gesetzt werde, bei kommenden Auf- 
lagen manche Lücke auszufüllen und sonstige Verbesse- 
rungen vorzunehmen. ' 

Trotzdem glaube ich, dass das Buch schon in seiner 
jetzigen Gestalt wird gute Dienste leisten können. Herr- 
liche Tage sind für die Bewegung angebrochen. Das im 
Haag begonnene Werk, das die pazifistische Arbeit von 
Jahrzehnten krönte, hat seine Lebenskraft auch den 
grössten Skeptikern gegenüber erwiesen. Eine die Arbeit 
jener Konferenz ergänzende zweite Vereinigung der Re- 
gierungen zeigt sich am Horizont. Die Schiedsvertrags- 
politik hat innerhalb weniger Monate auch in Europa 
festen Fuss gefasst, und zieht fast täglich mehr Staaten in 
ihr Bereich. Der militärische Begriff von der Friedens- 
erhaltung, weicht zusehends der pazifistischen An- 
schauung der Friedens Sicherung durch Ausbreitung 
und Festigung des internationalen Rechtes, das seine 
eherne Stütze in den wahren Interessen der Kulturvölker 
findet. Die Friedensbewegung befindet sich in einem Auf- 
schwung, dessen Tempo von Tag zu Tag beschleunigter 
wird und das auch ihre optimistischsten Verfechter in 
Erstaunen setzt. 

Gerade bei der Abfassung dieses Buches konnte ich 
diese rasende Entwickelung beobachten. Von dem ersten 
Konzept, das vor Jahresfrist für die erwähnten Vor- 
träge niedergeschrieben wurde, bis zu den Vorträgen 
selbst, von deren Umarbeitung für das Buch bis zur ersten 
Korrektiu-, und schhesslich bis zur letzten Revision der 
druckfertigen Probebogen, war ich fortwährend gezwun- 
gen Ergänzungen aufzunehmen, immer neuen Fortschritten 
Rechnung zu tragen. Das Buch veraltete mir unter der 
Feder. Dieser Umstand erschien mir aber auch als der 



vn 

beste Beweis dafür, dass diese Veröffentlichung im 
höchsten Grade zeitgemäss ist. 

Ist doch der Augenblick herangerückt, wo auch die 
Gleichgültigen aus ihrer Ruhe erweckt und veranlasst 
werden, der Bewegung mehr Interesse entgegen zu 
bringen, und wo die alten Gegner notgedrungen mit 
Tatsachen, die sie bisher mit Schlagwort en glaubten 
abtun zu können, sich etwas näher werden vertraut 
machen müssen. Dabei kann das „Handbuch" viel 
Gutes stiften, indem es ein reales Bild der Friedens- 
bewegung entwirft, ihre Vorurteile erschüttert, und 
klar macht, dass es sich bei dieser Bewegung durchaus 
nicht um eine vorübergehende „Mode" handelt, noch 
um eine Utopie, sondern um eine mit den Er- 
fordernissen einer neuen Zeit in ursächlichem Zusammen- 
hange Steheade Erscheinung, die sich in einem langen 
hartnäckigen Kampf allmählich, aber stetig entwickelte 
und daher ernst genommen werden muss. 

Möge das Buch diesen Zweck erfüllen. 

Den zahlreichen Personen, die mir bei der Ab- 
fassung mit Material und Auskünften dienten, drücke 
ich bier meinen Dank aus, ganz besonders aber Herrn 
Elie Ducommun, dem Leiter des Bemer internatio- 
nalen Friedensbureaus, dem Bureau der österr. 
Gesellschaft der Friedensfreunde in Wien, 
und Herrn Carl Ludwig Siemering in Königsberg 
in Pr., der mir beim Lesen der Korrekturen behilflich 
war und das Register zusammenstellte. Die Schriften, die 
ich bei der Arbeit benützte, sind im sechsten Kapitel 
unter dem Verzeichnis der pazifistischen Literatur be- 
sonders angeführt. 

Wien, am ii. November 1904. 

A. H. F. 



Inhaltsverzeichnis. 



— « 

Seite 

I. Kap. Die Gnindbegrriffe der Friedensbewegaug . . 1 

II. Kap. Die realen Grundlagen der Friedensbewegung . 31 

III. Kap. Die Organisation des Weltfriedens 77 

Anhang: Schiedsgerichtslexikon. Chronologische 
Zusammenstellung von 241 seit dem Jahre 1794 bis An- 
fang 1904 vorgekommenen Schiedsgerichtsfällen . . . 123 

IV. Kap. Die Haager Konferenz nnd ihre Ergebnisse 159 

V. Kap. Gescbiclite der Friedensbewegung 315 

A. Bis zum Wiener Kongress 219 

B. Vom Wiener Kongress bis zur Haager Konferenz . 232 

1. Von der Gründung der ersten Friedensgesell- 
schaften bis zur Gründung der interparlamen- 
tarischen Union (1815—1888) 232 

2. Vom ersten Weltfriedenskongress bis zur 
Haager Konferenz (1889—1899) 253 

C. Das Jahrfünft nach der Haager Konferenz (1899 bis 
1904) 305 

VI. Kap. Die Friedensbewegung und ihre Organe . . . 347 

A. Die Institute und Gesellschaften 349 

B. Biographisches Lexikon der führenden Pazifisten . 375 

C. Die pazifistische Literatur 434 

Nachträge und Berichtigungen 445 

Alphabetisches Wortregister 449 




I. 

Die Grundbegriffe der Friedensbewegung. 

Ein Widerspruch. — „Si vis pacem para bellum.** — Die 
Friedensbewegung. — Der Widerstand gegen die Friedensbewe- 
gung. — Die Ursachen des Widerstands gegen das Neue. — 
Verwechselung zwischen Krieg und Kampf. — 
Veränderung der Kampfformen im Verlaufe der Kulturentwick- 
lung. — Das Ueberwiegen des psychischen Kampfes. — Der 
militaristische und der pazifistische Frie- 
densbegriff. — Zwiespalt innerhalb des militaristischen 

Friedensbegriffes. — Verwechslung zwischen „Krieg** und „Sieg**. 

— Der Krieg als Fatum. — Der pazifistische Friedensbegriff. 

— „Ewiger** Friede. — Eine internationale Rechtsorgani- 
sation schliesst gewaltsame Exekution nicht aus. — Gewalt „an 
Stelle** und „im Dienste** des Rechtes. — Das Recht der le- 
gitimen Verteidigimg. — Allerweltsfriede. — Ab- 
rüstung. ' — Rüstungsstillstand. — Internationalität 

und Patriotismus. 



I. 

[Ein Widerspruch.] 

Unser Zeitalter ist, wie jede Uebergangszeit, so reich 
an Widersprüchen, dass wir uns wahrlich nicht wundem 
dürfen, wenn wir in den Geschehnissen unserer Tage 
manchmal die Logik vermissen. Einen der hauptsäch- 
lichsten Widersprüche finden wir zwischen den An- 
schauungen, denen die offizielle Welt in bezug auf 
den Frieden huldigt und den Handlungen, die der 
Sicherung dieses Friedens dienen sollen. Noch niemals 
in der Geschichte, war die auf der Höhe der zeitgenössi- 
schen Kultur stehende Menschheit so sehr von der Not- 
wendigkeit und den Vorteilen des Friedens überzeugt; 
noch niemals besass man so sehr die Erkenntnis, dass 
ein Krieg zwischen Kulturmächten, nicht nur den Be- 
stand der kriegführenden Staaten, ihre Konkurrenzfähig- 
keit im internationalen Wettbewerb imd ihre soziale Ord- 
mmg erschüttern, sondern auch auf die nicht direkt be- 
teiligten Staaten von schädlichem Einfluss sein müsse; 
noch nie machte man auch so ernsthafte Anstrengungen, 
einen bewaffneten Zusammenprall der Kulturvölker zu ver- 
meiden, wie gerade heute. Und dennoch hat man noch 
in keiner Periode der Geschichte, die gesamten Funk- 
tionen des Staates so sehr auf die FiUirung des Krieges 
zugeschnitten, hat man noch niemals so beständig mit 
einem bewaffneten Zusammenprall gerechnet; noch nie 
hat man in so hohem Masse die besten Kräfte des Staates 
für Rüstungszwecke verschwendet, als gerade jetzt, wo 
man so sehr darauf bedacht ist den Krieg zu vermeiden. 



I 



- 4 - 

[Si vis pacem, para bellum.] 

Wir finden eine Erklärung für diesen Widerspruch, 
bei weitem aber keine Lösung, in dem der Politik der 
alten Römer entnonmienen Grundsatz ,,Si vis pacem 
para bellum" (Wenn du den Frieden willst, so rüste 
den Krieg), der heute noch den Grundsatz der euro- 
päischen Politik bildet. 

Man bedenkt dabei nicht, dass dieser Grundsatz eines 
Volkes, das noch die Existenzberechtigung der andern 
Völker verneinte, das, ob mit Recht oder Unrecht, in 
den andern Völkern seiner Zeit nur Barbaren erblickte, 
die nur Feinde seiner eigenen Kultur sein konnten, das 
bei der Rückständigkeit des geistigen und physischen 
Verkehrs, des Handels und der sozialen Entwicklung der 
alten Welt noch imstande war, ein isoliertes Leben zu 
führen, imd in einer Politik des Raubes und der Ver- 
teidigimg seiner Beute imd seiner Kultur seine einzige 
Aufgabe erblickte, unmöglich Anwendung finden könne, 
auf unsere wirtschaftlich und sozial so sehr verquickten 
internationalen Verhältnisse, auf unser entwickeltes Rechts- 
leben, auf unsere Welt der Eisenbahnen imd der Tele- 
graphie, des Welthandels und der Weltwirtschaft. 

Der Irrtum, der in diesem Beharren auf einer längst 
schon imbrauchbaren Anschauung liegt, wie sie in jenem 
altrömischen Grundsatz zutage tritt, äussert sich am, 
drastischsten darin, dass das Leid, das durch diesen Irr- 
timi seitens der einzelnen Nationen hervorgerufen wird, 
zu einem internationalen Uebel geworden ist. 
Man ist sich heute in weiten. Kreisen der zivilisierten 
Welt darüber klar, dass die Opfer, die in den letzten 
vierunddreissig Jahren für Rüstungszwecke gebracht wur- 
den, auf allen Kulturvölkern $o schwer lasten, dass sie fast 
den Opfern eines Krieges früherer Zeit gleichkpnmien, 
und es fehlt an Stinmien ernster Politiker nicht, die 
eine nicht wieder gutzumachende Schädigung der Kultur 
und der Wirtschaft voraussehen, wenn sich die Lasten des 



~ 5 - 

bewaffneten Friedens in der bisherigen Weise in aufstei- 
gender Linie etwa noch dreissig Jahre fortbewegen 
sollten. Zum mindesten ist die drohende Gefahr eine sehr 
grosse für die Völker der europäischen Kultiurwelt, die 
imter diesen Lasten ja am meisten leiden, und die be- 
fürchten müssen, dass die führende Stellung des alten 
Kontinentes durch eben diese Lasten zugunsten weniger 
belasteter Kulturzentren verloren gehen werde. 
[Die Friedensbewegung.] 

Durchdrungen von der Erkenntnis der Unhaltbarkeit 
jenes veralteten Römergrundsatzes für unsere moderne 
Welt, überzeugt von den Gefahren, die aus jenem Irr- 
tum imserer Kultur imd Wirtschaft erstehen müssen, be- 
seelt von dem Gedanken, die Menschheit unserer Tage 
von der allen Wohlstand, alle Freiheit, alle soziale Ent- 
wicklung hemmenden Last zu befreien, und im festen 
Vertrauen auf die Macht des Rechtsgedankens in unserer 
so hochentwickelten Zivilisation, ist eine Bewegung 
erstanden, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die 
Völker aus der Sackgasse, in die sie sich verrannt haben, 
herauszuführen, ihnen die glückliche Küste einer idealen 
Rechtsgemeinschaft zu zeigen, innerhalb derer die Völker 
ihre Streitigkeiten nicht mehr durdi Gewalt lösen werden, 
sondern auf Gnmd der Vernunft, nach den Grundsätzen 
von Recht und Billigkeit. Diese Beweg^img — die Frie- 
densbewegung — verdankt, abgesehen von den realen 
Ursachen, die in den völlig veränderten Verhältnissen 
unserer wirtschaftlich und technisch so hochentwickelten 
Zeit ihre Begründung haben, ihr Dasein auch der Tat- 
sache, dass imsere sittliche Kultur innerhalb der ziviU- 
sierten Welt heute bereits eine solche Höhe erreicht hat, 
oder im Begriffe ist sie zu erreichen, dass die mora- 
lischen Imponderabilien bereits einen starken Einfluss auf 
die internationalen Beziehungen ausüben, imd die Inter- 
essen der Völker bereits stark von der Beachtung dieser 
ipwägbaren Einflüsse abhängen. Die Friedensbewegung 



— 6 — 

will, indem sie diese Wege weist, die zu erhöhter Kultur 
und erhöhtem Wohlstand führen, jene Vorbedingungen 
schaffen, die es ermöglichen werden, den schweren Panzer, 
der von vielen noch als ein imabänderliches Fatum hin- 
genommen wird, zu erledchtem und schliesslich zum 
grössten Teile zu beseitigen. 

[Der Widerstand gegen die Friedensbewegung.] 

Man möchte nun glauben, dass man eine solche Be- 
wegung in allen Ländern mit hellem Jubel begrüssen 
müsse, dass man in Scharen ihr zuströmen imd ihre Ar- 
beiten mit allem Nachdruck imterstützen müsse. Dass 
dies nicht der Fall ist, darf uns nicht wundem, wenn wir 
die Gesetze erkannt haben, die das soziale Werden be- 
stimmen. Alle neuen Ideen, alle grossen Um- 
wälzungen, die bisher die Lebensbedingungen der Mensch- 
heit umgewandelt haben, brechen sich nur müh- 
sam die Bahn zum Sieg. Der stiunpfe Widerstand 
der Masse stemmt sich allem Neuen entgegen und 
nur allmählich dringt dieses, falls es lebensfähig ist, 
durch. Es liegt Weisheit in diesem Naturgesetz. Aller 
Widerstand hat nur die Aufgabe, die Probe auf die Lebens- 
fähigkeit der neuen Erscheinung zu vollziehen, dieser im 
Kampfe die nötige Stärke imd Leistungskraft zu ver- 
leihen, damit sie den Aufgaben gewachsen wird, denen 
sie gerecht zu werden hat. Gerade der Widerstand ist 
das Mittel zum Siege aller grossen Ideen, aller grossen 
Bewegungen. 

[Die Ursachen des Widerstands gegen das Neue.] 

Diese Erkenntnis erfüllt die Friedensfreunde wohl 
mit Zuversicht, braucht uns aber nicht abzuhalten, die 
Ursachen dieses Widerstandes zu untersuchen. In der 
Regel findet dieser Widerstand nicht in den neuen Ideen 
seine Begründung, sondern in der falschen Auf- 
fassung, die die Aussenstehenden von dem Neu- 
erstandenen haben. Diese falschen Auffassimgen kom- 
men dadurch zustande, dass man das Neue mit den alten 



— 7 — 

Massen nüsst, mit Augen betrachtet, die noch nicht geübt 
sind, die neuen Formen zu erkennen. Es soll nicht ver- 
schwiegen werden, dass das Neue audi vielfach in so 
verschwommener noch nicht vollständig ausgebildeter 
Form zutage tritt, dass es schon deshalb in seinem guten 
Kern nicht sofort erkaimt werden kann. Di^e Formen 
auszubilden trägt der Widerstand und der dadurch er- 
zeugte Kampf der Idee um ihre Anerkennung nicht wenig 
bei. In der Hauptsache liegt aber dieser Widerstand 
doch in dem geistigen Trägheitsgesetz, da3 
es den Menschen schwer macht, das Neue ins Auge 
zu fassen und seine Berechtigung zu erkennen. Man be- 
müht sich nicht gern, tiefer in das Wesen des Neuen 
einzudringen und so entsteht in den Köpfen der Draussen- 
stehenden ein Zerrbild, das man bequem bekämpfen kann, 
weil es eben ein Zerrbild ist, und nicht die Wirklichkeit. 

Auch die Friedensbewegung ist nicht das, als 
was sie die meisten ihrer Gegner und die nicht geringe 
Zahl der Gleichgültigen betrachten. Diese Gegner und 
Skeptiker bekämpfen eben nur das Zerrbild, das sie sich 
von dieser Bewegung machen. 

Wenn ich daher im folgenden ein Bild dieser Be- 
wegung zu geben beabsichtige, ihre Ziele, Ursachen, Or- 
ganisation und Erfolge zu schildern gedenke, halte ich 
es für das richtigste zu Anfang ein negatives Verfahren 
anzuwenden und nicht direkt zu erklärein, was die Frie- 
densbewegung ist und will, sondern vielmehr auseinanderr 
zusetzen was sie nicht ist und was sie nicht will. 
Ich glaube auf diese Weise zu einem rascheren Kompro- 
miss mit jenen zu gelangen, die dieses Buch mit Vor- 
urteil zur Hand nehmen. 

Carlyle sagt: „Jeder Streit ist nur ein Missverständ- 
nis." Wenn dies auch nicht vollkommen zutreffend ist, 
so bilden die Missverständnisse gewiss einen nicht zu 
unterschätzenden Bestandteil aller Streitigkeiten. Sicher- 
lich dürfte aber die Rolle solcher Missverständnisse 



— 8 — 

nirgends eine hervorragendere sein, als dort, wo es sich 
um den Kampf neuaufstrebender Ideen gegen alte, 
durch Ueberlieferungen geheiligte Anschauungen handelt. 
Nicht wenig trägt in solchen Fällen die Unzulänglichkeit 
der Sprache dazu bei, die Geister zu verwirren imd den 
Streit zu verschärfen. Für die neuen Begriffe, die auf- 
tauchen, sind die neuen Wörter nicht immer gleich zur 
Hand, und der alte Wortschatz muss herhalten, die neuen 
Ideen zu decken. Die daraus entstehende Vieldeutigkeit 
führt niu: zu leicht zu einer Verwechslimg und Verkennung 
der neuen Begriffe, die den Vertretern des Althergebrach- 
ten zum Ausgangspunkte falscher Schlüsse und Urteile 
dienen. 

[Verwechselung zwischen „Krieg" und „Kampf ".] 
An der Spitze der zahlreichen Begriffsverwechslungen 
in Sachen der Friedensbewegxmg steht die Verwechslung 
von Krieg und Kampf. Das Gegenteil beider Er- 
scheinungen wird durch das Wort „Friede" bezeichnet, und 
daraus entwickelt sich die Meinimg der Gegner, dass die 
Pazifisten nicht nur den Krieg, sondern auch den Kampf 
aus der Welt schaffen wollen. Auch die Ruhe in der 
Natur, der Stillstand alles Lebens, wird als Friede be- 
zeichnet; ein Kirchhof ist uns der Ort des Friedens, und 
wenn wir vom Frieden im Walde sprechen, so wollen 
wir damit an die lautlose, an das Sterben gemahnende 
Ruhe erinnern. Aber dieser Friede ist nicht der Friede, 
den der Pazifismus erstrebt; das ist nicht der Friede, 
den man als gegensätzlichen Zustand von Krieg bezeichnet. 
Das ist nicht der Friede, der die waffenlose Entscheidung 
bestehender Streitigkeiten voraussetzt. 

In der Verwechslung dieser beiden verschiedenen, 
durch ein einziges Wort gedeckten Begriffe liegt der so 
leicht herauszufindende Fehler des bekannten Moltkeschen 
Satzes: „Der ewige Friede ist ein Traum und nicht ein- 
mal ein schöner.** Moltke hat nirgends grössere Zustim- 
mung für diesen Satz gefunden als bei den Pazifisten 



— 9 — 

selbst^ die in ihrer aufgeklärten Welt- und Naturanschau- 
ung wissen, dass Kampf und Leben identisch sind, dass 
erst der Kampf den Fortschritt dei* Kultur zeitigt, dass 
seit uralten Tagen der Kampf mit Recht als der Vater 
aller Dinge bezeichnet wird. Der Traimx vom Aufhören 
des Kampfes in der Natur tmd dementsprechend im 
menschlichen Leben gleicht dem Tratun von der Auf- 
findung der Quadratur des Zirkels \md vom Perpetuum 
mobile. Den Kampf aus der Welt denken, hiesse die 
Welt selbst verneinen. 

Wenn die Friedensbewegung aber dahin strebt, den 
Krieg wenigstens aus der Kulturgemeinschaft auszu- 
schalten, so denkt sie nicht im entferntesten daran, dem 
tatsächlich nichts weniger als schönen Traum der Be- 
seitigung des Kampfes nachzujagen. Wollen unsere Gegner 
jedoch beweisen, dass auch der Krieg ein Kampf sei imd, 
wie dieser, ein Naturgesetz, oder, ma ebenfalls mit Moltke 
zu sprechen, „ein Element der göttlichen Weltordnimg", 
so haben sie nur zum Teil recht. Es stimmt, jeder Krieg ist 
ein Kampf; aber nicht jeder Kampf ist Krieg. 
Der Kampf in der Natur ist mannigfaltig, millionenfach, 
wie das Leben selbst. In jeder Sekimde wickeln sich die 
ungeheuersten Kämpfe ab, die die verschiedenen natür- 
lichen Einheiten nach den verschiedensten Richtungen 
gleichzeitig durchführen. Der Krieg ist aber nur eine 
besondere Form im Kampfe der Menschheit. Er nimmt 
in der grossen Reihe der Kämpfe, die die höheren Ein- 
heiten der menschlichen Organisation gegeneinander füh- 
ren, nur mehr einen winzig kleinen Raum ein. Wenn also 
die Friedensbewegung danach strebt, den Krieg zu be- 
seitigen, so will sie nur eine besondere, nur mehr selten 
angewendete Kampfesart und nicht den Kampf in seiner 
Gesamtheit beseitigen. 
{Veränderung der Kampfformen im Verlauf der Kulturentwicklung.] 

Dass sich die Kampfformen innerhalb der Mensch- 
heit verändern, beweist uns ein Blick auf die Kultur- 



— lO — 

geschichte der hochentwickelten Völkerschaften. Ja, die 
gesamte Kulturentwicklimg ist eigentlich nichts anderes, 
als die zunehmende Versittlichung imd Verfeinenmg des 
Kampfes. Seinen rohesten Ausdruck fand der Kampf in 
jenen Zeiten, und findet er heute noch bei jenen wilden 
Völkerschaften, wo er die Vemichtimg des Gegners zum 
Zwecke hat; sei es, um den Besiegten zu verzehren oder 
durch seine Tötung ihn als Wettbewerber um die Nahrung 
zu beseitigten. Der iCannibale frisst den von ihm im Kampfe 
Besiegten, der Höhlenbewohner der Urzeit tötete ihn, um 
den Futterplatz oder das Weib zu behaupten. In diesen 
Zuständen, wo die menschliche Psyche noch völlig un- 
entwickelt erscheint und der tierische Instinkt allein zur 
Geltung kommt, ist jeder Kampf auch Kri^. Die nächste 
Stufe dieses Kulturstandes zeigt uns, wie sich ziu: Be- 
hauptimg des Daseins der einzelnen und zur grösseren 
Sicherung des Erkämpften Verbände gründen. Es ent- 
steht die Familie, die Horde, der Stamm. Auf dieser ent- 
wickelteren Stufe beginnt bereits der Kampf mildere For- 
men anzunehmen. Der Kampf nach aussen gegen die 
feindlichen Gemeinschaften behält die physische Form; 
im Innern, im Kampfe um das Ansehen und die 
Stellung in der eigenen sozialen Gemeinschaft entwickelt 
sich neben der noch immer geltenden physischen Kampfes- 
form das psychische Moment. Es handelt sich hier- 
bei nicht mehr darum, den Gegner za vernichten, sondern 
ihm die Ueberzeugung beizubringen, dass man der Stärkere 
ist; dass man seinen Anspruch auf Macht und Ansehen 
durch physische Kraft zu behaupten in der Lage ist. Diese 
blosse Andeutung der physischen Kraft, ohne sie zur Gel- 
tung zu bringen, ist bereits ein psychischer Kampfvorgang, 
wie er heute z. B. im allgemeinen Stimmrecht, in der 
Abstimmungsmethode unserer Parlamente etc. zum höch- 
sten Ausdruck gelangt. Man begnügt sich hier, die 
grössere physische Stärke klar zu beweisen, ohne sie an- 
wenden zu müssen; denn der Gegner erkennt seine eigene 



— II — 

Schwäche und ordnet sich freiwillig dem Stärkeren unter. 
An die Stelle der Keule ist die Urne getreten. 
[Ueberwiegen des psychischen Kampfes.] 

So bildet sich neben dem physischen Kampf mit dem 
Anwachsen der sozialen Gemeinschaften der psy- 
chische Kampf immer mehr aus^ imd aus dem Be- 
dürfnisse heraus^ auch diesem Kampfe gewisse Grenzen 
zu ziehen^ einesteils, um dem Schwächeren den Schutz 
der Gemeinschaft zuteil werden zu lassen, andererseits, 
um dem Starken den errungenen Besitz zu sichern und 
ihn nicht einem etwa später auftretenden Stärkeren zu 
überantworten, mit einem Worte, um mehr Stetigkeit in 
die Beziehungen der sozialen Genossen zu bringen, bildeten 
sich innerhalb derselben gewisse feststehende Regeln aus. 
£s erschien das Gesetz; es befestigte sich im sozialen 
Verkehr immer mehr und gewann immer weitere Aus- 
dehnimg. In demselben Masse, in dem sich die soziale 
Gemeinschaft erweiterte imd das Gesetz an Kraft zunahm^ 
verlor der physische Kampf, der Krieg, an Gebiet, so 
dass er nur mehr in den Beziehungen der ausserhalb der 
sozi^en Gemeinschaft Stehenden zur Geltung kam. 

Wir wissen, wie sich das Recht innerhalb der sozialen 
Gemeinschaften immer weiter ausgebildet hat. Wir wissen, 
dass im Mittelalter der einzelne sein eigener Richter war 
und sein Recht mit der Waffe durchzufechten hatte. Die 
Fehde, d. h. der Privatkrieg des einzelnen, fand später 
durch festgestellte Regeln eine Einschränkimg. Es ent- 
wickelte sich das Fehderecht, das wieder später durch 
den allgemeinen Landfrieden, durch den dem einzelnen 
die Rechtsausübung genommen wurde, verdrängt ward. 
Es gibt heute keinen Krieg der einzelnen Staatsmitglieder 
untereinander mehr. Soweit eine Auflehnung einzelner 
gegen das Gesetz vorkommt, bezeichnen wir dies als 
Rechtsbruch, und die Verteidigung der Gesellschaft 
gegen die Rechtsverletzer bildet den letzten Rest des 
physischen Kampfes innerhalb des Staatenlebens. Doch 



— 12 — 

dieser physische Kampf kommt nur äusserst selten zum 
Austrag; auch der Verbrecher füg^ sich in den meisten 
Fällen ohne Widerstand der bloss angedeuteten Gewalt. 
Trotz alledem tobt ein erbitterter Kampf psychischer Art 
innerhalb aller Staatengebilde; ein Kampfe *der täglich, 
zahlreiche Opfer fordert, zahlreiche Bitternisse imd Tränen 
erzeugt. Von dem grossen Kampfe der Parteien bis hinab 
in die kleinsten Unterabteilungen des sozialen Lebens, 
bis ins Haus, in die Werkstatt, ja bis in die Kinderstube 
hinein, nichts als erbitterter, unaufhörlicher, aber Leben 
und Entfaltung zeitigender Kampf. 

Wir sehen, dass überall dort, wo Recht und Gesetz 
an die Stelle der Anarchie getreten sind, der physische 
Kampf fast völlig an Boden verloren hat, hingegen der 
psychische Kampf trotz der dadurch bedingten Verfeine- 
rung inmier umfangreicher und auch wirkimgsvoller ge- 
worden ist. Nur für die Staaten imtereinander ist noch 
die Möglichkeit der physischen Auseinandersetzung, die 
Möglichkeit des Krieges gegeben, und wir sehen, wie 
sich auch dieses schon äusserst beschränkte Gebiet immer 
mehr verkleinert. Grosse Staaten, danmter solche, die 
sich noch vor Jahrzehnten das Recht der Kriegfühnmg 
als ein unantastbares Hoheitsrecht beilegten, verzichteten 
darauf imd vereinigten sich zu grösseren Verbänden, wie 
die Bimdesstaaten des Deutschen Reiches, die Kantone 
der Schweiz, die Staaten, die das heutige Italien bilden, 
die Vereinigten Staaten von Amerika etc. Aber auch hier 
macht die die Kriegsmöglichkeit beschränkende Entwick- 
lung nicht Halt. Diese grossen Staatenverbände gehen 
neue Bündnisse untereinander ein, wodurch der Krieg 
m einem inmier seltener werdenden und immer über- 
flüssiger, ja sogar unmöglicher erscheinenden Auskunfts- 
mittel wird. 

Trotz der unendlichen Beschränkung der physischen 
Kampfesform, die vielen Staaten eine bereits seit Jahr- 
zehnten bestehende kriegslose Zeit brachte, ist weder ein 



— 13 — 

Rückgang in der Entwicklung dieser Staaten zu beob- 
achten, noch ist mit dieser Vermindenmg des Kjrieges 
das Aufhören des Kampfes der Staaten untereinander 
eingetreten. Im Gegenteil I Ganlz wie im Leben innerhalb 
der sozialen Gemeinschaft ist mit der Ziuückdrängung 
der physischen Kampfesform der psychische Kampf ein 
viel mannigfaltigerer imd viel regerer geworden. Es ist 
töricht, wollte man heute behaupten, dass für den Kampf 
der Staaten untereinander nur noch der Krieg die ge- 
gebene Form ist. Wir sehen im Gegenteil sämtliche Staats- 
wesen in einem unausgesetzten, äusserst erbitterten Kampfe 
gegeneinander begriffen, der sich durchweg in psy- 
chischer Form abspielt. Er wird auf dem Gebiete 
des Wirtschaftslebens, der Arbeit, des Bevölkerungsreich- 
tmns etc. durch politische und diplomatische Massnahmen 
mannigfacher Art geführt, ohne dass diesQ in der über- 
wiegenden Mehrheit der Fälle zum fcriege führen. Ja, 
sogar das Wettrüsten der europäischen Militärmächte in 
den letzten drdssig Jahren ist nichts weiter, als ein er- 
bitterter internationaler Kampf psychischer Natur. Maa 
stärkt die -Wehrkraft, aber man lässt sie nicht physisch 
zur Geltung kommen. Man kämpft lediglich durch die 
psychische Waffe der Zahl. 

So sehen wir denn, dass Krieg und Kampf 
nicht immer ein und dasselbe sind; dass der 
Krieg nur mehr einen winzigen Teil innerhalb der Kampf- 
formen bildet, nur eine besondere imd zwar die physische 
Form des in der überwiegenden Mehrheit nur noch psy- 
chischen Kampfes der Völker ist, die in der Kulturwelt 
immer seltener zur Anwendung gelangt. Die Bestrebungen, 
die darauf hinzielen, ihn ganz zu beseitigen, haben keines- 
wegs die Tendenz, den Kampf überhaupt zu beseitigen. 
Den Krieg beseitigen wollen, heisst für die Friedens- 
bewegung nichts weiter, als den in fortwährender Ent- 
wicklung begriffenen Rechtszustand zwischen den Staaten 
zu erkennen, zu fördern und sichernd auszubauen. Ein 



— 14 — 

Friede dieser Art ist kein Traum mehr, sondern greifbare 
Wirklichkeit, die sich vor unser aller Aug<en voUadeht. 



[Der militaristische und der pazifistische Friedensbegriff.] 

Mit der Aufklänmg der Begriff sverwechslimg zwischen 
Krieg und Kampf sind noch nicht alle Missverständnisse 
über die Friedensbewegung dargetan. Auch das Wort 
Friede im Gegensatz zum Krieg deckt zwei 
verschiedene Begriffe, die zwei getrennte Welt- 
anschautmgen widerspiegeln: den Begriff des Friedens 
im Sinne der militaristischen Welt imd d«i Begriff der 
pazifistischen Anschauung. 

Im militaristischen Sinne bedeutet Friede einen Zu- 
stand der Waffenruhe zwischen zwei Kriegen. Er be- 
deutet die Ausnahme von der Regel, die diesem Sinne nach 
der Krieg bildet. Der Friede ist hier also eine Epoche, 
in der Waffen für kürzere oder längere Zeit schweigen, 
ohne dass man einen Augenblick vergessen kann, dass in 
einer früheren oder späteren Zukimft die Kanonen imd 
Bajonette berufen sein werden, irgend einen internationalen 
Zwiespalt zu entscheiden. 
[Zwiespalt innerhalb des militaristischen Friedensbegriffes.] 

In den letzten Jahren hat sich jedodi innerhalb dieser 
militaristischen Anschauungen vom Kriege ein eigentüm- 
licher Zwiespalt entwickelt, der die Vorbereitung zu 
einer vielverheissenden Wendung zu sein scheint. Es 
treten innerhalb dieser Anschauungen zwei Richtungen 
hervor, die eigentlich einander aufheben. Die eine 
Richtung betrachtet den Krieg als etwas Heiliges imd die 
Menschheit Beglückendes, als ein „Element der göttlichen 
Weltordnung**. Sie kann sich nicht genug darin tun, den 
Krieg als den Erhalter des Menschengeschlechts, den 
Erzeuger alles Grossen und Edlen, den Beieber von 
Handel und Wandel, von Kunst und Wissenschaft zu 



-. 15 — 

preisen. Die andere militaristische Richtung sieht den 
Krieg jedoch als ein Unglück an, das unter allen Um- 
ständen vatiy soweit es nur angängig ist, vermieden wer- 
den muss. Wir hören gerade von militärischer Seite all- 
täglich bei jeder sich nur darbietenden offiziellen Gelegen- 
heit, nicht nur in Deutschland, auch in allen andern euro- 
päischen Militärländem, das Lob des Friedens preisen. 
Es gibt keine Gelegenheit, bei der die Regierenden nicht 
ihre Sorge um die Erhaltung des Friedens betonen; bei 
der sie nicht mit freudiger Genugtuung jeden Schritt, 
der dazu dienen könnte, einen Krieg vermeidbar zu 
machen, triumphierend verkünden. Ja, dieser ganze un- 
geheure Kriegsapparat selbst, die ganze Institution der 
Armee, wird in allen Ländern mit dem Hinweis auf die 
Friedensliebe, mit dem dringenden Wunsch, den Krieg 
zu verhüten, begründet. 

Welch unlösbarer Zwiespalt liegt doch in 
diesen sich gleichmässig betätigenden Richtungen umer- 
halb der militaristischen Welt, imd wie klar tritt dieser 
Widerspruch zutage ! Wäre der Krieg wirklich ein Element 
der göttlichen Weltordnimg, dann wären ja unsere 
Rüstungen, unsere den Frieden angeblich sichernden 
Riesenarmeen, ein Frevel, ein gewollter Eingriff 
in die göttliche Weltordnung. Wäre der Krieg 
wirklich der Regenerator der Menschheit, der Erzeuger 
alles Edlen, Schönen und Guten auf Erden, dann wären 
wir ja Barbaren, wenn wir nicht so oft und so rasch 
wie möglich Krieg führen würden, so rasch und so oft 
wie möglich der Menschh^t jene Güter zu erringen trach- 
teten, und dann konnten wir auch diese Freude, diese 
Genugtuxmg nicht begreifen, die iinsere Regierenden an 
den Tag legen, wenn sie der Menschheit die Erhaltung 
des Friedens verkündigen können. 

(Verwechselung zwischen „Krieg" und „Sieg".] 

Nun, der logische Fehler, der diesen Widerspruch 
hervorruft, ist leicht gefunden. Jene Lob'preiser des "Krieges 



— i6 — 

verwechseln einfach wieder einmal zwei Begriffe, sie ver- 
wechseln den Kriegmit dem Sieg. Sie vergessen, 
dass es bei jedem Kriege auch einen Besiegten gibt, für 
den die von ihnen dem Kriege zugeschriebenen Vorteile 
nicht nur nicht vorhanden sind, sondern ins Gegenteil 
umschlagen. Hierbei soll ganz ausser acht gelassen bleiben, 
dass bei der gegenwärtigen gleichmässigen Vollkommen- 
heit der Rüstungen aller Militäxstaaten, und bei der un- 
geheuren Verzweigung unseres wirtschaftlichen Lebens 
auch der Sieg nicht mehr jene Vorteile besitzt, die er in 
früheren, weniger organisierten und weniger entwickelten 
Zeiten gehabt hat. Und gerade die wachsende Unsicher- 
heit in der Aussicht auf Sieg flösst der nülitaristischen 
Weltanschauung trotz ihrer Schwärmerei für den Krieg 
eine gewisse Scheu vor ihm ein. Man ist in jenen Kreisen 
heute zweifellos aufrichtig bestrebt, den Krieg, solange 
es geht, zu vermeiden. Man ist dort vielleicht schon 
fnedensfreundlicher gesinnt, als man allgemein anni m mt. 
Wenn man noch nicht die letzten Folgerungen aus dieser 
eigentümlichen Lage zieht, so lieg^ der Grund einfach 
darin, dass man sich in jenen Kreisen innerhalb einer 
hohen Mauer vererbter und veralteter Anschauungen be- 
findet, die eine klare Uebersicht über die moderne Welt- 
lage hemmt. 

[Der Krieg als Fatum.] 

Dieser veralteten und so hinderlichen Anschauung 
liegt nämlich die Auffassung zugrunde, als sei der Krieg, 
ebenso wie der Kampf im allgemeinen, etwas ausserhalb 
des menschlichen Willens Liegendes, eine Art Fatum. 

„Der Krieg ist schrecklich wie des Himmels Plagen, 
„Doch ist er gut, ist ein Geschick wie sie," 

zitieren die Militaristen unsem Schiller, vergessend, dass 
auch Schiller noch unter dem Banne der Verwechslung 
von Kampf und Krieg, und unter dem Eindruck einer 



— 17 — 

Zeit geschrieben hat, die mit der unserigen nach keiner 
Richtung hin einen Vergleich zulässt. 

Die Militaristen, die auf der einen Seite noch immer 
den Krieg als etwas Gutes betrachten zu müssen glauben, 
bezweifeln bereits auf der andern Seite die regenerierende 
Kraft des Krieges, da sie ihn ja zu verhüten suchen. 
Sie finden einen Ausweg aus diesem Dilemma lediglich 
in ihrer Theorie, dass der Krieg wie ein Natur- 
ereignis unvermeidbar sei, und dass man nur dahin 
trachten könne, ihn solange als möglich hintan zu halten. 
Sie werden ferner von der, wie nachgewiesen, irrigen An- 
schauung geleitet, als sei der Krieg die einzige Kampf- 
form zwischen souveränen Staaten, und könnten Streitig- 
keiten ernsterer Natur auf keinem anderen Wege gelöst 
werden als durch die physische Gewalt. 

Aus dieser Anschauung über das Weisen des Krieges 
ergibt sich der grundlegende Unterschied zwischen dem 
durch das gleiche Wort „Frieden** gedeckten militaristi- 
schen und pazifistischen Friedensbegriff. 

Die .militaristische Weltanschauung betrachtet den 
Frieden als einen Zeitraum, in welchem ernstere Kon- 
flikte zwischen den Staaten gerade nicht gewaltsam zu 
lösen sind. Ihr Friedensstreben geht nur dahin, solche 
Konflikte möglichst zu vermeiden, oder deren Lösung 
möglichst hinauszuschieben, sie jedoch in latentem Zu^ 
Stande zu belassen. 

[Der pazifistische Friedensbegriff.] 

Der pazifistische Friedensbegriff will 
hingegen das Zusammenleben der Kulturvölker auf Grund 
der gemeinsamen Interessen und durch vernünftige Gegen- 
seitigkeit organisieren, alle dennoch auftauchenden Streitig- 
keiten durch Rechtsnormen geregelt und durch darauf be- 
gründete Entscheidungen eines Völkertribunals gelöst 
wissen; er will die gewaltsame Entscheidung aus den Be- 

2 



— i8 — 

Ziehungen der Völker ebenso ausscheiden, wie siei iml Iime- 
ren des staatlichen Lebens bereits ausgeschieden ist, und 
erstrebt ein freies Vertragsverhältnis der Staaten unterein- 
ander. Man sieht, der Friede der Pazifisten ist im wesent- 
lichen ein ganz anderer, als der „Friede" der Militaristen, 
und es ist unrichtig, zu, behaupten, dass beide Teile das 
gleiche Ziel erstreben und nur in den Mitteln, mit 
denen es erreicht werden soll, auseinandergehen. Im 
gewissen Skme ist eine Kongruenz der Absichten 
wohl vorhanden, nämlich das Streben ziu: Vermei- 
dung des Krieges; hier imterscheiden sich aber die 
beiden Weltanschauungen durch die Mittel, die sie emp- 
fehlen. Die Ziele beider, der erhaltene Waffen- 
stillstand und der gesicherte internationale 
Rechtszustand, sind weit verschieden. Die Verwechs- 
limg ist nur diurch die Gleichheit der die beiden Ziele 
bezeichnenden Wörter und durch die äussere Aehnlich- 
keit des Effekts von Waffenstillstand und Rechtsfrieden 
möglich. 

So leben wir also jetzt im Sinne der Friedensbewegung 
nicht im Frieden, denn wir befinden uns noch immer 
in einem Zustand, in dem es an einer festgefügten, inter- 
nationalen Rechtsgrundlage mangelt und der Krieg als 
endgültige Entscheidtmg staatlicher Streitigkeiten noch in 
Betracht kommt. Im Sinne der militaristischen Auffassung 
dagegen leben wir im Frieden, d. h. in einem Zustande, 
in welchem gerade keiner der bestehenden Streitpimkte 
so weit entwickelt ist, dass er durch einen Krieg gelöst 
werden muss. In der Tat werden wir aber erst wirklich 
im Frieden leben, wenn das gesetzte Recht als Grund- 
prinzip im internationalen Verkehr gelten imd der Krieg 
als Rechtsmittel im Staatenverkehr ebenso zur äusserst 
seltenen Ausnahme geworden sein wird, wie die Gewalt 
im Verkehr der Bürger eines Staates imtereinander, oder 
im Verkehr der einzelnen Staaten eines Staatenbundes. 



19 — 



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— 20 — 

[„E w i g e r" Friede.] 

Aus dieser Verwechslung des militaristischen Friedens- 
begriffes mit dem pazifistischen ergibt sidh eine weitere 
Begriffsverwechslung, die sich die Gegner unserer Frie- 
densbewegung zu schulden kommen lassen, wenn sie von 
dem „ewigen Frieden" sprechen, den die Pazifisten 
angeblich erstreben, und den sie als eine Utopie bezeich- 
nen. Ihr Begriff vom „ewigen Frieden" ist von ihrer 
Auffassung des Friedens hergeleitet, imd bei dieser Vor- 
aussetzung ist allerdings der „ewige Friede" eine Utopie. 
Ihr Friede ist aber kein Friede, wie wir gesehen haben, 
sondern eine den Krieg voraussetzende Waffenruhe, die 
mit der gewaltsamen Entscheidimg ernsthafter Streitfragen 
rechnen muss. Es ist nun allerdings traumhaft und im 
höchsten Grade utopisch, zu glauben, dass eine solche 
Waffenruhe auf ewige Zeiten verlängert werden könne, 
dass ein jeder rechtlichen Regelung entbehrender Zustand 
auf ewige Zeiten keine Konflikte zeitigen werde. Ein ver- 
ewigter Zustand dieser Art ist tatsächlich nur ein Traum, 
und nichts weniger als ein schöner, denn unsere Hoff- 
nung, dass dieser militaristisch gedachte Friedenszustand 
nicht in alle Ewigkeit verlängert werde, sondern eines 
Tages durch den freien Vertrag einer internationalen 
Rechtsgemeinschaft sein Ende finde, erscheint uns viel 
schöner und begehrenswerter. 

Da aber der der pazifistischen Anschauung zugrunde 
liegende Friedensbegriff ein ganz anderer ist, so trifft 
der Vorwurf der Utopie nicht die Be- 
strebungen der Pazifisten, sondern fällt auf jene 
zurück, die, von einer falschen Voraussetzimg ausgehend, 
zu diesem lächerlich falschen Schlüsse gelangen. 

[Eine internationale Rechtsorganisation schliesst gewaltsame Exe- 
kution nicht aus.] 

Der Vorwurf, die Utopie eines „ewigen Friedens** 
zu verfolgen, trifft auf die Pazifisten um so weniger zu, als 
sie sich selbst innerhalb der von ihnen erstrebten dauern- 



— 21 — 

den Herrschaft einer internationalen Rechtsordnung 
sehr wohl Ereignisse vorstellen können, die das bewaff- 
nete Vorgehen gegen ausserhalb der Rechtsgemeinschaft 
stehende Völker sowie gegen einzelne Mitglieder der 
Rechtsgemeinschaft zur Notwendigkeit machen könnten. 
So ist der Fall denkbar, dass innerhalb der internationalen 
Rechtsgemeinschaft Rechtsbrecher erstehen, die den ge- 
meinsamen Vertrag verletzen imd gewaltsam zum Rechte 
gezwungen werden müssten, wenn andere Mittel versagen 
sollten. Es würde hier derselbe Fall eintreten, wie er 
tagtäglich innerhalb der Rechtsgemeinschaft der einzelnen 
Staaten eintritt, wenn die sich gegen das Gesetz Auf- 
lehnenden von der staatlichen Exekutive zur Unterwerfung 
gezwungen werden müssen. Nur ist allerdings die Mög- 
lichkeit eines derartigen Rechtsbruches innerhalb der 
Staatengemeinschaft eine viel beschränktere und viel 
unwahrscheinlichere. Abgesehen davon, dass die inter- 
nationale Rechtsgemeinschaft nur immer eine kleine Zahl 
von Mitgliedern umfassen wird, dass hier also schon die 
mathematische Wahrscheinlichkeit geringer wäre, dass 
ferner dadurch die die bürgerlichen Verbrecher be- 
günstigende Aussicht, in der Menge der Individuen un- 
entdeckt zu bleiben, bei rechtsbrecherischen Mitgliedern 
der Staatengemeinschaft fortfällt, tritt der die Rechts- 
gemeinschaft eingehende Staat freiwillig in diese ein und 
übernimmt vorher bewusst und nach reiflicher Ueberlegung 
alle ihm auferlegten Pflichten, während der Staatsbürger 
mit seinem Eiatritt ins Leben gezwungen und ohne freie 
Entscheidung die Pflichten gegen den Staat übernimmt. 
Der Staat wird als Mitglied der grossen Rechtsgemein- 
schaft ausserdem ein solches Uebermass von Vorteilen 
erlangen, dass für ihn kaum die Veranlassung vorliegen 
wird, sich dieser Vorteile jemals zu begeben. Sollte jedoch 
durch irgend eine im voraus nicht erkennbare Kombination 
jener Fall doch eintreten, so ist zunächst die gewaltsame 
Auseinandersetzung des Rechtsbrechers mit den übrigen 



— 22 — 

Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen, da 
auch hier die Möglichkeit einer freien Uebereinkunft völlig 

[Gewalt „an Stelle" des Rechts und „ii^ Dienst" des Rechts.] 
gegeben ist. Aber selbst für den äusserst unwahrschein- 
lichen Fall, der jedoch immerhin theoretisch erwogen 
werden muss, wird ein Kampf gegen den Rechtsbrecher 
niemals ein Krieg sein; die öffentliche Gewalt wird 
nur als Exekutive eines bestehenden Rechts rur Anwen- 
dung gelangen; hier wird es sich nicht mehr darum han- 
deln, einen Streit durch die Macht des Stärkeren zu lösen, 
durch die Gewalt ein Recht erst zu schaffen, sondern 
durch freie Vereinbarung bereits geschaffenes Recht durch- 
zuführen. Das heisst nicht mehr, die Gewalt an Stelle 
des Rechts setzen, sondern sie in den Dienst des 
Rechts stellen; es ist dies kein Krieg mehr, 
sondern ein Akt der Justiz. Auch der Fall eines 
Ueberfalls seitens nicht zur Rechtsgemeinschaft gehöriger 

[Das Recht der legitimen Verteidigfung.] 

Staaten ist denkbar, und der Begriff der Notwehr, 
der legitimen Verteidigung*), ist in dem Pro- 
gramm der Friedensbewegung wohl vorgesehen. 



*) Anmerkung: 

Der XII. Weltfriedenskongress zu Reuen (1904) erörterte 
das „Recht der legitimen Verteidigung". Die in 
der Kommission formulierte Resolution, die dem Kongress-Ple- 
num vorgelegt wurde, hatte folgenden Wortlaut: ^,Das unter 
den Präliminar-Artikeln des internationalen Kodex anerkannte 
Recht der Notwehr ist dasjenige Recht, das jede Nation be- 
sitzt, um unter bestimmten Umständen ihre Unabhängig- 
keit und die ihr regulär zustehenden Rechte zu 
schütze n." 

„Das Recht der Notwehr resultiert nicht aus der Natur der 
erhobenen Ansprüche, sondern aus der Tatsache, dass 
sich die Nation, die sich seiner bedient, entschlossen gezeigt 
hat, sich ohne Einschränkungen einem Schieds- 
gericht zu unterwerfen, während der Gegner eine 
solche Prüfung der Angelegenheit verweigerte und den Weg 
der Gewalt einschlug." 

„Infolgedessen gibt es eine Notwehr gegen einen 
Staat, der einen anderen Staat angreift, dais 



— 23 — 

£s ist also wohl die Möglichkeit angenommen, dass 
innerhalb der internationalen Rechtsgemeiaschaft der. 
Schutz gegen Rechtsbrecher und gegen störrische Mit- 
gheder der Rechtsgemeinschaft, sowie gegen imzivilisierte, 
ausserhalb der Rechtsgemeinschaft stehende Völker mit 
physischen Mitteln durchgeführt weixlen muss. Immer 
werden diese physischen Mittel im Dienste 
des Rechts stehen. So ist auch im- Bereich der 
pazifistischen Weltanschauung Anwendimg von Geiwalty 
wenn auch nur in äusserst winzigem' Umfange, vor- 
gesehen, imd das Schlagwort von der Utopie des „ewigen 
Friedens'* würde auf diese Weltanschauung nicht einmal 
zutreffen, wenn selbst der Friedensbegriff in diesem Schlage 
Worte mit dem pazifistischen Friedensbegriff identisch 
wäre. 

[Allerweltsf rieden. ] 

Neben der Utopie vom „ewigen", das heisst zeitlich 
unbegrenzten, Frieden spukt in den Köpfen der Gegner 
auch die Utopie von einem räumlich unbegrenzten, von 



heisst, der ihn ohne vorhergehende, auf Versöhnung abzielende 
Vorbesprechungen, und ohne durch unzweideutige Handlungen 
seine Absicht kundgegeben zu haben, eine richterliche Lösung 
des entstandenen Streites herbeizuführen, überfällt.** 

„Der Kongress ist femer der Ansicht, dass nur solche Veir 
träge als Defensiv- und Friedens-Verträge ange- 
sehen werden können, die sich auf nachstehende Abkommen 
beziehen :" 

„I. Eine Verpflichtung der Kontraktstaaten, demjenigen 
unter ihnen Beistand zu gewähren, der von seiten irgend einer 
andern Macht einen Angriff erleiden würde, der ihn in deii 
Stand der Notwehr setzt." 

„II. Eine Verpflichtung jeder der Mächte, andern gegen- 
über eine juristische Lösung jedes Streites vorzuschlagen, der 
zwischen ihnen und einer dritten Macht entstehen könnte, selbst 
dann, wo sie nicht bereits durch einen Schiedsgerichtsvertrag 
dazu verpflichtet seien." 

Diese Resolution ist noch nicht definitiv angenommen, 
deren Weiterberatimg vielmehr auf den nächsten europäischen 
Kongress verschoben worden. 



— 24 — 

einem Allerweltsf rieden , dem die Pazifisten an- 
geblich nachjagen. Dass sich die anzustrebende inter- 
nationale Rechtsgemeinschaft sofort über alle Völker- 
schaften der Erde erstrecken wird, entspricht nicht den 
Anschauungen der Pazifisten. Ein derartiger Rechts- 
zustand kann naturgemäss nur das Ergebnis einer sehr 
hohen Kulturstufe sein tmd ist deshalb nur möglich imter 
Völkern, die eine solche Kulturstufe erreicht haben. Erst 
sie ermöglicht es ihnen, als gleichwertige Faktoren einer 
solchen Rechtsgemeinschaft anzugehören. Die Friedens- 
bewegung träumt keineswegs von einem vielleicht nach 
Jahrhunderten mögüchen Idealzustand, wo Deutsche mid 
Botokuden, Franzosen und Perser, Engländer, Türken und 
Buschmänner in friedlicher Eintracht eine auf Rechts- 
grundsätzen ruhende kriegslose Zeit gemessen werden. Die 
Friedensbewegung stützt sich wohlbewusst auf die Er- 
fahrungen der Geschichte, wonach der Krieg im 
Leben der Völker bis zu einer gewissen Stufe der Kultur- 
entwicklung ein kulturfördemder Faktor ist. Sie gewinnt 
jedoch aus diesen Erfahrungen die Erkenntnis, dass der 
Krieg in dem Augenblicke, sobald ein Volk eine gewisse 
Kultm-stufe erreicht hat, in das Gegenteil lunschlägt imd 
ein kulturhindernder Faktor wird. Auf dieser 
Stufe stehen heute die meisten grossen Kulturstaaten. 
Sie haben schon jene Reife erlangt, bei welcher der Krieg 
2um Hindernis einer weiteren Entwicklung wird imd welche 
die Voraussetzung zum Eintritt in eine internationale 
Rechtsgemeinsc^haft bietet. Noch ist aber das Bewusstsein 
dieser Reife den Völkern nicht völlig aufgegangen. Erst 
nach imd nach treten die völlig veränderten Lebensbedin- 
gungen der grossen Staaten in Erscheinung imd machen 
die neuen Fordenmgen geltend. Fast allenthalben sehen 
wir eine Uebergangskrisis, deren deutlichste Anzeichen 
der in den meisten Ländern aufflackernde Nationalismus 
und Imperialismus ist. Gerade diese Bestrebungen, die 
zu einer Weltpolitik im wirklichen Sinne im schroffsten 



— 25 — 

(Gegensatz stehen, bekunden die grosse Wandlimg, die 
sich innerhalb der Staatenorganisation vorbereitet. 

Wenn von einem Weltfrieden im räumlichen, die ganze 
Welt umspannenden Sinne in unserer Friedensbewegung 
niemals die Rede ist, so ist es ihr auch klar, dass die 
Rechtsorganisation der kulturreifen Staaten nur allmählich 
im Wege der Entwicklung vor sich gehen kann, so dass 
zimächst auch nur einige der reifsten Staaten den Kri- 
stallisationspimkt der künftigen Staatenorganisation bilden 
werden. Die Bildung eines solchen Kristallisationspunktes 
wird aber schon genügen, die Angliederung der nächst 
reifen Staaten zu beschleunigen und auf die kultiurunreifen 
Staaten einen so mächtigen Einfluss auszuüben, dass 
die dort noch vorhandene Neigung zur Kriegführung 
durch die beherrschende Stellung der beginnenden Organi- 
sation der Kulturstaaten lahm gelegt wird. Diese Staaten 
werden jedoch für den Wegfall des Krieges, der für ihre 
Kulturstufe noch einen fördernden Wert besitzen konnte, 
dadurch entschädigt, dass die Wirkungen jenes Kultur- 
bollwerkes der Organisation reifer Staaten den ihnen 
durch den Krieg verloren gehenden Kulturfaktor in er- 
höhtem Masse ersetzen werden. Eine Umwertimg der 
Werte wird auch hier Platz greifen, und statt diu-ch die 
Kriegsgewalt, werden die imreifen Staaten durch den 
machtvollen erzieherischen Einfluss der Friedensgewalt 
jener höheren internationalen Rechtsgemeinschaft ge- 
fördert werden. Sie werden die Vorteile der Nach- 
geborenen ernten, die stets auf einer höheren Stufe des 
Daseinskampfes eintreten als die Vorfahren. 

In diesem Sinne kann wohl von einem Weltfrieden 
gesprochen werden, doch ist er immer als das indirekte 
Ergebnis der von der Friedensbewegung angestrebten 
Rechtsgemeinschaft einer kleinen, aber massgebenden Zahl 
von Kulturstaaten anzusehen. 
[Abrüstung.] 

Auch über die Wege, auf welchen die Friedens- 



4» 

M 



— 26 — 

Dewegung ihr Ziel zu erreichen sucht, herrschen bei 
ihren Gegnern Irrtümer und falsche Vorstellungen. Fast 
bei allen hierüber zu Worte kommenden Autoren, sowohl 
bei den Militärs imd den Völkerrechtslehrem wie auch 
bei den praktischen Politikern, herrscht die Meinung vor, 
als wäre die Abrüstung das Mittel zur Erreichimg 
dieser Ziele. Die Verirrung geht sogar so weit, dass die 
meisten Gegner behaupten, die Pazifisten wollen die iso- 
lierte Abrüstimg ihres betreffenden Vaterlandes herbei- 
führen. Während die deutschen Autoren der genannten 
Kreise der deutschen Friedensbeweg^ung zum Vorwurf 
machen, sie wolle die isolierte Abrüstung Deutschlands 
herbeiführen imd dieses wehrlos machen, wird in den 
anderen Ländern der dortigen Friedensbewegung das 
gleiche vorgeworfen. Ueberall wird den Pazifisten der Vor- 
wurf gemacht, sie wollten das eigene Land zur Ab- 
rüstung bringen, imd überall wird ihnen der gute Rat 
erteilt, sie mögen doch dafür sorgen, dass erst die 
anderen Länder abrüsten. 

Dieser zwiefache Irrtum über die Abrüstung 
findet im Programm der Friedensbewegung keinerlei Rück- 
halt. Er entspricht lediglich der einseitigen militaristischen 
Anschauung, die noch immer den Krieg als Normalzustand, 
den Frieden als Zwischenzeit, und die Rüstung als das 
einzige Mittel zur Verlängerung dieser Zwischenzeit oder 
des Friedens, wie sie sagen, betrachtet. Der Friedens- 
bewegung liegt nichst femer, als in der Abrüstung ein 
Mittel für die Pazifikation der Kulturgemeinschaft zu 
sehen oder gar die isolierte Abrüstung eines einzigen 
Landes, überhaupt die plötzliche Abrüstung zu fordern. 
Wir betrachten im Gegenteil die Abrüstung als das 
naturnotwendige Endergebnis der von uns er- 
strebten internationalen Rechtsvereinigung, das auto- 
matisch und bei allen Staaten gleichzeitig eintreten muss^ 
sobald sich diese Rechtsunion gebildet und, wohlgemerkt, 
bewährt haben wird. 



— 27 — 

Das Werk der Friedensbewegung mit der Abrüstung 
beginnen^ hiesse das Haus mit dem Dache zu bauen an- 
fangen, hiesse die Folgeerscheinimg vor ihrer Vorbedin- 
gung verlangen, hiesse die heute noch allein bestehende 
Schutzwehr der Staatenindividualität niederreissen, ehe die 
künftige, auf der Kraft eines internationalen Rechts be- 
ruhende Schutzwehr errichtet ist. 

Ein derartiges Vorgehen wäre Wahnsinn ohne jede 
Methode, und die der Friedensbewegung imterschobene 
Fbrdenmg, dass die Staaten einzeln abrüsten sollten, etwa 
unter dem Gesichtspunkt des Vorangehens nüt dem guten 
Beispiel, ist in solchem Masse unlogisch, dass man die 
Urheber solcher Anschauungen kaum ernst zu nehmen 
vermag. Im Programm unserer Friedensbewegung be- 
steht jedenfalls ein solcher Gedankengang nicht. 

Selbst über den Begriff der Abrüstung, als der Folge 
eines gesicherten imd bewährten Rechtszustandes, be- 
stehen bei den Gegnern, in natürlicher Folge ihrer 
falschen Grundanschauimg, falsche Vorstellimgen. Wie 
wir oben gesehen haben, wird es sich hierbei niemals um 
die Heimsendimg der gesamten bewaffneten Macht han- 
deln, das zu schaffende Wehrsystem wird nur eine 
andere Grundlage und einen anderen Zweck 
erhalten. Der Krieger, der heute als ein Werkzeug der 
Anarchie dient, die zwischen den Staaten noch herrscht, 
und seine höchste Aufgabe in der Vertretung der 
Gewalt erblickt, wird al$dann zum Verhüter der Gewalt, 
zum Gendarmen imd zum Rechtsexekutor werden, bei dem 
es weniger darauf ankommen wird, das Recht durch Ge- 
walt auszuüben, als durch seine blosse Gegenwart die 
Vergewaltigung des Rechts zu verhindern. 
[Rüstungsstillstand.] 

Nicht die „Abrüstung um jeden Preis", wohl aber 
eine Einschränkung der Neurüstungen, oder ein Still- 
stand der Rüstungen, zunächst während eines be- 
grenzten Zeitraumes bildet eine nachdrückliche Forde- 



— 28 — 

rung der Friedensbewegung. Sie ist der Ansicht, dass 
durch das unausgesetzte Wettrüsten der Staaten, der Wohl- 
stand der Völker am meisten bedroht ist. Sie erblickt in 
der fortwährenden Verbessenmg der kriegstechnischen 
Mittel eine imgeheure Verschwendung von Werten, da 
diese Mittel, für die Millionen ausgegeben werden, in 
der Regel schon wieder durch die kurz nachher gemachten 
Verbesserungen wertlos sind, noch ehe sie fertiggestellt 
und dem Gebrauch übergeben werden. Sie erblickt einen 
Wahnwitz in der fortwährenden Vermehrung der Effektiv- 
stärken, da jede Verstärkung der Armee eines Landes 
biei den zunächst iii Betracht kommenden Ländern sofort 
nachgemacht wird, wodurch das Stärke Verhält- 
nis wieder dasselbe bleibt, während die Opfer 
inuner erhöht werden. 

Auf der Haager Konferenz ist ein Vorschlag, die 
Effektivstärke der Truppen und die Militärbudgets 
fünf Jahre hindurch nicht zu vermehren, nicht zur 
Annahme gelangt; hingegen wurde in den Haager Kon- 
ventionen der Wunsch ausgesprochen, dass die Re- 
gierimgen Studien vornehmen sollten, über Möglichkeit 
eines Uebereinkonunens betreffend der Rüstimgsbeschrän- 
kungen. Damit wurde das Postulat der Friedensbewegung 
auf Einschränkung der Rüstungen seitens der auf der 
Haager Konferenz vertretenen 26 Regierungen im Prinzip 
anerkannt. Seither wurde auf der Interparlamentarischen 
Konferenz zu Wien (1903) und auf dem Friedenskongress 
zu Ronen (1903) der Wunsch ausgedrückt, dass sich eine 
neue in tergouverne mentale Konferenz mit 
dem Problem der Rüstungseinschränkimg beschäftige. 
Auch in den Parlamenten wurde dieser Wimsch häufig 
ausgesprochen, und wenn es bisher auch nicht gelang, die 
zu einem solchen Vorgehen nötige Vereinbarung zwischen 
den Mächten zu treffen, so deuten zahlreiche Anzeichen 
darauf hin, dass in naher Zukunft eine solche Verein- 
barung wohl zustande kommen werde. 



- 29 - 

[Intemationalität und Patriotismus.] 

Weil die Friedensbewegung eine internationale Ge- 
meinschaft der Kulturstaaten erstrebt, behaupten die 
Gegner der Bewegung, die Pazifisten seien antinational 
oder schlechte Patrioten. Auch dieser Vorwurf beruht 
auf einer Verwechslung von Internationalismus 
mit Kosmopolitismus. International ist noch lange 
nicht kosmopolitisch. Kosmopolitische Träumer dachten 
in früheren Perioden an eine Zeit, wo alle Nationen in 
einem uniformen staatlichen Einheitsbrei aufgegangen sein 
und sozusagen eine einzige Nation bilden werden. 
Eine solche Utopie liegt dem Begriffe des modernen 
Internationalismus völlig fem. Das Internationale 
setzt das Nationale geradezu voraus. Es be- 
deutet nicht ein Aufgehen der Nationen in eine Einheit,, 
sondern eine organisierte Nebeneinandetgliederung dieser 
Nationen. Nicht eine bedingungslose Vereinigung wird 
die Friedensassoziation der Kulturstaaten sein, sondern 
eine Koordination, ein Trust, gleichwertiger, auf ihre 
Eigenart und Selbständigkeit dann erst recht stolzer 
Staatenindividuen. 

Internationalismus in dem Sinne, wie er der Friedens- 
bewegung zugrunde liegt, bedeutet einen Patriotis- 
mus auf der höchsten Stufe. Nur durch 
Uebereinstimmung mit den berechtigten Interessen anderer 
Glieder der Kulturgemeinschaft vermögen wir unserem 
eigenen Vaterlande aufs beste zu dienen; besser, als wenn 
wir es veranlassen durch Gewaltakte sich selbst der 
Gefahr einer Niederlage und dem damit verbundenen 
Ruin auszusetzen. In einer Zeit wo eben das gesamte 
Leben der Staaten ein internationales ist, wo ein Volk 
ohne die Arbeit des andern nicht mehr leben kann, wa 
die Wechselbeziehungen in kommerzieller, industrieller, in 
wissenschaftlicher Hinsicht fast den ganzen Erdball über- 
spannen, ist Patriotismus im alten engherzigen Sinne, im 
Sinne verbohrter Abschliessung und gehässiger lieber- 



— 30 — 

hebung ein Wahnsinn und ein Frevel an der Vater- 
landsidee. 

Die Nation, die sich der internationalen Rechtsgemein- 
Schaft anschliesst, findet darin nicht nur die höchste Be- 
friedigung ihrer Interessen, da sie ja in dieser Gemein- 
schaft vor Gewaltmassnahmen der anderen besser geschützt 
wird als in ihrer Isoliertheit, sondern auch eine Erhöhung 
ihrer Bedeutung. Die niedere soziale Einheit, die sich mit 
anderen niederen Einheiten zu einer höheren vereinigt, 
wird zur Stütze dieser höheren Einheit. Die Familie hat 
an: Bedeutung nicht verloren, sondern in ungeahntem Masse 
zugenommen, seitdem sie sich zu den höheren Verbänden, 
die unsere heutigen Staaten bilden, entwickelte. Die Fa- 
milie ist die Stütze unserer grossen modernen Staaten. 
Ebenso wird die Nation die Stütze der intemationalen 
Rechtsgemeinschaft werden imd wird dabei an Bedeu- 
tung zunehmen. Der Internationalismus, in dem Sinne, 
wie ihn die Friedensbewegung versteht, ist der von 
allen Schlacken gereinigte veredelte Patriotismus einer 
höher stehenden Menschheit, der das Wohl der Nationen 
am Herzen liegt. Die Friedensbewegimg, die allen Na- 
tionen diese Vorteile beschaffen will, die ihnen eine 
höhere Wertimg und eine grössere Sicherheit zuteil wer- 
den lassen will, ist die patriotischste Bewegung 
der Gegenwart. 



II. 

Die realen Orundlagen der Friedens- 
bewegung. 

Die Friedensbewegung ein Symptom der natüriichen Entwick- 
lung. — Der nationale Staat ist nicht die höchste Stufe der 
sozialen Entwicklimg. — Der moderne Verkehr. — Ent- 
wicklimg der Schiffahrt. — Die Entwicklung der Eisenbahnen. 

— Das Postwesen. — Entwicklung des Briefverkehrs. — 
Telegraphie; Telephon. — Entwicklung der Industrie. 

— Zunahme des Konsums. — Weltwirtschaft. — 
Internationale Preisbildimg. — Internationale Arbeitsteilung. — 
Welthandel. — Geistige Internationalität. — Inter- 
nationalität der Wissenschaft. — Internationale Expeditionen, 
Kongresse, Ausstellimgen. — Internationale Institute. — All- 
gegenwart des modernen Menschen. — Internationales Mitemp- 
finden. — Die internationale Anarchie der Staa- 
ten. — Politischer Kleinbetrieb. — Der bewaffnete 
Friede. — Militärbudgets imd die wirklichen Militärlasten. 

— Militärlasten Deutschlands für 1903. — Indirekte und un- 
sichtbare Kriegslasten. — Anwachsen der Rüstungskosten für 
Deutschland. — Die Vermehrung des deutschen Heeres. — 
Rüstimgskosten der europäischen Staaten imd deren Steigerung. 

— Verhältnis der Rüstungsausgaben in Europa zu den Ausgaben 
für Unterricht und Rechtspflege. — Die Kulturaufgaben leiden I 

— Gefahren des bewaffneten Friedens. — Die amerikanische 
Gefahr. — Die Umwälzungen in der Rüstungs- 
technik. — Fortschritte der Schiesstechnik. — Die Zukunfts- 
schlacht. — Kosten des Zukimftskriegs zwischen grossen euro- 
päischen MUitärstaaten. — Schwierigkeiten der Verpflegung der 
Massenheere. — Schwierigkeiten der Verwundetenpflege. — Im 
Zukunftskrieg wird es keinen Sieger geben. — Blochs Lehren 
und ihre Bestätigung im Transvaalkrieg und im ostasiatischen 
Krieg. — Die Unwahrsdheinlichkeit eines Krieges zwischen euro- 
päischen Glossmächten. — Ist der bewaffnete Friede eine ai;s- 
teichende Friedenssicherung? — Die Grenzen des Rüstungs- 
wahns. — Der Ausweg aus dem Dilemma. 



IL 

Um die Berechtigung und die Aussichten einer Be- 
wegung im vollen Umfang würdigen zu können, ist es 
vorerst notwendig, deren Ursachen nachzuforschen, 
den Boden zu erkennen auf dem die Bewegung ihre 
Argumentationen aufbaut, sich zu überzeugen, ob das 
Fimdament dauerhaft ist und ob die Ideen, die die Be- 
wegung hervorgerufen, fest verankert in der Zeit liegen. 
Erst dann wird man darüber urteilen können, ob man 
es mit einer Bewegung zu tun hat, die Aussicht auf 
endlichen Erfolg gewährt, oder lediglich mit Bestrebungen, 
die in Ermangelung einer ausreichenden Begründung wie 
eine geistige Mode bald wieder verschwinden werden. 
pDie Friedensbewegung ein Symptom der natürlichen Entwicklung.] 

Ein kurzer Ueberblick über die realen Grund- 
lagen der Friedensbewegung wird uns aber be- 
lehren, dass diese Bewegung keineswegs bloss der gutge- 
meinten Spekulation einiger Ethiker ihr Dasein verdankt, 
dass sie vielmehr in der völligen Umwandlimg der Lebens- 
bedingimgen der modernen Menschheit, in den grossen 
technischen und geistigen Ernmgenschaften der letzten 
Jahrzehnte des vergangenen Jahrhunderts, imd in den 
dadurch verursachten Umwälzimgen ihren Ursprung be- 
sitzt. Wir werden alsdann erkennen, dass diese Bewegung 
nicht einen spontanen Versuch darstellt, von aussen her 
auf die Zeitströmung einzuwirken und deren Lauf zu ver- 
ändern, dass sie vielmehr selbst das Ergebnis der auf 

3 



— 34 — 

tiefer liegenden Ursachen beruhenden Veränderung dieser 
Strömung ist, dass sie das beredte Symptom einer 
natürlich vor sich gehenden Fortentwicklung ta höheren 
Lebensformen der Völker bedeutet. 

Wir werden erkennen^ dass die Forderungen der 
Friedensbewegung den natürlichen Bedingungen nicht 
entgegenstehen^ wie die Gegner behaupten^ diese Be- 
wegung vielmehr die Probe auf das Exempel bietet, dass 
die natürliche Entwicklimg der modernen Kulturvölker 
fortab eines anderen Regulators bedarf, als des Krieges 
imd dass die Zukunft der Menschheit, dass; die Zukunft 
imserer gesamten Kultur, auf der Herstellung einer fried- 
lich organisierten Gemdnschaft der Völker auf Grund- 
lage von Vemimft und Recht beruht. 

Dementsl>rechend kann man als die realen Grund- 
lag)en der Friedensbewegimg die immer mächtiger an- 
schwellende Internationalität des wirtschaft- 
lichen und geistigen Leibensder Gegenwart, 
sowie die lähmende Erscheinimg des bewaffneten Friedens 
mit seinen Lasten betrachten. Aus dem Widerspruch, 
der aus diesen beiden Erscheinimgen zutage tritt, wird 
man mit Leichtigkeit die Naturnotwendigkeit der pazifisti- 
schen Fordenmg klarlegen können* Man wird einsehen, 
wie die ungeheure Entwicklung der Internationalität nach 
einer Beseitigung der noch immer herrschenden inter- 
nationalen Anarchie sdireit und gebieterisch die Auf- 
stellung imd Innehaltung von internationalen 
Rechtsnormen erheischt, wie das auf irriger An- 
schauung der Dinge beruhende System der übermässigen 
Rüstungen die Völker hindert, ihre Kulturaufgaben zu 
erfüllen, ihren Lebensbedingungen gerecht zu werden, wie 
es schliesslich da!^ beigetragen hat, das Böse wollend, 
dennoch das Gute zu schaffen, und den Krieg selbst, 
wenigstens zwischen dein grossen Kulturstaaten Europas 
unmöglich zu machen. Diese Erscheinung ge- 
staltet sich aber zu eineim neuen Beweis für die Not- 



— 35 - 

wendigkeit, an Stelle der unwirksam gewordenen, das 
Mark der Völker aufsaugenden Gewaltmittel neue wirk- 
same tmd billigere Mittel für die Regelung des Völker- 
verkehrs zu schaffen. 

Per nationale Staat ist nicht die höchste Stufe der sozialen Ent- 
wicklung.] 

Die Errungenschaften der modernen Biologie haben 
uns auch den Schlüssel für die Betrachtimg der mensch- 
lichen Assoziationen gegeben. Wie sich im Bereiche der 
Natur das Leben von den niedrigsten Einheiten der Zelle, 
zu immer höheren Lebenswesen organisiert, wie diese 
Einheiten immer weitere Verbindungen eingehen imd eine 
förderliche Arbeitsteilung der Assozierten innerhalb der 
Assoziation herbeiführen, so sehen wir auch innerhalb 
des sozialen Lebens denselben Vorgang vor uns. Ich 
habe bereits im vorhergehenden Kapitel auf die gerade 
aufsteigende Entwicklungslinie hingewiesen, die, von der 
sozialen Zelle, dem Individuum, ausgehend, zu immer 
höheren Formationen der menschlichen Gemeinschaft ge- 
langt, wie sich der einzelne zuerst in der Familie assoziierte, 
dann im Stamm, in der Horde, in der Gemeinde, in Ge- 
meindeverbänden, in Landesgemeinschaften imd Reichen, 
und dann in unseren modernen Staaten, die im National- 
staat ihren augenblicklichen, sichtbaren Höhepunkt er- 
reicht haben. Dieser bildet wohl den Höhepunkt der 
gegenwärtigen Entwicklung; es hiesse aber diese natür- 
liche Entwicklung selbst verneinen, wollte man, wie die 
Nationalisten in den verschiedenen Ländern, der Ansicht 
sein, dass der nationale Staat die letzte Stufe der mensch- 
lichen Assoziation bedeute. Es ist im vorhergehenden 
Kapitel bereits darauf hingewiesen worden, wie wir in 
den politischen Bündnissen, die die verschiedenen Gross- 
staaten untereinander eingingen, nichts geringeres als die 
Symptome einer höheren Assoziation zu erblicken 
haben, so dass heute eigentlich nur mehr vier bis fünf 
politische Zentren vorhanden sind, die zur Kriegführung 

3' 



- 36 - 

befähigt sind, während noch vor nicht zu langer Zeit 
das Deutsche Reich allein 36 solcher Zentren bildete. 
Schon der Rückblick auf die geschichtliche Herausbildung^ 
der modernen Staaten muss uns belehren, dass wir mit 
den grossen Nationalstaaten der Gegenwart nur einen 
hohen Punkt in der Entwicklung erreicht haben, keines- 
wegs aber den Höhepunkt, imd wenn uns der Rückblick 
in dieser Erkenntnis nicht zu festigen vermag, so wird 
uns ein Blick auf die modernen Lebensverhältnisse der 
Staaten diese Festigung verleihen. 

[Der moderne Verkehr.] 

Die Grundlage dieser gegen früher völlig veränderten 
Lebensverhältnisse bildet der moderne Verkehr, 
der infolge der grossen technischen Emmgenschaften des 
19. Jahrhimderts nicht nur eine Beschleunigung und Ver- 
vielfachung der materiellen Beziehungen erzielte, sondern 
auch zu einem regeren geistigen Austausch die Mittel 
bot. Eisenbahn und Dampfschiffe durchqueren die Welt 
und führen die Kultur in die entlegensten Gefilde, wie 
die Adern das Blut in die Teile der Körpers, und Tele- 
graph und Telephon haben sich zum Nervensystem der 
zivilisierten Welt entwickelt. 

[Entwicklung der Schiffahrt.] 

Als das umwälzendste Verkehrsnüttel ist der Auf- 
schwung der Schiffahrt zu betrachten, da es durch 
dieses Mittel erst möglich wurde, die durch die Ozeane 
getrennten Welten in regelmässigen Zusammenhang zu 
bringen. Der Umschwung auf diesem Gebiete ist aber 
geradezu staunenerregend. Benjamin Franklin ge- 
brauchte im Jahre 1775 auf seiner Reise von Amerika 
nach Europa noch 42 Tage zur Durchquerimg des 
Atlantischen Ozeans, und im Jahre 18 19 benötigte 
das erste Dampfschiff, das die Fluten des Ozeans durch- 
kreuzte, die „Savannah", noch 26 Tage zu ihrer Ueber- 
fahrt. Eine Uebersicht über die Abnahme der Fahrt- 
dauer von Liverpool nach New York, im Zeitraum von 



. — 37 — 

6o Jahren, dürfte uns die Entwicklung der Fahrschnellig- 
keit deutlich veranschaulichen. 

Für diese Reise benötigten die Schiffe im Jahre 

1840 15 Tage 

1850 13 



1860 11 

1870 9 

1880 8 



n 



n 



n 



n 



1890 7 



1900 5Vj 



und heute im Jahre 1904 ist auch dieser Rekord bereits 
um einige Stunden gebrochen, so dass eine beträcht- 
liche Verminderung der Fahrtdauer im Laufe 
der nächsten sechs Jahre sicher zu erwarten ist. Ja, man 
spricht heute bereits von der Dreitage-Ueberfahrt, 
die von den Technikern als ein Problem betrachtet wird, 
dessen Lösung nur die Frage einer nicht zu weiten Zu- 
kunft ist. 

Gleichzeitig mit der Beschleunigung des Verkehrs 
nahmen die Schiffe nicht nur an Umfang sondern auch 
an Zahl zu. Man zählte in der ganzen Welt im Jahre 

1820 ... . 6 Dampfschiffe 
1840 .... 116 



1860 .... 820 
1900 . . . 12 289 



» 



n 



n 



Mit der zunehmenden Grösse der Schiffe sparte man 
an Kraft, durch die zunehmende Schnelligkeit an Zeit 
und durch das Ersparnis an Kraft und Zeit verbilligte 
sich auch der Transport, was natürlich auf die 
Vermehnmg des Handelsverkehrs einwirkte. 100 Kilo- 
gramm Getreide verursachten am Ende des 18. Jahr- 
hunderts beim Transport über den atlantischen Ozean 
noch 10 Mark Kosten; heute kostet dasselbe Quantiun 



- 38 - 

von New York nach Hamburg 50 Pfennig, also nur 
5 0/0 des früheren Preises. 

[Die Entwicklung der Eisenbahnen.] 

Nicht minder umwälzend als die Schiffahrt entwickelte 
sich der Eisenbahnverkehr. Es ist bekannt, wie 
langsam sich diese Einrichtung in die Praxis übersetzen 
liess, welche Gegnerschaft ihr entgegentrat imd wie man 
sich anfangs der Meinimg hingab, dass die Eisenbahn 
zum bequemen Kohlentransport ein ganz nützliches Hilfs- 
mittel bilde, während man nicht daran glauben wollte^ 
dass man auch jemals damit Personen werde befördern 
können. Im Jahre 1850 gab es erst 38022 Kilometer 
Schienenwege, im Jahre 1900 zählte man deren 800 ooo. 
Noch lange aber ist der Ausbau der Eisenbahnen nidht 
vollendet, immer neue Länder werden durch das Dampf- 
ross der Kultur erschlossen. Eben ist der grosse Schienen- 
weg vollendet worden, der Europa mit den Küsten des 
fernsten Ostens verbindet und schon arbeitet man ao. 
neuen Bahnen von nicht minder grosser Kulturtragweite. 
Es sei nur an die Bagdadbahn erinnert, die Europa 
mit dem persischen Meerbusen verbinden wird, an die 
AI exandrien- Kapstadtbahn, die den afrikani- 
schen Kontinent vom Norden nach Süden durchschneiden 
wird, die Transandenbahn etc. 

Mit der Ausdehnung der Schienennetze nahm auch 
die Schnelligkeit der Beförderung zu. Wenn man sidh 
zuerst nicht getraute die Schnelligkeit von 30 Kilometern 
in der Stxmde zu überschreiten, so sind Schnelligkeiten 
von 87 bis 107 Kilometern jetzt sehr häufig. Aber 
bereits verfolgt die gesamte zivüisierte Welt mit atemr^ 
loser Spannimg die Versuche mit den elektrische» 
Schnellbahnen, die bereits eine Geschwindigkeit 
von über 200 Kilometern erreicht haben und eine solche 
von mindestens 250 Kilometern in Aussicht stellen. Die 
Umwälzung, die dadurch im Verkehr dier Menschheit unter- 



— 39 — 

einander herbeigeführt werden dürfte, ist in ihrer Trag- 
weite heute kaum annähernd zu würdigen. 

Die Beschleunigung des Verkehrs und die Er- 
schliessung immer weiterer Gegenden wirkten natürlidh 
auch hier verbilligend auf die Transportkosten ein. 
Hierfür nur ein Beispiel. Vor Einführung der Eisen- 
bahnen betrug in Rheinland-Westfalen der Frachtsatz 
für den Tonnen-Kilometer 40 Pfg., nach Einführung der 
Eisenbahnen ging er auf 13 — 14 Pfg. herab imd beträgt 
jetzt 11/4 Pfg. 

Der Personen imd Güterverkehr ist in stetiger Zu- 
nahme begriffen. Im Laufe eines einzigen Jahres (1897/98) 
wurden auf den deutschen Bahnen 692 Millionen 
Passagiere und 301 Millionen Tonnen Güter 
befördert. Das in den Eisenbahnen der ganzen Welt 
investitierte Kapital wird mit 135 Milliarden Mark 
berechnet. 

[Postwesen.] 

[Entwicklung des Briefverkehrs.] 

Die Beschleimigung und Verbilligung des Verkehrs, 
die dadurch ermöglichten zahlreichen Beziehimgen 
zwischen den einzelnen Menschen, haben natürlich den 
Postverkehr ganz gewaltig in die Höhe getrieben. 
Briefe, die früher nach den Distanzen berechnet wurden 
und innerhalb der einzelnen Staaten 60 Pfg. bis 2 Mk. 
kosteten, unterliegen heute für den gesamten Weltver- 
kehr einer emheithchen Taxe von 20 Pfg. imd kosten 
innerhalb der einzelnen Länder die Hälfte. In einem 
einzigen Jahre hat man im Weltpostverein 30 bis 32 
Milliarden bei orderte Stücke gezählt, was 
einem täglich zu bewältigenden Quantum von 82 bis 86 
Millionen Stück gleichkommt. Die Zahl der Postan- 
stalten betrug innerhalb der Kultiurwelt gegen Ende 
des 19. Jahrhunderts 235 828. 



— 40 — 

(Telegraph; Telephon.] 

Der Telegraphenverkehr und das jüngste 
Kind des Verkehrs, das Telephon, entwickelten sich 
in derselben Richtung, wie die andern Verkehrseinrich- 
tungen. Die Preise nahmen ab, die Inanspruchnahme 
der Einrichtungen mehrte sich in riesigem Masse. Es 
bestanden im Jahre 1898 10634 Telegraphenanstalten, die 
3759 .Millionen Telegramme beförderten. Unter den 
4 17^ 93^ Kilometer Leitungen befanden sich nicht weniger 
als 265 106 Kilometer tmterseeischer Kabel. Im Jahre 
1898 zählte man 4145 Stadtfemsprecheinrichtimgen, durch 
die 2864350000 Gespräche vermittelt wurden. 

Wie man aus dem Vorstehenden ersieht, hat sich 
die Welt im Verlaufe von 50 Jahren in einer früher nicht 
geahnten Weise verkleinert. Die Beziehungen der Welt- 
teile zueinander sind heute reger und bequemer als früher 
die Beziehungen der Provinzen eines Reiches zueinander. 
Man braucht heute nicht länger von Berlin nach Lissa- 
bon oder Neapel, als früher von Berlin nach Königs- 
berg imd tun von der deutschen Reichshauptstadt nach 
New York zu gelangen braucht man heute nicht mehr 
Zeit als früher für eine ' Reise von Berlüi nach Paris. 
Dabei ist durch Telegraph imd Telephon für den gei- 
stigen Verkehr die Entfemimg ganz aufgehoben. Man 
ist imstande gleichzeitig von seinem Schreibtisch in Berlin 
seine Entschlüsse und Fordenmgen in Wien oder in Paris 
zur Geltung zu bringen. Dass solche Einrichtungen 
auf die gesamte Wirtschaft einwirken mussten, dass 
sie der Industrie und dem Handel ganz neue Ab- 
satzgebiete eröffnen mussten, dass sie ihre Arbeitsleistungen 
erhöhen imd durch eine auf diese Weise bewerkstelligte 
Verbilligung der Produktion einen erweiterten und inten- 
siveren Konsum hervorbringen mussten, ist nur zu klar. 
An der Hand einiger Beispiele wird man den 
enormen Aufschwung nach dieser Richtung wahrnehmen 
können. 



— 41 — 

(Entwicklung der Industrie.] 

Die Anwendung von Dampfkraft und Elektrizität hat 
es ermöglicht, die Maschine in den Dienst der Arbeit 
zu stellen und deren Leistungen zu verbessern, zu ver- 
vielfachen und zu verbilligen. Um nur ein Beispiel aus 
der Weberei zu nehmen: Eine einzige Spindel befand 
sich an den Handspinnrädem am Ende des i8. Jahr- 
hxmderts, der verbesserte Handwebstuhl erreichte seine 
höchste Leistungsfähigkeit mit i8 Spindeln und nicht 
weniger als 2400 Spindeln, in vielen Fällen sogar mehr, 
arbeiten heute gleichzeitig auf den mächtigen Daznpfweb- 
Stühlen der Gegenwart. Aber nicht nur die Zahl der 
Spindeln, die gleichzeitig in Betrieb gesetzt werden kön- 
nen, mehrte sich, sondern auch die Leistungsfähigkeit 
einer jeden einzelnen. Von 4200 Umdrehungen in der 
Minute, am Anfang des 19. Jahrhunderts, stieg die Lei- 
stungsfähigkeit der Maschinen auf 1 1 000 Umdrehungen 
in der Minute und der Arbeiter, der auf diese Weise 
noch im Jahre 1840 bei 14 stündiger Arbeit 9500 Meter 
spann, erledigt dieses Jahrespensum jetzt 
bei zehnstündiger Arbeit in drei Tagen. Die 
Verhältnisse in allen anderen Betrieben sind die gleichen, 
wie in der Weberei, wenn nicht noch umwälzender als hier. 

[Zunahme des Konsums.] 

Ueber die Zunahme des Konsums geben 
Zahlen Aufschluss, die uns über den Verbrauch von 
Baumwolle in Deutschland belehren. Dort stieg der Ver- 
brauch pro Kopf von 0,34 Kilogramm in den Jahren 
1836 — 40, auf 5,45 Kilogranmi in den Jahren 1896/1900. 
Auch der Kohlenverbrauch erhöhte sich in Deutschland 
von 50,8 Kilogranmi pro Kopf im Jahre 1830, auf 
1837,0 Kilogramm im Jahre 1890 und dürfte seitdem 
wieder gestiegen sein. 

So hat sich doch zum Beispiel die Zuckerproduktion 
der gesamten Welt von 1860 bis 1891, also in dreissig 
Jahren von 40 Millionen Zentnern auf 125 Millionen 



— 4^ — 

Zentner gehoben, sich also in diesem verhältnismässig 
kurzen Zeitraum mehr als verdreifacht. 

Diese Angaben seien hier nur als Stichproben über 
das stetig zunehmende Wachstum der Industrie und des 
Konsums vermerkt. Ein ausführliches Bild hierfür zu 
geben läge ausserhalb des Rahmens dieser Arbeit, bei 
der es mir nur obliegt anzudeut«!, wie ungeheuer die 
Entwicklung ist, die der modernen Welt das Gepräge 
gibt, das Geprägte einer stetig wachsenden Ei:- 
höhung des Lebenswertes einerseits und einer 
Verengerung und Verinniglichung der Welt 
andererseits. Wie sehr aber die gesamte Kulturwelt heute 
bereits materiell miteinander verknüpft ist, ersehen wir 
aus den Zahlen, die uns die Weltwirtschaftsstatistik bietet. 
{Weltwirtschaft.] 

Schon längst hat der einzelne Staat aufgehört ein 
selbständiges Wirtschaftsgebiet zu sein. Er ist darauf 
angewiesen, einen beträchtlichen Teü seiner Rohprodukte 
für die Industrie, einen grossen Teil seiner Nahinu^Sr 
mittel und Industrieerzeugnisse der verschiedensten Art 
von anderen Nationen herzuholen. 

[Internationale Preisbildung.] 

Andererseits beschränkt sich die heimisdie Industrie 
schon lange nicht mehr auf den Absatz im eigenen Lande, 
versucht es vielmehr den Weltmarkt za gewinnen. In- 
folgedessen ist der Welthandel aber auch der internatio- 
nalen Konjimktur imterworfen und die Preisbildung wird 
von dem Angebot imd der Nachfrage auf dem Weltball 
reguhert. Der Stand des Goldpreises in Buenos Aires, 
der Stand der Ernte in Australien, der Viehauftrieb in 
Chikago beeinflussen sofort den heimatlichen Markt in 
Wien oder Budapest, in Berlin oder Paris und drücken 
oder erhöhen die Preise der heimischen Produktion, 

[Internationale Arbeitsteilung.] 

Dieser internationale Warenaustausch brachte die inter- 
nationale Konkurrenz auf den Weltmarkt und diese führte 



— 43 — 

dazu, dass sich die Völker zumeist auf bestimmte Indjustrie- 
und Wirtschaftszweige beschränkten, die sie ihrer Eig- 
nimg nach xmd nach Eignung der Bodenverhältnisse ihres 
Landes am besten und wohlfeilsten auf den Weltmarkt 
bringen konnten. Auf diese Weise begann sich eine Art 
Arbeitsteilung zwischen den Völkern, das sicherste 
Anzeichen eines gut funktionierenden Organismus, geltend 
zu machen. 
[Welthandel.] 

Der Umsatz des Welthandels nahm alle Jahre 
zu. Er betrug im Jahre 1860 29 Milliarden und im Jahre 
1899 6chon 86 Milliarden, hat sich also in kamn 40 Jahren 
verdreifacht. Ein derartiger Umsatz der Industrie und 
des Handels auf dem internationalen Markt spricht beredt 
genug von der gegenseitig«! Abhängigkeit der Völker 
imtereinander. Sie sind heute alle aufeinander angewiesen 
und keines vermag mehr die Produkte des andern zu 
entbehren. Dies hat auch dazu beigetragen, dass die 
grossen Kapitalien, das rote Blut des internationalen Han- 
dels, schon längst keine Heimat mehr besitzen. Das 
Kapital imd namentlich das Kapital der grossen Trusts 
und Handelsgiesellschaften arbeitet in a 1 1 e n Ländern und 
sucht sich überall zu verzinsen, wo es Gelegenheit dafür 
findet. Die Anleihen der Staaten, die früher von den „Pa- 
trioten" gedeckt wurden, müssen jetzt am Weltmarkt auf- 
gebracht werden und nicht selten sind es die nationalen 
Gegner, die bei sicherer Aussicht auf Gewinn in die Tasche 
greifen imd den feindlichen Staat imterstützen. Die Ge- 
samtschulden aller Staaten der Welt betrugen Ende 1898 
125 Milliarden Mark, während sie im Jahre 1870 erst 
62 Milliarden Mark betrugen. Aber nicht nur die Staats- 
anleihen, auch die Privatanleihen der grossen Banken^ 
Industrie- und Bahngesellschaftep etc. wenden sich an 
den Weltmarkt imd erhalten dort ihre Befriedigung. 

Der Geldverkehr ist heute völlig international organi- 
siert und ist dementsprechend auch international empfind- 



— 44 — 

lieh. Eine Störung des ruhigen Verkehrs auf irgend einem 
Punkte der Welt macht sich sofort an allen Börsen 
geltend. Ein Krieg, und würde er im Süden Afrikas 
oder im Osten Asiens^) geführt, in Gegenden, die unseren 
Grosseltem noch als ultima Thule erschienen, ja selbst 
nur eine Kriegsgefahr, erzeugen Derouten, die in allen 
Ländern verspürt werden. 

Hier zeigt sich bereits der enge Zusammenhang des 
neuen Organismus der Kulturmenschheit, hier zeigt sich 
bereits die einheitliche Zentralisation der Lebenskräfte 
dieses Organismus. 

(Geistige Internationalität.] 
[Intemationalität der Wissenschaft.] 
[Internationale Expeditionen, Kongresse, Ausstellungen.] 
{Internationale Institute, Kommissionen, Organe.] 

Aber nicht nur in materieller, auch in gei- 
stiger Beziehung ist diese „Verinternationali- 
sier u n g" der Welt zu merken. Die Wissenschaft vermag 
heute überhaupt nicht mehr national zu wirken. Der Ge- 
lehrte, der an der Erforschimg neuer Wahrheiten arbeitet, 
ist der richtige Typ des internationalen Men- 
schen, er kennt überhaupt die geographischen Grenzen 
nicht mehr und ist mehr denn je auf die Mitwirkimg und 
auf die Zusammenarbeit der Fachgenossen in allen Län- 
dern angewiesen. Der Astronom z. B., der an der Auf- 
stellung der Himmelskarte arbeitet, die von den grossen 
Observatorien seit einigen Jahren vorbereitet wird, ver- 
mag sich nimmermehr an die Landesgrenzen des Erd- 
balls zu halten, der Mediziner, der den Feinden der 
Menschheit zu Leibe rückt noch viel weniger, und eben- 
sowenig der Mathematiker, der Philosoph, der Natur- 
forscher etc. Fortwährend mehren sich die internationalen 



1) Diese Zeilen wurden vor Ausbruch des russisch-japanischen 
Krieges geschrieben. Die gössen Börsenderouten, die nach den 
ersten Schüssen im Golf von Petschili den europäischen Geld- 
markt heimsuchten, bestätigten meine Ausführungen. 



— 45 — 

Forschungsreisen in unbekannte Gegenden, der Nordpol 
jind der Südpol regen den Ehrgeiz der gesamten Kultur- 
welt an und internationale Expeditionen werden aus- 
gerüstet, um die Meere in ihren Tiefen zu erforschen 
und um astronomische Vorgänge zu beobachten. Alljähr- 
lich finden sich die Fachgenossen der Wissenschaft und 
der Künste, wie die Genossen der verschiedensten 
Berufe zusammen, um auf internationalen Kon- 
gressen ihre Fachaufgaben zu beraten. W4ährend 
der letzten Weltausstellung zu Paris waren 
nicht weniger als 300 internationale Kongresse versanunelt, 
die das Gesamtgebiet menschlichen Schaffens in das 
Bereich ihrer Beratungen zogen. Die Weltausstellungen, 
die in kurzen Zwischenräumen auf den verschiedensten 
Punkten der Erdkugel veranstaltet werden, bilden sich 
zu internationalen. Rendez- vousorten immer mehr heraus. 
Internationale Institute bilden sich, die irgend 
einen gemeinsamen internationalen Zweck verfolgen, der 
von allgemeiner Wichtigkeit ist. Hier ist es ein Institut 
zur Bekämpfung der Tuberkulose, dort eines zur Abschaf- 
fung des Mädchenhandels, zum Schutze des geisti- 
gen Eigentums, zur Zuckerkontingentierung etc. Die 
Bekämpfung der Sklaverei, die Bekämpfimg von Seuchen, 
das Studium der Erdbeben und der meteorolo- 
gischen Erscheinungen bilden den Gegenstand der Be- 
ratung ständiger internationaler Kommissionen. Der 
Weltpostverein, die internationale Telegraphen- Verwaltung, 
die internationale Vereinigung für Gewichte und Masse, 
die internationale Vereinigung für Veröffentlichimg von 
Zolltarifen, für den Eisenbahnfrachtenverkehr, für Erd- 
messung etc. und nicht zuletzt für die friedliche Bei- 
legung internationaler Streitigkeiten, sind heute von den 
Staaten offiziell anerkannte internationale Organe nüt 
internationalen Beamten. 

[Allgegenwart des modernen Menschen.] 

Ein Netz geistiger Interessen und Ambitionen sehen 



-M 



- 46 - 

wir heute in einer Weise international organisiert und inter- 
national funktionieren^ die vor 50 Jahren kaum noch 
innerhalb der ein^lnen Staatengebilde möglich war. Aber 
diese Formation ist weit davon entfernt, heute den Höhe- 
punkt erreicht zu hab^i; wir sehen wie das internationale 
Interesse täglich wächst imd wie sich immer neue Inter- 
essen erschliessen und zur Organisation und Sammlxmg 
gelangen. Die Welt ist uns heute nicht mehr so fremd 
wie unseren Altvorderen; in imseren Zeitungen sehen 
wir die Ereignisse täglich wie in einem Zauberpanorama 
an xms vorüberziehen und der Momentphotograph 
bringt uns alle Gegenden, Personen und Ereignisse im 
Nu vor unser leibliches Auge. Wir Bürger des 20. Jahr- 
himderts haben ims eine Art Allgegenwart errungen, die 
unseren Vorfahren noch als die Sage vom Faustmantel 
erschien. Wir sind überall, wir reden überall mit, wir 
können überall handeln imd wir sind von überall ab- 
hängig. 

{Internationales Mitempfinden.] 

Diese Allgegenwart hat zur Folge gehabt, dass wir 
imser Mitempfinden auch international ausgestaltet haben. 
Da wir überall gleichzeitig sind, machen wir alles inten- 
siver mit als früher, wo man noch von „hinten weit in der 
Türkei" sprach. Die Gefahr eines Krieges in den fernsten 
Teilen Asiens erschreckt uns. Nicht nur, weil wir dessen 
Folgen materiell am eigenen Wirtschaftsleib unseres 
Volkes und somit unserer selbst verspüren würden, sondern 
auch weil wir die Schrecken deutlicher wahrnehmen würden 
als früher die Schrecken in einer Nachbarstadt. Unser 
Gefühl wird international. Der Einsturz des 
Kampanile in Venedig hat das ästhetische Empfinden der 
ganzen Welt erregt imd gezeigt, dass die grossen Kunst- 
denkmäler von der gesamten Kulturwelt in Anspruch ge- 
nommen werden, wie die Eruption des Monte Pel^ das 
Gewissen der ganzen Welt wachgerufen hat, wie der 
Chikagoer Theaterbrand nicht mehr ein lokales Ereignis 



— 47 — 

der Stadt Chikago war und wie der Brand von Aal^und 
die Gemüter von Lappland bis zum Kapland in Erregimg 
setzte. Wir fühlen mit den entferntesten Menschen mit 
imd sind bereit, ihnen nach Kräften za helfen. Die Erde 
ist eben kleiner geworden, der Mensch 
grösser und allseitiger. Wir sind Bürger der 
Welt geworden, richtige Weltbürger, die nicht mehr 
auf die Kirchturmspitze ihrer Pfarre eingeschworen sind, 
sondern auf die grossen Ziele der gesamten Menschheit. 
Diese Organisation ist nicht mehr zu zerreissen, nicht 
mehr zurückzudrängen imd zu bezwingen. In rasender 
Entwicklung geht sie jeden Tag vorwärts und schnürt 
das Band der Interessen immer enger, so dass wir den Zeit- 
punkt schon als erreicht betrachten können, wo die 
gemeinsamen Interessen der Kulturvölker, die kleinen 
Gegensätze, die sie noch trennen, durch ihre Masse er- 
drücken und beseitigen werden. 
[Die internationale Anarchie der Staaten.] 

Sehen wir nun überall die natürliche Tendenz zu 
einem immer engerem Aneinanderschluss der Mensch- 
heit, sehen wir Handel, Industrie, Verkehr und das ge- 
samte geistige Leben bestrebt, den Kreis der Nationen 
immer enger zu schliessen und die getrennten Teile zu 
vereinen, das Ganze in einen harmonischen Einklang zu 
lösen, sehen wir die gemeinsamen Interessen der Kultur- 
gemeinschaft immer grösser werden und sich gebieterisch 
aufdrängen, während die vorhandenen Gegensätzlichkeiten 
der Nationen immer unscheinbarer werden, so bemerken 
wir doch sofort den grossen Widerspruch, an 
dem unsere Zeit krankt: dass nämlich die poUtischen Be- 
ziehungen der Staaten untereinander noch immer auf den- 
selben Grundsätzen beruhen, auf denen sie beruhten, als 
die Technik, Handel und Wissenschaft unsere Welt noch 
nicht so revolutioniert hatten, als die Grundbedingtmgen 
des sozialen und wirtschaftlichen Lebens noch völlig 
andere waren. 



- 48 - 

[Politischer Kleinbetrieb.] 

In der Industrie hat der Grossbetrieb schon längst 
das Kleinhandwerk beseitigt, im Handel ist an Stelle des 
Krämers das Warenhaus, das Syndikat, der Ring ge- 
treten, in allen Beziehungen der Individuen, der Gesell- 
schaftsschichten und der Berufskreise untereinander, hat 
der grosse Zug der Zeit reformatorisch gewirkt und aus 
den kleinlichen Zuständen früherer Zeiten die modernen 
gTo$sartigen Institutionen geschaffen, nur im politischen 
Verkehr der Staaten untereinander waltet noch immer 
das konservative Prinzip, sich den neuen Fordeanmgen einer 
neuen Zeit nicht anzupassen, noch den Kleinbetrieb des 
Einzelstaates an Stelle des politischen Grossbetriebs der 
Staatengesellschaft vorwalten zu lassen. Trotz all der 
Symptome einer vor sich gehenden Assoziation, trotz all 
der die Grundlagen der Wirtschaft verschiebenden Re- 
volutionen, trotz aller Organisation imd Ausbildung des 
Internationalismus, der Entwicklung des Weltverkehrs, des 
Weltmarktes, eines Weltempfindens, finden wir die grossen 
Staaten noch immer bereit, mit dem unzureichenden Rüst- 
zeug ihrer veralteten Diplomatie, nach den Grundsätzen 
der Gewalt ihre Beziehungen zu regeln. Einen Kaufmann, 
der heute noch seinen Laden mit der Oellampe erleuchten 
wollte, einen Industriellen, der sich unterfangen würde, 
Produkte mit der Hand herzustellen, während die Maschine 
nebenan ihn tausendfach überbietet, den würde man so- 
fort für rückständig halten, und er würde auch gar bald 
erfahren müssen, dass er nicht die geeigneten Mittel be- 
nützt, um den Anforderungen seiner Zeit gerecht zu wer- 
den. Aber innerhalb der Politik der Staaten findet man 
es noch immer angepasst mit dem Nachtlämpchen zu 
beleuchten statt mit dem Bogenlicht und mit der Hand 
zu produzieren statt mit der Dampfmaschine, man findet 
es noch immer für angebracht trotz der steigenden Tendenz 
der Harmonie und der Weltorganisation die Mittel der 
internationalen Anarchie aufrechtzuerhalten und 



— 49 — 

sie für die Beilegung der internationalen Differenzen ge- 
eignet zu erachten. „Der Weltmarkt schreit nach einem 
Weltgesetz/* hat der österreichische Nationalökonom 
Neumann-Spallart vor mehr als einem Jahrzehnt 
ausgerufen und die Zeit, die seitdem vorübergegangen^ 
hat nur dazu beigetragen seinen Ruf noch aktueller zu 
gestalten. 

Jawohl, die Weltwirtschaft schreit nach einer Or- 
ganisation der Welt auf Recht und Ordnung, sie bedarf 
dieser internationalen Sicherheit, um die höchsten Stufen 
der Vollkommenheit in der internationalen Kulturgemein- 
schaft erreichen zu können, um den höchsten Gipfel des 
Glückes der Völker und d^ Individuen . zu erklimmen. 



Was sieht man nun an Stelle dieser politischen Welt- 
ordnung ? 
[Der bewaffnete Friede.] 

Die europäischen Kulturstaaten starren in einem 
Waffenpanzer, sie erschöpfen ihre Kräfte in der Ueber- 
bietung an Rüstungen, die noch nicht ihren Höhepunkt 
erreicht haben. Immer neue Volksmassen werden unter 
die Fahnen gestellt, immer neue Gewehre, neue Kanonen, 
neue wirksamere Zerstörungsmittel eingeführt, immer aus 
dem Bestreben heraus der Stärkere zu sein, den Nachbar 
zu übertrumpfen, dem einzelnen Staate die Macht über 
die andern zu sichein, inuner mit der Absicht im geeigneten 
Falle den Säbel an die Stelle des Rechts zu stellen. Hier- 
bei gehen ims alljährhch die Milliarden verloren, die den 
Kultmraufgaben entzogen werden. 
[Militärbudgets und die wirklichen Militärlasten.] 

Ueber die Lasten des bewaffnet^i Friedens sei es 
mir hier gestattet einige Zahlen anzugeben. 

Eine genaue Feststellung ist dabei nicht leicht mög- 
lich, denn das, was als Ausgaben der Kriegs- und Marine- 
ministerien auf den Budgets der verschiedenen Länder 

4 



-- so - 

figuriert, ist nur ein Teil der wirklichen Ausgaben für 
den bewaffneten Frieden. 

Welche Differenzen zwischen jenen Angaben sowie 
denen der meisten statistischen Jahrbücher und den 
wirklichen Ausgaben für Kriegszwecke bestehen, möge 
ein Beispiel erleuchten, das Gaston Modh in seiner 
„Armee der Demokratie" (Stuttgart 1900) für 
Frankreich ausgearbeitet hat. 

Das französische Kriegsbudget von 1897 weist da- 
nach als gesamte Armeeunkosten auf: 

Für das Landheer 625 943 905 Frcs. 

Für die Marine . 284 795 500 „ 

Zusammen 910 739 405 Frcs. 
Hiervon als Einnahmen des Kjiegsde- 

partements ab . 29 762 404 Frcs. 

880 977 001 Frcs. 

womit man jene Summe erhält, die fast alle Autoren als 
das Kriegsbudget Frankreichs im Jahre 1897 anführen. 
Wenn man jedoch die anderen Budgetkapitel genau 
durchstudiert, so kommt man noch auf folgende Posten, 
die den Militär- und Marineausgaben füglich zuzurechnen 
sind. 

Militärpensionen 94 400 000 Frcs. 

Marinepensionen . • 36 549 000 „ 

Diverse Ergänzungen zu diesen Pensionen 

(Kap. 33, 38, 39 des Finanzbudgets) 12 953 540 „ 
Ehrenlegion und Militärmedaille (Budget 

der Justiz) . 10 998 820 „ 

Militärausgaben des Kolonialbudgets . . 62.746 500 „ 

Insgesamt 217 647 860 Frcs. 

Verschiedene Einnahmen des Kriegsdepartements, 
bestehen aber nur rein auf dem Papier. Moch, der diese 
Fiktion detailliert nachweist, berechnet diese fiktiven Ein- 



— 51 — 

nahmen mit 2624500 Frcs., durch die sich die obige 
Summe auf 220 272 360 Frcs. erhöht. Das direkt ab- 
zuschätzende Militärbudget Frankreichs betrug dem- 
nach im Jahre 1897 nicht 880977001 Frcs., wie in allen 
Handbüchern und bei allen Autoren zu lesen ist, son- 
dern zunächst i 101249361 Frcä., das ist genau um 
250/0 mehr. Zu diesen direkt abschätzbaren Militär- 
ausgaben könnte man noch eine Summe von 140463000 
Francs hinzurechnen, die die Zinsen jener Anleihen 
mnfasst, die zu ausschliesslich militärischen Zwecken 
aufgenommen werden. Die Gesamtsumme würde sich da- 
nach auf I 241 712 361 Frds., das ist um 41 0/0 mehr 
als die offizielle Ziffer, erhöhen. 

Es vermehrt sich das eigentliche Kriegsbudget noch 
um ein beträchtliches, wenn man neben den oben ange- 
führten „direkt abschätzbaren'' Ausgaben, die verschie- 
denen Budgetkapitel nach solchen Ausgaben durchforscht, 
die dem militärischen Zwecke indirekt zu gute kommen. 
Hier stösst man allerdings auf Schwierigkeiten. Man wird 
fast in jedem Kapitel mehr oder weniger grössere Budget- 
posten finden, bei denen man sicher ist, dass diese min- 
destens zu einem Teil militärischen Zwecken zu gute 
kommen, so die Errichtimg und Erhaltung gewisser strate- 
gischer Wegebauten, die militärischen Zwecken entsprin- 
genden verschiedenen Belastungen der Eisenbahnen, die 
Unterstützungen zur Hebimg der Pferdezucht, Ausgaben 
für Gestüte (5 647 000 Frcs.), Subventionen der Handels- 
marine, wofür diese ihre Schiffe als Hilfskreuzer im Kriege 
ziu: Verfüg!ung zu stellen hat, imd für die Frankreich 
im Jahre 1897 27 Millionen Frcs. bezahlte. Eine Summe 
von 6358231 Millionen, die die Kolonien für ihre Milizen 
ausgeben, ist diesen indirekten Lasten noch insofern 
hinzuzurechnen, als die Kolonien wohl nominell diese Aus- 
gaben bestreiten, da sie aber vom Mutterlande Subven- 
tionen erhalten, so hätte dieses um obige Summe weniger 
zu bezahlen, wenn die Kolonien diese für produktive 



— 52 — 

Zwecke anstatt für militärische ausgeben könnten. Alle 
diese Ausgaben sind in bezug darauf, welchen Anteil die 
Militärerfordernisse an ihnen haben, nicht genau zu be- 
rechnen; inunerhin ist es nicht übertrieben, wenn man 
in Erinnerung an diese Erfordernisse die Zahl des offi- 
ziellen Kriegs- und Marinebudgets um noch 
weitere 25 — 300/0 erhöht. 

Man wird zugeben müssen, dass diese Schätzung 
sehr gering ist, zumal Moch hierbei noch einige Posten 
nicht in Betracht zieht. So dürfte jene Summe nicht un- 
beträchtlich sein, die den aktiven Soldaten während der 
Dienstzeit von ihren Angehörigen als Unterstützung zu- 
fliesst, wenn man nicht gar so weit gehen will, den Ver- 
dienstausfall der eingestellten Mannschaften während ihrer 
Dienstjahre ebenfalls auf Konto der militärischen Kosten 
zu buchen. Moch unterlässt es auch, bei dieser Berechnung 
die mannigfachen kommunalen Lasten in Rechnimg zu 
ziehen, die durch Ueberlassung von Kasementerrains, 
Zuschüsse ru Militärbauten, kommimale Kriegsschulden etc. 
erstehen. (Königsberg in Preussen hat z. B. erst 1901 
seine aus den napoleonischen Kriegen stammende Kriegs- 
schuld vollständig getilgt. Bei zahlreichen französischen 
Städten, die im letzten Kriege vielfach hohen Kontribu- 
tionen ausgesetzt waren, dürfte dies wohl auch heute noch 
nicht der Fall sein, wenn nicht der Staat diese Schulden 
übernommen haben sollte.) 
[Militärlasten Deutschlands für 1903.] 

Ein ähnliches Beispiel, wie es Moch für Frankreich 
ausgeführt hat, lässt sich auch für Deutschland aufstellen. 
Der Reichshaushalt für das Jahr 1903/4 nennt nach- 
stehende militärische Posten als Ausgaben. 

Verwaltung des Reichsheeres (laufend und 

einmaUg) . 648 374 987 M. 

Marineverwaltung (laufend und ei nmalig) 221 904 266 „ 

Im ganzen : 870 279 253 M; 



— 53 — 

Wenn wir aber bloss die sichtbaren Posten nach dem 
Gothaischen Hofkalender für 1904 zusammenstellen so 
erhalten wir nachstehendes Ergebnis: 



Verwaltung des Reichs- 
heeres und der Marine 
(siehe oben) . . . 

Reichsmilitärgericht . . 

Militärpensionen . . . 

Marinepensionen . . . 

Expedition nach Ostasien 

Reichsinyalidenfond . . 

Verlorengehende Zinsen des 
bar lagernden Reichs- 



870 279 253 M. 

544 938 « 

70579 620 „ 

4 819 454 „ 

12 332 826 „ 

49003 749 . 



kriegsschatzes im Ju- 




liusturm 


4800000 „ 




1012 359 830 M 


Mihtärausgaben der Einzelstaaten: 


Anhalt (Jägerbrigade) . . . 


147 186 M. 


Braunschweig (Gendarmerie) 


263 900 „ 


Bremen (Landesverteidigung) 


30554 , 


Hamburg (Militarwesen) . . 


100884 „ 


Lippe (Militärverwaltung) • 


1475 , 


Preussen (Gendarmerie) . . 


12813 719 „ 


„ (Enegsmimsterium 




einmalige Ausgaben) . 


13 535 „ 


Preussen (Eriegsministerium; 




Verwaltg. d. Zeughauses 


146 998 „ 


Reuss ä. L. (Gendarmerie) . 


40 262 , 


Sachsen-Coburg (Militärwes.) 


. 6792 , 


Schaumburg-Lippe 




(Gamisonkosten) . . . 


785 „ 


Schwarzburg - Sondershausen 




(Garnison-Einrichtungen) 


2500 , 




13 568 590 M 



— 54 — 

Militärausgaben der Schutzgebiete: 
Militärverwaltung . • . . 8 547 325 M. 
Marineverwaltung . . . . 1 276 335 „ 

9 823 660 M. 
Zinsen der Reichsschuld soweit sie f. Militär- 

u. Marinezwecke Verwendung fa nd . . 83 128 000 M. 

1128 880 080 M. 

Die bei dieser Zusammenstellung erhaltene Summe 
übersteigt, wie man sieht, um zirka 259 Millionen d. i. 
um. fast 30 0/0 die Summe des offiziellen Kriegs- und 
Marinebudgets. Damit sind aber nur die sichtbaren Aus- 
gaben des deutschen Volkes für Militär- und Rüstungs- 
zwecke festgelegt. Nicht unbeträx:htlich dürften noch 
die Ausgaben für nachstehende Posten sein, die einer 
genauen Berechnung nicht oder nur sehr schwer zugäng- 
lich sind. 

[Indirekte und unsichtbare Kriegslasten.] 

Zunächst dürfte auf das Militärbudget ein grosser 
Teil der Staatsschulden der Einzelstaaten 
fallen, die zum Teil noch aus früheren Kriegen oder aus 
früheren Rüstungen dieser Einiselstaaten herrühren. Eben- 
so ein Teil von Pensionen, die die Einzelstaaten den 
Angehörigen ihrer früheren Heere heute noch bezahlen. 
Hierher gehören femer die kommunalen Lasten^ 
die durch Errichtung von Militärbauten, Hergabe von 
Exerzierfeldern etc. nicht imbeträchtlich sind. Hierher 
gehört das Defizit der strategischen Bahnen. 
Auf dieses Konto gehört femer ein grosser Teil der 
Reichs- imd Staatsausgaben für Gestüte und für die 
Hebung der Pferdezucht, da dabei besonders 
nülitärische Gesichtspunkte vorwalten, hierher gehören 
die vom Reiche den grossen Rhedereien gezahlten 
Subventionen, da diese dafür die Verpflichtung 
übernehmen, ihre Schiffe im Kriegsfalle zur Verwendimg 
der Marineverwaltung zu stellen. 



- SS - 

Eine weitere Erhöhung der Kriegskosten finden wir 
in den den Einjährigen während ihrer aktiven Dienst- 
zeit für ihren Unterhalt entstehenden Auslagen. Diese zu 
loooo Mann angenommen bei einem Gebrauchsminimum 
mit je looo Mk. liefern schon wieder lo Millionen auf 
unser Konto. Der Zuschuss in Naturalien und barem 
Gelde^ den die aktiv dienenden Mannschaften, Unter- 
offiziere und Offiziere von ihren Familien erhalten, dürfte 
mit loo Mk. pro Kopf und Jahr sicherlich nicht zu hoch 
angenommen werden. Das macht bei nmd 600 000 Köpfen 
der Friedenspräsenzstärke wieder 60 Millionen Mark. 

Nur annähernd berechenbar sind die Kriegslasten^ 
wenn man die verlorengehenden Zinsen der in Militär- 
bauten (Festungen, Kasernen, Depots etc.)^), femer die 
inden Rüstungen (Kriegsschiffe, Kanonen, Gewehre, 
sonstige Waffen etc.) investierten Kapitalien, wenn man 
ferner die den Mannschaften während der Dienstzeit ent- 
gehenden Arbeitserträge in Betracht ziehen würde.*) 

Ohne jene fabelhafte Summe zu nennen, die das Er- 
gebnis all jener Berechnungen sein könnte, muss man 
zu dem Schlüsse kommen, dass dem deutschen Volke 
die Versicherungsprämie gegen den Krieg nicht 870 
Millionen kostet, sondern nündestens jährlich auf 
1V2 Milliarde, das ist fast das Doppelte, wie es das 
Reichsbudget angibt, zu stehen konmit. 

Wenn es auch nicht leicht sein dürfte eine vollständige 



1) Im Jahre 1869 schätzte Laroque dieses in Europa in- 
vestierte Kapital auf 19 Milliarden Frcs., J. Novicow im Jahre 
1883 auf 30 Milliarden. Bei der dauernden Vermehrung dieser 
Kapitalien kann man den Wert heute auf 35 Milliarden annehmen. 
Das ist ein Zinsverlust (4 0/0) von 1400 Millionen Frcs. jährlich 
für Europa. 

^) Letzteres von Moch mit 800 Mk. pro Mann und Jahr 
angenonunen, ergibt für Deutschland allein 480 Millionen Mark 
Arbeitsverlust pro Jahr. 



- 56 - 

Statistik der Lasten des bewaffneten Friedens für ein 
einzelnes Land oder für alle Länder Europas aufzu- 
stellen,^) so dürfte diese Analyse der Kriegsausgaben des 
deutschen Volkes wenigstens Anhaltspunkte dafür geben, 
wie die betreffenden Angaben in den statistischen Werken 
zu lesen und aufzufass^i sind. Eine Erhöhung aller be- 
kannt werdenden Zahlen, um 30 — 50 «/o (nicht wie M o c h 
bescheiden anninunt: mit 25 — 300/0) dürfte immer noch 
hinter der Wirklichkeit zurückbleiben. 

[Anwachsen der Rüstungskosten Deutschlands.] 

Gewinnt man durch obige Darstellung ein Bild von 
den Dimensionen der wahren Ausgaben für die Kriegs- 
vorbereitung, so ist es nicht minder wichtig zu zeigen, 
in welcher Weise diese Ausgaben in den letzten Jahr- 
zehnten dauernd anwuchsen. Im Jahre 1872 betrugen die 
Kosten für das deutsche Reichsheer budgetgemäss 
248 270 000 Mk., die Ausgaben für die Marine 53 230 900 
Mark, die Pensionen für Heer und Marine 20 122000 Mk., 
die Zinsen für die Reichsschuld nur 5100 Mk. Ins- 
gesamt betrugen die Ausgaben für die vier bezeichneten 
Posten im Jahre 1872: 321628000 Mk. als sichtbare 
Militärausgaben.^) 

Die ständige Zunahme der Ausgaben für die vier 
sichtbaren militärischen Posten des Reichsbudgets gestal- 
tete sich nach einer Aufstellung, die dem „Handbuch 
für sozialdemokratische Wähler" (Berlin 1903) entnom- 
men ist, f olgendermassen : 



^) Das Internationale Friedensinstitut in Monako beschäf- 
dgt sich mit der Abfassung einer solchen Statistik. 

^) Hierbei kommt in Betracht, dass die Reichsschulden dieses 
Jahres, wie die einmaligen Rüstungsausgaben der nächstfolgenden 
Jahre, aus der fran25sischen Kriegsentschädigung bezahlt wurden, 
die daher auch zum grossen Teil den militärischen Ausgaben zu- 
zurechnen wäre. 



- 57 



Heer. 

Fortdauernde Einmalige und ausserordentliche 

Ausgaben: 



1897 
1898 
1899 
1900 
1901 
1902 
1903 



496 238 000 M. 

511892 500 „ 

516 941500 „ 

537141900 „ 

559 628 300 „ 

575110 300 „ 

576 333 000 , 



n 



') 
') 



118 582 500 M. 
143 251 200 
127 775 600 

119 278 600 
114 009 500 

85 253 200 
80 409 700 



2 



) 



Marine. 

Fortdauernde Einmalige und ausserordentliche 

Ausgaben : 



1897: 


. . 61 941 800 M. 




52 083 000 M. 


1898: 


. . 66 262 400 „ 




59 303 600 „ 


1899: 


. . 71621200 , 




82 277 900 „ 


1900: 


. . 73 501500 „ 




83 471600 „ 


1901: 


. . 79896400 „ 




127 587 800 . 


1902: 


. . 86 986 400 „ 




130124 500 „ 


1903: 


. . 93 468 000 „ 


')' 


153 798 800 „ ») 


Zinsen der Reichsschuld, 






soweit diese auf Heer- und 




Pensionsfonds 


Marine- Ausgaben fallen. 


für : 


Heer und Marine.') 


1897 


: . . . 61034000 M. 


1897 


: . . 56421400 M. 


1898 




, . 62 222 000 „ 


1898 


. 60 208 400 , 


1899 




. . 62933000 „ 


1899 


. 62 905 400 , 


1900; 




. . 65 853 000 „ 


1900 


. 65 820 700 „ 


1901 




. . 73 787 000 , 


1901: 


. . 69 266000 „ 


1902 




. . 78046000 „ 


1902 


. 72 5% 100 „ 


1903: 




. . 83128 000 ,*) 


1903 


: . . 75 399000 „») 



1) Einschliesslich 6 1 14000 Mk. überetatmässige Mehraus- 
gaben. 2) Nach dem Etatvoranschlag für 1903. ^) Einschliess- 
lich der Ausgaben für Kiautschau. ^) Die Gesamtzinsenlast be- 
trägt nach dem Voranschlag für 1903: 99751000 Mk. ^) Der 
Invalidenfonds, der aus der französischen Kriegsentschädigung 
gebildet wurde, ist hier nicht mit inbegriffen. 



- 58 - 

Die Steigerung der Rüstungsausgaben von Jahr zu 
Jahr, namentlich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt, ist in die 
Augen springend. 

Die Summe der in obiger Tabelle zusammengestellten 
Rüstungsausgaben betrug 

im Jahre 1872 .... 321 628 000 M. 
^ 1897 .... 846300700 „ 
„ 1903 1) . . . 1062 536 500 „ 

Die Rüstungsausgaben, soweit sie sich auf die hier 
angeführten vier Posten beschränken, sind also in 31 
Jahren um 2300/0 gestiegen. 

[Die Vermehrung des deutschen Heeres.] 

Die Vermehnmg der Präsenzstärke der Heere wird 
durch nachfolgende Zahlen illustriert: 

Die deutsche Armee (Friedenspräsenz) zählte im Jahre 

1872 350 000 Mann 

1881 427 274 „ 

1890 486 983 „ 

1903 605 998 „ 

Die deutsche Armee hat sich also seit 1872 um 
über 70 0/0 vermehrt, während sich die Bevölkenmg 
im gleichen Zeitraum um nur 38 0/0 vermehrte. In einem 
noch stärkeren Verhältnis vermehrten sich aber in diesem 
Zeitraum die Kosten für Heer und Flotte. 
[Rüstimgskosten der europäischen Staaten und ihre Steigerung.] 

Die gleiche Erscheinxmg der ungeheuren Vermehrung 
der Ausgaben für Heer und Flotte finden wir bei allen 
andern europäischen Staaten. Die jährlichen Rüst- 
ungsausgaben der europäischen Staaten^ 
wie sie die offiziellen Militärbudgets liefern, also ohne 
die unsichtbaren und indirekten Ausgaben, betrugen im 



1) Nach dem Voranschlag. 



— 59 — 

Jahre 1903 über sechs Milliarden Mark. Die sichtbaren 
direkten Ausgaben der europäischen Staaten für Heer 
und Marine, wie sie die Budgets ergeben, nach ihrer 
Gestaltung in den letzten 20 Jahren werden aus der Ta- 
belle^) auf Seite 60 ersichtlich: 

Während dieser zwanzig Jahre hat in Europa nur 
der türkisch-russische Krieg stattgefunden. In den ersten 
zehn Jahren vermehrten sich die Ausgaben um zirka 
41 Millionen, während des zweiten Dezenniums um 114 
Millionen Pfimd. Hierbei kommen im zweiten Dezenniiun 
allein für Grossbritannien als Ausgaben für den Trans- 
vaalkrieg 40 Millionen Pfund in Anrechnung, so dass 
sich die Summe der Mihtärausgaben für die Frie- 
denszeit um diesen Betrag vermindert. Immerhin be- 
trägt sie alsdann noch 74 Millionen Pfimd; die Vermeh- 
rung stieg um mehr als 40 0/0 gegen das vorhergehende 
Jahrzehnt. Die Militärausgaben der letzten 20 Jahre sind 
demnach, abgesehen von den 40 Millionen für den Trans- 
vaalkrieg um 165 Millionen Pfimd, das ist fast um 
50 0/0, gewachsen. 

Betrachtet man die Ausgaben für die Kriegsflotte 
für sich, so hat sich der Betrag der hierfür ausgegeben 
wurde in den letzten zehn Jahren beinahe verdoppelt 
und in zwanzig Jahren beinahe verdreifacht, wäh- 
rend die Bevölkerung Europas, die 1883 337000000, 
1893 372000000 und 1903 408000000 betrug, sich um 
zirka 70 Millionen Köpfe, das ist nur um etwas mehr 
als 20 0/0 vermehrte.*) 

1) Die Summen in dieser Tabelle, die aus englischer Quelle 
stammt, sind in Lstr. angegeben. Die Umrechnimg vollzieht 
sich sehr einfach: i Lstr. = ca. 20 Mk., 24 Kr., 25 Frcs. 

2) Die Vermehnmg der Friedenspräsensstärke der Land- 
heere stellt sich für ganz Europa folgendermassen : 

1883: 2 800000 Mann 

1893: 3 200000 „ 

1903: 3 500000 „ 

Die Vermehrung betrug im Jahre 1903 25 0/0 der Präsenz 
von 1883. 



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— 60 






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— 6i — 

Die ungeheuren Summen, die sich hier ergeben, zeigen 
das unsinnige Anwachsen der direkten sichtbaren Rüst- 
imgsausgaben. Eine genaue Aufstellung der Summen, die 
Europa im Laufe der beiden Jahrzehnte oder im Laufe 
eines Menschenalters für seine Rüstungen ausgab, ist nicht 
so leicht festzustellen. Der französische Statistiker 
T h i e r y , der sich lediglich an die Militärbudgets der be- 
treffenden Staaten hielt, berechnet, dass neun europäische 
Staaten, nämlich Deutschland, Oesterreich- 
Ungarn, Frankreich, Italien, Russland, 
Grossbritannien, Belgien, Holland und die 
S c h w e i z in 35 Jahren, von 1865 — 1900, 45 Milliarden 
Francs ausgaben. Wenn man nach der oben ausge- 
führten Methode nur 25 0/0 (statt der zulässigen 30^50 0/0) 
für die indirekten Ausgaben des Militarismus hinzuschlägt, 
so erhält man die Summe von 60 Milliarden Francs. Man 
wird aber nicht fehl gehen, wenn man die Gesamtaus- 
gaben dieser neun Staaten in jenem Zeitraum, bei schätz- 
ungsweiser Hinzxiziehung der unsichtbaren und unbe- 
rechenbaren Ausgaben, wie der Kosten der in diesen 
Jahren von jenen Staaten geführten Kriege (Bloch be- 
rechnet z. B. die militärischen Kosten der im Zeitraum 
von 1852 bis 1878 geführten Kriege für die dabei be- 
teiligten europäischen Staaten auf 40 Milliarden Francs) 
mit 120 Milliarden Francs d. i. rund 100 Milliarden 
Mark, annimmt. Dabei sind natürlich nur die direkten 
Kosten der Kriege an Geld ins Auge gefasst bei weitem 
nicht die viel grösseren indirekten Kosten. 

Entsprechend den zunehmenden Rüstimgslasten haben 
sich natürlich auch die Schulden der einzelnen Staaten 
entwickelt. Diese betrugen: 

Staatsschulden : 

1883 1893 1903 

Grossbrit: £ 671000000 £ 634 000 000 £ 771000 000 

Frankreich : 1 224 000 000 1 240 000 000 1 169 000 000 

Deutschland: 92 000 000 113 000000 155 000 000 



— 62 — 

1883 1893 1903 

ItaUen: 475 000 000 518 000000 510 000 000 

Russland: 590000 000 715 000 000 690 000000 

Oester.-Ung. : 569 000 000 656 000 000 605 000 000 

Belgien: 81000 000 103 000 000 111000000 

HoUand: 91000000 95 000000 98 000 000 

Dänemark: 10 500 000 11500 000 12 000000 

Schweden: 14 000 000 16 000 000 19000000 

Norwegen: 7 000 000 8 500000 14 500 000 

Spanien: 246 000 000 369 000 000 433 000 000 

Serbien: 13 500 000 15 000000 16 500 000 

Bulgarien: — 7 500000 11 000 000 

Rumänien: 39 000 000 49 500 000 55 500 000 

£ 4 123 000 000 £ 4 451 000 000 £ 4 664 500 OOO 

Die jährlichen Zinsen (zu 4 0/0) dieser enormen Schuld 
betrugen denmach im Jahre 1883: 165000000, im Jahre 
1893: 178000000, im Jahre 1903: 187000000 Pfund. Die 
Schulden haben sich im ersten Jahrzehnt um 328 Millionen 
Pfund, im zweiten Jahrzehnt um 213 Millionien, in zwanzig 
Jahren um 541 Millionen Pfimd vermehrt. 

[Verhältnis der Rüstungsausgaben zu den Ausgaben für Unterricht 
und Justiz.] 

Die Kosten des bewaffneten Friedens dürften sich 

also für Europa, im Hinblick auf die 6 Milliarden Mark 

offizieller Kosten und unter Hinzurechnimg der indirekten 

und unsichtbaren Ausgaben, auf zirka 9 — 12 Milliarden 

Mark jährlich belaufen. Nach einer Berechnung des 

Statistikers Prof. H i c k m a n n verteilten sich die Ausgaben 

im Gesamtbudget der europäischen Staaten in einem der 

letzten Jahre folgendermassen : Es betrugen die Ausgaben 

für die Zentral Verwaltung : i 0/0, für die Marine 60/0, für 

das Landheer 17,2 0/0, für Pensionen 2,2 0/0, für die Schuld 

(Zinsen und Amortisationen) 24 0/0, Finanzverwaltung 

13*20/0, öffentlicher Unterricht 5,60/0, Justiz 2,10/0, 

äussere Angelegenheiten 1,7 0/0, verschiedene Verwaltungs- 



- 63 - 

zweige 27 0/0. Mehr als 25 0/0 dieser Budgets stellen also, 
wenn man nur einen Bruchteil der Pensionen schätzungs- 
weise hinzuzählt, die sichtbaren Ausgaben für die Armee 
und Marine dar, hierzu kommen noch die 24 0/0 der Schuld, 
die zum grössten Teil auf das Konto der Armee gehört. 
Das sind 49 0/0 (nur sichtbare Ausgaben I) für den 
Militarismus und 5,6 0/0 für den öffent- 
lichen Unterric'ht, und gar nur 2,10/0 für 
die Rechtspflegel Diese Tabelle belehrt uns, 
dass die europäischen Kulturstaaten für die Kriegs Vor- 
bereitung fast neunmal mehr ausgeben als für den 
öffentlichen Unterricht, 25 mal mehr für die „Ge- 
waltpflege" als für die Rechtspflege. Es ist 
beschämend, wenn man liest, dass in Neuseeland für 
den öffentlichen Unterricht 19,60 Frcs. pro 
Kopf der Einwohner ausgegeben werden, in 
Europa, der Hochstätte der Kultur, nur 
3,40 Frcs. pro Kopfl 
[Die Kulturaufgaben leiden.] 

Diesen beredten Zahlen gegenüber fällt die von 
militaristischer Seite so oft vorgebrachte Behauptung, dass 
trotzdem die Kulturaufgaben nicht leiden, in sich zu- 
sammen. Die Ausgaben für den Militarismus machen sich 
vielmehr wie ein Krebsgeschwür bemerkbar, das alle 
Kräfte des Staatskörpers aufsaugt und ihrer Bestimmung 
entzieht. Wie ein Parasit in einem lebenden Körper sitzt 
der Militarismus im sozialen Organ der Staaten imd lässt 
sich von diesem ernähren. Die Milliarden, die alljährlidi 
in Europa für das Kriegswesen ausgegeben werden, wer- 
den den Kulturaufgaben entzogen und die vielen, vielen 
Milliarden, die Europa in den letzten Dezennien seiner 
Blindheit und seinem Unverstand geopfert, hätten genügt, 
um aus der heutigen Generation ein Geschlecht von Glück- 
lichen zu machen, das Elend tmd den Jammer fast völlig 
aus der Welt zu schaffen. Ein Umblick auf die wirk- 
lichen Verhältnisse kann jeden Sehenden belehren, wie 



- 64 - 

alle Organe des öffentlichen Lebens leiden müssen, weil 
nicht genügend Geld vorhanden ist, die notwendigsten 
Bedürfnisse zu befriedigen. Unsere Sanitätspflege 
ist nicht imstande die Errungenschaften der AVlssenschaft 
auszunützen. Die Menschen gthen in Massen zugrunde^ 
nicht weil es, wie im Mittelalter, an Wissen und Er- 
kenntnis des Uebels gebricht^ sondern weil es an Geld 
mangelt die Krankheiten "mx bekämpfen oder zu verhüten, 
die Errungenschaften des Wissens praktisch zur Anwen- 
dimg zu bringen. Der Unterricht leidet, weil kein 
Geld vorhanden ist, die genügende Anzahl von Lehrern 
anzustellen, ausreichende Sdhulen zu erhalten, die nötigen 
Lehrmittel zu beschaffen;*) die Rechtspflege leidet, weil 
nicht das Geld vorhanden ist, genügend Richter zu be- 
stellen und die vorhandene Zahl nicht ausreicht, die Rechts- 
sprechung so rasch zu üben wie es den Interessen des wirt- 
schaftlich Schwächeren allein nützen würde. Elend, 
Krankheit, Unrecht, Unwissenheit machen sich breit, weil 
der moderne Staat seine Kräfte, die ihn in die Lage 
setzen würden, die Elenden aufzurichten, die Kranken 
zu heilen oder sie vor Erkrankimg zu schützen, den Ent- 



1) Hier nur ein Beispiel für viele, das die Zeitungen 
kürzlich berichteten: Der bekannte Dermatologe Professor 
Neisser in Breslau, der das Studium der Syphilis und 
die Befreiung der Menschheit von dieser Pest der Gegenwart 
zu seiner Lebensaufgabe gemacht hat, bedarf zu diesen For- 
schimgen gewisser Menschenaffen, die von den Tieren allein 
für Syphilis empfänglich sind. Der Gelehrte hat sich einige 
dieser Tiere auf seine eigenen Kosten beschafft. Da diese 
aber sehr teuer sind, musste er bald darauf verzichten^ diese 
grossen Auslagen aus eigener Tasche zu machen. £r wandte 
sich an das preussische Kultusministerium uni finanzielle Unter- 
stützung. Diese wurde ihm mit dem Hinweis auf den 
Mangel an Mitteln verweigert. Macht nichts! Mag 
die Menschheit nur weiter von der Syphilis zerfressen werden, 
wenn nur die Regimenter gut ausgerüstet sind. Lieb Vater- 
land magst ruhig sein! 



- 65 - 

rechteten zum Recht, den in der Finsternis der Unbil- 
dung versunkenen zur Aufkläximg zu verhelfen, sein Geld 
für Kanonen und Festungen, für Gewehre und Panzer- 
schiffe, für die Ernährung einer Masse zur Untätigkeit 
und Unproduktivität verurteilter Kriegerscharen verwendet. 
Die Kulturaufgaben leiden im höchsten 
Masse, der Mangel macht sich fühlbar an allen Ecken 
und Enden und jedes Jahr, das die europäische Gesell- 
schaft noch femer verharrt in diesem sie untergrabenden 
Wahn, bringt sie dem unausbleiblichen Ruin immer näher 
und näher. Die Folgen dieses mehr als dreissigjährigen 
bewaffneten Friedens werden viel schwerer auf den kom- 
menden Generationen lasten, als die Folgen jenes un- 
seligen dreissigjährigen Krieges, die nach einem Jahr- 
hundert noch nicht ganz überwunden waren. 

[Gefahren des bewaffneten Friedens.] 

Aber nicht nur die Kultureinrichtungen der euro- 
päischen Völker leiden durch diese Rüstungsanstrengungen 
in gefahrdrohender Weise, auch die wirtschaftliche 
Bedeutung des ganzen Weltteils wird durch 
diese lähmende Erscheinung des bewaffneten Friedens 
in schärfster Weise bedroht. Das gegenseitige 
Misstrauen der grossen europäischen Kulturstaaten, die 
herrschende Anarchie, die dieses Misstrauen zeitigt und 
zu den unheilvollen Wettrüstungen führt, bedrohen die 
europäischen Völker in ihrer Konkurrenzfähigkeit auf dem 
Weltmarkt. Seit einigen Jahren beginnt die junge 
lebensfähige Republik jenseits des grossen 
Ozeans aus dieser Zersplitterung imd Verhetzimg der 
europäischen Staaten die gebührende Nutzanwendimg zu 
ziehen. In viel geringerem Masse von den Lasten des 
Müitarismus bedrückt, entwickelt sie ihre Industrie und 
ihren Handel mit rasender Vehemenz xmd hat sich nicht 
nur vom eiuDpäischen Markte, dessen beste Kundin sie 
war, emanzipiert, sondern fängt auch in bedrohlicher 

5 



— 66 — 

Weise an, ihren früheren Lieferanten Konkurrenz zu 
machen. 
[Die amerikanische Gefahr.] 

So hat sich das Verhältnis der Ein- und Ausfuhr 
Deutschlands nach und von den Veremigt^i Staaten im 
Laufe von 20 Jahren folgendermassen verschoben. Es 
betrug die Einfuhraus den Vereinigten Staaten nach 
Deutschland imd die Ausfuhr nach den Vereinigten 
Staaten in Millionen Mark: 

and 





Einfuhr 


Ausftahr 


ClUCUtUXS «WXSVUVU 1 «III- l 

Ausfahr: 


1880 . , 


. 163,7 


184,0 


+ 20,3 


1895 . 


405,6 


416,7 


+ 11,1 


1900 . 


. 1020,8 


439,7 


- 581,1 (!!) 



Fast ebenso, vielleicht nur in noch höherem Grade 
hat sich das wirtschaftliche Verhältnis der Union 
zu andern Ländern entwickelt, namentlich aber Frank- 
reich imd England gegenüber. Die wirtschaft- 
liche Gefahr für Europa, die ihre Grundwurzel 
in der Ohnmacht hat, zu der der bewaffnete Friede und 
die herrschende Anarchie die Staaten Europas verdammen, 
wächst mit jedem Tage. Mit zwingender Gewalt treiben 
die Verhältnisse die europäischen Staaten dazu, ihre 
Gegenmassregeln zu ergreifen, wenn sie nicht auf der 
ganzen Linie zurückgedrängt imd schliesslich zu einer 
wirtschaftlichen Satrapie der Union imd 
des werdenden amerikanischen Staatenverbandes herab- 
jgedrückt werden sollen. Mit dem Verluste der wirtschaft- 
lichen Suprematie hängt aber auch der Verlust der Füh- 
rung in der Weltpolitik aufs innigste zusammen. 

Nur gänzlich Verblendete vermögen die Gefahren 
nicht zu erkennen, die die hier geschilderten Verhältnisse 
mit sich bringen. 



- 67 - 

[Die Umwälzungen in der Kriegstechnik.] 

Wenn man die Schwere der Lasten in Erwägung 
zieht^ die der bewaffnete Friede den Völkern Europas 
auferlegt, ist es auch angebracht, die Frage aufzuwerfen, 
wie diese Rüstungen einmal wirken sollen, wenn sie be- 
rufen sein würden in Tätigkeit zu treten. Es ist das 
Verdienst des russischen Staatsrat Johann von Bloch, in 
seinem monumentalen Werke „Der Krieg" (6 Bände, 
Berlin 1899) ^^ Frage der technischen und wirtschaft- 
lichen Wirkimg eines Krieges zwischen den gerüsteten 
Gross-Militärmächten Europas bis ins kleinste Detail 
untersucht und dargelegt zu haben. 

{Fortschritte der Schiesstechnik.] 

Die technischen Vervollkommnungen 
haben nicht bei den Verkehrseinriohtungen und den 
Industriemaschinen Halt gemacht, sie sind auch den 
Kriegswaffen zugute gekommen. Der Fortschritt, der 
sich in den letzten dreissig Jahren in dieser Beziehung 
geltend machte, ist nach Bloch grösser, als der 
Fortschritt der Waffentechnik vom ersten Bogenschützen 
bis zum Jahre 1870. In der Tat ist das neue 5 Milli- 
meter-Gewehr dreizehnmal so wirksam, als das im 
Jahre 1870 verwendete Gewehr und die Wirkung 
der französischen Geschütze von 1891 ist 116 mal mör- 
derischer als die Wirkung der im Jahre 1870 von den 
Franzosen verwendeten Geschütze. Die Wirkung der jetzt 
überall zur Einfühnmg gelangenden Schnellfeuerkanonen 
überragt die 70er Wirkung sogar um das 233 fache. 
Die Durchschlagkraft der neuen Kleinkalibergeschosse, 
die noch auf 3500 Meter starke Ochsen- 
knochen zersplittern und infolge ihrer glatten 
Flugbahn auf 600 Meter alles wegrasieren was 
ihnen in den Weg kommt, die Treffweite der Artillerie, 
die Rauchschwäche des Pulvers werden die Bedingungen 
des Krieges völlig verändern. Die Kavallerie wird völlig 



— 68 — 

ausser Betracht kommen imd höchstens ru kleinen Pa- 
trouillengängen verwendet werden können. 

[Die Zukunftsschlacht.] 

Das Schlachtfeld wird eine ungeheure Ausdehnung 

annehmen, die Schlachten, die mehrere Tage wäliren, 
werden so blutig sein, wie sie in der Kriegsgeschichte 
noch nicht verzeichnet sind. Auch bei Nacht wird ge- 
kämpft werden. Die vmgeheure Entwicklimg der Geschoss- 
technik wird es mit sich bringen, dass sich die Gegner 
auf kilometerweite Entfernungen mit einem Regen von 
Schrapnellsplittem bedecken werden. Die Entwicklung 
der modernen Schusstechnik wird dem Verteidiger eine 
überlegene Stellung einräumen und auch der Angreifer 
wird nur durch den Schutz aufgeworf«ier Verschanzungen 
langsam vordringen können. Bloch schildert die Zukunfts- 
schlacht als etwas so Grausames uijd Entsetzliches, dass er 
den Zweifel vorbringt, ob zivilisierte Menschen der euro- 
päischen Kultiu*völker, zumal sich die modernen Heere 
nur zum geringsten Teil aus Berufssoldaten zusammen- 
setzen, sondern zumeist aus Reservisten, die eben 
ihren bürgerlichen Beruf und ihre Fanülien verlassen 
haben, genügend starke Nerven besitzen werden, um den 
psychischen Eindruck des Mordens und der Vernichtung 
ertragen zu können, ohne in Wahnsinn zu verfallen. Er 
bezweifelt, dass es zu Entscheidungsschlachten im alten 
Sinne kommen wird. Die Schlachten werden so blutig 
und vernichtend sein, dass die beiden Gegner geschwächt 
aus ihnen hervorgehen müssen, so dass es schliess- 
lich keinen Sieger und keinen Besiegten geben wird und 
dass nur die völlige physische und auch die wirtschaft- 
liche Erschöpfung der Kämpfenden einen notgedrungenen 
Abschluss der Feindseligkeiten herbeiführen wird. 

Die voraussichtüche lange Dauer des Krieges, wie 
er durch die Waffentechnik bedingt ist, nicht minder 
aber die Verpflegung der grossen Heeresmassen, der 
grosse Bedarf an KriegsmateriaHen, die Unterstützimg der 



- 69 - 

ihrer Ernährer beraubten zurückbleibenden Familien der 
Reservisten, werden die wirtschaftlichen Kräfte der krieg- 
führenden Staaten aufs ärgste in Anspruch nehmen. Hier- 
zu kommt noch, dass das gesamte Wirtschaftsleben der 
Staaten unterbunden sein wird. Die Fabriken werden 
feiern, der Handel wird brachliegen, durch das Aufhören 
der überseeischen Zufuhr und durch den Mangel an 
eigener Produktion werden die Preise in die Höhe 
schnellen, Hungersnot, Elend und Erbitterung werden sich 
im Verein mit Epidemien breit machen und das Gespenst 
der Revolution und Anarchie wird die Staaten im Innern 
bedrohen. 
[Kosten der Zukunftskriege zwischen grossen Militärstaaten.] 

Die täglichen Kosten eines Zukunftskrieges zwischen 
Dreibund und Zweibund, berechnet Bloch nach Analogie 
früherer Kriegskosten mit 

20 Millionen Mark für Deutschland 

20 „ « » Frankreich 

22^2 » » » Russland 

IOV2 n r> n Oesterreich-Ungam 

10 „ » » Italien 

das sind zirka 83 Millionen Mark täglich. Wenn der 
Krieg nur ein Jahr dauert, was nach Ansicht der 
Militärs höchstwahrscheinlich ist, so würde die mutmass- 
liche Summe rein für die militärischen Ausgaben des 
Krieges weit über 40 Milliarden betragen, wobei keines- 
wegs die durch den Krieg herbeigeführten Verwüstungen, 
die Nachteile des Handels, die Verluste an privatem und 
öffentlichem Vermögen oder gar die Verluste an Men- 
schenleben mitgerechnet sind. 

[Schwierigkeiten in der Verpflegung der Massenheere.] 

Eine weitere fast unüberwindliche Schwierigkeit wird 
die Verpflegung der Massenheere imd deren 
Versorgung mit Kriegsmaterial ergeben. Die 
lange Zeit an die Verteidigungsstelle gefesselten Truppen 



^ 70 — 

werden ihren Proviant von weit her beziehen müssen, da 
das Land des Kriegsschauplatzes nicht lange den Massen- 
bedarf wird befriedigen können. Die Sicherung der 
Verbindung zum eigenen Heere und andererseits die 
Unterbrechung der Verbindungen des Feindes werden die 
Hauptsorge der Heerführer bilden. Mangel an Ver- 
pflegung und Kriegsmaterial wird unter solchen Um- 
ständen nur zu leicht eintreten und wird die Heere zur 
Uebergabe zwingen oder durch infolge der Hungersnot 
auftretende Krankheiten rasch dezimieren. 

[ßchwierigkeit der Verwundetenpflege.] 

Bereits im Jahre 1891 hat der berühmte österreichi- 
sche Chirurg Billroth vorausgesagt, dass es im Zu- 
kunftskriege an einer nur halbwegs ausreichenden 
Pflege für die Verwundeten mangeln wird. 
Zunächst werden die wirkungsvolleren Waffen natürlich 
unverhältnismässig mehr Verwundete schaffen, als dies 
früher der Fall war, die Schwierigkeiten des Krieges wer- 
den aber auch so grosse sein, dass auch die Zahl der 
Kranken eine unverhältnismässig höhere sein wird. Aber 
abgesehen davon wird es dem Sanitätspersonal gar nicht 
möglich sein, in die Schlachtlinie zu gelangen, da es sonst 
durch das rasende Feuer sofort dienstunfähig gemacht 
würde. Die Verbandsplätze werden bei der grossen 
Tragweite der Geschosse so weit von der Schlacht- 
linie zurückliegen müssen, dass die technischen Mittel 
zur Krankenpflege völlig versagen werden. Billroth for- 
derte, dass, wenn eine wirkungsvolle Sanitätspflege ein- 
geführt werden soll, mindestens soviel Sanitäts- 
personal aufgestellt werde, als streitbare 
Soldaten im Felde stehen, eine Forderung, deren 
Durchführung natürlich unmöglich ist. 

[Im Zukunftskrieg wird es keinen Sieger geben.] 

Alle diese Umstände weisen darauf hin, dass der 
Zukunftskrieg zwischen den gleichmässig gerüsteten 
grossen europäischen Militärstaaten ein Selbstmord 



— 71 — 

wäre, bei dem es keinen Sieger geben kann. Die Heere 
würden sich so lange bekämpfen bis beide Teile erschöpft 
und unfähig werden, den Kampf fortzusetzen. Den 
Vorteil aus einem solchen Kriege würden jene haben, die 
nicht daran teilgenommen. Die kämpfenden Völker wären 
auf Jahrzehnte in ihrer Entwicklung gelähmt. 

Auch Militärschriftsteller machen keinen Hehl aus 
der Trostlosigkeit eine$ Zukunftskrieges. „Die Schlacht 
der Zukunft," sagt der preussische General von der 
Goltz, „ist eine Sphynx, deren Rätsel noch 
niemand zu lösen verma g." Und an anderer Stelle 
sagt derselbe General, dass „die ökonomischen Hilfs* 
quellen versiegen werden, noch ehe die bewaffnete Macht 
erschöpft sein wird." 

Die glänzendste Bestätigung erhielten aber 
die Vorhersagungen Blochs bereits im Transvaal* 
krieg, obwohl sich die dortigen Verhältnisse schliess- 
lich mit einem europäischen Kriege nicht vergleichen 
lassen. Dass der Zukunftskrieg sich zxl einem Belage- 

[Blochs Lehren und ihre Bestätigung im Transvaalkrieg und im 
ostasiatischen Krieg.] 

rungskrieg ausgestalten werde, dass Frontangriffe und 
Entscheidungsschlachten unmöglich sein werden, dass die 
Artillerie durch Tötung des Pferdematerials imd der Be- 
dienungsmannschaften zum Schweigen gebracht werden 
wird, dass die Dauer eines Krieges bedeutend zunehmen 
müsse, dass die neuen Geschosse gefährlidiere Wunden 
schlagen als die alten, und dass grosse Verluste diu'ch 
Krankheiten entstehen müssten, hat jener Krieg zur 
Evidenz erwiesen. Drei Jahre gelang es den un- 
disziplinierten Bauemscharen einer organisierten Wehr- 
macht von fünffacher Ueberlegenheit, die mit allen 
Mitteln der Kriegsf ührimg ausgerüstet war, zu widerstehen. 
Drei Jahre! Angenommen nun, dass sich in Europa 
gleichmässig gerüstete Heere gegenüberstünden, wobei 
die Chancen aber noch schlechtere wären, so hält es 



— 72 — 

kein Volk in Europa aus, drei Jahre im Kriege zu liegen, 
ohne sich wirtschaftlich völlig zu vernichten. Der Trans- 
vaalkrieg hat so recht angedeutet, welche Vernichtung 
und welches Entsetzen ein Krieg im kultivierten Europa 
mit sich bringen würde. 

Der russisch- japanische Krieg, der eben 
wütet, lässt infolge der mangelhaften Berichterstattung 
noch nicht zu, Schlüsse zu ziehen. Hier, wo sich zum 
ersten Male zwei Heere gegenüberstehen, bei denen die 
Bedingungen der gut gerüsteten europäischen Heere zum 
grösseren Teile zutreffen, als dies in Transvaal der Fall 
war, dürfte ein neues Dokument zur Bekräftigung der 
Blochschen Lehre über die technische \md wirtschaftliche 
Unmöglichkeit eines europäischen Zukunftskrieges er- 
stehen. Heute bereits lassen die vagen Berichte den 
Einblick gewinnen, dass die Blochschen Vorhersagungen 
wieder eine blutige Bestätigung erhalten werden. Die 
Ueberlegenheit der Verteidigung, die Zwecklosigkeit der 
Seekolosse, die Blutigkeit imd lange Dauer der Schlach- 
ten (Zehntageschlachten bei Liaujang und am Schaho 
ohne Entscheidung), die starke Gefährdimg der Offi- 
ziere, die Unmögüchkeit einer geordneten Verwundeten- 
pflege, Epidemien, Hungersnot, Wirtschaftskrisen und 
Anarchie im Innern der kriegführenden Staaten, 
dies alles lässt sich schon jetzt beobachten. Freilich 
wird man auch in Betracht ziehen müssen, dass ein 
in der Mandschurei geführter Krieg auCh noch nicht mit 
einem in den blühenden Staaten Europas geführten völlig 
vergleichbar ist, dass ferner das Truppenmaterial, das 
Russland in seinen ostasiatischen Regimentern und das 
Japan aufstellte, mit den Heeren einer europäischen 
Kultmrmacht nicht zu vergleichen ist. Unter Ausschaltung 
der sich bietenden Unterschiede im Hinblick auf den 
Schauplatz des Krieges und die Qualität der Truppen, 
wird dieser Krieg jedoch für die europäischen Völker 
besonders lehrreich sein. 



— 73 — 

[Unwahrscheinlichkeit eines Krieges zwischen europäischen Gross- 
mächten.] 

Das was uns die Ausfühnmgen v. Blochs lehren, 
hat zum Teil etwas Tröstliches für uns. Sie lehren uns, 
dass die Verantwortlichkeit für einen Krieg 
zwischen europäischen Grossmächten heute eine so un- 
geheure geworden ist, dass bei den Gefahren, mit denen 
solch ein Krieg die ganze Kulturgemeins(^haft bedroht, 
bei der geringen Aussicht etwas damit zu erreichen imd 
der immer grösserien Wahrscheinlichkeit einer Vernich- 
tung, ein solcher Wahnwitz bereits als unmöglich erscheint. 

[Ist der bewaffnete Friede eine ausreichende Friedenssicherung?] 

Werden damit aber die ungeheueren Opfer des be- 
waffneten Friedens gerechtfertigt? Nur die Unvernunft 
kann behaupten, dass diese Rüstimgen notwendig sind, 
weil sie den Krieg unmöglich machen und dass 
ein Aufgeben dieser Rüstungen die Kriegsgefahr erhöhe. 
Das heisst aus einer argen Not eine sehr dürftige Tugend 
machen. Bedarf es denn zwischen Kulturmenschen erst 
der Angst vor der Bestialität, um sie zu hindern zur 
Bestie zu werden? Weist denn die Vernunft nicht viel 
höhere und richtigere Bahnen? Es heisst auch das 
WesendesbewaffnetcnFriedensverkennen, 
wenn man in ihm die einzige Friedenssiche- 
rung erblickt. Das Wesen dieser Erscheinung liegt 
ja gerade in ihrer Unendlichkeit, in ihren Ueberbietungen, 
i in ihrem fortwährenden Bestreben ein Gleichgewicht zu 

I stören, das sich automatisch immer wieder herstellt. Das 

Gleichgewicht der Rüstungen bietet nicht den Schutz der 
nach der Theorie der Krieganhänger in den Rüstungen 
hegen soll. Das Starksein bedeutet den Staaten nichts, 
sondern nur das Stärkersein. Daher der ewige 
Wettkampf der Rüstungen, daher die Schraube ohne Ende. 
Ohne Ende ? Nein ! Das ist ein Unsinn 1 Diese Schraube hat 
ein Ende und es ist der nahe Tag vorauszusehen, wo 



— 74 — 

[Die Grenze des Rüstungswahns.] 

die Völker Europas nicht mehr imstande sein werden, 
den täglich neuen Vervollkommnungen der Waffentech- 
nik in der Praxis ru folgen und die Millionen von gestern, 
heute in den Abgrund zu versenken. Es ist ein Ende 
abzusehen und dieses Ende fällt zeitlich zusammen mit 
dem Zusammenbruch der europäischen Kultur. Moltke 
hat bereits gesagt, dass die Völker Europas bald nicht 
mehr imstande sein werden die Militärausgaben zu er- 
tragen und klarsehende Wirtschaftspolitiker wissen, dass 
Europa nicht mehr imstande ist noch drei, kaiun 
noch zwei Jahrzehnte in diesem rasenden Wettlauf zu 
verharren, da es vorher der Vernichtung an- 
heim fallen müsste. 
[Der Ausweg aus dem Dilemma.] 

Es ist eine traurige Perspektive, die sich uns bietet. 
Der bewaffnete Friede, den wir seit drei Jahrzehnten er- 
tragen, stellt sich hemmend der Kulturentwicklung ent- 
gegen und widerstrebt der natürlichen Tendenz zu einer 
höheren Organisation der Menschheit. Vollends zeigen 
ims die Berechmmgen über einen eventuellen Krieg den 
völligen Zusammenbruch der europäischen Wirtschaft, 
des europäischen Geisteslebens. Das was aus diesen über- 
spannten Rüstimgen droht, ist Tod und Vernichtung. Das 
was uns aus den Rüstungen erblüht, die diesen Krieg 
hintanhalten sollen, ist Stillstand und Hindernis der Ent- 
wicklung. 

Wie ist aus diesem Dilemma herauszu- 
kommen? 

Die Antwort auf diese Frage ist nicht so schwer. 
In den Bestrebimgen des modernen Pazifismus ist sie 
gegeben. Er trachtet danach, den heutigen Staaten- 
gebilden, die so sehr aufeinander angewiesen, die 
bereits so fest miteinander verknüpft sind, eine durch die 
Vernunft und das wohlverstandene Interesse der Gemein- 
schaft eingegebene Organisation zu geben, eine inter- 



— 75 — 

nationale Friedensorganisation, die die 
Gewalt als Regulator ausschaltet, um an 
ihre Stelle das Recllt zu setzen. Sie will die* 
Streitigkeiten der Staaten vermindern und, soweit sie 
dennoch entstehen, durch Schiedssprüche lösen, ihren 
gegenseitigen Beziehungen aber jene Stabilität und Sicher- 
heit verleihen, die sie zu ihrer Entwicklung benötigen und 
die der gegenwärtige Stand des Verkehrs und der Wirt- 
schaft, der Stand der Geisteswissenschaften und des inter- 
nationalen Empfindens bereits dringend fordert. 

In einer solchen Organisation zum Frieden 
liegt allein das Heil imd die Zukunft Europas und die 
Friedensbewegung ist es, die zur Retterin 
Europas wird, die jene Widersprüche lösen wird, die 
bei einer über alle Massen ausgebildeten Intemationalität, 
bei einer bereits weit entwickelten Symbiose der Kultur- 
welt, noch immer das Gewaltprinzip als oberstes Gesetz 
proklamieren, was zu den Widersinnigkeiten des alle Kul- 
tur vernichtenden bewaffneten Friedens und zu dem Wahn- 
witz eines noch immer ins Auge zu fassenden selbst- 
mörderischen Krieges führen muss. 

Das sind die realen Grundlagen, auf denen 
sich die Friedensbewegung erhebt, und 
wahrlich, sie sind stark genug, um den auf ihnen errich- 
teten Bestrebimgen einen festen Halt zu geben. Sie be- 
weisen, dass diese Bewegung nicht etwa ein spekulatives 
Ideengebäude ist, sondern eine Notwendigkeit, aus den 
Tatsachen heraus geboren, das Rettungsventil, das Europa 
vor der Vernichtung bewahren wird. 



III. 
Die Orsranisation des Weltfriedens. 



Die Staatssouveränität und ihre Beschrän- 
kung. — Die internationale Anarchie. — Die selbsttätige Be- 
schränkung der staatlichen Souveränität, eine Folge der Staaten- 
symbiose. — Erhöhung der staatlichen Macht durch Beschrän- 
kung der Souveränität. — Die beschränkte Souveränität, die 
Grundlage höherer Staatseinheiten. — Umwandlung der eigenen 
Macht in Pflichten der andern, als Schlüssel der Friedensorgani- 
sation. — Die Friedensorganisation. — Der Wider- 
sinn der militärischen Formel der Friedenssicherung. — Die 
Wirkimg der sich bereits vollziehenden, aber von den meisten 
noch nicht erkannten Friedensorganisation. — Die Födera- 
tion Europas. — Falsche Vorstellung über die Vereinigten 
Staaten Europas. — Die Fortschritte der Föderation. — Die 
Föderation und der Krieg. — Vorteile der Föderation. — Die 
Organisation der Föderation. — Schliefs Staatensystem. — Die 
Föderation das Hauptproblem des Pazifismus. — Die 
Schiedsgerichtsbarkeit. — Die Schiedsgerichtsbarkeit 
ein Symptom der sich vollziehenden Föderation. — Der Einfluss^ 
der künftigen Föderation auf die heutige Politik. — Der eng- 
lisch-französische Kolonialvertrag. — Die kleineren Fragen und 
Interessengegensätze vor dem Schiedsgericht. — Ehrenfragen. 
— Die Autorität der Schiedsgerichtsurteile. — Entwicklung, 
der Schiedsgerichtsbarkeit. — Statistisches. — Her- 
vorragende Schiedsgerichtsfälle. — Die isolierte Schiedsgerichts- 
barkeit. — Die Kompromissklausel. — Spezielle Kompromiss- 
klausel. — Allgemeine Kompromissklausel. — Ständige Schieds- 
gerichtsverträge. — Der älteste Schiedsgerichtsvertrag. — Die 
Schiedsgerichtsverträge der zentralamerikanischen Staaten. — 



- 78 - 

Der erste panamerikanische Kongress und seine Folgen. — Der 
englisch-amerikanische Schiedsgerichtsvertrag von 1897. — Ita- 
lienisch-argentinischer Schiedsgerichtsvertrag. — Haager Kon- 
vention von 1899. — Zweiter panamerikanischer Kongress und 
die daraus hervorgegangenen Schiedsgerichtsverträge. — Spa- 
nisch-amerikanische Schiedsgerichtsverträge. — Vertrag zwischen 
Chile und Argentinien. — Die europäischen Schiedsgerichts- 
verträge von 1903/04. — Schiedsgerichtsverträge in Vorbereitung. 
— Resümee der Schiedsgerichtsentwicklimg. — Tabelle über 
die bis August 1904 abgeschlossenen ständigen Schiedsgerichts- 
verträge. 

Anhang: Vollständiges Schiedsgerichtslezikoii 

(1794-1904). 



i 



III. 

[Die Staatensouveränität und ihre Beschrän- 
kung.] 

Trotz all der wirtschaftlichen, sozialen und geistigen 
Berührungspunkte, trotz der steten Verkleinerung des 
Erdballs und der raschen Entwicklung des internationalen 
Lebens, steht die äussere Politik der Staaten in der 
Theorie noch auf einem Standpunkt, der lediglich das 
Einzelinteresse des Staates berücksichtigt, ohne das ge- 
bieterisch sich aufdrängende Gesamtinteresse zu beachten. 
Bei unserer Diplomatie hat sich noch immer nicht die 
Erkenntnis durchgerungen, dass die .gegenseitige Ab- 
hängigkeit der modernen Staaten andere politische Mittel 
notwendig macht als früher, wo diese Abhängigkeit noch 
gar nicht oder noch wenig ausgebUdet war.- Alle Er- 
wägungen xmserer „Hohen Politik" gehen noch immer 
von der Ansicht aus, dass das Wohl des eigenen Staates 
unabhängig sei von dem Wohl der anderen Staaten. Man 
betreibt infolgedessen noch immer eine egoistische 
Machtpolitik und glaubt eintretenden Falls durch 
eine rücksichtslose Anwendung der angehäuften Macht- 
mittel das Interesse des Staates am besten wahren zu 
können. Der Grundsatz einer solchen Politik widerstrebt 
(Die internationale Anarchie.] 

aber völlig den Tatsachen. Die internationale 
Anarchie, die die Grundlage dieses Systems bildet, 
widerspricht bereits den wirklichen Verhältnissen. Indem 



— 8o — 

man aus geistiger Trägheit glaubt, an diesem System 
festhalten zu müssen, indem man die alten untauglich ge- 
wordenen Mittel der Politik weiter zu verwenden sucht, 
heuchelt man eine Anarchie, die in Wirk- 
lichkeit gar nicht mehr vorhanden ist. Die 
heute noch von allen Staaten geübte Politik der unum- 
schränkten Selbstgewalt und Selbstherrlichkeit wird nur 
noch durch eine Fiktion hervorgerufen, denn kein 
modemer Staat ist heute von der übrigen Gemeinschaft 
der Kulturstaaten so unabhängig, dass er sich nicht ge- 
wissen Rücksichten fügen müsste, dass er sich nicht ge- 
wisse Beschränkimgen gefallen lassen müsste. Die Ell- 
bogenfreiheit, die die Diplomaten heute noch für den 
souveränen Staat in Anspruch nehmen, besteht in Wahr- 
heit auch nicht mehr für den mächtigsten dieser Staaten^ 

[Die selbsttätige Beschränkung der staatlichen Souveränität, eine 
Folge der Staatensymbiose.] 

Gewisse Regeln haben sich herausgebildet, gewisse 
Pflichten haben sich stillschweigend einem jeden Mitgliede 
der Kulturgemeinschaft auferlegt, so dass die Souve- 
ränität der Staaten durch einen selbst^ 
tätigen Prozess immer mehr beschränkt wurde. Das 
was man in der „Hohen Politik" das europäische 
Gleichgewicht nennt, was sich heute bei dem er- 
weiterten Horizonte der Staateninteressen als Welt- 
gleichgewicht entwickelt, ist nichts weiter als eine 
gegenseitige Beschränkung der Machtbefugnisse, somit 
der Souveränität des einzelnen Staates, zugunsten der 
Gesamtheit. Jedes Zusammenleben legt dem, einzelnen 
Beschränkungen auf. Das trifft für das Zusammenleben 
der Staaten ebenso zu, wie für das Zusammenleben der 
Bürger. Diese Beschränkungen sind durchweg egoisti- 
schen Ursprungs. Man begibt sich hier wie dort nicht 
eines Teiles seiner Rechte, um dem andern Gefälligkeiten 
zu erweisen, sondern um ihn zu Pflichten zu veranlassen,, 
die einem wertvoller erscheinen, als die aufgegebenen 



— 8i — 

Rechte. Es ist wahr, sagt Professor Richet, ich be- 
schränke meine persönHche Freiheit und begebe mich 
eines Rechtes, wenn ich darauf verzichte, auf offener 
Strasse Revolver abzuschiessen so oft es mir behebt. Aber 
indem ich mich dieser Beschränkung unterwerfe, der sich 
ein amerikanischer Hinterwäldler niöht imterwerfen will, 
so geniesse ich gegenüber dem Hinterwäldler den Vor- 
zug, dass ich auf der Strasse viel sicherer bia als er, 
da ja auch die anderen Mitbürger keine Revolver öffent- 
lich abschiessen dürfen. Die bei den Europäern übliche 
Beschränkung gewisser Freiheiten bildet die Grundlage 
ihrer persönlichen Sicherheit und eines angenehmen 
Lebens; Vorzüge deren sich der amerikanische Hinter- 
wäldler trotz seiner vorzüglichen Bewaffnung nicht er- 
freut. 

[Erhöhung der staatlichen Macht durch Beschränkung der Souve- 
ränität.] 

Ganz so liegen die Dinge bei den Staaten. Sie haben 
es bisher in der Praxis verstanden, auf gewi3se Rechte zu 
verzichten, um dadurch die anderen Staaten zu gewissen 
Verzichtleistungen zu bringen, deren xmbeschränkte Aus- 
übung für jeden einzelnen Staat ein Nachteil sein würde. 
Ein jeder Staats vertrag enthält die Preis- 
gabe eines Stückes der staatlichen Souve- 
ränität zugunsten des eigenen Vorteils. Aber nicht nur 
diurch Verträge wird die Souveränität beschränkt, son- 
dern auch durch gewisse stillschweigende Verzicht- 
leistimgen auf die Ausübung von Rechten, durch die man 
die anderen Staaten zu denselben Verzichtleistungen ver- 
pflichtet. Je mehr die Staaten darauf verzichten werden, 
Handlxmgen vorzunehmen, die einem anderen Staate von 
Nachteil sein könnten, um so mehr sichern sie sich den 
Vorteil, dass dasselbe auch seitens der gesamten Kultur- 
gemeinschaft der Fall sein wird, so dass jeder einzelne 
durch die Beschränkung seiner Souveränität nur Vorteile 
einheimsen wird. Die staatliche Souveränität ist das bare 



- 82 - 

Machtkapital des Staates^ das jedoch dann erst Zinsen 
trägt, wenn man es in ertragreichen Unternehmungen 
anlegt. Das Machtkapital des Staates ver- 
zinst sich erst, wenn man sich seiner ent- 
äussert und dafür Pflichten der anderen 
Staaten erwirbt, die in Form greifbarer Vor- 
teile fette Zinsen tragen. Es wäre die Aufgabe einer 
weitsichtigen und modern denkenden Diplomatie, dieses 
Machtkapital dauernd und umfangreich in Pflichten der 
anderen ummsetzen imd so dem eigenen Staate die 
grössten Vorteile aus dessen Macht zu gewähren. 

P>ie beschränkte Souveränität als Grundlage höherer Staatsein- 
heiten.] 

In vielen Fällen hat sich dieser Prozess schon in 
denkbar hervorragendster Weise bewährt. Die Be- 
schränkung der staatlichen Souveränität 
ist die Grundlage höherer Staat engebilde 
geworden. So in dem Staatenverband der nord- 
amerikanischen Union, in der Schweizer 
Eidgenossenschaft und vor allen Dingen in dem Staaten- 
bimd des Deutschen Reichs. Es ist sonderbar, 
wenn gerade deutsche Völkerrechtslehrer und Politiker 
die Unantastbarkeit der staatlichen Souveränität prokla- 
mieren imd dabei völlig übersehen, dass das Deutsche 
Reich nicht denkbar wäre, wenn die Einzelstaaten, die 
es bilden, nicht einen Teil ihrer Souveränität geopfert 
hätten. Fürsten imd Völker haben dieses Opfer gebracht, 
um die höhere Einheit zu ermöglichen. Sie haben 
aber durch die Beschränkung ihrer Einzel- 
souveränität eine viel grössere Sicherheit, 
ein höheres Mass von Wohlstand und Ge- 
deihen eingetauscht, das den einzelnen Staatengebilden 
bei unbeschränkter Selbstgewalt vorenthalten bleiben 
musste und nur durch eine Beschränkung dieser Selbst- 
gewalt ermöglicht wurde. 



- 83 - 

[Umwandlung der eigenen staatlichen Macht in Pflichten der andern, 
als Schlüssel der Friedensorganisation.] 

Gerade das Beispiel des Deutschen Reiches müsste 
massgebend sein für das Erkennen des wahren Wesens 
der Souveränität und ihrer nutzbringenden Anwendung. 
£s ist ein Irrtum ru glauben, dass der Staat seine Macht 
am besten dadurch verwertet, dass er sie direkt als 
Gewalt wirken lässt. Wie man Wärme in Bewegung um- 
setzt, so muss in der internationalen Politik 
die eigene Macht in fremde Pflicht umge- 
wandelt werden. Man arbeitet bei diesem Verfahren 
nicht nur haushälterischer mit der Macht, sondern er- 
höht auch deren Wirkung um ein Bedeutendes. Man 
ist imstande Erfolge zu erzielen, die man bei der direkten 
Anwendung der Macht niemals zu erzielen in der Lage 
wäre und läuft dabei niemals, wie bei der direkten Ge- 
waltanwendung, Gefahr, zuviel zu riskieren oder gar 
den Bestand des Staates in Frage zu stellen. 

[Die Friedensorganisation.] 

In dieser Formel von der Umwandlung der eigenen 
Macht in fremde Pflichten liegt 'der Schlüssel zu 
einer internationalen Friedensorganisa- 
tion. Diese Formel bildet das gerade Gegenteil zu jenem 
veralteten Rezept, dessen bereits zu Eingang des ersten 
Kapitels Erwähnimg getan wurde, zu der heute noch ge- 
dankenlos nachgeplapperten Devise: „Si vis padem, para 
bellum** . . . Diese Devise verhält sich zu unserer Formel 
ungefähr wie die Karawelle des Kolumbus zu einem 
Doppelschrauben - Schnelldampfer des Norddeutschen 
Lloyd. Als unökonomisch, in ihrer Technik primitiv und 
für die modernen Erfordernisse der F^edenssicherung 
unwirksam, bezeichnet jener Satz so recht den ganzen 

[Der Widersinn der militaristischen Formel der Friedenssicherung.] 
Widersinn der herrschenden militaristi- 
schen Weltanschauung. Er fordert die Verwer" 

6* 



- 84 - 

tung der Macht auf direktem Wege durch Gewalt, statt 
auf dem indirekten Wege der Umwandlung der Macht 
zu einem die Gegenkräfte paralysierenden Faktor. Wenn 
man nur den Gedankengang, der in der militaristischen 
Formel ausgedrückt wird, ganz zu Ende denken wollte, 
müsste man sofort zu der Erkenntnis kommen, dass das 
darin anempfohlene Rezept, ganz abgesehen von den 
grossen Schädigungen, die seine Anwendung mit sich 
bringt, heute in seiner Wirksamkeit gar nicht mehr 
ausreicht. Wenn man, um im Frieden leben zu kön- 
nen, den Krieg rüsten muss, so mus3 man sich logischer- 
weise so stark machen, dass man imstande 
wäreder Gesamtheitalle ränderen Nationen 
zu widerstehen. Der Friede kann zwar nur von einem 
Staate allein, kann aber auch ebensogut von mehreren 
gleichzeitig gebrochen werden, und um dieser Eventualität 
gewachsen zu sein, müsste man so stark sein, wie alle 
Staaten, die den Frieden bedrohen könnten, zusanmaen. 
Das ist aber offenbarer Widersinn; denn diese 
Pflicht obliegt ja dann auch den anderen Staaten, 
die derselben Maxime gehorchen, — sie tun's ja noch 
alle, — und so müsste jeder Staat so stark sein, wie 
alle andern zusammengenommen. Hier stehen wir 
an der Grenze der Vernunft und der Möglichkeit, und 
der Weg der uns dahin geführt, geht in gerader Richtung 
von jenem Lehrsatz unserer Kjriegsverhinunler und Anti- 
pazifisten aus. 

Dieses ganze Rüstungsrezept zum Zwecke der Frie- 
denserhaltung ist also hinfällig, denn kein Staat kann 
es wirklich konsequent durchführen. Wenn die Staaten 
Europas aber dennoch seit Jahrzehnten schon keinen Krieg 
mehr führten, so beweist das, dass dieser Friede nicht 
die Wirkung jenes Rezeptes ist, dass er nicht durch die 
Kriegsrüstungen bedingt ist, sondern dass da noch andere 
Kräfte mitwirken. Auch in der Soziologie gibt es noch 
geheime Kräfte und unbekannte Strahlen zu entdecken, 



- 85 - 

[Die Wirkung der sich bereits vollziehenden, aber von den meisten 
noch nicht erkannten Friedensorganisation.] 

von denen man bislang keine Ahnung hatte. Da die ein- 
zelnen Staaten einer Koalition der Gesamtheit gegenüber 
nicht stand zu halten vermögen, haben sie mit gleich- 
interessierten Staaten Bündnisse geschlossen, um die ihren 
Rüstungen fehlende Kraft zu ersetzen. Was sind aber 
diese Bündnisse anderes als abermals Beschränkxmgen 
der Souveränität, als abermals das Begeben gewisser 
Rechte, um Pflichten der andern dafür einzutauschen? 
Es ergibt sich hieraus offensichtlich, dass das noch immer 
so beliebte „para bellum" in der Praxis schon längst 
überwunden ist, da es in der Tat nicht mehr ausreicht, 
um einem Staate den Frieden zu sichern tmd femer das 
wichtige Moment, dass die Staaten unbewusst 
jene Wege bereits eingeschlagen haben, 
wobei sie die Forderung der Pazifisten nach einer Friedens- 
Organisation in Anwendung bringen. Hat man aber erst 
einmal begonnen, Bündnisse abzuschliessen, das heisst die 
souveräne Macht in weiser Selbstbeschränkimg nutzbrin- 
gend zu verwerten, um den Frieden zu haben, 
hat man, weil man den Frieden will, niciht nur gerüstet, 
sondern auch Verträge geschlossen, so hat 
man damit das alte militärische Prinzip verworfen und 
das neue pazifistische Prinzip der Friedenssicherung durch 
Organisation des Friedens anerkannt. Man 
braucht nur auf dem begonnenen Wege fortzufahren, und 
man hat also den wirklichen Frieden, den die Rüstungen 
niemals herbeizuführen vermochten. 

Man braucht die Verträge zum Friedensschutz nur 
zu erweitern, sie zu vervielfachen und zwischen allen jenen 
Staaten anzustreben, die heute ängstlich aber vergeblich 
bemüht sind, durch übermässige Rüstungen, somit durch 
Vergeudung ihrer besten Kräfte, durch Gefährdung ihrer 
Kultur und ihrer Existenz, den Krieg zu vermeiden. Sie 
werden alsdann in einer solchen Föderation der 



— 86 — 

Kulturwelt die ersehnte Garantie des Friedens haben, eine 
wirkliche, keine scheinbare Garantie, und werden die Vor- 
teile dieser Sicherheit in kurzer Zeit in Gestalt eines wirt- 
schaftlichen Aufschwungs verspüren. Die Friedensbe- 
wegung hat jene Methode erkannt, deren Erkenntnis sich 
unserer alten Diplomatie noch immer verschliesst und 
sie wird nicht aufhören jene Wege ru weisen, ehe nicht 
an Stelle der gegenwärtig noch vorherrschenden anar- 
chistischen Grundsätze der Hohen Politik die Grund- 
sätze einer Organisation des Weltfriedens getreten sein 
werden. 

[Die Föderation Europas.] 

Die Friedensbewegung denkt dabei nicht an irgend 
einen allgemeinen Weltverband, sondern zunächst an eine 
Föderation der europäischen Kulturwelt^ 
wobei erwähnt werden muss, dass sich der Begriff der 
europäischen Kulturwelt nicht mit dem geographischen 

[Falsche Vorstellungen über die Vereinigten Staaten Europas.] 
Begriff „Europa" deckt. Das Wort von den „Vereinigten 
Staaten Europas", deren Begriff ja ursprünglich einem 
utopischen Ideengang entsprungen sein mag, hat viel 
falsche Vorstellungen erweckt, die des Belächeins wert 
sind. Nur liegt die Ursache weniger an dem Belächelten,, 
sondern an dem mangelnden Vorstellungsvermögen der 
Lächelnden selbst. Träge wie das Auffassungsvermögen 
der Menschheit mm einmal ist, hat es das Bestreben,, 
sich bei allen neuen Ideen an etwas schon Vorhandenes 
anzulehnen und das Neue sklavisch in alte Formen zu 
drängen. So können sich die meisten Menschen eine euro- 
päische Union nur nach dem Muster der nordameri- 
kanischen Union vorstellen mit einer Aufhebung aller 
Grenzen, aller Staatssouveränität imd einem alle vier 
Jahre zu wählenden Präsidenten. Wer nur ein bisschen 
historisch zu denken vermag, wird einsehen, dass sich 
eine europäische Föderation, infolge der ganz andereiib 
historischen Entwicklung der europäischen Staaten, auck 



- 87 - 

unter ganz anderen Bedingungen erfüllen muss als die 
amerikanische Union. Der russische Anarchist B a k u n in 
forderte als erste Bedingung zur Durchführung der euro- 
päischen Union die Beseitigung aller Regierungen, und 
sein Landsmann J. N o v i c o w erwiderte ihm richtig, warum 
er denn nicht verlangt, dass bei den Wirbeltieren die 
Milz und die Leber beseitigt werde, imd findet es mit 
Recht im höchsten Grade unlogisch, dass man, vm. ein 
geringes Hindernis zu beseitigen, sich erst hundertmal 
grössere Hindernisse schafft. 

Auch noch an einer anderen Vorstellung bleiben 
unsere Geschichtsklitterer hängen, wenn sie von der euro- 
päischen Union hören. Sie meinen, dass diese Union 
auch alles das mnfassen müsse, was uns der Schulatlas 
in frühen Jahren bereits als „Europa" darstellte, Sie 
übersehen, dass es mehrere, politisch verschiedene Euro- 
pas gibt und dass es zunächst nur nötig wäre, wenn 
sich gewisse Teile des geographischen Europas wirtschaft- 
lich oder politisch einigten, imi anderen Teilen des Erd- 
teils ein wirksames Gegengewicht bieten zu können. Es 
ist leicht möglich, dass eine eiuropäische Föderation ohne 
England, das mit seinen Kolonien eine Welt für sich 
bildet, hingegen aber mit den Vereinigten Staaten vor 
sich gehen werde. Audh ob die russische Welt in diesem 
Verbände vertreten sein müsste, kann dahingestellt bleiben. 

So erscheint das Problem nic'ht nur nicht utopistisdi 
sondern im höchsten Grade vernünftig und seine Lösnng 
in absehbarer Zeit wahrscheinlich. Staatsmänner, wie 
Caprivi, Goluchowski und Prinetti, denen man 
sicherlich keine Neigung zu Utopien vorwerfen kann, 
haben diese Entwicklung Europas vorhergesagt. Die Ver- 
einigung der Staaten Europas wird nicht zu einem Bun- 
desstaat führen, sondern zu einem Staatenbund wie 
es Deutschland vor 1866, wie es die Schweiz vor 1848 war. 
Eine Genossenschaft selbständiger Staatengebilde wird es 
sein, die ihre Souveränität niu: um jenen Teil beschränken 



— 88 — 

wird, der notwendig ist, um ihre gemeinsamen Inter- 
essen besser vertreten zu können. Und diese gemein- 
samen Interessen nehmen täglich zu, während die Aktions- 
fähigkeit des einzehien Staates immer beschränkter wird. 
Gerade um ihre Selbständigkeit zu wahren, werden ein- 
zelne europäische Staaten eine engere Angliederung auf 
Grund fester Vereinbanmgen eingehen müssen. 

(Die Fortschritte der Föderation.] 

Sehen wir nicht auch den Keim dieses werdenden 
Europas, das mehr sein wird als ein geographischer Be- 
griff, täglich sich weiter entwickeln? Der Kristallisations- 
prozess ist trotz aller Rüstungen und Anfeindungen im 
besten Fortschreiten begriffen. Wir sahen bereits ein 
europäisches Polizeiheer auf Kreta fungieren, eine euro- 
päische Exekution in China. Wir sehen die ganze Politik 
der europäischen Staaten um zwei Spindeln sich drehen, 
um den Dreibund und den Zweibimd, imd merken täg- 
lich, wie dieses Doppelgetriebe immer einheitlicher zu- 
sammengreift. In der Feme sehen wir die Gefährdung 
der Handelsinteressen der hauptsächlichsten europäischen 
Staaten gemeinsam bedroht und wir wissen, dass gemein- 
sam bedrohte Interessen oft die grössten Gegensätze zum 
Schweigen bringen. 

Kongresse, Konferenzen, Verträge, Konmiissionen, 
Schiedsgerichte, ja sogar Heere wirken heute schon inter- 
national zusammen, bereiten das kommende Grosse vor, 
und der Gedanke an einen teilweisen Zollverband der 
west- oder mitteleuropäischen Staaten ist heute ein nicht 
mehr bestrittenes Postulat der Wirtschaftspolitiker ge- 
worden. Wir wissen aber auch, dass aus solchen Zoll- 
verbänden die grossen Staatenverbände der Gegenwart 
hervorgegangen sind, und da wir dies wissen, erblicken 
wir heute in den inneren Kämpfen aller europäischen 
Länder bereits die Vorbereitung für die spätere politische 
Zusammengehörigkeit, die aus der wirtschaftlichen her- 
vorgehen wird. 



- 89 - 

[Die Föderation und der Krieg.] 

Es wird zunächst nicht auf die Anzahl der Staaten 
ankommen, die sich zu einer Föderation zusammenfinden 
werden, sondern nur auf das Prinzip eines solchen Bünd- 
nisses. Alle bisherigen völkerrechtlichen Staatenbündnisse 
haben immer nur den Krieg zur Grundlage, heute wohl 
weniger mehr den Angriffskrieg als den Verteidigungs- 
krieg. Immerhin ist bei ihnen das Bestreben vorherr- 
schend, die Wucht der Gewalt zu erhöhen, die den Re- 
gierungen noch immer als der Weisheit letzter Schluss 
erscheint, als der allein wirksame Regulator im inter- 
nationalen Verkehr. Das Prinzip der Föderation wird die 
Gewalt in der schon angedeuteten Weise in den Hinter- 
grund treten lassen und wird das Recht und die Gegen- 
seitigkeit in den Vordergrund schieben. Die föderierten 
Staaten werden den Krieg nur mehr als ein Mittel zur 
Herstellung oder zur Verteidigung des Rechtes, niemals 
als einen idealen Rechtsersatz ins Auge fassen. Man muss 
sich aber darüber klar werden, welch seltene Ausnahme 
derartige Fälle bieten werden, wo die Föderation der 
Kulturwelt Europas in die Lage kommen könnte, die 
Gewalt in den Dienst des Rechtes zu stellen, da bei 
einer Föderation der hauptsächlichsten europäischen Kul- 
turstaaten die vorhandenen Reibimgsflächen, die heute 
noch Kriege ermöglichen, sich auf ein Minimum vermin- 
dern werden, so dass ein Bruch des Föderationsvertrages 
kaum zu erwarten sein wird, da die Staaten in sehr kurzer 
Zeit ihr grösstes Interesse in dem Bestand dieser Föde- 
ration, der sie sich ja freiwillig angeschlossen haben wer- 
den, erblicken dürften. Dies wird die Möglichkeit der 
Grewaltanwendung beinahe ganz als Theoriegebüde er- 
scheinen lassen. Die Möglichkeit eines Angriffes von 
aussen wird schon deshalb auf ein Minimum von Wahr- 
scheinlichkeit einschrumpfen, weil diese Föderation ein 
solcher Machtkomplex sein wird, dass es keinen 
andern auf Erden geben wird, der in einer ge- 



— 90 — 

waltsamen Auseinandersetzung mit den föderierten Staaten 
seine Rechnung zu finden hoffen könnte. Ausserdem 
würde sich bei einem solchen Zusammenprall die Gefahr 
für beide Teile im Kubik erhöhen. Die Fälle, wo eine 
solche Föderation durch Anwendung von Gewalt zu inter- 
venieren hätte, reduzieren sich demnach auf ein Mini- 
mum von Wahrscheinlichkeit, und es eröffnet sich 
sogar vor unserem Auge die Perspektive, dass, wie bereits 
im ersten Kapitel erwähnt, ein föderiertes Europa, 
ohne jede Anwendimg von Gewalt die Macht besitzen 
wird, drohende Kriege zwischen Staaten, die noch nicht 
auf der vollen Höhe der Zivilisation stehen, einfach za 
verbieten. 

[Vorteil der Föderation.] 

Es ist wahr, dass die einzelnen Staaten der Födera- 
tion einen Teil ihrer Souveränität opfern müssten, sie 
werden aber reichlich dadurch entschädigt sein, dass 
durch ihren Zusammenschluss der Machtwille der Födera^ 
tion, an denn sie ja auch beteiligt sind, zur höchsten 
Potenz gesteigert sein wird. Sie werden also in viel reich- 
licherem Masse einnehmen als sie ausgegeben haben, sie 
werden dabei ihre staatliche Eigenart bewahrt haben 
und doch mehr Macht entwickeln, mehr Vorteile ein- 
heimsen, mehr Wohlstand und mehr Sicherheit erreichen, 
als in dem anarchischen Zustand von heute. 

[Die Organisation der Föderation.] 

Auf die innere Organisation der künftigen Föderar 
tion einzugehen, könnte sich eigentlich erübrigen, da, 
wenn der Wille zur Föderation vorhanden sein wird, auch 
der Modus gefunden werden dürfte, wonach diese Fö- 
deration unter voller Berücksichtigung der nationalen An- 
sprüche der einzelnen Staaten und unter möglichst ge- 
ringer Beschränkung ihrer Souveränität am besten vor 
sich gehen kann. Es wird das um so leichter sein, da 
die zur Föderation bereiten Regierungen, an dem Tage, 
an dem sie sich zu dem grossen Schritt entschliessen 



— 91 — 

werden, zur nicht geringen Verwunderung ihrer heute 
noch zu sehr in den alten Dienkgeleisen steckenden 
Staatsmänner erkennen werden, dass das Werk der Fö- 
deration nicht etwa erst vom Anfang an zu schaffen sein 
wird, dass es sich vielmehr schon selbsttätig entwickelt 
hat; dass die Föderation eigentlich schon da ist und 
nur mehr eine Formalität zu erfüllen sein 
wird. 

Immerhin ist es interessant darauf hinzuweisen, wie 
der bekannte deutsche Pazifist Dr. Eugen Schlief, der 
in seinem grundlegenden Werk „Der Friede in Europa" 
(Leipzig 1892) die Notwendigkeit und die seiner Ansicht 
nach vorteilhaftesten Bedingungen einer „Staaten- 
vergesellschaftung**, wie er den Föderationspro- 
zess benennt, auseinandersetzte. 

[Schliefs Staatensystem.] 

Nach ihm „ist die Tendenz zur „Staatenverge- 
sellschaftung** durchaus nicht nur aus IQugheits- 
rücksichten geboten, d. h. nichts Willkürliches, sondern 
begrifflich notwendig; sie ist ebenso alt wie der moderne 
Staat selbst, der — im Gegensatze zu den im Altertum 
und Mittelalter bemerkbaren universalistischen Tendenzen 
jedes einzelnen Staates — ein nationaler oder, besser ge- 
sagt, individueller sein will und demgemäss die Existenz 
anderer, gleichartiger politischer Gebüde zur notwendigen 
Voraussetzung seiner eigenen Existenz hat, so dajss eben 
dadurch ein grundsätzliches „Miteinanderleben" dieser 
einzelnen Gemeinwesen bedingt ist. 

Die auf diese Weise in der Idee gegebene „Staaten* 
gesellschaft** bedarf natiurgemäss einer Organisation, wenn 
sie nicht völlig anarchisch sein soll; d. h. eines Sta- 
tutes, welches unter anderem und vor allen Dingen 
ein Organ schafft, durch das die Gesellschaft 
als solche den einzelnen Gesellschaftern 
gegenüber repräsentiert wird; dieses Statut ist 



— 92 — 

das, was man gemeinhin „Völkerrecht" heisst, aber, nach 
Schlief besser Staatengesellschaftsrecht heissen 
sollte; er nennt femer jede konkrete, auf diesem Rechte 
beruhende Staatengesellschaft, für welche notwendiger- 
weise ein Kunstausdruck gefimden werden muss, ein 
Staatensystem, welche Bezeichnung selbstverständ- 
lich auch durch eine andere ersetzt werden könnte, wenn 
sie richtig gewählt wird, wie es beispielsweise die Bezeich- 
nimg als „Vereinigte Staaten" nicht ist, da dabei an 
das Vorbild der verschiedenen „Vereinigten Staaten" in 
Amerika, Australien u. s. f. zu denken wäre, welche, wie 
das Deutsche Reich und die Eidgenossenschaft in Eiu-opa, 
nicht auf einer streng völkerrechtlichen, sondern staats- 
rechtlichen Basis beruhen. 

Ein Staatengesellschaftsstatut könnte an 
sich sehr wohl durch Gewohnheitsrecht oder Einzelver- 
träge entstehen und entsteht auch in dieser Weise, so- 
weit es sich um materielles Recht, die Festsetzung 
der jedem Teilnehmer zustehenden Rechtssphäre u. dgl. 
handelt; soweit es sich aber um formelles Recht, die Kon- 
stituierung des Gesellschaftsorganes imd seine Kompe- 
tenzen handelt — wird dazu ein allgemeiner Vertrag 
sämtlicher Gesellschafter erforderlich, welchen S. 
„Staatengrundvertrag** nennt, weil er in Wahrheit 
erst allen sonstigen einzelne konkrete Fragen betreffen- 
den Staatsverträgen oder den usancemässig anerkannten 
internationalen Verhältnissen ein festes Fundament \mter- 
liegt. Der Staatengrundvertrag muss nun der Natur der 
Sache nach ganz bestimmten Gesichtspunkten folgen; er 
muss nach einer präzisen Formel ausgestaltet sein, deren 
Feststellimg, so zwingend sie sich aus dem begrifflichen 
Wesen der Grimdidee ergibt, doch die unendlichsten 
Schwierigkeiten bietet, weil man sich, um nicht in Wider- 
spruch mit sich selbst zu geraten, durchaus davor hüten 
muss, in einen solchen Vertrag Bestimmimgen aufzu- 
nehmen, welche die Selbständigkeit der einzelnen Gesell- 



— 93 — 

schafter in unaoilässiger Weise berühren und damit keinen 
Internationalismus, sondern das direkte Gegenteil, d. h. 
Kosmopolitismus schaffen. Der Staatengrundver- 
trag muss sich von allem staatlichen 
Rechte so unterscheiden, wie sich der 
Staat, als gesellschaftlicher Faktor ge- 
dacht, von dem Individuum als gesell- 
schaftlichem Faktor, unterscheidet; er muss 
also in zeitlicher und materieller Hinsicht Einschrän- 
kungen enthalten, welche beim staatlichen Rechte gerade- 
zu unshmig wären. Nach S. sind demgemäss die wesent- 
lichen Momente eines Staatengrundvertrages: Konsti' 
tuienmg eines Völkergerichtshofes, welcher auf Antrag 
eines Beteiligten nach Massgabe einer bestimmten Pro- 
zessordnung alle zwischen ihm und einem andern Kontra- 
henten entstehenden rechtlichen Differenzen ent- 
scheidet, während alle hochpolitischen Fragen, d. h. solche 
für deren Erledigung es keinen vertragsmässigen oder 
usancemässigen Anhalt gibt, einer etwaigen Entscheidung 
im Wege der „Ma<^ht" vorbehalten bleiben müssen; Aus- 
schluss jeder Instanz mit legislativer oder dem ähnlicher 
Befugnis; ebenso Ausschluss jeder Exekutivinstanz, welche 
als solche die Entscheidungen des Völkergerichtshofes 
betreffenden Falles mit Gewalt durchzuführen hätte, wäh- 
rend nichts hindert, dass die Kontrahenten jede Ver- 
letzung des Staatengrundvertrages durch einen von ihnen, 
als einen gemeinschaftlichen casus belli ansehen und 
daraufhin sich ein Staatensystem nach Schliefscher Ter- 
minologie, gleichzeitig als „absolute Alliance" qualifiziert; 
endlich Beschränkung des Staatengrundvertrages auf eine 
bestimmte Zeitdauer. 

Es ist auch nach S. keineswegs notwendig, dass sofort 
alle Kulturmächte mittels Staatengrundvertrages sich zu 
einem Staatensystem zusammenschliessen, das, wie man 
sieht, weder einen „ewigen**, noch einen generellen Frieden 
bedeutet, sondern geradezu den Krieg als Eventualität aus- 



— 94 — 

drücklich in Rechnung stellt. Welche und wieviele Mächte 
sich zunächst einmal zur Gründung eines Sfaatensystems 
zusammentäten, ist gleichgültig; nur müssen es, nach dem 
alten Rechtssatze: tres faciunt coUegium, mehr als zwei 
sein, damit einem etwaigen Kontraktbruche eine „Soli- 
darität" der übrigen entgegentreten kaim und auf diese 
Weise die Aussicht auf Erfolg gewonnen wird. Was aus 
einem derartigen, zunächst einmal mit einer bestimmten 
Anzahl von Staaten etablierten Staatensysteme folgen 
würde, ist mit Gewissheit nicht zu sagen; aber wahr- 
scheinlich ist, dass der Staatengrundver- 
trag, nach seinem Ablauf, jeweils auf immer 
längerer Frist erneuert würde; dass allmählich 
immer mehr Angelegenheiten eine rechtliche Regelimg 
erfahren würden, welche den Kreis der zwischen den 
Beteiligten denkbaren hochpolitischen Fragen ent- 
sprechend einschränkt; dass nach und nach immer mehr 
Kulturmächte beitreten würden und demgemäss — was 
praktisch die Hauptsache ist, — sich ganz von selbst 
gelegentlich ein Rüstungsstillstand oder eine teilweise Ab- 
rüstung ermöglichen liesse, welche durch besonderen 
Vertrag festzusetzen, einen unzulässigen Eingriff in die 
Souveränität der Kontrahenten bedeuten würde. 

Das Charakteristische der Schliefschen Theorie liegt 
nach allem Gesagten darin: dass nach S. nur solche 
Mächte demselben Staatensysteme zugehören können, 
welche eine Aendenmg des Status quo bezgl. ihrer Inter- 
essensphären ausschliesslich unter ausdrücklicher 
Zustinmiung beider Teile zulassen wollen; und dass S. 
eine „ordentliche" Völkergerichtsbarkeit, im Gegensatze 
zur Schiedsgerichtsbarkeit, fordert, welche letztere, nach 
ihm nie einen obligatorischen Charakter haben kann, 
während andererseits gerade die gnmdsätzHche Konsti- 
tuierung einer „ordentHchen Gerichtsbarkeit" allerdings 
die Entscheidimg aller internationaler Differenzen, so- 
wohl der rechtlichen wie der hochpolitischen, durch frei 



— 95 — 

gewählte Schiedsgerichte erst in Wahrheit ermöglicht oder 
doch wesentlich fördert." 

[Die Föderation das Hauptproblem des Pazifismus.] 

Nicht die Schiedsgerichtsbarkeit, sondern die Föde- 
ration der europäischen Kulturwelt bildet das Haupt- 
problem des Pazifismus. Es kann sich nämlich 
nicht in erster Linie darum handeln, ein neues Mittel 
für die Streitlösung zu finden, sondern vielmehr darum 
die Streitmöglichkeit einzuschränken. Es ist nicht das 
wichtigere, dass sich die Staaten daran gewöhnen ihre 
Streitigkeiten ohne Gewalt auszutragen, es ist vielmehr 
wichtiger, dass der modus vivendi gefiuiden wird, der 
es den Staaten ermöglicht ihre gemeinsamen Interessen 
zu erkennen und ihre Politik dieser Erkenntnis ent- 
sprechend zu gestalten. Die Differenzpunkte zwischen den 
einzelnen Mitgliedern der Föderation werden dann aller- 
dings auch nicht vollständig verschwinden, sie werden 
aber durchweg ihres gefährlichen den Frieden und die 
Kultur bedrohenden Charakters beraubt sein, ebenso wie 
heute Konflikte zwischen Bundesstaaten oder zwischen 
Provinzen innerhalb eines Reiches. Das wird eben die 
hohe Bedeutimg einer Föderation bilden, dass sie im- 
stande sein wird, die Gegensätze der föderierten Staaten 
auszugleichen, die Reibungen zu mildem, die Reibungs- 
flächen einzuschränken, weil das Lebensinteresse des 
einzelnen Staates eng verknüpft sein wird mit dem Lebens- 
interesse der Staatenföderation, so dass alsdann die so- 
genannten vitalen Interessen, die heute noch die Haupt- 
sorge aller Staaten und die Hauptgefahr für den Frieden 
bilden, ihrer gefährlichen Spitze beraubt sein werden. Wird 
doch das vitalste Interesse der föderierten Staaten das 
Wohl und der Bestand der Föderation bilden. 

[Die Schiedsgerichtsbarkeit.] 

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist bereits das 

Ergebnis einer Kette vorangegangener Umwandlungen 

innerhalb der internationalen Struktur, es bildet den 



- 96 - 

krönenden Oberbau eines Systems, dessen wesentliches 
Merkmal durch den Sieg des Rechtsgedankens über das 
Gewaltsystem bedingt wird. In dem Masse, wie die 
Staaten für die Schiedsgerichtsbarkeit reif geworden sind, 
ist schon eine grundsätzliche Umwandlung in ihren Be- 
ziehungen vor sich gegangen, die einen vorhandenen, 
immer mehr sich erweiternden Bruch mit der alten Ge- 
waltanschauung beweist. Die Schiedsgerichtsbarkeit er- 
gibt sich ebenfalls aus einer freiwilligen Beschränkung 
der staatlichen Souveränität und je mehr sich der Schieds- 
gerichtsgedanke entwickelt, um so mehr gewöhnen sich 
die Staaten daran, das ihnen noch immer sehr riskant 
erscheinende Unternehmen der Umwandlung von eigener 
Macht in fremde Pflicht vorzunehmen. Der grosse Um- 
fang, den die Schiedsgerichtsbarkeit bereits angenommen 
hat, ist daher ein beredtes Zeichen für den bereits in 
voller Umwandlung befindlichen Geist der politischen 
Welt, was den Schluss zulässt, dass der Politik der Anar- 
chie in absehbarer Zeit ein plötzliches Ende bereitet sein 
wird. 

[Die Schiedsgerichtsbarkeit ein Symptom der sich vollziehenden 
Föderation.] 

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist daher nur eine sekun- 
däre Erscheinung; ein Symptom. Wenn seitens der 
Friedensbewegung lange Zeit hindurch der Schiedsgerichts- 
idee die führende Rolle zuerteilt wurde, so liegt 
das daran, dass sich die menschliche Psyche in der Regel 
zuerst an Symptome hält, ehe sie die Ursachen erfasst. 
Der Krieg ist ein Symptom des Gewaltsystems. Man 
glaubte das Gewaltsystem am besten zu beseitigen, indem 
man für die Streitlösung an Stelle des bisher geübten 
Mittels des Krieges ein anderes Mittel, nämlich das 
Schiedsgericht setzte. Um aber das Schiedsgericht wirk- 
sam zu machen, gehörte doch in erster Lime die völlige 
Umwandlung des durch das Gewaltsystem bedingten Prin- 
zips der internationalen Anarchie und dessen Ersetzung 



— 97 — 

durch ein System der Gemeinsamkeit, der inter* 
nationalen Organisation. So ergab sich von selbst diel 
Richtung der pazifistischen Aktion. Man muss die ge- 
trennten Staaten zu föderieren suchen, damit ihne da- 
durch gegebene Gemeinsamkeit der Interessen immer 
mehr von der gewaltsamen Regelung ihrer Angelegen- 
heiten zur Regielung auf rechtlicher Basis übergehe. 

{Der Einfluss der künftigen Föderation auf die heutige Politik.] 

Sind wir aber in der Lage die zunehmende Rolle, 
die die Schiedsgerichtsbarkeit in den Beziehungen der 
Staaten spielt, zu übersehen, so können wir darin 
auch gleichzeitig den Beweis für die Fortschritte der sich 
stetig entwickelnden Interessengemeinschaft, die zuneh- 
mende Erkenntnis dieser Gemeinschaft imd somit auch 
die bereits allenthalben vor sich gehende Entwick- 
lung zur Föderation überblicken. In der Tat sind 
die modernen Kulturstaaten, trotz ihrer steten Kriegs- 
bereitschaft und der stets anwachsenden Macht ihrer 
Rüstungsmittel noch niemals so geneigt gewesen ihre 
Differenzen friedlich auszugleichen. Offensichtlich ver- 
meiden die Regienmgen es heute schon mehr als früher 
gewisse Fragen auf die Spitze zu treiben; offensichtlich 
ist man allenthalben bemüht, Ausgleich und Anpassung 
zu suchen. Und wenn dem Schiedsgericht in der Mehr- 
zahl der Fälle kleinere Fragen zur Lösimg überwiesen 
werden, so liegt das daran, dass man eben ein Interesse 
hat, Konflikte zu lösen, ehe sie sich zu gefahrdrohenden 
Lebensfragen entwickelt haben könnten. Noch unbewusst, 
aber mit starkem sichtbaren Einfluss regiert d^ Wille 
der aus einer Föderation sich ergebenden höheren 
Staateneinheit, heute bereits die Politik der Kultur- 
staaten. 

[Der englisch-französische Kolonialvertrag.] 

Einen schwerwiegenden Beweis des Anwachsens des 
Föderationsgeistes, das heisst jener Strömung, die ihr 
Hauptaugenmerk darauf richtet, die Politik der grossen 

7 



- 98 - 

Kulturstaaten auf der Grundlage des Ausgleiches, der An- 
passung und der Verständigung aufzubauen, bildet jener 
Vertrag, den am 8. April 1904 England und Frank- 
reich miteinander eingingen. 

Die beiden Reiche, die kurz vorher, am 14. Oktober 
1903, einen ständigen Schiedsgerichtsvertrag schlössen, 
durch den gewisse Streitigkeiten der Judikatur des Haager 
Schiedsgerichtes unterbreitet wurden, während Fragen 
über vitale Interessen von der Verpflichtimg sie schieds- 
gerichtlich zu erledigen ausgenommen wurden (was durch- 
aus nicht, wie die Gegner behaupteten, besagen sollte, 
dass diese auch unumgiänglich nur dmrch Gewalt emt- 
schieden werdem mussten), haben sich durch diesen Ver- 
trag über sämtliche, zum Teile seit vielen Jahren zwischen 
ihnen bestehende Streitfragen, von denen einige zweifels- 
ohne Fragen sogenannter vitalerNatur waren, fried- 
lich geeinigt. Ueber Aegypten, Marokko, Neufimd- 
land, Siam, Madagaskar, die Neu-Hebriden, die Niger- 
küste, kamen beiderseits befriedigende Vereinbarungen 
zustande. Es ist mit jenem Vertrag sichtbar erwiesen 
worden, dass sich die moderne Politik betreibenden 
Völker auch in Zukunft immer mehr bemühen werden, 
die grossen Fragen vitaler Natur nicht zu ernsten Kon- 
flikten zuspitzen zu lassen und dass sie sich femer be- 
mühen werden, jenen friedlichen modus vivendi 
zu finden, der eine Kollision der grossen Interessenfragen 
vermeidbar machen wird. 

In diesem Sinne ist das englisch-fran- 
zösische Abkommen eine weltgeschicht- 
liche Tat. Es zeigt die Bahnen, die die friedliche 
Föderation der Kulturvölker wandeln wird, es bricht mit 
der Theorie von der imumgänglichen Notwendigkeit gewalt- 
samer Lösungen für ernste Fragen, es wird notgedrungen 
zur Nachahmung anspornen, da es den beiden Völkern, 
die sich mit jenem Abkomm^i grosser Sorgen xmd grosser 
Gefahren begeben haben, ein wirtschaftliches und poli- 



— 99 — 

tisches Uebergewicht verleiht; es bedeutet nicht 
mehr und nicht weniger als den Anfang der euro- 
päischen Föderation, zu der zunächst zwei grosse 
Staaten den Grundstein gelegt zu haben scheinen. 
(Kleinere Fragen und Interessengegensätze vor dem Schiedsgericht.] 

Der von den Gegnern der Schiedsgerichtsbewegung 
stets vorgebrachte Einwand, dass sich die Schiedsgerichts- 
barkeit nur zur Lösung kleinerer Konflikte 
eigne, niemals aber zur Regelung der grossen Lebens- 
fragen der Staaten, findet in dem oben gesagten seine 
Erklärung imd Widerlegung zugleich. Das Schiedsgericht 
als das Produkt eines noch nicht vollendeten Umwand- 
lungsprozesses der internationalen Struktur wird, wenn 
dieser Prozess erst vollendet sein wird, zur Lösung der 
grossen Lebensfragen gar nicht mehr berufen sein. Diese 
werden in der Föderation ihren Ausgleich finden, und in- 
dem sie zu Lebensfragen einer Staatengesamtheit werden, 
als gefahrdrohende nationale Fragen gar nicht erstehen. 
Auf dem Wege, den der englisch-französische Kolonial- 
vertrag andeutet, werden schon jetzt und werden künftig 
in noch viel höherem Masse die Interessengegensätze aus- 
geglichen werden. Die Gegner der Schiedsgerichtsbar- 
keit, die die UnvoUkommenheiten des Augenblicks für 
die UnvoUkommenheit des Systems halten, betrachten 
eben die Schiedsgerichtsbarkeit als das Wesen der Frie- 
densorganisation an sich, währein4 sie nur ein Behelf 
dieser Organisation ist und diese ihren Kerp. in einer 
völligen Umwandlung der politischen Interessen besitzt. 

Diass aber dem Schiedsgericht bereits heute, wo der 
Uebergang von der internationalen Anarchie zur Föde- 
ration noch nicht vollendet ist, wo es naturgemäss noch 
nicht die Macht besitzt, die sogenannten Lebensfragen, 
die die Staaten heute noch zu besitzen glauben, durch 
Rechtsspruch aus der Welt zu schaffen, eine grosse Rolle 
in der internationalen Politik zufällt, kann nicht bestritten 
werden, wenn man in Betracht zieht, dass die Staaten 

7* 



— lOO — 

heute bereits ein grosses Interesse daran haben, Kriege 
zu vermeiden und sogenannte grosse Lebens- und Inter- 
essenfragen daher in kleinere Fragen aufzulösen oder 
ihre Konflikte zur Löstmg zu bringen, ehe diese zu ge- 
fahrdrohenden grossen Fragen zugespitzt sind. 

Wieviel Kriege der letzten Vergangenheit hatten nicht 
ihren Ursprung in anfänglich ganz nebensächlichen Fra- 
gen, die leicht durch Schiedsgericht zu lösen gewesen 
wären und von denen die Schiedsgerichtsgegner dann 
geringschätzig gesagt hätten, dass sie niemals zwei Völker 
zu einem Kriege veranlasst hätten. Hätte man die Frage, 
ob die lateinischen oder die griechischen Mönche den 
Schlüssel zum heiligen Grabe in Jerusalem bewahren 
sollten, durch ein Schiedsgericht gelöst, so wäre der blu- 
tige Krimkrieg nicht entbrannt, hätte man den Berliner 
Köngress des Jahres 1878 um zwei Jahre früher abge- 
halten, so wäre das Blutbad des Balkankrieges erspart 
und die orientalische Frage gründlicher gelöst worden 
als es damals der Fall war. Wenn sich die Engländer 
und die Buren durch ein Schiedsgericht über die Rechte 
der Uitländer verständigt hätten, wenn Japan und Russ- 
land ihre Interessensphären in Korea und in der Mand-^ 
schurei durch Schiedsgericht oder einen Kongress ge- 
regelt hätten, so hätte man leicht sagen können, die 
Rechte einiger tausend Ausländer und eine Grenzdemar- 
kation im fernen Osten "sind natürlich keine Gründe, um 
derentwillen sich zwei Völker bekriegen können. Man 
hätte die Objekte des Ausgleiches in den erwähnten Fällen 
mit der gleichen Geringschätzung behandelt, nüt der die 
meisten der bisher erfolgten Schiedsgerichtssprüche von 
den Gegnern behandelt werden, obwohl sie doch zum 
grössten Teile blutigeKriegeverhinderthaben. 
Das Risiko, das die Regierungen bei einem Kriege mit 
seinen traurigen Folgen für den Unterliegenden, ja so- 
gar für den obsiegenden Staat, eingehen, wird sie doch 
immer mehr und mehr auf den Weg der Föderation 



— lOI — 

und somit aiif die Bahn des Schiedsgerichtes bringen. 
Sie werden, solange die Föderation nicht voUkonmien 
sein wird, auch bemüht sein, das Schiedsgericht im An- 
fangsstadium des Konfliktes anzurufen, solange es noch 
sichere Garantien des Erfolges bietet, und die juristischen 
Motive noch die vorhandenen Interessengegensätze über- 
wiegen werden. 
[Ehrenfragen.] 

Derselbe Einwand, der in bezug auf die Unzuläng- 
lichkeit des Schiedsgerichtes für vitale Fragen gemacht 
wird, wird auch in bezug auf jene Fragen erhoben, die 
die staatliche Ehre und das Ansehen einer 
Nation berühren. Hier bietet aber schon die Gegen- 
wart reichlich Gelegenheit, diesen Einwand abzu- 
tun. Bei den Völkern moderner Gesittung ist es 
heute ja fast ausgeschlossen, dass eine Verletzung der 
Ehre und des Ansehens eines anderen Staates und eines 
andern Volkes von verantwortlichen Organen begangen 
werden kann. Wo derartiges durch unverantwortliche 
Organe begangen wird, wird jede Regierimg gern bereit 
und in der Lage sein, die notwendige Genugtuung zu 
gewähren. Kriege um Ehrenfragen dürften grosse Staaten 
miteinander bei der zunehmenden Gefährhchkeit des 
Kriegsmechanismus überhaupt nicht mehr führen. Es 
wäre ja auch das kriegerische Verfahren nur ein Mittel der 
Starken gegen Schwache; der Kleinstaat würde in betreff 
seiner Ehre den. Grossstaaten gegenüber vogelfrei sein. 
Hier wird das Schiedsgericht, falls es überhaupt nicht 
möglich sein sollte, die Genugtuung auf einfachstem diplo- 
matischem Wege zu erhalten, gar bald das einzige Mittel 
zur Beilegung bilden. Man wird sich eben an seiner 
Ehre und seinem Ansehen nichts mehr vergeben, wenn 
man in solchen Angelegenheiten statt der zufälligen und 
gefährlichen Entscheidung des Krieges, mit all dem Un- 
heil, das er über zwei Völker verhäagt, das Urteil un- 
parteiischer Richter anruft. 



— I02 — 

Der springende Punkt bei den Einwänden, dass das 
Schiedsgericht bei vitalen und Ehrenfragen nicht 
wirksam sein könne, liegt eben darin, dass man bis in 
die Gegenwart hinein derartige Fragen mit Vorliebe als 
Kriegsvorwände benützte. Damit ist aber noch nicht 
gesagt, dass man diese Konflikte nicht audh früher ohne 
gewaltsame Entscheidung hätte aus der Welt schaffen 
können; man fand nur gerade diese Vorwände immer am 
geeignetsten, um andere weniger Begeisterung weckende 
Kriegsabsichten zu verdecken. Bei der völlig veränderten 
Gestaltung, die die internationalen Verhältnisse jetzt an- 
genommen haben, bei der eine kriegerische Auseinander- 
setzung überhaupt nicht mehr im Interesse grosser Staaten 
liegt, wird man sich bald wundem, wie wenig bedrohte 
Lebensinteressen und wie wenig gekränkte Ehre und ver- 
letztes Ansehen es mehr gibt. Bei den Schiedsgerichts-^ 
vertragen der letzten Zeit wurde deren Kompetenz für 
die vitalen und Ehrenfragen ebenfalls noch ausgeschlossen. 
Dies gab den Gegnern der Schiedsgerichtsidee neuere 
dings Veranlassung zu behaupten, dass das Schiedsgericht 
eben für die wichtigsten und allein zum Kjriege führenden 
Fragen nicht anwendbar sei. Die Gegner haben aber 
dabei übersehen, dass der Umstand, dass man 
Fragen dieser Art von der Kompetenz der 
ständigen Schiedsgerichtsbarkeit ausge- 
nommen hat, keineswegs die Annahme recht- 
fertigt, dass diese auch immer auf kriege- 
rischem Wege erledigt werden müssen. Die 
Annahme ist vielmehr berechtigter, dass sich die 
kontrahierenden Staaten für solche Eventualitäten nur 
freie Hand bewahren wollten. Sie wollen nur nicht 
verpflichtet sein, derartige wichtige Streitigkeiten von vorn- 
herein einem Schiedsgericht unterbreiten zu müssen, 
aber es ist fast als sicher anzunehmen, dass sie in 
der überwiegenden Mehrzahl, trotz der Ausnahme- 
bestimmung, auch solche Streitfälle dem Schiedsgericht 



— I03 — 

unterbreiten werden. Man darf eben nicht vergessen, dass 
die Schiedsgieridhtspraxis noch ziemlich jung ist und eigent- 
lich erst in den letzten Jahrzehnten anfing eine Rolle 
zu spielen, so dass man in derartigen Vorsichtsmassregeln 
nur die Schüchternheit einer Uebergangs- 
und Versuchsperiode, aber nicht ein Argument 
gegen die ganze Institution zu erblicken hat. Mit der 
Zunahme der Schiedsgerichtspraxis wird sich der Vor-, 
teil der Schiedsgerichtsbarkeit immer mehr geltend machen 
und man wird schliesslich eines Tages ganz verwundert 
darüber sein, dass man ein so vernünftiges und nützliches 
Institut anfangs so zaudernd in Anspruch nahm. An die 
Eisenbahn mussten sich die Menschen auch erst ge- 
wöhnen, warum sollen sie nicht auch für die Schieds- 
gerichtsbarkeit, dieses internationale Verkehrsmittel von 
noch grösserer Tragweite, einen langsamen Uebergang 
vonnöten haben. 
[Die Autorität der Schiedsgerichtsurteile.] 

Man wendet heute auch vielfach ein, dass daß 
Schiedsgericht der Autorität entbehre, um 
seine (Beschlüsse zur Ausführung zu bringen. Das zeugt von 
einem völligen Verkennen des Schiedsgerichtsprinzips. 
Der Staat, der sich einem Schiedsverfahren unterwirft, tut 
dies nicht gezwungen, wie der Bürger, der sich dem 
Gerichte imterwerfen muss, sondern freiwillig. In 
dieser Freiwilligkeit liegt die Garantie für 
die Ausführung des Urteils. Der Staat hat aber 
auch das grösste Interesse daran, das Urteil des Schieds-. 
gerichtshofes zu befolgen, denn er schädigt nüt seiner 
Auflehnung gegen dieses Urteil nicht seinen Gegner, son- 
dern nur sich. In der engen Kulturgemeinschaft der 
Staaten zeitigt ein Widersacher des Rechtes nur Nach-; 
teüe für sich, da man ihm in Zukunft nicht mehr, 
Glauben entgegenbringen wird. Ein Staat, der es einmal 
versuchen sollte, sich einem Rechtsspruche zu widersetzen, 
den er vorher als bindend für sich erklärt hat, wird es 



— I04 — 

an seinen Börsen, an seinem Kredit, an seiner Handels- 
bilanz spüren, wie töricht dieses Vorgehen war. Inder 
Tat ist ein solcher Fall bis jetzt audh noch 
gar nicht vorgekommen. Die Autorität im inter- 
nationalen Rechtsverkehr der Staaten wird weniger eine be- 
waffnete Gendarmerie bilden, als vielmehr der freie 
Wille zum Recht und das Interesse an einer 
rechtlichen Ordnung, die die Staaten aneinander- 
ketten, und der sich keiner ungestraft entziehen wird. 

[Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit.] 

[Statistisches.] 

Die Geschichte der Schiedsgerichtsbarkeit lässt sich 
weit zurückverfolgen; ihre Anfänge sind bereits im 
Amphyktionenbund des alten Griechenlands zu finden, doch 
ist hier nur die Entwickelung dieser Institution in neuester 
Zeit von Interesse. Sie dürfte durch nachstehende Zahlen 
am besten gekennzieichnet werden. 

Es kamen zur schiedsgerichtlichen Erledigung in den 
Jahren : 

1794 — 1800 4 Streitfälle, 

1801 — 1820 12 

1821 — 1840 10 

1841 — 1860 25 

1861— 1880 54 

1881 — 1900 III 

In den zwanzig Jahren von 1881 — 1900 haben sich die 
schiedsgerichtlich erledigten Streitfälle im Verhältnis zu 
den vorhergehenden 20 Jahren mehr als verdoppelt, im 
Verhältnis zu dem Zeitabschnitt von 1841 — i86a vervier- 
facht. In den seit 1900 vergangenen vier Jahren haben 
wir jetzt schon die Zahl von 29 Schiedsgerichtsfällen 
aufzuweisen, obwohl als sicher anzunehmen ist, dass diese 
Zahl in Wirklichkeit bedeutend grösser ist.i) 



^) Ueber die meisten Streitfälle werden eben erst nach ihrer 
Erledigung genauere Daten bekannt. 



— I05 — 

Die Inanspruchnahme des Schiedsgerichts seitens der 
verschiedenen Staaten kennzeichnet folgende Zahlen: 

Grossbritannien nahm in 98 Fällen, die Vereinigten 
Staaten von Amerika in 76, Frankreich in 38, Chile in 27, 
Peru in 17, Deutschland in 16, Portugal in 14, Brasilien 
und Italien in 13, Venezuela in 12, Spanien in 11, Argen- 
tinien und Mexiko in 10, Nicaragua in 9, Columbien, 
Guatemala, Haiti in S, Russland in 7, Honduras, Costa- 
Rica, die Niederlande in 6, Ecuador, Oesterreich-Ungam, 
die Türkei in 5, San Salvador, Griechenland, China, Japan 
in 4, Bolivien, Paraguay, Transvaal, San Domingo, Siam, 
Schweiz, Schweden-Norwegen, Afghanistan, Persien in 3, 
Belgien, Uruguay, Marokko in 2, Dänemark, Oranjefrei- 
staat, Liberia, Kongostaat, Hawai in i Fall zu schieds- 
gerichtlicher Streitlösung Zuflucht. 

Wenn man von Grossbritannien und den Vereinigten 
Staaten absieht, die allein I74mal schiedsgerichtliche 
Entscheidungen anriefen, so verteilt sich das Verhältnis der 
Schiedsgerichtspraxis nach Weltteilen berechnet so, dass 
Süd- und Zentralamerika 155, Europa (ohne England) 
128, Asien 17, Afrika 8 Schiedsgerichtsfälle aufzuweisen 
haben. 
[Hervorragende Schiedsgerichtsfälle. ] 

Wenn unter den bisher erledigten Schiedsgerichts- 
fällen sich auch viele befanden, die auf den ersten Blick 
nur als geringfügige Streitigkeiten erscheinen, so ist doch 
bereits die schiedsgerichtliche Erledigung in Fällen ein- 
getreten, die schon zu ernsten Konflikten angewachsen 
waren und die Kriegsgefahr recht nahe gebracht hatten. 
Typisch für diese durchaus nicht so vereinzelten Fälle 
ist der bekannte Alabamafall. 

Der Streit stammte aus dem in den Jahren 1861 
bis 1865 stattgehabten nordamerikanischen Bürgerkrieg. 
Die amerikanischen Südstaaten hatten in England Kaper- 
schiffe bauen lassen, darunter auch die „A 1 a b a m a", die 
den Nordstaaten grossen Schaden verursachte. Die 



— io6 — 

Unionsregierung war der Ansicht, dass England dadurch^ 
dass es Kaperschiffe baute und ausrüsten liess, ein^i 
Neutralitätsbruch begangen habe. Die Erörterungai 
darüber nahmen sehr heftige Formen an und die Er- 
bitterung auf beiden Seiten wurde derartig, dass der Krieg 
zwischen der amerikanischen Union mid England unver- 
meidlich erschien. Da gelang es am 14. Januar 1869 
in London ein Uebereinkommen zustande zu bringen, 
das nach neuen Unterhandlungen zum Abschluss des 
Vertrages von Washington vom 8. Mai 1871 Veranlassung 
gab, wonach die Angelegenheit eines aus fünf 
Richtern zusammengesetzten Schiedsgericht übergeben 
wurde. Die Staatsoberhäupter von England, den Ver- 
einigten Staaten, Italien, der Schweiz und Brasilien hatten 
je einen Richter zu ernennen. Am; 15. Dezember 187 1 
vereinigten sich die Richter zu Genf und am 14. Sep- 
tember 1872 wurde daselbst das Urteil gefällt. England 
wurde nüt vier gegen eine (die Stimme des eigenen Ver- 
treters) Stimme verurteilt, 63 Millionen Mark an 
die Vereinigten Staaten zu zahlen. Es unter- 
warf sich diesem Richterspruch und leistete die Zahlung. 
Ein sehr blutiger und jedenfalls verhängnisvoller Krieg 
wurde auf diese Weise vermieden. 

„Das Genfer Schiedsgericht," sagt Michel Revoii, „ist 
in der Tat von ganz besonderer Tragweite. Die Schwere 
der Rechtsgrundsätze, die es zu regeln hatte, das beträcht- 
liche Streitobjekt, die grosse Eifersucht der beiden im 
Streit befindlichen Staaten rechtfertigen hinreichend den 
Ruhmesglanz, nüt dem es umgeben wurde. Die Schwere 
der Rechtsgrundsätze war dadurch gegeben, als es sich 
in der Tat um die Grundregeln des Rechtes der Neu- 
tralen handelte, und als das Genfer Tribimal Fragen zu 
prüfen hatte, über die sich weder nach langjährigen Ver- 
handlungen die Diplomatie, noch niach langen theoreti- 
schen Debatten die Wissenschaft ins Einvernehmen setzen 
konnte. Die Bedeutung des Streitgegenstandes lag nicht 



— I07 — 

nur in der Höhe der Strittigen Summe, sondern auch 
darin, dass es sich nicht um einfache Forderungen von 
Privaten handelte, viehnehr die Ehre zweier 
grosser Völker engagiert war. Die Eifersucht 
beider Nationen erschwerte schliesslich den Streit inso- 
fern, als sich die öiFf entliche Meinung in beiden Ländern 
in einem Zustande höchster Erregung be- 
fand." 

Von anderen ernsteren Streitfällen, die schiedsgericht- 
lich beigelegt wurden, seien noc^h nachstehende zu er- 
wähnen: 

Im Jahre 1875 erkannte ein Schiedsgericht in der 
Delagoastreitigkeit zwischen Portugal und 
England zugimsten Portugals. Im Jahre 1891 wurde 
zwischen diesen beiden Ländern ein Streit in bezug auf 
die Delagoaeisenbahn schiedsgerichtlich erledigt, der be- 
reits den Abbruch der diplomatischen Beziehungen 
zwischen den beiden Ländern zur Folge hatte, also un- 
mittelbar zum Kriege geführt hätte. 

Der Streit um die Karolineninseln zwischen 
Spanien und Deutschland hatte ebenfalls die Ge^ 
müter in beiden Ländern schon sehr erhitzt. Er wurde 
durch einen Schiedsspruch des Papstes zur Erledigung 
gebracht und der Besitz der Inseln Spanien zugesprochen. 

Ein hartnäckiger Grenzstreit zwischen Italien und 
der Schweiz, also gerade ein Streitfall, bei dem 
früher die gewaltsame Regelung an der Tagesord- 
nung war, wurde Ende der 80er Jahre schiedsgerichtlich 
beigelegt; ebenso zwei gefährliche Streitfragen, die in den 
Jahren 1874/75 ^^^ ^^^^ Japan und China beinahe 
in einen Krieg verwickelten, der Streit lun die Neutra- 
lisierung der Magellaensstrasse zwischen Chile und 
Argentinien im Jahre 1887, sowie die berühmte Beh- 
ringsmeerfrage zwischen den Vereinigten Staaten 
und Grossbritannien, der Samoa-Streit zwi- 



— io8 — 

sehen Deutschland, Grossbritannien und den 
Vereinigten Staaten, etc. etc*. 

Erst in den letzten Jahren wurden gefährliche Streit- 
fälle zwischen Grossbritannien und England in 
bezug auf Venezuela, sowie zwischen Kanada und 
der amerikanischen Union in bezug auf die 
Grenze in Alaska, die infolge der dort vorgekonunenen 
Goldfunde auf einmal grossen Wert bekam, durch ein 
Schiedsgericht erledigt. 

Von nicht minder grosser Wichtigkeit war der 
Venezuelastreitfall, der im Jahre 1904 durch 
einen Schiedsspruch des Haager Schiedsgerichtes zum 
Austrag kam. D<eutschland, England und Italien hatten 
zur Eintreibung bestimmter Forderungen die Küste von 
Venezuela blockiert und auch bereits mit der Beschiessung 
der Häfen und Kaperung von Kriegsschiffen der Re- 
publik begonnen. Durch Vermittelung der Vereinigten 
Staaten kam es in Washington zu einem Vertrag, durch 
den die drei Mächte zum grössten Teil befriedigt wurden. 
An diesen Verhandlungen beteiligten sich aber auch die 
andern Mächte, die an Venezuela Forderungen hatten, 
so Frankreich, die Schweiz, Spanien, Belgien, Mexiko, 
Holland, Schweden und Norwegen. Hier erhob sich nun 
eine Schwierigkeit, da die drei Mächte, die zuerst gegen 
Venezuela vorgegangen waren, aus den von Venezuela 
hinterlegten Zolleinnahmen in Höhe von 30 Prozent 
eine Vorzugsbehandlung verlangten, während die Nicht- 
Blockademächte ihre Gleichstellung bei der Befriedigung 
forderten. Es wurde beschlossen, den Streit dem Haager 
Schiedsgericht zu unterbreiten. Am 22. Februar 1904 ent- 
schied dieses nach fast sechsmonatiger Verhandlung zu- 
gunsten der Blockademächte. 

Ueber weitere ernste Fälle, die zur schiedsgericht- 
lichen Erledigung kamen, belehrt im Anhang zu diesem 
Kapitel das „Schiedsgerichtslexikon", ein 
Verzeichnis sämtlicher seit dem Jahre 1794 



— I09 — 

bis heute stattgehabten Schiedsgerichts- 
fälle, aus dem der Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit 
im allgemeinen, wie die Verschiedenartigkeit der Streit- 
fälle, die auf friedlichem Wege zur Erledigung gelangten^ 
zu ersehen ist. 
[Die isolierte Schiedsgerichtsbarkeit.] 

Die Mehrzahl der Schiedsgerichtsfälle bildete bis vor 
wenigen Jahren das Ergebnis eines im HinbUck auf einen 
vorliegenden Streit ad hoc geschlossenen Kompromisses, 
zwischen streitenden Staaten. Man hatte sich, nach- 
dem die Beilegung eines Streites auf diplomatischem Wege 
nicht mehr möglich war, erst grundsätzlich über die 
schiedsgerichtliche Schlichtung dieses Streites, hernach 
über die Modalitäten, die Zusammensetzung und Befug- 
nisse des Schiedsgerichtes zu einigen. Dieser Umstand 
bildete immerhin eine Erschwerung der Schiedsgerichts- 
barkeit. 

[Die Kompromissklausel.] 

Da es angesichts heftiger Meimmgsdifferenzen nicht 

inmier leicht war, die Modalitäten einer friedlichen Bei- 
legung zu finden, nahm man bei der Häufung der inter- 
nationalen Differenzen zur Kompromissklausel Zu- 
flucht. Durch die Aufnahme dieser Klausel in die ver- 
schiedensten Verträge kamen die Parteien im voraus, 
überein, Streitigkeiten, die noch gar nicht 
entstanden waren, eventuell schiedsgerichtlich zu 
erledigen. Durch eine Festsetzung der Schiedsgerichts- 
barkeit, ehe noch ein Streit entstanden, ehe noch die Ge- 
müter durch einen solchen erregt wurden, schützten sich 
die Völker gegen ihre eigenen Aufwallungen oder gegen 
leidenschaftliche Handlungen ihrer Regierungen und ver- 
liehen so dem friedlichen Ausgleich eine höhere Sicherheit. 
[Spezielle Kompromissklausel.] 

Die Kompromiss-Klausel tritt in zweierlei Gestalt in 
Erscheinung; sie ist spezieller und allgemeiner 
Natur. Die spezielle Kompromissklausel be-^ 



— HO — 

zieht sich auf Streitigkeiten, die sich bei der Anwendung 
oder Auslegung über die Materie eines Vertrages in be- 
stimmter, ausdrücklich hervorgehobener Weise ergeben 
könnten. Zuerst angewendet von Italien, wo der hervor- 
ragende Staatsmann Mancini einer der Hauptvertreter 
des Schiedsgerichtsgedankens war, kam diese spezielle 
Schiedsgerichtsklausel in den Staatsverträgen zur Anwen- 
dung, die das junge Königreich mit folgenden Staaten 
schloss: mit Rumänien (5. Aug. 1880), mit Griechen- 
land (i. April 1889), mit Belgien (11. Dezember 1882), 
mit Grossbritannien (15. Jimi 1883), mit Spanien 
(26. Februar 1888) und mit der Schweiz (19. April 1892). 
Ausserdem wandte Italien die spezielle Kompromiss- 
Klausel in zahlreichen Verträgen mit amerikanischen imd 
afrikanischen Staaten (so am 9. Januar 1890 mit dem 
Oranjefreistaat) an. Ferner kam die spezielle Kom- 
promissklausel zur Anwendung im englisch-mexi- 
kanischen Vertrag vom 27. November 1888, 
im englisch-portugiesischen Vertrag vom 
14. März 1891, im spanisch-holländischen 
Vertrag vom 8. Juni 1887, im belgisch- 
griechischen und belgisch-norwegischen 
Vertrag vom Jahre 1895, ^ schwedisch- 
dänischen Vertrag von 1896, sowie in der franzö- 
sisch-englischen Konvention betreffend die Grenz- 
regulierungen im Nigergebiet vom 14. Juni 1898. Ausser- 
dem findet man die spezielle Kompromissklausel, in der 
Regel mit fakultativem Vorbehalt, in den grossen 
internationalen Konventionen über Einrichtimgen von 
allgemeinem Interesse, wie in der Konven- 
tion über den Weltpostverein vom 4. Juli 1891, 
und in der Konvention über die Eisenbahn- 
frachten-Union vom 14. Oktober 1890. 
^Allgemeine Kompromissklausel.] 

Die allgemeine Kompromissklausel be- 
deutet einen weiteren Fortschritt der Schiedsgerichtsbar- 



— III — 

keit, da sie im Anschluss an gewisse Verträge bereits 
alle künftigen Streitigkeiten, ohne Unterschied, soweit 
sie nach den Anschauungen der Vertragschliessenden dazu 
geeignet sind, der schiedsgerichtlichen Lösung unterwirft. 
Verträge dieser Art, die die allgemeine Kompromissklausel 
enthalten, wurden abgeschlossen zwischen Frankreich 
und Korea (Freundschafts-, Handels- und Sdhiffahrts- 
vertrag vom 4. Juni 1886), Frankreich imd Ecuador 
(12. Mai 1888), Schweiz und Kongostaat (16. No- 
vember 1889), Belgien und Venezuela (26. Februar 
1887), Portugal und Holland (5. Juli 1894), Peru 
und Spanien (14. August 1897). Am häufigsten kam 
die allgemeine Kompromissklausel zwischen den ameri- 
kanischen Staaten zur Anwendung. So fügte sie 
San Salvador in eine Anzahl Verträge ein, die es 
mit Costa-Rica, Guatemala, Honduras, Ni- 
caragua und Mexiko schloss. Die Republik Argen- 
tinien wandte sie in ihrem Vertrage mit Peru (9. März 
1874), und Peru in seinem Vertrag mit der Union 
(31. August 1887) an. 
(Ständige Schiedsgerichtsverträge.] 

Den nächsten Schritt in der Entwickelung der Schieds- 
gerichtsbarkeit bildet der ständige Schieds- 
gerichtsvertrag. Hier erscheint die allgemeine 
Kompromissklausel, nicht mehr als Anhang zu einem 
Vertrage, sondern bereits als selbständiges Ab- 
kommen, das die Inanspruchnahme der Schiedsgerichts- 
barkeit für alle späteren, zwischen den vertragschliessenden 
Staaten entstehenden Streitigkeiten im allgemeinen oder 
unter gewissen Beschränkimgen festsetzt und regelt. Sieht 
die spezielle Kompromissklausel die schieds- 
gerichtliche Erledigung von Streitigkeiten für bestimmte, 
die Materie eines Vertrages bildende Streitigkeiten vor, 
erweitert die allgemeine Kompromissklausel 
die Schiedsgerichtsbarkeit im Anschluss an einen be- 
stimmten Vertrag auf alle geeigneten Streitfälle zwischen 



— 112 — 

dem Vertragsstaaten, so erhebt der ständige Schieds- 
gerichtsbarkeit die schiedsgerichtliche Beilegung 
künftiger Streitigkeiten zum Tenor eines Vertrages, der 
die Grundlage aller später zwischen den Vertragsstaaten 
abzuschliessenden Verträge imd der event. sich' ergebenden 
Streitigkeiten bildet, und auch auf die aus früheren Ver- 
trägen sich ergebenden Streitigkeiten rückwirkende Kraft 
besitzt, sofern nicht gewisse Einschränkungen bestimmt 
werden. 
[Der älteste Schiedsgerichtsvertrag.] 

Nach einer Mitteilung des Schweizer Bundes- 
präsidenten Droz^) wurde bereits im Jahre 1291 
mit dem Urbunde zwischen den Kantonen Uri, 
S c h w y z und Unterwaiden der erste ständige 
Schiedsgerichtsvertrag abgeschlossen. In neuerer Zeit 
sind es wieder die amerikanischen Republiken, die 
den ständigen Schiedsgerichtsvertrag zuerst und am häufig- 
sten zur Anwendung brachten. Der ständige Schieds- 
gerichtsvertrag wie die Schiedsgerichtsbarkeit im allge- 
meinen ist für die Gegenwart sozusagen eine amerika- 
nische Erfindung, die sidh jenseits des Ozeans schon lange 
in Anwendung befindet und jetzt erst anfängt, nach Europa 
hinüberzugreifen. Es gibt wohl kaum einen amerikani- 
schen Staat im Norden wie im Süden der westlichen 
Halbkugel, der am Ende des XIX. und am Anfang 
des XX. Jahrhunderts nicht durch einen oder mehrere 
ständige Schiedsgerichtsverträge gebunden gewesen wäre, 

pDie Schiedsgerichtsverträge der zentralamerikanischen Staaten.] 

In erster Linie waren es die fünf Staaten Zentral* 
a m e r i k a s , die im ständigen Schiedsgerichtsvertrag den 
Weg zu einer späteren politischen Vereinigung erblickten. 
Zuerst war es San Salvador, das mit der Anknüpf img 
solcher Verträge voranging. Es folgten alsdann Einzel- 
verträge der betreffenden Staaten, bis es zu einem Kol- 



1) La Conference interparlamentaire. i. Jan. 1899. S. 113. 



— 113 — 

lektivvertrag aller mittelamerikanischen Staaten kam, der 
die angestrebte, bis jetzt aber nicht zur Ausführung ge* 
langte mittelamerikanische Föderation zunächst ersetzen 
und vorbereiten will. Dieser Werdeprozess ist in9ofem 
von grossem Interesse, als man darin wohl eine Analogie 
für die werdende europäische Föderation finden kann. 
Die Schiedsverträge Zentralamerikas wurden in nach-« 
stehender Reihenfolge abgeschlossen: 17. Febr. 1872. All- 
gemeiner Vertrag zwischen Costa-Rica, Guaten^ala, Hon- 
duras, San Salvador. 1876. San Salvador-Guatemala. 1878. 
San Salvador-Honduras. 3. Juni 1882. San Salvador-Saa 
Domingo. 1882. San Salvador-Costa-Rica. 1883. San Sal- 
vador-Nicaragua. 7. Febr. 1883. San Salvador-Uruguay, 
1885. Guatemala-Honduras. 1889. Allgemeiner Vertrag 
zwischen Costa-Rica, Guatemala, Honduras, San Salvador 
und Nicaragua. Dieser Vertrag wurde am 5. November 
1890 erneuert, 
[Erster panamerikanischer Kongress und sein Einfluss.] 

Die Bewegung zur Errichtung ständiger Schieds- 
gerichtsverträge nahm im Jahre 1889 einen weiteren Auf- 
schwung. Vom 2. Okt. 1889 bis 19. April 1890 tagte in 
Washington auf Einladung der Vereinigten Staaten der 
erste pan-amerikanische Kongress, der sich 
mit der Herstellung einer gross-amerikanischen Födera^ 
tion, beziehungsweise mit der Herstellung einer Zolleinheit 
des amerikanischen Kontinents befasste. Das Misstrauen 
der südamerikanischen Staaten gegen die imperialistischen 
Tendenzen der Union Hess diese grossen Gesichtspunkte 
zunächst nicht zum Erfolg kommen. Hingegen erörterte 
man mit scheinbar mehr Erfolg einen allgemeinen Schieds-> 
gerichtsvertrag, der in 19 Punkten die Schiedsgerichts-» 
barkeit zur Regelung aller vorhandenen oder künftigen 
Streitigkeiten zwischen den amerikanischen Staaten, so- 
fern diese nicht die Unabhängigkeit einer der beteiligten 
Nationen gefährde, festsetzte. Die Prozedur wurde festge- 
stellt, die Dauer des Vertrages auf 20 Jahre angenommen, 

8 



— 114 — 

und im Artikel 19 das Abkommen für jede, auch 
nichtamerikanische Nation offen erklärt. 
Nur 8 von den 17 vertretenen Staaten unterzeichneten 
den Vertrag, imd nur Brasilien ratifizierte ihn. Er trat 
niemals in Kraft. 

Dennoch haben die Vereinigten Staaten in Verfolg 
des Artikels 19 jenes Vertrages, durch Rundschreiben 
vom 23. Oktober 1890 den verschiedenen europäischen 
Regierungen das Abkonmien mit der Aufforderung über- 
mittelt, demselben beizutreten. Nur Frankreich, 
Dänemark und die Schweiz beantworteten das Rund- 
schreiben sympathisch, die anderen Staaten übergingen 
es mit Stillschweigen. Die Scfhweiz bezog sich dabei 
auf ein von ihr den Vereinigten Staaten bereits am 
24. Juli 1883 gemachtes Anerbieten, bezüglich eines stän- 
digen Schiedsgerichtsvertrages, dem seitens der Vereinig- 
ten Staaten jedoch nicht Folge gegeben war. 

[Der englisch-amerikanische Schiedsgerichts vertrag von 1897.] 

Die durch den pan-amerikanischen Kongress ins 
Rollen gebrachte Frage der ständigen Schiedsgerichts- 
verträge wurde in der Folge von der interparlamen- 
tarischen Union aufgegriffen und in ihren Konfe- 
renzen wiederholt eingehend erörtert. Durch ihr Wirken 
imd namentlich durch das Wirken einzelner ihrer eng- 
lischen Mitglieder, von denen Randal Cremer die 
Führung übernahm, wurde der Entwurf eines englisch- 
amerikanischen Schiedsgerichtsvertrages 
ins Rollen gebracht. Am 12. Januar 1897 wurde dieser 
Vertrag zu Washington imterzeichnet. Bei den Berattingen 
im amerikanischen Kongress wurde er jedoch in Ermange- 
lung von sechs Stimmen, die zu der für derartige Ver- 
träge notwendigen Zwei-Drittelmehrheit fehlten, verworfen. 

(Italienisch-argentinischer Schiedsgerichtsvertrag.] 

Inzwischen zeitigte die Schiedsgerichtsbewegung ihren 
ersten grösseren Erfolg durch den am 23. Juli 1898 
zwischen Italien und der argentinischen Re- 



— 115 — 

publik zu Rom abgeschlossenen ständigen Schieds- 
gerichtsvertrag, der alle bestehenden und künftig 
sich ergebenden Streitigkeiten der beiden 
Staaten der Schiedsgerichtsbarkeit unterwarf. 

Zum ersten Mal geschah es damit, dass ein euro- 
päischer Staat einen ständigen Schiedsgerichtsvertrag 
xmterzeichnete imd noch dazu einen Vertrag, dessen Be- 
fugnisse in keiner Weise beschränkt waren. 
[Haager Konvention von 1899.] 

Einen mächtigen Anstoss erhielt die Schiedsgerichts- 
bewegung durch die im Jahre 1899 im Haag abgehal- 
tene Friedenskonferenz, an der 26 Staaten beteiligt waren 
und aus der die „H aager Konvention zur fried- 
lichen Beilegung internationaler Streitig- 
keiten" hervorging. Dieses wichtige Ereignis, auf das 
im nächsten Kapitel näher eingegangen wird, zeitigte, wenn 
auch kein obligatorisches Schiedsgerichtsabkonunen, so 
doch ein sehr bedeutendes fakultatives Abkommen, gleich- 
zeitig die Möglichkeit zulassend, es nach und nach zu 
einem obligatorischen zu gestalten, ferner als das wich- 
tigste Ergebnis den permanenten internatio- 
nalen Schiedsgerichtshof im Haag. 
[Zweiter panamerikanisdher Kongress und die daraus hervorgegange- 
nen Scfhiedsgerichtsverträge.] 

Der zweite pan-amerikanische Kongress, 
der im Oktober 1901 zu Mexiko zusammentrat, nahm die 
im Jahre 1889/90 ohne Erfolg gebliebenen Arbeiten wieder 
auf, und wenn zwar ein pan-amerikanisches Uebereinkom- 
men im Sinne der Vereinigten Staaten nicht er- 
zielt wurde, so kam es doch am 29. Januar 1902 zwischen 
der argentinischen Republik, Bolivien, San 
Domingo, Guatemala, San Salvador^ Me- 
xiko, Paraguay, Peru und Uruguay zu einem 
Vertrage, worin die erwähnten Staaten sich verpflichteten, 
alle späteren Streitigkeiten, sofern sie weder ihre Unab- 
hängigkeit, noch ihre nationale Ehre berühren^ dem 

8* 



— ii6 — 

Haager Schiedsgericht zu unterbreiten. Auch die 
Bestimmungen über die Vennittelung und internationale 
Untersuchungskonmüssionen der Haager Konvention 
eigneten sich die Vertragsstaateh an. 

Einem Vertrage vom 30. Januar 1902^ der das stän- 
dige Schiedsgericht nur für alle aus Geldansprüchen resul- 
tierenden Streitigkeiten einsetzte und weniger umfassend 
war, als der obenerwähnte Vertrag, traten nachstehende 
17 Staaten, unter denen sich auch die Vereinigten Staaten 
befinden, bei: Argentinien, Bolivien, Kolum- 
bien, Costa-Rica, Chile, Ecuador, Ver- 
einigte Staaten, Guatemala, Haiti, Hon- 
duras, Mexiko, Nicaragua, Paraguay, Peru, 
San Domingo, San Salvador, Uruguay. 

[Spanisch-amerikanische Schiedsgerichts vertrage. ] 

Während die Vertreter der amerikanischen Staaten 
zur Herstellung einer pan-amerikanischen Föderation be- 
rieten, verhandelten die Vertreter der lateinischen Re- 
publiken Amerikas mit Vertretern des alten Mutterlandes 
Spanien und es kam infolge dieser Verhandlungen eben- 
falls zu Mexiko am 11, Januar 1902 zur Unterzeich- 
nung eines Schiedsgerichtsvertrages zwischen Spanien, 
mit Mexiko und Guatemala, und am 28. Januar 1902 
zu einem Vertrage zwischen Spanien einerseits imd San 
Domingo, Uruguay, Bolivien, Argentinien, 
Kolumbien, Paraguay, San Salvador anderer- 
seits. Das letztere Abkommen umfasst alle Streitigkeiten, 
soweit sie nicht Verfassungsgrundsätze betreffen. Als 
Schiedsrichter soll in erster Linie das Staatsoberhaupt 
eines spanisch-amerikanischen Staates in Betracht kom- 
men, ausserdem ein aus Spaniern und spanischen Ame- 
rikanern zusammengesetztes Tribunal und nur für den 
Fall, dass nach dieser Richtung eine Einigkeit nicht zu 
erzielen ist, das Haager Schiedsgericht. 

[Vertrag zwischen Chile und Argentinien.] 

Das Jahr 1902 zeitigte noch einen weiteren äusserst 



— 117 — 

wichtigen Schiedsgerichtsvertrag, den zwischen Argen- 
tinien und Chile, der am 28. Mai 1902 nach einem 
halben Jahrhundert erbitterter Kriege und heftiger politi- 
scher Kämpfe zum Abschiuss gelangte. Der Vertrag umfasst 
alle Streitigkeiten, sofern sie nicht die Verfassungsgrund- 
sätze eines der beiden Länder tangieren. Als Schieds- 
richter soll der König von England oder die Schweizer 
Regierung fungieren. Letztere hat dieses ihr zugewiesene 
Amt 1904 mit dem Hinweis abgelehnt, dass sie diese 
ehrenvolle Funktion, jetzt, wo das Haager Schiedsgericht 
besteht, nicht mehr zu übernehmen gedenke. Die wich- 
tigste Erscheinung bei diesem Vertrage ist dessen Ver- 
quickung mit einem veritablen Abrüstungsvertrag, 
dem ersten in der Geschichte. 
(Die europäischen Schiedsgerichtsverträge von 1903/04.] 

Mit dem Jahre 1903 begann nun auch für Europa 
eine Aera der ständigen Schiedsgerichts vertrage. Am 
14. Okt. 1903 wurde zu London der französisch-eng- 
tische Schiedsgerichtsvertrag unterzeichnet, 
dem am 25. Dezember desselben Jahres der fran- 
zösisch-italienische folgte. Ein italienisch- 
englischer Schiedsgerichtsvertrag wurde 
am 5. Februar 1904 abgeschlossen. Die Verträge zwischen 
diesen drei Mächten haben deiftelben Wortlaut und be- 
ziehen sich auf alle Streitigkeiten juristischer Natur oder 
auf die Auslegung bestehender Verträge, sofern sie Lebens- 
fragen, die Unabhängigkeit und Ehre der Kontraktstaaten 
nicht berühren. Die Streitigkeiten werden dem Haager 
Schiedsgerichtshof unterbreitet. Die Verträge sind vor- 
laufig auf die Datier von fünf Jahren abgeschlossen. Am 

26. Februar 1964 wurde ein ständiger Schiedsgerichts- 
vertrag zwischen Spanien und Frankreich, am 

27. Februar 1904 zwischen Spanien und England 
abgeschlossen, der dieselben Kompetenzen besitzt, wie die 
französisch-englisch-italienischen Verträge. Am 12. Fe- 
ruar 1904 schlössen Dänemark und Holland einen 



— ii8 — 

ständigen Schiedsgerichtsvertrag ab, für dessen Befugnisse 
keinerlei Reserven gemacht wurden. Er umfasst 
sämtliche Streitigkeiten, die sich zwischen beiden Staaten 
ergeben können, während der Zutritt zu diesem Abkom- 
men allen Staaten offensteht. Am 6. April 1904 schlössen 
Holland und Frankreich, am 31. Mai 1904 Por- 
tugal und Spanien, am 9. Juli 1904 Frankreich 
imd Schweden-Norwegen, am 14. Juli 1904 Eng- 
land und Deutschland, am 11. August 1904 Eng- 
land und Schweden-Norwegen ständige Schieds- 
gerichtsverträge ab, die ihrem Inhalt nach den oben er- 
wähnten Verträgen zwischen Frankreich, England und 
Italien völlig gleichen. 

Diese zwischen europäischen Staaten abgeschlossenen 
Schiedsgerichtsverträge beziehen sich fast durchwegs auf 
den Artikel 19 der Haager Konventionen (siehe diesen) 
und bilden dadurch eine Art Ergänzung dieser 
Konventionen, indem sie das damals nur fakultativ 
zustande gekommene Schiedsgerichtsabkommen für die 
Kontraktstaaten, in bezug auf die angegebenen Fälle, 
obligatorisch gestalten. (Siehe nächstes Kapitel). Die 
Verträge gewinnen dadurch insofern an Bedeutung, als 
sie einen sichtbaren F.ort schritt der Schieds- 
gerichtsbarkeit erweisen. 

[Schiedsgerichtsverträge in Vorbereitung.] 

Ausser diesen bereits abgeschlossenen Verträgen be- 
finden sich ständige Schiedsgerichtsverträge zwischen 
anderen europäischen Staaten, sowie zwischen die- 
sen und der amerikanischen Union in Vorbereitung. 
Am 12. Januar 1904 trat in Washington unter dem 
Vorsitz des früheren Staatssekretärs John Fester ein Ko- 
mitee zusammen ,das es sich zur Aufgabe stellte, den 
im Jahre 1897 zwischen England und den Ver- 
einigten Staaten gescheiterten Schiedsgerichts- 



— 119 — 

vertrag jetzt zu einem glücklichen Abschluss zu bringen^) 
und auch die im Jahre 1890 begoni;ienen Verhandlungen^ 
zwischen Frankreich und den Vereinigten Staa-. 
ten zur Herstellung eines ständigen Schiedsgerichts- 
vertrages sind wieder aufgenommen worden; Verträge 
zwischen England und Oesterreich-Ungarn und ein solcher 
zwischen England und Holland sollen unmittelbar vor 
ihrem Abschluss stehen. 

[Resümee der Schiedsgerichtsentwicklung.] 

So zeigt sich denn die Schiedsgerichtsbarkeit in voller. 
Entwicklung begriffen. Aus den isolierten 
Schiedsgerichtsfällen mit dem ad hoc getroffenen 
Schiedsgerichtsabkommen sahen wir die spezielle 
Kompromissklausel erstehen, die die künftigen 
Streitigkeiten über eine bestinmite Materie eines Vertrages* 
der Schiedsgerichtsbarkeit zuwiesen, die allgemeine Kom- 
promissklausel, die alle künftigen Streitigkeiten der 
Vertragsstaaten, abgesehen von gewissen Einschrän- 
kungen, im Anschluss an allgemeine Verträge der Schieds- 
gerichtsbarkeit zuwies. Wir sahen dann den ständigen 
Schiedsgerichts vertrag in Erscheinung treten, 
der die Schiedsgerichtsbarkeit zur Grundlage künftig ab-; 



1) In dem vorgeschlagenen Vertrage werden keinerlei Aus- 
nahmen für Fragen vitaler Natur und Ehrenfragen gemacht. 
Es heisst in dem Entwürfe einfach: „Alle Fälle, die sich durch 
die Diplomatie nicht beilegen lassen, sind dem Schiedsgericht 
vom Haag oder einem für den Fall speziell ernannten Schieds- 
gerichtshof zu überweisen." Mr. Fester begründete den allge- 
meinen Charakter eines solchen Schiedsgerichtsvertrages mit 
folgenden Worten: „Zwischen den Vereinigten Staaten und 
Grossbritannien vermag sich keine Streitfrage mehr zu erheben, 
die in ernsterer Weise die Gebietsintegrität, die Ehre und 
Unabhängigkeit beider Länder zu berühren vermag, als jene 
Fragen, die zwischen diesen beiden Ländern bereits der Schieds- 
gerichtsbarkeit unterbreitet wurden, ohne irgend ein Interesse 
der Beteiligten zu verletzen." 



— 120 — 

^schliessender Verttäge machte^ wir sahen die Haa- 
ger Koventionen mit ihrem fakultativen 
Schiedsgericht und ihrem ständigen Schieds- 
gerichtshof, wir sahen, wie einzelne Staaten daran 
gingen, die fakultativen Bestimmungen der Haager Kon- 
ventionen teilweise obligatorisch zu gestalten 
und sehen schliesslich, wie einzelne Staaten schon jetzt 
sämtliche zwischen ihnen entstehenden Streitig- 
keiten, welcher Art sie auch sein mögen, 
für die Schiedsgerichtsbarkeit geeignet erachten, und 
haben bereits das Beispiel eines mit einem Abrüstungsab- 
kommen verknüpften, ständigen Schiedsgerichtsvertrages. 
Wir können femer feststellen, wie die Einrichtung der 
Schiedsgerichtsorganisation zuerst nur zwischen nicht- 
europäischen Staaten in Anwendtmg kam, wie 
dann europäische Staaten mit aussereuro- 
päischen Staaten, zuerst Italien durch seinen 
Vertrag mit Argentinien, dann Spanien durch seine 
Vertcäge nüt lateinischen Republiken Süd- und Zentral- 
amerikas, in schiedsgerichtliche Vertragsverhältnisse traten 
und wie dann schliesslich europäische Staaten 
ständige Schiedsgerichtsverträge unter sich ab- 
schlössen. Man wird zugeben müssen, dass der Auf- 
schwung der Schiedsgerichtsbarkeit sowohl nach der Be- 
festigung det Einrichtung, wie nach der Bedeutung der 
kontrahierenden Staaten unbestreitbar ist, so dass er 
die besten Aussichten für die fernere Entwicklung dieser 
Institution zulässt und den Beweis der sich immer weiter 
vollziehenden Föderation der Kulturwelt erbringt. 

Tabelle 

ober die bis August 1904 abgeschlossenen ständigen 

Schiedsgertchtsverträge. 

17. II. 1872. Allgemeiner Vertrag zwischen Costa-Biea, €(na« 

tettuüa, Honduras, San Salradon 
1876. San SalYador--€faatemala. 



— 121 — ' 

m 

1878. San Salrador— HontarM. 

3. VIII. 1882. San SalTaior— San Doning«. 

1882. San Salrainr— Cdsta-Rtet. 

1883. San Salfad^r— Nlearagna« 
7. II. 1883. San SalTwior— ünignaj. 

1885. Gnatemala-Hdndoraa« 

1889. Allgemeiner Vertrag zwischen GoBta-tticay Gna* 
tenala, ÜMiteiws San Salrador, Nicaragna. 

Dieser Vertrag wurde am 5. November 1890 er- 
neuert. 
23. III. 1898. Italien— Argentinien. 

29. VII. 1889. Haager Konvention zur friedlichen Beilegung inter- 
nationaler Streitigkeiten zwischen Dentsohland^ 
OesterreiGh-üngam, Belgien^ China, Dänemark, 
Spanien, Vereinigte Staaten, MexilEO, Franlt- 
reicb, England, Öriechenland, Italien, Japan, 
Inxemborg, Montenegro, Holland, Persien, 
Portugal, Bumlnien, Bnssland, Serliien, Slam, 
Schweden nnd Norwegen, Sehweic, Tflrlcei 
nnd Bnlgarlen. 

21. IX. 1901. BoUfien— Fem. 

29. I. 1902. Argentinien, Boliyien, San Domingo, Gna- 

temala, San Salvador, Mexiko, Paraguay, 
Fem nnd ümgaay. (Vertrag zu Mexiko.) 

30. I. 1902. Argentbiien, Bolivien, dolnmhien, Coetn-Blea, 

Chile, Eonador, Vereinigte Staaten, Gnatemala, 
Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Paragnaj, 
Peru, San Domingo, San Salvador, Uruguay. 
(Vertrag zu Mexiko.) 
11. I. 1902. Spanien— Mexiko. 
11. I. 1902. Spanien— Guatemala. 

28. I. 1902. Spanien mit San Domingo, Uruguay, BoUvien, 
Argentinien, Columbien, Paraguay, San Sal- 
vador. 
28. V. 1902. ChUe— Argentinien. 
14. X. 1903. Frankreich— England. 
25. XII. 1903. Frankreich— Italien. 
5. II. 1904. England— Italien. 
26. II. 1904. Frankreich— Spanien. 



— 122 — 

27. II. 1904. England—Spanien. 

12. II. 1904. Bftnemark— Holland. 

6. IV. 1904. Frankreich— Holland. 

31. V. 1904. Spanien— Portngal. 

9. VII. 1904. Frankreich — Schweden-Norwegen« 

11. VII. 1904. Bentschland— England. 

11. VIII. 1904. England— Schweden-Norwegen. 

England— Oesterreich-Ungam* 



In diesem Kapitel ist der Versuch unternommen wor- 
den, die stetige Entwicklung der Friedensorganisation 
innerhalb der Staatengesellschaft nachzuweisen, den 
Begriff der von den Pazifisten erstrebten internationalen 
Organisation klarzulegen und die bereits vorhandenen Fort- 
schritte in der Entwicklung dieser Organisation an den 
Tatsachen zu erhärten. Das Bild dieser Entwicklung wäre 
unvollständig, und ein Schluss auf deren verheissungsvoUe 
Zukunft nicht in vollem Umfange möglich, wenn nicht 
das entscheidendste Ereignis nach dieser Richtimg, die 
Haager Konferenz, einer eingehenden Erörterung 
unterzogen werden würde. Die Bedeutung und die Er- 
gebnisse dieser Konferenz werden deshalb im nach- 
folgenden Artikel eingehend gewürdigt. 



) I 



Anhans: zum IIL Kapitel. 

Schiedsgerichtslexikon. 

Chronologische Zusammenstellung von 141 seit dem Jahre 1794 
bis Anfang 1904 vorgekommenen SchiedsgerichtsfUlen.^) 



1) Hierbei wurde die verdienstvolle Arbeit von H. L a F o n ~ 
t a i n e , Histoire sommaire et chronologique des Arbitrages inter- 
nationaux (1794 — 1900). Brüssel 1902, Evans Darby's aus- 
gezeichnetes Werk „International Tribunals" (3. Ed. London 
1900), im übrigen die „Correspondence bi-mensuelle", Organ des. 
Bemer internationalen Friedensbureaus, benützt. 



Das nachstehende Verzeichnis dürfte nur soweit die jüngste 
Gegenwart in Betracht kommt, einige Lücken aufweisen. Es 
bestand nicht die Absicht, die Streitfälle genau zu charakteri- 
sieren und das Schiedsurteil ausführlich klarzulegen. Der Her- 
ausgeber wurde vielmehr von der Absicht geleitet, lediglich' 
durch die Zusanunenstellimg der Fälle einen Gesamtüberblick 
über die Entwicklung und Häufigkeit der Schiedsgerichtsbar- 
keit, wie der Mannigfaltigkeit der schiedsgerichtlich erledigten 
Streitfälle, zu bieten. Der Streitfall wurde kurz angedeutet^ 
die Zusammensetzung des Schiedsgerichts näher gekennzeichnet 
und in den meisten Fällen das Urteil nüt einigen Worten er- 
läutert. Dort, wo über das Urteil nichts angegeben wurde, fehlt 
es entweder an Material, oder es handelte sich dabei nur um 
die Regelung strittiger Forderungen; nicht um eine Entscheidung 
in einem Konflikt, so z. B. um die Prüfung und Anerkennung^ 
von Entsdhädigungssununen, Festsetzung von Grenzen etc. Die 
Jahreszahl hinter der Bezeichnung der im Streit befindlichen 
Länder bezeichnet den Zeitpunkt des Vertrages, durch den die 
schiedsgerichtliche Entscheidung beschlossen imd geregelt wurde. 
Wo ermittelbar, wurde das genaue Datum hinzugefügt. 

1. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 19. Nov. 1794. 
Grenzstreitigkeiten. Schiedsrichter drei Kommissare. Urteil 
25. Okt. 1798 zu Providence. 

2. Vereinigte Staaten und Grossbritannien. 19. Nov. 1794. 
Uneintreibbare Fordenmgen englischer Bürger an amerikanische 
Staatsangehörige. Schiedsr. 5 Kommissare. Nach mehr als 
zweijährigen Beratungen wurde die Angelegenheit 8. Jan. 1802 
in London durch Vergleich erledigt. 

3. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 19. Nov. 1794. 



— 126 — 

Kaperei-Entschädigungen. Schiedsr. 5 Kommissare. Sie hatten 
536 Fälle zu beurteilen. Urteil 24. Febr. 1804 zu London. 

4. Spanien, Vereinigte Staaten. 27. Okt. 1795. Kaperei. 
Schiedsr. 3 Konmiissare. Beendigt durch Ausgleich (siehe No. 5). 

5. Spanien, Vereinigte Staaten. 11. Aug. 1802. Wechsel- 
seitige Reklamationen. Schiedsr. 5 Kommissare. Die Konvention 
vom II. Aug. 1802 wurde seitens Amerikas erst 1804, seitens 
Spaniens 18 18 ratifiziert. Ein darauffolgender Freundschaf tsver- 
trag glich die Streitigkeiten von 1802 imd 1795 (siehe No. 4) aus. 

6. Frankreich, Rnssland. 30. Mai 18 14. Gegenseitige For- 
derungen. Ansprüche auf das Herzogtum Warschau. Schiedsr. 
eine Kommission. Ergebnis nicht ermittelt. 

7. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 24. Dez. 18 14. Ge- 
bietsstreitigkeiten. Zugehörigkeit einzelner Inseln in der Bai 
von Passamaquoddy. Schiedsr. 2 Kommissare. Urteil 24. No- 
vember 18 17. 

8. Kantone Tessin, Uri. 20. März 181 5. Anspruch Uns auf 
die Hälfte der Zollergebnisse im Levantine-Tal. Schiedsr. eine 
vom Landtag ernannte Kommission. Urteil 15. Aug. 18 16. 

9. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 24. Dez. 18 14. 
Grenzstreitigkeiten. Schiedsr. 2 Kommissare mit Rekurs an 
einen Souverän oder einen befreimdeten Staat. Bis 1822 kamen 
die Schiedsrichter zu keinem Ergebnis. König Wilhelm I. von 
Holland wurde zum Rekurs-Schiedsrichter erwählt. Urteil 
10. Jan. 1831. Das Urteil wurde von beiden Seiten refüsiert, 
da sich der Schiedsrichter nicht nach dem Kompromiss richtete. 
Neue Unterhandlungen führten 9. Aug^t 1842 zu Washington 
zu einem Grenzvertrage. 

10. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 24. Dez. 18 14. 
Grenzstreitigkeiten. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs 
an einen Souverän. Teilweises Urteil 18. Juni 1822. Der Rest 
wurde durch den Grenzverträg vom 9. August 1842 erledigt. 

11. Anyergne, Rohan. 9. Jimi 181 5. Herzogliche Erbfolge. 
Schiedsr. je einer seitens der Streitenden, drei von den Höfen 
von Gestenreich, Preussen imd Sardinien. Urteil i. Juli 18 16 zu 
gunsten des Prinzen von Rohan. 

12. Frankreich, Grossbritannien. 20. Nov. 181 5. Private 
Forderungen. Schiedsr. 3 Kommissare. Vergleich geschl. Paris 
25. April 1818. 



— 127 — 

13. Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien. 20. Nov. 
181 5. Private Forderungen. Schiedsr. wie oben. Vergleich 
25. April 1818 zu Paris. 

14. Frankreich, Niederlande. 20. Nov. 181 5. Rückständige 
Zinsen der Sdhuld von Holland für ein Semester 18 13. Schiedsr. 
Kommission von sieben Mitgliedern. Je 2 Staatsangehörige der 
streitenden Mächte, je i neutraler Staatsangehöriger. Letztere 
wählten den siebenten Richter. Urteil 16. Okt. 18 16 zu gunsten 
Frankreichs. 

15. Orossbritannien, Portugal. 28. Juli 18 17. Sklaven- 
handel. Schiedsr. 3 Kommissionen zu je 2 Richter-Kommissaren 
und 2 Schieds-Kommissaren, letztere mit der Befugnis eines 
Oberurteils im Falle der Uneinigkeit der Richter. Sitz der Kom- 
mission an der afrikanischen Küste, in BrasUien und in London. 
Ergebnis nicht ermittelt. 

16. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 20. Okt. 18 18. 
Privatforderungen. Sdhiedsr. Kaiser Alexander L von Russland. 
Dieser gab nur ein prinzipielles Urteil ab, ohne die Entschädi- 
gungsstmmie festzusetzen. Hierzu wurde am 30. Juni 1822 eine 
Kommission eingesetzt, von je einem Kommissar und je einem 
Oberrichter mit Inaussichtnahme eines russ. Ministers als Ueber- 
Richter. Erledigung 13. Nov. 1826 durch Vergleich zu London. 

17. Spanien, Grossbritannien. 12. März 1823. Gegen- 
seitige Forderungen. Schiedsr. 4 Richter mit eventL Einspruchs- 
befugnis des spanischen Gesandten in London und eines Ver- 
treters des englisdhen Herrscherhauses. Ausgleich London 
28. Okt. 1828. 

18. Brasilien, Grossbritannien. 5. Mai 1829. Entschädi- 
gung für englische Reeder, die in den Jahren 1826 und 1827 
durch Ausübung des Beuterechtes geschädigt wurden. Schiedsr. 
4 Kommissare. Ergebnis unermittelt. 

18. Argentinien, Grossbritannien. 19. Juli 1830. Kriegs- 
ausschreittmgen zum Nachteile englischer Staatsangehöriger 
während eines Krieges zwischen Argentinien und BrasUien. 
Schiedsr. 2 Kommissare. Urteü unermittelt. 

19. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 28. März 1830. 
Gegenseitige Entschädigungsansprüche und Forderungen aus den 
napoleoniscihen Kriegen. Schiedsr. 3 vom Präsidenten der Ver- 
einigten Staaten mit Genehmigung des Senates ernannte ameri- 



— 128 — 

kanische Bürger. Urteil 28. März 1833 stellte die Forde- 
ningen fest. 

20. Vereinigte Staaten, Frankreich. 4. Juli 1831. Gegen- 
seitige Entschädigungsansprüche aus den Seeräubereien der 
Kriegführenden während der Napoleonischen Kriege. Schiedsr. 
3 Kommissare. Während der Beratungen kam es zu einem Ab- 
bruch der diplomatischen Beziehungen, die durch Vermittlung 
Englands wieder hergestellt wurden. UrteU i. Jan. 1836 meist 
zum Vorteil der Vereinigten Staaten. 

21. Vereini|[^ Staaten, Spanien. 17. Febr. 1834. Neue For- 
derungen gegen Spanien aus dessen Kriegen mit den ameri- 
kanischen Kolonien. Schiedsr. 2 Kommissare. Schlussbericht 
31. Jan. 1838. 

22. Frankreich, Mexiko. 9. März 1839. Forderungen der 
mexikanischen Regierung aus ihren Schäden infolge einer 
Blockade ihrer Häfen, Wegnahme von Schiffen seitens 
der Franzosen und Forderungen der Einwohner beider Natio- 
nalitäten, die durch die Feindseligkeiten zu Schaden kamen* 
Schiedsr. Königin von England. Urteil i. Aug. 1844. Ansprüche 
beider Parteien zurückgewiesen. 

23. Vereinigte Staaten, Mexiko. 11. April 1839. Privat- 
forderungen amerikanischer Bürger an die Republik Mexiko. 
Schiedsr. Kollegium von 4 Kommissaren mit der Befugnis, bei 
Stimmengleichheit einen von dem König von Preussen, be- 
ziehungsweise der Königin von England oder dem König von 
Holland zu ernennenden Ober-Richter hinzuzuziehen. Teilweises 
Urteil 25. Febr. 1842 zu Mexiko. 

24. Argentinien, Frankreich. 29. Okt. 1840. Entschädigung 
französischer Bürger. Schiedsr. 6 Mitglieder, zur Hälfte von 
jeder Partei ernannt, im Falle der Uneinigkeit Rekurs an das 
Urteil einer dritten Macht. Urteil der Kommissare 26. April 
1841 zu Buenos-Aires. 

25. GroBsbritannien, Portogal. 13. Nov. 1840. Entschädig 
gung englischer Untertanen, die an dem portugiesischen Be- 
freiungskrieg teilnahmen. Schiedsr. 2 Kommissare, für den Fall 
der Uneinigkeit Rekurs an einen bei der engl. Regienmg be- 
glaubigten Gesandten einer dritten Macht <Js Oberrichter. Cnt« 
Scheidung erfolgte zu gunsten Englands. Datiun unermittelt. 

26. Beide Sizilien, Grossbritannien. 17. Nov. 1840. Be- 



— 129 — 

nachteiligung englischer Finnen durch die Einführung des 
Schwefelmonopols in Sizilien. Schiedsr. 4 Kommissare, zur Hälfte 
von jeder Partei ernannt, mit einem französischen Ober-Richter. 
Entscheidtmg erfolgte. Datum nicht ermittelt. 

27. Yereiiiigte Staaten, Pem. 17. März 1841. Entschädi- 
gungsantrag seitens Perus für Zerstörimg von Schiffen in pcru* 
vianischen Häfen. Schiedsr. Oberstaatsanwalt John Mason, dann 
dessen Nachfolger Nathan Clifford. Urteil 7. Aug. 1847. 

28. Brasilien, Vereinigte Staaten. 15. Okt. 1842. Auf- 
greifung eines amerikanischen Schoners. Schiedsr. 2 Kommis« 
sare. Urteil 12. Juni 1843. 

29. Frankreich, Grossbritannien. 14. Nov. 1842. Ent- 
schädigung wegen einer nicht rechtzeitig notifizierten Blockade, 
die Frankreich über die Küste von Portedick verhängte. Schiedsr. 
König von Preussen. Urteil 30. Nov. 1843 ^^ gunsten Eng* 
lands. Abschätzung des Schadens durch zwei Kommissare mit 
preussischem Oberrichter. 

30. Sardinien, Oesterreich. ? ? 1845. Streit über Aus- 
legung einer Konvention von 175 1 betr. den sard. Salzhandel. 
Schiedsr. Kaiser Nikolaus von Russland.. Urteil erfolgte und 
wurde ausgeführt. 

31. Vereinigte Staaten, Brasilien. 27. Jan. 1849. ^^'^ 
schiedene Forderungen von Bürgern der V. St. gegen die bra- 
silianische Regienmg. Schiedsr. ein Konmiissar. Durch Bericht 
vom 30. Juni 1852 wurden 38 Forderungen erledigt. 

32. Grossbritannien, Griechenland. 6. Juli 1850. Private 
Forderungen. Schiedsr. 2 Kommissare mit einem französischen 
Oberrichter. Urteil 5. Mai 1851. 

33. Spanien, Frankreich. 15. Febr. 185 1. Auslegung eines 
Vertrages über Seebeute-Entschädigungen. Schiedsr. Wilhelm IL 
von Holland. Prinzipielles Urteil, Haag 13. April 1852. Eine ge- 
mischte Kommission entschied über die Entschädigungssumme. 

34. Vereinigte Staaten, Portogal. 26. Febr. 185 1. Ent- 
schädigungsansprüche an Portugal über ein von englischen 
Kriegsschiffen im Hafen von Fayal zerstörtes amerikanisches 
Schiff. Die Verantwortlichkeit Portugals war streitig. Schiedsr. 
Louis Napoleon, Präsident der französischen Republik. Urteil 
30. Nov. 1852 zu ^nsten Portugals. 

35. Kanada, New Brnnswick. ? ? 185 1. Grenzstreitig- 

9 



— I30 — 

keiten zwischen diesen beiden Staaten (eigentlich ein interpro- 
vi&ziales Schiedsgericht). Schiedsr. 2 Kommbsare, denen die 
Grenzreguliening übertragen war; sie erstatteten einen Bericht, 
der wohl von New Brunswick, aber nicht von Kanada akzeptiert 
wurde. England schlug ein Schiedsgericht vor. Es wurden aber- 
mals zwei Kommissare als Schiedsrichter bestellt. Urteil vom 
17. April 185 1 wurde akzeptiert. 

36. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Febr. 1853. 
Private Forderungen aus dem Vertrage vom 24. Dez. 18 14 her- 
rührend. Schiedsr. 2 Konmiissare, die einen Oberrichter zu 
wählen hatten. Durch Urteil vom 15. Jan. 1855 wurden 75 ameri- 
kanische und 40 englische Forderungen anerkannt. 

37. Ecuador, Peru. 16. März 1853. Streit über den Be- 
sitz von Schiffen, mit denen sich ein aufrührerischer Präsident 
von Ecuador in einen peruvianischen Hafen flüchtete. Schiedsr. 
Chile. Urteil unermittelt. 

38. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 5. Jimi 1854. 
Fischereirechte. Schiedsr. 2 Kommissare mit der Befugnis zur 
Wahl eines Oberrichters. Urteil 13. Febr. 1866. Der Ober- 
Hchter entschied am. 8. April 1858 in 26 Punkten, über die 
sidh die Richter nicht einigen konnten^ in den meisten Fällen 
zu gimsten Englands. Obwohl das Urteil als parteilich betrachtet 
wurde imd grosse Unzufriedenheit hervorrief, fügten sich Eng- 
land dem Spruche. 

39. Grossbritannien, Portugal. 9. Juli 1855. Rechtsver- 
weigerung einem englischen Untertanen gegenüber. Schiedsr. 
Hamburger Senat. Urteil 7. Febr. 1856 zu gunsten Portugals. 

40. Frankreich, Grossbritannien, Uruguay. 23. Juni 1857. 
Entschädigung für Verluste, die englische und französische 
Untertanen diurch feindselige Handlungen erlitten. Schiedsr. 
4 Mitglieder, davon zwei durch Uruguay, je einer durch Frank- 
reich imd England ernannt. Als 5. Richter # soll aus einer 
Liste von ^cht vorher aufzustellenden Personen eine durch das 
Los gezogen werden. Urteil durch Konvention von Monte- 
video 28. Aprü 1862. 

41. Niederlande, Venezuela. 5. Aug. 1857. Gebietsstreitig- 
keiten über die Zugehörigkeit der Insel Aves zu den hollän- 
dischen Antülen. Schiedsr. Königin von Spanien. Urteil vom 
30. Jxmi 1865 *^ gunsten Venezuelas. 



— 131 — 

42. Vereinigte Staaten, Nea-Granada. lo. Nov. 1B57. Ge- 
walttaten gegen amerikanische Bürger. Schiedsr. 2 Kommissare, 
die einen Oberrichter zu wählen haben, der im Falle der Un- 
einigkeit durch den preussischen Gesandten in Washington zu 
ernennen ist. Urteil 18. Mai 1866. 

43. Brasilien, Grossbritannien. 2. Juni 1858. Gegenseitige 
Forderungen der Staatsangehörigen an beide Regierungen. 
Schiedsr. 2 Kommissare, die einen Oberrichter zu wählen haben 
und diesen im Falle der Uneinigkeit durch das Los bestimmen 
sollen. Keine Entscheidung, wegen Abbruch der diplomatischen 
Beziehungen. 

44. Argentinien, Frankreich, Grossbritannien, Sardinien. 
21. Aug. 1858. Entschädigung von Untertanen der drei letzt- 
genannten Staaten für Verluste, die sie während des argen- 
tinischen Bürgerkrieges erUtten. Schiedsr. die Geschäftsträger 
von Frankreich, England, Sardinien und drei von Argentinien 
ernannte Mitglieder. Ergebnis nicht ermittelt. 

45. Vereinigte Staaten, China. ? ? 1858. Verteüimg der 
chinesischen Entschädigungen für das durch den Brand von 
Canton (1856) zerstörte amerikanische Eigentum. Schiedsr. zwei 
durch den Präsidenten der V. St. ernannte Kommissare. Urteü 
13. Jan. 1860. 

46. Chili, Vereinigte Staaten. 10. Nov. 1858. Beschlag- 
nahme von Silber, bekannt als die „Macedonian**-Affäre; aus- 
geführt auf Befehl des Kommandanten des chilenischen Ge- 
schwaders im Jahre 1821 imter dem Hinweis, dass das Silber 
durch ein Schiff (der „Macedonian") eingeführt wurde, das 
rechtmässig der Kaperei unterlag. Schiedsr. Leopold L^ König 
von Belgien. Urteil 15. Mai 1863 zu Laecken erkannte die 
amerikanische Forderung an. 

47. Vereinigte Staaten, Paraguay. 4. Febr. 1859. Eine 
amerikanische Schiffahrtsgesellschaft gab unter dem Vorwande, 
dass ihre Agenten seitens der parag. Regienmg benachteilig^ 
wurden, ihren Betrieb auf. Eine Schiffsexpedition, deren Kosten 
sich auf 3 Millionen Dollar beliefen, wurde seitens Amerikas 
ausgerüstet, um für diesen Fall imd ausserdem wegen der An- 
haltimg eines amerikanischen Schiffes Genugtuung zu fordern. 
Die Fordenmg der Schiffahrtskompagnie wurde alsdann einem 
Schiedsgericht unterbreitet. Schiedsr. 2 Kommissare, ein dritter 

9* 



-— 132 — 

von diesen oder durch die Gesandten Preussens oder Russlands 
in Washington zu ernennen. Urteil 13. Aug. 1860. Die ameri- 
kanische Gesellschaft, die 935 000 Dollar Entschädigung be- 
anspruchte, wurde abgewiesen. 

48. Grossbritannien, Gnatemalft. 30. April 1859. Fest- 
setzung der Grenze zwischen engl. Honduras und Guatemala. 
Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen Oberrichter, 
den diese selbst wählen. Ergebnis nicht ermittelt. 

49. Grossbritannien, Honduras. 28. Nov. 1859. Privat- 
forderungen englischer Untertanen. Schiedsr. 2 Kommissare und 
ein von diesen zu wählender Oberrichter. Der Oberrichter 
entschied am 21. Nov. 1862. 

50. Grossbritannien, Nicaragna. 28. Jan. 1860. Streit über 
Landkonzessionen der Moskitos-Indianer an englische Unter- 
tanen. Schiedsr. 2 Kommissare mit einem von diesen zu wäh- 
lenden Oberrichter. Die Richter verhandelten in Grey-Town vom 
I. Nov. 1861 bis 15. April 1865. Ergebnis nicht ermittelt. 

51. Costa-Rica, Vereinigte Staaten. 2. Juli 1860. Ent- 
schädigungsfordenmgen amerikanischer Untertanen an die Re- 
gierung von Costa-Rica. Schiedsr. 2 Kommissare, die einen 
Oberrichter zu wählen haben, der in Ermangelimg einer Ueber- 
einstimmimg der belgische Gesandte in Washington sein soll. 
Urteil 6. Nov. und 31. Dez. 1862. 

52. Grossbritannien, Portugal. 8. März 1861. Rechtsver- 
weigerung gegen einen englischen Untertanen. Schiedsr. der 
Hamburger Senat. Urteil 21. Okt. 1861. 

53. Ecuador, Vereinigte Staaten. 25. Nov. 1862. Gegen- 
seitige Reklamationen der beiderseitigen Untertanen. Schiedsr. 
2 Kommissare, mit Rekurs an einen von ihnen selbst gewählten 
oder von dem Geschäftsträger Grossbritanniens in Ecuador oder 
einem anderen diplomatischen Agenten ernannten Oberrichter. 
Urteil 17. Aug. 1865. 

54. Vereinigte Staaten, Peru. 20. Dez. 1862. Kaperimg zweier 
amerikanischer Schiffe durch peruvianische Streitkräfte im Jahre 
1858. Zum Schiedsr. erwählt König Leopold I. von Belgien. 
Dieser lehnte ab. Die Vereinigten Staaten betrachteten diese 
Ablehnung als eine ihnen ungünstige Entscheidung und gaben 
ihre Ansprüche auf. 

55. Brasilien, Grossbritannien. 5. Jan. 1863. Verhaftung 



— 133 — 

dreier Offiziere der englischen Marine durch brasilianische 
Polizei. Schiedsr. König Leopold I. von Belgien. Urteil i8. Juni 

1863 zu Laeken zu gunsten Brasiliens. 

56. Vereinigte Staaten, Peru. 12. Jan. 1863. Forderungen 
beider Regierungen über Schädigungen ihrer Untertanen. 
Schiedsr. 4 Kommissare mit der Befugnis, einstimmig einen 
Oberricihter zu ernennen. Urteil 27. Nov. 1863. 

57. Grossbritannien, Peru. ? Juli 1867. Verhaftung eines 
englischen Schiffskapitäns wegen Verschwörung gegen das Leben 
des {>eruvianischen Präsidenten. Die englische Regierung hielt 
die Verhaftung für ungesetzlich und verlangte Entschädigung für 
ihren Untertanen. Schiedsr. Hamburger Senat. Urteil 13. April 

1864 zu gunsten Perus. 

58. Vereinigte Staaten, Grossbritannien, i. Juli 1863. 
Expropriation englischer Handelsgesellschaften in den V. St. und 
deren Entschädigung. Schiedsr. 2 Konunissare mit eventl. Re- 
kurs an einen von ihnen gewählten oder in Ermangelung einer 
Uebereinstimmung von dem König von Italien zu ernennenden 
Oberrichter. Urteü 10. Sept. 1869. 

59. Snez-Kanal-G^sellschaft, IJgypten. 21. April 1864. Pri- 
vatreklamationen. Das selbständige Eintreten einer Handelsgesell- 
schaft in einen internationalen Streit verdient besonders hervor- 
gehoben zu werden. Der Charakter einer internationalen juri- 
stischen Persönlichkeit der Suezkanalgesellschaft vermag das 
Vorkommnis zu erklären. Schiedsr. Napoleon HL, Kaiser der 
Franzosen. Urteil 6. Juli 1868 zu Paris. 

60. Vereinigte Staaten, San Salvador. 4. Mai 1864. Schädi- 
gung eines amerikanischen Händlers durch die Einführung des 
Pulvermonopols in San Salvador. Schiedsr. 3 Kommissare. Urteil 
21. Febr. 1865 2U gunsten der Vereinigten Staaten. 

61. Argentinien, Grossbritannien. 15. Juli 1864. Schädi- 
gung englischer Reeder durch das Verbot der argentinischen 
Häfen für Schiffe aus Montevideo. Schiedsr. Präsident von 
Chile. Urteil i. Aug. 1870 zu Santiago de Chile zu gunsten Ar- 
gentiniens. 

62. Vereinigte Staaten, Venezuela. 25. AprU 1866. For- 
derungen amerikanischer Bürger gegen die Regierung von Vene- 
zuela. Schiedsr. 2 Kommissare mit der Befugnis, einen Ueber- 
richter zu wählen, der in Ermangelung einer Uebereinstimmung 



— 134 — 

durch den Schweizer oder russischen Gesandten in Washington 
bezeichnet werden soll. Urteil vom 3. Aug. 1868 wurde von 
Venezuela angefochten. Der Kongress der V. St. beschloss 
nach wiederholten Beratungen am 3. März 1883, den Streit 
abermals einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Urteil 2. Sep- 
tember 1890. 

63. Grossbritannien, Mexiko. 26. April 1866. Private For- 
derungen englischer Untertanen gegen die mexikanische Re- 
gierung. Schiedsr. 4 Kommissare mit einem von den beiden 
Regierungen gemeinsam zu ernennenden Oberrichter. Urteil 
nicht ermittelt. 

64. Frankreich, Prenssen. 1867. Die Luxemburger Frage. 
Schiedsr. Konferenz der Grossmächte in London; Präs. Lord 
Stanley. Uebereinkommen vom 12. Mai 1867 erklärte Luxem- 
burg für neutral. 

65. Spanien, Grossbritannien. 4. März 1868. Zerstörung 
eines englischen Handelsschiffes. Schiedsr. 4 Kommissare mit 
eventl. Rekurs an einen von ihnen zu erwählenden oder durch 
das Los zu bestimmenden Oberrichter. Urteil wurde gefällt, 
aber nicht veröffentlicht. 

66. Vereinigte Staaten, Mexiko. 4. Juli 1868. Forderungen 
von Angehörigen beider Staaten wegen Entschädigung für will- 
kürliche Handlungen der beiderseitigen Behörden. Einer der, so- 
wohl der Zahl der Forderungen wie wegen der Höhe der Ent- 
schädigungen nach, wichtigsten Streitfälle des vorigen Jahr- 
hunderts. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen 
von ihnen gemeinsam, evenü. durch das Los zu bestimmenden 
Oberrichter. Urteil 31. Jan. 1876. 2015 Forderimgen mit einem 
Gesamtwert von 556788404 Dollar waren zu prüfen. Die 
Oberrichter Francis Lieber und Eduard Thomton intervenierten 
in 35 bezw. 460 Fällen. 

67. Grossbritannien, Venezuela. 21. Sept. 1869. Reklama- 
tionen englischer Untertanen gegen die venezolanische Regie- 
rung. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen 
von ihnen zu wählenden oder durch das Los zu bestinunenden 
Oberrichter. Urteil 15. Nov. 1869. 

68. Vereinigte Staaten, Peru: 4. Dez. 1868. Gegenseitige 
Forderungen von Untertanen beider Länder an die beiden Re- 
gierungen. Schiedsr. 2 Kommissare mit Rekurs an einen dritten. 



— 135 — 

von beiden übereinstimmend gewählten oder durch das Los be- 
zeichneten Oberrichter. Urteil 26. Febr. 1870. 

69. GroBsbritannien, Portugal. 13. Jan. 1869. Gebiets-* 
Streitigkeit über den Besitz der Insel Bulama imd des dieser 
Inser gegenüberliegenden Küstenstriches des afrikanischen Fest- 
landes. Schiedsr. Präsident der Vereinigten Staaten. Urteil 
21. April 1870 zu gunsten Portugals. 

70. Oranjefreifltaat, Transvaal. 30. Okt. 1869. Streitig- 
keiten über die genaue Festsetzung der Quellen des Grenzflusses 
Vaal. Schiedsr. R. W. Keate, Gouverneur von Natal. Urteil 
19. Februar 1870. 

71. Türkei, Griechenland. 1869. Aufstand auf Kreta« 
Schiedsr. Konferenz der Grossmächte, Paris 1869. Die Vor- 
schläge der Konferenz wurden von Griechenland anerkannt. 

72. Vereinigte Staaten, Brasilien. 14. März 1870. Ver- 
schulden brasilianischer Truppen bei dem Untergang eines ameri- 
kanischen Walfischfängers. Schiedsr. der englische Botschafter 
in Washington, Edward Thorton. Urteil 11. Juli 1870 zu Wa- 
shington zu gunsten der Vereinigten Staaten. 

73. Spanien, Vereinigte Staaten. 16. Juni 1870. Ungerecht- 
fertigte Aufgreifung eines amerikanischen Dampfers durch ein 
spanisches Kriegsschiff. Schiedsr. 2 Konmiissare mit der Auf- 
gabe, einen dritten zu wählen. Urteil des letzteren 15. Nov. 
1870 zu gunsten der Vereinigten Staaten. 

74. Spanien, Vereinigte Staaten. 12. Nov. 1871. Schädi- 
gung amerikanischer Staatsangehöriger durch spanische Be- 
hörden gelegentlich der Revolution auf Kuba. Schiedsr. 2 Kom- 
missare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen übereinstimmend zu 
erwählenden Oberrichter. Urteil 22. Febr. 1883. 

75. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Mai 1871. 
Ausrüstimg von Kaperschiffen. Die berühmte Alabama- 
frage. Schiedsr. 5 Richter, von denen je einer von dem Prä- 
sidenten der Vereinigten Staaten, von der Königin von England, 
von dem König von Italien, von dem Präsidenten der Schweizer 
Eidgenossenschaft und vom Kaiser von Brasilien ernannt 
werden. Urteil 14. Sept. 1872 zu gunsten der Vereinigten 
Staaten. Siehe S. 105. 

76. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Mai 1871. 
Zahlreiche Privatforderungen von Angehörigen beider Staaten 



— 136 — 

gegen die beiden Regierungen. Schiedsr. 2 Kommissare, von 
denen je einer von beiden Regierungen zu ernennen, während 
der dritte durch Uebereinstimmung der beiden ersten zu be- 
stimmen ist. Sollte drei Monate nach Austausch der Rati- 
fikationen der Oberrichter nicht erwäMt sein, so soll der spa- 
nische Gesandte in Washington gebeten werden, die Ernennung 
vorzunehmen. Urteil 25. Sept. 1873. 

^^, vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Mai 1871. 
Streitigkeiten über Auslegung eines Vertrages über Fischerei- 
rechte. Schiedsr. 3 Kommissare, wovon je einer durch die 
beiden Regierungen, der dritte durch Uebereinstimmung der 
beiden Kommissare zu erwählen ist. Wenn der letztere nach drei 
Monaten vom Datum des Austausches der Ratifikationen nicht 
ernannt ist, so soll der österr^-ungar. Gesandte in Washington 
gebeten werden, die Ernenntmg vorzunehmen. Urteü 22. Nov. 
1877 zu Halifax zu gimsten Englands. 

78. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Mai 1871. 
Streitigkeiten über die Grenze zwischen Kanada und den Ver- 
einigten Staaten. Schiedsr. Kaiser von Deutschland. Urteil 
21. Okt. 1872 zu gimsten der Vereinigten Staaten. 

79. Brasilien, Schweden-Norwegen. 12. Aug. 1871. Be- 
schädigung einer norwegischen Bark durch einen brasUianischen 
Monitor. Schiedsr. spanischer Gesandter in Brasilien. Urteil 
26. März 1872 zu gunsten Schweden-Norwegens. 

80. Chile, Fern. 27. Sept. 1871. Schwierigkeiten über die 
Liquidation der gemeinsamen Ausgaben während des Unab- 
hängigkeitskrieges gegen Spanien. Schiedsr. Gesandter der 
argentinischen Republik in Chili. Dieser und nachher der 
deutsche Gesandte lehnten ab. Der Gesandte der Vereinigten 
Staaten nahm an. Urteil zu gunsten Chiles. 

81. Brasilien, Paraguay. 9. Jan. 1872. Feststellimg der 
während des Krieges zwischen beiden Ländern den Privaten 
zugefügten Schädigungen. Schiedsr. eine Kommission, die bis 
30. Juli 1881 über 805 Forderimgen entschied. 

82. Grossbritannien, PortugaL 25. Sept. 1872. Streitig- 
keiten über den Besitz einiger kleiner Inseln in der Delagoa- 
Bai. Schiedsr. Präsident der französischen Republik. Urteil 
24. Juli 1875 2U Versailles zu grünsten Portugals. 

83. Bolivien, Chile. 5. Dez. 1872. Ueber die Ausbeutung 



— 137 — 

der im Grenzgebiet liegenden Minen. Schiedsr. 2 Kommissare 
mit eventl. Rekurs an einen von ihnen selbst, oder im Falle 
eine Uebereinstinmiung nicht zu erzielen ist, durch den Kaiser 
von Brasilien zu ernennenden Oberrichter. Urteil durch Aus- 
bruch eines Krieges zwischen beiden Ländern verhindert. 

84. Kolumbien, Grossbritannien. 14. Dez. 1872. Rechts- 
verweigerung gegen einen englischen Untertan. Schiedsrichter 
2 Konmiissare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen, oder in 
Ermangelung einer Uebereinstimmung von dem französischen 
Gesandten in Kolimibien zu ernennenden Oberrichter. Urteil 
5. Nov. 1875 zu Bogota zu gunsten Englands. 

85. Grossbritannien, Vereinigte Staaten. 19. März 1872. 
Grenzstreitigkeiten im Nordwesten des Lake of the Woods bis 
zu den Rocky Moimtains. Schiedsr. gemischte Kommission, je 
ein Kommissar beider Nationen. Urteil 1876. 

86. Brasilien, Grossbritannien. 22. April 1873. Privatforde- 
rungen eines englischen Grafen für die seitens seines Vaters 
Brasilien geleisteten Kriegsdienste. Schiedsr. 2 Kommissare mit 
eventl. Rekurs an einen von ihnen zu wählenden Oberrichter. 
Urteil 6. Okt. 1873 zu Rio de Janeiro zu gunsten des Rekla- 
manten. 

87. Japan, Peru. 19. Jimi 1873. Anhaltung peruvianischer 
Schiffe in einem japanischen Hafen. Schiedsr. Kaiser von Russ- 
land. Urteil 17. Mai 1875 zu Ems zu gunsten Japans. 

88. Frankreich, Grossbritannien. 23. Juli 1873. Schädi- 
gimg englischer Händler durch Veränderung der französischen 
Bestimmimgen über den Import von Mineralölen. Schiedsr. 
2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen dritten gemeinsam 
von den beiden Regierungen zu ernennenden Schiedsrichter. Ur- 
teil vom 5. Januar 1874 entschied über 61 Reklamationen. 

89. Chile, Vereinigte Staaten. 6. Dez. 1873. Beschlag- 
nahme eines englischen Walfischfängers im Hafen von Talca- 
guano unter dem Verdachte des Tabakschmuggels. Der Fall 
trug sich 1832 zu. Nach vierzigjährigen Verhandlungen Ein- 
setzung des Schiedsgerichtes. Schiedsr. italienischer Gesandter 
in Chile. Durch direkten Vergleich vom 18. Dez. 1874 erledigt. 

90. Italien, Schweiz. 31. Dez. 1873. Grenzstreitigkeiten. 
Schiedsr. 2 Kommissare, die einen dritten zu erwählen haben. 



- 138 - 

Dieser letztere entschied durch Urteil vom 23. Sept. 1874 zu 
Mailand zu gunsten Italiens. 

91. Kolnmbien, Vereinigte Staaten. 17. Aug. 1874. Be- 
schlagnahme eines amerikanischen Dampfers durch kolumbische 
Insurgenten. Schiedsr. 2 Kommissare mit dem Auftrag zur Wahl 
eines dritten. In Ermangelung einer Uebereinstimmung sollen 
zu diesem Zweck zwei besondere Kommissare ernannt werden. 
Der Oberrichter entschied durch Urteil vom 26. Juli 1875 *^ 
gunsten der Reklamanten. 

92. China, Japan. 1874. Ermordimg von Japanern auf 
der Insel Formosa. Die Staaten waren bereits zum Kriege bereit ; 
durch Vermittlung der englischen imd amerikanischen Regierung 
Schiedsgericht. Schiedsr. Sir Thomas F. Wade, Vertreter Eng- 
lands in Peking. Urteil 1876 verurteilte China zur Zahlung von 
500000 Taels. 

93. Persien, Afghanistan. 1874. Aeltere Grenzstreitigkeiten. 
Schiedsr. 2 englische Offiziere. Urteil anerkannt. Datum imer- 
mittelt. 

94. Peru, Chile. 2. März 1874. Strittige Ansprüche be- 
züglich der im gemeinsamen Krieg gegen Spanien engagierten 
Flotten beider Länder. Schiedsr. C. A. Log an, Vertreter der 
Vereinigten Staaten in Valparaiso. Urteil 7. April 1875. 

95. Chile, Grossbritannien. 4. Jtmi 1875. Verlust eines 
englischen Schiffes durch Verschulden der Hafenbehörden von 
Valparaiso. Schiedsr. Deutscher Kaiser. Urteil nicht ermittelt. 

96. Kanada, Ontario. 1878. Grenzstreitigkeiten der beiden 
Provinzen. Schiedsr. 3 Kommissare. Urteil 3. Aug. 1878. 

97. Grossbritannien, Liberia. 1878. Langjähriger Grenz- 
streit. Schiedsr. durch die Regiertmg der Vereinigten Staaten 
ernannter Kommissar. Kam zu keiner Erledigung. 

98 Türkei, Griechenland. 11. Juni 1880. Gebietsstreitig- 
keiten infolge der Grenzfestsetzungen seitens des Berliner Kon- 
gresses. Schiedsr. die Berliner Vertreter der Grossmächte. Urteil 
zu Berlin, i. Juli 1880, wonach Thessalien und ein Teil des 
Epirus an Griechenland gelangte. 

99. Grossbritannien, Nicaragua. ? Jan. 1879. Streitigkeit 
über die Ausübung der Hoheitsrechte gegenüber den Moskitos- 
Indianern. Schiedsr. Kaiser von Oesterreich, Urteil 2. Juli 1881 
bestimmte genau die Grenzen der Hoheitsrechte Nicaraguas. 



— 139 — 

100. Frankreich, Nicaragua. 15. Okt. 1879. Konfiskation 
von Waffen an Bord eines französischen Schiffes. Schiedsr. der 
Kassationshof Frankreichs. Urteil 29. Juli 1880 zu gunsten 
Frankreichs. 

loi. Chile, Kolnmbien. ? Okt. 1880. Streit über den Trans- 
port von Waffen für Peru durch den Isthmus von Panama. 
Schiedsr. Präsident der Vereinigten Staaten. Urteü imermittelt. 

102. Vereinigte Staaten, Frankreich. 15. Okt. 1880. £nt- 
schädigimgsforderungen von Untertanen beider Länder, die wäh- 
rend des französisch-mexikanischen Krieges Verluste erlitten. 
Schiedsr. 3 Kommissare^ von denen einer vom Kaiser von Bra- 
silien ernannt wurde. Urteil 31. März 1884, wodurch 726 For- 
derungen zu Lasten der Vereinigten Staaten, 19 zu Lasten 
Frankreichs erledigt wurden. 

103. Honduras, Salvador. 18. Dez. 1880. Grenzstreitigkeiten. 
Schiedsr. Don Joaquim Zavala, Präsident der Republik Nicaragua. 
Urteü erfolgte nicht, da wegen zu später Lieferung des Materiab 
die Frist überschritten wurde und die vom Schiedsrichter ver- 
langte Verlängerung der Fimktionsdauer von den beiden Par- 
lamenten anscheinend nicht votiert wurde. 

104. Kolumbien, Costa-Rica. 25. Dez. 1880. Grenzstreitig- 
keiten über die Auslegung eines Vertrages von 1825. Schiedsr. 
König von Spanien. Nach dem Tode Alphons XI L wurde die 
spanische Regierung am 20. Januar 1886 mit dem Schieds- 
richteramt betraut. Sie weigerte sich, das Schiedsrichter- 
amt zu übernehmen, ehe nicht ein Streit zwischen Kolmn- 
bien und Venezuela, in dem die spanische Regierung eben- 
falls als Schiedsrichter fungierte, erledigt wäre. Als dieser 
Streit im Jahre 1894 erledigt wurde, erklärte Kolumbien den 
Vertrag von 1886 als verjährt. Es wurde der Präsident der iFran- 
zösischen Republik zum Schiedsrichter erwählt. Urteü 11. Sept.. 
1900 zu Paris. 

105. Niederlande, St. Domingo. 26. März 1881. Konfis- 
kation eines niederländischen Schiffes durch die Behörden von 
Monte-Christo unter der Beschuldigung des Waffenschmuggels. 
Schiedsr. Präsident der französischen Republik. Urteil 16. Mär» 
1883 zu gimsten der Niederlande. 

106. Grossbritannien, Transvaal. 3. Aug. 1881. Entschädi- 
gung über die im Kriege beider Mächte durch feindselige 



— I40 — 

Handlungen verursachten Schäden. Schiedsr. Kommission von 
3 Mitgliedern mit unbeschränkter Vollmacht. Urteil vom April 
1882 setzte die Entschädigungssumme für Transvaal fest. 

107. Kolumbien, Venezuela. 14. Sept. 1881. Grenzstreitig- 
keiten. Schiedsr. Alphons XII. von Spanien, nach dessen Tode 
durch Vertrag vom 15. Febr. 1886 die Königin-Regentin von 
Spanien. Urteil 16. März 1891 zu Madrid bestimmte die Grenzen. 

108. Chile, Frankreicli. 2. Nov. 1881. Abschätzung der 
aus dem Kriege Chiles mit Bolivia und Peru hervorgegangenen 
Schädigimgen französischer Untertanen. Schiedsr. 3 Kommissare, 
deren je einer von den Präsidenten beider Republiken imd vom 
Kaiser von Brasilien bezw. dem brasilianischen Gesandten in 
Chile zu ernennen sind. Durch Vergleich vom 26. Nov. 1887 
zahlte Chile 300000 Pesetas. 

109. Mexiko, Guatemala. 27. Sept. 1882. Grenzstreitig- 
keiten. Schiedsr. 2 Kommissare. Die Funktion der Kommissare 
wurde 1886 auf zwei Jahre verlängert. Näheres imermittelt. 

HO. Grossbritannien, Frankreich. 28. Juni 1882. Fest- 
stellimg der Grenzen zwischen Franz. Guinea und Sierra Leone. 
Schiedsr. zwei technische Kommissare. Näheres unermittelt. 

111. Chile, Italien. 7. Dez. 1882. Entschädigimgen wie im 
vorhergehenden Fall. Schiedsr. Zusammensetzimg in derselben 
Weise. Vergleich vom 12. Jan. 1888 zu Santiago; Chile zahlte 
297 000 Pesetas. 

112. Chile, Grossbritannien. 4. Jan. 1883. Entschädigungen 
wie No. 108 und iii. Schiedsr. in derselben Weise zusammen- 
gesetzt wie No. 108. Durch Vergleich von Santiago, 29. Sept. 
1887, zahlte Chile 100 000 Pesetos. 

113. Chile, Fem. 20. Okt. 1883. Entschädigung chile- 
nischer Bürger für die im Kriege mit Peru erlittenen Verluste. 
Schiedsr. 3 Kommissare, von denen je einer von den Präsidenten 
der beiden Republiken und von der Königin der Niederlande 
zu ernennen war. Dieses Schiedsgericht wurde erst 1897 organi- 
siert. UrteÜ nicht ermittelt. 

114. Chile, Frankreich, Grossbritannien, Peru. 20. Okt. 
1883. Ueber den Verkauf einer MUlion Tonnen Guano, die Chile 
bewerkstelligte, als es in seinem Kriege mit Peru einige peru- 
vianische Provinzen okkupiert hielt. Einer der kompliziertesten 
Schiedsgerichtsfälle. Im Friedensvertrag von 1883 wurde die 



— 141 — 

schiedsrichterliche Zuerteilung einer in England deponierten 
Summe für die Geschädigten vorgesehen. Später schloss Chile 
einen einseitigen Vertrag über die Guanoansbeutung mit Frank- 
reich, gegen den Peru protestierte. Schiedsr. 3 Mitglieder des 
Schweizer Bundesgerichtes. Urteil zu Rapperswyl 16. Nov. 1901. 
Chile zur Zahlimg von 50 0/0 der Guanoverkauf -Erträge von 1882 
bis 1900 verurteilt. 

115. China, Vereinigte Staaten. ? ? 1884. Ueber die Ver- 
hinderung der Ausnützung einer einem amerikanischen Bürger 
gewährten Fischereikonzession durch die chinesischen Behörden. 
Schiedsr. die Konsuln Grossbritanniens und der Niederlande. 
Urteil zu Swatow, 24. Mai 1884 zu gunsten der amerikanischen 
Reklamation. 

116. GrosBbiitannien, Transyaal. 27. Febr. 1884. Streit 
über die südöstliche Grenze der südafrikanischen Republik. 
Schiedsr. Melius de Villiers, Richter am obersten Gerichtshof 
des Oianjef reistaats ; ernannt durch den Präsidenten des Oranje- 
freistaats. Durch Urteil zu Kunana, 5. Aug. 1885, wurde die 
Grenze festgestellt. 

117. Bolivien, Chile. 4. April 1884. Abschätzung der 
Schäden, die chUenische Bürger in dem Kriege beider Länder 
durch Konfiskationen seitens der bolivianischen Behörden er- 
litten. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen von 
den beiden Regierungen gemeinsam unter den bei Chile akkre- 
ditierten diplomatischen Vertretern neutraler Länder zu wählen- 
den Oberrichter. Näheres unermittelt. 

118. Vereinigte Staaten, Haiti. 28. Mai 1884. Entschädi- 
gungsforderungen zweier amerikanischer Bürger an die Re- 
gierung von Haiti. Schiedsr. WUliam Strong, Ehrenrichter am 
Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Urteil bewilligte 
den beiden Bürgern Entschädigungssummen, deren Auszahlung 
die Vereinigten Staaten als auf irrtümlichen Auslegungen und 
in Unkenntnis neu bekannt gewordener Dokumente beruhend^ 
nicht einforderte. 

119. Deutschland, Grossbritannien. 21. Juni 1884. Ent- 
schädigung deutscher Staatsangehöriger für ihren Besitz der 
an Grossbritannien abgetretenen Fidschi-Inseln. Schiedsrichter 
2 Kommissare. Das Urteil von London, 15. April 1885, war in 
Form eines Ratschlages gekleidet und wurde» obwohl es nur 



— 142 — 

8 o/o der deutschen Forderungen bewilligte, so ausgeführt, wie 
es gefällt wurde. 

120. Eoliunbien, Ecuador. 28. Juni 1884. Forderungen ko- 
lumbischer Bürger an die Republik Ecuador. Das eingesetzte 
Schiedsgericht erledigte 37 Forderungen. 

121. Dentschland, Chile. 23. Aug. 1884. Entschädigung 
deutscher Staatsangehöriger für die ihnen während des Krieges 
zwischen Chile, Peru und Bolivia zugefügten Verluste. Schiedsr. 
gemischte Kommission von drei Mitgliedern, von denen je ein 
Mitglied vom Präsidenten der Republik Chile, vom deutschen 
Kaiser und vom Kaiser von Brasilien ernannt wird. Vergleich 
von Santiago 22. AprU 1887. 

122. Belgien, Chile. Entschädigung belgischer Staatsange- 
höriger für die im Kriege Chiles, Perus und Bolivias erlittenen 
Verluste. Die Reklamationen wurden von einem chilenisch-ita- 
lienbchen Tribunal zurückgewiesen. 

123. Deutschland, Grossbritannien. Besitznahme der afri- 
kanischen Küste vom 26. Breitengrad bis zu Kap Frio. Schiedsr. 
2 Kommissare. Erledigung durch ein Protokoll vom 15. Juli 
1886 zu Berlin. 

124. Vereinigte Staaten, Haiti. 25. Jan. 1885. Entschädi- 
gung amerikanischer Bürger für ihre Verluste durch Unruhen. 
Schiedsr. Kommission von 4 Mitgliedern. 22. und 24. April 1885. 
Entscheidung über einen Teil der Forderungen. 

125. Spanien, Vereinigte Staaten. 28. Febr. 1885. Be- 
strafung eines Schiffskapitäns wegen angeblicher Einschmugge- 
lung von Petroleum seitens der Hafenbehörden von Manilla. 
Konfiskation und Verkauf des Schiffes, nachdem sich der Ka^ntän 
weigerte, die Strafe zu zahlen. Der Vorfall ereignete sich 1879. 
Schiedsr. italienischer Gesandter in Madrid. Urteil 27. Juni 1885 
zu Madrid« Die Ansprüche der Reklamation wurden anerkannt. 

126. Oesterreich-Ungarn, Chile. Entschädigung der öster- 
reich-imgarischen Untertanen für die im Kriege Chiles, Perus und 
Boliviens erlittenen Verluste. Schiedsr. dieselben wie oben bei 
No. 121. Vergleich von Santiago 22. April 1887. 

127. Deutschland, Spanien. ? Sept. 1885. Karolinenstreit. 
Schiedsr. Papst. Urteil 22. Okt. 1885 zu Rom erkennt die 
Oberhoheit Spaniens über den Karolinen-Archipel an. 

128. Grossbritannien, Russland. 10. Sept. 1885. Grenz- 



— 143 — 

regulierung in Afghanistan. Schiedsr. 2 Kommissare. Protokoll 
vom 10. Juli 1887 wurde von den Mächten approbiert. 

129. Chile, Schweiz. 19. Jan. 1886. Entschädigimgsf orde- 
rungen wie No. 114, 121, 122, 126. Schiedsr. wie No. 121. 
Vergleich wie bei No. 121. 

130. Kolumbien, Italien. 24. Mai 1886. Konfiskation der 
Güter eines italienischen Untertanen. Ein Krieg wurde nur 
durch die Vermittlung Spaniens vermieden. Schiedsr. Präsident 
der Vereinigten Staaten. Urteil Washington 2. März 1897 zu 
gunsten des Reklamanten. 

131. Costa-Rica, Nicaragua. 24. Dez. 1886. Streitigkeiten 
über die Grenzbestimmungen eines Vertrages von 1858. Schiedsr. 
Präsident der Vereinigten Staaten. Urteil zu Washington 22. März 
1888 wurde .akzeptiert, aber wegen verschiedener Hindemisse 
nicht ausgeführt. Unterm 27. März 1896 wurde neues Schieds- 
gericht eingesetzt, das noch nicht geurteilt hat. 

132. Spanien, Grossbritannien. ? April 1887. Zusanunen- 
stoss eines spanischen Kriegsschiffes mit einem englischen Han- 
delsschiff. Schiedsr. 2 Kommissare und der in Madrid akkredi- 
tierte italienische Gesandte als Oberrichter. Urteil 5. Dez. 1887. 
Näheres nicht ermittelt. 

133. Kolumbien, Ecuador, Peru. i. Aug. 1887. Grenz- 
streitigkeiten zwischen Ecuador und Peru. Schiedsr. König von 
Spanien. Im Jahre 1894 trat auch Koliunbien dem Schieds- 
gerichtsabkommen bei. Das Verfahren ist noch anhängig. 

134. Bakweva, Bamangwato. 1887. Streit zweier afrika- 
nischer Eingeborenenstämme über die Rechte an gewissen 
Quellen imd an dem Platz Lopepe. Schiedsr. ein Beamter der 
Verwaltung von Betschuanaland. Urteil erfolgte und wurde 
von beiden Stämmen freudig akzeptiert. 

135. Vereinigte Staaten, Marokko. 1888. Entschädigung 
für die Verhaftung eines amerikanischen Konsularschützlings. 
Schiedsr. gemischte Kommission mit einem vom amerikanischen 
Konsul in Tanger eventuell zu ernennenden Oberrichter. Urteil 
nicht ermittelt. 

136. Guatemala, Mexiko. 26. Jan. 1888. Entschädigtmgs- 
ansprüche von Angehörigen beider Staaten. Schiedsr. 2 Kom- 
missare mit eventl. Rekurs an einen dritten von ihnen oder in 
Ermangelung einer Uebereinstimmung vom Sekretär der äusseren 



— 144 — 

Angelegenheiten Mexikos und dem diplomatischen Vertreter Gua- 
temalas in Mexiko zu ernennenden Oberrichter. Entscheidung^ 
22. Dez. 1891. 

137. Vereinigte Staaten, Haiti. 24. Mai 1888. Verhaftung 
eines amerikanischen Bürgers. Schiedsr. Porte Moore. Urteil 
4. Dez. 1888 teilweise zu gunsten des Reklamanten. 

138. Frankreich, Niederlande. 29. Nov. 1888. Grenz- 
streitigkeiten in Guayana. Schiedsr. Kaiser von Russland. Ur- 
teil zu Gatschina, den 13. Mai 1891, zu gimsten der Niederlande. 

139. Dänemark. Vereinigte Staaten, 6. Dez. 1888. Be- 
schlagnahme zweier amerikanischer Schiffe seitens der dänischen 
Behörden in St. Thomas. Schiedsr. Edmond Monson, Gesandter 
der Vereinigten Staaten in Athen. Urteil Athen, 22. Jan. 1890 zu 
gunsten Dänemarks. 

140. Costa-Rica, Nicaragua. 10. Jan. 1889. Grenzstreitig- 
keiten aus Anlass des projektierten Nicaraguakanals. Schiedsr. 
Präsident der Vereinigten Staaten. Ratifikation des Schieds-^ 
gerichtsabkonmiens erfolgte nicht, es wurde als verjährt be- 
zeichnet. 

141. Vereinigte Staaten, Mexiko, i. März 1889. Grenz- 
streitigkeiten infolge von Veränderungen des Bettes der Grenz- 
flüsse. Schiedsr. 2 Kommissare mit unbegrenzter Vollmacht^ 
mit Ausnahme für den Fall, dass eine der beiden Regierungen 
einen Monat nach der Entscheidung Protest erheben sollte, oder 
dass beide Kommissare zu einem Uebereinkommen nicht ge- 
langen könnten. Der Streit ist noch anhängig. 

142. Deutschland, Grossbritannien. ? April 1889. Streit 
der deutschen Witu-Eisenbahngesellschaft imd der englischen 
Westafrikakompagnie über Verpachtung der Zölle und Verwal- 
tung der Insel Lamu. Schiedsr. Baron Lambermont, General- 
sekretär im belgischen Ministeriimi des Auswärtigen. Urteil 
Brüssel, 17. Aug. 1889, sprach beiden Parteien das Recht ab^ 
das allein dem Sultan von Sansibar zustehe. 

143. Argentinien, Brasilien. 7. Sept. 1889. Grenzstreit um 
ein Gebiet von 30,621 Quadratkilometern. Schiedsr. Präsident der 
Vereinigten Staaten. Urteü Washington, 7. Sept. 1889, zu gunsten 
Brasiliens. 

144. Kongostaat, Portugal. 7. Febr. 1890. Eventuelle 



— 145 — 

Grenzstreitigkeiten» Schiedsr*, im voraus bestimmt: Schweizer 
Bundesrat, Vergleich zu Brüssel, 25. Mai 1891. 

145. Italien, Persien. 5. Jimi 1890. Konfiskation von Zoll-, 
gutem eines italienischen Staatsangehörigen. Schiedsr. englischer« 
Gesandter in Konstantinopel imd auf dessen Wimsch der bel- 
gische Gesandte und der deutsche Legationsrat in Konstantinopel. 
Urteil 12. Juni 1891 zu Therapia zu gunsten des Reklamanten. 

146. Dentschland, Grossbritannien, i. Juli 1890. Grenz- 
bestimmungen in Südafrika im Süden der Sklavenküste und der 
Walfisichbai. Die Regierungen behielten sich, ehe sie sich einem 
Schiedsgericht unterwarfen, ein definitives Arrangement innerhalb 
zweier Jahre vor. Näheres unermittelt. 

147. Grossbritannien, Haiti. 1890. Diverse Entschädigungs- 
ansprüche englischer Staatsangehöriger. Schiedsr. 2 Kommissare 
mit Befugnis zur Wahl eines Oberrichters. Urteil nicht er-, 
mittelt. 

148. Frankreich, Haiti. 1890. Diverse £^ntschädigungs- . 
ansprüche französischer Staatsangehöriger. Schiedsr. wie oben. 
Urteil unermittelt. 

149. Persien, Afghanistan. ? Jan. 1891. Langer, bereits 
sehr ernster Grenzstreit beider Länder im Haschtadan-Distrikt. 
Schiedsr. General Mac Lean, ernannt vom Vizekönig von Indien. 
Urteil vom Schah und Emir anerkannt. 

150. Frankreich, Venezuela. 24. Febr. 1891. Rechtsver- 
weigerung gegen einen französischen Bürger im Jahre 1867. 
Schiedsr. Präsident der Schweizer Eidgenossenschaft. Urteil 
Bern, 30. Dez. 1896, sprach dem Reklamanten ca. 10 0/0 seiner 
Forderungen zu. 

^151. Frankreich, Grossbritannien. 11. März 1891. Streitig- 
keiten über die Hiunmerfischerei an der Küste von Neufund- 
lands herrührend aus dem Utrechter Vertrag von 17 13. Schiedsn 
die Rechtsgelehrtcn Martens, Rivier imd Gram. Dürfte durch, 
die französisch-englische Kolonial-Entente vom 8. April 1904 
erledigt sein. 

152. Grossbritannien, PortngaL 11. Juni 1891. Grenz- 
stxeitigkeiten im Zambesigebiet. Bis jetzt is.^ das Schiedsgericht 
noch nicht eingesetzt. 

153. Vereinigte Staaten, Grossbritannien, Portugal. Streit 
über di^ Annullierung einer Eisenbahnkonzession in Lamrenzo- 

10 



— 146 — 

Marquez, die einem amerikanischen Bürger gewährt wurde, der 
sie einer portugiesischen Gesellschaft abtrat, die sie wieder 
einer englischen GeseUschaft verkaufte. Schiedsr. drei vom Prä- 
sidenten der Schweizer Eidgenossenschaft ernannte Rechts- 
gelehrte. Urteil Bern, 30. Aug. 1891, zu ung^unsten Portugals. 

154. Italien, Portugal, i. Sept. 1891. Schädigung eines 
italienischen Untertanen durch sanitäre Massnahmen der Hafen- 
behörden von Saint Vincent auf Cap Vert. Schiedsr. ein von 
der Königin von Holland ernannter Kommbsar. Urteil Haag, 
12. März 1893. Teilweise Anerkennung der Ersatzansprüche des 
Reklamanten. 

155. Vereinigte Staaten, Venezuela. 19. Jan. 1892. Be-> 
schlagnahme zweier Schiffe einer amerikanischen Handelsgesell- 
schaft durch venezolanische Behörden in den Jahren 1871 und 
1872. Schiedsr. 2 Kommissare, der dritte von beiden zu wählen, 
oder in Ermangelung einer Uebereinstimmung von dem bel- 
gischen oder schwedisch-norwegischen Gesandten in Washington 
zu bezeichnen. Urteü 29. Jan. 1895. Teilweise Anerkennung der 
Forderungen. 

156. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 29. Febr. 1892. 
Der berühmte Behringsmeerstreit. Die Vereinigten 
Staaten beanspruchen die Rechtshoheit im Behringsmeer zum 
Schutz der Robben und zur Regelung des Fanges dieser Tiere. 
In Ausübung dieses Rechtes wurden verschiedene englische 
Schiffe beschlagnahmt. Schiedsr. 7 Kommissare, von denen je 
zwei von den streitenden Parteien, die drei anderen von dem 
Präsidenten der französischen Republik, dem Könige von Italien 
imd dem König von Schweden und Norwegen ernannt werden. 
Urteil 15. Aug. 1893 zu Paris beschränkte die Rechtshoheit der 
Vereinigten Staaten auf ein bestimmtes Gebiet und regelte den 
Robbenfang für das nicht dieser Rechtshoheit unterliegende 
Gebiet 

157. Chile, Frankreich. 23. Juli 1892. Guanostreit (siehe 
No. 114). 

158. Cliiley Vereinigte Staaten. 7. Aug. 1892. Verschiedene 
Privatforderungen amerikanischer Bürger, die zumeist aus dem 
Kriege Chiles mit Peru 1879/82 und dem Bürgerkriege 1890/91 
herrühren. Schiedsr. 3 Kommissare, von denen je einer von den 
Präsidenten der im Streit liegenden Republiken, der dritte von 



— 147 — 

diesen beiden, oder in Ermangelung einer Uebereinstimmung 
vom Präsidenten der Schweizer Eidgenossenschaft ernannt wird. 
25 Reklamationen bis 1894 erledigt, über den Abschluss der 
weiteren Arbeiten noch nichts bekannt. 

159. Frankreich^ Grossbritaniiieii. 21. Nov. 1892. Protest 
der französischen Regierung gegen die von Sansibar einem 
Privatmann erteilte Konzession der Münzprägung. Der Protest 
richtete sich gegen England, dessen Schutzstaat Sansibar war. 
Schiedsr. Richard Biddulph Martin. Urteil 19 Juli 1893, nicht 
veröffentlicht. 

160. Ecuador, Vereüiigte Staaten. 28. Febr. 1893. Ver- 
haftung eines amerikanischen Bürgers unter der Beschuldigung 
der Teilnahme an einem Komplott. Schiedsr. diplomatischer 
Vertreter Englands bei der Republik Ecuador. Erledig^ung in- 
folge eines Vergleiches. 

161. Chile, Grossbritannieii. 26. Sept. 1893. Entschädigung 
englischer Bürger aus dem chilenischen Bürgerkriege von 1891. 
Schiedsr. 3 Kommissare, je einer von den Parteien, der dritte 
durch diese beiden. UrteU 4. März 1896 erledigte loi Rekla- 
mationen. 

162. Grossbritannien, Transyaal. 11. Juli 1894. Bestim- 
mungen der südafrikanischen Republik über die Einwanderung 
von Kulis, die die englische Regierung auf die Eingeborenen 
Engliscfh-Indiens nicht anwendbar bezeichnete. Schiedsr. Ober- 
richter des Oranjefreistaates. Urteil Bloemfontein zu gunsten 
Transvaals. 

163. Honduras, Nicaragua. 7. Okt. 1894. Grenzbestunmun- 
gen. Sdiiedsr. gemischte Kommission, mit Rekurs an ein Schieds- 
gericht von drei Mitgliedern, von denen je einer von den beiden 
Parteien, der dritte von den beiden erwählten Richtern aus dem 
bei Guatemala akkreditierten diplomatischen Korps zu bestimmen 
ist. Im Falle eine Einigung nidht erzielt werden kann, soll die 
spanische Regierung den Oberrichter ernennen. Die Sache ist 
noch anhängig. 

164. Chile, Frankreich. 19. Okt. 1894. Entschädigungs- 
ansprüche französischer Bürger aus dem chüenischen Bürger- 
kriege 1891/92. Schiedsr. 3 Mitglieder, von denen je eines von 
den Präsidenten der streitenden Staaten und das dritte von den 

10«' 



— 148 — 

beiden Staaten gemeinsam zu ernennen bt. Vergleich vom 2. Fe- 
bruar 1896. 

165. Grossbritannien, Portugal. 7. Febr. 1895. Grenz- 
streitigkeiten über das Plateau von Manida am Zambesi. Schiedsr. 
Paul Honor^ Vigliani, italienischer Senator und Staatsminister. 
Urteil Florenz, 30. Jan. 1897, fixierte die Grenzen. 

166. Honduras, San Salvador, i. März 1895. Grenzstreitig- 
keiten. Sdhiedsr. wie bei No. 163. .1900 noch anhängig. 

167. Onatemala, Honduras. Grenzstreitigkeiten. Sdhiedsr. 
2 Kommissare*. Falls diese nidht zu einer Einigung gelangen 
sollten, ist die freundliche Verständigung der beiden Regienmgen, 
oder das Urteil eines der Präsidenten der Republiken von San 
Salvador, Nicarag^ua oder Costa Rica, eventuell des Königs von 
Spaniens oder eines Präsidenten der südamerikanischen Re- 
publiken vorgesehen. Die Arbeiten sind anscheinend noch nicht 
begonnen. 

168. Guatemala, Mexiko, i. April 1895. Okkupation des 
westlichen Ufers des Rio Lancantimi durch die bewaffnete Macht 
Guatemalas. Das Recht zu dieser Okkupation wurde anerkannt, 
doch erklärte sich die Regierimg von Guatemala bereit, die 
mexikanischen Bürger zu entschädigen. Die Höhe der Ent- 
schädigungen soll das Schiedsgericht entscheiden. Schiedsr. spa- 
nischer Gesandter in Mexiko. Urteü 15. Jan. 1898. 

169. Grossbritannien, Niederlande. 16. Mai 1895. Ent- 
schädigung für die ungerechtfertigte Gefangennahme eines eng- 
lischen Schiffskapitäns. Schiedsr. Professor F. de Martens, der 
auf Wunsch der Parteien vom Kaiser von Russland bezeichnet 
wurde. Urteil 13. Febr. 1897 zu gunsten der Reklamanten. 

170. Haiti, San Domingo. 3. Juli 1895. Grenzstreitigkeiten 
Schiedsr. der Papst. Näheres noch nicht ermittelt. 

171. Chile, Schweden-Norwegen. 6. Juli 1895. Forde- 
rungen schwedisch-norwegischer Staatsangehöriger aus im chile- 
nischen Bürgerkrieg erlittenen Verlusten. Schiedsr. das englisch- 
chilenische Tribunal (siehe No. 161). Urteil 4. März 1896. 

172. Bolivien, Peru. 26. Aug. 1895. Militärische Ueber- 
fälle bolivianischen Gebietes. Die geforderten Entschädigungen 
wurden geleistet, die Erweisung von Ehrenbezeugungen der 
bolivianischen Fahne verweigert. Dieser Pimkt bildete Gegen- 



— 149 — 

stand der schiedsrichterlichen Entscheidung. Schiedsr. Brasilien. 
1900 noch anhängig. 

173. Grossbritannien, Nicaragua, i. Nov. 1895. Vorgehen 
Nicaraguas gegen englische Untertanen, die sich an einem 
Aufstand beteiligten. England verweigerte jede Beteiligimg 
an einem Schiedsspruch imd okkupierte nach vorher- 
gegangenem Ultimatum Corinto. Durch Vermitte- 
lung der zentralamerikanischen Republiken und der Vereinigten 
Staaten gab Nicaragua nach imd verpflichtete sich zu Ent- 
schädigfungen, die durch ein Schiedsgericht festgesetzt werden 
sollten. Schiedsr. 3 Mitglieder, je eines durch die beiden Staaten, 
das dritte, ein Jurist, sollte von den beiden Gewählten gemeinsam, 
im Falle das nicht möglich, vom Schweizer Bundespräsidenten 
unter den nichtamerikanischen Staatsangehörigen gewählt werden. 
Näheres imermittelt. 

174. Brasilien, Italien. 3. Dez. 1895. Forderungen italie- 
nischer Bürger an die brasilianische Regierung. Schiedsr. Prä- 
sident der Vereinigten Staaten. Die Abmachung wurde von der 
brasilianischen Nationalversanmüung nicht ratifiziert und durch 
Vergleich 19. Nov. 1895 erledigt. 

175. Deutschland, Haiti. 1895. Forderungen deutscher 
Untertanen an die Regierung von Haiti. Schiedsr. ebenso wie 
oben No. 147 imd No. 148. Urteil ebenso wie oben. 

176. Grossbritannien, Frankreich. 15. Jan. 1896. Fest- 
setzimg der Grenze am imteren Niger. Schiedsr. eine gemischte 
Konunission. Ergebnis die Konvention vom 14. Juni 1898 zu 
Paris; ratifiziert 13. Jxmi 1899. 

177. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Febr. 1896. 
Entschädigung für seitens Amerika beim Robbenfang beschlag- 
nahmte englische Schiffe. Diese schiedsgerichtliche Erledi- 
gung schliesst sich an den Behringmeerstreit an (No. 156). 
Schiedsr. 2 Kommissare, die im Falle der Uneinigkeit sich an 
ihre Regierungen zu wenden haben. Falls diese sich nicht ver- 
ständigen können, sollen sie gemeinsam:, eventl. mit dem Schweizer 
Bimdespräsidenten, einen Oberrichter wählen. Urteil Victoria, 
27. Dez. 1897. 

178. Brasilien, Italien. 12. Febr. 1896. Entschädigimg 
italienischer Staatsangehöriger für Requisitionen der brasilia- 
nischen Behörden während der Feindseligkeiten gegen die föde- 



— ISO - 

ralistischen Truppen. Schiedsr. 2 Kommissionen, die eine für 
den Staat Rio Grande, die andere für den Staat Santa Ca- 
terina. Beide wurden gebüdet durch den Gouverneur des be- 
treffenden Staates imd den Konsul Italiens mit eventl. Rekurs 
an den deutschen Konsul. Auf Grund der Entscheidungen des 
Schiedsgerichtes kam i8. Juni 1898 ein Arrangement zustande. 

179. Gosta-Bica, Nicaragna. 27. März 1896. Technische 
Durchführung der Grenzregulierung. Schiedsr. ein von dem 
Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannter Ingenieur, der in 
Streitfällen der Demarkationskommission zu entscheiden hatte. 
£r traf von 1897 bis 1900 5 Entscheidimgen. 

180. Argentinien, Chile. 17. AprU 1896. Grenzstreitig- 
keiten über die TeUungslinie der Anden und die Ufer der 
Magelhaensstrasse. Die Streitigkeiten führten zu starken und 
langwierigen Differenzen. Schiedsr. Königin von England. Ur- 
teil durch den König Eduard von England, Nov. 1902. 

181. Kolumbien, Grogsbritannien. 31. Juli 1896. Streitig- 
keiten einer englischen Eisenbahnbau-Gesellschaft mit den ko- 
lumbischen Behörden. Schiedsr. drei vom Schweizer Bimdesrat 
zu bezeichnende Juristen. 

182. Gosta-Biea, Kolumbien. 4. Nov. 1896. Grenzstreitig- 
keiten. Schiedsr. 3 Mitglieder, ernannt von Felix Faure, Präsi- 
dent der französischen Republik. Z. Zt. noch anhängig. 

183. Frankreich, DeutBchland. 1897. Grenzstreit über das 
Hinterland von Togo. Schiedsr. gemischte Kommission. Urteil 
II. Juli 1897. 

184. Japan, Hawai. 1897. Streit über die Japanesenein- 
wanderung auf den Sandwichsinseln. Schiedsr. 2 Kommissare, 
die einen Oberrichter wählen. Urteil hinfällig. Die Annexion 
der Inseln durch Amerika imterbrach wahrscheinlich die Ver- 
handlungen. 

185. Grossbritannien, Vereinigte Staaten. 30. Jan. 1897. 
Grenzfeststellung zwischen Alaska und den engUschen Be- 
sitzungen. Schiedsr. gemischte Kommission von 4 Mitgliedern. 
Oberrichter Lord Alvestone. Urteil 20. Okt. 1903 zum grössten 
Teü zu gimsten der Vereinigten Staaten. Der Urteilsspruch 
erregte in Kanada grosse Unzufriedenheit, wurde aber doch 
akzeptiert. 

186. G^ossbritannien, Deutschland. 1897. Forderungen der 



— isi — 

Gebrüder Dennhardt an die Regierung von Südafrika. Schiedsr. 
eine Kommission zu Sansibar. Ansdieinend noch anhängig, 

187. Chile, Frankreich. ? ? 1897. Forderungen eines fran- 
zösischen Reeders. Schiedsr. Biest Gana, Decrais, Edmond Mon- 
son. Urteil zu gunsten des Reklamanten. Näheres nicht ermittelt. 

188. Vereinigte Staaten, Slam. ? ? 1897. Tätlichkeiten 
gegen einen amerikanischen Konsul. Schiedsr. John Barrett imd 
Pierre Orts. Urteil zu Chiengmai, 20. Sept. 1897, bestimmte die 
Bestrafung der Schuldigen und forderte den Ausdruck des offi* 
ziellen Bedauerns seitens der siamesischen Regierung. 

189. GroBsbritannien, Venezuela. 1896. Grenzstreitigkeiten 
in Guayana. Nur durch eine Intervention der Vereinigten Staaten 
wurde der Krieg vermieden. Schiedsr. 5 Juristen, wovon zwei 
von England, zwei im Namen Venezuelas vom Präsidenten und 
dem obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der dritte 
von den vier gewählten Schiedsrichtern, eventl. vom König 
von Schweden-Norwegen zu erwählen sind. Urteil vom 3. Okt. 
1899 zu Paris. 

190. Vereinigte Staaten, Mexiko. 2. März 1897. Be- 
schwerden zweier amerikanischer Bürger gegen die Massnahmen 
der amerikanischen Behörden. Schiedsr. argentinischer Vertreter 
in Madrid. Urteil Madrid, 19. Nov. 1897, verwarf die An- 
sprüche der Reklamanten. 

191. Brasilien, Frankreich. 10. April 1897. Streitigkeiten 
um die Grenze von Guayana. Feststellung über den im Utredhter 
Vertrag von 17 13 erwähnten Fluss Oyapoc. Schiedsr. Schweizer 
Regierung. Urteil Bern, i. Dez. 1900, zu gunsten Brasiliens. 

192. Chile, Frankreich. 3. Juli 1897. Privatforderungen 
eines französischen Bürgers aus Verträgen mit der chilenischen 
Regierung. Schiedsr. Eduard H. Strobel. Urteil durch An- 
nahme eines Ausgleiches mit den Erben des Reklamanten hin- 
fällig geworden. 

193. Lippe-Schanmbnrg, Lippe-Biesterfeld. 1897. Erbfolge- 
streit der beiden Häuser in bezug auf den Thron von Lippe- 
Detmold. Schiedsr. durch Vermittelimg des deutschen Reichs- 
kanzlers, der König von Sachsen. Urteil Juli 1897 zu gunsten 
Lippe-Biesterfelds. 

194. Vereinigte Staaten, Haiti. 1897. Forderungen eines 



- 152 - 

amerikanischen Bürgers. Schiedsr. 1897 von Haiti vorgeschlagen, 
von den Vereinigten Staaten akzeptiert. Näheres imbekannt. 

195. Vereinigte Staaten, Slam. 26. März 1897. Entschädi- 
-gungsfordenmgen eines amerikanischen Bürgers für die Ge- 
fährdung der ihm gewährten Konzessionen. Schiedsr. Nikolas 
V. Haasen, Generalkonsul von Grossbritannien in Shanghai. 
Urteil 21. Mai 1898 zu gunsten der Erben des Reklamanten, 

196. Griechenland, Türkei. 22. Nov. 1897. Differenzen 
über die laut Friedensvertrag vom 22. Nov. 1897 zu errichtende 
Konsular-Konvention. Schiedsr. Vertreter der Grossmächte in 
Konstantinopel. Entscheidung durch Formulierung der Kon- 
vention, 20. März 1901. 

197. Guatemala, Italien. 18. März 1898. Entziehung des 
Lehramtes, das eine Italienerin in Guatemala bekleidete. Schiedsr. 
F. Garcia Gomez de la Serna, ernannt vom König von Spanien. 
Urteü 12. Oktober 1898, Madrid, gewährt der Reklamantin 
ca 10 0/0 ihrer Fordenmgen. 

198. Belgien, Grossbritannien. 19. März 1898. Entschädi- 
gung wegen Einspemmg und Ausweisung eines englischen Unter- 
tanen in Belgien. Schiedsr. Arthur Desjardin, Generaladvokat 
des französischen Kassationshofes. UrteU Paris, 26. Dez. 1898, 
Abweisung der Forderung. 

199. Ecuador, Italien. 28. März 1898. Ausweisung italie- 
nischer Klosterbrüder aus Ecuador. Schiedsr. 2 Kommissare mit 
der Befugnis, im Falle der Uneinigkeit einen dritten zu ernennen. 
Urteil nicht ermittelt. 

200. Chile, Peru. 16. April 1898. Chile verpflichtete sich 
im Friedensvertrag von 1883, in den von Peru abgetretenen 
Provinzen über deren endgültige Zugehörigkeit binnen zehn 
Jahren ein Plebiszit zu veranstalten. Die Veranstaltimg des 
Plebiszits unterblieb. Schiedsr. Königin-Regentin von Spanien. 
Das chUenische Parlament verlangte eine andere Fassung der 
Konvention. Die Sache ist 1900 noch in der Schwebe. 

201. Costa-Rica, Republik Zentral- Amerika. 26. AprU 
1898. Gegenseitige Reklamationen brachten die beiden Länder 
an den Rand eines Krieges. Guatemala intervenierte. Schiedsr. 
3 Kommissare, je einer von den streitenden Parteien imd der 
Republik Guatemala. Wegen Auflösung der Republik von Zen- 
tral-Amerika scheint das Abkommen nicht ratifiziert zu sein. 



— 153 — 

202. Yereiiilgte Staaten, Pem. 17. Mai 1898. Tätlichkeiten 
gegen Person und Besitz eines amerikaniscfaen Bürgers. Schiedsr. 
Samuel H. Strong, Richter am obersten Gerichtshof von Kanada. 
Urteil vom 15. Okt. 1898 setzte die Entschädigungssimune fest. 

203. Argentinien, Chile. 2. Nov. 1898. Weitere Grenz- 
regulierungen in Ergänzung der in No. 180 erwähnten Streitig- 
keiten. Schiedsr. ein chilenischer, ein argentinischer Delegierter 
und der Vertreter der Vereinigten Staaten in Argentinien. Urteil 
erfolgte nicht, nur ein Protokoll über das Ergebnis der Be- 
ratungen wurde niedergelegt. 

204. Grossbritannien, Bnssland. 1898. Entschädigungs- 
ansprüche für die Aufbringung kanadischer Schiffe im Behring- 
meer. Schiedsr. Professor Rivier in Brüssel, nach dessen Tod 
Professor Matzen, Kopenhagen. Zur Zeit noch anhängig. 

205. Grossbritannien, Frankreich. 14. Febr. 1898. Weitere 
Grenzregulierungen am Niger. Schiedsr. eine gemischte Kom- 
mission. Anscheinend noch anhängig. 

206. Grossbritannien, Brasilien. 6. Nov. 1901. Streit über 
die Guayana-Grenze. Schiedsr. italienischer Senator Visconti- 
Venosta. Urteü 15. Febr. 1904 zu Rom regelt die Grenzlinie. 

207. Grossbritannien, Deutschland, Vereinigte Staaten. 
1899. Schwierigkeiten auf Samoa infolge der Thronfolgestreitig- 
keiten und des daraus entstandenen Bürgerkrieges. Schiedsr. 
die von den drei interessierten Mächten eingesetzte „gemischte 
Samoa-Kommission**, bestehend aus Mr. C. N. E. Eliot für Eng- 
land, Bartlett Tripp, ehemaligem Gesandten in Oesterreich, für 
die Vereinigten Staaten, Baron v. Stemberg, Sekretär bei der 
Washingtoner Gesandschaft, für Deutschland. UrteU Washing- 
ton, 2. Dez. 1899. 

208. Deutschland, Grossbritannien, Vereinigte Staaten. 
7. Nov. 1899. Verletzung der Interessen deutscher Ansiedler 
durch die Folgen der Ausschiffung englbcher und amerikanischer 
Seeleute auf Samoa. Die Regierungen von London und New- 
York verweigerten Entschädigung, mit dem Hinweis, dass die 
Landung ihrer Streitkräfte absolut unumgänglich war, lun ihre 
von den Rebellen bedrohten Landsleute wirksamer zu schützen. 
Schiedsr. König Oskar von Schweden und Norwegen. Dieser 
wählte den Minister Hagerup, den Dr. Annerstedt und v. Ceder- 



— 154 — 

krantz zu Hilfskräften. Urteil Okt. 1902 zu gunsten Deutsch- 
lands. Die Entschädigungssumme belief sich auf i 250 000 Frcs. 

209. GroBsbritannieii, Honduras. 20. März 1899. Anhal- 
timg eines englischen Schiffskapitäns durch die Hafenbehördeo 
von Roatän im Juli 1892. Schiedsr. interimbtischer Geschäfts- 
träger der Vereinigten Staaten in Guatemala. Urteil zu Guate- 
mala, 18. April 1899, bewilligte einen kleinen Teil der geforderten 
Entschädigungssumme. 

210. Italien, Fem. 25. Nov. 1899. Entschädigung für die 
seitens der italienischen Staatsangehörigen im peruvianischeD 
Bürgerkrieg 1894/95 erlittenen Verluste. Schiedsr. Vertreter 
Spaniens in Peru. Urteü unermittelt. 

211. Vereinigte Staaten, Guatemala. 23. Febr. 1900. For- 
derungen eines amerikanisdien Bürgers. Schiedsr. und Urteil 
unermittelt. 

212. Vereinigte Staaten, Nicaragua. 22. März 1900. Kon- 
fiskation von Schiffen und Gütern amerikanischer Bürger. 
Schiedsr. General E. P. Alexander. Urteil noch nicht ergangen. 

213. Bolivien, Chile. Entschädigung bolivianischer Bürger 
für Verluste im Kriege mit Chile 1891/92. Schiedsr. Vertreter 
Grossbritanniens in Chüe. Das Verfahren ist noch anhängig. 

214. Vereinigte Staaten, Bassland. 8. Sept. 1900. Kape- 
rimg amerikanischer Schiffe durch russische Kreuzer während 
des Robbenfang-Zwistes im Behringmeer 1892. Schiedsr. T. M. 
C. Asser, Mitglied des niederländischen Staatsrates. Urteil 
29. Nov. 1902 im Haag. 

215. Vereinigte Staaten, San Salvador. 19. Dez. 1901. Ent- 
schädigtmgsforderungen einer amerikanischen Handelsgesellschaft 
infolge der Aneignimg ihrer Konzessionen seitens der Regierung 
von San Salvador. Objekt eine halbe Million Dollar. Schiedsr. 
Oberrichter von Kanada, Henry Strong, Oberrichter von San 
Salvador, David Castor, Don Dickinson von Detroit. Urteil 
8. Mai 1902 gewährte den Interessenten eine Entschädigung von 
523 178 Dollar. 

216. Italien, Peru. 1901. Interpretation eines Artikels des 
Handels- und Sdhiffahrtsvertrages von 1874. Schiedsr. Winkler, 
Präsident des Schweizer Bundesgerichts. Die Parteien sollten 
ihre Schriftsätze bis zum 20. Nov. 1901 einreichen. Zur Zeit 
noch anhängig. 



— 155 - 

217- Grossbritannieiif Frankreich. 3. Aug. 1901. Ent- 
schädigungsansprüche Englands anlässlich des Renkontres eines 
französischen Detachements mit englischen Truppen in Waima. 
Schiedsr. Baron Lambemx)nt. Urteil Brüssel, 15. Juli 1902, 
Frankreich zahlt 90CX) Lstr. für die Opfer von Waima. 

218. Grossbritannien, Frankreich. 3. Aug. 1901. Kape- 
rung des französischen Schiffes „Sergeant Molamine*' durch 
die englischen Behörden am Niger. Schiedsr. Mr. Lambermont 
in Brüssel. Urteil 15. März 1902. England zahlt 6500 Lstr. 
an Frankreich. 

219. Oesterreich, Ungarn, 25. Jan. 1897. Grenzstreitig- 
keit über die Zugehörigkeit des Gebietes „Meerauge". Schiedsr. 
Dr. Winkler, Präsident des Schweizer Bimdesgerichtes. Urteil 
13. Sept. 1902 zu gunsten Oesterreichs. 

220. Grossbritannien, Türkei. 1902. Streit um das Hinter- 
land von Aden und dessen Grenze an das Vilajet Yemen. 
Schiedsgericht 1902 im Prinzip anerkannt. Näheres unermittelt. 

221. Mexiko, Vereinigte Staaten. 2. Mai 1902. Streit um 
die Rente der kalifornischen Kirchengüter. Schiedsr. Haager 
Schiedsgericht: Sir Ed. Fry, Professor Martens, Guaruschelli, 
Ridhter am italienischen Kassationshof, Savomin Lohmann. 
Diese wählten Professor Matzen-Kopenhagen als Oberrichter. 
UrteU 14. Okt. 1902. Mexiko bezahlt i 420 682 Dollar und eine 
Rente von 43051 Dollar an die Vereinigten Staaten. 

222. Italien, Guatemala. 1902. Verschiedene Ansprüche 
italienischer Untertanen. Schiedsr. Präsident Loubet. Noch an- 
hängig. 

223. Japan, Deutscliland, Frankreich, Grossbritannien. 
28. Aug. 1902. Streit um die Berechtigung Japans, den unbeweg- 
lichen Besitz der Ausländer besteuern zu können. Schiedsr. 
das Haager Schiedsgericht, zwei Richter, Graf Motone, japa- 
nischer Gesandter in Paris, für Japan, Professor Renault für 
die anderen Mächte. Die beiden Richter wählten den Pro- 
vinzialgouvemeiu* M. G. Gram (Norwegen) als Oberrichter. Die 
Verhandlungen begannen am 26. Nov. 1904. Der Streit ist noch 
anhängig. 

224. Grossbritannien, Italien. 1902. Grenzbestimmungen im 
Sudan. Näheres \mermittelt. 



- 156 - 

225. Deutschland, GrossbHtannien. 1902. Grenzfragen im 
Westen des Victoria-Sees. Näheres noch imbekannt. 

226. Grossbritannien, Niederlande. 1902. Grenzfragen 
zwischen Britisch-Guayana und Holiänd.-Guayana. Näheres noch 
unermittelt. 

227. Grossbritannien, Russland. 1902. Tientsin- Angelegen- 
heit. Differenz über den Besitz des Gebietes von Chi-Chia-Lon. 
Schiedsr. Zolldirektor Detring. Urteil 1903 spricht der Eisen- 
bahngesellschaft von Tientsin das Gebiet gegen eine an den 
Prinzen Su zu zahlende Entschädigung zu. 

228. Frankreich, Marokko. 1902. Grenzbestimmungen 
zwischen Marokko und Algier. 

229. Frankreich, Venezuela. 19. Febr. 1902. Entschädi- 
gungsansprüche französischer Bürger für die während des Auf- 
standes von 1892 erlittenen Verluste. 2 Schiedsrichter, Castillo, 
Oberrichter. 

230. China, die europäischen Mächte. 1902. Auf Veran- 
lassung von China forderten die Vereinigten Staaten die Mächte 
auf, sich zu entscheiden, ob die Frage auf Zahlung der chine- 
sischen Kriegsentschädigung in Gold oder Silber dem Haager 
Schiedsgerichtshofe unterbreitet werden solle. Bis jetzt hat nur 
Deutschland zugestimmt. 

231. Vereinigte Staaten, Venezuela. 1903. Regelung aller 
noch nicht erledigten Reklamationen amerikanischer Bürger 
gegen Venezuela. Schiedsr. 2 Kommissare, je einer von den 
Präsidenten der beiden Länder ernannt, mit dem Rechte der 
Wahl eines Oberrichters. 

232. Vereinigte Staaten, San Domingo. 1903. Differenzen 
der amerikanischen „San Domingo Improvement Company** mit 
der Regierung von San Domingo. Uebereinkommen zu einem 
Schiedsgericht 1903. Noch tmerledigt. 

233. Schweden-Norwegen, Venezuela. 1903. Private For- 
derungen von Staatsangehörigen beider Länder an Venezuela. 
Schiedsr. R. Gaytor de Ayala, spanischer Gesandter in Carracas, 
ernannt vom König von Spanien. 

234. Venezuela. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 
Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Mexiko, 
Holland, Schweden-Norwegen. 13. Febr. 1902. Entscheidung 



— 157 — 

darüber, ob Deutschland, England und Italien Anspruch auf 
bevorzugte Bezahlung von 30 0/0 der von Venezuela deponierten 
Zolleingänge besitzen. Schiedsr. Haager Schiedsgericht Der 
Zar hat drei Richter zu ernennen. Er ernannte den russischen 
Justizminister Murawiew, Professor Martens (Petersburg), Pro- 
fessor Lammasch (Wien). Urteil 22. Febr. 1904 zu gunsten der 
verbündeten Mächte Deutschland, England und Italien. 

235. Tfirkei, Verwaltang der ottomanischen Schuld. 1903. 
Entsdheidung über eine Zusatzdividende von 1/4 0/0 für die tür- 
kischen Rententitel. Schiedsr. Lord Alverstone, Lord-Ober- 
ridhter von England. Anhängig. 

236. Grossbritannien, Portugal. 12. Aug. 1903. Festsetzung 
der Grenzen von Barotseland. Schiedsr. König von Italien. 
Anhängig. 

237. Italien, Peru. 1903. Differenzen bezüglich der Aus- 
legimg der Artikel 18 des Freundschafts- und Handelsvertrages 
vom 23. Dez. 1874. Schiedsr. Dr. Winkler, Präsident des 
Schweizer Bimdesgerichts. Urteil Nov. 1903. 

238. Grossbritannien, Portugal. 1904. Grenzbestimmungen 
zwisdhen Süd-, Nord-, Ost-Rhodesia imd Portug. -Ost- Afrika. Ge- 
mischte Konmiission soll eingesetzt werden. 

239. Vereinigte Staaten, San Salvador. 15. März 1902. 
Forderung einer Entschädigung seitens der Frau Rosa Gelb- 
trank für ihr durch Insurgenten konfiszierte Waren. Schiedsr. die- 
selben wie No. 215. Die Forderung wurde durch Urteil vom 
2. Mai 1902 abgewiesen. 

240. Schweden, Norwegen. März 1904. Streitigkeit über 
die Meeresgrenze beider Länder beim Eingang des Christiania- 
Fjords. Schiedsr. von jedem Lande zwei Schiedsr., die zu- 
sammen einen fünften ernennen, der für den Fall, dass eine 
Einigkeit nicht erzielt werden kann, von einem fremden Staats- 
oberhaupt ernannt werden soll. 

241. Ecuador, Peru. März 1904. Grenzstreitigkeiten. 
Schiedsr. König von Spanien. 



IV. 

Die Haager Konferenz und ihre 

Ergebnisse. 

Das Zarenmanifest. — Zur Geschichte des Zarenmani- 
festes. — Die Aufnahme des Zarenmanifestes. — Das zweite 
Rundschreiben Murawiews. — Das Programm. — 
Zusammentritt der Konferenz. — Einladung. — Er- 
öffnungssitzung. — Beteiligung der Staaten und deren Haupt- 
delegierte. — Die Arbeitseinteilung. — Der Schlussakt und 
sein Inhalt. — Die Arbeiten. — Rüstungsbeschrän- 
kungen. — Schicksal des Vorschlags zur Rüstungsbeschrän- 
kung. — Abkommen zur friedlichen Beilegung 
internationaler Streitigkeiten. — Einleitung. — 
Gute Dienste und Vermittlung. — Internationale Untersuchungs- 
kommissionen. — Internationale Schiedsgerichts- 
barkeit. — I. Schiedsgerichts Justiz. — Kompetenz des Schieds- 
gerichtes. — Obligatorisch oder fakultativ. — Bedeutung des 
Artikel 19. — II. Permanenter Schiedsgerichtshof. — Artikel 27. 
— III. Internationales Prozessverfahren. — Allgemeine Bestim- 
mungen. — Wortlaut der Konvention zur fried- 
lichen Beilegung internationaler Streitig- 
keiten. — Personalien des Schiedsgerichts- 
hofes. — Funktionierung des Schiedsgerichts- 
hofes. — I. Fall (Vereinigte Staaten, Mexiko). — II. Fall 
(Venezuelaaffäre). — Bedeutung des Urteils in der Venezuela- 
sache. — Graf Murawiew und Präsident Roosevelt über das 
Haager Schiedsgericht. — III. Fall (Japan, Europa). — Die 
Bedeutung der Konferenz und ihrer Institu- 
tionen. — Verschiedene Aeussenmgen über die Bedeutung 
der Konferenz. — Parallele zwischen der Entwicklimg des staat- 
lichen und des internationalen Rechtes. 



[Das Zarenmanifest.] 

Am 28. August 1898 wurde die gesamte zivilisierte 
Welt durch eine im Petersburger Regierungsboten erschie- 
nene Kundgebung überrascht. Der damalige Minister des 
Auswärtigen, der mittlerweile verstorbene Graf Murawiew, 
veröffentlichte in diesem Blatt ein Rundschreiben an die 
Mächte, das er einige Tage vorher an die am Petersburger 
Hof akkreditierten diplomatischen Vertreter übergeben 
hatte. Dieses Rundschreiben, das sich unter der Bezeich- 
nung „Zarenmanifest** einen Platz in der Geschichte sichern 
wird, hatte folgenden Wortlaut : 

„Die Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens und eine 
mögliche Herabsetzimg der übermässigen Rüstungen, welche 
auf allen Nationen lasten, stellen sich in der gegenwärtigen Lage 
der ganzen Welt als ein Ideal dar, auf das die Bemühungen 
aller Regierungen gerichtet sein müssten. Das humane und 
hochherzige Streben Sr. Majestät des Kaisers, meines erhabenen 
Herrn, ist ganz dieser Aufgabe gewidmet. In der Ueberzeugung, 
dass dieses erhabene Endziel den wesentlichsten Interessen und 
den berechtigten W^ünschen aller Mächte entspricht, glaubt die 
kaiserliche Regierung, dass der gegenwärtige Augenblick äusserst 
günstig dazu sei, auf dem Wege internationaler Beratung die 
wirksamsten Mittel zu suchen, um allen Völ- 
kern die Wohltaten wahren und dauernden 
Friedens zu sichern, und vor allem der fort- 
schreitenden Entwicklung der gegenwärtigen 
R ü s t u n gen ein Ziel zu setzen. Im Verlaufe der letzten 
zwanzig Jahre hat der Wunsch nach einer allgemeinen Beruhi- 
gimg in dem Empfinden der zivUisierten Nationen besonders 
festen Fuss gefasst. Die Erhaltung des Friedens ist als Endziel 

11 



— l62 — 

der internationalen Politik aufgestellt worden. Im Namen des 
Friedens haben grosse Staaten mächtige Bündnisse miteinander 
geschlossen. Um den Frieden besser zu wahren, haben sie 
in bisher imbekanntem Grade ihre Militärmacht entwickelt, und 
fahren fort, sie zu verstärken, ohne vor irgend einem Opfer 
zurückzuschrecken. Alle ihre Bemühungen haben 
dennoch noch nicht das segensreiche Ergeb- 
nis der ersehnten Friedensstiftung zeitigen 
können. Da die finanziellen Lasten eine stei- 
gende Richtung verfolgen und die Volkswohl- 
fahrt an ihrer Wurzel treffen, so werden die 
geistigen und physischen Kräfte der Völker, 
die Arbeit und das Kapital, zum grossen Teile 
von ihrer natürlichen Bestimmung abgelenkt 
und in unproduktiver Weise aufgezehrt. Hun- 
derte von Millionen werden aufgewendet, um furchtbare Zer- 
störungsmaschinen zu beschaffen, die heute als das letzte Wort 
der Wissenschaft betrachtet werden xmd schon morgen dazu 
verurteilt sind, jeden Wert zu verlieren, infolge irgend einer 
neuen Entdeckung auf diesem Gebiet. Die nationale Kultur, 
der wirtschaftliche Fortschritt, die Erzeugung von Werten sehen 
sich in ihrer Entwicklung gelähmt imd irregeführt. Daher 
entsprechen in dem Masse, wie die Rüstungen 
einer jeden Macht anwachsen, diese immer 
weniger und weniger dem Zweck, den sich die 
betreffende Regierung gesetzt hat. Die wirt- 
schafüichen Krisen sind zum grossen Teil hervorgerufen durch 
das System der Rüstungen bis aufs äusserste, und die ständige 
Gefahr, welche in dieser Kriegsstoffansanmilimg ruht, machen 
die Armee unserer Tage zu einer erdrückenden 
Last, welche die Völker mehr und mehr nur mit 
Mühe tragen können. Es ist deshalb klar, dass, wenn 
diese Lage sich noch weiter so hinzieht, sie in verhängnisvoller 
Weise zu eben der Katastrophe führen würde, welche man zu 
vermeiden wünscht, und deren Schrecken jeden Menschen schon 
beim blossen Gedanken schaudern machen. Diesen un- 
aufhörlichen Rüstungenein Ziel zu setzen und 
die Mittel zu such en , dem Unheil vorzubeugen, 
das die ganze Welt bedroht, das ist die höchste 



— i63 — 

Pflicht, welche sich heutzutage allen Staaten 
aufzwingt. Durchdrungen von diesem Gefühl, hat Se. Ma- 
jestät geruht, mir zu befehlen, dass ich allen Regierungen, deren 
Vertreter am kaiserlichen Hofe akkreditiert sind, den Zu- 
sammentritt einer Konferenz vorschlage, welche sich 
mit dieser ernsten Frage zu beschäftigen hätte. Diese Konferenz 
würde mit Gottes Hufe ein günstiges Vorzeichen des kommen- 
den Jahrhunderts sein. Sie würde in einem mächtigen Bündel 
die Bestrebungen aller Staaten vereinigen, welche aufrich- 
tig darum bemüht sind, den grossen Gedanken 
des Weltfriedens triumphieren zu lassen über 
alle Elemente des Unfriedens und der Zwie- 
tracht. Sie würde zugleich ihr Zusammengehen besiegeln durch 
eine solidarische Weihe der Prinzipien des Rechts und der 
Gerechtigkeit, auf denen die Sicherheit der Staaten \md die 
Wohlfahrt der Völker beruht." 

Das war ein neuer Ton, der mit dieser Kundgebung 
in der politischen Welt erklang. Eine allgemeine Be- 
geisterung bemächtigte sich der Friedensfreunde, er- 
kannten sie doch in den Worten des Manifestes Geist 
von ihrem Geiste, eine von dem mächtigsten Mo- 
narchen, von dem Oberbefehlshaber der grössten Armee, 
herrührende Bestätigung ihrer Lehren, ihrer Propaganda. 

fZur Geschichte des Zarenmanifestes.] 

lieber den Ursprung dieser Kundgebung sind mittler- 
weile beglaubigte Mitteilimgen in die Oeffentlichkeit ge- 
drungen.i) Wir wissen heute, dass die Vorge- 
schichte dieses Zarenmanifestes bis zum Jahr 
1891 zurückreicht, wo der englische Premierminister 
Salisbury eine Aufstellung der Kosten der europäi- 
schen Militärrüstungen herstellen Hess und dieses vertrau- 
liche Schriftstück zuerst dem DeutschenKaiser über- 
mittelte. Seit dieser Zeit haben sich englische, französische 
und deutsche Politiker eingehend mit der Frage beschäftigt. 



1) Vergl. Stead, La Chronique de la Conference de la Haye 
1899. La Haye o. J. 

II* 



— i64 — 

wie die europäischen Rüstimgskosten zu vermindern seien 
und auch der König von Dänemark widmete diesen 
Betrachtimgen grosse Aufmerksamkeit. Er scheint zu- 
erst seinen Schwiegersohn, d«i Zaren, für das Problem 
interessiert zu haben. Der interparlamentarischen Kon- 
ferenz von 1896, die damals in Budapest tagte, wohnte 
ein Vertreter des russischen Ministeriimis des Auswärtigen 
bei und der Bericht, den dieser an den Zaren erstattete^ 
gab den weiteren Anlass dazu, dass dieser der Frage näher 
trat. Die Arbeiten Johann von Blochs, der wieder- 
holt Audienzen beim Kaiser von Russland gehabt hat, auch 
die Lektüre des Romans „Die Waffen nieder I" 
wirkten auf den Zaren weiter ein, und so entwickelte sich 
im Kopfe dieses Souveräns jener Ideengang, wie er sonst 
nur in den Zeitschriften und Versammlungen der Frie- 
densfreimde zum Ausdruck gelangte. Den weiteren 
Kreisen entzog sich dieser Vorgang und so war es eine 
vollkommene Ueberraschung, als das vorhin zitierte Ma- 
nifest erschien. 
[Die Aufnahme des Zarenmanifestes.] 

Die Aufnahme dieser russischen Kund- 
gebung war eine sehr geteilte. Die Friedensfreunde 
triumphierten und sie waren die einzigen, die die Be- 
deutung der Kimdgebung wirklich zu schätzen wussten. 
Der grösste Teil der europäischen Presse erging sich in 
skeptischen Aeusserungen, ja sogar in Verdächtigungen 
gegen den XJrheber des Manifestes und über die Absichten 
der russischen Regienmg und prophezeite ihrem Vorhaben 
einen unfehlbaren Misserfolg. Die Diplomatie hingegen 
äusserte sich mit der jener Körperschaft eigenen Höf- 
lichkeit, die nichtsdestoweniger eine kühle Reserve durch- 
blicken liess. Die Tatsachen selbst schienen der Kund- 
gebung wenig günstig ru sein. Der Faschodazwischenfall, 
der gerade in jene Zeit fiel, erregte die Gemüter in Eng- 
land und Frankreich in hohem Grade, man fuhr in diesen 
Ländern fort, die Rüstungen zu vermehren und auch in 



- i65 - 

Deutschland wurde die Präsenzstärke der Armee um 26 000 
Mann erhöht. 
[Das zweite Rundschreiben Murawiews.] 

Die zweite Kundgebung des Ministers 
Murawiew vom 11. Januar 1899 konnte allerdings die 
beifällige Aufnahme und die sympathische Beantwortung 
des kaiserlichen Manifestes vom 29. August bestätigen, 
verfehlte jedoch nicht, auf die Ungewissheit der Lage 
hinzuweisen und die Frage aufzuwerfen, ob die Mäthte 
unter den obwaltenden Umständen den Zeitpunkt für die 
internationale Besprechung der im Rundschreiben vom 24. 
August ausgedrückten Gedanken für günstig erachteten. 

Die Folge dieser Bedenken war, dass in derselben 
Note, um die Mächte trotz der ungünstigen Situation 
dennoch zu einer Besprechung zu veranlassen, ein Pro- 
gramm aufgestellt wurde, das sich als eine starke Ver- 
wässerung der ursprünglich aufgestellten Gesichtspunkte 
darstellte. 

[Das Programm.] 

In acht Punkten wurde dieses Programm entwickelt. 
Sechs davon galten der Reglementierung des Krieges 
und nur in zwei Punkten wurde den neuen Ansichten 
über die Rüstungsverminderung und die friedliche Schlich- 
tung für internationale Streitigkeiten Raum gegeben. 

Im ersten Punkte dieses Programmes wurde ein Ueber- 
einkommen zur Innehaltung der Rüstungen für eine be- 
stimmte Frist vorgeschlagen imd eine vorläufige Unter- 
suchung über die Wege, in welchen in Zukunft sogar 
eine Verminderung der Effektivstärken und der Heeres- 
budgets zu erreichen wäre. 

Es handelte sich dabei, wie man sieht, nicht mehr 
um eine Abrüstung, sondern lediglich um die Erörterung 
eines Rüstungsstillstandes und femer lediglich 
um die theoretische Erörterung über eine eventuelle künf- 
tige Abrüstung. 

In Punkt 8 wurde dennoch ein wichtiges pazifistisches 



— i66 — 

Postulat in das Programm aufgenommen. Dieser Pro- 
grammpunkt lautete: 

„Grundsätzliche Annahme der guten Dienste der Ver- 
mittelung imd des fakultativen Schiedsgerichtsverfahrens 
in dazu geeigneten Fällen zu dem Zwecke, bewaffnete 
Zusanmienstösse zwischen den Völkern zu vermeiden; Ver- 
ständigimg in betreff der Anwendungsweise dieser Mittel 
imd Aufstellung eines einheitlichen Verfahrens für ihre 
Anwendung." 

Mit diesem Punkte war die Gelegenheit gegeben, eine 
einschneidende Aenderung in die internationalen Be- 
ziehungen der Völker einzuführen und die seitens der 
Pazifisten daran geknüpften Hoffnungen wurden auch 
nicht getäuscht. 

Ich unterlasse es, hier die eigentümlichen Erscheinungen 
zu charakterisieren, die sich nach dieser Veröffentlichung 
des Programms in der öffentlichen Meinimg Europas ab- 
spielten, die erhöhte Skepsis zu kritisieren, die sich breit 
machte und die fast feindselig zu nennende Haltung zu 
erörtern, die die Presse und ein grosser Teil der politischen 
Parteien in allen Ländern dazu einnahm. 
[Einladung.] 

Allen Anfeindungen zum' Trotz erliess am 6. April 1899 
der holländische Minister des Auswärtigen, Herr von 
Beaufort, die Einladung an die Mächte, an einer im Haag 
stattfindenden Konferenz teilzunehmen, wo auf Wunsch 
der russischen Regierung über die in den beiden Rund- 
schreiben gemachten positiven Vorschläge, sowie ange- 
regten Ideen, „jedoch mit Ausschluss von Beratungen 
über alles, was die politischen Beziehungen der Staaten 
untereinander oder die durch Verträge geschaffene Ord- 
nung der Dinge berührt," beraten werden sollte. Nach- 
dem noch einige Schwierigkeiten zu überwinden waren, 
so die Einladung des Papstes betreffend, gegen die die 
italienische Regierung protestierte und die Einladung der 
Transvaalrepublik betreffend, gegen die England Protest 



— i67 — 

einlegte, trat die Konferenz am i8. Mai 1899 im Haag 
im grossen Saale des historischen ,,Häus im Busch" zu- 

[£röf f nungssitzung. ] 

sanmien. Es war ein feierlicher Moment, als der hol- 
ländische Minister des Aeusseren die Vertreter von 26 Re- 
gierungen begrüsste imd zum ersten Mal offiziell die 
Bezeichnung Friedenskonferenz anwandte. Auf dem 
Balkon des Saales war ungefähr 1 5 Journalisten der Zutritt 
zu jener feierlichen Eröffnungssitzung gestattet worden 
jmd als einzige Frau, die jenem historischen Ereignbsie 
beiwohnte, befand sich auch Bertha von Suttner dort. Ich 
stand an ihrer Seite. Ich merkte den Schauer der Freude, 
der sie durchrieselte, als sie da unten das Ideal der Ver- 
wirklichung nahe sah, das ihr vorgeschwebt, als sie 
den Ruf „Die Waffen nieder 1** zum ersten Male in die 
Welt sandte. Auch ich war mir des historischen Momen- 
tes voll bewusst, dem ich beizuwohnen das Glück hatte 
und wie so mancher sich glücklich preist, irgend einer 
Schlacht beigewohnt zu haben, so preise ich nüch glück- 
lich, der Eröffnung der Haager Friedenskonferenz bei- 
gewohnt zu haben, die die Blätter der Geschichte zieren 
wird, wenn von den Blutopfern imserer Kriege nichts 
anderes mehr, als deren traurige Daten vorhanden sein 
werden. Damals fielen mir die Worte ein, die Goethe 
nach der Schlacht von Valmy geschrieben: „Von 
hier ab und heute geht eine neue Epoche der 
Weltgeschichte aus und ihr könnt sagen, 
ihr seid dabei gewesen!" 

[Die Beteiligung der Staaten und ihre Hauptdelegierten.] 

Die 26 Staaten, die sich an der Haager Konferenz be- 
teiligten, waren: Deutschland, Oesterreich-Ungam, Bel- 
gien, China, Dänemark, Spanien, die Vereinigten Staaten 
von Amerika, Mexiko, Frankreich, England, Griechenland, 
Italien, Japan, Luxemburg, Montenegro, Holland, Persien, 
Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Siam, Schweden 
und Norwegen, die Schweiz, die Türkei und Bulgarien. 



— i68 — 

Jeder Staat sandte eine ganze Delegation, die aus 
Diplomaten, militärischen Fachleuten und Völkerrechts- 
gelehrten bestand; insgesamt waren weit über hundert 
Personen versammelt. Darunter befanden sich Namen 
von hervorragendem Klang, so: Graf Münster, Baron 
Staal, SirPauncefoot, LeonBourgeois, Baron 
d'Estournelles, die Prof. Martens und Lam- 
masch, Mr. White und Mr. Holls, Asser, Che- 
valier Descamps, Beernaert, Rahusen, Graf 
Nigra, Graf Z a n i n i etc. Zimi Präsidenten wurde der 
russische Botschafter in London vonStaal ernannt, wäh- 
rend den Hauptdelegierten der übrigen Staaten die Würde 
von Vizepräsidenten zuerkannt wurde. 

[Die Arbeitseinteilung.] 

Es wurden aus der Mitte der Konferenz drei Kom- 
missionen gebildet. 

Die erste Kommission, unter dem Vorsitze 
des belgischen Senatspräsidenten Beernaert, hatte 
sich mit Punkt i — 4 des Programms zu befassen, 
also mit dem wichtigen Punkte der Rüstungsbeschrän- 
kungen und mit dem Verbot der Verwendung gewisser 
Zerstörungsnüttel während des Krieges. Diese Kommission 
gliederte sich wieder in eine mihtärische und in eine 
Marine-Unterkommission. Die erstere dieser Unterkom- 
missionen hielt 6, die letztere 7 Sitzungen ab, die gesamte 
erste Kommission 8 Sitzungen. 

Die zweite Kommission, xmter dem Vor- 
sitze des russischen Völkerrechtslehrers Prof. v. Mar- 
tens, hatte sich mit den Punkten 5 — 7 des Pro- 
gramms zu beschäftigen, die sich mit völkerrechtlicher 
Regulierung des Land- und Seekrieges befassten. Auch 
diese Konmiission teilte sich in zwei Unterkommissionen, 
deren erstere 5 Sitzungen, die zweite 12 Sitzungen ab- 
hielt; die gesamte Kommission hielt 4 Plenarsitzungen 
ab. Die erste Unterkommission beriet über die An- 
wendung der Genfer Konvention auf den Seekrieg, die 



— 169 — 

zweite befasste sich mit der Revision der Brüsseler Land- 
kriegsdeklarationen von 1874. 

Die dritte Kommission, unter dem Vorsitz 
des französischen Politikers Leon Bourgeois, hatte 
den wichtigsten Punkt des Progranmis, Punkt 8, über 
die friedliche Beilegung von Streitigkeiten ru beraten. 
Diese Konunission wählte ein besonderes Arbeitskomitee, 
das die Beschlüsse vorzubereiten hatte. Es hielt 18 Sitzun- 
gen ab, die Konmiission selbst 9. 

Plenarsitzungen der gesamten Konferenz fanden im 
ganzen 10 statt. 
[Der Schlussakt und sein Inhalt.] 

Das Gesamtresultat der Arbeiten dieser drei Kom- 
missionen zeitigte den Schlussakt, der am 29. Juli 
1899 unterzeichnet wurde. Er enthält 3 Konventio- 
nen, 3 Deklarationen, i Resolution und 
5 Wünsche und zwar : 

1. Konvention zur friedlichen Beilegung inter- 
nationaler Konflikte. (Von den Vereinigten Staaten, Ru- 
mänien und Serbien nur mit Vorbehalt ratifiziert). 

2. Konvention betreffend die Gesetze und Ge- 
bräuche des Landkrieges. (Von Schweden und Norwegen 
nicht ratifiziert). 

3. Konvention über die Anwendung der Grund- 
sätze der Genfer Konvention auf den Seekrieg. (Artikel 10 
dieser Konvention wurde seitens des Deutschen Reiches, 
Englands und der Vereinigten Staaten bei der Ratifikation 
ausgeschlossen). 

Die drei Deklarationen enthalten Ueberein- 
kommen : a. über das Verbot des Werfens von Geschossen 
imd Sprengstoffen aus Luftschiffen auf die Dauer von 
fünf Jahren, b. über das Verbot der Verwendimg solcher 
Geschosse, deren Zweck es ist, erstickende oder giftige 
Gase zu verbreiten, c. über die Verweniiung von Ge- 
schossen, die sich leicht im menschlichen Körper defor- 
mieren (Dum-Dum-Kugeln). 



— I70 — 

Alle drei Deklarationen hat England nicht unter- 
zeichnet, die beiden letzten auch die Vereinigten Staaten 
nicht, die dritte Erklärung auch Portugal nicht. 

Die gefasste Resolution hat den Wortlaut: 

„E ine Beschränkung der a^urzeit die 
ganze Menschheit bedrückenden Militär- 
lasten ist für die Förderung des materiel- 
len und moralischen Wohles der Mensch- 
heit höchst wünschenswert." 

Die fünf „Wünsche" beziehen sich: 

1. auf die Einberufung einer baldigen Konferenz zur 
Revision der Genfer Konvention. i) 

2. auf die Festsetzung der Rechte und Pflichten der 
Neutralen in einer neuen Konferenz, 

3. auf das Studium der Frage neuer Kanonen und Ge- 
wehre für den Seekrieg zum Zwecke eines Uebereinkom- 
mens über die Verwendung neuer Typs und Kaliber, 

4. auf das seitens der Regierungen vorzunehtnönde 
Studium über die Möglichkeit eines Ueber- 
einkommens betreffend die Beschränkung 
der Land- und Seeheere und der Kriegs- 
budgets, 

5. auf die Ueberweisung von Vorschlägen über die 
Unverletzlichkeit des Privateigentums im Seekriege an 
eine spätere Konferenz, 

6. auf die Vertagung des Vorschlags zur Regelung 
der Frage über das Bombardement von Häfen, Städten 
und Ortschaften durch Seestreitkräfte an eine spätere 
Konferenz. 

Die fünf letzten Wünsche sind einstimmig angenom- 
men worden. Die gesamte Konvention wurde nur von 
China und der Türkei nicht ratifiziert. 

^) Die Konferenz wurde vom Schweizer Bundesrat im Jahre 
1903 vorbereitet, dann aber vertagt. Im Jahre 1904 ergingen 
eben die Einladimgen, als der russisch-japanische Krieg aus- 
brach und eine neuerliche Vertagung eintreten musste. 



— 171 — 

[Die Arbeiten.] 

Die Arbeiten der Konferenz, soweit sie die 
Regelung des Krieges in Betracht ziehen, inter- 
essieren uns hier nicht weiter. Von Interesse ist denmach 
nur die Wirksamkeit der ersten Kommission, soweit sie den 
Punkt I des Programms berührte, nämlich die Rüstungs- 
beschränkung imd in erster Linie die Arbeiten der 
dritten Kommission in ihrem vollen Umfange. Diese 
letzteren bilden überhaupt den Kern der gesamten Arbeiten 
und den Fortschritt, der durch die Haager Konferenz für 
die Menschheit gezeitigt wurde. 

[Rüstungsbeschränkungen.] 

Die Arbeiten der ersten Kommission, so- 
weit sie sich auf die Rüstungsbeschränkungen 
bezogen, boten von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg. 
Die Haltung der Regierungen war nicht danach, um be- 
sondere Aussichten zu gestatten und gerade in den Tagen 
während der Haager Konferenz hielt der deutsche Kaiser 
seine Wiesbadener Rede in der er „ein scharf geschliffenes 
Schwert" als die beste Friedensgarantie erklärte. Ausser- 
dem waren es fast durchwegs Militärs, die die Frage 
zu beraten hatten und von ihnen konnte man naturgemäss 
keine besonderen Reformen erhoffen. „Es ist,'* so äusserte 
sich während der Konferenz ein Diplomat, „als ob man 
die Schuster über die Abschaffung der Stiefel beraten 
liesse." 

Der russische Vorschlag ging dahin, die 
Effektivstärke der Truppen, mit Ausnahme der Kolonial- 
armeen, ebenso das Militärbudget in den nächsten fünf 
Jahren nicht zu erhöhen. Für die Marine sollte diese Pause 
nur drei Jahre betragen. Man begründete diese kurze 
Frist damit, dass man erhoffe, die wohltätigen Folgen 
dieser Beschränkung würden sich so sehr geltend machen, 
dass man in der Folge weitere Beschränkungen der Rüstun- 
gen vornehmen werde. In begeisterter Rede begründete 



— 172 — 

der russische MilitärbevoUmächtigte v. Gilinsky den 
Vorschlag seiner Regierung in einer Weise, die eine 
der glänzendsten Verurteilungen des Wettrüstens aus 
militärischem Munde bildet. Er führte den Nachteil der 
Rüstungen für die Nationen ins Feld, er bewies die kultur- 
hemmende Wirkung der Rüstungsausgaben und erinnerte 
daran, dass diese fortwährenden Rüstungen insofern 
ihren Zweck verfehlen, als das Verhältnis 
der Kräfte zwischen den verschiedenen 
Staaten ja immer das gleiche bleibe. Er 
schloss mit der zuversichtlichen Hoffnung, dass, wie immer 
auch das Ergebnis dieser Beratungen ausfallen möge, das 
Samenkorn in fruchtbare Erde gefallen sein werde und 
dass es sicherlich noch gute Früchte geben werde. Wenn 
nicht die jetzige Konferenz den Gedanken 
aufnehme, so werde es eine spätere Kon- 
ferenz tun. 
[Schicksal des Vorschlags zur Rüstungsbeschränkung.] 

Das Militärkomitee der ersten Kommission kam 
aber bei seinen Beratungen, mit Ausnahme des russischen 
Militärvertreters, einstimmig zu dem Ergebnis, dass der 
russische Vorschlag nicht annehmbar sei, dass hingegen 
ein eingehenderes Studium der Frage seitens der ver- 
schiedenen Regierungen zu wünschen wäre. Auch das 
Marinekomitee erklärte sich ausserstande, dem Vor- 
schlag in bündiger Form näher zu treten. Nach einer 
sehr vernünftigen Rede des französischen Delegierten 
Bourgeois, der die Einschränkung der Rüstimgen als 
eine Kulturforderung hinstellte und als eine internationale 
Pflicht, bei der die grossen Staaten nicht nur von ihren 
eigenen Gesichtspunkten ausgehen dürften, formulierte 
dieser die oben erwähnte Resolution, die dann ein- 
stimmig zur Annahme gelangte. Diese Kommission 
hat damit zwar keine bestimmte Formel für das 
Prinzip der Abrüstung gefunden, aber sie hat wenig- 
stens den Fortschritt gezeitigt, dass zum ersten 



— 173 — 

Mal von den Vertretern der 26 Regierungen aner- 
kannt wurde, dass dieses Prinzip berechtigt 
sei und dass man die Formel der Abrüstung 
suchen müsse. Es wurde also wenigstens der schwie- 
rige Anfang gemacht. 
[Abkommen zur friedlichen Beilegung inter- 
nationalerStreitigkeiten.] 

Die Arbeiten der dritten Kommission zeitigten 
das „Abkommen zur friedlichen Beilegung 
internationaler Streitigkeiten." Es zerfällt in 
drei Teile: i. die guten Dienste und die Vemüttelung, 
2. internationale Untersuchungskommissionen, 3. die inter- 
nationale Schiedsgerichtsbarkeit. 

[Einleitung.] 

Den drei Abteilimgen voran geht eine Einleitung 

(Pr^ambule), die sich als eine Verherrlichung der Friedens- 
idee darstellt und die in dem den Titel I bildenden all- 
gemeinen Passus als i. Artikel der Konvention zu folgen- 
dem Wortlaut zusammengezogen wurde: 

„In der Absicht, so viel als möglich der 
Anwendung der Gewalt in den gegen- 
seitigen Beziehungen der Staaten vorzu- 
beugen, kommen die Mächte dahin über- 
ein, alle Anstrengungen aufzubieten, um 
die friedliche Beilegung internationaler 
Streitigkeiten zu sichern.** 

Dieser Eingangsformel wurde aber ausdrücklich die 
juristische Bindung abgesprochen, sie sollte als eine „all- 
gemeine Zusage** angesehen werden. 
[Gute Dienste und Vermittlung.] 

Das Abkommen über Gute Dienste und Ver- 
mittelung enthält 7 Artikel. 

Die Vermittelimg ist eine in der diplomatischen Praxis 
schon längst geübte Form, durch die Haager Konvention 
wurde diesem Verfahren nur eine gewisse Regelimg ge- 
geben imd das Vernüttelungsverfahren in gewissem Sinne 



— 174 — 

begünstigt, wenn es auch nicht gelang, wie die Absicht 
bestand, der Vermittelung einen obligatorischen Charakter 
zu geben, so glückte es doch, sie als ein wichtiges und nütz- 
liches Institut in den Vordergrund zu stellen, den Vertrags- 
staaten durch Ausübung der Vermittelung eine Pflicht 
aufzuerlegen und andererseits die Ausübung dieser 
Pflicht ein für allemal vor dem Odium einer „unfreund- 
lichen Handlung" zu bewahren. 

In dem Artikel 2 bestimmen die Signatarmächte, dass 
sie, ehe sie zu den Waffen greifen, die guten 
Dienste oder die Vermittelung einer oder mehrerer be- 
freundeten Mächte in Anspruch nehmen werden. Hier 
ist allerdings die berühmte Umstandsklausel ein- 
geschoben worden, die besagt : „Soweit die Umstände dies 
gestatten." Um diese Klausel, die namentlich von M a r - 
t e n s und Zorn sehr hartnäckig verteidigt wurde, ent- 
wickelten sich lebhafte Kontroversen. Schliesslich wurde 
sie angenommen. 

Der 3. Artikel gibt den Signatarmächten das Recht, 
ihre guten Dienste anzubieten, allerdings auch 
beschränkt durch die Klausel, „soweit die Umstände es 
^gestatten". Neu wurden durch diesen Punkt in das Völker- 
recht die Befugnis der Neutralen eingeführt, „a u c h w ä h - 
rend des Verlaufs der Feindseligkeiten ihre 
guten Dienste und die Vermittelung anzu- 
bieten" und vor allen Dingen der Passus, dass diese 
Anerbieten von den streitenden Parteien nie, also auch 
nicht, wenn während eines Krieges gestellt, als unfreund- 
liche Handlung angesehen werden sollen. 

In Artikel 4 wird die Rolle des Vermittlers 
näher charakterisiert, und in Artikel 5 die Dauer der 
Vermittlerfunktion dahin beschränkt, dass sie auf- 
Jiört, sobald eine der streitenden Parteien erklärt, die Vor- 
schläge nicht annehmen zu wollen. Artikel 7 gibt den 
Vermittelungen eiaen rein beratenden Charakter 
Aind bestimmt, dass ihnen eine obligatorische Kraft nicht 



— 175 — 

innewohnt. Nach Artikel 7 soll die angebahnte Ver- 
mittlung weder die Kriegsvorbereitungen, noch die Mobi- 
lisierung hindern und in dem Falle, wo die Vermittlung 
nach Ausbruch der Feindseligkeiten untemonmien wurde, 
auch nicht die militärischen Aktionen. 

Ein neues imd sehr wichtiges Moment führt Artikel 8 
in das internationale Völkerrecht ein. Er wurde von dem 
amerikanischen Delegierten HoUs vorgeschlagen und ge- 
langte mit einigen Verwässerungen, wonach er „unter Um- 
ständen, die es gestatten**, bloss „empfohlen** wird, zur 
Annahme. Dieser Artikel enthält nichts weniger, als die 
Uebertragung des Sekundanten- und Zeugenprinzips im 
Duell auf den Streit der Staaten. Zwei streitende Staaten 
wählen je eine Macht, der es nun obliegt, die vorhandene 
Streitigkeit zu schlichten. Sollte diese besondere Ver- 
mittelimg einen Ausbruch der Feindseligkeiten nicht ver- 
hindern, so bleiben diese beiden Staaten mit 
der Mission betraut, jede sich bietende Ge- 
legenheit zu benützen, um Friedens vor- 
schlage zu machen. 

Im allgemeinen liegt die Bedeutimg der Bestimmungen 
über die Guten Dienste und die Vermittelimg darin, dass 
sie diese Friedensdienste erleichtert und sie vor den Vor- 
wurf einer imfreundlichen Handlung schützt. Eine Ver- 
pflichtung ziun Anbieten und zur Annahme dieser guten 
Dienste, wie der Vernüttlung, ist nicht ausgesprochen, 
doch sind diese Handlungen als moralische Ver- 
pflichtungen mehr in den Vordergrund gestellt wor- 
den. Die Einführung des Artikel 8 ist auf völkerrecht- 
lichem Gebiete ein völliges Novum imd als solches ein 
grosser Fortschritt. Eine praktische Anwendimg hat diese 
Art der Vermittlung noch nicht erhalten. 
[Internationale Untersuchungskommissionen. ] 

Die Bestimmungen über internationale 
Untersuchungskommissionen enthalten 6 Ar- 
tikel. Auch diese Untersuchungskommissionen bilden im 



— 176 — 

Völkerrecht kein Novum; der Fortschritt liegt vielmehr 
darin, dass sie durch die Haager Konventionen zu einem 
international anerkannten Rechtsinstitut erhoben werden; 
das bisher nur gelegentlich Geübte wurde nun ein Be- 
standteil des internationalen Rechtes. Die Bestimmungen 
behandeln die Einsetzung internationaler Untersuchungs- 
konmiissionen in Fällen internationaler Meinungsver- 
schiedenheit, die weder die Ehre, noch die Le- 
bensinteressen der beteiligten Mächte be- 
rühren, und bei denen auf diplomatischem Wege eine 
Einigung nicht erreicht werden konnte; ferner die Art der 
Zusanmiensetzung dieser Kommissionen, ihre Prozedur und 
ihre Kompetenz, die sich auf die Feststellung von Tat- 
sachen zu beschränken hat und nicht den Charakter 
eines schiedsrichterlichen Urteils besitzt. 
[Internationale Schiedsgerichtsbarkeit.] 

Der wichtigste Teil der gesamten im Haag getroffenen 
Abkommen liegt in den Bestimmungen über die inter- 
nationale Schiedsgerichtsbarkeit. 

Diese Bestimmungen zerfallen in drei Abteilungen: 

1. von der Schiedsgerichtsjustiz, 

2. von dem permanenten Schiedsgerichtshof, 

3. von dem Schiedsgerichtsverfahren. 
[I. Schiedsgerichts Justiz.] 

Die erste Abteilung enthält die Artikel 15 — 19, in 
welchen der Zwedk, die Bedeutung und die Kom- 
petenz der Schiedsgerichtsbarkeit festgelegt 
wurden. Diese Abmachimgen sind schon deshalb von hoher 
Bedeutung, weil darin zum ersten Male von den Regie- 
rungen die Schiedsgerichtsbarkeit „als das wirk- 
samste und zu gleicher Zeit als das gerech- 
teste Mittel zur Schlichtung von Streitfällen, welche 
nicht auf diplomatischem Wege zu schlichten sind'* be- 
zeichnet wurde, allerdings nur für Fragen juristischer Natur 
und bei Fragen der Auslegung odfer Anwendung von 
Staatsverträgen. In Fragen, die die Ehre der Nationen 



— 177 — 

berühren oder deren Lebensinteressen, wird die Wirk- 
samkeit des Schiedsgerichts auch nach den Haager Kon- 
ventionen keineswegs ausdrücklich verneint. 
[Kompetenz des Schiedsgerichtes.] 

Die Kompetenz des Schiedsgerichts wird 
dahin festgelegt, dass die Schlichtung der Streitigkeiten 
durch Richter eigener Wahl zu erfolgen hat. Nicht ein 
vorherbestehendes Richterkollegium soll über die Staaten 
urteilen können, sondern eine Anzahl von Richtern, über 
die man sich vorher geeinigt hat. Es wird daher vor jeder 
Schlichtung eines Streites auf dem Wege des Schieds- 
gerichtes eine Abmac'hung vorausgesetzt, worin sich 
die Staaten über die Richter und über den Gegenstand des 
Streites einigen. Wichtig ist der in Punkt i8 ausgedrückte 
Gedanke, dass die Abmachung, ein Schiedsgericht in An- 
spruch zu nehmen, die Verpflichtung in sich 
ächliesst, im guten Glauben dem Sdhieds- 
urteil sich zu unterwerfen. In dieser Be- 
stinunung liegt gleichzeitig ein Ersatz für die mangelnde 
Exekutive des Schiedsverfahrens. Indem die Staaten sich 
zur Einsetzimg eines Schiedsgerichtes bereit erklären, er- 
klären sie sich auch bereit, das Urteil, wie es auch aus- 
falle, anzuerkennen. Der Zwang wird damit wohl nicht 
ersetzt, hingegen werden die Voraussetzungen beseitigt, 
die einen Zwang nötig machen, indem ja die Unterwerfung 
unter das Urteil im voraus und freiwillig geschieht. 

Dies sind im wesentlichen die Abmachungen allge- 
meiner Natur über die Schiedsgerichtsbarkeit. Sie zeigen 
gegen früher insofern einen grossen Fortschritt, als die 
Schiedsgerichtsbarkeit, die ja auch vor dem Haager Ab- 
kommen bereits bestand und im Laufe des 19. Jahr- 
hunderts, wie oben ersichtlich, in zahlreichen Fällen aus- 
geübt würfle, durch bestimmte Vereinbarung geregelt imd 
erleichtert wurde. 
[Obligatorisch oder fakultativ.] 

Allerdings war bei diesen Abmachimgen nodh ein 

12 



- 178 - 

viel grösserer Fortschritt beabsichtigt, und wenn diese 
Absicht auch nicht erfüllt wurde, so ist damit dennoch 
der Anfang zur weiteren Entwicklung des Schieds- 
gerichtsgedankens gegeben worden. Der beabsichtigte 
Fortschritt lag in dem russischen Vorschlage, das Schieds- 
gericht, das fakultativ bereits vorhanden war, von nun 
an für eine Reihe von Fällen obligatorisch zu machen. 
Dieser Vorschlag kam völlig überraschend, da ja in dem 
Programmentwurf vom ii. Januar 1899 ^^^ von einem 
fakultativen Schiedsgericht die Rede war. Eine obliga- 
torische Schiedsgerichtsbarkeit gab es, für die europäischen 
Staaten wenigstens, bis dahin noch nicht. Hierin sollte 
mm die Haager Konferenz eine hervorragende Fortbildung 
des Völkerrechtes bewerkstelligen. 

Der russische Entwurf wollte die obligatorische 
Schiedsgerichtsbarkeit wenigstens im Prinzip eingeführt 
sehen, sie unter allen Umständen jedoch ausschliessen, 
wo es sich um die sogenannten vitalen und Ehrenfragen 
eines Staats handele. Hingegen sollte die Schiedsgerichts- 
barkeit obligatorisch eingeführt werden für materielle Ent- 
schädigimgsforderungen und für die Auslegung juristischer 
Streitigkeiten bei Verträgen mit imiversellem Charakter. 
Unter Verträge mit universellem Charakter sollten ver- 
standen werden, alle Abmachimgen zum Schutz der inter- 
nationalen Verkehrseinrichtungen, wie Post-, Tele- 
graphen-, Kabel-, Eisenbahn- und Schiffahrts- Verträge, so- 
wie bei Verträgen zum Schutz geistiger und moralischer 
Interessen, zum Beispiel zum Schutz des geistigen Eigen- 
tmns, über das Münz- und Gewichtswesen, über sanitäre 
Verhältnisse, Erbrecht, Auslieferung, Gerichtshilfe, Grenz- 
regulierungen etc. 

Man sieht, dass dieser Vorschlag kein sehr revolu- 
tionärer war, denn für jeden Sehenden ist es klar, dass 
Streitigkeiten dieser Art heute niemals mehr Gegenstand 
einer gewaltsamen Auseinandersetzung sein könnten, und 
dass eine Bestimmung, wonach Streitigkeiten dieser Art 



— 179 — 

obligatorisch der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen 
werden, nur dem allgemeinen Bedürfnis und dem allge- 
meinen Gebrauche entsprochen hätte. In der Tat bestand 
auch auf der Konferenz grosse Neigung, diesen russischen 
Vorschlag anzunehmen, wenn nicht der deutsche Delegierte, 
Prof. Zorn, in der Schiedsgerichtskommission Einwände 
erhoben hätte, die sich mehr gegen das Prinzip, als gegen 
die Sache richteten. Prof. Zorn hatte eine gebundene 
Marschroute und hielt eine Verpflichtung seines Staates, 
irgend einen Streit der Schiedsgerichtsbarkeit zu unter- 
werfen, ohne dass es dem freien Willen der Regierung 
anheimgestellt wurde, als „den Traditionen der Bismarck- 
schen Politik nicht entsprechend," wie er sich später selbst 
darüber äusserte. 

Die Verhandlungen gerieten auf einen toten Punkt 
und mussten 14 Tage ausgesetzt werden. Professor Zorn 
begab sich nach Berlin, lun mit seiner Regierung Rück- 
sprache zu nehmen, imd wurde dahin von dem ameri- 
kanischen Delegierten Dr. H o 1 1 s begleitet. In dieser 
Pause bestand unter den Delegierten die feste Absicht, 
das obligatorische Schiedsgerichtsabkommen ohne 
Deutschland anzunehmen. Dr. HoUs erklärte: „Der Zug 
ist zum Abgang bereit, und wenn die Deutschen in den 
Waggons nicht Platz nehmen wollen, wird man sie am 
Bahnsteig zurücklassen.** 

Die Unterhandlungen des deutschen Delegierten in 
Berlin führten zwar nicht dazu, das obligatorische 
Schiedsgericht in der vorgeschlagenen Beschränkung zur 
Annahme zu bringen; Deutschland widersetzte sich dem 
mit Energie. Soviel wurde jedoch erreicht, dass im Hin- 
blick auf die Bildung eines permanenten Schiedsgerichts- 
hofes, von dem wir weiter unten sprechen, gegen den der 
deutsche Delegierte ebenfalls Einwendungen gemacht 
hatte, ein Kompronüss zustande kam. 

[Bedeutung des Artikel 19.] 

Das Schiedsgericht blieb für alle Streit- 

12* 



— i8o — 

fälle fakultativ. Dennoch gelang es aber, gewisser- 
massen durch eine Hintertüre, das obligato- 
rische Prinzipzu retten. 

Diese Hintertüre erblicken wir in dem berühmten 
Artikel 19, der der staatsmännischen Weisheit des Baron 
d'Estournelles entsprang. In diesem Punkte behalten sich 
die Mächte das Recht vor, „neue allgemeine oder 
besondere Abkommen zu treffen zu dem Be- 
hufe, das obligatorische Schiedsverfahren 
auf Fälle auszudehnen, die einem solchen 
zu unterbreiten sie für tunlich halten." 

Diu'ch dieses Abkonmien ist wenigstens für einen 
Teil der Kulturwelt der teilweise obligatorische Charakter 
des Haager Schiedsgerichtes gerettet worden. Ich habe 
im vorhergehenden Kapitel auf die unter Berufung auf 
jenen Artikel 19 inzwischen abgeschlossenen ständigen 
Schiedsgerichtsverträge zwischen England, Frankreich und 
Italien, Spanien, den Niederlanden und Dänemark, Por- 
tugal, Schweden-Norwegen, Deutschland hingewiesen, die 
zum grössten Teil übereinstimmend im Wortlaut, die obli- 
gatorische Schiedsgerichtsbarkeit für Fälle juristischer 
Natur und für Streitfälle über Auslegung von Verträgen, 
mit Ausschluss jener Fälle, die die vitalen und Ehrenf ragen 
eines Landes betreffen, festsetzen, und die Schlichtung 
solcher Fälle dem Haager Schiedsgericht übertragen. Wie 
erwähnt, besteht die Absicht, derartige Verträge auch 
noch zwischen anderen Ländern herzustellen. Diese Ab- 
konunen, auf Grund des Art. 19 der Haager Konven- 
tion geschlossen, bedeuten nicht mehr und nicht weni- 
ger als die Wiederherstellung des auf der 
Haager Konferenz abgelehnten russischen 
Vorschlages. Sie beweisen gleichzeitig die in den 
Haager Abkommen schlummernde Lebenskraft, die eine 
fortwährende Entwicklung des diesen Abkommen zu- 
grunde liegenden Gedankens verheisst. 



— i8i — 

[II. Permanenter Schiedsgerichts ho f.] 

Wir kommen nun zu dem Hauptergebnis der Haager 
Konferenz, zu dem Punkt II des Schiedsgerichtsabkom- 
mens, „lieber den permanenten Schieds- 
gericht shof.** 

In zehn Artikehi wird dessen Errichtung, Zusammen- 
setzung, Geschäftsordnung und Kompetenz festgesetzt. 

Von drei Seiten, nämlich von England, Russland und 
den Vereinigten Staaten von Amerika, wurde beim Zu- 
sammentritt der Kommission der Vorschlag zur Errich- 
tung eines permanenten Schiedsgerichtshofes gemacht. 
Anfangs verhielt sich der deutsche Delegierte diesem Vor- 
schlage gegenüber ablehnend, er akzeptierte ihn aber 
später unter der Bedingung, dass das Schiedsgericht für 
alle Fälle fakultativ bleiben müsse. Der ständige 
Schiedsgerichtshof kam unter gewissen Einschränkungen 
zur Annahine. Er besteht nicht aus einem permanenten 
Richterkollegium, sondern aus einer Reihe von den Kon- 
traktstaaten ernannter Personen, aus denen sich die strei- 
tenden Staaten ihr Schiedsrichterkollegium eintretenden 
Falls wählen können. Die Schiedsrichter werden von den 
Staaten auf sechs Jahre ernannt. Jeder Staat kann bis 
vier Personen ernennen, über deren persönliche Quali- 
täten gewisse Vorschriften bestehen. Im Haag wird 
ein internationales Bureau errichtet, das die Gerichts- 
schreiberei des Schiedsgerichtshofes und dessen be- 
ständigen Mittelpunkt bildet. Dieses Bureau besorgt alle 
Verwaltungsgeschäfte. Die Kosten werden durch Beiträge 
aller Staaten bestritten. Als oberste Behörde des inter- 
nationalen Bureaus funktioniert ein ständiger Ver- 
waltungsrat, der sich aus den im Haag beglaubigten 
Vertretern der Signatarmächte zusanunensetzt und dessen 
Vorsitz der jeweilige holländische Minister des Auswär- 
tigen führt. Bekanntlich wird dem Haager Tribunal, das 
jetzt in bescheidenen, gemieteten Räumen funktioniert, 



— l82 — 

durch die Muiiifizenz des amerikanischen Milliardärs 
Carnegie gegenwärtig ein grosser Prachtpalast errichtet. 

Mit dieser Errichtung eines ständigen internationalen 
Schiedsgerichtshofes, bei dem Streitigkeiten geschlichtet 
werden können, wenn auch ein juristischer Zwang dafür 
nicht vorhanden ist, ist ein wichtiges, vielleicht das be- 
deutendste Novum in das Völkerrecht eingeführt worden, 
das seit dem Bestände eines Völkerrechtes überhaupt in 
Erscheinung trat. 

Artikel 20 des Abkommens besagt ausdrücklich, dass 
dieser ständige Schiedsgerichtshof die Lösung internatio- 
naler Differenzen erleichtern soll. In Artikel 21 wird 
dieser permanente Gerichtshof für alle Fälle als zu- 
ständig erklärt. Die Artikel 22 bis 26 bestimmen die For- 
mahtäten über die Gerichtsschreiberei, den Verwaltungs- 
rat, Sitz, Inanspruchnahme des Gerichts etc. 

Der wichtigste Punkt des Abkommens ist Artikel 27,. 
der nach lebhafter Debatte hauptsächlich durch das Ein- 
treten der Delegierten d'Estournelles und Nigra zustande 
kam, und der, wie während der Debatten erwähnt wurde,, 
den Mechanismus liefern soll, durc'h den der einmal ge- 
schaffene Gerichtshof auch zu Funktion gelange. 

[Artikel 27.] 

Es handelt sich bei Artikel 27 darum, die in 
Streit geratenen Staaten daran zu erinnern, dass 
die Bestimmungen des Haager Abkommens 
bestehen und dass ihnen ein permanenter 
Schiedshof offen steht. Diese „Erinnerung wird 
den Signatarmächten zur Pflicht gemacht*' und der 
„im höheren Interesse des Friedens" erteilte Rat darf 
ebensowenig wie der Vermittelimgsvorschlag und das An- 
gebot guter Dienste als unfreimdliche Handlung ange- 
sehen werden. 

Nach Ausführungen des Urhebers, Barons d'E s t o u r - 
nelles, soll Art. 27 dazu dienen, die Mächte an den 
Schiedsgerichtshof zu gewöhnen, und jene Mächte, die 



- i83 - 

aus Ehrenrücksichten nicht selbst den Vorschlag zu einer 
schiedsgerichtlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten machen 
zu können glauben, durch einen sanften Druck der Neu- 
tralen auf dieses Institut hinzuweisen. Ursprüngüch 
sollte die Erinnerung dem Sekretär des internationalen 
Gerichtshofs zur Pflicht gemacht werden. Dieser Antrag 
wurde aber abgelehnt imd auf Intervention des Grafen 
Nigra wurde der Art. 27 in der Fassung angenommen, 
dass den Mächten selbst diese Pflicht erwächst. 

Damit ist wieder eine Neuerung in das Völkerrecht 
eingeführt worden, die den Neutralen, die bisher ihre 
Aufgabe nur in einer teilnahmslosen Reserve erblickten, 
eine gewisse Pflicht im Interesse der Friedenserhaltung 
oder Wiederherstellimg des Friedens auferlegt. Freilich 
wurde diese Pflicht auf der Konferenz ausdrücklich nur 
als eine moralische und nicht als eine juri- 
stische bezeichnet, was leider solange von grosser 
Bedeutung sein wird, als Politik und Moral voneinander 
imabhängige Begriffe sein werden, ein Zustand, der mit 
zunehmender Gesittung sicherlich ein baldiges Ende finden 
muss. Es wird übrigen späteren Geschlechtern einige 
Heiterkeit verursachen, wenn sie sehen werden, wie man 
1899 noch so sehr zwischen Politik und Moral unterschied. 
Eine Wandlung dürfte aus rein materiellen Gründen bald 
eintreten, da bei zunehmender Verquickung des intemati*^ 
nalen Lebens, das durch jeden Krieg geschädigte Inter- 
esse der Neutralen, diese bald dazu führen wird, die ihnen 
erwachsene moralische Pflicht als ein ihnen zur Selbst- 
verteidigung notwendiges Recht zu betrachten. 

Das sind die wichtigsten Bestimmungen über den per- 
manenten Schiedsgerichtshof, der eine hervorragende 
Neuerung und einen grossen Fortschritt bedeutet, so zag- 
haft auch seine Anfänge sind, und so schwach seine Er- 
folge zunächst auch sein mögen. Er wird dennoch als 
ständiges Wahrzeichen zwischen den Völkern stehen, er 
wird ein Gegengewicht gegen die Gewaltvorbereitungen 



— i84 — 

bieten imd wird sich schliesslich mit der Zeit und mit der 
zunehmenden Inanspruchnahme immer mehr zu einer 
kräftigen Rechtsgewalt entwickeln. Wurde damit auch 
nicht das den Utopisten vorschwebende Völkertribunal 
geschaffen, das ohne weiteres alle Streitigkeiten durch 
Rechtsspruch zu beseitigen vermag, so wurde doch eine 
internationale Rechtsinstanz geschaffen, die bisher fehlte 
und der sich die Staaten in um so höherem Masse zu- 
wenden werden, als die neue Einrichtung das von den 
Pazifisten in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen wird. 
[III. Internationales Prozessverfahren.] 

Der III. Teil des Abkommens f. d. B. i. Str. bietet ein 
vollständig ausgearbeitetes, internationales 
Prozessverfahren in 28 Artikeln. Dieses Verfahren 
ist nur subsidiärer Natur, denn es bleibt den Staaten vor- 
behalten, für ihre Schiedsgeridhtsprozesse ein eigenes Ver- 
fahren anzunehmen. Es wird aber immer eine willkom- 
mene Unterlage bilden imd schliesslich dahin führen, im 
Wege der Praxis ein völlig einwandfreies und allgemein 
anerkanntes internationales Prozessrecht für 
schiedsgerichtüche Streitigkeiten herauszubilden. 

In dem getroffenen Abkommen werden die Verhält- 
nisse der Parteien, der Richter und der Anwälte beim 
Schiedsgerichtsprozes3 festgestellt, das Verfahren bei der 
Verhandlung, die Urteilsfestsetzung und Verkündung, 
sowie Bestimmungen über ein eventl. Revisionsverfahren 
und über die Verbindlichkeiten des Urteils näher präzisiert. 
[Allgemeine Bestimmungen.] 

Die Artikel 58 bis 61 enthalten noch einige Bestim- 
mungen über die Unterzeichnung der Kon- 
vention imd den event. Rücktritt von dem Vertrage, von 
denen allein Art. 60 von grosser Wichtigkeit ist, der aus 
den Haager Konventionen ein sogenanntes geschlos- 
senes Abkommen macht. Es wird in diesem Artikel 
bestimmt, dass die Bedingxmgen, unter welchen Mächte, 
die auf der Haager Konferenz nicht vertreten 



- i85 - 

waren, der vorliegenden Konvention beitreten dürfen, den 
Gegenstand einer späteren Vereinbarung der 
Vertragsmächte bilden sollen. Wiederholt haben bereits 
die interparlamentarischen Konferenzen mid die Friedens- 
kongresse den Wunsch ausgesprochen, dass die Haager 
Konventionen für alle Nationen offen erklärt werden 
mögen. 

Am 29. Juli 1899 wurde, wie erwähnt, der Schlussakt 
der Konferenz in feierlicher Sitzimg von den Delegierten 
der Mächte unterzeichnet. Im November 1900I) waren 
die Konventionen von fast allen Signatarmächten (wie 
erwähnt, mit Ausnahme der Türkei imd Chinas) ratifiziert 
und traten die nachstehend im Wortlaut*) wiedergege- 
benen Bestimmungen, betreffend die Konvention für die 
friedliche Beilegimg internationaler Streitigkeiten um diese 
Zeit in Kraft. 

(Wortlaut der Konvention zur friedlichen Bei- 
legung internationaler Streitigkeiten.] 

Die Souveräne bezw. Staatsoberhäupter, 

beseelt von dem festen Willen, sidi zur Aufrechterhaltung des 
allgemeinen Friedens zusammenzutun, 

entschlossen, mit allen Kräften die friedliche Beilegung inter- 
nationaler Konflikte zu begünstigen, 

imter Anerkennung der Solidarität, welche die Mitglieder der 
Gesellschaft der zivilisierten Staaten zusammenschliesst, 

willens, die Geltung des Rechtes auszudehnen und das Ver- 
ständnis für das internationale Recht zu stärken, 



1) Diese Zeitbestimmung des Inkrafttretens ist deshalb von 
grossem Interesse, weü der Transvaalkrieg, der im Sept. 1899 
ausbrach, allgemein als ein Beweis für die Wertlosigkeit der 
Haager Konventionen, die aber damals noch gar 
nicht in Kraft waren, angeführt wurde. 

2) In der dem Buche von Dr. Schlief: „Hohe Politik" 
beigegebenen Uebcrsetzung, die den Wortlaut des französischen 
Textes allen bisherigen Verdeutschungen gegenüber, wenn auch 
weniger glatt, aber um so getreuer wiedergibt. 



— i86 — 

in der Ueberzeugung, dass eine auf die Dauer berechnete Ein- 
ridhtung einer allen zugänglichen Schiedsgerichtsbarkeit, aus 
der Mitte der unabhängigen (souveränen) Mächte heraus, 
wirksam zu diesem Ergebnisse beitragen kann, 

in Anbetracht der Vorteile einer allgemeingültigen, ordentlichen 
Prozessordmmg für das Schiedsgerichtsverfahren, 

mit dem erhabenen Einberufer der Internationalen Friedens- 
konferenz der Meinung, dass es darauf ankommt, in inter- 
nationaler Uebereinstimmimg sich zu den Prinzipien des 
Rechtes imd der Billigkeit feierlich zu bekennen, 

sind (folgen die Namen) über folgende Bestimmungen überein- 
gekommen : 

Titel I. 

Von der Aufrechterhaltung des allgemeinen 

Friedens. 

Art. I. In der Absicht, soviel als möglich der 
Anwendung der Gewalt in den gegenseitigen 
Beziehungen der Staaten vorzubeugen, 
kommen die Mächte dahin überein, alle An- 
strengungen aufzubieten, um die friedliche 
Beilegung internationaler Streitigkeiten zu 
sichern. 

Titel IL 

Von den guten Diensten und der Vermittlung. 

Art. 2. Für den Fall einer tiefgehenden Meinungsver- 
schiedenheit oder des Konfliktes, ehe zu den Waffen ge- 
griffen wird, kommen die Signatarmächte dahin überein, 
sofern es die Umstände erlauben, die guten 
Dienste oder die Vermittlung einer oder mehrerer 
befreundeter Mächte in Anspruch zu nehmen. 

Art. 3. Abgesehen von dieser Inanspruchnahme halten es 
die Signatarmächte für empfehlenswert, dass eine oder mehrere 
an dem Konflikte unbeteiligte Mächte aus eigener Initiative 
heraus, soweit es die Umstände erlauben, ihre 
guten Dienste oder ihre Vermittlung den streitenden Staaten an- 
bieten. 

Das Recht, gute Dienste oder Vermittlung 
anzubieten, steht den unbeteiligten Mächten 



- i87 - 

selbst während des Verlaufes der Feindselig- 
keiten zu. 

Die Ausübung dieses Rechtes darf niemals von der einen 
oder der andern der streitenden Parteien als ein unfreund- 
licher Akt angesehen werde ^. 

Art. 4. Die Rolle des Vermittlers besteht darin^ 
zwischen den einander gegenüberstehenden Forderungen einen 
Ausgleich herbeizuführen und etwaige Erregungen zu beschwich- 
tigen, welche sich zwischen den streitenden Staaten heraus- 
gebildet haben sollten. 

Art. 5. Die Funktionen des Vermittlers hören 
mit dem Augenblicke auf, wo, sei es durch eine der streitenden 
Parteien, sei es durch den Vermittler selbst, festgestellt ist, 
dass seine Vermittlungsvorschläge nicht angenommen werden. 

Art. 6. Die guten Dienste und die Vermittlung, mögen 
sie mm auf Ansuchen der streitenden Parteien oder aus der 
Initiative der unbeteiligten Mächte hervorgegangen sein, haben 
ausschliesslich den Charakter eines guten Rates und 
niemals rechtsverbindliche Kraft. 

Art. 7. Die Annahme der Vermittlimg kann, wenn nicht 
ausdrücklich anderes bestinunt wird, niemals die Wir- 
kung haben, Truppenmobilisierung und andere 
Massregeln zur Kr iegs Vorbereitung zu unter- 
brechen, zu verschieben oder gänzlich abzu- 
schneiden. 

Wenn sie nach Eröffnung der Feindseligkeiten Platz greift, 
so imterbricht sie, ausser im Falle anderweitcr Vereinbanmg, die 
im Gange befindlichen militärischen Operationen nicht. 

Art. 8. Die Signatarmächte sind einig, dass sich unter Um- 
ständen, die es gestatten, eine spezielle Vermittlung 
in folgender Form empfiehlt: 

Im Falle eines schweren den Frieden ge- 
fährdenden Streitfall es wählen die streitenden 
Staaten je eine Macht, welcher sie die Legiti- 
mation erteilen, sich in direkte Beziehungen 
mit der von dem anderen Teile erwählten Macht 
zu setzen, zum Zwecke, dem Abbruche der 
friedlichen Beziehungen vorzubeugen. 



— i88 — 

Während der Dauer dieses Mandates, welches, wenn nichts 
anderes vereinbart ist, dreissig Tage nicht überschreiten darf, 
verzichten die streitenden Staaten auf jede direkte Verhandlung 
miteinander über den Gegenstand des Streites, der so angesehen 
wird, als ob er (seine Erledigung) ausschliesslich den ver- 
mittelnden Mächten übertragen wäre; diese sollen alle Be- 
mühungen aufwenden, den Streitfall beizulegen. 

Brechen die friedlichen Beziehungen end- 
gültig ab, so verbleibt diesen Mächten gemein- 
sam die Legitimation, jede Gelegenheit zur 
Wiederherstellung des Friedens wahrzu- 
nehmen. 

Titel III. 

Von Internationalen Untersuchungs- 
kommissionen. 

Art. 9. In internationalen Streitfällen, welche weder die 
Ehre noch wesentliche Interessen betreffen und die lediglich 
daher rühren, dass ein bestinmiter Tatbestand verschieden auf- 
^efasst wird, erachten es die Signatarmächte für empfehlens- 
wert, dass die Parteien, die sich darüber nicht auf diplomatischem 
Wege verständigen können, soweit es die Umstände erlauben, 
«ine internationale Untersuchungskonmdssion einsetzen, die be- 
auftragt wird, die Beilegung der Streitfrage durch Aufklärung 
•des Tatbestandes mittels imparteiischer und gewissenhafter 
Prüfung zu erleichtem. 

Art. 10. Die internationalen Untersuchungskommissionen 
werden durch ein Spezialabkommen der streitenden Parteien 
konstituiert. 

Dieses Abkommen stellt genau die Tatsachen, die zu prüfen 
sind und die Tragweite der den Kommissionen erteilten Voll- 
machten fest. 

Es regelt das Verfahren (der Untersuchungskammission). 

Die Untersuchung findet in kontradiktorischem Verfahren 
statt. 

Die Form und die Fristen, welche einzuhalten sind, werden, 
soweit sie nicht schon durch das Abkommen festgestellt sind, 
von der Kommission selbst bestimmt. 

Art. II. Die internationalen Untersuchungskommissionen 



— i89 — 

werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, in der durch Art. 32 
der vorliegenden Konvention festgestellten Weise gebildet. 

Art. 12. Die streitenden Mächte verpflichten sich, die 
Untersuchungskommission in ausgedehntestem Masse mit allen 
Mitteln und allen Gelegenheiten zu. versehen, die für eine voll- 
ständige Eruierung und genaue Würdigung des fraglichen Tat- 
bestandes nötig sind. 

Art. 13. Die internationale Untersudiungskommission stellt 
den streitenden Mächten einen von allen Mitgliedern der Kom- 
mission unterzeichneten Bericht zu. 

Art. 14. Der Bericht der Untersuchungskommission, der sich 
auf die Feststelltmg des Tatbestandes zu beschränken hat, hat 
keineswegs den Charakter eines Schiedsspruches. 

Er lässt den streitenden Mächten volle Freiheit, welche 
Folgen sie dieser Feststellung geben wollen. 

Titel IV. 
Vo n dem internationalen Schiedsgerichts- 
verfahren. 
Kap. I. Von der internationalen Schiedsjustiz. 

Art. 15. Das internationale Schiedsverfahren hat zum 
Gegenstande die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den 
Staaten durch Richter ihrer Wahl und auf der Grundlage 
der Achtung vor dem Recht. 

Art. 16. In Fragen juristischer Natur und in 
erster Stelle in Fragen der Auslegung oder 
Anerkennung von S taatsve rt ragen wird das 
Schiedsverfahren von den S ignat armächten 
als das wirksamste und zugleich den Grund- 
sätzen der Billigkeit meistentsprechende an- 
erkannt, Streitfälle beizulegen, die nicht auf 
diplomatischem Wege erledigt werden. 

Art. 17. Ein S<:hiedsvertrag wird für bereits entstandene 
oder eventuell entstehende Streitigkeiten geschlossen. 

Er kann sich auf alle Streitfälle oder nur solche einer 
bestimmten Art beziehen. 

Art. 18. Der Schiedsvertrag schliesst die Verpflichtung in 
sich, sich in gutem Glauben dem Schiedsurteil zu unterwerfen. 



— 190 — 

Art. 19. Ab ges ehen von allgemeinen oder b e- 
sonderen S taats vertragen, die schon jetzt für 
die S ignat armächte dahin bestehen, sich des 
Schiedsverfahrens zu bedienen, behalten sich 
diese Mächte das Recht vor, sei es vor oder 
nach Ratifikation dieser Akte, neue, allge- 
meine oder besondere Abkommen zu treffen, 
zu dem Behufe, das obligatorische Schieds- 
verfahren auf alle Fälle auszudehnen, die 
einem solchen zu unterbreiten sie für tunlich 
halten. 

Kap. 2. Von dem permanenten Schiedsgerichtshofe. 

Art. 20. Um die Anwendimg des Schiedsverfahrens ziu* 
Lösung internationaler Differenzen, die auf diplomatischem 
Wege nicht erledigt werden konnten, zu erleichtem, verpflichten 
sich die Signatarmächte, einen permanenten Schiedsgerichtshof 
zu organisieren, der jederzeit angerufen werden kann und, wenn 
von den Parteien nichts anderes bestimmt wird, nach Mass- 
gabe der durch die gegenwärtige Konvention festgestellten 
Prozessordnung zu verfahren hat. 

Art. 21. Der permanente Gerichtshof soll für alle Fälle im 
Schiedsverfahren zuständig sein, wenigstens, wenn kein Ein- 
verständnis der Parteien mit Bezug auf eine anderweite Recht- 
sprechung vorliegt. 

Art. 22. Ein im Haag aufzutuendes Bureau dient als 
Geridhtskanzlei. 

Dieses Bureau hat alle Mitteüungen, die sich auf ein 
etwaiges Zusammentreten des Gerichtshofes beziehen, zu be- 
wirken. 

Ihm liegt die Bewahrung der Archive imd alle Verwaltimgs- 
massreg^ln ob. 

Die Signatarmächte verpflichten sich, dem Internationalen 
Bureau im Haag eine beglaubigte Abschrift jedes etwa zwischen 
ihnen geschlossenen Schiedsvertrages und jedes sie betreffen- 
den von anderer Seite her gefällten Schiedsspruches einzu- 
reichen. 

Ebenso verpflichten sie sich, dem Bureau ihre Gesetze, 
Verordnungen oder sonstigen Urkunden einzureichen, welche 



— 191 — 

etwaigen Falles die Ausführung der von dem Gerichtshof er- 
gangenen Urteile betreffen. 

Art. 23. Jede Signatarmacht soll innerhalb drei Monaten 
nach der Ratifikation der vorliegenden Akte durch sie, im 
Höchstfalle vier Personen von anerkannter Zuständigkeit in 
Völkerrechtsfragen, bezeichnen, die des höchsten moralischen 
Ansehens gemessen und bereit sind, die Funktionen eines 
Schiedsrichters zu übernehmen. 

Die auf diese Weise namhaft gemachten Personen sollen 
als „Mitglieder des Gerichtshofes** auf eine Liste eingetragen 
werden, die allen Mächten durch das Bureau zugestellt wer- 
den soll. 

Jede Aenderung der Liste der Schiedsrichter ist durch das 
Bureau zur Kenntnis der Mächte zu bringen. 

Zwei oder mehrere Mächte können sich dahin verständigen, 
gemeinsam ein oder mehrere Mitglieder namhaft zu machen. 

Dieselbe Person kann von verschiedenen Mächten nam- 
haft gemacht werden. 

Die Mitglieder des Gerichtshofes werden auf die Dauer 
von sechs Jahren ernannt. Ihr Mandat kann erneuert werden. 

Falls ein Mitglied stirbt oder zurücktritt, soll sein Er- 
satz in derselben Weise erfolgen, die für seine Ernennung 
vorgesehen war. 

Art. 24. Wenn die Mächte beabsichtigen, sich behufs Bei- 
legung eines zwischen ilmen ausgebrochenen Streites an den 
vorgenannten Gerichtshof zu wenden, so muss die Wahl der 
Mitglieder, die berufen sein sollen, über den Fall zu entschei- 
den, aus der Liste der Mitglieder des Gerichtshofes geschehen. 

Kommt die Konstituierung des Schiedsgerichts durch un- 
mittelbares Einverständnis der Parteien nicht zustande, so wird 
folgendermassen verfahren : 

Jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter imd diese wählen 
zusammen einen Oberschiedsrichter. 

Bei Stimmengleichheit wird die Wahl des Oberschieds- 
richters einer von den Parteien gemeinsam bestimmten dritten 
Macht anvertraut. 

Ist hinsichtlich dieses Ptmktes keine Einigung zu erzielen, 
so bestimmt jede Partei eine Macht und die Wahl des Ober- 



— 192 — 

Schiedsrichters wird dann gemeinsam durch die auf diese Weise 
bestimmten Mächte getroffen. 

Wenn das Gericht auf diese Weise gebildet ist, so geben 
die Parteien dem Bureau von ihrer Entscheidimg, sich an 
den Gerichtshof zu wenden und von den Namen der Schieds- 
richter Kenntnis. 

Das Schiedsgericht tritt zu dem von den Parteien bestimmten 
Zeitpunkte zusammen. 

Die Mitglieder des Gerichtshofes gemessen bei Ausübung 
ihres Amtes und ausserhalb ihres Landes die diplomatischen 
Privilegien und Immunitäten. 

Art. 25. Das Schiedsgericht hat seinen gewöhnlichen Sitz 
im Haag. 

Der Sitz kann, ausser im Falle höherer Gewalt, von dem 
Gerichte nur unter Zustimmung der Parteien verlegt werden. 

Art. 26. Das internationale Bureau im Haag wird ange- 
wiesen, seine Rämnlichkeiten imd seine Organisation den Sig- 
natarmächten für jedes spezielle Schiedsgerichtsverfahren zur 
Verfügfung zu stellen. 

Die Gerichtsbarkeit des permanenten Gerichtshofes kann> 
in den aus seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Fällen, auf 
Streitigkeiten zwischen Nicht-Signatarmächten, sowie zwischen 
einer Signatarmacht und einer Nicht-Signatarmacht ausgedehnt 
werden, wenn die Parteien übereinkommen, sich an diese 
Gerichtsbarkeit zu wenden. 

Art. 27. Die Signatarmächte sehen es als ihre 
Pflicht an, für den F all, dass ein St reit zwischen 
zweien oder mehreren von ihnen auszubrechen 
droht, dieselben daran zu erinnern, dass ihnen 
die Anrufung des permanenten Gerichtshofes 
offen steht. 

Demgemäss erklären sie, dass die blosse 
Tatsache, den streitenden Parteien die Be- 
stimmungen der gegenwärtigen Konvention ins 
Gedächtnis zu rufen und der ihnen erteilte 
Ratschlag, sich, im höheren Interesse des all- 
gemeinen Friedens, an den permanenten Ge- 
richtshof zu wenden, nur als Akt guter Dienste 
angesehen werden dürfe. 



— 193 — 

Art. 28. £s soll ein permanenter Verwaltungsrat aus den 
im Haag beglaubigten diplomatischen Vertretern der Signatar- 
mächte und dem Niederländischen Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten^ der die Funktionen des Präsidenten zu üben 
hat, sobald als möglich nach Ratifizierung der gegenwärtigen 
Akte durch wenigstens neun Mächte gebildet werden. 

Dieser Verwaltimgsrat soll damit betraut werden, das inter- 
nationale Bureau aufzutun, welches imter seiner Leitung und 
Kontrolle bleiben soll. 

£r soll den Mächten die Konstituierung des Gerichtshofes 
anzeigen und für die Einsetzung desselben Vorkehrungen treffen. 
£r soll seine (des Gerichtshofes) Geschäftsordnung sowie 
alle anderen erforderlichen Satzimgen aufstellen. 

Er soll alle Fragen administrativer Natur, die mit Bezug 
auf das Funktionieren des Gerichtshofes entstehen sollten, ent- 
scheiden. 

Er soll alle Vollmacht haben mit Bezug auf die Berufung, 
Suspendierung oder Entlassimg der Angestellten imd Beamten 
des Bureaus. 

Er soll die Bezüge und Gehälter festsetzen und die all- 
gemeinen Ausgaben kontrollieren. 

Bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern, nach vorgängiger 
vorschriftsmässiger Ladung, ist der Rat beschlussfähig. Die 
Entscheidimgen werden nach Stimmenmehrheit getroffen. 

Der Rat teilt den Mächten imverzüglich die von ihm an- 
genonmienen Satztmgen mit; er übersendet ihnen jährlich einen 
Bericht über die Arbeiten des Gerichtshofes, den Geschäfts- 
gang des Verwaltimgsdienstes und die Ausgaben. 

Art. 29. Die Kosten für das Bureau sollen von den Mächten 
nach demselben Verhältnis aufgebracht werden, welches für 
das internationale Bureau der allgemeinen Postunion fest- 
gesetzt ist. 

Kap. 3. Von dem Prozessverfahren vor dem Schiedsgerichte. 

Art. 30. Um die Entwicklimg des schiedsgerichtlichen Ver- 
fahrens zu begünstigen, haben die Signatarmädhte die folgen- 
den Satzungen aufgestellt, die als Prozessordnung in Anwen- 
dung kommen sollen, soweit die Parteien nicht anderes ver- 
abreden. 

13 



L 



— 194 — 

Art 31. Die Mächte, welche sich für ein schiedsgiericht- 
liches Verfahren entscheiden, unterzeichnen einen Spezialakt 
(Schiedsvertrag), durch welchen genau der Streitgegenstand wie 
die Tragweite der den Schiedsrichtern erteilten Vollmachten 
festgestellt werden. Dieser Akt schliesst die Verpfhchtung in 
sich, sich in gutem Glauben dem Schiedsurteil zu unterwerfen. 

Art. 32. Das Schiedsrichteramt kann einer einzigen Person 
oder mehreren solchen übertragen werden, die von den Parteien 
nach ihrem Ermessen ernannt oder unter den Mitgliedern des 
durdi die gegenwärtigen Akte geschaffenen permanenten Schieds- 
gerichtshofes gewählt werden. 

Kommt die Konstituierung des Schiedsgerichtes durch im- 
mittelbares Einverständnis der Parteien nicht zustande, so wird 
folgendermassen verfahren : 

Jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter, imd diese wählen 
zusammen einen Oberschiedsrichter. 

Bei Stimmengleichheit wird die Wahl des Oberschieds- 
richters einer von den Parteien gemeinsam bestimmten dritten 
Macht überlassen. 

Ist hinsichtlich dieses Punktes keine Einigung zu erzielen, 
so bestinmit jede Partei eine Macht imd die Wahl des Ober- 
schiedsrichters wird dann gemeinsam diu'ch die auf diese Weise 
bestimmten Mächte getroffen. 

Art. 33. Wird ein Souverän oder Staatsoberhaupt zum 
Schiedsrichter gewählt, so bestimmt er seinerseits die Prozess- 
ordnimg. 

Art. 34. Der Oberschiedsrichter ist von Rechts wegen 
Vorsitzender des Schiedsgerichts. 

Hat das Schiedsgericht keinen Oberschiedsrichter, so er- 
nennt es seinen Vorsitzenden selbst. 

Art. 35. Wenn ein Schiedsrichter fortfällt, seine Ent- 
lassung nimmt oder aus sonst irgend einem Grunde (an der 
Teilnahme) verhindert ist, so wird für ihn ein Ersatzmann 
in der Weise gewählt, in der seine Ernennung erfolgte. 

Art. 36. Der Sitz des Gerichtes wird durch die Parteien 
bestimmt; niangels einer solchen Bestimmung ist der Sitz des- 
selben im Haag. 

Der so bestimmte Sitz kann, ausser im Falle höherer Ge- 



— 195 — 

walt, von dem Gerichte nur unter Zustimmung der Parteien 
verlegt werden. 

Art. 37. Die Parteien haben das Recht, bei dem Gerichte 
Delegierte oder Spezial-Vertreter zu ernennen, denen obliegt, 
zwischen ihnen und dem Gericht als Vermittler zu dienen. 

Es steht ihnen auch frei, mit der Verteidigung ihrer Rechte 
imd Interessen vor dem Gerichte, von ihnen zu diesem Be- 
hufe ernannte Beistände oder Anwälte zu betrauen. 

Art. 38. Das Gericht entscheidet, welcher Sprache es sich 
bedienen will imd deren man sich vor ihm zu bedienen hat. 

Art. 39. Das Prozessverfahren soll in der Regel zwei ge- 
sonderte Phasen enthalten: die Instruktion (d. h. Feststellung 
des Prozessstoffes) und die Diskussion. 

Die Instruktion besteht in der durch die respektiven Ver- 
treter bewirkten Mitteilung aller Drucksachen oder Schriften 
und aller Dokumente, welche die für die Sache 'anzuziehen! 
den Gesichtspunkte enthalten, an die Mitglieder des Gerichtes 
imd an den Gegner. Diese Mitteilung soll unter der Form 
und in den Fristen erfolgen, welche von dem Gerichte nach 
Massgabe des Art. 49 bestimmt werden. 

Die Diskussion besteht in der mündlichen Verhandlung 
über alle die von den Parteien vor dem Gerichte geltend ge- 
machten Gesichtspunkte. 

Art. 40. Jedes Aktenstück, das von einer Partei beigebracht 
wird, muss der anderen Partei zugestellt werden. 

Art. 41. Die Diskussion wird von dem Vorsitzenden geleitet. 

Sie ist nur öffentlich auf Grund eines unter Zustimmung 
der Parteien zu fassenden Gerichtsbeschlusses. 

Es werden darüber Protokolle aufgenommen, die der von 
dem Vorsitzenden ernannte Gerichtsschreiber abfasst. Diese 
Protokolle haben allein beweisende Kraft. 

Art. 42. Sobald die Instruktion abgeschlossen ist, hat das 
Gericht das Recht, alle neuen Akte oder Dokumente von der 
Diskussion auszuschliessen, welche eine Partei ohne Zustinmiung 
der anderen ihm zu unterbreiten wünscht. 

Art. 43. Dem Gericht bleibt freigestellt, neue Akte oder 
Dokumente, auf welche die Vertreter oder Rechtsbeistände der 
Parteien sein Augenmerk lenken wollen, nachträglich in Er- 
wägung zu ziehen. 

13* 



— 196 — 

In diesem Falle ist das Gericht befugt, die Vorlegung dieser 
Akte und Dokumente zu verfügen, mit der Auflage (an den 
verlangenden Teil), davon dem Gegner Kenntnis zu geben. 

Art. 44. Das Geric'ht kann, im übrigen, den Partei Vertretern 
die Beibringung aller derjenigen Akte aufgeben und alle die- 
jenigen Aufklärungen einfordern, deren Kenntnis erforderlich 
ist. Im Falle der Weigenmg nimmt das Gericht von der- 
selben Akt. 

Art. 45. Die Vertreter und Rechtsbeistände der Parteien 
sind befugt, vor dem Gerichte alle Gesichtspunkte mündlich 
vorzutragen, welche sie für die Durchführung ihrer Sache an- 
gezeigt halten. 

Art. 46. Sie haben das Recht, Einreden zu erheben und 
Anträge zu stellen. Die Beschlüsse des Gerichtes über diese 
Punkte sind endgültig und schliessen jede weitere Verhand- 
lung darüber aus. 

Art. 47. Die Mitglieder des Gerichtes sind befugt, an 
die Vertreter und Rechtsbeistände der Parteien Fragen zu stellen 
und über zweifelhafte Punkte Aufklärung zu verlangen. 

Weder die gestellten Fragen noch sonstige von den Mit- 
gliedern des Gerichtes während der Verhandlimg gemachte Be- 
merkungen dürfen als Meinungsäusserungen (d. h. als Fest- 
legung der endgültigen Meinung über den Fall) des Gerichtes 
als solchen oder seiner einzelnen Mitglieder angesehen werden. 

Art. 48. Das Gericht ist befugt, seine Zuständigkeit zu 
bestimmen durch Interpretation des Schiedsvertrages wie der 
anderen, für die Sache heranzuziehenden Staatsverträge und 
luiter Anwendung der Prinzipien des Völkerrechts . . . 

Art. 49. Das Gericht ist befugt, prozessleitende Verfügungen 
zu erlassen, die Form imd Fristen für die Parteiausführungen 
zu bestimmen imd alle Prozesshandlungen vorzunehmen, welche 
der Stand des Beweisverfahrens bedingt. 

Art. 50. Wenn die Vertreter und Rechtsbeistände der Par- 
teien alle Aufklärimgen imd Beweismittel zur Bekräftigimg ihrer 
Sache beigebracht haben, verkündet der Präsident den Schluss 
der Diskussion. 

Art. 51. Die Beratungen gehen bei geschlossenen Türen 
vor sich. 

Jede Entscheidung wird nach Stimmenmehrheit gefasst. 



— 197 — 

Verweigert ein Mitglied die Abgabe seines Votums, so muss 
dies protokolliert werden. 

Art. 52. Die Entscheidung, die nach Stimmenmehrheit ge- 
fasst wird, ist mit Gründen 201 versehen; sie wird schriftUch 
abgefasst und von jedem Mitgliede des Gerichtes unterzeichnet. 

Diejenigen Mitglieder, die überstimmt worden sind, können 
bei der Unterschrift ihre abweichende Meinung bemerken. 

Art. 53. Die Entscheidung wird in öffentlicher Sitzimg 
des Gerichtes verlesen, in Gegenwart oder nach vorschrifts- 
mässiger Ladung der Vertreter oder Beistände der Parteien. 

Art. 54. Die Entscheidung, nachdem sie gehörig verkündet 
und den Parteien zugestellt ist, erledigt den Rechtsstreit end- 
gültig und ohne Berufvmg. 

Art. 55. Die Parteien können sich in dem Schiedsverträge 
die Revision der Entscheidung vorbehalten. 

In diesem Falle muss, wenn nichts anderes abgemacht ist, 
das Revisionsersuchen dem Gerichte zugestellt werden, das die 
Entscheidung gefällt hat. Sie kann nur durch die Beibringung 
einer neuen Tatsache begründet werden, welche derartig ist, 
dass sie für das UrteU von ausschlaggebender Bedeutimg hätte 
sein müssen und die bei Schluss der Diskussion dem GericHte 
selbst und dem Revisionskläger nicht bekannt war. 

Das Revisionsverfahren kann nur durch eine Entscheidimg 
des Gerichtes eröffnet werden, welche ausdrücklich die neue 
Tatsache feststellt, unter Anerkennung, dass dieselbe den Be- 
stimmungen der vorhergehenden Alinea entspricht und dass 
dieserhalb dem Ersuchen (um Revision) stattzugeben sei. 

Der Schiedsvertrag hat zu bestimmen, innerhalb welcher 
Frist die Einlegung der Revision angemeldet werden muss. 

Art. 56. Die Entscheidung ist nur für die Parteien, welche 
den Schiedsvertrag geschlossen haben, verbindlich. 

Handelt es sich um die Auslegung emer Konvention, an 
welcher noch andere Mächte als die streitenden Parteien teil- 
genommen haben, so teilen diese den ersteren den Schieds- 
vertrag mit, den sie geschlossen haben; jede dieser Mächte 
hat das Recht der Intervention im Prozess. Wenn eine oder 
mehrere von ihnen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht 
haben, so ist die in der Entscheidung gegebene Auslegung auch 
gleichmässig für sie verbindlich. 



— 198 — 

Art. 57. Jede Partei trägt ihre Kosten und die Kosten des 
Verfahrens zu gleichen Teilen. 

Allgemeine Bestimmungen. 

Art. 58. Die vorliegende Konvention wird so bald als 
möglich ratifiziert werden. 

Die Ratifikationsurkunden werden im Haag niedergelegt. 

Ueber die Niederlegung jeder einzelnen Urkunde soll ein 
Protokoll aufgenommen werden, von dem eine beglaubigte Ab- 
schrift auf diplomatischem Wege allen Mächten zugestellt werden 
soll, welche auf der internationalen Friedenskonferenz im Haag 
vertreten waren. 

Art. 59. Die auf der Friedenskonferenz vertretenen Mächte, 
welche (die Konvention) nicht zeichnen, sollen der vor- 
liegenden Konvention beitreten können; sie sollen zu diesem 
Behuf e ihren Beitritt den Vertragsmächten, mittelst schriftlicher 
Notifikation, bekannt geben, welche an die niederländische Re- 
gierung zu richten und von dieser allen anderen Vertrags- 
mächten mitzuteilen ist. 

Art. 60. Die Bedingungen, unter welchen die 
Mächte, die auf der internationalen Friedens- 
konferenz nicht vertreten waren, der vor- 
liegenden Konvention sollen beitreten dür- 
fen, sollen Gegenstand einer späteren Ver- 
einbarung unter den Vertragsmächten bilden. 

Art. 61. Sollte eine der hohen Vertragsparteien von der 
gegenwärtigen Konvention zurücktreten wollen, so ist dieser 
Rücktritt erst gültig nach Verlauf eines Jahres nach ent- 
sprechender Notifikation, welche schriftlich der niederländischen 
Regierung einzureichen und von dieser den anderen Vertrags- 
mächten unverzüglich mitzuteilen ist. 

Dieser Rücktritt ist wirksam nur für die Macht, die ihn 
anzeigt. — 

[Die Personalien des Schiedsgerichtshofes.] 

Der internationale Schiedsgerichtshof setzte sich An- 
fang 1904 aus nachstehenden Personen zusammen: 

I. Ständiger Verwaltungsrat. Präsident : Baron 
R. Melvil von Lyndon, holländischer Minister des Aeusseren. 



— 199 — 

Mitglieder: Die diplomatischen Vertreter der im Haag beglau- 
bigten Signatarmädhte. 

IL Gerichtsschreiberei: General-Sekretär : Dr. L. 
H. Rnyssenaers, Kgl. niederländ. a. o. G. u. b. M. ; 
I. Sekretär des internationalen Bureaus: Dr. Jkhr. W. Roell; 
Kommis : Baron W. Snouckaert van Schauburg. 

III. Mitglieder des ständigen Schieds- 
gerichtshofes. Amerika, Y . St. : M. W. Füller, Präs. 
des Obersten Ger. -Hof es; J. W. Griggs; G. Gray, Circuit- 
richter; O. S. St raus, a. o. Ges. a. D. — Belgien: Beer- 
n a e r t , StMin. ; Baron Lambermont, StMin., a. o. G. 
u. b. M., Gen.-Sekr. im Min. der Ausw. Angel. ; Descamps, 
Sen., Gen.-Sekr. des Instit. f. internat. Recht; P. de Paepe, 
£Rat des Kass.-Hofes. — Bulgarien : Dr. St. D a n e w , Min. des 
Ausw. ; Dr. D. S t a n c i o w , dipl. Vertreter in St. Petersburg. 
— Dänemark : Dr. Matzen, Prof. a. d. Univ. Kopenhagen, 
a. o. Rat am höchsten Gericht etc. — Deutsches Reich: v. 
Frantzius, vortr. Rat im Auswärt. Amt, WGLeg.-Rat ; Dr. 
E. F. Sieveking, Präs. des OLdsgerichts in Hamburg; Prof. 
Dr. V. Martitz, Rat am Kgl. preuss. OVerwalt.-Ger. ; Prof. 
Dr. V. Bar, GJustizrat in Göttingen. — Frankreich : Dr. L. 
Bourgeois, Präs. der Deput. -Kammer ; de Laboulaye, 
Botisch. a. D. ; Baron d'£ stournelles de Constant, 
bev. Min., Deput. ; L. Renault, bev. Min., Prof. der Jurispr. 
in Paris, Rechtsbeirat im Dpt. der Ausw. Angeleg. — Griechen- 
land : D. Stephanos, Deput., ehem. Min. ; G. Streit, 
Prof. in Athen; M. Kebedky, Prof. in Bern. — Gross- 
britannien: Sir Edward B. Malet, PC, Botsch. a. D.; Dr. 
Sir Edward Fry, PC.; Prof. Dr. J. Westlake, KG.; Dr. 
Sir J. Ardagh, Gen.-Major. — Italien: Dr. Gf. C. Nigra, 
Sen., ehem. Botsch. in Wien; Dr. J. B. PaganoGuar- 
naschell i , Sen., i. Präsident des Kassationshofes in Rom; 
Dr. Gf . To.rnielli-Brusati di Vergano, Sen., Botsch. 
in Paris. — Japan : J. M o t o n o , a. o. G. u. b. M. 
in Paris; H. Willard Denison, Jurist. Beirat des Min. des 
Ausw. in Tokio. — Luxemburg : H. Vannerus, Präs. des 
StRates u. des Obersten Gerichtshofes. — Mexiko: Dr. M. de 
Azpfroz, Botsch. in Washington; Dr. J. M. Gamboa, 
a. o. G. u. b. M. ; Dr. G. R a i g o s a , Sen. ; Dr. A. Chavero, 



— 200 — 

Deput. — Niederlande : Dr. T. M. C. A s s e r , StMin., Mitgl. d. 
StRates; Dr. F. B. ConinckLiefsting, Präs. des Oberst. 
Gerichtshofes; Dr. Jkhr. A. F. de Savornin Lohman, De- 
put.; Dr. Jkhr. G. L. M. H. Ruys de Beerenbroudk, 
Kgl. Kommissar in Limburg. — Oesterreich-Ungarn : Dr. Gf . Fr. 
Schönborn, Präs. des K. u. K. Verwalt.-Ger.-Hofes in Wien; 
A. Gf. Apponyi, Mitgl. des ungar. Abg.-Hauses; Dr. H. 
Lammasch, Hofr., M. d. HH. ; A. v. Berzeviczy, ungar. 
Unterr.-Minister. — Portugal: Gf. de Macedo, Pair des 
Kgr., a. o. G. u. b. M. in Madrid; A. E. CorreiadeSä 
B r a n d a o , Präs. des Obersten Ger.-Hofes, StRat, Pair des 
Kgr. ; L. F. de Bivar Gomes da Costa, Richter am 
Obersten Ger. -Hof. — Bomänien: Th. Rosetti, Sen.; Dr. J. 
Kalind^ro, Verw. der Krondomänen; E. Statesco, Sen., 
Justizmin.; J. N. Lahovari. — Rnssland: N. V. Mura- 
w i e w , Justizmin., GRat u. StSekr. ; C. P. Pobjedonoss,- 
zew, OProk. des heil. Synod, WGRat, StSekr. u. Sen.; E. V. 
Frisch, Präs. der Ges. -Abt. des Reichrates, WGRat, StSekr. ; 
V. Martens, Mitgl. des Rates des Min. der auswärt. Angel., 
GRat. — Schweden u. Norwegen : Dr. S. R. D. K. v. Olive- 
crona; G. Gram, Prov.-Gouv. ; S. L. Annerstedt, Abg. ; 
Prof. G. F. Hagerup, StMin. — Schweiz: Dr. C. Lardy, 
a. o. G. u. b. M. in Paris; Dr. C. H ilty, U^iv.-Prof. in Bern, 
Mitgl. des Nationalrates; Dr. E. Rott, Mitgl. des Bundesger. 
in Lausanne. — Serbien: Prof. G. Pawlowitsch; Prof. 
G. Gerschitsc h; Dr. M. Milowanowitsch, Prof.; Dr. 
M. Wesnitsch, a. o. G. u. b. M. in Rom. — Slam: E. H. 
S t r o b e 1 , polit. Rat der siam. Reg. — Spanien : R. F. V i 1 1 a - 
verde; Marquis de Pozo Rubio; B. Oliver, Gen. -Dir. 
im Justizmin. ; Dr. M. Torres Campos, Prof. in Granada ; 
Hzg. v. Almodovar del Rio, ehem. StMin. 

[Funktionierung des Schiedsgerichtshofes.] 

Es hatte lange gedauert, bis die Mächte sich des von 
ihnen geschaffenen Instituts im Haag erinneiten. Wie ein 
verzaubertes Dornröschen schlief es einen festen Schlaf 
und wurde erst durch das Betreiben des um die Haager 
Konventionen und um die Verbreitung des Schiedsgerichts- 
gedankens so hochverdienten Baron d*E stournelles 





— 20I — 



de Constant aus dem Schlafe erweckt. Er reiste 
direkt nach Amerika, um den Präsidenten Roosevelt per- 
sönHch dazu zu veranlassen, dem Haager Schiedsgerichte 
Arbeit zu geben. Dieser liess durch seinen Staatssekretär 
einen Streit ausfindig machen, der für das neue Völker- 
gericht geeignet schien. Man übergab diesem einen Kon- 
flikt über eine mehrere Millionen betragende Summe 
eines Kirchenvermögens, um dessen Besitz sich die Ver- 
einigten Staaten mit Mexiko schon seit einigen Jahrzehnten 
stritten, ohne zu einem Ergebnis gelangen zu können. 
(I. Fall (Vereinigte Staaten, Mexiko).] 

Mexiko willigte ein. Am 15. September 1902 trat 
das Haager Schiedsgericht infolgedessen zum ersten Mal 
in Funktion und verurteilte am 14. Oktober 1902 
Mexiko zur Zahlung einer Summe von ca. 1V2 Millionen 
Dollars und einer Jahresrente von ca. 43 000 Dollars. 
(Siehe: Schiedsgerichtslexikon No. 221.) 

(IL Fall (Venezuelaaffäre).] 

Ein zweiter Fall wurde dem Schiedsgerichtshofe 
durch die bekannte Venezuelasache übertragen. 
(Siehe: Schiedsgerichtslexikon No. 234.) Eine Geldforde- 
rung deutscher Handelsgesellschaften an die venezo- 
lanische Regierung, die sich der Präsident Castro zu zahlen 
weigerte, führte zu Zwangsmassregeln seitens Deutsch- 
lands. Dieses blockierte die Häfen Venezuelas und Eng- 
land wie Italien schlössen sich dieser Blockade an. Es 
kam sogar zu einer Beschiessung der venezolanischen 
Forts. Castro stimmte alsdann Verhandlungen zu 
und es kam am 13. Februar 1903 in Washington 
zu einem Vertrage, der nur die Verwendung von 
30 Prozent sofort zur Verfügung gestellter Zolleinnah- 
men offen liess, die die drei Blockademächte für sich 
glaubten in Anspruch nehmen zu müssen, während Spa- 
nien, Frankreich, Mexiko, Holland, Schweden, Norwegen, 
die Verein. Staaten und Belgien, die ebenfalls Forderungen 
gegen Venezuela geltend gemacht hatten, diese Bevor- 



— 202 — 

mgung bekämpften. Präsident Roosevelt, der 
in dieser Sache als Schiedsrichter vorge- 
schlagen wurde, wies die Angelegenheit 
an das Haager Schiedsgericht. Der Zar er- 
nannte, einer Aufforderung der beteiligten Mächte ent- 
sprechend, den russischen Justizminister Murawiew^ 
den russischen Völkerrechtslehrer Martens und den 
Oesterreicher Hof rat Professor Lammasc'h zu Schieds- 
richtern. Die Verhandlungen begannen am i. Sep- 
tember 1903, wurden anfangs November fortgesetzt und 
am 22. Februar wurde das Urteil dahin verkündet, dass 
den Blockademächten das Recht der Vor- 
zugsbefriedigung ihrer Forderungen in 
Höhe der von Venezuela hinterlegten 30 0/0 
der Zolleinnahmen zugesprochen wurde. 
[Bedeutung des Venezuela-Urteils.] 

Dieses Urteil ist seitens der Schiedsgerichtsgegner 
sehr freudig begrüsst worden, da sie darin eine Anerken- 
nung des „Rechtes auf Krieg" vermuteten. Dadurch, dass 
den Blockademächten das Vorzugsrecht zugesprochen 
wurde, sollte das Schiedsgeric'ht angeblich bekundet haben, 
dass auch vor dem Haager Friedensgericht Gewalt vor 
Recht gehe. Das ist ein grosser Irrtum, wie aus der 
nachher bekanntgegebenen Begründung des Urteils deut- 
lich hervorgeht. Hiernach erklärte sich der Gerichtshof 
für nicht kompetent, zu entscheiden, ob die drei 
Blockademächte alle friedlichen Mittel erschöpft hätten, 
um die Anwendung der Gewalt zu verhindern. Er fühlte 
sich lediglich befugt, festzustellen, dass Venezuela seit 
dem Jahre 1901 den ihm wiederholt (vor Beginn der 
Feindseligkeiten) gemachten Vorschlag eines schieds- 
gerichtlichen Vergleiches mit Deutschland und Gross- 
britannien abgelehnt hat, und es wurde ausdrücklich an- 
erkannt, dass die kriegerischen Massnahmen der Blockade- 
mächte beendigt wurden, ehe diese alle ihre Forderungen 
erlangt hatten. 



In dieser Begründung wird ganz deutlich bestritten, 
dass den Blockademächten infolge ihrer kriege- 
rischen Massnahmen der Vorzug gebühre. 
Dieser wurde ihnen nur deshalb zuerkannt, 
weil sie sich als die ersten um Regelung 
ihrer Forderung bemühten und weil sie zu- 
erst friedliche Massnahmen in Vorschlag 
gebracht hatten, weil ausserdem Präsident 
Castro die 30 o/o der Zolleinnahmen aus- 
drücklich zur Befriedigung dieser Mächte 
zur Verfügung gestellt hatte. 

Ist auch dieser dem Schiedsgericht zur Entscheidung 
überwiesene Fall kein sehr bedeutender, so ist er doch 
von grosser prinzipieller Tragweite. Zum ersten Male ver- 
sammelten sich dabei europäische Mächte vor dem Forum 
des permanenten Schiedsgerichtes und vertrauten ihre 
Angelegenheit den Haager Schiedsrichtern an, und noch 
dazu in einer Sache, in der kriegerische Massnahmen 
bereits ergriffen wurden. Der Fall bedeutet eine weitere 
Anerkennung jener Grundsätze, die zur Festlegung der 
Haager Konvention geführt haben und ist geeignet, das 
Institut des Haager Schiedsgerichtes weiter im inter- 
nationalen Verkehr einzuführen. 

[Graf Murawiew und Präsident Roosevelt über das Haager Schieds- 
geridht.] 

In diesem Sinne äusserte sich auch der russische 
Justizminister Murawiew in seinem im März 1904 an 
den Zaren erstatteten Bericht über das Venezuela-Schieds- 
gericht, indem er sagte: 

„Es ist nur zu erhoffen, dass bei 
häufigerer Anrufung und im Masse der 
weiteren Entwicklung seiner Wirksam- 
keit sowohl Methode und Formen, als 
auch einige Einzelheiten der Organi- 
sation des internationalen Gerichts- 



— 204 — 

Wesens zur Vervollkommnung gelangen 
werden. Dies grosse Unternehmen, über machtvolle 
und edle Initiative Eurer Kaiserlichen Majestät geschaffen, 
befindet sich noch in einem Stande, der 
fürsorglicher Aufmerksamkeit seitens der 
Staaten bedarf, welche auf das friedliche 
Gedeihen der Menschheit auf der Grund- 
lage des Rechts und der Gerechtigkeit be- 
dacht sind. Unter Einem birgt diese erhabene und 
wohlgeartete Ausführung der verständigen Uebereinstim- 
mung der Staaten ein so dauerhaftes Unterpfand 
des Welterfolges in sich, dass schon das 
günstige Verhalten der zivilisierten Re- 
gierungen und der kulturellen Oeffent- 
lichkedt zu der Versöhnungsmission des 
Haager Gerichtshofes allein für eine 
fruchtbringende Anwendung seiner Dienste 
auf dem Gebiete des Vorbeugens und Ab- 
schliessens internationaler Konflikte ge- 
nügt. Als Bürgschaft hierfür kann unter anderem auch 
das allgemeine Vertrauen, die Sympathie und die Achtung 
dienen, von welchen die Verhandlungen des Schieds- 
gerichtes über die venezolanische Angelegenheit begleitet 
waren." 

Präsident Roosevelt äusserte sich in seiner 
Botschaft an den Kongress von Washington am 7. De- 
zember 1903 über den Venezuelastreitfall: 

„Ein so achtunggebietendes Zusammenwirken von Na- 
tionen, die ihre Argumente diesemhohen Gerichts- 
hof internationaler Gerechtigkeit und 
internationalen Friedens vorlegen und dabei 
dessen Entscheidung anrufen, kann schwerlich verfehlen, 
eine gleiche Unterwerfung vieler künftiger Streitigkeiten 
nach sich zu ziehen. Den jetzt dort erschienenen Na- 
tionen wird es viel leichter fallen, ein zweites Mal hinzu- 
kommen, während keine Nation mehr ihren gerechten 



— 205 — 

Stolz verringert wähnen kann, wenn sie dem jetzt ge- 
gebenen Beispiele folgt. Dieser Triumph des Schieds- 
gerichtsprinzips ist ein Gegenstand, zu dem man sich warm 
beglückwünschen muss, und ist ein glückliches 
Vorzeichen für den Weltfrieden." 

„Es scheint jetzt sicherer Boden für den Glauben ge- 
wonnen, dass imter den zivilisierten Völkern ein wirk- 
liches Anwachsen einer Gesinnung stattgefunden hat, 
welche die allmähliche Substitution ande- 
rer Methoden, Streitigkeiten zu schlich- 
ten, als die Methode des Krieges gestatten 
w i r d." 



»•' 



,Es wird noch nicht behauptet, dass wir einer Lage- 
ganz nahe gerückt seien, in der es möglich sein wird, 
den Krieg gänzlich zu vermeiden, oder dass eine gerechte 
Rücksicht auf die Interessen imd die Ehre einer Nation 
in jedem FaUe die Zuflucht zum Schiedsgerichte gestatten- 
wird, aber durch die Vereinigung von Kugheit und Festig- 
keit mit Weisheit wird es wohl möglich sein, viel von 
den Aufreizungen und Vorwänden zum Kriege wegzu- 
schaffen und doch in zahlreichen Fällen eine ver- 
nünftigere Methode als den Krieg zur Schlich- 
tung der Konflikte anzuwenden. Das Haager Tribunal 
bietet ein so gutes Beispiel dafür, was man in dieser 
Richtung leisten kann, dass es auf jede Weise ermutigt 
werden sollte. Weitere Schritte sollten unternommea 
werden." 

[III. Fall (Japan, Europa).] 

Bereits ist ein dritter Fall vor dem 
Haager Schiedsgericht anhängig. Es handelt sich um 
einen Streit zwischen Japan und Deutschland^ 
Frankreich, Grossbritannien, zu dessen Bei- 
legung die betreffenden Staaten durch Protokoll vom 
28. Juli 1902 den Schiedsgerichtshof anriefen. (Siehe:. 
Schiedsgerichtslexikon No. 223.) 



— 2o6 — 

(Bedeutung der Konferenz und ihrer Institu- 
tionen.] 

Will man die Bedeutung der Haager Kon- 
ferenz und der daraus hervorgegangenen Institutionen 
ermessen, so ist es angebracht, sich darüber klar zu 
werden, dass es sich hierbei um einen Anfang 
handelte und nicht um die Krönung des 
Werkes. Von diesem Gesichtspunkte aus bedeutet die 
Haager Konferenz tatsächlich einen Wendepunkt in der 
Völkergeschichte. Alle Zaghaftigkeit, die wir bei Fest- 
setzung der Bestinunungen beobachteten, hat ihren Grund 
darin, dass man sich in der Hauptsache etwas völlig 
Neuem gegenübersah, dessen Erprobung man 
erst abwarten wollte, ehe man sich ganz dafür 
einsetzte. Andererseits war es hocherfreulich zu sehen, 
wie der Gedanke eines internationalen Rechtes bei ein- 
zelnen Völkern bereits tiefe Wurzeln geschlagen hat und 
wie die Vertreter bereit waren, der neuen Institution einen 
breiten Umfang ru geben. Ein Kompromiss dieser über- 
zeugten Anhänger der internationalen Rechtsordnung und 
der zaghaften Versuchenden zeitigte die hier näher charak- 
terisierten Konventionen. 

Es wird nun an den Völkern liegen, das im äaag 
Geschaffene auszubauen und zu vervollkonunnen. Der 
breiteste Spielraum ist gegeben, dass diese Institution 
in wenigen Jahrzehnten der Kristallisationspimkt der 
Kulturwelt werden kann. In den kaum 3 Jahren, die seit 
der Eröffnung des Schiedsgerichtshofes verflossen sind, 
konnte man nur beobachten, wie der Gedanke, der in 
ihm seine Verkörperung findet, sich in aufsteigender Linie 
bewegt. Die Haager Konferenz hat den Krieg nicht ab- 
geschafft, sie hat die Heere noch nicht vermindert. Das 
war aber auch nicht ihre Aufgabe, war von ihr gar nicht 
zu erwarten. Sie hat aber jedenfalls den Rechtsgedanken 
im internationalen Verkehr ausgebaut und neue Pflichten, 
neue Möglichkeiten geschaffen, die Kriege zu verhindern 



— 207 — 

und die internationalen Streitigkeiten friedlich beizulegen. 
Ein Samenkorn ist ausgestreut worden, das in fruchtbares 
Erdreich fiel und wenn es dereinst zum schattenspendenden 
Baume herangereift sein wird, so wird man wohl der 
Schwierigkeiten des Anfangs gedenken, diese aber auch 
begreiflich finden. 

Der grosse Fortschritt besteht darin, dass zum ersten 
Mal wesentliche Bestandteile des Völkerrechtes, das 
durchwegs Gewohnheitsrecht ist, geschriebenes 
Recht wurden. Aus diesen zaghaften Bestimmungen wird 
dereinst der internationale Kodex, wie das internationale 
Prozessrecht der föderierten Kulturwelt hervorwachsen. 

(Verschiedene Aeusserungen über die Bedeutung der Konferenz.] 

Einige Aeussenmgen über die Bedeutung der Haager 
Konferenz seien hier festgehalten. — Zunächst dürfte es 
interessieren, zu vernehmen, was Mitglieder des Arbeits- 
ausschusses der III. Kommission, Graf Nigra, Prof. 
M a r t e n s , der Gesandte Mr. White, Mr. H o 1 1 s , 
L^on Bourgeois und Prof. Zorn, über das von ihnen 
geschaffene Werk äusserten: 

Der italienische Diplomat Graf Nigra richtete am 29. Nov. 
1899 an Baronin von Suttner ein Schreiben, in dem er u. a. 
in bezug auf die Arbeit im Haag mitteilte: „Wir wussten sehr 
gut, dass wir nicht den Weltfrieden von heute auf morgen 
sichern können, dagegen hatten wir das Bewusstsein, dass wir 
für die Zukunft der Menschheit arbeiten.'* Als positives Ergeb- 
nis der Konferenz will er die Tatsache betrachtet wissen, dass 
eine solche Konferenz von einem mächtigen Monarchen, wie 
dem Kaiser von Russland, einberufen und von allen Mächten 
beschickt worden ist, dass sie monatelang arbeiten konnte, zu 
dem Zwecke, die Kriege seltener und die Kriegführung humaner 
zu machen . . . „Das Ziel, das wir uns gesetzt haben, deckt 
sich mit dem Gesetz des Fortschritts, nach dessen Richtung 
sich die Menschheit bewegen muss. Das ist das Gesetz der Ge- 
schichte. Verblendet, wer es nicht sieht I" 

Der hervorragende russische Völkerrechtslehrer Professor 
Dr. Martens hielt im Februar 1900 in der Aula der Peters- 



— 2o8 — 

burger Universität eine Reihe von Vorlesungen über die Haager 
Konferenz, in denen er n. a. sagte: ,,Der Skeptizismus, mit 
dem man in Presse imd Gesellschaft auf die Ergebnisse der 
Konferenz blickt, entbehrt der Berechtigung. Die gegenwärtigen 
Ereignisse, wie der südafrikanische Krieg, sind noch kein 
Beweis dafür, dass die Arbeit im Haag ganz vergebens gewesen 
sei. Das Saatkorn wird aufgehen; es ist an und für sich 
ein grosser Erfolg der Konferenz, dass zum erstenmal die Fragen 
der Abrüstung, der Einschränkung und der Verhinderung der 
Kriege usw. aus dem Gebiete des Gedankens in jenes des prak- 
tischen Lebens gezogen worden sind. Die Welt hat noch 
nie eine ähnliche Versammlung gesehen . . . Die 
Konferenz war ein Triimiph des Völkerrechts, wie ihn die Ge- 
schichte bisher noch nicht verzeichnet hat.'* — 

Im Juli 1901 äusserte sich der amerikanische Gesandte 
Mr. White in Berlin zu Mr. Moscheies aus London : „Wir 
haben im Haag ein hervorragendes und ausgezeichnetes Werk 
vollbracht, und wir können und 'wollen daraus den grösst^i Nutzen 
ziehen. Das wird in gegebener Zeit jeder begreifen, imd Sie 
sollten in Ihren Friedensgesellschaften mit allem Nachdruck 
darauf hinarbeiten, das Verständnis über dieses Werk zu ver- 
breiten und das Datum dieses Ereignisses niemals vergessen, 
zu lassen.'* 

Mr. H o 1 1 s , einer der amerikanischen Delegierten, äusserte 
sich zur selben Zeit zu Mr. Moscheies über die Notwendigkeit, 
die Oeffentlichkeit von den Ergebnissen, die man mit Recht 
von den Arbeiten der Konferenz erwarten könne, zu imter- 
richten. „H aag ist der Kern, um den herum sich 
das internationale Gesetzbuch bilden wird; die 
Fruchtsubstanz wird sich automatisch entwickeln. Die Betäti- 
gung der Diplomatie erfährt bereits den heilsamsten Einfluss 
daraus. Indem man die Anrufung des Gerichtshofes fakultativ 
gestaltete, konnte eine offenbare Gefahr vermieden werden. 
Wäre es nämlich anders gewesen, hätte man ohne Gewissens- 
bisse alle imgerechten Sachen vor das Tribunal geschleppt,, 
da man sich gesagt hätte, man könne dabei nichts verlieren. 
Verloren hätte aber das Ansehen der Institution. Glauben Sie 
mir, ihr alle, ihr Arbeiter am Werke des Friedens, die ihr 
jahrelang dem Gelächter der Ungläubigen preisgegeben wart,. 



— 209 — 

ihr könnt mit mehr Recht, als ihr selbst annehmt, die endliche 
Krönung eures Werkes erblicken." — 

L^on Bourgois, einer der hervorragendsten Vertreter 
der 3. Kommission, Vertreter Frankreichs, hielt am 20. Jan. 
1902 in der französischen Deputiertenkammer eine längere Rede 
über die Bedeutung der Haager Konvention. Er bestritt dabei 
zunächst, dass die Haager Konferenz „juristisch genommen'* 
auf den Transvaalkrieg in Anwendung zu bringen sei. Er er- 
wähnte ferner, dass die Konferenz den obligatorischen Charakter 
des Schiedsgerichtes verworfen habe und fuhr dann fort: „Und 
dennoch befinden wir uns einem Abkommen gegenüber, in 
welchem hervorragende Grundsätze formuliert worden sind. Die 
Gesamtheit der Vertreter der zivilisierten Völker war sich 
darüber einig, im Namen ihrer Regierimgen zu verkünden, dass 
einer dieser Grundsätze, und zweifellos der wichtigste, der Ver- 
such einer Lösung Internationaler Streitigkeiten durch friedliche 
Mittel an Stelle der Gewaltmittel sein solle. Ist die Verkündung 
dieses Prinzipes etwa zwecklos? Die Antwort auf diese Frage 
gleicht der Antwort auf die Frage: Ist es im Jahre 1789 zweck- 
los und vergebens gewesen, die Menschenrechte zu erklären? 
Wenn die Erklärung der Menschenrechte in der Tat nicht un- 
mittelbar von heute auf morgen die Achtung vor allen Rechten 
des Menschen und des Bürgers hervorgebracht hat, ist es zweck- 
los gewesen, dem Weltgewissen diese Formulierimg der mensch- 
lichen Würde und der menschlichen Freiheit zu geben? 
Ich halte diese Erklärung für notwendig, und es scheint 
mir nützUch, nach dieser Richtung hin die öffent- 
liche Meinimg zu erziehen. Es handelt sich darum, den 
Geistern beizubringen, dass von unseren Bemühungen und von 
unserer mühevollen Arbeit etwas bleiben wird, das man 
niemals wieder wird zerstören können. Es 
handelt sich darum, begreiflich zu machen, dass die gegen- 
wärtigen Umstände, so enttäuschend dieselben auch sein mögen, 
uns nicht vergessen lassen dürfen, dass in der Welt trotzdem 
etwas Neues entstanden ist, ein eingesetztes 
Samenkorn, dass trotz der Umstände, vielleicht gerade durch 
dieselben, die darauf gesetzten Hoffnungen verwirklichen 
und entwickeln wird.'* — 

Auch der deutsche Delegierte Professor Zorn sah 

14 



— 2IO — 

sich 1903 in einer im „Tag'* veröffentlichten, der Kon- 
ferenz gewidmeten Artikelserie veranlasst, die Haager 
Konferenz einen „Fortschritt für die Befestigimg des 
Weltfriedens** und „eine wertvolle Weiterbildung 
des Völkerrechtes** zu nennen, imd ruft aus: „Vielleicht hört 
auch in Deutschland allmählich die öde Phrase auf, die 
bezüglich der Haager Konferenz von Anbeginn bis heute die 
deutsche Presse und dadurch die deutsche öffentliche Meinung 
beherrscht hat, man habe im Haag nur leeres Stroh ge- 
droschen.** 

Ferner seien noch einige andere Aeusserungen von 
Juristen und Staatsmännern hinzugefügt: 

Der bekannte Völkerrechtslehrer Prof. Dr. von L i s z t 
äusserte sich am 3. Juni in einem Vortrage folgendermassen : 
„Ich betrachte die Ergebnisse der Haager Konferenz als einen 
ganz bedeutenden Fortschritt. Eine Schwäche des 
Völkerrechtes liegt zweifelsohne darin, dass ein grosser Teil 
der Völkerrechtssätze nicht geschriebenes sondern Gewohn- 
heitsrecht sind. Man hat jedoch die Nachteile dieser Eigen- 
tümlichkeiten des Völkerrechtes arg übertrieben. Wir Juristen 
wissen, dass wir bis zu unserem Bürgerlichen Gesetzbuch hinauf 
viel mit Gewohnheitsrecht zu arbeiten hatten, und wir sind 
doch ausgekonmien damit. Wenn nun gewisse Vereinbarungen 
des Völkerrechtes, die bislang ungesetztes Recht waren, ge- 
setztes Recht wurden, wie dies durch die Haager Konventionen 
der Fall ist, so ist dies ein wesentlicher Fortschritt.** 

In einem im Februar 1901 in Berlin abgehaltenen freien 
Hochschulkurs sagte derselbe Gelehrte folgendes: „Die Trag- 
weite dieser Konvention wird vielfach unterschätzt. 
Wenn auch manche Lücke offen gelassen ist, so stellt doch 
diese Konvention das Höchste dar, was unter den gegebenen Um- 
ständen zu erreichen gewesen ist, und selbst ein obligatori- 
sches Schiedsgericht würde sich nicht so wesentlich von dem. 
Erreichten unterschieden haben. Das Wesentliche liegt darin, 
dass eine förmliche Zivilprozessordnung für das 
Schiedsgericht mit allen einzelnen Bestimmungen ge- 
schaffen wurde, femer ein Gerichtshof, der uns jederzeit 
funktionsbereit zur Verfügung steht. Aber noch wesent- 
licher ist der Umstand, dass wir hier tatsächlich zu den schon 



— 211 — 

vorhandenen Ansätzen zur Ausbildung einer Zentralgewalt ein 
neues Organ bekommen haben, ein Organ, das seiner 
ganzen Zusammensetzung nach weit über all 
diesen andern Organen steht, die wir bis jetzt 
hatten. Der internationale Gerichtshof im Haag gibt der Ge- 
samtheit der durch das Völkerrecht beherrschten Staaten in 
greifbarerer Weise Ausdruck. Wir werden alle 
Bestrebungen, die auf Beseitigung des Krieges 
hinzielen, nicht miehr als eine leere Utopie an- 
sehen können. Wenn wir die ständige Gerichtsschreiberei 
im Haag ansehen, werden wir wissen, dass hinter dieser Gerichts- 
schreiberei der ganze Gerichtshof steht, und in völlig greif- 
barer Weise werden wir die Verkörperung einer die Staaten 
verbindenden Rechtsgemeinschaft erkennen. Mit dieser Schieds- 
gerichtskonvention ist in d,er Tat eine neue Periode in 
der Entwickelungsgeschichte des Völkerrech- 
tes angebrochen. Es kann noch Jahre, vielleicht Jahr- 
zehnte dauern, bis sich das Errungene bewährt, nichtsdesto- 
weniger wird von der Einsetzung des Haager 
Schiedsgerichtes eine neue Periode des Völ- 
kerrechts datieren." — 

Arthur Des j ardin, Mitglied des Institut de France, 
veröffentlichte im September 1899 in der „Revue de deux 
mondes" einen Artikel über die Haager Konferenz, worin er u. a. 
der Ansicht widerspricht, dass die Konferenz im Hinblick auf die 
friedliche Beilegung internationaler Konflikte kein Ergebnis ge- 
liefert habe. Er verweist die Skeptiker auf die Geschichte und 
ihre Lehren, wenn sie nicht selbst die Rolle der Utopisten über- 
nehmen wollen. „Zweifellos hat man diesmal nicht alles er- 
reicht, was man erstrebte, aber seit einer Reihe von Jahrhunder- 
ten haben sich die Dinge alle in ähnlicher Weise entwickelt. 
Hat man etwa die Privatkriege auf einmal beseitigt, hat man 
von heute auf morgen das Recht der Neutralen anerkannt, 
gelang die Abschaffung des Sklavenhandels auf den ersten 
Hieb, gelangte man nicht erst nach ungeheuren wiederholten 
Anstrengungen zur fast gänzlichen Unterdrückung der See- 
räuberei? . . . Vor allen Dingen ist nicht zu bestreiten, dass 
die im Haag versammelten Mächte nach einer ersten Debatte 
sich zu einem gemeinsamen Beschlüsse vereinigt haben, dass 

14* 



— 212 — 

sie einstimmig das beschränkte obligatorische Schiedsgericht 
ins Völkerrecht eingeführt imd dass sie den Regierungen diesen 
Rat uad das gute Beispiel gegeben haben . . . £s bestehen zwei 
Lager» zwei Parteien; auf der einen Seite wendet man auf dieses 
internationale Problem den berühmten Grundsatz an: ,,Gewalt 
geht vor Recht!", von der anderen Seite antwortet man: „Seien 
wir die Gerechteren, weil wir die Stärkeren sind!** So und nicht 
anders ist die Frage gestellt. Und man erwähnt nicht ohne 
Grund, dass das Recht der Schutz des Schwachen ist." — 

Professor Meurer wählte im Jahre 1903 in seiner Eigen- 
schaft als Rektor der Universität Würzburg als Gegenstand 
einer Festrede zur 321. Stiftimgsfeier dieser Universität das 
Thema der Haager Konferenz. Er bezeichnete darin diese Kon- 
ferenz als einen Markstein in der Entwickelung 
des Völkerrechtes. Man kann nicht mehr 
hinter denselben zurück, sagte er darin . . . Anderer- 
seits kann und soll man über die Beschlüsse der Friedens- 
konferenz hinaus. In dieser Beziehung ist schon durch die 
Haager Konferenz ein grosses Arbeitsfeld abgesteckt worden. 

Der österreichische Premierminister Graf Goluchowsky 
entwickelte im Ausschuss für die auswärtigen Angelegenheiten 
der österreichischen Delegationen im Dezember 1899 ^i^ Expos6, 
wobei er auch auf die Haager Konventionen zu sprechen kam» 
in dem er von dem „gesunden, entwickelungs- 
fähigen Gedanken" sprach, der ihr zugrunde lag, und 
„der wohl berufen ist, einst segensreiche 
Früchte zu tragen". „An die erste Zusammenkunft des 
Areopags durften füglich keine allzu hohen Erwartungen ge- 
knüpft werden; die Lösung mancher im russischen Progranmi 
enthaltenen Frage muss einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. 
Das Ergebnis der Haager Beratungen ist dennoch nicht 
zu unterschätzen, sowohl in humanitärer Hinsicht in- 
folge neuer Einschränkungen der Grausamkeiten der Kriegs- 
führung, als auch weil es gewisse Grundsätze, die bisher 
fromme Wünsche der Friedensapostel bilde- 
ten, in festere Normen zusammenf ass te und 
ihnen die völkerrechtliche Sanktion auf- 
drückte..." — 

In einem an den Verfasser dieses Buches gerichteten 



— 213 — 

Briefe vom 2. Mai 1900 sagte der holländische Minister des 
Auswärtigen, U. de Beaufort: „Die künftigen Generationen 
werden das Haager Werk mehr würdigen, als es die gegen- 
wärtige tut. Diejenigen, welche die Geschichte kennen, werden 
darüber nicht sehr erstaunt sein, sie werden sich aber freuen 
2U sehen, dass es schon jetzt weitsichtige Menschen gibt, die 
das erschauen, was das grosse Publikum noch nicht sieht. Ich 
bin überzeugt, dass die Zukunft Ihnen recht geben 
wir d.** Dieser Passus bezieht sich auf mein dem Minister 
überreichtes Buch über die Bedeutung der Haager Konferenz. 

Ein nicht genannter Minister einer Grossmacht 
sagte zu Mr. H o 1 1 s im Sommer 1900 : „Wenn selbst die In- 
stitution tausendmal weniger praktisch wäre, würden die ver- 
antwortlichen Minister aller Staaten dennoch Ihre Verbündeten 
bleiben, weil sie sich, um den Krieg zu vermeiden, sojgar 
an einen Strohhalm klammern würden. Aber das, was Sie 
im Haag geschaffen haben, ist kein Strohhalm, auch nicht ein 
Ealken, sondern ein festes Schiff, das dem Andrang der Wellen 
zu widerstehen fähig ist.*' 

[Parallele zwischen der Entwicklung des staatlichen und des inter- 
nationalen Rechts.] 

Um aber die volle Bedeutung der Haager Kon- 
ventionen für das Völkerrecht zu würdigen, sei eine 
Parallele mit der Entwicklung des staat- 
lichen Rechtes gestattet, die Professor Lisszt in 
einem öffentlichen Vortrag über die Haager Konvention 
zog. Der Rechtsgang des heutigen staatlichen Rechtes 
hat sich aus dem Fehdegang entwickelt. Drei 
Stufen der Entwicklung lassen sich hier feststellen. Zu- 
nächst die erste Stufe, wo zur Schlichtung der Fehde 
die Vermittlung Unbeteiligter angerufen, wurde. Auf 
der zweiten Stufe entwickelte sich eine Institution, an 
welche die Streitenden sich wenden konnten, wenn sie 
es wollten. Aber gleichzeitig wurde die Fehde zum 
Recht erhoben, indem man das Fehdewesen regle- 
mentierte, wie dies im ganzen Mittelalter der Fall 
war. Auf der dritten Stufe der Entwicklung wurden die 



— 214 — 

Streitenden gezwungen, sich zum Zwecke der Schlich- 
tung ihres Streites einer festen Gewalt zu unterwerfen. 
Der Fehdegang wird zurückgedrängt, er ist zvun Redhts- 
gang geworden. In ganz derselben Weise ent- 
wickelt sich das Völkerrecht. Auch hier kön- 
nen wir dieselben drei Entwicklungsstufen erkennen. Auf 
der ersten Stufe entscheidet der Wille des Streitenden über 
die Art der Streitbeilegung, auf der zweiten Stufe ist die 
Durchführung der gewaltsamen Entscheidung bereits an. 
feste Regeln gebunden (Kodifikation des Klriegsrechtes) 
anderseits sind bereits Organe geschaffen^ 
an die sich die Streitenden wenden können, 
um ihren Streit beizulegen, ohne dass sie irgend 
eine Macht dazu zwingen kann; auf der dritten Stufe er- 
blicken wir jene Phase, wo die Unterordnung der Strei- 
tenden unter das Gesetz im Notfalle erzwungen werden 
kann. (Obligatorische Unterordnung). 

Unter diesem Gesichtspunkte erblicken wir in dem 
Abschluss der Haager Konvention die zweite Entwick- 
lungsstufe des Völkerrechtes, in der die gewaltsame Aus- 
einandersetzung kodifiziert wurde, wobei aber gleich 
fakultative Organe zu einer rechtlichen 
Ordnung geschaffen wurden. 

Die Haager Konvention bedeutet aber nicht den Be- 
ginn dieser zweiten Stufe, sondern bereits deren 
Höhepunkt, denn das, was in ihnen festge- 
legt wurde, hat bereits schon eine Reihe voll 
Jahren bestanden, es ist nur erst durch jene 
Konventionen zum formulierten Ausdruck 
gebracht worden; und das ist der grosse 
Fortschritt jenes Haager Ereignisses, es. 
weist uns von der Höhe seiner Einrichtun- 
gen in die Zeit der dritten Entwicklungs- 
stufe des Völkerrechtes, in die Zeit der 
obligatorischen Unterordnung der Kultur- 
völker unter das Rechtl 



V. 

Geschichte der Friedensbewegung. 

A. Bis zum Wiener Kongress. 

Einleitung. — Altertum. — Mittelalter. — Neuzeit. — 

Podiebrad. — Heinrich IV. — Groitus. — Spinoza und Penn. — 

St. Pierre, Bentham etc. — Kant. — Herder, etc. — Der 

Wiener Kongress und die heilige Allianz.' 

B. Vom Wiener Kongress bis zur Haager Kon- 
ferenz. 

1. Von der Gründung der ersten Friedensgesellschaften 
bis zur Gründung der interparlamentarischen Union 

(1815—1888). 

Die Anfänge der Friedensbewegung. — Elihu Burrit. — 
I. int. Friedenskongress zu Brüssel (1848). — H. int. Friedens- 
kongress zu Paris (1849). — m* i^t. Friedenskongress zu 
Frankfurt a. M. (1850).' — 'IV. u. V. int. Friedenskongress. — Die 
Friedensbewegung in den Parlamenten. — 
Amerika. — England. — Der Krimkrieg und der Pariser Kon- 
gress (1856). — Napoleons Friedensplan; die Genfer Kon- 
vention. — Der Luxemburger Streit und die Ligue de la 
Paix. — Die Friedens- und Freiheitsliga in Genf. — Von 1867 
bis 1870. — Während des deutsch-französischen Krieges und 
nachher. — Henry Richards Antrag im engl. Parla- 
ment und dessen Wirkung in den anderen Par- 
lamenten. — Amerika. — Europa. — Das Institut du Droit 
international. — Völkerrechtsliteratur zu Anfang der 70er Jahre. 
— Friedensgesellschaften. — Bühlers Abrüstungsantrag im 
deutschen Reichstag. — Die Botschaft des Präsidenten Gar- 



— 2l6 — 

f ield. — Neue Anregung in den Parlamenten. — 

Cremers erste Reise nach Washington. — Passy in der 

franz. Kanmier. — Gründung der interparl. Union. 

2. Vom ersten Weltfriedenskongress bis zur Haager 

Konferenz (1889—1899). 

DieWeltfriedenskongresse: — Paris 1889. — London 
1890. — Rom 1891. — Bern 1892. — Chicago 1893. — Antwerpen 
1894. — Budapest 1896. — Hamburg 1897. — Generalvers. 
Turin 1898. — Die interparlamentarischen Kon- 
ferenzen: — Paris 1889. — London 1890. — Rom 1891. 

— Bern 1892. — Haag 1894. — Brüssel 1895. — Budapest 
1896. — Brüssel 1897. — Konf. des interparl. Rats Brüssel 
1898. — Entwickelung der Friedensgesellschaf- 
ten. — Die ZentraHsierung. — Bertha v. Suttner. Gründimg 
der österr. Friedensges., „Die Waffen nieder I" (Roman und 
Revue). — Gründung der deutschen Friedensgesellschaft. — 
Deutsche Pazifisten. — Friedensgesellschaften in anderen 
Ländern. — Der 22. Februar. — Schiedsgerichts- 
aktion in den Parlamenten. — Die pan-amerikanische 
Konferenz omd ihre Einwirkung. — Der 16. Juni 1893. — Eng- 
land und Amerika. — Gladstones Anregung in den anderen 
Parlamenten. — Italien. — Gestenreich. — Deutschland. — 
Frankreich. — Belgien. — Stellungnahme des Papstes 
und hervorragender Staatsmänner. — Der Papst. 

— Caprivi, Goluchowsky, Salisbury und Gossler. — Die polit. 
Parteien in Deutschland. — Verschiedene Kongresse. — Nobels 
Testament. — Der spanisch-amerik. Krieg. — Blochs Werk. 

— Das Zarenmanifest. — Aktion der Pazifisten zu 
gunsten des Zarenmanifestes. — Das Zarenmanifest in den Par- 
lamenten. — Prof. Stengel. — Die Haager Konferenz. 

C. Das Jahrfünft nach der Haager Konferenz. 

(1899—1904). 

Die Zeit des Uebergangs. — Das Haager Schiedsgericht u. 
s. Aufnahme. — Der Transvaalkrieg. — Konstituierung 
des Haager Schiedsgerichtshofes. — Die ver- 



— 217 — 

schieden«! Phasen der Skepsis. — Die polit. Verhält- 
nisse nach der Haager Konferenz.. — Das China- 
untemehmen. — Günstige Symptome. — Kaiser Wilhelm. — 
Neurüstungen. — Das neue Frankreich. — Die deutsch- 
französische Annäherung. — Das Hindernis. — 
Jaur^s und die Revanche. — Die „deutsch-französische Liga". 

— Nimes und Kassel. — Die westeuropäische 
Schiedsgerichtsaktion. — Frankreich und England. 

— Barclay und d'Estournelles. — Der engl. -franz. Schieds- 
gerichtsvertrag ein Ergebnis der pazifistischen Agitation. — 
Deutschland. — Amerika. — Venezuela. — Die Friedens- 
propaganda. — Das Berner Bureau. — IX. interparl. Kon- 
ferenz zu Christiania (1899). — Agitation gegen den Trans- 
vaalkrieg. — IX. Weltfriedenskongress zu Paris (1900). — 
X. interparlamentarische Konferenz zu Paris (1900). — 
X. Weltfriedenskongress zu Glasgow (1901). — Der interparl. 
Rat zu Brüssel (1901). — Blochs Tod; Blochfonds; Friedens- 
museum zu Luzem. — XI. Weltfriedenskongress zu Monako 
{1902). — Das int. Friedensinstitut in Monako. — XI. interparl. 
Friedenskonferenz zu Wien (1903). — XII. Weltfriedenskongress 
zu Ronen und Havre (1903). — Der russ. -Japan. Krieg. 

— Der Triimiph der Gegner. — Der „Friedenszar** und der 
Krieg. — Der russ.-japan. Krieg erhöht die Friedenssehnsucht 
der Völker. — Die Erfüllung der Vorhersagimgen Blochs. — 
Wachstum der pazifistischen Bewegung durch den russ. -Japan. 
Krieg. — Nationale Friedenskongresse. — XII. interparl. Kon- 
ferenz zu St. Louis (1904). — XIII. Weltfriedenskongress zu 
Boston. — Eine zweite Session der Haager Konferenz. — Die 
Beüegung der Dpggerbank- Affäre durch die Haager Konven- 
tionen (1904). — Schluss. 



A. Bis zum Wiener Kongress (1815). 

[Einleitung.] 

Ehe von der im vorhergehenden Kapitel ver-- 
suchten Darstellung der Grundlagen, des Wesens, der 
Ziele und Erfolge der modernen Friedensbewegung, auf 
deren gegenwärtige Organisation und Ausdehnung über- 
gegangen wird, sei im nachfolgenden ein Rückblick auf~ 
die Geschichte dieser Bewegung geworfen. Dieser Rück- 
blick ist notwendig, um zu zeigen, dass die Friedens^ 
bewegung nicht, wie es im gegnerischen Lager irrtüm- 
lich angenommen wird, eine reine Modelaune der Gegen- 
wart ist, die eines Tages ebenso rasch verschwinden wird, 
wie sie angeblich gekonmien sein soll, dass sie vielmehr 
schon seit langer . Zeit besteht und sich, wenn auch all- 
mählich, aber in stets aufsteigender Linie ent- 
wickelt, so dass ihr Zusanmienhang mit der all- 
gemeinen Entwicklimg des Menschengeschlechtes, mit der 
Ausbreitimg der Gesittung, erkannt, und der logische 
Schluss auf die nicht mehr zu hemmende Weiterentwick- 
lung und den endgültigen Sieg dieser Bewegung offenbar 
wird. 

Notwendig ist es, diese Darstellung als einen Ver- 
such, als eine Skizze in losen Strichen, zu bezeichnen, 
da es weit über den Rahmen dieser Arbeit und über 
die Kräfte des Verfassers hinausgehen würde, eine um- 
fassende Geschichte dieser grössten Bewegung imserer 
Zeit zu bieten. Auch, dass dieser Versuch, zimaal der 
grösste Teil der Entwicklung der Bewegung in die knapp 



— 220 — 

hinter uns liegende Jahrzehnte fäUt, der notwendigen 
Perspektive entbehren muss, je mjehr in der Betrach- 
tung vorwärts geschritten wird, soll hier gesagt sein. 
Ferner ist zu erwähnen, dass es sich nicht um eine Ge- 
schichte des Friedensideals handelt, der Friedensidee als 
solcher, sondern um die Geschichte der Friedens- 
bewegung, die erst da greifbar in Erscheinimg tritt, 
wo die uralte, die gesamte Menschheitsgeschichte wie 
ein roter Faden durchlaufende Idee in die Praxis zu über- 
tragen versucht wird. Erst die für die Verwirklichung 
der Friedensidee systematisch eingesetzte Arbeit ist 
Friedensbewegung. 
{Altertum.] 

Spuren des Friedensideals finden wir, aller- 
dings neben Argumenten, deren sich die Kriegsanhänger 
mit Vorliebe bedienen, schon im alten Testament. Das 
Altertum ist reich an Verherrlichungen des Friedens 
imd an Versuchen, das Recht an die Stelle der Gewalt 
zu stellen. Dass Streitschlichtungen auf dem Wege der 
Verständigung vorkamen, dafür spricht die Geschichte 
des alten Griechenlands. Der Amphyktionenbund 
ist das älteste Beispiel eines Föderationsvertrages und 
interstaatlicher Schiedsgerichtsbarkeit. Thukydides 
lässt den Archidamos sagen : „Es ist unmöglich, den- 
jenigen als Feind anzugreifen, der sich bereit erklärt, vor 
einem Schiedsgericht Rede zu stehen." Auch ein Vertrag 
zwischen Argos und Sparta ist erhalten geblieben, der 
folgende Bestimmungen enthält: „Wenn zwischen ver- 
tragschliessenden Parteien ein Streit entsteht, haben die- 
selben den Gepflogenheiten ihrer Vorfahren (1) gemäss, 
zum Schiedssprüche einer neutralen Stadt ihre Zuflucht zu 
nehmen.** Immerhin waren diese frühen Verwirklichungs- 
versuche des Friedensideals, für die sich noch zahlreiche 
Beispiele anführen Hessen, nur für die Griechenwelt be- 
stimmt. Der Gedanke einer internationalen friedlichen 
StreitschHchtung zwischen ihnen und fremden Völkern 



— 221 — 

lag den Griechen, wie überhaupt der ganzen antiken Welt^ 
noch völlig fern. 

[Mittelalter.] 

Auch den Friedensbestrebungen des 
Mittelalters muss man mit einer gewissen Skepsis 
gegenübertreten; bei näherer Betrachtung stellt sich 
nämlich heraus, dass jene Bestrebungen ausser dem 
Namen nichts gemein haben mit unserer neuzeit- 
lichen Auffassung des Friedensgedankens. Es waren 
zumeist Ideen zur Herstellung von Bündnissen, die 
zwar den Zweck friedlicher Vereinigung für die dem 
Bunde Angehörenden verfolgten, aber inmaer mit dem 
Hintergedanken, den Krieg gegen andere Verbände 
zu erleichtern. Wenn wir bereits in Dantes gött- 
licher Komödie, in den Schriften des Marsilius von 
Padua um 1325, in dem Werke des Abtes Honor6 
Bonnor, betitelt „L'Arbre de Bataille**, dem Gedanken 
einer Universalmonarchie und des dadurch er- 
hofften ewigen Friedens begegnen, so standen diese 
Autoren doch zumeist im Dienste irgend eines zeitge- 
nössischen Fürsten, der durch die erträimite Universal- 
monarchie in erster Linie seinem Ehrgeiz genügen 
wollte und nicht dem Wohl der Menschheit. Auch die 
Treuga Dei, der Gottesfriede, der durch die 
Bischöfe von Arles, Avignon und Nizza und den 
Abt Odilo von Clugny um das Jahr 1041 gefordert 
und durch Papst Urban II. auf der Kirchen- 
versammlung zu Clermont 1095 für die gesamte 
Christenheit verkündet wurde, hatte keinen anderen 
Zweck, als diese zu einem gemeinsamen Kriege gegen 
den Islam näher aneinanderzuschliessen. In der Tat wurde 
auf derselben Kirchenversammlung zu Clermont auch der 
erste Kreuzzug beschlossen. 

In jener Zeit, wo die Vertretung der privaten Rechte 
wie die Bestrafung eines Vergehens noch Privatsache 
war, da nach altgermanischer Sitte jeder die 



— 222 — 

•Pflicht hatte, Blutrache zu nehmen an dem Verüber 
irgend einer Missetat, und wo die Beschäftigung der 
wehrhaften Ritterschaft in nichts anderem bestand, als 
fortwährend Uebergriffe abzuwehren imd solche zu he- 
rgehen, verursachte die Verkündigung des Gk)ttesfriedens 
eine entschieden wohltuende Beschränkung des damals 
herrschenden allgemeinen Krieges. Durch jene Be- 
schränkungen, die der Gottesfrieden mit sich brachte, 
wandelte sich das Faustrecht in das Fehderecht, das, 
wie bereits oben erwähnt, eine grosse Aehnlichkeit mit 
"der gegenwärtigen Kriegsreglementierung durch die 
Genfer, die Petersburger und die Haager Konvention 
besitzt, zumal auch dort bereits für gewisse Personen, 
für Geistliche, Wöchnerinnen, Kranke, Pilger, Kaufleute 
und Fuhrleute, für Kirchen, Kirchhöfe etc., Schutz- und 
Ausnahmebestimmungen bestanden, ähnlich jenen, die 
die erwähnten Vereinbarungen für den modernen Krieg 
festsetzen. Die Versuche verschiedener Kaiser, das Fehde- 
recht zu beseitigen und die Streitigkeiten vor er- 
wählten Schiedsrichtern zum Austrag zu bringen, führten 
nicht gleich zu der vollkommenen Beseitigung dieses Un- 
wesens, das erst durch die Einführung des „Ewigen 
Landfriedens" durch Maximilian L, am Reichstag 
zu Worms am 7. August 1495, proklamiert wurde. An 
Stelle der Fehde trat nunmehr das Reichskammergericht, 
womit an der Schwelle der Neuzeit ein erster gewaltiger 
Fortschritt im Sinne der Friedensidee erreicht war. 
[Neuzeit: Podiebrad.] 

Viel interessanter und für die heutige Friedens- 
bewegung noch massgebender waren andere Pläne und 
Ideen, die uns ebenfalls an der Schwelle der Neu- 
zeit begegnen. So war es der Böhmenkönig Georg 
von Podiebrad, der um das Jahr 1462 den Plan 
zur Herstellimg eines europäischen Friedensreiches fasste, 
in dem wir zuerst der Idee eines internationalen Parla- 
mentes und eines internationalen Schiedsgerichtes nüt 



— 223 — 

militärischer Exekuti\^ewalt begegnen. Natürlich hatte 
auch dieser Plan egoistische und kriegerische Hinter- 
gedanken. Dem Böhmenkönig war es dabei in erster 
Linie darum zu tun, die europäische Christenheit zum 
Entsätze Konstantinopels, das sich damals bereits in tür- 
kischen Händen befand, zu sammeln, und sich selbst die 
Krone von Byzanz aufzusetzen. Immerhin erblicken wir 
in dem Plane schon Keime der modernen Friedensidee. 
[Heinrich IV.] 

Anderthalb Jahrhunderte ruhte der Friedensgedanke 
dann gänzlich. Erst gegen Ende des i6. Jahrhunderts 
erscheint Frankreichs berühmter König Heinrich IV. 
mit seinem Plane einer „christlichen Republik** 
auf der Bildfläche, der übrigens von seinem Minister 
S u 1 1 y herrühren soll. Er erwartete von der Durchführung 
seines Projektes „La paix perpetuelle de FE u - 
rope**. Die christliche Republik Heinrichs IV. sollte aus 
15 grossen Herrschaften bestehen, aus sechs erblichen 
Monarchien, fünf Wahlreichen und vier Republiken; auch 
dem russischen Zarentume war für später eine Stellung 
darin zugedacht. Ein Senat der RepubHk sollte durch 
seine Schiedssprüche alle Streitigkeiten regeln imd jeder 
Erhebimg zuvorkommen. Natürlich war in diesem Plan 
für Frankreich die Hegemonie vorgesehen, imd als Be- 
tätigung nach aussen war für die zu gründende Repu- 
bhk wieder der Krieg als erste Pflicht erklärt, allerdings 
nur mit dem Hinweis auf die Europa bedrohenden Türken. 
Die Ideen Heinrichs IV. wurden durch den Dolch Ra- 
vaillacs in ihrer Entwicklung gehemmt. Interessant ist 
es, dass mehr als 21/2 Jahrhunderte später Napoleonlll. 
diese Ideen seines Vorgängers auf dem Throne Frank- 
reichs wieder in Erwägung zog. 

Wenige Jahre nach Heinrichs IV. Tod verwüstete der 
dreissigjährige Krieg die Fluren Deutschlands, 
und als er beendet, waren die Völker Europas mehr 
als je geneigt, den Bestrebungen für die Wohltaten eines 



— 224 — 

dauernden Friedens Gehör zu leihen. Mit jener Epoche 
beginnt auch für die Entwicklung der Friedensbewegung 
eine Zeit, in welcher man schon deutlich die Fäden er- 
kennen kann, die in unsere Gegenwart hinüberleiten. Mit 
dem Frieden zu Münster imd Osnabrück begann ein 
wichtiger Abschnitt für die internationale PoHtik. Zum 
erstenmale wurde die Gleichberechtigung der Staaten 
anerkannt und der Gedanke des europäischen Gleich- 
gewichtes tauchte auf. Die Nationalitätenidee begann 
ihren Aufschwimg zu nehmen, der Welthandel begann 
sich zu entfalten imd die Söldnerheere sich in stehende 
Heere zu wandeln. Waren diese Wandlungen wohl noch 
kein hervortretendes Friedensmoment, so zeigten sie 
dennoch die Anfänge zu einer neuen Zivilisation, die sich 
auf internationales Recht und auf humanitäre An- 
schauungen gründete. 

[Grotius.] 

Um 1625 schrieb Hugo Grotius sein Buch „de 
jure belli slC pacis*' (Vom Recht des Krieges und 
des Friedens), mit dem die heutige Völkerrechtswissen- 
schaft begründet ward. Ihm gelang es auch, den Grund- 
satz von der Freiheit des Meeres zur Anerkennung; 
zu bringen. Das Meer galt bis dahin ebenso dem natio- 
nalen Besitz unterworfen, wie heute die Erde. Engländer, 
Holländer, Portugiesen imd andere seefahrende Nationen 
machten sich den Besitz des Meeres streitig und die 
Päpste fühlten sich autorisiert, ganze Meere zu ver- 
schenken. 

[Spinoza und Penn.] 

Im Jahre 1677 ertönte bereits die wuchtige Stimme 
eines Spinoza gegen den Krieg und im Jahre 1693 
erschien mit seinem „Essay on the present and future 
peace of Europe" der Quäker William Penn, der 
bereits als ein wichtiger Vorläufer unserer modernen 
Friedensbewegung zu betrachten ist. Zahlreiche Friedens- 
forderungen und Friedenspläne traten auf, die bei dem 



— 225 — 

mangelnden geistigen und materiellen Verkehr natürlich 
mir auf eine kleine Elite der Geister beschränkt bleiben 
mussten. 
[St. Pierre, Bentham etc.] 

Durch den Frieden zu Utrecht, der lang- 
wierige Kriege, die ganz Europa verwüstet hatten, zum; 
Abschluss brachte, bemächtigte sich der europäischen 
Welt wieder eine intensive Friedenssehnsucht. Aus den 
Empfindungen dieser Zeit heraus veröffentlichte det 
französische Ahh6 Charles Iren 6 Castel 
St. Pierre im Jahre 17 13 zu Utrecht sein um- 
fassendes, dreibändiges Werk „Proj^t du Paix per- 
petuelle". Er knüpfte darin an die Pläne Heinrichs IV. 
an, schlug aber nicht, wie dieser, eine Universalmonarchie 
vor, sondern eine Föderation aller europäischen Staaten 
mit Ausnahme der Türkei und Russlands. Ein euro- 
päischer Reichstag, von sämtlichen Staaten mit Gesandten 
beschickt, sollte die Streitigkeiten schlichten, die 
die Fürsten diesem Forum zu imterbreiten hätten. St. 
Pierre wies dabei auf den altgriechischen Amphyktionen- 
bund hin, den er sich für Eiu-opa zum Vorbild nahm. 
Seine Ausführungen erregten grosses Aufsehen, stiessen 
aber natürlich auch auf grossen Widerstand, namentlich 
seitens der Fürsten. Er selbst gab sich darüber keiner 
Täuschung hin, tröstete sich aber mit den Worten: „Die 
Grösse des Gegenstandes gibt mir genügend Mut, um 
die Unzahl der Hindemisse nicht zu scheuen, die sich 
von allen Seiten in Menge darbieten.'* Das Buch wurde 
alsbald in alle Sprachen übersetzt imd rief eine ganze 
Literatur von Konmientaren, Ergänzungen rnid auch Wider- 
legungen hervor. Rousseau, der einen Auszug des 
Werkes anfertigen Hess, trat für dieses ein. Leibniz, 
wie die deutschen Autoren jener Zeit überhaupt, ver- 
hielten sich sehr skeptisch dagegen. Nur der deutsche 
Theologe Schinly wagte es, für das Werk seines fran- 
zösischen Amtsbruders einzutreten und in England nahm 

15 



— 226 — 

Jeremy Bentham die St. Pierreschen Ideen mit 
Nachdruck und Erfolg* auf. 

Bentham brachte (1789) das Friedensproblem zu- 
erst mit einer Reform des Völkerrechtes in Zusammen- 
hang und forderte die Ausarbeitung eines internatio- 
nalen Rechtskodex, der die Rechte und PfUchten der 
Nationen festzustellen habe. Bei seinen zahhreichen Forde- 
rungen und Vorschlägen über die Verhinderung der 
Kriege und die Durchführung einer völkerrechtlichen 
Friedensorganisation ist es am interessantesten, dass er 
bereits die allgemeine Entwaffnung nicht für imdurch- 
führbar hält, und dass er in den Schiedsgerichten den 
einzig möglichen Weg zur Herbeiführung eines dauern- 
den Friedens erblickt, selbst wenn es nicht gelinge, diese 
Schiedsgerichte mit einer zwingenden Gewalt auszustatten. 

[Kant.] 

Der Utrechter Friede hatte nicht den ersehnten 
Friedenszustand über Europa gebracht. Per österreichische 
Erbfolgekrieg, der siebenjährige Krieg, die Teilung Polens, 
die französische Revolution und der I. Koalitionskrieg 
übten zunächst ihre furchtbaren Wirkungen aus. 1795 
wurde zu Basel der Separatfriede zwischen Preussen imd 
Frankreich geschlossen. In diesem Jahre veröffentlichte 
der Königsberger Weltweise Immanuel Kant seine 
berühmte Schrift „Zum ewigen Frieden". Schon 
1784 in einer Schrift „Die Idee zu einer allgemeinen 
Geschichte in weltbürgerlicher Absicht" und in seinem 
1793 erschienenen Essay „über das Verhältnis der Theorie 
zur Praxis", vertrat Kant den Gedanken einer natur- 
notwendigen Entwicklung der Menschheit zu einer 
allgemeinen bürgerUchen Gesellschaft und der Not- 
wendigkeit eines allgemeinen Völkerbundes zur Aufrecht- 
erhaltung des dauernden Friedens. In der letztgenannten 
Schrift gab er seiner festen Ueberzeugung dahin Aus- 
druck, dass die Völker im Laufe der historischen Ent- 
wicklung gezwungen sein werden, in ein föderatives, 



— 227 — 

jeden Krieg ausschliessendes Verhältnis zu treten. 
Die Schrift „Zum ewigen Frieden" ist in Form 
eines völkerrechtlichen Traktates gehalten. Kant drückt 
darin den Grundgedanken aus, dass der Krieg der Natiur- 
zustand der Menschen sei, solange sie noch Kriege 
führen, sind sie dem Naturzustande noch nicht ent- 
wachsen. Der Friede müsse demnach gestiftet werden ; 
Kant gibt bereits die berühmt gewordene Anregung, 
einen B u s s t a g nach beendetem Kriege auszuschreiben, 
und betont die starke Unmoral, die darin liegt, dem „Herrn 
der Heerscharen" Dankfeste und Siegeshymnen zu widmen. 
Als Grundlagen der Friedensstiftung dienen ihm drei 
Definitionen: i. Die bürgerliche Verfassung in jedem 
Staate miiss republikanisch sein. (Kant meinte damit demo- 
kratisch.) 2. Das Völkerrecht soll auf einem Föderalis- 
mus freier Staaten gegründet sein. 3. Das Weltbürger- 
recht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität 
beruhen. Der Friedensbund soll kein Föderativstaat 
sein, sondern ein durch Friedensvertrag hergestellter 
Verband freier Staaten, die durch jenen Vertrag nicht 
einen einzelnen Krieg zu beendigen suchen, sondern alle 
Kriege. Das Weltbürgerrecht auf Hospitalität ist mittler- 
weile durch die Erfindung der Eisenbahnen und Dampf- 
schiffe in Erfüllung gegangen. „Der ewige Friede," sagt 
Kant, „wird gesichert sein, wenn die mächtigsten Staaten 
der Welt eine wahre Repräsentativverfassung haben wer- 
den . . . Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus 
solcher wirklich freier Staaten gegründet sein. Den Angel- 
punkt dieser Föderation würde die Verbindung von zwei 
oder drei der mächtigsten dieser Staaten geben, die da 
sprechen könnten: Es soU zwischen uns kein Krieg mehr 
sein." Der Friedensbund (Völkerstaat) allein könne 
„aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält," 
hinausführen, indem sich die Kulturstaaten einem „von 
ihnen selbst zu konstituierenden Zwang" 
unterwerfen.^* — Bei diesem vielleicht modernsten 

15* 



— 228 — 

Gedanken seiner so merkwürdig modernen Schrift be- 
tont Kant ausdrücklich die Ausführbarkeit. 

Die Voraussicht Kants scheint in imsem Tagen in 
Erfüllung zu gehen. Die heilige Allianz vermochte jene 
Föderation nicht herbeizuführen; in etwas erhöhtem 
Masse hat der Dreibund dazu beigetragen; die euro- 
päische Schiedsgerichtsimion scheint aber in der Tat jene 
Entwicklungsform zu bezeichnen, bei der nach Kant der 
„Föderalismus freier Staaten" einsetzt. 

Auch ein Kant musste es sich gefallen lassen, als 
Utopist und träumerischer Weltverbesserer verschrieen zu 
werden und Anfeindimgen trivialster Art über sich er- 
gehen zu lassen; schon damals aber erstand ihm u. a. 
in Professor Jakob ein beredter Fürsprecher, der 
die „ungemein aufgeblähte Art** jener heute längst ver- 
gessenen Kritikaster gebührend geisselte. Dass Kant nur 
das Programm einer internationalen Moral entwarf, die 
den Frieden als internationale Pflicht erfordert^ 
dass er nur den Leitweg andeuten wollte, den der Fort- 
schritt der Menschheit einschlagen muss, kam den 
wenigsten seiner Gegner zum Bewusstsein, und bei der 
Jahrhundertfeier des Königsberger Weisen (1904) mussten 
wir es erleben, dass er fast nur als der Urheber jenes 
Pflichtgedankens gefeiert wurde, der die deutschen Frei- 
heitskriege beseelte und die deutschen Heere 1870/71 zum 
Siege führte. Von der internationalen Pflicht zum 
dem Unverständnis, dem sie begegnete, zuzuschreiben,. 
Frieden, die er dargelegt hat, war bei jener Feier nicht 
die Rede. Jedenfalls ist es nicht der Schrift Kants, sondern 
wenn das Schlagwort vom „Ewigen Frieden*' so häufig 
dazu dienen muss, das angebliche Programm der Pazi- 
fisten • zu bezeichnen. 

[Herder etc.] 

Fast gleichzeitig mit Kants Friedenstraktat er- 
schienen Herders „Briefe zur Beförderung der Huma- 
nität*'. In diesen von den höchsten Humanitätsgedanken 



— 229 — 

geleiteten Veröffentlichimgen wird darauf hingewiesen, 
dass die Natur selbst den Menschen die Mittel gab, um 
sich vor den zerstörenden Erscheinungen innerhalb der 
sozialen Gemeinschaft zu schützen, nämlich die Vernunft 
und der Gerechtigkeitssinn. Herder erhofft die allgemeine 
Friedfertigung der Menschen nicht durch äussere Mass- 
regeln, sondern durch innere Entwicklung. Er 
rechnet auf allmähliche Heranbildung der Friedens- 
gesinnimg unter den Völkern, auf das Verblassen des 
falschen Glorienscheines, um die Häupter der Kriegs- 
helden, auf die Erkenntnis, dass der „ländererobemde 
Heldengeist" ein Würgengel der Kultur sei, auf die 
Entlarvung jener falschen Staatskimst, die den Ruhm 
edfies Regenten auf die Erweiterung der Grenzen seines 
Landes basiert, auf Reinigung und Läuterung des Patriotis- 
mus von den Schlacken, die ihn durchsetzen. 

Kant und Herder wirkten befruchtend auf eine An- 
zahl Schriftsteller, so auf Traugott Krug, Bouter- 
weck, namentlich aber auf den Rechtsgelehrten Karl 
Salomo Zachariä, der in seinem berühmten Werke 
„Janus" (1802) das Friedensproblem im Kantischen Sinne 
behandelte. 
[Der Wiener Kongress und die heilige Allianz.] 

Mittlerweile raste der korsische Eroberer durch 
Europa. Als seine Macht gebrochen war, versammelten 
sich die Fürsten und Diplomaten zum Wiener Kon- 
gress (1815), um wieder einmal die politischen Grenzen 
des Erdteils gründlich zu verändern und eine neue Ord- 
nung der Dinge herbeizuführen. Das Bedürfnis, nach den 
Jahren heftiger Kriegsstürme endlich zur Ruhe zu kom- 
men, der unverkennbare Einfluss der Ideen Kants, 
Herders und auch der französischen Revolution, wenn 
man sich darüber auch nicht gern Rechenschaft geben 
wollte, Hessen es zuweilen erscheinen, als ob dieser Kon- 
gress einen Wendepunkt in der Geschichte bilden sollte, 
da er den Beweis erbrachte, dass man die verwickelten 



— 230 — 

politischen Fragen bei gutem Willen am besten durchi 
gegenseitige Verständigung lösen könne. Freilich stan- 
den die Diplomaten jener Zeit nicht auf der Höhe^ 
auf der sie hätten stehen sollen, und es ist vielleicht kein 
imgerechter Vorwurf, wenn behauptet wird, dass sie die 
grossen Kriege des 19. Jahrhimderts, die von 1864, 1866 
und 1870/71, hätten vermeiden machen können. Dazu, 
standen sie alle zu sehr imter der Furcht der Revolution 
und betrieben die Geschichte mehr im Sinne der Dy- 
nastien als im Interesse der Völker. Im;m.erhin kristalli- 
sierte sich das zerstückte Emropa auf dem Wiener Kon^ 
gress zu grösseren Staatengebilden, die notwendig waren^ 
um eine spätere höhere Einheit vorzubereiten. 

Der Friedensgedanke wurde dabei völlig missver- 
standen, indem man die Herrscher von Russland, Oester- 
reich und Preussen, die sich zur „H eiligen Allian z" 
vereinigten, dazu berufen hielt, den Frieden Europas za 
bewahren. So traurige Folgen diese Allianz für die frei- 
heitliche Entwicklung Europas hervorbrachte, bedeutete 
sie immerhin einen, wenn auch stümperischen An- 
fang einer Gemeinschaft der Kulturstaaten, die in der 
Lage sein würde, die allgemeinen Interessen friedlich 
zu ordnen. Aber jeder Anfang, so stümperhaft er auch 
sein mag, bietet die frohe Aussicht auf vollendetere 
Formen der späteren Entwicklung. Schlief ist sogar 
der Ansicht, dass bislang kein Bündnis der Begründung: 
eines Staatensystems so nahe gekommen ist, wie jene 
soviel verlästerte heilige Allianz, die auf den nachfolgen- 
den Füjstenkongressen zu Troppau, Laibach und 
Verona bestrebt war, die störenden Erscheinungen in. 
Europa zu beseitigen, imd die, wenn sie auch sonst viel 
Bedauerliches geschaffen, dennoch grosse völkerrechtliche 
Fortschritte zeitigte. In jedem Falle bezeichnete der 
Wiener Kongress einen Wandel in der Geschichte der 
Friedensidee, die damals anfing, aus der Theorie in die 
Praxis überzutreten. Das Jahr des Wiener Kongresses 



— 231 — 



ist das Geburtsjahr der Friedensbiewegung, 
die von diesem denkwürdigen Kongress am Anfang des 
19. Jahrhunderts bis zu jenem! nicht minder denkwür- 
digen Kongress im Haag, am Ende jenes Jahrhunderts, 
einen ununterbrochenen Aufstieg vollführte. 



B. Vom Wiener Kongress bis zur Haager Kon- 

[ f erenz. (1815 — 1899.) 

I* Von der Qründung der ersten Priedensgesellschaften 
bis zur Qründung der interparlamentarischen Union. (181 5 

bis 1888.) 

[Die Anfänge der Friedensbewegung.] 

Die ersten Friedens,9^esellschaften treten in Erschei- 
nung. In Amerika traten schon 18 10 die Quäker Dr. 
W. Ellery Channing, Dr. Noah Worcester 
und William Ladd agitatorisch für die Friedensbe- 
wegimg auf und es kam im August 18 15 zur Gründung 
einer Friedensgesellschaft in New York, der 18 16 Ge- 
sellschaften in Philadelphia und Boston, 18 17 in den 
Staaten Rhode Island und Maine folgten. 1828 vereinigten 
sich jene Gesellschaften zur allgemeinen American 
Peace Sodiety, die heute noch besteht und in Boston 
ihren Sitz hat. Der Quäker Wm. Allen begründete 
mit seinem Freunde Joseph TragellacePrice 1816 
die erste europäische Friedensgesellschaft, die ebenfalls 
heute noch bestehende „Peace Society** in London. 
1830 wurde die erste Friedensgesellschaft auf dem Konti- 
nent, die durch den Grafen von S e 1 1 o n begründete 
Gesellschaft in Genf, ins Leben gerufen, die durch ein 
Schreiben Friedrich Wilhelm IV. an den Be- 
gründer beifällig begrüsst wurde. Auch in Paris wurde 
1841 eine Friedensgesellschaft begründet. Beide Gesell- 
schaften auf Anregung der Londoner Gesellschaft. Die 
englische Friedensgesellschaft Hess durch Price und 



— 233 — 

Stephan Rigaud wiederholt den Kontinent bereisen 
und brachte dort die Friedensbewegung in Fluss. In 
Frankreich widmeten sich damals Saint Simon und 
Fourier der Friedenssache. Der erstere hatte schon 
an den Wiener Kongress eine Denkschrift „Ueber die 
Notwendigkeit der Schaffung eines europäischen Parla- 
mentes" überreicht, die von den Diplomaten natürlich be- 
lächelt wurde. Lamartine dichtete 1841 seine „Mar- 
seillaise de la Paix" und in Deutschland konnte sich 
noch ein Moltke „offen zur viel verspotteten Idee eines 
ewigen Friedens bekennen," eine Anschauung, die er be- 
kanntlich später änderte. 

In England wirkten Männer wie Richard Cob- 
den (1804—1865), John Bright (181 1— 1889) und 
Henry Richard (18 12 — 1888) für die Friedenssache. 
Letzterer hat zum Zwecke der Agitation allein 20 mal den 
Kontinent bereist. In London war es auch, wo 1843 der 
erste Friedenskongress abgehalten wurde, dem 
das Parlamentsmitglied Charles Hindley präsi- 
dierte. Dieser erste Friedenskongress, dem es aller- 
dings noch an Internationalität fehlte, versandte an 54 Re- 
gierungen eine Proklamation, worin diese gebeten wurden, 
in allen ihren Verträgen eine Klausel einzufügen, durch 
die sie sich verpflichteten, alle ihre Streitigkeiten der 
Vermittlimg einer oder mehrerer Mächte anzuvertrauen. 
tElihu Burrit.] 

Um das Jahr 1847 kam Elihu Burrit (1810 bis 
1879), ein ehemaliger Grobschmied, dem eine umfassende 
Bildimg sowie besondere Agitationskraft und Bered- 
samkeit nachgerühmt wird, nach Europa, um hier durch 
Wort und Schrift für die Friedensidee zu wirken. Er 
bereiste den ganzen Kontinent, hielt überall Reden und 
verbreitete in grossen Massen von ihm verfasste Flug- 
schriften, „Funken vom Ambos", „Oelblätter" genannt. 
Durch seine Agitation wurde in den europäischen Ländern 
der Friedensgedanke erweckt. 



— 234 — 

[I. int. Friedenskongress zu Brüssel 1848.] 

Das Jahr 1848 sah auch den ersten wirklich 
international organisierten Friedenskon- 
gress, der sich auf Burrits und Richards Anregung 
vom 21. — 23. September 1848 in Brüssel versammelte, 
Couvreur (? — 1894) und Visshers hatten in 
Belgien schon seit mehreren Jahren vorgearbeitet 
und der letztere präsidierte audh diesem Brüsseler 
Kongress. Zahlreiche europäische und amerikanische 
Mitglieder nahmen daran teil. Deutschland war 
jedoch noch nicht vertreten. Die Beschlüsse des 
Kongresses wurden in folgende vier Sätze zusammen- 
gefasst: i. Der Kongress erklärt den Krieg für 
unvereinbar mit Religion, Gerechtigkeit, Humanität und 
Völkerrecht. 2. Der Kongress fordert die Regierungen 
auf, bei eintretenden Streitigkeiten Schiedsgerichte ein- 
zusetzen. 3. Der Kongress spricht den Wunsch aus, dass 
eine Versammlung von Abgeordneten aller Nationen zur 
Abfassung eines allgemein gültigen, internationalen Ge- 
setzbuches ernannt werde. 4. Der Kongress fordert die 
Regierungen auf, gleichzeitig ein Entwaffnungssystem ein- 
zugehen. , j 

[II. int. Friedenskongress zu Paris 1849.] 

Der zweite internationale Friedens- 
kongress wurde vom 22. — 24. August 1849 unter dem 
Vorsitz Victor Hugos zu Paris abgehalten. Dieser 
Kongress erfreute sich sehr grosser Teilnahme. Deutsch- 
land war durch Dr. Carov6 (Heidelberg) und Dr. 
Bodenstedt (Berlin) vertreten. Aus England war 
C ob den gekommen, von hervorragenden Franzosen 
waren Bastiat und Girardin anwesend. Zahlreiche 
Gelehrte und Schriftsteller sandten schriftlich ihre Zu- 
stimmung. In seiner Eröffnungsrede sprach Victor Hugo 
die berühmt gewordenen Worte: „Ein Tag wird 
erscheinen, wo man in den Museen eine Kanone zeigen 
wird, wie man heute die Folterwerkzeuge zeigt, und wo 



— 235 — 

man erstaunt sein wird, dass so etwas einmal möglich 
war !" 
[III. int. Friedenskongress zu Frankfurt a. M.] 

Unter noch grösserer Beteiligung fand im darauf- 
folgenden Jahre (1850) in Frankfurt am Main, als 
erster auf deutschem Boden, der dritte internationale 
Friedenskongress statt, der in der dritten Augustwoche in 
der 15 Monate vorher so berühmt gewordenen Paulskirche 
stattfand und von Jaup präsidiert wurde. Richard 
und Elihu Burrit, Garnier, Edmond Poto- 
nir6 (1829 — 1902), Gir ardin und viele andere her- 
vorragende Zeitgenossen waren anwesend. Eine grosse 
Anzahl bekannter Männer hatten briefliche Zustim- 
mungen gesandt, so der greise Alexander von Hum- 
boldt, der sich ausdrücklich mit den Zielen des Kon- 
gresses einverstanden erklärte. „Die ganze Vergangen- 
heit lehrt," so schrieb er, „wie unter dem Schutz eines 
höheren Waltens in dem Leben der Völker eine lang- 
genährte Sehnsucht nach einem edlen Zweck gerichtet, 
doch endlich ihre Befriedigung findet.** Frdderic 
Bastiat, Victor Hugo, Bischof Deguerry, 
der Präsident der Pariser Friedensgesellschaft, Professor 
Rosenkranz in Königsberg, Varnhagen von 
Ense, Arnold Rüge befanden sich unter den schrift- 
lich Zustimmenden. Der Kongress erklärte den Krieg 
als mit den Lehren der Religion, der Philosophie, der 
Sittlichkeit und den Staatszwecken im Widerspruch 
stehend, sprach sich für schiedsrichterliche Entscheidungen 
aus, betonte (damals schon I) die unerträgliche Last der 
stehenden Heere und riet zu einem gleichzeitigen Ent- 
waffnungssystem; er sprach sich für die Verwerflichkeit 
aller öffentlichen Anleihen für Kriegszwecke aus, er- 
klärte sich für das Prinzip der Nichteinmischung, empfahl 
die Agitation zugunsten eines Kongresses von Abgeord- 
neten der verschiedenen Länder, die ein völkerrechtliches 
Statut zu entwerfen hätten und verwarf schliesslich den 



— 236 — 

Zweikampf, von den Mitgliedern der Friedensgesell- 
schaften fordernd, dass sie jeden Zweikampf verweigern 
sollten. Interessant ist es, festzustellen, dass auf Antrag 
des Dr. Carov6 eine Klausel in bezug auf bewaffnete 
Notwehr vorgeschlagen wurde, die ebenso wie auf dem 
Kongress von Rouen (1903) aus religiösen und prinzi- 
piellen Bedenken nicht angenonunen wurde. (Siehe S. 22.) 

IIV. u. V. int. Friedenskongress.] 

Im Jahre 1851 fand der vierte internationale 
Friedenskongress anlässlich der Weltausstel- 
lung in London statt, und im Jahre 1853 ein 
fünfter Kongress in Edinburgh, womit die Friedens- 
kongresse für eine Reihe von Jahren aussetzten. Diese 
ersten Kongresse, so wenig praktische Erfolge sie auch 
gezeitigt haben, bilden dennoch unverkennbar einen Fort- 
schritt der Bewegung. Während nämlich die ersten 
Friedensgesellschaften unter dem Einfluss ihrer ameri- 
kanischen Gründer, zum Teil unter dem damals auch in 
<ier Politik sich geltend machenden Einfluss der Romantik, 
durchweg auf etljiischer Grundlage basierten, gaben jene 
Kongresse um die Mitte des 19. Jahrhunderts der Be- 
ivegung eine mehr politische Richtung \md trugen dazu 
bei, die ersten konkreten Postulate einer Völkerverstän- 
digung zu formulieren. Durch diese Wandlung der Dinge 
zog die Friedensidee auch in die parlamentarischen Kör- 
perschaften ein, was imbestritten als ein Ergebnis der 
realer gewordenen Betätigung der Friedensfreunde in 
ihren Gesellschaften und Kongressen gelten muss. 

{Die Friedensbewegung in den Parlamenten.] 

Die Ehre, die Friedensidee in die Parlamente ein- 
geführt zu haben, gebührt ebenfalls den Amerikanern. 

[Amerika.] 

Bereits im Jahre 1835 gelangte auf Veranlassung der 
amerikanischen Friedensgesellschaft ein durch Ladd und 
Thomson vertretener Antrag an die gesetzgebende 
Körperschaft von Massachusetts betr. Einführung 



— 237 — 

internationaler Schiedsgerichte. Der Senat nahm den 
Vorschlag zwar an, er gelangte aber wegen vorzeitigen 
Sessionsschlusses nicht an das Repräsentantenhaus. 1837 
unterbreitete Thomson beiden Kamimem des Parla- 
ments von Massachusetts einen ähnUchen Antrag, der- 
auch angenommen imd noch im selben Jahre auf Be- 
treiben der Friedensgesellschaften von New York und 
Vermont vor den Kongress gebracht wurde. Der An- 
trag forderte ein ständiges internationales Völkergericht. 
Vom Ausschuss für die auswärtigen Angelegenheiten 
beraten, hielt man die Fordenmg als zurzeit unaus- 
führbar, der Hoffnung Raum gebend, dass die Zeit, 
„die beste Reformerin in solchen Dingen", die Ausführung 
später ermöglichen werde. Eine im Jahre 1839 von Ladd 
vor den Kongress gebrachte neue Resolution wurde nicht 
einmal der Prüfung unterzogen. Im Jahre 1842 machte 
der Amerikaner William Jay (1789 — 1868) zum erstenmal 
den Vorschlag, einen ständigen Schiedsgerichtsvertrag 
zwischen England und den Vereinigten Staaten ab- 
zuschliessen. • 

Die amerikanischen Friedensgesellschaften, durch 
mannigfache Misserfolge nicht abgeschreckt, traten in 
der Folge wiederholt mit ihren Anliegen vor den Kongress. 
Im Jahre 185 1 endlich fasste der Ausschuss des Kon- 
gresses für die auswärtigen Angelegenheiten einstim- 
mig eine Resolution zugunsten der Schieds- 
gerichtsbarkeit und 1853 unterbreitete der Senat 
dem Präsidenten der Vereinigten Staaten eine ähnliche 
Resolution, worin die Aufnahme der Kompromissklausel 
imd die Anwendung von Schiedsgerichten einstimmig 
gefordert wurde. 

[England.] 

In Europa gebührt den Engländern das Verdienst, 
im Parlament den ersten Vorstoss zugunsten der Schieds- 
gerichtsbarkeit untemommicn zu haben, und vor allen 
Dingen der Londoner Peace Society, die sich mit Petitionen 



— 238 — 

^zugunsten des Abschlusses von Schiedsgerichtsverträgen 
an die gesetzgebende Körperschaft wandte. Auf Grund 
einer solchen Petition forderte Richard Cobden (am 
12. Juni 1849) im Unterhause, dass der Staatssekretär 
des Auswärtigen beauftragt werde, mit den andern M,ächten 
zum Zwecke der Abschliessung von Schiedsgerichtsver- 
trägen in Verbindung zu treten. Es war eine denkwürdige 
Sitzung, in der Cobden zum erstenmal im englischen 
Parlament das Postulat der Schiedsgerichtsbarkeit auf- 
stellte. Eine lebhafte Debatte knüpfte sich an die lange 
Begründung des Antragstellers. Sir Cochrane hielt 
den Vorschlag für bizarr und lächerlich, imd U r - 
quarth erklärte, dass dieser Antrag die Unabhängig- 
keit der Staaten, ihre Nationalität und das internationale 
Recht selbst zu beseitigen drohe. Aber auch Anhänger 
Cobdens meldeten sich zum Wort imd verteidigten seinen 
Antrag in ausführlichen Begründungen, Lord P a 1 - 
merstone, damals Sekretär der auswärtigen Ange- 
legenheiten, erklärte den Vorschlag seines „ehrenwerten 
Freundes** als auf irrigen Grundsätzen be- 
ruhend. Das System Cobdens wäre für England schäd- 
lich, für die andern Länder einfach unannehmbar. 
Der Neid um Englands politische und kommerzielle Er- 
folge Hessen es keine unparteiischen Richter finden und 
so sei der Vorschlag Cobdens aus nationalen wie aus 
internationalen Gründen einfach zu verwerfen. Cobden 
ergriff neuerdings das Wort und wies auf den traurigen 
Zustand Eiiropas hin: „Der bewaffnete Waffenstillstand 
anstatt eines wirklichen Friedens; zwei Millionen Mann 
unter Waffen, zweihundert MiQionen Pfund Ster- 
ling alljährlich verausgabt für diesen Wahn, müssen 
Europa in Tod und Verderben bringen.** Sein Vorschlag 
wurde schliesslich mit 176 gegen 97 Stunmen ab- 
gelehnt. 
fDer Krimkrieg und der Pariser Kongress.] 

In Frankreich gelangte Louis Napoleon durch 



— 239 — 

den Staatsstreich vom 2. Dezember 1852 auf den Thron. 
Damit begann für Europa wieder eine Reihe blutiger 
kriegerischer Verwicklungen. Im Jahre 1854 brach der 
Krimkrieg aus, an dem sich Frankreich, England, 
Oesterreich und Italien gegen Russland beteiligten. John 
Bright unternahm es, im englischen Parlament der all- 
gemeinen Kriegsstimmung zum Trotz ge;gen diesen Krieg 
zu protestieren. Im' Jahre 1856 versammelten sich die 
kriegführenden und auch die nicht direkt beteiligt ge- 
wesenen europäischen Mächte zur Pariser Konfe- 
renz, wobei es der englischen Friedensgesellschaft ge- 
lang, die Begriffe der Mediation und der guten 
Dienste in den Vertragsprotokollen zur Anerkennung 
zu. bringen. Der englische Vertreter auf der Konferenz, 
Lord Clarendon, machte sich zum Wortführer jenes 
Vorschlages, nach dessen einstimmiger Annahme Glad- 
stone erklärte, dass nunmehr der Krieg seitens der 
ziviüsierten Mächte zum erstenmal offiziell verurteilt 
worden sei. 
|Napoleons Friedensplan; die Genfer Konvention.] 

Im Jahre 1863 äusserte Napoleon allen Ernstes 
die Absicht, die eiuopäischen Mächte zu einem Frie- 
denskongress aufzufordern, um den Krieg zu be- 
seitigen. Eine allgemeine Abrüstung imd Errichtung 
eines Schiedsgerichtstribunals schwebten ihm vor. Es 
wiurden auch Einladungen an die Regiervuigen verschickt, 
denen die Kabinette aber nicht zustimmten. Der König 
von Portugal allein begrüsste die Absicht Napoleons als 
einen „edlen Fortschrittsgedanken*'. Während Napoleons 
Plan, auf den er 1867 gelegentlich der Pariser Welt- 
ausstellung noch einmal zurückkam, scheiterte, gewann 
der Gedanke des Schweizers Henri Dunant, die Re- 
gierungen zum Zwecke einer humaneren Kriegführung zu 
einigen, Gestalt. Auf den Schlachtfeldern des lombar- 
dischen Krieges hatte der fiumane Schweizer die schreck- 
lichen Leiden der Verwundeten kennen gelernt und schil- 



— 240 — 

derte diese in seinem Buche „Souvenir de Solferino"^ 
das die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Greuel des 
Krieges lenkte. Ein vom 8. — 22. August 1864 in Genf 
tagender, von 16 Regierungen beschickter Kongress 
einigte sich auf jene „Konvention zur Verbesserung des 
Schicksals der verwundeten Soldaten im Felde", die 
unter dem Namen der „Genfer Konvention" be- 
kannt ist, die dann in den Jahreu 1868 und 1872 er- 
gänzt wurde und der nach und nach fast alle zivihsierten 
und halbzivilisierten Völker der Erde beitraten. Diese 
Konvention war nichts weiter als eine schwache Kon- 
zession der Regierungen an die neue, den Krieg in seinem 
Wesen bekämpfende Idee. 
[Der Luxemburger Streit und die „Ligue de la Paix".] 

Trotz der friedlichen Neigungen des dritten Napo- 
leon wäre es bereits 1867 durch die Luxemburger Affäre 
zwischen Frankreich und Preussen zu einem Kriege ge- 
kommen. 

Die drohende Kriegsgefahr veranlasste drei beherzte 
Franzosen, Fred. Passy, Gustav von Eichthal 
und den Pfarrer Martin Paschoud, in einem an 
den Chefredakteur Nefftzer vom „Tem^ps" gerichteten 
Aufruf zugunsten einer friedüchen Beilegung des Streites 
einzutreten. Dieser Aufruf bestimmte die öffentliche 
Meinung in ganz Europa derart, dass es imter ihrem 
Drucke gelang, den Streit tatsächlich zur friedlichen Bei- 
legung zu bringen und ihn auf der Londoner Konferenz, 
desselben Jahres zu schlichten. Unter dem Eindruck 
dieses Erfolges begründeten die drei Genannten die 
„Ligue de la Paix", der sich Mitglieder aus allen 
Teilen Europas und Amerikas sofort anschlössen. Zu- 
stimmungserklärungen von sehr hohen Persönlichkeiten 
gingen ein, darunter sogar eine sehr herzliche Beglück- 
wünschung seitens der Königin Augusta von 
Preussen. Unter den Mitgliedern des Konutees jener 
Liga finden wir u. a. Arl^s Dufour, Michel Che- 



— 241 — 

valier, Josef Garnier, Jean Dolfus, den 
Amerikaner Summer, die Deutschen Altgeld und 
Lieb ig und Warentrapp, die Belgier Couvreur 
und Vissher, Cantu aus Italien, u. a. Aus dieser 
Gesellschaft entwickelte sich nachher die bis Anfang 1904 
von Passy präsidierte „Soci6t^ pour TArbitrage 
entre nations**. Schon im Jahre 1857 hatte Edmond 
Potonid in Paris die „Ligue pour la Paix et du bien 
public** ins Leben gerufen. 

[Die Friedens- und Freiheitsliga in Genf.] 

Im selben Jahre 1867 gründete Charles Lemon- 
nier (1806 — 1891) im Verein mit Victor Hugo und 
Garibaldi die Friedens- und Freiheitsliga, 
die die Idee der Vereinigten Staaten von Europa verfocht 
und auf rein demokratischer Grundlage errichtet war, wes- 
halb sie in Genf ihren Sitz aufschlagen musste, da die 
drückende Atmosphäre des II. Kaiserreiches ihre Organi- 
sation auf französischem Boden nicht zur Entwicklung 
hätte kommen lassen. Die Präsidenten der Liga waren 
der Reihe nach Gustav Vogt, Jules Barni und 
Charles Lemonnier. NaCh des letzteren Tode 
übernahm Emile Arnaud den Vorsitz, den er 
auch heute noch ausübt. Die Friedens- und Frei- 
heitsUga veranstaltete in den Jahren 1867 bis 1879 
dreizehn Kongresse, die durchweg in der Schweiz ab- 
gehalten wurden. Der erste Kongress wurde von Gari- 
baldi präsidiert; es wurde dabei hauptsächlich der Ge- 
danke ausgedrückt, dass die Selbstbestimmung der Völker 
allein imstande sei den Krieg abzuschaffen. Auf dem 
Kongress von 1877 wurde die Verweisung des russisch- 
türkischen Konfliktes vor ein Schiedsgericht gefordert. 

[Von 1867 bis 1870.] 

Vor Ausbruch des deutsch - französischen Krieges 
machte die Tendenz zur Humanisierung der Kriege wei- 
tere Fortschritte, die namentlich in der Petersburger 
Konvention des Jahres 1868 zum Ausdruck gelangte, 

16 



— 242 — 

worin weitere Abmachungen über die Vermeidung 
von Grausamkeiten im Kriege beschlossen wurden. Am 
i6. September jenes Jahres fasste der Prager Philo- 
sophenkongress eine Resolution, worin er alle 
sittlichen und rechtlichen Mittel willkommen hiess, 
die zur endlichen Abstellung des Krieges geeignet seien. 
Die spanischen Republikaner forderten zur 
selben Zeit in einer Proklamation an das Volk die Auf- 
lösung der stehenden Heere und Volksbewaffnung, und 
in seiner anonym erscheinenden Schrift „Der Krieg etc." 
trat Moritz Adler für ein europäisches Völkertribu- 
nal ein. RudolfVirchow stellte, angeregt durch Henry 
Richard, am 21. Oktober 1869, im Verein mit zahl- 
reichen Angehörigen der Fortschrittspartei im preussi- 
schen Abgeordnetenhaus den Antrag, dass die Regierung 
aufgefordert werde, eine allgemeine Abrüstung 
herbeizuführen, lieber diesen Antrag ging das Haus mit 
215 gegen 99 Stimmen zur Tagesordnung über. 
[Während des deutsch-franz. Krieges und nachher.] 

Das Jahr 1870 sah den blutigen Krieg zwischen zwei 
zu gemeinsamer Arbeit prädestinierten Kulturvölkern ent- 
brennen. Es würde zu weit führen, die Stimmen wieder- 
zugeben, die sich trotz all der patriotischen Verblendung 
auf beiden Seiten vor und während der Feindseligkeiten 
geltend machten; einer sei aber gedacht, nämlich jenes 
fast vergessenen Aufrufes „An die Menschenfreunde aller 
Nationen", den einer der grössten Denker Deutschlands, 
FriedrichAlbert Lange, von Zürich aus versandte. 
Im Vertrauen auf den endlichen Sieg der Grundsätze des 
Christentums und der Humanität, fordert Lange darin 
die Gleichgesinnten auf, sich zusammenzuscharen, einen 
Bund freier Männer zu bilden, der unter dem Motto der 
Gerechtigkeit eine Vermittlung anstrebe und dem Ver- 
derben Halt gebiete. „Zwei Wege liegen heute vor Eu- 
ropa offen; der eine führt zu endlosen Appellationen 
an die Schärfe des Schwertes und zu Verewigung jener 



— 243 — 

Greuel des Krieges, die wir heute mit Entsetzen vor 
uns sehen; der andere zum Siege der Humanität und 
zur Begründung höherer Garantien für die 
Freiheit und Wohlfahrt der Völker, als eine egoistische 
Staatskunst, gestützt auf Waffengewalt, sie je zu bieten 
vermöchte." Der Aufruf schliesst mit der Hoffnung 
auf jenen Tag, „wo alle zivilisierten Nationen sich in 
ihren legitimen Organen in anderem Geiste als bisher 
die Hand reichen und, die Gerechtigkeit als 
oberste Richtschnur der Politik anerken- 
nend, gemeinsam für das Wohl der Völker 
wirken werden". 

Auch die kriegerischen Ereignisse von 1870/71 
vermochten den Friedensgedanken nicht mehr aufzu- 
halten. Schon während der beiden Kriegsjahre sind ver- 
schiedene Friedensereignisse zu verzeichnen; so wurde 
1870 im Haag, infolge eines vor drei Jahren stattge- 
habten Besuches Richards, von van Eck der hol- 
ländische Friedensverein gegründet, der 1873 
den Namen „Die Friedensliga der Nieder- 
lande" annahm, im Jahre i Sy 1 der belgische Ver- 
ein der Friedensfreunde, der sich 1889 unter 
dem Vorsitz Laveleys zur „F6d6ration inter- 
nationale de TArbitrage et de la Paix" um- 
wandelte. Am 25. Juli 1870 wurde der Friedens- 
verein der englischen Arbeiter, die gegen- 
wärtige „International, arbitration Ligue" 
ins Leben gerufen. Sie kam zwei Jahre später unter 
R an dal W. C r e m e r s Leitung und gewann mit der 
Zeit grosse Bedeutung. 

Unmittelbar nach dem Kriege machte sich sogar 
ein gewisser Hochgang der pazifistischen Idee geltend. 
Zunächst ist da die schiedsgerichtliche Entscheidung 
der Alabama-Angelegenheit zu verzeichnen, die 
durch das Genfer Schiedsgerichtsurteil vom September 
1872 ihre Erledigung fand, und durch die zum ersten 

16* 



— 244 ~ 

Male in der Geschichte ein grosser, die nationalen In- 
stinkte zweier mächtiger Nationen berührender Streit zur 
friedlichen Lösung gelangte. (Siehe Kap. III, S. 105.) 

[Henry Richards Antrag im engl. Parlament und 
dessen Wirkung in den anderen Parlamenten.] 

Im darauffolgenden Jahre (1873) nahm Henry 
Richard im englischen Parlament den im Jahre 1849 
zuerst von Richard Cobden, von ihm selbst schon 
1856 gestellten Antrag auf Abschluss von Schiedsgerichts- 
verträgen wieder auf. Am 8. Juli jenes Jahres schlug 
er im Unterhause die Einleitung von Verhandlungen mit 
den fremden Mächten zum Zwecke der Aufstellung „eines 
dauernden und allgemeinen Systems von Schiedsgerich- 
ten" vor. Gladstone, der sich dem Antrage gegen- 
über wohlwollend verhielt, riet dennoch dessen Rück- 
nahme an, da der Antrag, ganz so wie 1849 Palmer- 
stone Cobden erwiderte, noch zu verfrüht wäre. 
Richard bestand aber auf seinen Antrag, der mit 98 
gegen 88 Stimmen zur Annahme gelangte. Die Königin 
antwortete sehr wohlwollend auf die Adresse des Parla- 
mentes, in der ihr der Richardsche Antrag unterbreitet 
wurde, doch kam es nicht zu tatsächlichen Massnahmen. 
Hingegen erweckte der Vorgang des englischen Unter- 
hauses in zahlreichen anderen Parlamenten Nachahmung. 

[Amerika.] 

Im Senat der Vereinigten Staaten brachte der Sena- 
tor Sumner am i. September 1873 einen Entwurf ein, 
in der die Schiedsgerichtsbarkeit als das „einzige ge- 
rechte und praktische Mittel*' zur Beilegung internationa- 
ler Streitigkeiten bezeichnet wurde, und am 17. Juni 1874 
wurde dieser Entwurf vom Kongress (von beiden Kam- 
mern an ein und demselben Tage) angenommen und 
gleichzeitig der Präsident autorisiert, zur Herstellung 
einer ernsthaften internationalen Ordnung mit fremden 
Staaten Verhandlungen einzuleiten. 



— 245 — 

[Europa.] 

Am 24. November 1873 machte der italienische 
Politiker M a n c i n i den Antrag Richards zu dem seinen. 
Es gelang ihm auch, diesen Antrag, der dahin ging, der 
Schiedsgerichtsbarkeit für die ihr zugänglichen Mate- 
rien eine weitere Ausdehnung zu geben, in die Staats- 
verträge die Kompromissklausel aufzunehmen und 
Schiedsgerichtsverträge mit anderen Staaten abzu- 
schliessen, einstimmig zur Annahme zu bringen. Man- 
cini, der selbst bald in die Regierung trat, fand da 
Gelegenheit, seine Intentionen praktisch zu betätigen. In 
den niederländischen Generalstaaten kam es, in- 
folge einer Interpellation der Friedensfreunde van Eck 
und Bredius, am 19. November 1871 zu einer Frie- 
densdebatte, die zwar keine Resultate zeitigte, aber 
1874 und 1878, als van Eck seine Vorschläge immer 
wieder aufnahm, doch zu beifälligen Aeusserungen der 
Regierung und zur Annahme jener Vorschläge seitens des 
Parlamentes führten. In Schweden richtete 1874 die 
Kammer, auf Antrag des 'Deputierten Jonassen, eine 
Adresse an den König, worin dieser gebeten wurde, die 
zur Errichtung eines ständigen Schiedsgerichts tribunals 
unternommenen Schritte zu unterstützen. In Däne- 
mark wurde 1875 ein ähnlicher Versuch gemacht, der 
jedoch zunächst ohne Erfolg blieb. In Belgien be- 
schäftigte sich die Kammer am 30. Juni 1875 ™t einem 
von Couvreur und Thonissen unterbreiteten An- 
trag, der der Regierung die allgemeine Anwendung der 
Schiedsgerichtsbarkeit und das Studium des schiedsge- 
richtlichen Verfahrens empfahl. Die Kammer nahm fast 
einstimmig den Antrag an, ebenso schloss sich der Se- 
nat einstimnüg dem Votum der Kammer an. 

Im Jahre 1876 machte der nachmalige spanische 
Senator Marcuartu (f 1904) eine Reise durch Eu- 
ropa, um Stimmung für die Einberufung einer inter- 
nationalen Parlamentskonferenz zu machen. In einer 



— 246 — 

durch ihn angeregten Versammlung von österreichi- 
schen Deputierten und Herrenhausmitgliedern, die am 
27. April 1876 zu Wien stattfand, gelangte ein vom 
Abg. Fischhoff eingebrachter Antrag, worin die Zu- 
stimmung zur Beschickung der geplanten Parlamentskon- 
ferenz gegeben und die Grundsätze der allgemeinen 
Friedenspolitik, der Schiedsgerichtsbarkeit und die Her- 
absetzung der Kriegslasten gebilligt wurden, zur Annahme. 
Im deutschen Reichstag traten erst 1878 
die Abgg. D u n k e r und Zimmermann zugunsten 
der Schiedsgerichtsbarkeit auf, doch führten deren An- 
träge nicht einmal zu einer Debatte. 

[Das Institut du Droit international.] 

Ein anderes wichtiges Ereignis trat ebenfalls un- 
mittelbar nach Beendigung des deutsch - französischen 
Krieges im Jahre 1 873 ein ; die zu G e n t erfolgte Grün- 
dung des „Institut du droit international", 
das sich die Ausbildung des internationalen Privatrechtes 
und des Völkerrechtes zur Aufgabe stellte und dieser 
Arbeit in mehr als dreissig jähriger Tätigkeit mit grossem 
Erfolge oblag. Der ersten Versanunlung in Gent wohn- 
ten die hervorragendsten Rechtsgelehrten der Zeit bei, 
so Bluntschli, Hefter, Calvo, Mancini, Lo- 
rimer, Holtzendorff etc. In dieser ersten Sitzung 
wurde eine Kommission zum Studium der Schiedsgerichts- 
frage erwählt, der Laveley, Pierantoni, Gold- 
schmidt, Kamarowsky angehörten. Bereits in 
seiner Versammlung des Jahres 1875 nahm das Institut 
mehrere Entwürfe für Schiedsgerichtsverträge an, die 
es den Regierungen empfahl; es hörte seitdem nicht 
auf zugunsten der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit 
zu wirken. 

[Völkerrechtsliteratur zu Anfang der 70er Jahre.] 

Die grosse friedensfreundliche Bewegung, die zu An- 
fang der siebziger Jahre ihren Ausgang nahm, wirkte 
auch befruchtend auf die Völkerrechtswissenschaft, auf 



— 247 — 

die näher einzugehen ausserhalb des Rahmens dieser 
Arbeit liegt. Nur einzelner Schriften sei hier Erwäh- 
nung getan. Da ist zunächst die Arbeit J. Lorimers, 
„Proposition d'un congr^s international bas6 sur le prin- 
cipe de facto", worin ein internationales Parlament, die 
Schaffung einer internationalen Legislative und Exeku- 
tive, vorgeschlagen wird, ferner E. de Laveleys denk- 
würdige Schrift, „Des causes actuelles de guerre en 
Europe*' (Brüssel 1873), die zur Entscheidung aller inter- 
nationalen Streitigkeiten einen „Völkergerichtshof*' emp- 
fiehlt; die Arbeiten Bluntschlis, der die Grundzüge 
für einen „europäischen Staatenverein** entwirft, mit einem 
„Repräsentantenhause**, in dem die grösseren Angelegen- 
heiten, und einem „internationalen Tribunal**, vor dem 
die kleineren Angelegenheiten entschieden werden sollen. 
Erwähnt sei noch das Werk des belgischen Justiz- 
ministers Dr. Bara, „La Sdence de la Paix" 
(Brüssel 1873), dessen Grundgedanke darin gipfelt, eine 
Internationalität und Solidarität des gesamten Rechts- 
lebens der Menschheit herzxistellen, so zwar, dass z. B. 
für Verträge zwischen Staaten eine Gesamtgarantie aller 
zivilisierten Regierungen eintritt, die einen Vertragsbruch 
schwierig, wenn nicht gar unmöglich machen würde. 
[Friedensgesellschaften.] 

Inzwischen nahm die Gründung von Friedens- 
gesellschaften ihren Fortgang. In Amerika 
wurden im Jahre 1866 noch die Universal peace 
Union von Alfred H. Love und 1867 die Peace- 
Associationof Friends gegründet. In Deutsch- 
land wurde bereits 1850, eine Folge des Frank- 
furter Friedenskongresses, von Dr. Motherby in 
Königsberg eine Friedensgesellschaft begründet, die 
über 140 Mitglieder zählte. Es ist ein sonderbares 
Zusammentreffen, dass es gerade Königsberg, der Kant- 
stadt, vorbehalten war, in der Geschichte der deutschen 
Friedensbewegung diese Rolle zu spielen. Im Jahre 1874 



— 248 — 

begründete Dr. Eduard Löwenthal in Berlin 
einen Friedensverein, der jedoch bald seine Tätigkeit 
wieder einstellte. Im selben Jahre wurde in London 
die „Womens Auxiliary of the Peace Asso- 
ciation" ins Leben gerufen. Inzwischen kam der 
russisch-türkische Krieg mm Ausbruch und erfüllte Eu- 
ropa mit seinen Greueln. Der Berliner Kongress 
im Jahre 1878 entwickelte sic'h zu einer Art Schieds- 
gericht, bei dem schliesslich in friedlicher Weise durch 
Uebereinkommen und Konzessionen die Grenzen des 
östlichen Europas revidiert wurden. Angeregt durch 
diese Ereignisse, regte sich auch in Russland der Frie- 
densgedanke. Ein naher Verwandter des Kaiserhauses, 
der im Jahre 1881 verstorbene Prinz Petervon Olden- 
burg, Hess damals in hohen Kreisen ein Memorandum 
zirkulieren, in dem er den Krieg als unchristlich und 
kulturwidrig verwarf und den bewaffneten Frieden als 
eine Geissei der Regierungen( ?) bezeichnete. Die im 
Jahre 1880 erfolgte Gründung einer „Russischen Gesell- 
schaft für internationales Recht" war das praktische Er- 
gebnis dieses Aufrufs. 

[Der Pariser Friedenskongress von 1878.] 

Dasselbe Jahr 1878 sah aus Anlass der Pariser Welt- 
ausstellung abermals einen internationalen Frie- 
denskongress an der Seine. Die Anregung dazu wurde 
von der Londoner Peace Society gegeben. Er fand unter 
dem Präsidium Adolph Francks statt. Aus den ver- 
schiedensten Ländern waren Teilnehmer erschienen. Dem 
Kongress wohnte, obwohl er nicht zu den glänzendsten Ver- 
einigungen dieser Art gehörte, eine gewisse Bedeutung 
inne. Es war der erste Kongress, der insofern einen offiziel- 
len Charakter hatte, als seine Verhandlungsberichte auf 
Kosten der französischen Regierung veröffentlicht wurden. 
Auch wurden auf diesem Kongresse bereits jene Fragen 
einer engeren Verbindung der Friedensgesell- 
schaften, einer Vereinigung der Friedenspar- 



— 249 — 

lamentarier aller Länder, und der Gründung 
eines internationalen Friedensbureaus er^ 
örtert. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit wurde 
dabei als das wirksamste Mittel erklärt. 

1878 gründete Th. Moneta in Mailand die in- 
ternationale Friedens- und Brüderschafts- 
liga, im Jahre 1880 Hodgson Pratt in London 
die „International Arbitration and Peace 
Society", die die Abhaltung einer internatio- 
nalen Friedenskonferenz zu Brüssel (17. 
bis 20. Oktober 1882) veranlasste. Im Jahre 1882 rief 
Fr6d6rik Bajer in Kopenhagen den dänischen 
Friedensverein ins Leben. 1883 wurde auf Ver- 
anlassung Hodgson Pratts ein schwedischer 
Friedensverein begründet, und 1886, ebenfalls auf 
Pratts Veranlassung, die erste lebensfähige deutsche Frie- 
densgesellschaft in Frankfurt. In Rom gründete 
Pratt einen Verein für Schiedsgeric'ht und Frieden 
zwischen den Völkern, der unter dem Vorsitz Ruggero 
Bonghis stand und in Mailand die heute unter Mo- 
netas Leitung stehende Unione Lombard a. 1883 
wurde ein norwegischer Friedensverein ge- 
schaffen und 1884 gründete Godin die „Soci6t6 de 
Paix et d'Arbitrage international de Fa- 
milist^re de Guise** im Departement Aisne. Eine 
ganze Anzahl weiterer Friedensgesellschaften wurde um 
diese Zeit in Frankreich ins Leben gerufen. 
{Bühlers Abrüstungsantrag im deutschen Reichstag.] 

Der württembergische Abgeordnete von Bühler 
hatte mit seinem dem deutschen Reichstag im Jahre 
1879 unterbreiteten Antrag auf Einberufung eines Staaten- 
kongresses seitens der Reichsregierung zum Zwecke der 
Herbeiführung einer wirksamen und allgemeinen Ab- 
rüstung, mehr Glück, als Virchow zehn Jahre zuvor. Der 
Antrag kam am 12. März jenes Jahres wenigstens zur De- 
batte, nachdem ein Antrag auf U ebergang zur Tagesord- 



— 250 — 

nung abgelehnt worden war. Der Antrag selbst wurde 
natürlich abgelehnt, aber von Bühler übersandte ihn am 
29. Februar 1880 mit einem Begleitschreiben an den Reichs- 
kanzler Fürst Bismarck. Die Antwort des Kanzlers ist nicht 
uninteressant. Sie erfolgte am 2. März und lautete: „Erst 
nachdem es Ew. gelungen sein wird, unsere Nach- 
barn für Ihre Pläne zu gewinnen, könnte ich 
oder ein anderer deutscher Kanzler für unser 
stets defensives Vaterland die Verantwortung für ana- 
loge Anregungen übernehmen. Aber auch dann 
fürchte ich, dass die gegenseitige Kontrolle der Völ- 
ker über den Rüstungszustand der Nachbarn schwierig 
und unsicher bleiben und dass ein Forum, welches sie 
wirksam handhaben könnte, schwer zu beschaffen sein 
wird.** Unmittelbar darauf, am 7. Oktober 1879, schloss 
Bismarck den Bund mit Oesterreich, durch 
den der Grund zum Dreibund gelegt wurde, der Eu- 
ropa, wenn auch nicht den gesicherten Frieden, so doch 
jene Konstellation gab, die spätere Geschichtsschreiber 
vielleicht veranlassen wird, darin den Anfang einer 
europäischen Staatenassoziation zu erblicken. 

[Die Botschaft des Präsidenten Garfield.] 

Am II. Dezember 1882 erklärte der Präsident der 
Vereinigten Staaten, Garfield, an jeder Massregel 
teilnehmen zu wollen, die imstande sei den internationalen 
Frieden zu sichern. Dies veranlasste die Schweizer 
Regierung der amerikanischen Regierung einen am 
24. Juli 1883 vom Schweizer Bundesrat angenommenen 
ständigen Schiedsgerichtsvertrag zu über- 
reichen, der für die Dauer von 30 Jahren bestimmt war 
und alle Streitfälle, welcher Art sie auch sein mögen, 
der Schiedsgerichtsbarkeit unterwarf. Der Vertrag trat 
jedoch nicht in Kraft. 

[Neue Anregung in den Parlamenten.] 

Mit dem Jahre 1887 begann, ähnlich wie im Jahre 
1873, eine neue Aktion zugunsten der Schiedsgerichts- 



— 251 — 

barkeit in den verschiedenen Parlamenten. In der eng- 
lischen Kammer nahm der Marquis von Bristol 
die Arbeit Cobdens und Richards wieder auf und 
unterbreitete am 25. Juli 1887 dem Hause der Lords 
folgende Resolution: „In Anbetracht der unaufhörlich 
anwachsenden Rüstungen der europäischen Nationen,, 
ist das Haus der Lords der Ansicht, dass die- Errichtung 
eines internationalen Tribunals, dem die Streitigkeiten 
der Völker in erster Instanz zu unterbreiten wären, äusserst 
wünschenswert wäre.*' Die schwachen und ausweichen- 
den Erwiderungen des Lord Salisbury, Minister des 
Auswärtigen, und die gegnerische Haltung des Hauses,, 
veranlassten den Marquis Bristol seinen Antrag 
zurückzuziehen. Was im Hause der Lords nicht ge- 
lang, glückte im Hause der Gemeinen. Hier vermochte 
[Cremers erste Reise nach Washington.] 

es der rührige Randal W. Cremer, die Unterschrif- 
ten von 232 Mitgliedern, denen sich nachher noch 36 Mit- 
glieder des Oberhauses anschlössen, zu sammeln, die eine 
Deputation von 12 Deputierten, mit Cremer an der Spitze, 
nach Washington entsandten, um dort mit dem Präsi- 
denten der Vereinigten Staaten und dem Kongress 
Unterhandlungen zwecks Herbeiführung eines all- 
gemeinen ständigen Schiedsgerichtsvertrages zwischen 
beiden Länden anzuknüpfen. Die Ankunft dieser De- 
legation hat in Amerika eine grosse politische Bewegung 
zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit hervorgerufen, und 
im Mai 1888 verlangte der Senator Allison einen 
• Kredit von 80000 Dollar als Kostendeckung zur An- 
knüpfung ähnlicher Unterhandlungen der Vereinigten 
Staaten mit England und Frankreich. Im Juni 1888 wurde 
auf Antrag des Senators Sherman im Senat und 
auf Antrag des Deputierten Hill in der Kammer eine 
Resolution zugunsten der Abschliessung allgemeiner 
Schiedsgerichtsverträge mit allen Staaten, die nut den 
Vereinigten Staaten in diplomatischer Beziehung stehen,. 



— 252 — 

angenommen und gleichzeitig der Präsident autorisiert, 
bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit den fremden 
Mächten Verhandlungen anzuknüpfen. 

Die in England und den Vereinigten Staaten wach- 
gerufene Bewegung äusserte sich auch in den Parla- 
menten der anderen Länder. 
|Passy in der franz. Kammer.] 

Im Januar 1887 hatte Fr^d. Passy dem Bureau 
der französischen Depoitiertenkammer eine wohlbegrün- 
dete Resolution übergeben, wonach die Kammer die Re- 
gierung aufforderte, mit den anderen Regierungen zum 
-Zwecke der freundschaftlichen Regelung entstehender 
Konflikte auf dem Wege der Vermittlung und Schieds- 
gerichtsbarkeit in Unterhandlungen zu treten. Die Kom- 
mission, die sich mit diesem Antrag zu beschäftigen hatte, 
beschloss unter den üblichen nichtigen Einwänden dar- 
über zur Tagesordnung überzugehen. Dies hinderte 
Fr6d. Passy nicht, im Jahre 1888, anknüpfend an 
den Antrag Allison und Hill im Parlament der Ver- 
einigten Staaten, mit einem neuen Antrag vorzutreten. 
Am 21. April jenes Jahres unterbreitete er einen mit 
44 Unterschriften bedeckten Antrag, der neben der Ein- 
ladung an die Regienmg, im allgemeinen die Schieds- 
gerichtsbarkeit zu begünstigen, auch den Wunsch direk- 
ter Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten zum 
Zwecke eines ständigen Schiedsgerichtsvertrages zwischen 
beiden Ländern zum Ausdruck brachte. Diesmal er- 
stattete die Kommission einen günstigen Be- 
richt, der auch die Billigung des Bureaus erhielt. 

Im Mai 1888 gelang es, im dänischen Folke- 
thing eine mit sechs Millionen Unterschriften bedeckte 
Petition zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit mit einer 
erheblichen Mehrheit zur Annahme zu bringen. 
|Gründung der interparl. Union.] 

Das pazifistische Leben nahm in allen Ländern einen 
solchen Aufschwung, dass das Bedürfnis nach int er- 



— 253 — 

nationaler Aktion mächtiger denn je hervortrat. 
Nachdem die nach Amerika entsandte englische De- 
putation zurückgekehrt war, traten auf Anregung R a n d a 1 
W. C r e m e r s und Fr^d^ric Passys am 31. Ok- 
tober 1888 in einem Saale des Hotels Continental zu 
Paris 10 Mitglieder des englischen und 30 Mitglieder 
des französischen Parlaments in der Absicht zusammen, 
die Vorbereitungen eines Schiedsgerichtsvertrages zwi- 
schen Frankreich und England einerseits, den Vereinig- 
ten Staaten andererseits, zu betreiben. Gleichzeitig wurde 
beschlossen, für das darauffolgende Jahr, anlässlich der 
Pariser Weltausstellung, die schiedsgerichtsfreundlichen 
Mitglieder aller Parlamente zu einer Konferenz einzu- 
berufen, um die Ausbreitung der Schiedsgerichtsidee zu 
betreiben. In jener denkwürdigen Versanmilung wurde 
der Grundstock zur Interparlamentarischen Union ge- 
legt. „Der 31. Oktober 1888 ist ein historischer Tag", 
rief Gladstone aus, als er von dieser Versammlung 
hörte. In der Tat begann mit jenem Tage eine neue Phase 
der Friedensbewegung. Am 11. November desselben Jahres 
vereinigten sich auch die Vertreter von fünf französi- 
schen und drei fremden Friedensgesellschaften in der 
Wohnung von Charles Lemonnier in Paris, um 
die Einberufung eines Welt-Friedenskongresses der Frie- 
densgesellschaften für 1889 zu beschliessen. 



a. Vom ersten Weltfriedenskongress bis zur Haager 

Konferenz* (1889—1899.) 

Die grosse Zentenarfeier der französischen Revolu- 
tion, die 1889 durch eine Weltausstellung in Paris würdig 
begangen wurde, bezeichnet auch einen entscheidenden 
Entwicklungsabschnitt der modernen Friedensbewegung. 
Mit dem Jahre 1889 beginnt eine neue Periode umfassen- 
der und rastloser Tätigkeit der Pazifisten in allen Län- 



— 254 — 

dern. Die Friedensidee wird von der öffentlichen Mei- 
nung erfasst und erscheint als ein flammendes Postulat 
auf dem Schauplatz des politischen Kampfes. Immer neue 
Friedensgesellschaften erstehen, immer neue Anhänger 
schliessen sich an, die Literatur wächst, die Zahl der 
Politiker, die sich für die Idee einsetzen, mehrt sich, 
Kongresse und Konferenzen werden abgehalten, eine welt- 
umfassende Zentralisation der Bewegung wird hergestellt, 
die Presse bemächtigt sich, wenn auch noch skeptisch, 
der Sache, eine Periode des Kampfes und des fortschrei- 
tenden Sieges nahm ihren Anfang, um schneller als es 
die optimistischsten Beurteiler zu hoffen gewagt hätten, 
jene Etappe zu erreichen, die durch die Haager Kon- 
ferenz bezeichnet wird. 

{Friedenskongresse und internationale Konfe- 
renzen von 1889 — 1898.] 

Da die seit dem Jahre 1889 in regelmässigen jähr- 
lichen Zwischenräumen abgehaltenen Weltfriedenskon- 
gresse und interparlamentarischen Konferenzen jener Pe- 
riode das Gepräge verliehen und auch zu dem Auf- 
schwung der Bewegung am meisten beitrugen, sei zu- 
nächst das Wirken dieser grossen internationalen Ver- 
sammlungen in chronologischer Reihenfolge dargestellt. 

A. Die Weltfriedenskongresse. 

I. Weltfriedenskongress zu Paris. 
23. bis 27. Juni 1889. 

Das Präsidium führte F r 6d. Passy; Ehrenpräsidenten 
waren A. F r a n c k (1809 — 1893) und Charles Lemonnier 
(1806 — 1891), Vizepräsidenten der Deputierte Barodet und der 
Senator Couturier, Sekretär Gaston Morin. Die Dele- 
gierten von ungefähr 100 Gesellschaften waren anwesend. Es 
wurden 35 Resolutionen gefasst, die sich der Hauptsache nach 
auf folgende Materien bezogen: Einfügung der Schiedsgerichts- 
klausel in allen neuen Verträge, Annahme der Schiedsgerichts- 
prinzips als Gnmdlage der Verfassung eines jeden Staates, Be- 



— 255 — 

achtung der Neutralität und Ausdehnung der Neutralisierungen, 
successive Annahme einer gemeinsamen Gesetzgebung für wirt- 
schaftliche Interessengebiete, internationale Anwendung des Prin- 
zips der Föderation, Schaffung eines mit der friedlichen 
Lösung der staatlichen Konflikte betrauten internationalen Rates, 
Einführung von Schiedsgerichtskursen in den Schulen \md an 
den Universitäten, Studium eines umfassenden Systems der inter- 
nationalen Gesetzgebung, das die Kriege weniger häufig zu 
machen imstande wäre, die den nicht zivilisierten Völkern gegen- 
über auszuübende Gerechtigkeit, Einrichtung internationaler Lehr- 
anstalten, Propaganda zu gunsten der Friedensbewegung. 

IL Wel tf r i edenskongr es s zu London. 

14. bis 19. Juli 1890. 

Der erste Weltfriedenskongress beschloss, den nächsten im 
darauf folgenden Jahre in einer grossen europäischen Stadt 
abzuhalten. Die englischen Friedensgesellschaften, von ver- 
schiedenen Seiten dazu aufgefordert, übernahmen es, den Kon- 
gress vorzubereiten. Der Präsident des Organisationskomitees 
war Hodgson Pratt, er übergab das Präsidium des 
Kongresses dem Amerikaner David Dudley Field, Mit- 
glied des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten. 
Dr. Evans Darby und Mr. Green funktionierten als 
Sekretäre. Die auf jenem Kongresse gefassten Beschlüsse sind 
in mannigfacher Hinsicht als Erläuterungen und Ergänzungen der 
am) I. Weltfriedenskongress gefassten Resolutionen zu betrachten; 
namentlich in den nachstehenden Pimkten : 

Die Brüderlichkeit zwischen den Menschen bedingt die 
Brüderlichkeit zwischen den Völkern. — Die Friedensgesell- 
schaften erstreben die Herstellung einer Rechtsordnung zwischen 
den Völkern, und die Neutralisierung bildet einen der zur 
Verwirklichung dieses Rechtszustandes führenden Wege. — Die 
Eingeborenen und schwachen Rassen müssen gegen jeden Miss- 
brauch der Gewalt und gegen die Laster der sogenannt fort- 
geschrittenen Nationen geschützt werden. — Als ein erster 
Schritt zirni Freihandel sollen gerechte Handelsbeziehungen 
zwischen den Staaten errichtet werden. — Die Vereinheit- 
lichung der Masse und Gewichte, der Münzen, Tarife, des Post- 
imd Telegraphenreglements, der Transportwege etc. ist er- 



— 256 —- 

wünscht. — Es ist Pflicht der Friedensgesellschaften, die 
Mittel zu suchen, die zur Schaffung von unabhängigen Ge- 
richten führen können, denen die Aufgabe obliegt, alle Streitig- 
keiten, die zu einem Kriege führen können, zu schlichten. — 
Kein Vertrag soll die Billigung der Volksvertretungen erhalten, 
wenn er nicht eine Schiedsgerichtsklausel in sich schliesst. — 
Die Kulturwelt erwartet ungeduldig ein Aufhören der Rüstun- 
gen, die eine Gefahr und die Ursache der allgemeinen wirt- 
schaftlichen Depression bilden. — Ein Kongress der Vertreter 
aller Staaten Europas sollte sich vereinigen, um die Wege 
zu einer allgemeinen und allmählichen Abrüstung zu beraten. — 
Die Friedensgesellschaften sollen eine aktive Propaganda ent- 
falten, dahin gehend, dass die Wähler bei den allgemeinen 
Parlamentswahlen ihre Stinmie nur den Freunden des Friedens^ 
der Abrüstimg und des Schiedsgerichts geben. — Es ist wün- 
schenswert, dass die Gesellschaften Europas und Amerikas prak- 
tische Mittel zu gemeinsamer Aktion ergreifen. — Es soll in 
der Presse gegen die militaristischen Vorurteile und die Irr- 
tümer angekämpft werden, die, da sie im Publikum sehr ver- 
breitet sind, häufig die indirekte Ursache der Kriege bilden. — 
Der Kongress verpflichtet die Frauen, sich den Gesellschaften 
zur Propagierung des allgemeinen Friedens anzuschliessen ; er 
erinnert auch jene Personen, denen der religiöse Unterricht 
obliegt, an die Notwendigkeit, die Prinzipien des Friedens und 
des Wohlwollens imter den Menschen zu verbreiten. — Die 
Geschichtslehrer sollten die Aufmerksamkeit der Jugend auf 
die durch den Krieg der Menschheit zu allen Zeiten zugefügten 
Uebel verweisen, und sie sollten ihre Schüler lehren, die 
Friedensaktion zu achten. — Die militärischen Uebungen sollten 
durch physische und friedliche Uebungen in den Schulen er- 
setzt, werden. — 

Die übrigen Resolutionen bezogen sich auf Propaganda- 
und Organisationsfragen. 

III. Weltf riedenskongr ess zu Rom. 
II. bis 14. November 1891. 

Die Eröffnung des Kongresses fand im grossen Saal des 
Kapitols statt imd stand unter dem Präsidium des Deputierten 
und ehemaligen Ministers Rugghero Bonghi (1827 bis 



— 257 — 

1895)- Dieser Kongress, einer der entscheidendsten der neuen 
Kongresserie, war überaus zahlreich besucht. Zum erstenmal 
fanden sich auch deutsche Delegierte ein, die man in Paris 
und London noch vermisst hatte. Die dem Kongress zu Ehren 
veranstalteten Festlichkeiten waren überaus glanzvoll und fanden 
imter Assistenz der Staats- und Stadtbehörden statt. Die ge- 
fassten Beschlüsse lassen sich in drei Kategorien einteilen: 

1. Die prinzipiellen Erklärimgen, die sich auf die Rechts- 
beziehungen der Völker, auf die Solidarität der Nationen, auf 
das Recht eines jeden Volkes, frei über sich selbst zu ver- 
fügen, auf die Verneinung des angeblichen Eroberungsrechtes, 
auf die Achtung des ethnographischen Charakters und der Ent- 
wickelung der Völker beziehen. 

2. Die Wünsche, die sich auf eine gerechtere Verteilung 
der Arbeitsprodukte, auf den Freihandel, auf die Schiedsgerichts- 
barkeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, auf die 
Kooperativgenossenschaften, auf den Abschluss von ständigen 
Schiedsgerichtsverträgen zwischen den Völkern, auf eine schieds- 
richterliche Lösung der gegenwärtigen Konflikte zwischen den 
Staaten, auf die Errichtung eines internationalen Tribunals für 
jene Fragen, die auf freundschaftlichem Wege nicht zu lösen 
sind, schliesslich auf eine proportionelle und gleichzeitige Ab- 
rüstimg beziehen. 

3. Die den Universitäten und Schulen, den Arbeitern xmd 
anderen Gesellschaften, wie der Presse empfohlene Propaganda 
des Friedenswerkes und die Schaffung des inter- 
nationalen Fried lensbulreaus in Bern. 

IV. Weltfriedenskongress zu Bern. 
22. bis 27. August 1892. 

Dieser Kongress wurde infolge eines Beschlusses des vorher- 
gehenden Kongresses vom internationalen Friedensbureau in 
Bern konstituiert. Die Eröffnung fand im Sitzimgssale des 
Schweizer Nationalrates statt imd stand unter dem Präsidium 
des Bimdesrates Louis Ruchonnet (1834 — 1893). Der Kon- 
gress erörterte zunächst die Organisation künftiger Kongresse 
im Hinblick auf die Vertretungen der Gesellschaften; er nahm 
hierauf die endgültigen Statuten des in Bern errichteten inter- 
nationalen Friedensbureaus an imd ernannte für die Dauer 

17 



— 258 — 

eines Jahres die 15 Mitglieder des ständigen Bureau-Komitees. 
In eingehender Diskussion wurde die Frage der inter- 
nationalen Schiedsgerichtsbarkeit erörtert, ohne dass es zu einer 
Einigung über einen den gesamten Gegenstand umfassenden 
Resolutionsentwurf kam. Die Kommission des Bureaus wturde 
mit der Vervollständigung der Arbeit betraut und beauftragt, 
dem nächsten Weltfriedenskongress einen Bericht zu erstatten. 
Einen der interessantesten Vorfälle des Kongresses bildete 
die einstimmige Annahme einer von der Baronin S u 1 1 n e r , 
von M o n e t a und Samuel Capper vorgeschlagenen Reso- 
lution über die Verwirklichung einer europäischen Föderation. 
Die Resolution hatte folgenden Wortlaut: 

„Der Kongress ladet die europäischen Friedensgesellschaften 
und ihre Anhänger ein, eine auf ihre Interessensolidarität be- 
gründete Union der europäischen Staaten zum Hauptzweck ihrer 
Propaganda zu machen, und ladet alle Gesellschaften der Welt 
ein, namentlich in den Zeiten der politischen Wahlen auf die 
Notwendigkeit zur Errichtung eines ständigen Völkerkongresses 
hinzuweisen, dem die Lösung aller internationalen Fragen zu 
xmterbreiten wäre, damit jeder Konflikt durch das Gesetz und 
nicht durch die Gewalt gelöst werde." 

Es wurden femer prinzipielle Erklärungen angenommen in 
bezug: i. über die Neutralisation der Landengen, Meerengen und 
submarinen Kabeln, 2. über die Abrüstungspolitik, 3. über die 
Befragung der gesetzgebenden Körperschaften vor jeder Kriegs- 
erklärung, 4. über Kriegsanleihen, 5. über den Schutz der 
Ausländer. 

Ausserdem gelangten zahlreiche Propaganda- und Organi- 
sationsvorschläge zur Annahme. 

V. Weltfriedenskongress zu Chikago. 

14. bis 20. August 1893. 

Durch die grosse Entfernung des Kongressortes vom euro- 
päischen Zentnmi der Bewegung war die Zahl der europäischen 
Teünehmer keine grosse. Dennoch waren Deutschland, Frank- 
reich, England und die Schweiz am Kongress vertreten; Prä- 
sident war Josiah Guincy, Assistant Secretary of State. 
Nach eingehender Begründung imd lebhaften Erörterungen. 



— 259 — 

wurden Resolutionen über nachstehende Materien gefasst: i. Zur 
Feststellung, dass die Menschen durch gemeinsame Bande auf 
•Grund der menschlichen Solidarität einig sind, und dass das 
Nationalitätsempfinden und der Patriotismus diesem Gefühl der 
Brüderlichkeit nicht widersprechen darf. 2. Im Hinblick auf 
den Abschluss von Schiedsgerichtsverträgen zwischen den Ver- 
einigten Saaten und jenen Ländern, mit denen diese diploma- 
tische Beziehungen unterhalten, sowie im Hinblick auf die 
Schaffung eines ständigen Schiedsgerichtshofes. 3. lieber die 
Bekämpfimg des Militarismus, zur Ermutigung der Friedens- 
freunde in Europa und hauptsächlich der christlichen Kirchen; 
4. Zum Zwecke der Herstellung einer genauen Statistik des 
Verlustes an Menschen und der wirtschaftlichen Krisen als 
Folgen der Kriege. 5. Die Forderung einer Revision der Lehr- 
bücher im friedlichen Sinne. 

VL Weltfriedenskongress in Antwerpen. 
29. August bis I. September 1894. 

Das Präsidium führte der belgische Senator und Professor 
Houzeau de Lehaie; Sekretär des Kongresses war Henri 
Lafontaine, der Leiter des Organisationskomitees. Der stark 
besuchte Kongress fasste zahlreiche Resolutionen betr. die Gleich- 
heit der Nationen vor dem Rechte, den Schutz der Aus- 
länder, die Hauptgrundsätze eines internationalen Kodex, die Be- 
handlung der unzivilisierten Völkerschaften, den Abschluss stän- 
diger Schiedsgerichtsverträge imd über die Abrüstung. 

VIL Weltfriedenskongress in Budapest. 

17. bis 21. September 1896. 

Die kurz vorher gegründete ungarische Friedensgesellschaft 
hid den Friedenskongress, der im Jahre 1895 nicht stattfinden 
konnte, für 1896 nach Budapest ein, wo sich anlässlich der 
grossen Milenniumsfeier des ungarischen Reiches und der damit 
verknüpften Ausstellung das internationale Leben des Jahres 
konzentrierte. Das Präsidium des Kongresses führte der General 
Stephan Türr, ein alter ungarischer Freiheitskämpfer, 
späterer Mitkämpfer Garibaldis. Der Kongress erliess einen 



— 26o — 

warmen Aufruf an alle Staatsmänner, Publizisten imd Partei- 
chefs, worin er diese verpflichtete, die Mittel zur friedlichen 
Beilegimg der damals gerade sehr akut gewordenen Orientfrage 
zu suchen, er gab dem internationalen Friedensbureau Vollmacht,, 
in dringenden Fällen die zur friedlichen Beilegung drohender 
Konflikte notwendigen Schritte zu unternehmen, er nahm die 
ihm von seiner Rechtssektion unterbreiteten Grundsätze des inter- 
nationalen Rechtes an, gab dem von der interparlamentarischen 
Union angenommenen Entwurf für die Errichtung eines inter- 
nationalen Schiedsgerichtshofes seine Zustimmung und sprach 
den Wvmsch aus, dass die Staaten wirksame Massnahmen zur 
Unterdrückung der Sklaverei wie zur Beseitigung des Waffen- 
und Branntweinverkaufes an die afrikanischen Völkerschaften, 
träfen ; er beschwor die gesetzgebenden Körperschaften, sich jeder 
Vermehrung der Rüstungen zu widersetzen, forderte die Revision 
der Schullesebücher und der Geschichtslehrbücher im fried- 
lichen Sinne, verurteilte das Duell, regelte die Vertretung der 
Friedensgesellschaften auf den Kongressen und beschloss schliess- 
lich die Absendung von Spezialadressen an die Häupter der 
Religionsgenossenschaften und der freimaurischen Spitzen, um 
deren Einfluss zugunsten der Friedensidee vmd der Eintracht 
zwischen den Völkern zu erbitten. 

VIII. Weltf ri edenskongress zu Hamburjg. 

12. bis i6. August 1897. 

Dieser Kongress wurde von Dr. Adolph Richter ge- 
leitet und von der kurz vorher ins Leben gerufenen Hamburger 
Friedensgesellschaft vorbereitet. Der Kongress beauftragte das 
internationale Friedensbureau, den vom Antwerpener Kongress im 
Jahre 1894 angenommenen internationalen Schiedsgerichtskodex, 
ebenso wie die von den Kongressen zu Rom und Budapest akzep- 
tierten Grundsätze des internationalen öffentlichen Rechtes zur 
Kenntnis der Regienmgen zu bringen, — er empfahl den Abschluss 
von ständigen Schiedsgerichtsverträgen sowie die Einführung einer 
Schiedsgerichtsklausel in die Allianzverträge, wie in die Ver- 
fassungen der zivilisierten Staaten, — er betonte abermals die 
Verwerflichkeit des Zweikampfes, — sprach sich für die Ein- 
richtung eines internationalen Versöhnungsrates aus, — beschloss 
die Beteiligung der Friedensgesellschaften an der Weltausstellung 



— 26l — 

1900, befürwortete die Idee des Schülerbriefwechsels und die 
Organisation eines internationalen Studentenkongresses, lud 
schliesslich das Bemer Bureau ein, sich mit dem Zentralkomitee 
der internationalen Presseunion in Verbindung zu setzen und 
begrüsste die Gründung einer „Internationalen Gesellschaft 
friedensfreundlicher Journalisten" aufs lebhafteste. 

Generalversammlung zu Turin. 
26. September 1898. 

Der Kongress des Jahres 1898 sollte in Lissabon statt- 
finden; es gelang jedoch nicht, die Absicht zur Ausführung 
zu bringen. Da man aber unter dem Einfluss des eben erlassenen 
Zarenmanifestes eine Zusammenkunft der Pazifisten dringend 
wünschte, so entschloss man sich, eine erweiterte Generalver- 
versammlung des internationalen Friedensbureaus einzuberufen, 
die fast den Umfang eines Kongresses annahm. Die Generalver- 
sammlung fand in Turin im Pallazzo Cirignan statt unter dem 
Präsidium des Advokaten Hippolyt Luzzati. 

Das Zarenmanifest stand natürlich im Mittelpunkt der Er- 
örterungen, und die Versammlung drückte in einer Resolution 
die Hoffnung aus, dass die Regierungen den Vorschlägen des 
Zaren aufrichtig entgegenkommen und dass die künftige inter- 
nationale Konferenz vom besten Erfolge begleitet sein werde. 
Ausserdem fasste sie verschiedene Beschlüsse, dahin gehend, 
das vom Zaren begonnene Werk durch kraftvolle Propa- 
ganda zu unterstützen. Ausser diesen auf das Zarenmanifest 
Bezug nehmenden Resolutionen wurden weitere gefasst, 
so zur Heranziehung der Unterstützung der Presse, — Ver- 
pflichtung der Regierungen von Chile und Argentinien, ihre 
Grenzstreitigkeiten einem Schiedsgericht zu unterbreiten, — Her- 
stellung von Beziehungen mit den anderen internationalen Kon- 
gressen, um diese zur Mitarbeit an der Friedenspropaganda zu 
gewinnen, — Beglückwünschung Italiens und der Republik Argen- 
tinien über den zwischen ihnen kürzlich abgeschlossenen Schieds- 
gerichtsvertrag, — Beauftragung einer Spezialkommission mit 
dem Studium der ;durch jdie Kolonialpolitik aufgeworfenen Fragen, 
damit diese Kommission dem nächsten Kongress die geeignet- 
sten Mittel vorschlage, auch auf diesem Gebiet die Grund- 
sätze von Recht und Frieden zur Geltung zu bringen. 



— 202 — 

B. Die Interparlamentarischeii Konferenzen. 

I. Interparl. Konferenz zu Paris. 
29. und 30. Juni 1889. 

In ihrer Konferenz vom 31. Oktober 1888 hatten die zur Be- 
ratung von Schiedsgerichtsaktionen anwesenden Mitglieder des 
englischen und französischen Parlaments beschlossen, für das 
nächste Jahr eine Konferenz der schiedsgerichtfreimdlichen Mit- 
glieder aller Parlamente einzuberufen. Diese Konferenz fand nun 
in den oben bezeichneten Tagen unter dem Vorsitz F r 6 d. 
Passys statt. Frankreich war durch 56, England durch 32, 
Italien durch 5, Spanien, Belgien, Dänemark, Ungarn, Griechen- 
land und die Vereinigten Staaten durch je i Mitglied ihrer Par- 
lamente vertreten. Deutsche und österreichische Abgeordnete 
waren noch nicht anwesend. Im ganzen waren 99 Parlamen- 
tarier versammelt. 

Die erste interparlamentarische Konferenz fasste Resolutionen 
betreffend die Beilegung aller internationalen Streitigkeiten durch 
die Schiedsgerichtsbarkeit, — sie empfahl den Abschluss ständiger 
Schiedsgerichtsverträge überall dort, wo die Umstände es zu- 
lässig erscheinen lassen, in anderen Fällen die Aufnahme einer 
besonderen Schiedsgerichtsklausel, — sie wandte sich an die 
Wähler und lud sie ein, durch ihre Wahl die Politik ihres Landes 
im Sinne der Gerechtigkeit, des Rechtes und der Brüderlich- 
keit zu leiten, schliesslich beauftragte sie ein Komitee, für den 
Fall internationaler Verwickelungen nötigenfalls an die öffent- 
liche Meinimg zu appellieren. 

II. Interparl. Konferenz zu London. 
22. und 23. Juli 1890. 

Die II. interparl. Konferenz fand unter dem Präsidium des 
Deputierten Philipp Stanhope statt. Elf Parlamente waren 
vertreten, und über 1000 Parlamentarier hatten schriftlich ihre 
Zustinmiung gegeben. Darunter Männer wie Gladstone, 
Clemenceau, v. Baumbach, der Vizepräsident des deut- 
schen Reichstages, C r i s p i und Andrassy. 94 italienische 
Senatoren und 31 Mitglieder der spanischen Cortez drückten 
geschlossen ihre Sympathien aus. Anwesend waren über 117 Par- 
lamentarier. Lord Herschell sprach die Eröffnungsrede. 



— 263 — 

Die Konferenz drückte neuerdings den Wunsch aus, dass die 
Regierungen Schiedsgerichtsverträge eingehen sollten, sie ver- 
pflichtete ihre Mitglieder, auf die Verwirklichung des Schieds- 
gerichtsprinzipes in ihren Parlamenten Einfluss zu nehmen, be- 
glückwünschte die Regierung der Vereinigten Staaten und den 
pan-amerikanischen Kongress, billigte die Bemühungen zu gunsten 
eines Schiedsgerichtsvertrages zwischen Frankreich und den 
Vereinigten Staaten imd lud Italien und Spanien ein, diesem 
Beispiel zu folgen, empfahl neuerdings die Aufnahme der Kom- 
promissklausel in die Verträge, regte an, in jedem Lande eine 
interparlamentarische Gruppe zu bilden, beschloss, die Errich- 
tung eines aus 36 Mitgliedern bestehenden interparlamentarischen 
Rates, imd bestinmite Rom als Ort der nächsten Sitzung. 

III. Interparl. Konferenz zu Rom. 

4. bis 7. November 1891. 

Die Besucherzahl war bedeutend gestiegen, 17 Parlamente 
waren vertreten, und auch die Zahl der Zustimmungserklärungen 
erhöhte sich. Die Konferenz wurde auf dem Kapitol empfangen 
und während ihrer Anwesenheit in der italienischen Haupt- 
stadt im grossen Stüe gefeiert. Das Präsidium führte der Prä- 
sident der italienischen Deputiertenkammer Biancheri. Zum 
erstenmal waren auch deutsche Abgeordnete erschienen. In 
der Hauptsache befasste sich diese Konferenz mit der künftigen 
Organisation der interparlamentarischen Union. Es wurde die 
Notwendigkeit eines Generalsekretariats hervorgehoben und die 
Bedingimgen seines Wirkungskreises festgestellt. Ausserdem 
drückte man den Wunsch aus, dass alle parlamentarisch regierten 
Staaten auf künftigen internationalen Kongressen der euro- 
päischen Mächte vertreten sein sollen. 

IV. Interparl. Konferenz zu Bern. 

29. bis 31. August 1892. 

Die Konferenz fand unter dem Präsidium des Nationalrat 
Dr. E. G o b a t im Bundespalais der Nationalversammlung statt. 
107 Parlamentarier, Mitglieder von 13 verschiedenen Parla- 
menten, waren erschienen. 

Die Konferenz lud die Mitglieder aller Parlamente ein, in 



— 264 — 

den gesetzgebenden Körperschaften Anträge auf Annahme der 
von den Vereinigten Staaten ergangenen Einladung zum Ab- 
schluss ständiger Schiedsgerichte einzubringen, — alles daran 
zu setzen, um die Schiedsgerichtsklausel in die Handelsverträge 
und andere Verträge zur Aufnahme zu bringen, und auch dahin 
zu wirken, dass die Regierungen den Grundsatz der Unverletz- 
lichkeit des Privateigentums zur See in Kriegszeiten anerkennen. 
Auf dieser Konferenz wurde auch die Errichtung eines interparla- 
mentarischen Amtes in Bern als Zentralstelle der interparlamen- 
tarischen Union endgültig beschlossen und die Leitung dieses 
Amtes dem Schweizer Nationalrat Dr. E. G o b a t übertragen. 

Bei dem Schlussbankett in Interlaken, bei dem der deutsche 
Reichstagspräsident Baumbach mit Fr^d. Passy auf die 
Versöhnung der Nationen anstiess, hielt Bundespräsident 
Schenk eine Rede, in der er folgende prophetischen Worte 
sprach: „Wir sind stolz und glücklich, die Mitglieder der euro- 
päischen Parlamente bei uns zu sehen; aber weit glück- 
licher und stolzer werden wir an dem Tage 
sein, wo die Minister aller Nationen, mit offi- 
ziellen Vollmachten versehen, sich zusammen- 
finden werden, um einen allgemeinen Vertrag 
des permanenten Schiedsgerichtes zu unter- 
fertigen. Und dieser Tag wird kommen I" — Am 
i8. Mai 1899, kaum 7 Jahre später, erschien dieser Tag. 

V. Interparl. Konferenz im Haag. 
4. bis 8. September 1894. 

Die Konferenz fand im Sitzungssaale der Generalstaaten 
unter dem Präsidium des Senators Rehusen statt. 130 Depu- 
tierte, die Vertreter von 15 verschiedenen Parlamenten, waren 
anwesend. 

Den Hauptberatungsgegenstand bildete ein Bericht des eng- 
lischen Parlamentariers Philipp Stanhope über die Orga- 
nisation eines ständigen Schiedsgerichtshofes. Bei den Be- 
ratimgen über diesen Gegenstand wurde vielfacher Widerspruch 
laut gegen den Vorschlag, einen Entwurf über die Organi- 
sation eines ständigen Schiedsgerichtshofes 
auszuarbeiten und den Regierungen unterbreiten zu lassen. 



— 265 — 

Einzelne Delegierte wandten ein, dass ein solcher Entwurf ver- 
früht sei, und ein deutscher Delegierter erklärte sogar, dass 
die deutsche Reichsregierung „niemals** den Vorschlag eines 
solchen Tribunals in Erwägung ziehen würde, man müsse ver- 
meiden, den Fluch der liächerlichkeit auf sich zu 
laden. Damals sprach Fr^d. Passy sein prophetisches Wort : 
„man soll niemals „niemals" sagen.** „Dass z. B. 
Parlamentarier aus allen Nationen zusammentreten, um über den 
Weltfrieden zu verhandeln, dass sie dies in dem Sitzungssaal 
•der ersten Kammer eines monarchischen Staates tun werden . . ., 
wer hätte vor fünf Jahren auf die Frage, wann solches sich 
zutragen werde, nicht auch geantwortet : „N i e m a 1 s !"** Passy 
behielt recht. Er ahnte aber doch wohl nicht, dass seine prophe- 
tischen Worte so bald in Erfüllung gehen sollten, denn gerade 
fünf Jahre später tagte in derselben Stadt, in der er jene Worte 
gesprochen, die intergouvernementale Friedenskonferenz, auf der 
auch die deutsche Reichsregierung vertreten war, und aus deren 
Beratungen der ständige Schiedsgerichtshof hervorging, dessen 
Organisation sich just auf jene Vorschläge stützt, die auf Be- 
schluss der Haager interparl. Konferenz des Jahres 1894 aus- 
gearbeitet wurden. Der Antrag Stanhope gelangte nämlich trotz 
des erhobenen Widerspruchs zur Annahme, und eine sechs- 
gliedrige Kommission wurde mit der Redaktion des Organi- 
sationsstatutes für einen ständigen Schiedsgerichtshof be- 
auftragt. 

Die Konferenz drückte ausserdem den Wunsch aus, dass sich 
die Mächte über den Zusammentritt eines internationalen Kon- 
gresses ins Einvernehmen setzen mögen, dessen Zweck es wäre, 
das Schiedsgerichtsverfahren zu studieren. 

VI. Interparl. Konferenz zu Brüssel. 1895. 

Die Konferenz tagte im Sitzungssaale des Senats und wurde 
vom Senator Chevalier E. Descamps präsidiert. Die Haupt- 
tätigkeit dieser Konferenz lag in der Annahme eines von dem 
Senator HouzeaudeLehaie namens der im Haag bestellten 
Kommission überreichten Entwurfs für die Organi- 
sation eines internationalen Schiedsgerichts- 
h o f e s mit der ausgezeichneten, von Chevalier Descamps 
verfassten „D enkschrift an die Mächt e**. 



— 266 — 

VII. Interparl. Konferenz zu Budapest. 

23. bis 26. September 1896. 

Die Konferenz tagte im Sitzungssaale des Magnatenhauses 
unter dem Vorsitz von Dezidör Szilägyi. Die Teilnehmer 
wurden durch grosse Feste und Feierlichkeiten geehrt u. a. 
auch zu der feierlichen Eröffnung der Schiffahrtsstrasse „Eiser- 
nes Tor" an der unteren Donau eingeladen. 

Die Konferenz beauftragte ihr ständiges Bureau, Schritte 
dahin zu imternehmen, dass einzelne Mächte mit der Errichtung 
eines internationalen Schiedsgerichtshofes vorgehen möchten, — 
sie stellte die für den Schutz der Ausländer betreffs des 
Ausweisungsrechtes in Betracht kommenden prinzipiellen For- 
derungen auf und sprach sich schliesslich für die Zulassung 
von Vertretern jener Nationen zu den interparl. Konferenzen 
aus, die, wie Russland z. B., keine parlamentarische Körperschaft 
besitzen, sobald diese Vertreter mit der Bewilligung ihrer Regie- 
rung erscheinen. 

Der Konferenz wohnte ein russischer Diplomat, Herr 
von Basily, bei, der über deren Verlauf dem Zaren Bericht 
erstattete. (Siehe Kap. IV : Die Haager Konferenz.) 

VIII. Interparl. Konferenz zu Brüssel. 

9. bis f2. August 1897. 

Die Konferenz fand abermals im Sitzungssaale des Senats 
statt und wurde vom Kammerpräsidenten Beernaert prä- 
sidiert. Sie erklärte, dass es von höchster Wichtigkeit sei, dass 
sich mehrere Regierungen über die Abschliessung eines all- 
gemeinen Schiedsgerichtsvertrages verständigen und beglück- 
wünschte jene Staaten (England und Frankreich), die die Ab- 
sicht zeigen, diesen Weg zu beschreiten. Die Konferenz betriaute 
ausserdem die Verwaltung des interparlamentarischen Amtes 
mit der Aufgabe, im Falle eines den Frieden bedrohenden Zwistes 
zwischen zwei oder mehreren Staaten, auf Verlangen der inter- 
parlamentarischen Gruppe eines der am Zwist beteiligten Länder, 
imverzüglich eine Delegiertenversammlung einzuberufen, der es 
obliegen soll, den Streitfall genau festzustellen und darüber ihre 
Ansicht zu formulieren. 



— 267 — 

Konferenz des interparl. Rates zu Brüssel. 

30. September 1898. 
Die IX. interparl. Konferen:» sollte 1898 zu Lissabon abge- 
halten werden, musste aber im letzten Augenblick verschoben 
werden. Da im Hinblick auf das Zarenmanifest eine Stellung- 
nahme der interparlamentarischen Union wünschenswert war^ 
versammelte sich das Komitee der Union zu einer Konferenz 
in Brüssel. Die Konferenz fand im Nationalpalast statt und 
wurde vom Senator Houzeau de Lehaie präsidiert. Es 
wurde beschlossen, an den Grafen Murawiew eine Glückwimsch- 
adresse abzusenden und die nationalen Gruppen der Union 
aufzufordern, alles, was in ihrer Macht gelegen, zur Unter- 
stützung des vom Kaiser von Russland inaugurierten Werkes 
zu tun. Die Konferenz begrüsste den eben zwischen Italien und 
Argentinien abgeschlossenen Schiedsgerichtsvertrag mit Genug- 
tuung, drückte dem norwegischen Storthing für die Bewüligung 
einer offiziellen Unterstützung von 500 Kronen für das interparl. 
Amt in Bern ihren Dank aus und gab der Hoffnung Raum, 
dass andere Staaten diesem Beispiel bald folgien würden. Die 
Einladung der norwegischen Gruppe, die nächste interparl. Kon- 
ferenz im Jahre 1899 in Christiania abzuhalten, wurde ange- 
nommen. 



[Die Entwickelung der Friedensgesellschaften.] 

[Die Zentralisierimg.] 

Die Zentralisierung der Friedensbewegung in dem 
1892 errichteten „Internationalen Friedens- 
bure a u" in Bern, das unter Elie Ducommuns tatkräftiger 
Leitung zu einer wahren Herzkammer des Pazifismus 
wurde, nicht minder die Gründung der „Interparlamen- 
tarischen Union", die man vielfach als Vorläuferin der 
künftigen Generalstaaten Europas bezeichnet, sowie 
die im Jahre 1892 erfolgte Gründung des „Inter- 
parlamentarischen Amtes" in Bern, das unter Dr. 
Gobats treffliche Leitung gestellt wurde, ferner 
die regelmässige Abhaltung der Friedenskongresse, der 



— 268 — 

interparlamentarischen Konferenzen und der Generalver- 
sammlungen des Friedensbureaus wie des interparlamen- 
tarischen Amtes wirkten 'befruchtend auf das pazifistische 
Leben dieser Periode. 

[Bertha v. Suttner.] 

[Gründung d. Oest. Ges. d. Friedensfreunde. Der Roman „Die 
Waffen nieder!" 

Im Jahre 1891, kurz vor Eröffnung des römischen 
Friedenskongresses, wurde die österreichische Friedens- 
gesellschaft von der Baronin von Suttner ins Leben ge- 
rufen. Der grossen Frau und eifrigen Verfechterin des 
Friedensgedankens gelang es, die Begeisterung da- 
für in Deutschland und Oesterreich wachzurufen 
und namentlich in weiteren Kreisen des Publikums 
den Sinn dafür zu erwecken. ' Ihr meisterhaft geschrie- 
bener Roman „Die Waffen nieder!" war es, der 1890 
erschien und eine Wirkung ausübte, wie sie vorher nur 
der die Sklavenbefreiung propagierende Roman „Onkel 
Toms Hütte** der Amerikanerin Beecher Stowe zur Folge 
hatte. „Das ist nicht ein Buch, das ist ein Ereignis*', 
schrieb ein Kritiker in einem Berliner Blatte und P. K. 
Rosegger tat den Ausspruch: „Es gibt Gesellschaften 
zur Verbreitung der Bibel, möge sich auch eine Ge- 
sellschaft bilden zur Verbreitung dieses merkwürdigen 
Buches, welches ich geneigt bin ein epochemachendes 
zu nennen.** Und es war ein epochemachendes Buch, 
das wie eine Explosion wirkte. Es war, als ob sich 
den Lesern eine neue Welt auftat, und in Hundert- 
tausende von Gemütern mochte es zum erstemal die be- 
schönigende Vorstellung des Krieges, die die Schule zu 
verbreiten sich Mühe gibt, zerstört und den Gedanken 
an die Notwendigkeit und an die Möglichkeit einer Be- 
seitigung dieses Uebels hervorgerufen haben. Auflage 
um Auflage wurde abgesetzt und in nicht weniger als 
14 Sprachen wurden Uebersetzungen hergestellt. 



— 269 — 

Die Persönlichkeit der Baronin von Suttner, ihre 
hohe soziale Stellung, ihr vornehmes Wesen und der 
Adel ihrer Gesinnung trugen nicht wenig dazu bei, der 
von ihr vertretenen Idee nicht nur in weiten Volks- 
kreisen, in denen der Roman „Die Waffen nieder I" 
zur Geltung kam, sondern auch in den höheren Gesell- 
schaftsklassen und in der politischen Welt Kredit zu 
verschaffen. Der oben gekennzeichnete rasche Auf- 
schwung der Bewegung zu Beginn der neunziger Jahre 
ist nicht zum kleinsten Teil dem Auftreten jener Frau 
zuzuschreiben, die durch den Titel ihres weltgeschicht- 
lich denkwürdigen Buches „Die Waffen nieder!" der 
Bewegung ein in der ganzen Welt geltendes Losungs- 
wort gegeben hat. 
[Gründung der Deutschen Friedensgesellschaf t.] 
Der von Baronin von Suttner veranlassten Gründung 
einer österreic'hischen Friedensgesellschaft folgte binnen 
Jahresfrist die Gründung der Deutschen Friedens- 
gesellschaft. Anfang 1892 hatte Alfred H. Fried 
die erste deutsche Friedensrevue „D i e Waffen 
niederl** ins Leben gerufen und als deren Her- 
ausgeberin die Baronin von Suttner gewonnen, die — 
eben von Rom zurückkehrend, mit Freuden die ihr dar- 
gebotene Gelegenheit ergriff. Das Blatt scharte die 
ersten Namen um sich und trug nicht wenig dazu bei 
die Friedensidee in Deutschland zu propagieren und in 
die richtigen Bahnen zu lenken. Im Herbst des Jahres 
1892 zum Besuch auf Schloss Harmannsdorf, dem Sitze 
derer von Suttner anwesend, nahm Fried von der Ba- 
ronin den Auftrag mit, in Deutschland eine Friedens- 
gesellschaft zu gründen. Noch im Oktober begann er 
nut den Vorarbeiten. Es gelang ihm, ein Komitee her- 
vorragender Personen der Politik, der Kunst, der Lite- 
ratur zusammenzubringen und im November desselben 
Jahres die Gründung einer deutschen Friedensgesell- 
schaft, der sich die damals bereits bestehenden 



— 270 — 

Friedensgesellschaften in Frankfurt und Wies- 
baden (gegr. V. Graf Bot hm er) anschlössen, im be- 
werkstelligen. Die neue Gesellschaft, die sich in der 
Weise konstituierte, dass die in ganz Deutschland zu 
gründenden Ortsgruppen in einer Zentrale ihre Vereini- 
gung besitzen und einen über das ganze Reich auszu- 
dehnenden Verband darstellen sollten, trat im Novem- 
ber 1892 mit ihrem Aufruf, dem ersten in Deutschland 
formidierten Friedensprogramm, an die Oeffentlichkeit. 
Die neue Friedensrevue und die junge Friedens- 
gesellschaft, nicht minder aber auch die grosse, um das 
Jahr 1892 vor den Reichstag gebrachte Militärvorlage, 
die zu einer Auflösung des Reichstags und zur Vornahme 
von Neuwahlen führte und so eine kriegs- und rüstungs- 
feindliche Stimmung in die Massen trug, brachten in 
Deutschland die pazifistische Propaganda in die Wege, 
so dass sidh sofort warnende Stimmen erhoben, die 
die „kriegerische Lust** und den „kriegerisc'hen Sinn** 
des deutschen Volkes durch die Entfaltung der auf- 
strebenden Idee bedroht fanden. Noch 1892 wandte 
sich der Generalleutnant z. D. von Boguslawsky 
in seiner Schrift „Der Ejrieg in seiner wahren Bedeutung 
für Staat und Volk** gegen die Bewegung, und Max 
Jaehns proklamierte 1893 in seinem Buche „Krieg, 
Frieden und Kultur*', den Krieg als den alleinigen Kultur- 
faktor und alle auf eine Festigung des Friedens hin- 
wirkenden Bestrebungen als kulturfeindlich. 

Diese und ähnliche Versuche vermochten aber keines- 
wegs die Propaganda zu lähmen. In zahlreichen deutschen 
Städten wurden Ortsgruppen der Friedensgesellschaft be- 
gründet, stark besuchte Versammlungen abgehalten, Flug- 
schriften verbreitet und so die öffentliche Meinung immer 
mehr und mehr gezwungen, die Ziele der Friedensbewe- 
gung kennen zu lernen und sich mit ihr zu beschäftigen. 
^Deutsche Pazifisten.] 

Zeitlich vor der Gründung der deutschen Friedens- 



— 271 — 

gesellschaft verfasst, erschien im Jahre 1892 das pro- 
grahimatische Werk des Leipziger Juristen Dr. Eugen 
Schlief, „Der Friede in Europa**, das in Deutsch- 
land sicher, vielleicht aber überhaupt zum erstenmal, ein 
modern und staatsmännisch durchdachtes System für 
die politische Durchführung des Friedensgedankens ent- 
warf. (Siehe Kap. III, SS. 91.) Schlief, der sich 
in seinem Buch als geharnischter Gegner der Friedens- 
bewegung gab, wenigstens, wie sie bis dahin vertreten 
wurde, — hat er später doch selbst eine Zeitlang mit 
Hand angelegt an der Gründung der Deutschen Frie- 
densgesellsehaft, von der er sich allerdings sehr bald 
zurückzog, — stellte darin die Forderung auf Her- 
stellung eines europäischen Staatensystems, durch Fest- 
setzung eines Staaten-Grundvertrages, auf, dessen Wert 
er namentlich dadurch zu erhöhen suchte, dass er an 
Stelle der bisherigen „Ewigen Verträge" nur eine zeit- 
lich begrenzte interinüstische Dauer der Verträge ver- 
langte, von der gesunden Ansicht ausgehend, dass ein 
souveräner Staat überhaupt keine Verträge auf ewige 
Zeiten schliessen könne, dass vielmehr gerade die Interi- 
mistizität der Verträge deren Bruch verhindere und so 
•erst recht die Garantie häufiger Erneuerung und langer 
Dauer in sich schliesse. 

Dieselbe Ansicht von der Interimistizität der zur 
Friedfertigung dienenden Verträge bekundete auch 
Jules Simon, der in einem Artikel im Figaro vom 
9. November 1893 für die Einführung einer Art mo- 
dernen „Tr^ve de Dieu" (Gottesfriede), das ist für 
die gegenseitige Verpflichtung der europäischen Staaten 
eintrat, wenigstens bis zum Jahrhundertende ihre Wehr- 
kraft nicht weiter zu erhöhen; ein Gedanke, der zu- 
erst von dem Spanier Marcoartu angeregt, dann 
von Jules Simoji und P a n d o 1 f i , auch von dem Deut- 
schen Richard Grelling, nachdrücklichst vertreten 
wurde. 



— 272 — 

In Frankfurt am Main wirkte Franz Wirth (1826 
bis 1897). Ein deutscher Mann von echtem Schrot und 
Korn, der das Jahr achtundvierzig mitgemacht hatte. Ein 
Sohn jenes Wirth, der an der Wiege des Jahrhunderts 
für die deutsche Einheit stritt und litt, der am Ham- 
bacher Feste teilgenommen hatte und wegen seiner 
grossdeutschen Gesinnung eine mehrmonatige Haft ver- 
büssen musste. Franz Wirth, schon ein bejahrter Mann 
als er in die Bewegung trat, hatte sich in Frankfurt,, 
wo er lebte, ein eigenes Bureau errichtet, von dem aus 
er eine unermüdliche Propaganda betrieb. Seinen zahl- 
reichen Vorträgen in Süddeutschland ist eine grosse 
Anzahl von Gruppengründungen der deutschen Friedens- 
gesellschaft zu danken. Lange Zeit war er der einzige 
Vertreter Deutschlands auf den Friedenskongressen. Im 
Jahre 1866 gründete er, durch Hodgson Pratt ange- 
regt, die Frankfurter Friedensgesellschaft. 
Im Jahre 1892 schloss sich ihm Richard Reuter, 
Assessor a. D., an, der in zahlreichen kernigen Artikeln, 
wie in Vorträgen, die er in den verschiedensten Städten 
Deutschlands hielt, für die Friedensidee eintrat und eben- 
falls zahlreiche Ortsgruppen gründete. Um dieselbe Zeit 
begann auch Richard Feldhaus seine agitatorische 
Tätigkeit. Von Beruf Schauspieler, gelang es üim be- 
sonders durch seine Vortragskunst die Herzen der Hörer 
zu fesseln und seine Propaganda, die sich ebenfalls über 
ganz Deutschland ausdehnte und später weit darüber 
hinaus, zu einer überaus fruchtreichen zu gestalten. Na- 
mentlich seitdem er später seinem Schauspielerberuf Valet 
sagte und sich ganz der Friedenspropaganda widmete, 
warb er im grossen Stile Mitglieder für die Friedens- 
gesellschaft in Deutschland. Dr. Ad. Richter in Pforz- 
heim gehörte schon seit 1879 der Genfer Ligue inter- 
nationale de la Paix et de la Libert6 an und arbeitete seit 
Gründung der Deutschen Friedensgesellschaft, nament- 
lich in Württemberg und Baden für deren Vergrösse- 



— 273 — 

rung. Nach der im Jahre 1900 erfolgten Verlegung der 
Zentrale der Deutschen Friedensgesellschaft nach Stutt- 
gart wurde Richter deren Vorsitzender. 1894 trat der 
Stuttgarter Stadtpfarrer OttoUmfridin die Bewegung 
und wirkt seit dieser Zeit nicht nur durch seine Vor- 
träge, sondern auch durch zahlreiche Artikel und Flug- 
schriften für diese. Zu seinen rednerischen und schrift- 
stellerischen Gaben gesellt sich bei Umfrid um- 
fassende Bildung und haarscharfe Logik, so dass 
man ihn zu den hervorragendsten Theoretikern des Pa- 
zifismus in Deutschland zu zählen berechtigt ist. So 
selbstverständlich es eigentlich erscheinen sollte, einen 
evangelischen Geistlichen als berufsmässigen Vertreter 
des Friedensgedankens wirken ru sehen, ist Umfrids 
Wirken um so mehr hervorzuheben, als er infolge seiner 
pazifistischen Agitation zahlreichen Anfeindungen seiner 
Amtsbrüder ausgesetzt war und von einem sogar ein- 
mal öffentlich als „Friedenshetzer" bezeichnet 
wurde. Die zahlreichen Verwarnungen, die ihm von 
seiner vorgesetzten Behörde zugingen, konnten ihn in 
seinem Eifer für die gute Sache nicht erlahmen lassen. 
Eines Mannes, der in der deutschen Friedensbewe- 
gung eine ganz besondere Rolle gespielt hat und der 
der Bewegung nur zu früh durch seinen Ende Dezember 
1898 erfolgten Tod entrissen wurde, soll hier ganz be- 
sonders gedacht werden: Moritz von Egidys. Soldat 
vom Scheitel bis zur Sohle, der die Feldzüge von 1866 und 
1870/71 mitgemacht und es in der militärischen Karriere 
bis zum Oberstleutnant gebracht hatte^verliess er An- 
fang der neunziger Jahre die Armee, um sich ganz der 
Propaganda seiner sozial-ethischen Ideen zu widmen. „Re- 
ligion nicht mehr neben unserem Leben, unser Leben 
selbst Religion" war sein Wahlspruch und bildete gleich- 
zeitig die Quintessenz seiner Lehre. Bald scharte er 
in ganz Deutschland, das er nach allen Richtungen be- 
reiste, eine grosse Anhängerschar um sich. Im Jahre 

18 



— 274 — 

iSgy, anlässlich des Hamburger Friedenskongresses, 
wandte er sich in erhöhtem Masse der Friedensbewegung 
zu, der er von allem Anfang an sympathisch gegenüber- 
stand. Er hatte das Zeug in sich einer der wirkungs- 
vollsten Apostel des Pazifismus zu werden. Ein ganzer 
Mann, durch und durch Patriot und königstreu, sah er 
dennoch die Notwendigkeit imd die nahe Zukunft der 
kriegslosen Zeit vor sich und predigte deren Kom- 
men. Das Zarenmanifest, das ihm eine frohe Botschaft 
war, stellte ihn ganz in den Dienst der darin ausge- 
drückten Gedanken, die er auf seinen Reisen zu pro- 
pagieren suchte. Auf einer dieser Reisen im Dienste 
der Friedensidee, holte er sich eine von ihm nicht ge- 
nügend beachtete Erkältung, die ihn in wenigen Tagen 
hinwegraffte. 

Die Entwicklung der Deutschen Friedensgesellschaft, 
die gar bald durch die erhöhte Rührigkeit ihrer süd- 
deutschen Mitglieder in dem weniger mihtaristischen und 
mehr demokratischen deutschen Süden ein gar nicht so 
sehr zu bedauerndes Uebergewicht erhielt, zeitigte die 
alljährlichen Delegiertentage, die — eine Art nationaler 
Friedenskongresse — dazu beitrugen, der Bewegung im 
Innern wie nach Aussen mehr Festigung und Ansehen 
zu geben. Vom Jahre 1896 ab wurde eine Zeitschrift, 
die „Monatliche Friedens-Korrespondenz", 
herausgegeben, die den Mitgliedern gratis zugesandt wurde 
und die von ihrer Gründung bis zu ihrem Ende 1899 er- 
folgtem Erlöschen von Alfred H. Fried redigiert wurde. 
Später wurden an Stelle dieses Organs die „Friedens- 
blätter** begründet, die in Esslingen herausgegeben 
werden. 
[Die Friedensgesellschaften in den anderen Ländern.] 

Die Friedensgesellschaften nahmen auch in den an- 
deren Ländern an Zahl und Bedeutung zu. In Frank- 
reich nahm die im Jahre 1887 gegründete „ S o c i 6 1 6 
de la Paix par le Droit*', eine Vereinigung von 



— 275 — 

jungen Leuten, die sich der akademischen Laufbahn wid- 
meten, mit der Zeit grossen Umfang an. Das von jener 
Vereinigung herausgegebene Organ, die Monatsschrift 
„La Paix par le Droit" gehört zu den bestredigierten 
Friedensrevuen; sie nahm an Bedeutung zu, nachdem die 
Begründer der Association, die gleic^hzeitig die Redak- 
teure der Revue sind, ins öffentliche Leben traten und 
als Professoren und Juristen ihre pazifistische Tätigkeit 
weiter fortsetzten. Im Jahre 1895 gründete Dr. Emil 
Lombard seine „Soci^t6 d'Etudes et des Cor- 
respondences internationale s", eine der Pflege 
des Internationalismus dienende Gesellschaft, deren Mit- 
glieder über die ganze Welt verbreitet sind. Das Organ, 
„Internationalis Concordia", dient den Mitgliedern als 
Bindemittel. Die Prinzessin Wissniewska gründete 
im Jahre 1896 eine „Alliance universelle des 
Femmes pour la Paix par l'öducation", mit 
Zweigvereinen in allen Ländern, und Mme. Flammarion 
rief 1899 die „Association de la Paix et du D6- 
sarmement par les femmes*' ins Leben. Von den 
sonstigen zahlreichen Gründungen von Friedensgesell- 
schaften in Frankreich wären noch die „Ligue franco- 
italienne", deren Sekretär Raqueni ist, und die im 
Jahre 1897 erfolgte Gründimg der „Association in- 
ternationale des Journalistes Amis de la 
Paix** zu erwähnen. Von grosser Bedeutung war aber 
die durch GastonMoch im Jahre 1896 erfolgte Bil- 
dung des französischen Friedensbureaus, 
einer Zentrale der zahlreichen französischen Friedensge- 
sellschaften, die später zu einer ständigen Delegation zum 
Zwecke einheitlicher und wirksamerer Vertretung der 
Friedensbestrebungen in Frankreich umgewandelt wurde. 
Auch in England vermehrten sich die Ortsgruppen 
der alten Gesellschaften und traten noch zahlreiche neue 
Gesellschaften mit speziellem Wirkungsgebiet hinzu. In 
Italien, wo im Jahre 1889 zwei national-italienische 

18* 



— 276 — 

Friedenskongresse stattfanden, — der eine am 
28. April zu Mailand, an dem nicht weniger als 
54 italienische Gesellschaften beteiligt waren, der andere 
am 20. Januar desselben Jahres zu Neapel, der von 3000 
Personen besucht war — , fanden in Palermo, Pe- 
rugia und in Torre de Pellice Gründungen von 
Friedensgesellschaften statt, die zum Teil sehr umfang- 
reiche Tätigkeit entfalteten. In den skandinavi- 
schen Ländern, wo die Friedensbewegung von je- 
her eine grosse Anhängerschaft zählte, fand im Jahre 
1895 ^i^ Gründung einer norwegischen Friedens- 
gesellschaft statt, die sich in ihrem Wirken den 
bereits anfangs der achtziger Jahre in Dänemark und 
Schweden begründeten Gesellschaften anschloss. In der 
Schweiz löste sich von der alten Ligue de la Paix 
et de la Libert^ eine besondere Schweizer Frie- 
densgesellschaft" ab, die in zahlreichen Gruppen- 
über das ganze Land verteilt ist. 

Dem Wiener Akademischen Friedens- 
verein, einer Tochtergesellschaft der O est err eichischen 
Friedensgesellschaft, folgte 1893 der Züricher Aka- 
demische Friedensverein, der ein wöchentliches 
Organ, den „Friede", veröffentlichte. In Oesterreich 
wurden mehrere Sektionen der überaus wirksamen Oester- 
reichischen Friedensgesellschaft ins Leben gerufen und 
im Dezember 1895 erhielt auch Ungarn seine Frie- 
densgesellschaft. Eine Menge internationaler Gruppie- 
rungen, namentlich ^ friedensfreundlicher Frauen, ent- 
stand in vielen Ländern. In dem Kapitel „Die Friedens- 
bewegung und ihre Organe" sind die bestehenden Gesell- 
schaften alle einzeln angeführt. 
[Der 22. Februar.] 

Abgesehen von den fast alljährlich abgehaltenen 
Friedenskongressen traten die Friedensgesellschaften noch 
wiederholt zu internationaler Wirksamkeit zusammen, so 
seit dem Jahre 1896 alljährlich am 22. Februar, der 



— 277 — 

auf Vorschlag von Felix Moscheies in London, 
als internationaler Friedenstag gefeiert wird, wobei eine 
vom Berner Bureau vorgeschlagene Resolution von allen 
Gesellschaften auf der Erde ziemlic'h gleichlautend und 
gleichzeitig zur Annahme gelangt. 

Wiederholt nahmen die Friedensgesellschaften Stel- 
lung zu den politischen Ereignissen imd verüehen dieser 
durch das Vorgehen des Berner Bureaus internationalen 
Nachdruck. Ihr Einfluss auf politische Vorgänge von 
höchster Tragweite, so auf den Abschluss des Schieds- 
gerichts- und Friedensvertrags zwischen Chile 
imd Argentinien, auf die Beratungen in den ver- 
schiedenen Parlamenten etc. etc. konnte nicht mehr ver- 
kannt werden. Ihre wuchtigen Proteste gegen die aus- 
gebrochenen Kriege wie gegen die drohenden Verwick- 
lungen jener Periode, ihre Petitionen an Parlamente und 
an Staatsoberhäupter, wie die machtvolle, durch die ganze 
Welt gehende Agitation zugunsten der Haager Friedens- 
konferenz, verliehen dem neuen Weltgewissen und der 
pazifistischen Weltanschauung weit vernehmbaren Aus- 
druck. 

{Schiedsgerichtsaktion in den Parlamenten.] 

Aehnlich wie in den Jahren 1873 und 1887 trat die 
Schiedsgerichtsaktion auch zu Beginn der neun- 
ziger Jahre in den Parlamenten hervor. Die An- 

|Die erste pan-amerikanische Konferenz und ihre Einwirkung.] 
regimg hierzu gab die erste pan-amerikanische Konferenz 
(siehe diese: Kap. IV, S. 113), die am 2. Oktober 1889 
zu Washington zusanmientrat und erst am 19. April 
1890 auseinanderging. Sie hatte zwar ein positives Er- 
gebnis insofern noch nicht ergeben, als sich eine An- 
zahl Staaten nicht herbeiliess, den von ihren Delegierten 
abgeschlossenen interamerikanischen Schiedsgerichtsver- 
trag zu ratifizieren, dennoch bezeichnete sie einen grossen 
Fortschritt, da zum erstenmal die Vertreter der Staaten 
des grossen amerikanischen Kontinents in jenem Ver- 



— 278 — 

trag prinzipiell die Schiedsgerichtsbarkeit und die Ver- 
werflichkeit des Krieges proklamierten und so die 
Stimmen eines Viertels der Weltbewohner, von mehr als 
I20 Millionen Menschen, zugunsten der Schiedsgerichts- 
barkeit demonstrierten. Jener Vertrag Hess auch den 
europäischen Staaten den Zutritt offen, indem er in 
einem besonderen Artikel (§ 19) bestimmte, dass auch die 
Streitigkeiten zwischen europäischen und amerikanischen 
Staaten möglichst durch Schiedsgerichte gelöst werden 
sollten. „Vermochte der Washingtoner Vertrag den 
ewigen Frieden nicht in der Praxis herzustellen," sagt 
Michel Revon, „so gelang es ihm wenigstens, ihn 
zu Recht festzustellen, was immerhin viel bedeutet. Ein 
Vertrag hört damit noch nicht zu bestehen auf, weil ihn 
materielle Tatsachen beeinträchtigen. Die Mordtaten 
einiger Müssiggänger haben den Artikel 319 des Code 
penale nicht beseitigt. Auch das verletzte Recht bleibt 
Recht." Diese Anschauungen sollten sich in der Zu- 
kunft als richtig herausstellen, wie die Geschichte der 
zweiten pan-amerikanischen Konferenz des Jahres 1902 
lehrt. 

Unstreitig wichtig war jedoch der Einfluss jenes 
Vertrages auf die pazifistische Aktion in den gesetz- 
gebenden Körpern Europas. Die Regierung der Ver- 
einigten Staaten liess bald nach der Unterzeichnung des 
Vertrages diesen, der, wie erwähnt, in seinem letzten 
Artikel den Hinzutritt der europäischen Staaten vorher- 
sieht, auf diplomatischem Wege den Regierungen Eu- 
ropas notifizieren und ihr ganz besonderes Augenmerk 
auf den betreffenden Paragraph 19 lenken. Diese Noti- 
fikation gab die direkte Veranlassung zu Schiedsgerichts- 
debatten in verschiedenen Parlamenten. Bereits vorher, 
am 5. März 1890, wurde im norwegischen Stor- 
thing mit 89 gegen 24 Stimmen eine Adresse an den 
König votiert, die diesen ersuchte, schiedsgerichtliche Ab- 
kommen mit anderen Ländern zu. treffen und am 10. Mär% 



— 279 — 

desselben Jahres stellte der Spanier Don Arturo de 
Marcuartu im spanischen Senat einen ähn- 
lichen Antrag, den er 1893 mit grösserem Nachdruck 
und mit der Unterstützung zahlreicher Notabilitäten des 
Königreiches wiederholte. Am 12. Juli 1890 nahm Rug- 
gero Bonghi, unterstützt durch eine Rede Crispis, 
den in der italienischen Kammer 1873 bereits 
einmal vorgebrachten Antrag auf Abschliessung von 
Schiedsgerichtsverträgen mit fremden Staaten wieder auf. 
Im Jahre 1892 forderte der dänische Deputierte Fr6d, 
Bajer, der bereits 1888 und 1890 auf den Abschluss 
von Schiedsgerichten bezügliche Anträge im Folke- 
thing gestellt, die Regierung Dänemarks auf, der 
seitens der Vereinigten Staaten an sie ergangenen An- 
regung Folge zu geben. Dieser Antrag, der im Folke- 
thing zu einer lebhaften Auseinandersetzung über die 
Schiedsgerichtsbarkeit im allgemeinen führte, gelangte 
mit 35 Stimmen gegen 20 zur Annahme. 

Am 30. Januar 1893 interpellierte Senator Urechia 
in der rumänischen Kammer die Regierung über 
die seitens der Vereinigten Staaten erlassene Einladung 
zum Abschluss von Schiedsgerichtsverträgen, sowie wegen 
Aufnahme der Schiedsgerichtsklausel in die Handels- 
verträge. Der Minister des Auswärtigen Lahovary 
stellte sich der Schiedsgerichtsidee sympathisch gegen- 
über, erklärte jedoch, die Einladung der Vereinigten 
Staaten nicht erhalten zu haben, sprach sich aber im 
übrigen für Aufnahme der Schiedsgerichtsklausel in 
die Handelsverträge aus. Dieselben Fragen wurden 
mit gutem Erfolge von Rahusen in der ersten und 
von M e e s und Tydemann in der zweiten Kammer 
der niederländischen Generalstaaten zur 
Erörterung gebracht. Im Deutschen Reichstag inter- 
pellierte der Abgeordnete Dr. Barth den Staatssekretär 
der Auswärtigen Angelegenheiten im Februar 1893 dar- 
über, ob sich die Regierung den Bestrebungen Eng- 



— 28o — 

lands und der Vereinigten Staaten, internationale Streitig- 
keiten durch Schiedsgerichte zu lösen, anschliessen wolle. 
Der Staatssekretär gab die Bereitwilligkeit der Regie- 
rung unumwunden zu, erklärte jedoch, dass sich an 
die diesbezüglichen Mitteilungen der Vereinigten Staaten 
kein Antrag geknüpft hätte. 

[Der i6. Juni 1893.] 

{England und Amerika.] 

Den nachhaltigsten Widerhall erweckte die Einla- 
dung der Regierung der Vereinigten Staaten in Eng- 
land, wo Randal W. Crem er seine auf den Ab- 
schluss eines ständigen amerikanischen Schiedsgerichts- 
vertrages gerichtete Tätigkeit mit erneutem Nachdruck 
wieder aufnahm. Am. 16. Juni 1893 unterbreitete er 
im Verein mit Sir John Lubbock dem englischen 
Unterhause einen von 2 Millionen Unterschriften xmter- 
stützten Antrag, der dahinging: „das Haus habe nüt Ge- 
nugtuung erfahren, dass der amerikanische Kongress den 
Präsidenten der Republik ermächtigt habe, von Zeit zu 
Zeit die anderen Regierimgen aufzufordern, etwaige Dif- 
ferenzen einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Das Haus 
hoffe auf die bereitwillige Mitwirkung der englischen Re- 
gierung." Das Bedeutende bei diesem Vorgange war die 
nunmehr entschiedene Stellungnahmedes Mi- 
nisters Gladstone für den Pazifismus und 
die Schiedsgerichtsbarkeit im allgemeinen, als 
er in der folgenden Diskussion den Antrag Cremer- 
Lubbock befürwortete und zur Annahme empfahl. 
Gladstone wies in seiner Rede auf die 
grossen Lasten des Militarismus hin, die 
er einen Fluch für die Zivilisation nannte; 
er erwähnte die zahlreichen Fälle, in denen 
Gross britannien zum Schiedsgericht griff 
und erklärte den Vorschlägen der Ver- 
einigten Staaten ein bereitwilliges Ent- 
gegenkommen zu zeigen. Die Schwierig- 



— 28l — 

keiten lägen nur in den verwickelten Be- 
ziehungen einzelner europäischer Staaten. 
Er erklärte, dass er einen ganz besonderen 
Wert darauf lege, ein Mittel zur Geltung 
zu bringen, dass im Interesse des allge- 
meinen Friedens liegt: „Die Gründung 
eines Tribunals zu provozieren, das ich 
ein Zentraltribunal Europas nennen würde, 
einen Rat der Grossmächte, in dessen Mitte 
man den rivalisierenden Eigeninteressen 
vorbeugen könnte oder doch erreichen, 
dass dieselben sich gegenseitig neutrali- 
sieren und daraus eine unparteiische Au- 
torität hervorginge, um die Streitigkeiten 
zu schlichte n." Der Antrag Cremer-Lubbock wurde 
einstimmig angenommen. Lord Roseber y, der Staats- 
sekretär des Auswärtigen, übermittelte diesen Beschluss 
dem englischen Gesandten, Lord Pauncefote in 
Washington, mit dem. Auftrag ihn, der Regierung der Ver- 
einigten Staaten den Beschluss zur Kenntnis zu bringen. 
Die im Oktober desselben Jahres zu Brüssel ver- 
einigte Kommission der interparlamentarischen Union 
richtete an Gladstone wegen der von ihm gege- 
bene Anregung zur Errichtung eines internationalen 
Tribunals eine Dankadresse. Die Agitation zugunsten 
eines ständigen Schiedsgerichtsvertrages nahm nunmehr 
in beiden Ländern grosse Formen an. Im e n g 1 i s c h e n 
Parlament kam es wiederholt zu friedensfreundlichen 
und rüstungsfeindlichen Aeusserungen. Ein Antrag des 
Sir J. Carmichale im März 1894 auf Abrüstung und 
internationale Verständigung wurde vom Staatssekretär 
des Auswärtigen, E. Grey, dahin beantwortet, dass die 
englische Regierung bereit wäre, irgend welche prak- 
tischen Vorschläge, die zu einer Verständigung führen 
könnten, zu prüfen und zu unterstützen. Am 20. März 
1895 ^^T^ es infolge eines Antrages des Sir Wilfrid 



— 282 — 

Lawson, den Voranschlag der Marine um looo Pfund 
zu kürzen, — ein Antrag, der nur des Prinzipes wegen 
gestellt wurde — , zu sehr lebhaften Auseinandersetzun- 
gen, wobei C r e m e r und Morton wieder die Not- 
wendigkeit schiedsgerichtlicher Uebereinkommen befür- 
worteten. Der Schatzkanzler gab die Erklärung ab, dass 
die Regierung beflissen sei, einen Vertrag mit den Ver- 
einigten Staaten zum Abschluss zu bringen. Im ameri- 
kanischen Senat legte Senator Sherman im 
April 1895 eine Bill mit der Aufforderimg vor, die Re- 
gierung möge einen Betrag von 50 000 Dollar zur Deckung 
der Reisekosten solcher Agenten bewilligen, die beauf- 
tragt wären, in Europa Unterhandlungen wegen eines 
internationalen Tribunals anzuknüpfen. Beim Lord- 
majorsbankett im November 1894 hielt der in- 
zwischen zum Premier avanzierte Lord Rosebery 
eine Rede zugunsten des internationalen Friedens, und 
am 29. Dezember 1894 schiffte sich Randalv. Cremer 
abermals nach Washington ein, um sich dort mit dem 
Senatsausschuss für auswärtige Angelegenheiten ins 
Einvernehmen zu setzen und über die Bereitwilligkeit 
der Londoner Regierimg zum Abschluss eines Schieds- 
gerichtsvertrages zu berichten. Am 15. Januar 1895 
wird die bereits 1888 und 1890 angenommene Reso- 
lution, wonach der Präsident der Vereinigten Staaten an 
die fremden Staaten zwecks Errichtung eines inter- 
nationalen Schiedsgerichts herantreten soll, durch einen 
Antrag Shermans im amerikanischen Senat 
erneuert. Als mm zu Anfang des Jahres 1896 die Ve- 
nezuelawirren eine Kriegsgefahr zwischen der Union 
und England nahe brachten, erhob sich in beiden Län- 
dern ein wahrer Sturm zugunsten einer endlichen Ab- 
schliessvmg des ständigen Schiedsgerichtsvertrages mit 
England. Lord Rosebery spricht bei Eröffnung des 
Parlamentes am 11. Februar 1896 die Hoffnung aus, 
dass der Venezuelastreit den Anlass bieten werde, diesen 



— 283 — 

Vertrag zustande zu bringen. Gladstone, der 
Bischof von Durham und Spencer, wie ver- 
schiedene andere hervorragende Engländer, sprachen 
sich zu dessen Gunsten aus. Am 3. März fand in Queens- 
hall in London eine grosse Friedensversammlung unter 
Sir Stanfelds Vorsitz statt, die eine den Schiedsr 
gerichtsvertrag fordernde Resolution fasste, die Lord Salis- 
bury unterbreitet wurde. Dieser gab hierauf die 
offizielle Erklärung ab, dass die Verhand- 
lungen zwischen den beiden Regierungen 
nunmehr in Angriff genommen würden. Am 
22. und 23. April desselben Jahres fand in Washing- 
ton eine Konferenz zur Förderung jenes Abkommens 
statt, der 46 Vertreter der Unionsstaaten, zahlreiche Kir- 
chenfürsten, Senatoren, Professoren, Richter etc. bei- 
wohnten. Die Versammlung fand unter dem Vorsitz 
John W. Fosters und Exsenator Edmunds statt. 
Dem Präsidenten Cleveland wurde eine Resolution über- 
reicht und die Einsetzung eines fünfundzwanziggliederigen 
Komitees zur weiteren Ausführung der Konferenz- 
beschlüsse wurde bestellt. Die Anwaltskammer des Staates 
New York überreichte dem Präsidenten zur gleichen Zeit 
eine Denkschrift, worin sie vorschlägt, dass der Präsi- 
dent an zahlreiche fremde Staaten die Aufforderung zur 
Errichtung eines internationalen Tribunals richten solle. 
Im Juni 1895 unterbreitet Cremer dem englischen Premier 
eine Denkschrift zugunsten des Vertrages, die von 5357 
Funktionären der Trade-Unions unterzeichnet war. Die 
interparlamentarischen Konferenzen von Haag (1894), 
Brüssel (1895) und Budapest (1896) Hessen es an Zu- 
stinmiung und Aufmunterung nicht fehlen. Am 10. No- 
vember 1896 kam es in Washington zu einem Schiedsver- 
trag zwischen England und den Vereinigten Staaten be- 
treffend die Venezuelafrage, in dem eine Uebereinkunft 
enthalten war, wonach künftig alle Streitigkeiten zwischen 
den beiden Nationen durch Schiedsgerichte entschiedea 



.— 284 — 

^Verden sollten, und anj ii. Januar 1897 wurde in 
Washington durch den amerikanischen 
Staatssekretär Olney und den englischen 
Gesandten, Sir Julian Pauncefote, der 
3tändige englisch-amerikanische Schieds- 
gerichtsvertrag, der in 15 Artikeln abge- 
fasst war, unterzeichnet. In dem Vertrage ver- 
pflichteten sich die hohen vertragschliessenden Parteien 
alle zwischen ihnen auftauchenden Differenzen, die auf 
diplomatischem Wege nicht zu schlichten sind, einem 
Schiedsgericht zu unterbreiten. In dem Begleitschreiben 
an den Senat, dem jener Vertrag noch am selben 
Tage übermittelt wiirde, erwähnte Präsident Cleveland, 
dass das Abkommen „eine neue Epoche der Kul- 
tur" bezeichne. Dennoch kam es nicht zur Ratifizie- 
rung des Vertrages, da ihn der Senat — wie behauptet 
wird, um dem Präsidenten Cleveland am Ende seiner 
Regierungsperiode keine so vorteilhafte Chance zu seiner 
Wiederwahl zu geben — am 5. Mai mit einer Mehr- 
heit von sechs Stimmen, die zu der für solche Verträge 
erforderlichen Zweidrittelmehrheit fehlten, ablehnte. Dass 
das Projekt damit noch nicht verloren ging, wird aus 
den Ausführungen über die Friedensbewegung der letzten 
Jahre deutlich hervorgehen. 

JG ladstones Anregung in ihrer Wirkung auf die 

andern Parlamente.] 
^Italien.] 

Die Anregung G ladstones machte auch in anderen 
Parlamenten Eindruck. In der italienischen Kam- 
mer brachte der Marchese Pandolfi, nachdem er 
dort bereits am 19. Mai 1893 die Unhaltbarkeit der ge- 
genwärtigen Rüstungspolitik auseinandergesetzt und die 
Forderungen der internationalen Friedensbewegung genau 
iormuliert hatte, die Anregung Gladstones am 3. Mai 1894 
zur Sprache und beantragte eine Tagesordnung, wonach 
die Kanmier jeaen Erklärungen Gladstones ihren Beifall 



— 28s — 

zollte und ihr Vertrauen in die Aktion der italienischeif 
Regierung setzt, dass die Einigimg der europäischen 
Nationen bald zur Tatsache werde, um ein Reich der 
Gerechtigkeit und des Friedens zu sichern. 
[Oesterreich.] 

Wiederholt wurde der Schiedsgerichtsgedanke in den 
parlamentarischen Körperschaften Oesterreichs, — 
im Reichsrate, wie in den österreichischen Dele- 
gationen — zur Erörterung gebracht. Am 15. März 1892 
interpellierte der Abgeordnete Peez, Mitglied der da- 
mals erst begründeten österreichischen Gruppe der inter- 
parlamentarischen Union, im Reichsrat den Handels- 
minister aus Anlass der Beratungen eines Handelsver- 
trags mit Serbien, warum die Schiedsgerichtsklausel in 
diesem nicht enthalten sei, nachdem diese Klausel schon 
am 22. Januar 1892 für die Handelsverträge grundsätz- 
lich festgesetzt war. Der Interpellant benützte den 
Anlass, ein allgemeines Bild über die Fortschritte der 
Friedens- und Schiedsgerichtsidee zu geben. Der Han- 
delsminister zeigte sich der Idee im allgemeinen 
sympathisch, hielt aber die Initiative der Mon- 
archie infolge ihrer dualistischen Regierungsform für 
etwas schwierig. Gelegentlich der im Jahre 1894 in 
Budapest tagenden Delegationen wies der österrei- 
chische Minister des Auswärtigen, Graf Kalnoky, anv 
18. September den Friedenskongressen, denen er sich 
sympathisch gegenüberstellte, die Aufgabe zu, die Tages- 
presse, „die oft auf ganz unbedeutende Vorfälle eine 
sensationelle Alarmierung der öffentlichen Meinung be- 
gründet,** im günstigen Sinne zu beeinflussen, worauf ihm 
Baron Pirquet unter Hinweis auf die eben stattgehabte 
interparlamentarische Konferenz im Haag erwidern 
konnte, dass diese einen in diesem Sinne gehaltenen Auf- 
ruf an die Presse zur Versendung brachte. — In der 
Sitzung der österreichischen Delegationen vom 22. Juni 
1895 bezieht sich der Abg. Kaf tan auf den pan-amerika- 



— • 286 — 

nischen Kongress und Gladstones Anregung im eng- 
lischen Parlament, wie auf die vorhergegangenen Frie- 
denskongresse und Konferenzen, und die bereits er- 
zielten Erfolge der Schiedsgerichtsbarkeit, darin die Hoff- 
nung auf baldige internationale Verständigung erblickend. 
Abgeordneter Kronawetter schloss sich den Aus- 
führungen Kaftans an, schilderte den Fortschritt der 
Friedens- und Schiedsgerichtsidee in den verschiedenen 
Ländern und drückte den Wunsch aus, dass auch in 
Oesterreich dieser Idee Sympathien erwachsen möchten. 

Am i6. November 1895 regte der Abgeordnete Pater 
Scheicher im österreichischen Reichsrat unter Hin- 
weis auf die weiter unten angeführte Stellungnahme des 
Papstes zu den gegenwärtigen Rüstungslasten, zum zweiten 
Male (das erstemal schon Ende 1894) die Einsetzung 
eines internationalen Schiedsgerichts mit dem Papst an 
der Spitze an. Der Antrag wurde abgelehnt, nachdem 
noch vorher der Abgeordnete Kronawetter den Ver- 
such gemacht hatte, die Annahme unter Weglassung der 
Worte „nüt dem Papst an der Spitze** durchzusetzen. 

In der Sitzung der österreichischen Delegationen vom 
9. Juni 1896 stellt der Abgeordnete Kramarz im Na- 
men der österreichischen interparlamentarischen Gruppe 
an den Minister die Anfrage, wie er sich zu. den Frie- 
densbestrebungen der europäischen Parlamente stelle und 
tritt dabei nüt Nachdruck für den Abschluss obli- 
gatorischer Schiedsgerichtsverträge ein. Der Minister er- 
klärte, dass er diesen Bestrebungen durchaus sympathisch 
gegenüberstehe, die Zeit für die obligatorische Einfüh- 
rung von Schiedsgerichten jedoch noch nicht für ge- 
kommen erachte, und sich daher von einer dahingehen- 
den Aktion Vorlauf igkeinen Erfolg verspreche. — 
Am 12. Oktober desselben Jahres tritt der Abgeordnete Dr. 
Brzoräd im österreichischen Reichsrat mit dem Antrag 
hervor, die Regierung aufzufordern, über die Frage der 
VölkerschiedsgeriChte in geeigneter Weise mit den Mäch- 



— 287 — 

I 

ten in Verhandlung zu treten. Eine darauf hinzielende 

Resolution wurde dem Wehrausschuss „zur näheren Er- 
I wägung" überwiesen. — Mehr Erfolg hatte am 3. De- 

i zember desselben Jahres der Abgeordnete Pierre von 

Pirquet, der anlässlich der Meeraugenfrage, — eine 
einen Gebietsstreit zwischen Oesterreich und Ungarn be- 
treffende Frage, die einem Schiedsgericht zur Regelung 
unterbreitet werden sollte, — das Prinzip der Schieds- 
gerichtsbarkeit im allgemeinen verteidigte, auf deren bis- 
herige Erfolge hinwies und zwei Resolutionen einbrachte, 
deren erste die Regierung aufforderte beim Eingehen von 
Handelsverträgen die Schiedsgeri(^htsklausel anzuwenden, 
während die zweite die Regierung ersuchte, in ernste Er- 
wägung zu ziehen, ob mit den anderen Staaten Europas 
Vereinbarungen zu treffen seien, um im Falle inter- 
nationaler Streitigkeiten für bestimmte Fälle die Lösung 
des Streitfalles durch ein Schiedsgericht anzubahnen. 
Diese Resolutionen wurden mit allen gegen drei Stimmen 
angenommen. 
[Deutschland.] 

Im Deutschen Reichstag wies schon im Fe- 
bruar 1893 anlässlich der Militärdebatte der Führer des 
Zentrums, Lieber, im Hinblick auf den Friedenswert 
des Dreibundes darauf hin, dass danach gestrebt werden 
müsse, den Weltfrieden auf noch breitere internationale 
Grundlagen zu stellen. „Es würde eine schöne und grosse 
Aufgabe des neuen Kurses sein, eine Aufgabe, deren 
Lösung ihn weit über alle früheren Triumphe höbe, wenn 
er von dem Bismarckschen Gewaltboden auf einen neuen 
europäischen Rechtsboden überzutreten und zu ganz 
Europa überzuführen die Weisheit und die Kraft hätte." 
Auch in den bayrischen Kammern vertrat das 
Zentrum seine schiedsgerichtsfreundlichen Tendenzen. So 
trat im Januar 1894 der Abgeordnete D aller mit dem 
Antrag vor, die Kammer möge die Reichsregierung er- 
suchen, Schritte zur Errichtung eines internationalen 



— 288 — 

Schiedsgerichtes zu tun. Die Anregung wurde von dem 
Sozialisten Voll mar imd dem Bauernbündler Ratz 
aufs wärmste unterstützt. — Am. ii. Dezember 1895 
nahm in der ersten bayrischen Kammer der 
Reichsfürst Löwenstein-Wertheim-Rosen- 
stein Bezug auf jene Verhandlungen in der zweiten 
Kammer und trat in einer gehaltvollen Rede für die 
Schiedsgerichtsbarkeit und die Errichtung eines inter- 
nationalen Tribunals als den „Abschluss und die Krö- 
nung einer der Vernunft, der Humanität und dem christ- 
lichen Gedanken entsprechenden Rechtsordnung" ein. 
Am 27. Oktober 1897 trat wieder in der zweiten Kammer 
der Abgeordnete Lerno, ebenfalls ein Zentrumsmann, 
unter Bezugnahme auf die Löwensteinsche Rede in der 
ersten Kammer, abermals für die Schiedsgerichtsbarkeit 
ein, zitiert das Programm der deutschen Friedensgesell- 
schaft wie die Verhandlungen des kurz vorher statt- 
gehabten Hamburger Friedenskongresses und nennt den 
von den Friedensgesellschaften verfolgten Zweck ein er- 
strebenswertes Ziel. 

Nicht direkt nüt der Schiedsgerichtsbewegung im Zu- 
sammenhange stehen zwei Verhandlungen in der badi- 
schen Kammer und im preussischen Abge- 
ordnetenhause, die sich jedoch auch auf die Frie- 
densidee beziehen imd direkt durch die Gruppen der 
Deutschen Friedensgesellschaft hervorgerufen wurden. Die 
badische zweite Kammer beschloss Anfang 1898, die von 
2000 Mitgliedern unterzeichnete Petition der badischen 
Friedensgesellschaften wegen Reform des Schul- 
unterrichtes, dahingehend, dass aus den 
Lese- und Geschichtsbüchern in Zukunft 
alles chauvinistische Beiwerk ausgemerzt, 
den Kriegen weniger Spielraum, hingegen 
den Kulturtaten mehr Platz angewiesen 
werde, nach dreitätiger, ziemlich erregter Debatte mit 
29 gegen 28 Stimmen der Regierung als Material zu 



— 289 — 

überweisen. Eine dieselbe Anregung unterbreitende Pe- 
tition der preussischen Friedensgesellschaften stand im 
preussischen Abgeordnetenhause am 23. März 1899 zur 
Verhandlung, und wurde vom Abgeordneten Dr. Max 
Hirsch im Plenum warm vertreten, der Antrag, sie 
der Staatsregierung als Material zu unterbreiten wurde 
jedoch abgelehnt, 

[Frankreich.] 

In der französischen Kammer wurde am 
8. Juli 1895 vom Deputierten Barodet ein von ihm, 
Trarieux und Arnaud ausgearbeiteter Antrag ein- 
gebracht, die Regierung aufzufordern, der Einladung 
der Vereinigten Staaten Folge zu leisten und Verhand- 
lungen wegen Anbahnung eines Schiedsgerichtsvertrages 
einzuleiten. 

[Belgien.] 

In der belgischen Kammer interpellierte der 
Deputierte de Brockeville in der Sitzung vom 
4. März 1897 unter Hinweis auf die Verhandlungen, die 
zwischen England, Frankreic'h und der Schweiz einer- 
seits und den Vereinigten Staaten andererseits schweben, 
den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, über die 
Einsetzung eines ständigen Schiedsgerichtshofes. Minister 
F a V e r a u bekannte sidh selbst als einen Anhänger der 
Schiedsgerichtsidee und als ein Mitglied der Friedens- 
gesellschaft, glaubt jedoch, dass die Organisation eines 
ständigen Schiedsgerichtshofes jetzt noch zu grosse 
Schwierigkeiten bieten würde. In der darauf 
folgenden Sitzung gelangte eine Resolution zur Annahme, 
worin die Regierung aufgefordert wurde, Schiedsgerichts- 
verträge abzuschliessen und ein ständiges Schiedsgericht 
zu organisieren. Am 16. Juni 1897 votierte der nor- 
wegische Storthing, nachdem der am 5. März 1890 
unternonmiene gleiche Schritt ohne Erfolg geblieben, ein- 
stimmig eine neue Petition an den König, worin dieser 
abermals aufgefordert wurde, die Initiative zur Her- 

19 



— 290 — 

Stellung von Schiedsgerichtsverträgen mit anderen Staaten 
m ergreifen. Diesmal antwortete der König zustim- 
mend und bezeichnete die Schiedsgerichtsbarkeit als 
einen Triumph der Zivilisation. 

[Stellungnahme des Papstes und hervorragender 
Staatsmänner etc. zur Friedensbewegung und 
Schiedsgerichtsbarkeit.] 

Die schiedsgerichtsfreundliche Bewegung und das 
ernste Streben nach greifbaren internationalen Mass- 
nahmen und Einrichtungen, die eine Abwälzung der 
Rüstungslasten, eine Sicherung des Weltfriedens durdh 
engeren Zusanmienschluss der zivilisierten Völker er- 
möglichen sollten, trat in jener Periode nicht nur 
in den meisten europäischen Parlamenten hervor — 
die hier gemachten Angaben machen auf Vollständig- 
keit keinen Anspruch, sollen vielmehr nur ein Bild in 
Umrissen geben — sondern auch in hervorragenden 
Aeusserungen des Oberhauptes der katholischen Kirche, 
wie in einigen markanten Aussprüc'hen europäischer 
Staatsmänner. Die Aeusserungen europäischer Staatsober- 
häupter blieben in den altgewohnten Geleisen und be- 
zogen sich durchweg nur auf die „Erhaltung** des Friedens 
durch Rüstungen. 
[Der Papst.] 

Papst Leo XIII. hatte bereits in seiner Weih- 
nachtsansprache des Jahres 1893 den Wunsch zum Aus- 
druck gebracht, dass eine internationale Abrüstungs- 
konferenz zusammentreten möchte. In einer im Juni 1894 
erlassenen Enzyklika heisst es: „Ein vorzügliches, na- 
mentlich in unserer Zeit wünschenswertes Mittel wäre 
sodann die Herstellung der Einheit zur Abwendui;ig der 
grausigen Kriegsgefahr. Schon durch viele Jahre 
lebt man mehr -dem Scheine als der Wirk- 
lichkeit nach im Frieden. Der bewaffnete 
Friede, wie er jetzt besteht, ist fast schon 
unerträglich geworden. Und das sollte der 



— 291 — 

naturgemässe Zustand des sozialen Zu- 
sammenlebens der Menschen sein?" Die 
Brüsseler Interparlamentarische Konferenz des Jahres 
189s hatte die volle Aufmerksamkeit des Papstes 
erregt, der sich einem Korrespondenten der No- 
woja Wremja gegenüber abfällig über den bewaff- 
neten Frieden äusserte und Behandlung der inter- 
nationalen Fragen durch freie Beratung der Herrscher 
und des Papstes forderte. Die grosse Schiedsgerichts- 
bewegung, die anfangs 1896 besonders durch den Vene- 
zuelarummel in England grossartige Dimensionen an- 
nahm, gab dem Papst ebenfalls Veranlassung, in 
einem durch Kardinal Rampolla an den Heraus- 
geber des Daily Chronicle gerichteten Schreiben seine 
Zufriedenheit über den Eifer auszudrücken, den jener 
Journalist für die Schaffung eines permanenten Schieds- 
gerichtshofes entwickelte. Noch mehr traten die Sym- 
pathien des Papstes für die Ideen des Rechtes in den 
Beziehungen der Völker in einem Schreiben zutage, das 
der Kardinal Rampolla Ende 1896 als Antwort 
auf den vom Budapester Friedenskongress beschlossenen 
Appell an das Oberhaupt der katholischen Kirche im 
Auftrage des Papstes an den General Türr, Präsi- 
denten jenes Friedenskongresses, richtete. Es wird darin 
zum Ausdruck gebracht, dass Se. Heiligkeit in dem Vor- 
satze auch in Zukunft seine Fürsorge und Aufmerksam- 
keit dem Werke der Zivilisation und der Eintracht unter 
den Völkern zu widmen, durch die Ueberzeugung be- 
stärkt wird, „die immer mehr und mehr das Bewusst- 
sein der Menschen durchdringt, dass die Erfüllung aller 
Pflichten und die Hochhaltung aller Rechte die Grund- 
lagen sind, auf welchen die Beziehungen gesitteter Völker 
beruhen, dass dem Gesetze der Gewalt das Gesetz der 
Vernunft folgen wird, und dass eine neue Aera wahr- 
hafter Zivilisation der menschlichen Familie die Er- 
füllung ihrer höchsten Bestimmung erleichtern wird.*' 

19* 



— 292 — 

[Caprivi, Goluchowsky, Salisbury und Gossler.] 

Von nicht minder grosser Bedeutung und als Zeichen 
der Zeit aufzufassen sind die Aeusserungen dreier grosser 
Staatsmänner jener Periode, des deutschen Reichskanzlers 
Caprivi, des österreichischen Premiers GoluchowS' 
k y , des englischen Premiers Salisbury sowie eine 
Aeusserung des preussischen Generals Gossler, 
nachmaligen preussischen Kriegsministers. Wenn der 
deutsche Reichskanzler Caprivi in seiner berühmten 
Danziger Rede vom Februar 1 894 davon sprach, 
„dass das kommende Jahrhundert den Zu- 
sammenschluss der europäischen Völker 
fordern könnte"; wenn er erklärte, „wir wollen nur 
Kulturaufgaben lösen, das friedliche Zusammenleben der 
Völker erleichtern, die europäischen Kräfte zusammen- 
schliessen für eine spätere Zeit, wo es einmal notwendig 
sein sollte, im Interesse einer grossen gemeinsamen Wirt^ 
Schaftspolitik einen grossen Komplex von Staaten ge- 
meinsam zu erfassen**; wenn der General von Goss- 
ler im „Militärwochenblatt" — März 1894 einen Ar- 
tikel veröffentlichen konnte, worin er den Gedanken^ 
„eine friedliche Vereinbarung zwischen den Staaten 
behufs, Vermeidung eines Krieges auf eine Reihe von 
Jahren zu treffen**, vorschlug, wenn einige Jahre 
später der österreichische Premierminister Graf Golu- 
chowsky, in den Sitzungen der Delegationen am 
20. November 1897, einen „Wendepunkt im Ent- 
wicklungsprozess Europas*' für gekonmien er- 
achtete, wenn er die Völker Europas anrief, sich 
Schulter an Schulter zu vereinigen gegen 
eine gemeinsame wirtschaftliche Gefahr, 
und die Forderung aufstellte, dass sich im 20. Jahr* 
hundert die europäischen Völker zusam^ 
menfinden müssen in der Verteidigung 
ihrer Existenzbedingungen, wenn ferner der 
englische Premier Lord Salisbury, am Lordmajors- 



— 293 — 

bankett im November desselben Jahres, „die Föde- 
ration Europas, die zwar noch im Embryo liege, 
als das einzige Mittel** proklamierte, „das die 
Zivilisation vor den Verwüstungen des 
Krieges bewahren kann und die einzige 
Hoffnung, den europäischen Wettlauf nach 
gegenseitiger Zerstörung zu hemmen, in 
einem allmählichen freundlichen Zusam- 
menhandeln der Mächte*' erblickte, so waren dies 
Zeichen, die darauf schliessen lassen, dass in der ge- 
samten politischen Welt jener Periode eine Veränderung 
der Struktur vor sich ging, die die besten Aussichten für 
die Zukunft gewährte. 
[Die p>olitischen Parteien in Deutschland.] 

In Deutschland begannen sich auch die poli- 
tischen Parteien dem Einf luss der Friedensbewegung 
zu erschli essen. In erster Linie waren es jedoch nur 
die Parteien der bürgerlichen Linken. Auf der Ver- 
sammlung der Süddeutschen Volkspartei am 
24. September 1894 zu Mainz wurde der Vorschlag 
gemacht, dass die Abgeordneten für eine Abänderung 
der Verfassung eintreten sollten, die das Recht der Kriegs- 
erklärung dem Parlamente verleibte, das nur mit einer 
Zweidrittelmajorität den Krieg beschliessen dürfe. Gleich- 
zeitig wurde ein Vorschlag unterbreitet und ange- 
nommen, dass die Abgeordneten auf Einberufung einer 
internationalen Konferenz zur Friedfertigung und Ab- 
rüstung hinwirken sollten. Im August 1895 veröffentlichte 
die Süddeutsche Volkspartei ihr Programm, wo- 
rin sie sich „eine Partei des Friedens*' nennt, den 
Krieg verdanmit und die „Unterstützung aller Bestrebun- 
gen, welche auf die Annäherung der Völker, auf fried- 
lichen Ausgleich der zwischen ihnen entstehenden Streitig- 
keiten und auf gegenseitige Verminderung der Rüstungen 
sowie auf die Einsetzung ständiger internationaler 
Schiedsgerichte abzielen** proklamierte. Die f r e i s i n - 



— 294 — 

n i g e Volkspartei nahm bereits im August 1894 die Unter- 
stützung der internationalen Friedensbestrebungen und 
die Verallgemeinerung des schiedsrichterlichen Verfahrens 
bei internationalen Streitigkeiten in ihr Programm auf. 
Die deutsche Sozialdemokratie hingegen, die 
in ihrem 1891 festgesetzten Erfurter Programm die For- 
derung nach internationalen Schiedsgerichten proklamierte, 
im Parlament zwar wiederholt gegen die Zunahme der 
Rüstungen auftrat und bei ihrem Proteste zuweilen die 
schärfsten Töne fand, hielt sich nach wie vor von jeder aus- 
drücklichen Schiedsgerichtspropaganda zurück, von der 
irrigen Anschauung ausgehend, dass eine Pazifikation 
der Kulturmenschheit nicht durchführbar wäre, solange 
der bürgerliche Staat bestehe und die Anschauungen des 
Sozialismus nic^ht zur Herrschaft gelangt seien. Trotz- 
dem der Züricher internationale Sozialistenkongress am 
10. August 1893 ausdrücklich verlangte, dass die sozial- 
demokratischen Parteien „alle Gesellschaften 
unterstützen, die den allgemeinen Frieden 
anstreben", war seitens der deutschen Sozialdemokratie 
den Bestrebungen der Pazifisten gegenüber eher das 
Gegenteil einer Unterstützung wahrzunehmen. 
[Verschiedene Kongresse.] 

Ausser den bereits skizzierten Friedenskongressen 
und interparlamentarischen Konferenzen jener Periode 
seien noch einige Kongresse erwähnt, deren pa- 
zifistischer Einfluss nicht ohne Bedeutung war. Hier 
steht zeitlich das am 20. August 1893 anlässlich der 
kolumbischen Weltausstellung zu Chikago eröffnete „Par- 
lament der Religionen" obenan, wo von den Vertretern 
sämtlicher Bekenntnisse die Brüderschaft des Menschen- 
geschlechtes und die Abschaffung der Kriege 
als einigendes Ziel bezeichnet wurde; ferner der höchst 
bedeutsame Kongress zu Perugia, der am 13. Septem- 
ber 1895 zusammentrat, wobei in erster Linie eine 
italienisch - französische Versöhnung propagiert wurde. 



— 295 — 

Nicht nur die Friedensfreunde beider Länder, auch sonst 
die hervorragendsten Geister Italiens und Frankreichs 
unterstützten diesen Kongress durch ihre Zustimmung. 
Der Bericht darüber schliesst mit den prophetischen 
Worten: „Die Skeptiker werden sagen, die internationale 
Kundgebung von Perugia wird — wie der Nebel — 
das Wetter zurücklassen, das sie gefunden. Wir sind 
nicht dieser Meinung. Wir glauben hingegen, dass sie 
ein Ereignis ist, welches einen gewissen Einfluss auf 
unsere internationalen Beziehungen zurücklassen wird." 
Wie die Zeit lehrte, sollten jene Worte recht behalten. 
Der III. Nordische Friedenskongress, der vom 3. bis 
5. August 1895 i^ Stockholm unter dem Vorsitz des 
schwedischen Abgeordneten Wawrinsky stattfand (der 
I. Nordische Friedenskongress tagte 1885 in Gothenburg), 
befasste sich mit der Forderung der Neutralitäts- 
erklärung der drei skandinavischen Reiche, der Reform 
des Geschichtsunterrichtes und dem Ersatz des Krieges 
durch internationale Schiedsgerichte. Der im April 1896 
zu Paris tagende erste internationale Frauen- 
kongress widmete der Friedensfrage einen ganzen 
Tag seiner Beratungen. 
[Nobels Testament.] 

Als wichtiges Ereignis wäre noch zu verzeichnen das 
im April 1896 bekannt gewordene Testament des am 
10. Dezbr. 1895 verstorbenen Dynamiterf inders A 1 f r e d 
Nobel. Die Zinsen des fünften Teils eines da. 35 Mil- 
lionen Kronen betragenden Vermögens sollen nach den 
Testamentsbestimmungen alljährlich demjenigen zugute 
kommen, der am meisten und besten für die Friedens- 
sache gewirkt hat. Die Publikation dieses Testamentes, 
das das Wirken für die Friedenssache gleichstellt den 
hervorragenden Entdeckungen und Erfindungen, dem 
Wirken auf dem Gebiete der Medizin, Physik, Chemie 
wie der Literatur, trug nicht wenig dazu bei das Ansehen 
der Bewegung in weitesten Kreisen zu heben. 



— 296 — 

[Der spanisch-amerikanische Krieg.] 

Trotz des lebhaften Eintretens beider Welten für eine 
Ausgestaltung des Rechtsgedankens im Völkerverkehr, 
mussten die Friedensfreunde sehen, dass gerade in 
jenem Lande, auf das sie die meisten Hoffnungen ge- 
setzt, von dem fast alle pazifistischen Anregungen nach 
Europa herüberkamen, deft: Geist der Gewalt in seiner 
neuen Gestalt des Imperialismus, wenigstens für eine 
Zeitlang, die Oberhand bekam und die grosse transatlan- 
tische Republik zu einem verwerflichen Eroberungskriege 
führte. Entmutigt wurden die Friedensfreunde dadurch 
nicht. Wussten sie doch, dass ihr Werk nicht mit einem 
Schlage gelingen könne und fanden sie doch den vollen 
Trost und reiche Zuversicht in dem Umstände, dass das 
zeitweilige Aufflammen des alten Gewaltgeistes den 
Fortschritt der Friedensidee nicht zu unterbrechen ver- 
mag. Vermochten die Kundgebungen der Friedens- 
freunde in Europa und Amerika den spanisch-amerika- 
nischen Krieg nicht mehr zu hindern, vermochten die 
Schritte des Berner Bureaus ein Einhalten des entfesselten 
Wahnsiims nicht mehr zu ermöglichen, so trugen diese 
Kundgebungen dennoch dazu bei, die Stimme des Rechtes 
deutlich und laut in weitesten Kreisen vernehmlich zu 
machen und immer neue Anhänger und Streiter um das 
Banner des Rechtsfriedens und der Friedensorganisation 
der Kulturwelt zu sammeln. Trotz jenes im höchsten 
Grade bedauerlichen Krieges, — bedauerlich in erster 
Linie, weil er von einer Macht geführt wurde, die man 
zur Durchführung des Friedensgedankens schon völlig 
reif erachtete, ging die Idee ihren Gang, ja folgten so- 
gar unmittelbar darauf jene Ereignisse, die als wich- 
tige Errungenschaften des pazifistischen Kulturstrebens, 
als wichtige Etappen auf dem W^ege zur Beseitigung 
des Krieges zu betrachten sind. 

[Blochs Werk.] 

Als Vorläufer jener Ereignisse präsentierte sich wieder 



— 297 — 

ein Buch, — wie so oft Bücher die Vorläufer grosser 
geschichtlicher Wendepunkte waren. Das bändereiche, 
monumentale Werk des russischen Staatsrats J. v. Bloch, 
„Der Krieg" betitelt, erschien. Um die Mitte des Jahres 
1898 hörte man zuerst Von dem umfangreichen Werke 
eines russischen Bankiers, das gegen den Krieg gerichtet 
sein sollte, ohne dass es gelang, genaue Daten darüber 
zu vernehmen. Das Buch war um jene Zeit erst in 
russischer Sprache erschienen. Einige Bruchstücke da- 
von waren schon vor Jahren in einer russischen Revue 
veröffentlicht, ohne die Aufmerksamkeit weiterer Kreise, 
als der direkt beteiligten militärischen und vor allen 
Dingen die des damaligen Kronprinzen, des nachmaligen 
Kaisers Nikolaus IL, zu erregen. Acht Jahre lang hatte 
von Bloch an diesem Werke gearbeitet. Die Ideen, die 
ihm dabei vorschwebten, sollten nach seinen eigenen 
Aeusserungen der Aufklärung folgender Fragen dienen: 
„Wie wird sich ein Krieg bei den heutigen Kriegs- 
mitteln gestalten ? Wird es möglich sein mit den Millionen- 
heeren einen Streit durch Krieg zum Austrag zu bringen, 
da die namhaftesten Fachleute, wie Feldmar schall von 
Moltke, General von der Goltz, General von Leer u. a. 
behaupten, dass er mindestens zwei Jahre dauern muss? 
Werden nicht schon früher auf beiden Seiten alle das 
Heer erhaltenden ökonomischen und finanziellen Kräfte 
vernichtet sein? Wird es möglich sein, Heerführer für 
eine Völkerschlacht zu finden, da diese nach dem Aus- 
spruche von der Goltz' — für die Militärs selbst eine 
Sphinx mit ungelöstem Rätsel ist? Werden die heutigen 
Millionenheere dahin zu bringen sein, die ganze Wirkung 
der neuen Waffen und der Schanzentaktik zu ertragen?" 
Die Prüfung all dieser Fragen brachte von Bloch 
dahin, zu erklären, dass der Krieg zwischen den gleich- 
gerüsteten Grossmächten Europas unter den ziu: Zeit seines 
Buches gegebenen Verhältnissen, die ja zum Teil von der 
Gegenwart noch überholt sind, ein Wagnis ohne- 



— 298 — 

gleichen wäre. In ausführlichen Darstellungen, die sich 
durchweg auf die Beobachtungen von Fachleuten stützen, 
legte er den. erstaimten Regierungen dar, dass der Krieg, 
den sie mit Aufwand all ihrer Kräfte rüsteten, soweit 
gesunde Vernunft dabei in Betracht kommt, einfach nicht 
mehr durchführbar wäre. Nidht der Friede, der 
Krieg selbst sei zur Utopie geworden. Gegen- 
über diesem Ergebnis seiner Forschungen stellte er die 
Frage: „Wanmi erschöpfen die Völker mehr und mehr 
ihre Kraft in der Anhäufung solcher Zerstörungsmittel, 
warum verzehren sich die Völker in den Vorbereitun- 
gen zu einem Titanenkampf, der doch nur eine Chimäre 
bleibt? Wanun sammelt Öie europäische Menschheit in 
ihrer Mitte einen Sprengstoff auf, dessen Wirkung 
furchtbar werden und die Gesellschaft selbst zerstören 
kann ?" 

Als das letzte Ergebnis seiner Studien erschien ihm 
die Ueberzeugung, „dass ein gemeinschaft- 
liches Uebereinkommen sowohl behufs 
Vermeidung eines drohendein Krieges, als 
auch behufs Einführung eines permanen- 
ten internationalen Schiedsgerichtes zur 
friedlichen Schlichtung von Streitigkeiten 
durchaus möglich wäre.** Der von Bloch ausge- 
drückte Gedanke, dass der Krieg wenigstens innerhalb der 
europäischen Kulturgemeinschaft fast zur Utopie geworden, 
dass er Vorteile nicht mehr zu zeitigen vermag, dass man 
deswegen zu einem ainderen Mittel der Friedenssicherung 
greifen müsse, war durchaus nicht neu. Neu war nur 
die ungeheure Wucht des Beweises, die 
Bloch für diese von den Pazifisten wiederholt aufgestellte 
Behauptung führte. Er begnügte sich nicht, nur eine 
Seite des Krieges ins Auge zu fassen, er studierte die tech- 
nische, die ökonomische, die soziale und ethische, ja sogar 
auch die psychologische Seite und durch die hierbei ge- 
wonnenen Erfahrungen bot er zum erstenmal ein zu- 



— 299 — 

sammenhän^endes Bild der Wirkungen eines künftigen 
Krieges zwischen den Knltttrmächten. 

Die Wirkung des Blochschen Werkes konnte innerhalb 
des waffenstarrenden Etu*opas, innerhalb jener Kultur- 
kreise, die ihre ganze Existenz auf ein Mittel bauten, dessen 
Unanwendbarkeit ihnen hier erwiesen, dessen Wahnsinn 
ihnen klargelegt wurde, nicht ausbleiben. Die nächste 
greifbare Wirkung des Werkes, das erst im Jahre 1899 
in deutscher, nachher in englischer, französischer und ita- 
lienischer Sprache .erschien, war die, dass es, wahrschein- 
lich durch Vermittlung des modern gesbinten Ministers 
Witte, gelang, den Zaren für Blochs Lehren zu gewinnen. 
In persönlichen Audienzen konnte Bloch dem russischen 
Selbstherrscher die Ueberzeugung von der Richtigkeit 
seiner Theorien beibringen. Damit wurde der Menschheit 
einer der grössten Dienste geleistet, ein Dienst, der, mögen 
sich die Stimmen der Gegner noch so sehr bemerkbar 
ntiachen, nicht mehr aus der Welt geschafft werden kann, 
ein Dienst, dessen Wirkungen anhalten werden, bis der 
Friedensgedanke die Welt erobert haben wird. 
[Das Zarenmanifest.] 

Am 31. Juli des Jahres 1898 starb Bismarck, der Mann 
von Blut und Eisen, am 14. August wurden die Feind- 
seligkeiten im spanisch-amerikanischen Kriege eingestellt, 
am 18. August feierte im Haag das Institut für internatio- 
nales Recht sein fünfimdzwamdgjähriges Jubiläimi und a m 
28. August desselben Jahres wurde die ge- 
samte Welt durch jene Veröffentlichung im 
russischen Regierungsboten überrascht, 
die für alle Zeiten die Bezeichnung „Das Zarenmanifest** 
erhalten hat. (Siehe Kap. IV S. 161.) 
[Aktion der Pazifisten zu gunsten der Zarenkundgebimg.j 

Aus dem traurigen Bilde der Verwirrung, das die 
Aufnahime jener Kundgebung (siehe S. 164) bot, ragte die 
Aktion der Friedensfreunde wie ein Trostzeichen hervor. 
Unbekümmert um jene Kapriolen der öffentlichen Meinung 



— 300 — 

mobilisierten sie ihre Scharen. Die zu T u r i n versainiinelte 
Generalversammlung des Berner Friedens- 
bureaus stand ganz unter dem Banne der 2^renkund- 
gebung imd fasste den Beschluss zu einer kraftvollen 
Propaganda im Siime jener Kundgebung. (Siehe General- 
versammlung zu Turin, S. 260.) In England setzte sich 
William T. Steadan die Spitze einer Agitationsbewe- 
gung zugunsten der vom Zaren angeregten Konferenz und 
plante einen Friedenskreuzzug, dem sich die hervor- 
ragendsten Persönlichkeiten aller Nationen anschliessen 
sollten imd der durch alle Städte Europas ziehend, dem 
Zaren in Petersburg eine grosse Kundgebung der Kultur- 
welt bereiten sollte. Kam zwar dieser Plan nicht zur Voll- 
endimg, so gelang es dennoch diurch die darauf ab- 
zielenden Arbeiten die öffentliche Meimmg in allen Län- 
dem zu erwecken, namentlich aber in England, wo an 
200 Orten öffentliche Versanomlungen zugunsten der 
Anregung des Zaren veranstaltet wurden, die manch- 
mal von tausenden von Zuhörern besucht waren, und in 
denen von Staatsmännern, Kirchenfürsten, Parlamienta- 
riem grosse Reden gehalten wurden. Eine Deputation, 
der erste Persönlichkeiten des Landes angehörten, wandte 
sich an die Regierung imd wurde von Balfour emp- 
fangen, der imter lebhaftem Bedauern über das vor- 
läufige Scheitern des englisch-amerikanischen Ver- 
trages und in der sicheren Hoffnung seines endlichen 
Zustandekommens, die Erschienenen versicherte, dass die 
Anregung des Zaren nirgends lauteren tuid sympathische- 
ren Beifall erregte aU in England. 

In einer eigens für die Propagandazwecke des Frie- 
denskreuzzuges von Stead begründeten Zeitschrift „War 
against war*' betitelt, von der im ganzen 12 Wochen- 
nummern erschienen, kamen die ersten Persönlichkeiten 
Europas zu Worte und auch PapstLeoXIII. liess durch 
Kardinal Rampolla in einem Schreiben vom 12. Januar 
1899 seinen Beifall zu dem geplanten Friedenskreuzzug aus- 



— 30I — 

drücken und erklären, dass der Heilige Stuhl nichts sehn- 
licher wünsche, als dass alle Völker durch einen Friedens- 
bund brüderlich verbunden sein möchten, und dass in 
den Beziehimgen der Nationen Gerechtigkeit herrschen 
möge. 

In Deutschland ging die Anregimg zu einer 
nachhaltigen Bewegung zugunsten des Erfolges der zu 
erwartenden Friedenskonferenz von München aus, wo 
Frau Professor Leonore Selenka ein Komitee 
bildete, dem die ersten Persönlichkeiten der süddeutschen 
Residenz angehörten und dem auch Kreise ihre Unter- 
stützung widmeten, die sich bislang der Friedensbewe- 
gung ferngehalten. Angeregt und im Anschluss an diese 
Münchener Aktion kam auch in Berlin ein „K o m i t e e 
für Kundgebungen zur Friedenskonfe- 
renz** zustande, das sich ebenfalls grosser Unterstützimg 
unter den hervorragendsten Persönlichkeiten der deut- 
schen Reichshauptstadt erfreute. Zahlreiche Subkomi- 
tees wurden in anderen deutschen Städten begründet, 
grosse Versammlimgen abgehalten und Aufrufe ver- 
breitet. Nicht minder gewaltig war die Bewegung in 
den anderen europäischen Ländern, in Oesterreich- 
Ungarn, in Frankreich, Italien und im skan« 
dinavischen Norden entbrannt. 

Vor dem Zusammentritt der Konferenz am 
15. Mai fanden in allen zi\'ilisierten Ländern, auch in 
den entlegensten, wie Japan, Neuseeland, Brasilien und 
Kanada, grosse Demonstrations Versammlungen der 
Frauen zugunsten des auf der Konferenz zu schaffenden 
Werkes statt. Im ganzen fanden 565 solcher Frauenver- 
sammlimgen statt, deren Resolutionen telegraphisch nach 
der europäischen Zentrale mitgeteilt wurden. Frau S e - 
lenka, die Urheberin jener Demonstration, überreichte 
dann die eingelaufenen Kundgebungen dem Präsidenten 
der Haager Konferenz, der sie offiziell entgegennahm. 



— 302 — 

[Das Zarenmanifest in den Parlamenten.] 

Am 12. und 13. Januar 1899 wurde das Zarenmanifest 
während der Lesimgi der neuen Militärvorlage im deut- 
schen Reichstage einer eingehenden Würdigung 
unterzogen. Nur die Reichspartei und die Antisemiten nah- 
men eine gegnerische Stellung ein. Alle anderen Parteien 
und sogar der Kriegspiinister sprachen in halbwegs gün- 
stigem Sinne. Der Kriegsminister beschränkte seine 
Sympathien allerdings darauf, dass er das Zarenmanifest als 
eine Bürgschaft bezeichnete, die wenigstens' von Russland 
her einen Angriffskrieg gegen Deutschland für ausgeschlos- 
sen erscheinen lasse. Der Abg. Richter benützte dieses 
Manifest, das seiner Ansicht nach nicht bloss einer senti- 
mentalen Anwandlimg entsprimgen sei, dazu, um die Not- 
wendigkeit der neuen Heer es vorläge zu bestreiten, wäh- 
rend sich die Redner des Zentnmis und der National- 
liberalen auf kühle Sympathieerklärimgen beschränkten 
und es für ratsamer hielten, die eigene Kraft trotzdem 
nidht ausser acht zu lassen. Nur Bebel, der Redner 
der Sozialdemokraten, fand die richtigen Worte, obgleich 
das Manifest in den sozialdemokratischen Organen in 
widriger Weise verhöhnt wurde. Die Worte, die der 
Zar gesprochen, erschienen ihm als eine Verurteilung des 
Militarismus und des gegenwärtigen Zustandes Europas, 
dessen Unerträglichkeit niemand mehr bestreiten könne. 
Im österreichischen Reichsrat erklärte 
Ministerpräsident Graf Thun Ende 1898, dass das Aus- 
wärtige Amt „diesem hochherzig eminent humanitären 
Gedanken" sympathisch gegenüberstehe, und in der 
Sitzung des ungarischen Parlaments vom 7. Sep- 
tember 1898 sagte der Ministerpräsident B a n f f y, über das 
Zarenmanifest interpelliert, dass der gemeinsame Minister 
des Auswärtigen „die hochbedeutsame und edle Initiative 
des Kaisers von Russland" mit wärmster Sympathie ^it- 
gegengenommjen habe, hielt es aber für notwendig, zu 
bemerken, dass er die Schwierigkeiten nicht gering 



— 303 — 

schätze, die der praktischen Verwirklichung dieser grossen 
Idee im Wege stünden. Im warmen Tone war die unter 
dem 15. September an die russische Regierung gerichtete 
Antwort der italienischen Regierung gehalten, 
und in der französischen Kammer erklärte D e 1 - 
cass6, dass Frankreich das erste Land gewesen sei, 
dass der Einladung des Zaren freudig Folge gegeben 
habe. Der englische Minister des Auswärtigen konnte 
nach Petersburg mitteilen, dass die dem Vorschlage seitens 
der Regierung gewidmete Sympathie ebenso von der 
öffentlichen Meinung des Landes geteilt 
werde; er unterliess es nicht, auf die zu- 
gunsten der im Manifest ausgedrückten 
Ideen abgehaltenen zahlreichen Versamm- 
lungen hinzuweisen. 
[Prof. Stengel.] 

Die zweite Einladung Murawiews erschien (siehe 
Kap. IV, S. 165), die Stimmen der Gegner melurteu sich; 
man trium^phierte ordentlich durch Weissagungen des 
Scheiterns der nunmehr feststehenden Konferenz, In 
Deutschland erschien ein Pamphlet gegen das Zarenmani- 
fest und eine Verhöhnung der noch gar nicht zusammen- 
getretenen Konferenz aus der Feder des Mündhiener 
Völkerrechtslehrers Professor Stengel, das sicher- 
lich nicht das geringste Aufsehen gemacht hätte, wenn 
seitens des deutschen Auswärtigen Amtes nicht just dieser 
Professor Stengel als einer der Vertreter Deutsch- 
lands auf der Haager Konferenz erwählt und so im wahren 
Sinne des Wortes der Bock zumGärtner genüacht 
worden wäre. 

fDie Haager Konferenz.] 

Allen Anfeindungen ziun Trotz trat diese schon vor 
ihrer Existenz so vielgeschmähte Konferenz am 18. Mai 
1899 im Haus im Busch im Haag zusammen. Was dort 
beraten und erreicht wurde, ist an anderer Stelle dieses 
Buches dargetan. (Siehe Kap. IV.) 



— 304 — 

Gleichzeitig mit den Diplomaten aller Nationen trafen 
im Haag auch zahlreiche führende Pazifisten aus allen 
Ländern Europas und Amerikas ein. Sie wollten Zeuge 
jenes Ereignisses sein, das ihrfe Arbeit ermöglicht hatte 
und wollten während des grossen Momentes mit ihrem 
weitgehenden Verständnis für das Gebiet, das dort be- 
ackert wurde, helfen. Was die S u 1 1 n e r , was Bloch, 
was Stead in jenen Tagen geleistet, gehört der Ge- 
schichte an. Durch dieses Zusanmienströmen der führen- 
den Friedensfreunde hatte sich im Haag ein richtiger 
Friedenskongress, eine Art Nebenkongress versanunelt, 
der zwar von niemandem einberufen, nicht geringe Dienste 
geleistet hat. Als am 29. JuH 1899 die Konferenz ihre 
Arbeiten schloss und die Haager Konventionen unter- 
zeichnet wurden, damit zugleich einer der wich- 
tigsten Abschnitte in der modernen Kulturentwick- 
lung abgeschlossen. Vom Wiener Kongress am 
Anfang des 19. Jahrhunderts bis zur Haager Konfe- 
renz an dessen Ende, von den Kriegen des korsischen 
Eroberers bis zu dem auf den Ruf des Kaisers von Russ- 
land beschlossenen ständigen Schiedsgerichtshof, führte 
ein weiter und beschwerlicher Weg. Ein Rückblick zeigt 
dem Betrachter, dass es eine aufsteigende Linie war, in 
der sich die Menschheit in diesem Zeitraum bewegte und 
dies gibt dem Menschenfreunde die Beruhigung, dass 
es, allen Hindernissen und Widerlichkeiten zum Trotz^ 
alle der in hohen Wällen aufgeschichteten Dummheit und 
Kurzsichtigkeit zum Verdruss, dennoch vorwärts 
geht. 



C. Das Jahrfünft nach der Haager Konferenz. 

(1899-1904.) 

I [Eine Zeit des Ueberganges.] 

! Die fünf Jahre Friedensbewegung vom Abschluss der 

Haager Konvention bis zur Gegenwart zeichnen sich in 
erster Linie dadurch aus, dass die Idee aus den Kreisen 
der Friedensgesellschaften und dem Propagandabereich 
einzelner Pazifisten imjn<er entschiedener in das öffent- 
liche Leben und in die Politik eindrang. In zweiter Linie 
gibt der Widerstreit zwischen dem alten Gewaltprinzip 
und dem sich inuner mehr geltend machenden inter- 
nationalen Recht diesen fünf Jahren ihr Gepräge. Auf 
der einen Seite sehen wir die Friedensbewegung mit 
immer grösserem Erfolg am Werke, das im Haag Ge- 
sc'haffene auszubauen, die internationalen Beziehungen in 
feste Ordnung zu bringen und auf sichere Grundlage zu 
stellen, auf der andern Seite sehen wir noch — im Trans- 
vaal, vor Peking und in der Mandschurei — das lohende 
Aufleuchten des alten Prinzipes. So selbstverständlich und 
natürlidi es ist, dass dem völligen Siege des Neuen eine 
Zeit des Ueberganges, charakterisiert durch das 
Hervortreten beider Erscheinimgen — der neuen wie de;r 
alten — , vorangehen muss, galten den Skeptikern und 
Gegnern der Friedensidee die blutigen kriegerischen Er- 
eignisse innerhalb dieser wenigen Jahre dennoch als 
endgültiger Hinweis der Hinfälligkeit des Pazifismus. In 

20 



— 3o6 — 

dem sie durch die emsige Betätigung der Friedensbewe- 
gung, dieser mehr denn je ihr Augenmerk zuwandten^ 
übersahen sie ganz und vernachlässigten sie wohl mit 
Absicht gerade jene Erscheinungen, die dem objektiven 
Betrachter den sieghaften Fortschritt des neuen Geistes 
offenbaren mussten. Sie übersahen, dass sich sogar diese 
blindwütigen blutigen kriegerischen Ereignisse nicht 
mehr ganz dem) Einfluss der so sehr geschmähten 
Friedensidee entziehen konnten und dass gerade jene 
grauenhaften Vorgänge auf den verschiedenen Schlacht- 
feldern der letzten Jahre eine allgemeine Reaktion in 
der öffentlichen Weltmeinimg hervorriefen, die befruch- 
tend und fördernd auf die Entwicklung der pazifistischen 
Bewegung einwirken musste. 

Der Aufstieg der Friedensbewegung in den seit den 
Haager Tagen vergangenen fünf Jahren bietet natür- 
lich noch kein abgeschlossenes Ganzes, und wenn wir 
uns im folgenden die pazifistische Geschichte dieses Zeit- 
abschnittes vergegenwärtigen, so müssen wir uns vorher 
darüber klar sein, dass diesen Betrachtungen die Perspek- 
tive notwendig fehlen muss. Noch sind wir mittendrin in 
jener Periode, die hier betrachtet werden, soll, und noch 
ist es nicht möglich den Punkt ausserhalb der Erscheinungen 
zu finden, der es gestatten würde, die einzelnen Phasen als 
Ganzes ins Auge zu fassen, so dass diese Betrachtung 
mehr als eine Chronik, denn als Generalübersicht der 
Geschehnisse zu gelten hat. 
[Das Haager Schiedsgericht u. seine Aufnahme.] 
Die öffentliche Meinung hatte sich nach Schluss der 
Haager Konferenz in ihrem guten Glauben an dem not- 
wendigen Sc'heitem des Werkes ein wenig erschüttert 
gefühlt und einzelne grössere Organe hielten mit dem 
Eingeständnis nicht zurück, dass die Haager Arbeit doch 
einen Fortschritt bedeute, während ' das Gros der 
europäischen öffentlichen Meinung nichts an seiner 
früheren Haltung änderte und auch angesichts der ab- 



— 307 — 

geschlossenen Konventionen dabei blieb, dass es sich nur 
um einen papierenen Vertrag, nur um eine Scheinparade, 
bloss um die Erfüllung einer Höflichkeit gegenüber dem 
Zaren gehandelt habe, und dass die Welt nach wie vor zur 
Regelung ihrer internationalen Angelegenheiten aus- 
schliesslich auf Gewalt und Krieg, auf Hass und Totschlag 
angewiesen sei. Einige Blätter Hessen sich wenigstens 
herbei, anzuerkennen, dass die auf der Konferenz erfolgte 
Regelung des Kriegsrec^htes und die Ausdehnung der 
Genfer Konvention auf den Seekrieg ein Resultat bedeute. 
(Der Transvaalkrieg.] 

Der Ausbruch des Transvaalkrieges zu An- 
fang Oktober — wenige Wochen nach Beendigung des 
Friedens Werkes — bot den Kurzsichtigen und Neunmal- 
weisen die willkommene Gelegenheit die volle Bestäti- 
gung ihrer früheren Ansichten durch die Tatsachen er- 
bracht anzusehen. Sie übersahen in ihrer Unfähigkeit, 
die Zusammenhänge zu erkennen, und die Wege der Ent- 
wicklung zu beobachten, dass grosse Umwälzungen, wie 
die im Haag begonnene, nicht schon in wenigen Wochen 
auf ihre Wirksamkeit beurteilt werden können, dass 
ferner der Transvaalkrieg bereits eine beschlossene Sache 
war, als man im Haag zur Friedensarbeit zusammentrat, 
was schon aus der kategorischen Forderung der englischen 
Regierung, die Transvaalrepublik zur Teilnahme an der 
Konferenz nicht einzuladen, hervorging, und dass, wenn 
selbst diese Annahme nicht richtig wäre, die Haager Kon- 
ventionen am 29. Juli 1899 von den Delegierten der ver- 
schiedenen Regierungen wohl unterzeichnet wurden, die 
nach der diplomatischen Uebung für das Inkrafttreten 
einer Abmachung notwendige Ratifikation jedoch von 
keiner Seite noch erfolgt war, so dass die Haager Ver- 
einbarungen bei Ausbruch des Krieges nochgarnicht 
zu Recht bestanden und dementsprechend 
der Ausbruch des Krieges mit dem Wert oder Unwert 
dieser Konventionen nicht das geringste zu tun haben 

20* 



— 3o8 — 

konnte. Das focht aber die frohlockenden Kriegsanhänger 
nicht an; das Werk vom Haag wurde weiter verspottet 
und mit wahrer , Herzensfreude beeilten sich die 
meisten Presse-Organe aller Länder, das Holz herbeizu- 
tragen, um einen lustigen Scheiterhaufen für das grosse 
Kulturwerk zu errichten. Das Charakteristische dieses 
Auto-da-f6s lag darin, dass bei diesem Bestreben, den 
Wert der Haager Bestinmiungen zu diskreditieren, nir- 
gends auch nur das geringste Zeichen des Bedauerns 
zum Vorschein kam, das doch dem angeblichen Versagen 
einer so Hohes erstrebenden Einrichtung gegenüber zum 
mindesten am Platze gewesen wäre. So ungeschminkt 
gaben sich hier die Vertreter des Ewig-alten, dass sie 
es nicht einmal für notwendig fanden, ein Bedauern zu 
heucheln. 

Zum Glück fehlte es nicht an Aeusserungen mass- 
gebender Persönlichkeiten und Körperschaften, die sich 
der allgemeinen Stimmung entgegenstellten, deren Wider- 
sinn kennzeichneten und die Bedeutung des Haager 
Werkes in das richtige Licht stellten. (Siehe IV. Kap. 
S. 207 u. ff.) 
[Konstituierung u. Eröffnung d. Haager Schieds- 
gerichtshofes.] 

Im November 1900 waren die Ratifikationen 
von allen an der Konferenz beteiligt gewesenen Staaten, 
mit Ausnahme der Türkei und Chinas, eingegangen. Im 
April 1901 waren der Verwaltungsrat und die Gerichts- 
schreiberei konstituiert und der holländische Minister des 
Auswärtigen liess den Mächten die Mitteilung zugehen, 
dass der internationale Schiedsgerichts- 
hof konstituiert sei. Ohne Sang und Klang, ohne 
eine noch so einfache Feier, wurde die neue Einrichtung 
ihrer Bestimmung übergeben. „Warum hat man die Er- 
öffnung des internationalen Schiedsgerichts nicht wie eine 
Taufe bei Glockengeläute gefeiert," fragte Baron d'Es- 
tournelles im Temps, „und warum hat man nicht 



— 309 — 

die Gelegenheit benutzt, um die Glocken zu vermehren, 
und in Umkehrung der in Kriegszeiten üblichen Sitte, 
wo man die Glocken einschmilzt, um Kanonen daraus zu 
machen, ein paar hundert alte Kanonen einzuschmelzen? 
Nein man tat es nicht; die Eröffnung vollzog sich im 
verborgenen oder wurde eigentlich gar nicht vorgenommen. 
Es wurde keine Taufe vollzogen; man hat die Feier 
einfach unterschlagen. Diese Verheimlichung verhindert 
aber nicht die Tatsache, dass der Schiedsgerichtshof doch 
geboren wurde." 

Wenn man bedenkt, mit welchem Pomp, namentlich 
in Deutschland, neue Kriegsschiffe „getauft", mit welchem 
Aufgebot von kirchlichem und weltlichem Glanz den 
Bataillonen neue Fahnen verliehen werden, so wird die 
Unterlassung einer Einweihungsfeierlichkeit, über die der 
neuen Einrichtung seitens der Mehrzahl der Regierungen 
entgegengebrachte Gesinnung keine Täuschung hervor- 
rufen. Freilich, die Zeit war zur feierlichen Begehung 
von Friedensfesten wenig geeignet. Der Transvaalkrieg 
wütete in vollster Erbitterung und das chinesische Ereignis 
drückte die Begeisterung für das Haager Werk unter 
den Nullpunkt hinab. Kalte, eisigkalte Frühlingsstürme 
waren es, die um die Wende des 19. und 20. Jahrhunderts 
die Wiege jener grossen Institution umtosten. 

Nun bestand der Haager Schiedsgerichtshof, doch 
fehlte es ihm an Beschäftigung und die Vermutung, dass 
man das aller Abneigung zum Trotze dennoch gewordene 
Werk langsam an Untätigkeit zugrunde gehen lassen 
wolle, scheint nicht so unbegründet gewesen zu sein. 
Es fiel auf, dass keine Regierung ihre schwebenden Streit- 
fälle dem neuen Schiedsgerichtshof übergeben wollte und 
keine auf den Gedanken kam, durch Unterbreitung eines 
der zahlreichen latenten Streitfälle, die seit Jahren der 
Erledigung harrten, dem Haager Hof Leben einzuhauchen. 
Jedenfalls hatten die Regierungen, falls sie wirklich die 
Absicht hatten, das Haager Werk ruhig entschlummern 



— 3IO — 

zu lassen, die Rechnung ohne die jener Schöpfung inne- 
wohnende Lebenskraft, ohne die Gewalt der pazifistischen 
Propaganda gemacht. 
[Die verschiedenen Phasen der Skepsis.] 

Dank der Tatkraft d'Estournelles* (s. Kap. IV, 
S. 200) wurde auch diese Klippe lunschifft. Der Sdhieds- 
gerichtshof bekam Arbeit und funktionierte. Seine Be- 
tätigung erschütterte von neuem den Skeptizismus der 
Gegner, der nach all den Erschütterungen, die er er- 
litten, nicht geringen Respekt vor der Macht des 
die Geister beherrschenden Trägheitsgesetzes ' einflössen 
musste. Zuerst zweifelten jene Gegner, dass die Haager 
Konferenz überhaupt jemals zusammentreten werde; als 
sie zusammengetreten war, zweifelten sie, dass sie ihre 
Arbeiten beendigen werde; als auch dies ordnungsgemäss 
geschehen und ein bedeutendes Ergebnis erzielt wurde, 
glaubte man nicht daran, dass die Mächte die Konven- 
tionen ratifizieren werden und dass der Schiedsgerichtshof 
jemals konstituiert werden würde. Aber die Mächte rati- 
fizierten das Abkommen, das Schiedsgericht wurde kon- 
stituiert und nun hegte man Zweifel, dass es jemals be- 
rufen sein werde in Funktion zu treten. Nun trat es 
aber auch in Funktion. Soviel fehlgeschlagene Hoff- 
nungen mussten natürlich die stärkste Skepsis erschüttern 
und wenigstens teilweise einen Wandel der Anschauungen 
herbeiführen. Dieser Wandel wurde noch beschleunigt, 
als es bekannt wurde, dass der bekannte Milliardär Car- 
negie dem Haager Hof ein Geschenk von 1V2 Millionen 
Dollar mit der Bestimmung überwies, dem Völkertribunal 
im Haag einen Palast zu errichten, in dem der Schieds- 
gerichtshof funktionieren soll. Dies trug noch mehr dazu 
bei, das Vertrauen zu wecken. 

Nicht minder wurden die Anschauungen beeinflusst 
durch die im Jahre 1900 seitens der Schweizer Bundes- 
regierung erteilte Antwort auf das von Chile und Argen- 
tinien an sie gerichtete Ersuchen, den ihrem Schieds- 



— 311 — 

gerichtsvertrag entsprechenden Bestimmungen gemäss, in 
eventuellen künftigen Streitigkeiten das Schiedsrichter- 
amt zu übernehmen, das mit dem Hinweis abgelehnt 
wurde, die Bundesregierung wäre, seitdem im Haag die 
berufene Instanz für derartige Entscheidungen be- 
stehe, nicht mehr geneigt, ein solches Ehrenamt 
zu übernehmen, das auszuüben sie früher als Pflicht be- 
trachtet habe. Man kann daraus ersehen, dass sich der Kre- 
dit des Haa*ger Werkes langsam aber stetig hebt. Ini Laufe 
dieses halben Jahrzehntes haben besonders weitere Schieds- 
vertragsabschlüsse verschiedener europäischer Regierun- 
gen, auf die weiter unten zurückgegriffen wird, und die 
sämtlich das Haager Gericht als Schiedsinstanz be- 
stinunten, zu dieser Hebung wesentlich beigetragen. 

[Die politischen Verhältnisse nach der Haager 
Konferenz.] 

Die politische Konstellation zeigte sich zu Beginn 
jenes Quinquennats wenig günstig. Von 1899 — 1902 tobte 
der Transvaalkrieg und erschütterte die gesamte Kultur- 
welt in ihrem Wirtschaftsleben. Die allgemeinen Sym- 
pathien wandten sich dem um seine Freiheit ringenden 
Burenvolk zu und ein Sturm der Entrüstung tobte gegen 
das offizielle England. Chamberlain war der best- 
gehasste Mann der Welt. 

[Das China-Unternehmen.] 

Im Jahre 1900 hatte das Chinaunternehmen 
sämtliche grossen Staaten des alten Europas imd die ameri- 
kanische Union in Mitleidenschaft gezogen und zu einer 
kostspieligen, zwar wenig blutigen, aber auch wenig 
ehrenvollen Strafexpedition gegen einen widerstandsun- 
fähigen Feind gefuhrt, die, 'wie jede Gewaltaktion, den 
Keim zu künftigen Gewaltausbrüchen in sich schloss und 
den wenige Jahre später zum Ausbruch gelangten russisch- 
japanischen Krieg vorbereitete. 

[Günstige Symptome.] 

Aber trotz aller Traurigkeit der eingetretenen Er- 



— 312 — 

eignisse zeigten auch diese deutliche Zeichen einer anti- 
kriegerischen Stimmung und Symptome einer werdenden 
Welteinheit. Das Motiv der Burenbewegung, die 
durch die ganze Kulturwelt ging, lag doch nur in der 
allgemeinen Abneigung gegen den Krieg überhaupt. Man 
sympathisierte für die Buren, weil man sie durch das 
starke England vergewaltigt, weil man ihr Recht mit 
Füssen getreten sah. Der aufflanunende Protest der 
Burenfreunde in ganz Europa war weiter nichts, als eine 
unbewusste Zustimmimg des empörten Volksgewissens zur 
internationalen Rechtsordnung, zur Schiedsgerichtsbarkeit, 
und nicht nur eine Verurteilimg dieses Krieges, son- 
dern des Krieges überhaupt, wenn auch geschickte Ma- 
nager, namentlich in Deutschland und Frankreich, die 
mit dem Kriegshass verbundene Sympathie für die Buren 
zu einer englandfeindlichen Bewegung zu ver- 
fälschen verstanden. Das wahre Motiv der Buren- 
bewegung fand einen deutlichen Ausdruck, als 1901 die 
anlässlich der Anwesenheit des Präsidenten Krüger in 
Paris auf den Strassen angesammelten Mas3en in den 
Ruf : „Schiedsgericht! Schiedsgericht!" ein- 
stimmten, gerade so wie früher die Strassendemonstranten 
ihren Ruf nach Krieg und Vergeltung ertönen Hessen. 
Das China-Unternehmen zeigte in anderer Weise 
den Einfluss der Friedensidee auf die Gegenwart. Es 
zeitigte eine internationale Assoziation der 
Heere. Nachdem ein europäisches Polizeiheer zum 
erstenmal einige Jahre vorher auf Kreta mit europäischem 
Mandat operierte, trat diese vereinigte Heeresmacht, durch 
Hinzutritt der nordamerikanischen Kontingente zu einer 
Weltheeresmacht vereinigt, in China unter dem Ober- 
befehl eines europäischen Generalissimus in Funktion, imd 
Kaiser Wilhelm drückte beim Abschied dem zu diesem 
Amte berufenen Feldmarschall Grafen Waldersee die 
Hoffnung aus, „dass diese gemeinsame „Expedition" eine 
feste Bürgschaft gegenseitiger Anerkennung und 



— 313 — 

gegenseitigen Friedens für die europäischen Mächte 
werden möge, wie das S. M. der Kaiser 
von Russland im vorigen Jahre auf 
anderem Gebiet versucht hat. Was. uns iva 
Frieden nicht hat beschieden sein können, das ist uns 
vielleicht beschieden mit den Waffen in der Hand zu 
erreichen.** Wir Friedensfreunde erbhckten in dem: eu- 
ropäischen Generalissimus, der die europäischen und ame- 
rikanischen Heere anführte, höchstens 'den Vorläufer des 
europäischen Staatsjmannes, der das von uns erhoffte 
Ziel auf friedlichem Wege zu erreichen imstande sein wird. 
[Kaiser Wilhelm.] 

Kaiser Wilhelm, der sich immer als begeisterter 
Soldat zeigte, sprach auch am 8. September 1899, bald 
nach dem Schluss der Haager Konferenz, davon, dass, „ehe 
die Theorien des ewigen Friedens zur allge- 
meinen Anwendung gelangen, noch manches Jahrhundert 
vergehen** würde, und dass der sicherste Schutz des 
Friedens vorläufig das deutsche Reich und seine Fürsten 
seien. Am 7. Juni 1903 gab der Kaiser in einem Tele- 
gramm an das thüringische Infanterieregiment No. 74 
seiner Zuversicht Ausdruck, dass das Regiment auch 
in Zukunft seiner ruhmvollen Vergangenheit Ehre machen 
werde. Hingegen nannte der Kaiser im Jahre 1900 in 
einem Telegramm an den Lord-Oberrichter 0*Brien in 
Irland die sportlichen Wettkämpfe ein ausgezeich- 
netes Mittel „zur Förderung des Wohlwollens und der 
Brüderlichkeit unter den Nationen**, und bei seiner 
jüngsten Rede in Cuxhaven (21. Juni 1904) sprach er 
von der sich jedem objektiven Beobachter der Vorgänge 
auf dem Erdkreise aufdrängenden Erkenntnis, „dass all- 
mählich die Solidarität unter den Völkern der 
Kulturländer unstreitig Fortschritte macht," dass sich 
dies Gebiet erweitere und diese Solidarität „unmerklich 
aber unwiderstehlich in das Programm der Staatslenker 
übergeht.'* 



— 314 — 

[Neurüstungen.] 

Im deutschen Reichstag begannen im November 1900 
die Beratungen über eine ausserordentliche Vermeh- 
rung der deutschen Flotte, deren Notwendigkeit 
vom Grafen Bülow, dem damaligen Staatssekretär des 
Auswärtigen Amtes,, mit der veränderten Weltlage be- 
gründet wurde, wobei er sagte, dass das Mittel, in 
dieser Welt den Kampf irnis Dasein phne starke Rüstungen 
701 Wasser und zu Land durchzufechten, noch nicht 
gefundensei. Die Flottenvorlage wurde angenonmien ; 
ein deutscher Flottenverein wurde gegründet, der eine 
wohlorganisierte Propaganda im Reiche unternahm, um 
das deutsche Volk für eine erstklassige Flotte zu inter- 
essieren. 

Auch in anderen Ländern ging man daran die Rüstun- 
gen zu vermehren. Namentlich in England versuchte man 
die Armee zu reorganisieren und drängte darauf die Flotte 
auszubauen. Die Einführung neuer Artillerietypen, nament- 
lich der Schnellfeuergeschütze, belastete in steter Zu- 
nahme alle Kriegsbudgets, mit Ausnahme von Italien, 
wo dasselbe seit zehn Jahren keine Zunahme aufwies 
und wo sich sogar dasJ seltene Schauspiel ereignete, dass 
ein Kriegsminister (Pedal ti ani 17. Juni 1904 im ital. 
Senat) gegen die Mehrrüstungen sprach. 

Eine neue Note brachte die Regierung der Vereinig- 
ten Staaten in die internationalen Beziehungen, indem 
sie im September 1902 zum erstenmal in der Geschichte 
„Im Namen der Menschlichkeit" in die Hand- 
lungen eines anderen Staates eingriff, als sie gegen die 
Behandlung der Juden in Rxmiänien protestierte. Dem 
entsetzlichen Gebaren der Türkei in Mazedonien und 
in Armenien gegenüber, wo in grausamster Weise viele 
tausende einem qualvollen Tode überantwortet wurden, 
vermochten sich hingegen die europäischen Regierungen 
zu keinem energischen Einschreiten „im Namen der 
Menschlichkeit" aufzuraffen. 



— 315 — 

[Das neue Frankreich.] 

Das hervorragendste Ereignis von entscheidender Be- 
deutung, auch für die Entwicklung der Friedensidee, bil- 
dete der grosse Umschwung in Frankreich, verursacht 
durch die infolge der Dreyfussaffäre bewirkte Auflehnung 
der Geister gegen die Mächte der Finsternis, die bei der 
verwickelten Intrigue um die Person des imglücklichen 
Kapitäns, ihre Hände im Spiele hatten. Aus dieser 
fürchterlichen Krise ging Frankreich neugeboren und wie 
in einem Flammenbade gestählt hervor. Die demokra- 
tischen und fortschrittlichen Elemente erhielten die Ober- 
hand gegen die reaktionär-konservativ-klerikalen Schichten. 
Die Friedensidee wurde in Frankreich ein Teil des Regie- 
rungsprogramms und beeinflusste die hohe Politik. Frank- 
reich ist in diesen fünf Jahren das politische Zentrum der 
Friedensbewegung geworden und ihm gebührt in erster 
Linie das Verdienst, die Friedensidee in das politische 
Leben eingeführt zu haben. 
[Die deutsch-franz. Annäherung.] 

Ein erfreuliches Zeichen der zunehmenden Pazifika- 
tion und der sich stetig entwickelnden Föderation der 
Kulturwelt ist in der langsamen aber entschiedenen An- 
näherung Deutschlands und Frankreichs 
zu erblicken. Nicht nur 1900 in China, auch schon 
ein Jahr früher am Togo, kämpften deutsche und fran- 
zösische Soldaten als Waffenbrüder nebeneinander. Seit 
einigen Jahren bereits mangelte es nicht an gegenseitigen 
Höflichkeiten und Aufmerksamkeiten von beiden Seiten. 
Der deutsche Kaiser namentlich liess keine Gelegenheit 
vorübergehen, den Nachbarn ini Westen seine Achtung 
zu bezeugen. Bald war es der Besuch eines französischen 
Schulschiffes — der „Iphigenie" in den norwegischen 
Gewässern — und des Kaisers anerkennendes Telegramm 
über die Haltung der jungen französischen Seekadetten 
an den Präsidenten der Republik, bald die Anerkennung 
des Mutes der bei St. Privat gefallenen französischen 



— 3i6 — 

Soldaten gelegentlich der Enthüllung des Kriegerdenk- 
mals auf dem Schlachtfelde von St. Privat im Juli 1899. 
Im Sommer 1901 zog der Kaiser in Berlin zwei höhere fran- 
zösische Offiziere zu einem militärischen Festmahle heran 
und trank auf das Wohl der französischen Armee imd die 
deutsch-französische Waffenbrüderschaft. Einer dieser 
Offiziere, der General B o n n a 1 , erwiderte diesen Toast 
mit einem Trinkspruch auf die deutsche Armee imd ihren 
„Soldatenkaiser". Zuvor waren die beiden Offiziere an 
der Spitze der von der Parade kommenden Truppen mit 
dem Kaiser zusanmien in Berlin eingezogen. Bei dem 
Londoner Feuerwehrkongress desselben Jahres toastete 
der Pariser Feuerwehrkonmiandant Guesnet, im spe- 
ziellen Auftrage des Präsidenten Loubet, 
auf Kaiser Wilhelm. Deutsche Schauspieler konnten in 
Paris auftreten und wujrden mit Beifall überschüttet, wäh- 
rend die berühmte Tragödin Sarah Bernhard, die 
deutschen Boden seit dem Kriege gemieden hat, wie zahl- 
reiche andere französische Künstler, wiederholte Künstler- 
fahrten durch Deutschland machten, wobei der Kaiser gern 
die Gelegenheit ergriff,, sie persönlich auszuzeichnen. Die 
grosse Pariser Ausstellung des Jahres 1900 und die Stel- 
lung die Deutschland auf dieser einnahm, wirkte besonders 
ausgleichend auf die beiden Völker. Die grossartige Ent- 
faltung der deutschen Industrie und der deutschen Kunst 
flösste den Franzosen vor der deutschen Friedensarbeit 
Respekt ein und andererseits waren die in hellen Scharen 
nach Paris geeilten Deutschen von der Aufnahme, die 
sie dort fanden, ganz entzückt. Ihre Masseneinwanderung 
während des Weltausstellungsjahres trug auch dazu bei, 
alte Vorurteile bei den Franzosen zu vernichten. Anlässlich 
eines Banketts, das zu Ehiren; der an der Automobil- 
wettfahrt Paris — Berlin 1901 Beteiligten, im Hotel 
Kaiserhof zu Berlin veranstaltet wurde, sprach der 
preussische Handelsminister Möller über die Soli- 
darität der Interessen beider Völker. Der 



— 317 — 

Pariser Stadtrat benannte 1902 eine Pariser Strasse 
„Richard Wagner-Strasse" und im selben Jahre kam es zur 
Herausgabe einer in deutscher Sprache in Paris erschei- 
nenden Zeitung. Im Jahre 1899 wurde einem Wunsche 
des Kaisers entsprechend von der offiziellen Feier des 
Sedanfestes in Deutschland Abstand genommen. 
Damals bereits hatte Gaston Moch einige Schrift 
ten M. von Egidys imter dem Titel „L'^re sans Vio- 
lenCe** herausgegeben, die den Namen Egidys, des ehe- 
malig preussischen Oberstleutnants, Mitkämpfers in der 
Schlacht von St. Privat, in Frankreich populär machten. 
In einem biographischen Nachworte konnte der fran- 
zösische Artilleriehauptmann Moch über den preussischen 
Husarenoffizier Egidy sagen: „Frankreich hat mit dem 
Hingange dieser grossen Erscheinung ebensoviel ver- 
loren wie Deutschland!" 
[Das Hindernis.] 

Trotz all dieser Anzeichen, und der regen Wechsel- 
beziehungen des geistigen und wirtschaftlichen Lebens, 
die sich geltend zu machen begannen, xmd die alle zu 
erwähnen, viel zu weit führen würde, lag inrnier noch, 
ein ehrliches und offenes Freundschaftsbündnis der beiden 
grossen Kulturvölker hindernd, der Frankfurter 
Vertrag dazwischen, den ein grosser Teil der Franzosen 
noch immer nicht anerkennen wollte und axi dem der 
grösste Teil der Deutschen nicht rütteln zu lassen ent- 
schlossen war. Der grosse politische Fehler Bismarcks, 
die Landannexion, machte sich in schwerwiegender Weise 
geltend. Wohl fehlte es hüben wie drüben nicht an 
Stimmen, die zur Einigung mahnten, aber selbst ein so 
aufgeklärter Mann und so eifriger Friedensfreund wie 
d'Estournelles, der keine Gelegenheit unterliess, auf 
die Notwendigkeit eines deutsch-französischen Bündnisses 
hinzuweisen, das er als den Anfang einer europäischen 
Föderation und als die einzige Möglichkeit einer Erleich- 
terung der ganz Europa wirtschaftlich gefährdenden 



- 3i8 - 

Rüstungslasten erklärte, konnte nicht umhin, als die 
Grundbedingung dieser so wichtigen Entente „gegen- 
seitige Konzessionen** zu bezeichnen, an deren Gewährung 
nach der Meinung der in Deutschland herrschenden Kreise 
nicht zu denken war. 
[Jaur^s und die Revanche.] 

Der in der inneren Politik Frankreichs infolge der 
Dreyfusskrise sich geltend machende Umischwung zei- 
tigte aber auch auf diesem' Gebiete eine erfreuliche Folge. 
Die Rede, die der sozialistische Deputierte Jaur^s 
im Juni 1902 in der französischen Deputiert enkamimer 
hielt, brachte enlich das erlösende Wort, das, wenn audh 
keine Lösimg des deutsch-französischen Konfliktes, so doch 
eine bedeutende Abschwächimg und dessen völlige Ver- 
schiebung bewirkte. Unter dem Beifallsjubel der Mehrheit 
des französischen Parlamentes durfte er es aussprechen, 
dass es endlich Zeit sei, den Revanche- 
gedanken zu vergessen, sich mit der Ge- 
schichte abzufinden und mit dem Abwerfen 
der unerträglichen Rüstungslast den Völ- 
kern Europas mit gutem Beispiel voranzu- 
gehen. Dass ein solches Wort in Frankreich überhaupt 
gesprochen werden konnte, dass es in weitesten Kreisen auf 
Beifall stiess, war eines der bedeutendsten Zeichen dafür, 
dass der pazifistische Gedanke im Laufe des letzten Jahr- 
zehnts in ungeahnter Entwicklung begriffen war. „Alle 
Welt denkt,*' konnte der Deputierte M a r e t , der Redakteur 
des „Radical", in Anknüpfung an Jaur^s' Rede schreiben, 
„dass man nie eine so grosse Dummheit gesehen hat, wie 
die der Nationen, die einander wütend anglotzen, und sich 
durch Rüstungen ruinieren in der festen Absicht, keinen 
Krieg zu, führen." Als dann im September desselben Jahres 
der französische General A n d r 6 bei einem Bankett nach 
der Art der Kriegsminister wieder nüt dem Säbel rasselte 
und dieses Säbelrasseln in Deutschland mehr Eindruck 
machte als die Friedensworte Jaur^s, da schrieb Jaur^s 



— 319 — 

in der „Petite R^publique**, dass die wahre Revanche für 
beide Völker darin bestehen werde, die freiheitlich^i Ein- 
richtungen weiter zu entwickeln und den Frieden zu orga- 
nisieren. In dieser französisch-deutschen Entente von 
Demokratie und Freiheit werden die Elsass-Lothringer die 
notwendigen Bürgschaften ihres Rechts finden. — Der 
„Revancheschwindel", der seit vielen Jahrzehnten 
die Politik beider Länder beherrschte und ihnen unge- 
heure Lasten auferlegte, hatte mit diesem Vorgehen einen 
tötlichen Stoss erhalten. 

[Die deutsch-franz. Liga.] 

Der Münchener Gelehrte Dr. Molenaar war es, 
der von deutscher Seite den Franzosen einen Schritt ent- 
gegenkam imd zwecks endgültiger Versöhnung beider Na- 
tionen zu dem Vorschlage einer TeilungderReichs- 
lande nach Sprachgrenzen gelangte. Eine von 
ihm zur Vertrcitung dieser ' Ideen ins Leben gerufene 
„deutsch-französische Liga" hatte zwar in 
Frankreich viel Anklang gefunden, um so weniger aber in 
Deutschland, wo selbst die an einer deutsch-französischen 
Verständigung am meisten interessierten Kreise in dem 
Molenaarscihen Vorschlag die Gefahr erblickten, dass da- 
durch der reaktionär-militaristische Geist im Reiche erst 
recht angeregt und durch ein billiges Propagandamittel 
nur noch mehr gestärkt werden könnte. In meiner Be- 
kämpfung der Molenaarschen Vorschläge^) führte ich aus, 
dass der Kampf um Elsass-Lothringen der eigentliche 
Nährboden der rückschrittlichen Parteien in beiden Län- 
dern sei, und dass jeder Versuch einer vorzeitigen Lösimg 
dieses bedauerlichen Konfliktes immer nur eine Stärkimg 
gerade jener Kräfte herbeiführen müsse, deren Interesse 
der endgültigen Versöhnung beider Völker entgegenge- 
setrt ist. 



1) Alfred H. Fried, Deutschland und Frankreich. Berlin 1904, 



— 320 — 

[Rouen.] 

Immerhin hatte der Molenaarsche Vorstoss den Er- 
folg, dass die trennende Frage von beiden Seiten einmal 
energisch ins Auge gefasst un^ eingehend beleuchtet 
wurde. Auf dem Friedenskongress in Rouen (1903) wurde 
von französischer Seite beantragt, dass der Kongress der 
deutsch-französischen Liga seine Sympathien ausdrücken 
solle. Da bei dieser Gelegenheit die elsass-lothringische 
Angelegenheit zur Sprache kommen sollte, bewirkten die 
anwesenden Deutschen, dass die Angelegenheit ohne Dis- 
kussion einer Kommission zum Studiiun überwiesen und 
erst auf einem späteren in Europa, aber in keinemi 
der beiden interessierten Länder abzuhaltenden Kongresse, 
zur Erörterung gelangen solle. Das Rouennaiser Vorkomm- 
His hatte wieder den Erfolg, dass die Frage in beiden 
Ländern, namentlich aber in den pazifistischen Revuen 
eingehend erörtert wurde. Der IL französische Friedens- 

[Nimes und Kassel.] 

kongress, der im April 1904 in Nim es stattfand, zeitigte 
eine „Deklaration** der französischen Pazifisten über dieses 
Thema, in dem deren Standpunkt präzise zum Ausdruck 
kam. Freilich beharrte man auch da noch immer darauf, 
dass nur ein Plebiszit in den Reichslanden das verletzte 
Recht der Völker auf Selbstbestimmung wieder herstellen 
könne, man gab aber auch zu, dass nicht, wie bisher immer 
erklärt wurde, „der Friede durch das Recht" her- 
gestellt werden müsse, sondern „dass sich die provi- 
sorische Methode auch gegenteilig formu- 
lieren könnte,*' indem das Recht durch den 
gesicherten Frieden erstehen werde. Weiter 
wurde der Revancheidee eine eklatante Ab- 
sage mit der Begründung erteilt, dass ein bewaffneter Ein- 
griff keine Lösung, sondern nur eine Verschiebung der 
Frage bedeuten würde und dass es eine „pazifistische 
Pflicht** wäre, die Gerechtigkeit nicht auf Grund von 
Gewaltakten zu erstreben. Auch die im März desselben 



— 321 — 

Jahres zu Kassel tagende Generalversammjung der 
deutschen Friedensgesellschaft akzeptierte ein von Dr. 
Richter vorgelegtes Memorandum^ das unter Berücksichti- 
gung der Verhältnisse in Deutschland, die jeder Revision 
des Frankfurter Vertrages abhold seien, so dass aus 
der Erörterung solcher Vorschläge nur Nachteile für die 
Entwicklung der Friedensbewegung sich ergeben müssten, 
zu dem gleichen Schlüsse kam, wie die Franzosen in ihrer 
Erklärung von Nimes, dass nämlich erst der gesicherte 
Friede das Recht der Völker zur vollen Anerkennung brin- 
gen könne. Ohne eine völlige Lösung herbeizuführen, sind 
die beiden Erklärungen dennoch als eine grosse Förde- 
rung der Frage zu bezeichnen, die der Hoffnung Raum 
gibt, dass es der pazifistischen Wirksamkeit gelingen werde, 
die beiden Völker in nicht zu ferner Zeit zu einem völligen 
Einverständnis zu bringen, das auf der Ansicht basieren 
wird, dass erst in einem föderierten Europa, das in der 
gemeinsamen Vertretung seiner Interessen den grössten 
Wohlstand und die denkbar höchste Kulturentwicklung 
zeitigen wird, die Rechtsverletzungen der Vergangenheit 
ihre befriedigende Lösung finden werden, zumal alsdann 
allen heute durch den Mangel einer bewussten internatio- 
nalen Solidarität fast unlös,baren Fragen der gefährliche 
Stachel genommen sein wird. 

[Die westeurop. Schiedsgerichtsaktion.] 
[Frankreich und England.] 

Während die Annäherung Frankreichs und Deutsch- 
lands noch in der Entwicklung begriffen ist, ohne dass 
das ersehnte Ziel bis jetzt endgültig erreicht werden konnte, 
haben sich Frankreich und England, die bis vor 
kurzem heftige und erbitterte Gegner gewesen, die während 
des Faschodastreites (1899) beinahe zum Kriege gekommen 
wären, und deren Antagonismus während des Burenkrieges, 
namentlich in Frankreich, hässliche und bedenkliche Mo- 
mente gezeitigt hatte, unter der sieghaften Macht der 
dem Haager Werk zugrunde liegenden Idee völlig aus 

21 



— 322 — 

geglichen. Die französisch-englisdie Entente ist ein er- 
hebendes Beispiel dafür, wie sehr es die Völker in der 
Hand haben, feindselige Stimmungen zu überwinden und 
welche Vorteile für sie aus einer den blinden Hass und 
das gefährliche Vorurteil beseitigenden Verständigung ent- 
stehen können. 

Die Verständigung der beiden grossen Kulturländer 
des Westens wurde bald nach Abschluss der Haager Kon- 
ferenz planmässig betrieben. Die Pariser Ausstellung hatte 
bereits etwas dazu beigetragen, die Gegensätze zu mildern. 
So fand am 29. Oktober 1900 in der Pariser Arbeiterbörse 
eine grosse Friedenskundgebung englischer und franzö- 
sischer Arbeiter statt. Eine Deputation von 27 englischen 
Gewerkschaftsmitgliedern, die über 2 Millionen englische 
Arbeiter vertraten, überbrachten eine Friedensadresse an 
die organisierten französischen Arbeiter. Im Juni 1901 
erwiderten die französischen Arbeiter den Besuch in Lon- 
don. Sie überbrachten namens des organisierten franzö- 
sisc^hen Proletariats einen Aufruf, der mit den Worten 
schloss : „K riegdemKriege, eslebeder Friede, 
es lebe die internationale Eintracht der 
Nationen I" 
[Barclay und d'Estoumelles.] 

Zwei Männer traten alsdann besonders wirk- 
sam für die Annäherung beider Völker ein. Einer war 
Sir Thomas Barclay, damals Präsident der eng- 
lischen Handelskammer in Paris, der andere, der bekannte 
Verfechter der Schiedsgerichtsidee und Mitarbeiter im 
Haag, Baron d*EstournellesdeConstant. Barc- 
lay war schon durch seine Stellung als Präsident einer 
zur Förderung des Handels zwischen beiden Nationen 
dienenden englischen Körperschaft in Paris dazu berufen, 
das Aussöhnungswerk zu betreiben und oblag diesem auch 
mit seltenem Eifer. Er hielt in England und Frankreich 
Vorträge und veröffentlichte Artikel zugunsten eines 
Stimmungswandels zwischen beiden Völkern. In einer be- 



— 323 - 

deutenden Versammlung der französischen „Association 
pour r Arbitrage entre nations" hielt er am 27. März 
1901 einen Vortrag, wobei er den Vorschlag machte, Eng- 
land und Frankreic'h durch einen Schiedsgerichtsvertrag zu 
verbinden. Der Vorsdilag fand in beiden Ländern ein 
sympathisches Echo. Barclay hörte nicht auf, das Projekt 
zu betreiben und weiter durch eine rege Agitation dies- 
seits und jenseits des Kanals dafür einzutreten. Nament- 
lich die Handelskammern beider Länder wusste Barclay 
für das Projekt zu interessieren und ein Jahr später hatten 
sich 76 Handelskammern in England und die hervor- 
ragendsten Handelskammern in Frankreich für das Projekt 
eines ständigen franko-englischen Schiedsgerichtsvertrags 
erklärt. 

Im März 1903 gründete Baron d'Estournelles 
im Schosse des französischen Parlamentes die „Croupe de 
TArbitrage international**, die sofort 140 Mitglieder zählte 
und diese Zahl in der Folge bedeutend vermehrte. D*Es- 
tournelles zum Präsidenten erwählt, betrieb mit Eifer das 
Werk der englisch-französischen Aussöhnung. Vom 22. bis 
25. Juli 1903 fand die historisch denkwürdige Parla- 
mentsentrevue zwischen Mitgliedern des französi- 
schen und des englischen Parlaments in London statt. 
Am 22. hielt d'Estournelles bei dem grossen Bankett in 
Westminster-Hall seine denkwürdige Rede zugunsten des 
Friedens und der Schiedsgerichtsbarkeit, die von den eng- 
lischen Ministem B a 1 f o u r und Chamberlain wie von denn 
liberalen Parteichef Campbell-Bannermann im 
gleichen friedensfreundlichen Sinne beantwortet wurde. 
Nach Frankreich zurückgekehrt, sandte er ein offenes 
Schreiben an den Minister Delcass6, darin die Ergeb- 
nisse der Parlamentsentrevue auseinandersetzend und die 
Abschliessung eines englisch-französischen Schiedsgerichts- 
vertrags fordernd. Unmittelbar darauf gelang es ihm, die 
französischen Generalräte mit einer imponierenden Mehr- 
heit für das Projekt zu gewinnen. Als am 26. November 

21* 



— 324 — 

1903 die englischen Parlamentarier zum Gegenbesuche des 
französischen Parlamentes in Paris erschienen, war 
wenige Wochen vorher (14. Oktober 1903) der 
englisch-französische Schiedsgerichtsver- 
trag in London unterzeichnet worden. 

Dieser Vertrag war eine Tat. Minister Balfour 
sagte darüber in seiner Rede am Lordmayorsbankett vom 
9. November dessiclben Jahres : Man müsse damit rechnen, 
den Geist wachsen zu sehen, der Schiedsgerichtsverträge, 
wie den zwischen England und Frankreich abgeschlosse- 
nen, eingegeben habe, „den Geist, welcher jeder euro- 
päischen Regierung zum Bewusstsein bringt, dass sie 
ein Verbrechen begeht, wenn sie die Nation 
in einen Krieg treibt, und dass man Streitigkeiten 
einem Gerichte, gegen dessen Entscheidung es keine Be- 
rufung gibt, unterbreiten, oder in aller Offenheit einen 
loyalen Meinungsaustausch herbeiführen müsse, der das 
sicherste Mittel sei um Missverständnisse zu vermeiden. 
[Der engl. -franz. Schiedsgerichts vertrag ein Ergebnis der p>azifist. 
Agitation.] 

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass der englisch- 
f ranzösisdhe Schiedsgerichtsvertrag der Anfang der grossen 
europäischen Schiedsgerichtsbewegung ist, 
die seitdem so herrliche Früchte gezeitigt und noch lange 
nicht ihren Höhepunkt erreicht hat (siehe: III. Kapitel, 
S. 117 u. f. u. i. Nachtrag), so ist es angezeigt, auch daran zu 
erinnern, dass dieser Vertrag und die sich daran knüpfen- 
den Schritte der europäischen Regierungen nicht dem 
Ermessender Diplomaten, sondern in erster 
Linie der Agitation der Pazifisten zu dan- 
ken ist. In dem über das englisch-französische Ueber- 
einkommen veröfficntlichten Gelbbuch ist der Briefwechsel 
zwischen dem französischen Gesandten in Paris, C a m b o n 
und dem französischen Minister des Auswärtigen D e 1- 
c a s s ^ enthalten, worin der Minister wiederholt auf 
die Kampagne hinweist, die auf beiden Sei- 



— 325 — 

ten des Kanals zugunsten des Vertrages be- 
trieben wird, und worin er auf Grund dieser 
Bewegung seinen Gesandten auffordert, 
die englische Regierung über ihre Bereit- 
willigkeit zur Abschliessung eines solchen 
Vertrages zu sondieren. 

In Frankreich nahmen sich die offiziellen Kreise, wie 
erwähnt, in entschiedenster Weise der Friedensidee an. 
Ministerpräsident Comb es äusserte sich 1903 bei einem 
Festmahl in Tr6guien: „Ich hoffe, wir werden bald das 
Morgenrot des allgemeinen Friedens aufgehen sehen;" 
am 10. April 1904 rühmte er in einer Rede zu Laon 
die Friedensliebe Frankreichs, die durch die fort- 
während abgeschlossenen Schiedsgerichts- 
verträge zum Ausdruck komme, und die der Mi- 
nister das „mächtigste Werkzeug zur Verhütung künftiger 
Kriege" nannte. Präsident L o u b e t ' selbst namxte 
sich im April 1904 zu Arras einen „überzeugten und 
beharrlichen Werkmeister" des Friedens. 
JDeutschland.] 

Während die europäische Schiedsgerichtsbewegung im 
Westen des Kontinentes ihre Erfolge feierte, und sich 
Staatsmänner wie grosse Volksteile offen zu der Friedens- 
idee bekannten, stand Deutschland dieser Bewegung 
völlig ablehnend gegenüber. Als am 14. April 1904 das 
englisch-französische Abkommen nebst der kurz darauf 
abgeschlossenen Kolonial-Entente (siehe Kap. III, S. 97) 
im deutschen Reichstag berührt wurde und der Abge- 
ordnete B e b e 1 das vielerörterte Thema von der „Iso- 
lierung Deutschlands" zur Sprache brachte, er- 
widerte der Reichskanzler Graf Bülow : „wenn wir uns 
unser Schwert scharf halten, so brauchen wir 
uns vor dem Alleinsein nicht so zu fürchten." Um so 
mehr musste es überraschen, als am 14. Juli 1904 auch 
Deutschland durch den Schiedsgerichts vertrag mit Eng- 
land den ersten Schritt auf der Bahn der ständigen Schieds- 



— 326 — 

geric'htsbarkeit unternahm. Dass sich auch die deutsche 
PoUtik, die der Schiedsgerichtsbewegung mit Hartnäckig- 
keit schon seit den Haager Tagen widerstand, dazu veran- 
lasst sah, der herrschenden Strömung Konzessionen zu 
machen, war ein neuer Beweis für den sieghaften Fort- 
schritt der Schiedsgerichtsidee. 

[Amerika.] 

In Amerika hat sich am 12. Januar 1904 ein Komitee 
konstituiert, dem hervorragende Persönlichkeiten der 
Union angehören und dessen Vorsitz der bewährte 
Jurist John Foster übernahm (siehe Kapitel III, 
S. 119/119), das den Zweck verfolgte, den 1897 zurück- 
gewiesenen englisch - amerikanischen Schiedsgerichts- 
vertrag wieder auf die Tagesordnung zu bringen, 
62 Jahre waren vergangen, seit W i 1 1 i a m J a y zum ersten- 
mal den Vorschlag eines ständigen Schiedsgerichtsver- 
trags der Union mit England vorbrachte, immer wieder 
siegte die Reaktion, und vermochte, wie wir gesehen haben, 
die Vollendung des Werkes zu hindern, dennoch konnten 
wir beobachten, dass das Projekt immer reifer und greif- 
barer wurde. Bei der grossen Rolle, die die Schieds- 
gerichtsidee gegenwärtig in den Vereinigten Staaten spielt, 
gilt es nun als sicher, dass der Vertrag in kurzer Zeit wirk- 
lich zustande kommen wird, um als beredtes Zeichen pazi- 
fistischer Ausdauer und Zähigkeit im Kampf um die 
grosse Idee zu gelten.^) 

[Venezuela.] 

Gegen Ende des Jahres 1902 wurde der politische 
Horizont durch die Venezuelaaffäre abermals ver- 



*) Die grosse Entwickelung der Schiedsgerichtsbarkeit in 
Amerika, die Ergebnisse der II. pan-amerikanischen Konferenz, 
die Verträge Spaniens mit den lateinischen Staaten des amerikani- 
schen Südens, die in diesen letzten fünf Jahren zur schiedsgericht- 
lichen Entscheidung gelangten Streitfälle seien hier nur ge- 
streift, im übrigen wird auf die ausführliche Darstellung im. 
Kap. III. verwiesen. 



— 327 — 

dunkelt. Deutschland und England hatten schon kriege- 
rische Massnahmen gegen die südamerikanische Republik 
ergriffen und die Gefahr eines neuen Krieges tauchte 
auf. Diesmal zeigte sich jedoch bereits der wohltätige 
Einfluss des obsiegenden pazifistischen Gedankens. Was 
in Transvaal und in China noch nicht möglich war, wurde 
hier Ereignis. Der Venezuelakonflikt endigte 1904 vor deni 
Völkertribunal im Haag. 

[Die Friedens-Propaganda.] 

Nachdem hier nun in grossen Strichen die auf die 
pazifistische Bewegung Bezug habenden politischen Er- 
eignisse des letzten Jahrfünfts charakterisiert wurden, sei 
es gestattet, noch einen kurzen Ueberblick auf die eigent- 
liche Friedenspropaganda dieser Jahre zu werfen. 

[Das Bemer Bureau.] 

Das Berner Bureau entwickelte sich in diesemi 
Zeitraum inmier mehr zum eigentlichen Zentrum der Be- 
wegung und Hess keine Gelegenheit, kein Ereignis vor- 
übergehen, ohne dazu im Sinne des Pazifismus Stellung 
zu nehmen. Wiederholt wandte es sich bei entstehenden 
Verwickelungen oder nach Ausbruch kriegerischer! Ereig- 
nisse an die Staatsoberhäupter und die Regierungen der 
beteiligten wie der neutralen Länder, veröffentlichte es 
sachgemässe Memoranden, in denen die drohenden oder 
schwebenden Konflikte eingehend klargelegt wurden, 
oder es wandte sich mit Anfragen an die Völker, an, die 
Presse oder die FriedensrCresellschaften in allen Ländern, 
sie zum Proteste, zur Einsichtnahme oder Stellungnahme 
in Bezug auf brennende Fragen des Tages anzurufen. 
Zu jeder Zeit bewies sich die internationale FriedensrCen- 
tralstätte in Bern unter der aufopfernden Leitimg Elle 
Ducommuns als die umsichtigste und berufenste Ver- 
treterin der durch die Haager Konventionen, eingeführteii 
neuen Weltordnung. 

Wohl muss zugegeben werden, dass nicht alle seine 
Schritte von Erfolg gekrönt waren, wonüt aber» keineswegs 



— 328 — 

zugegeben werden kann, dass sie ganz ohne Ergebnis ge- 
wesen und besser unterblieben wären. Es ist von 
zu grosser Wichtigkeit, dass angesichts entbrannter oder 
drohender Kriege die Stinmie des modernen Welt- 
gewissens ertönt. Vorerst noch schwach und wirkungslos, 
wird sie kraft der ihr innewohnenden Macht immer stärker 
werden, bis ihr schliesslich auch von den Mächtigsten 
Gehör geschenkt werden muss. Es wäre nicht zum ersten- 
mal, dass sich das Wort stärker erweist in der Geschichte, 
als die brutale Tat. Alle grossen Umwälzimgen! und Fort- 
schritte zeigten sich erst nur in den Worten ihrer Ver- 
küader und das Wort erst zimmerte die Brücke zur 
erlösenden Tat. 
[IX. interparl. Konferenz zu Kristiania.] 

Unmittelbar nach Unterzeichnung der Haager Pro- 
tokolle — am 2- August 1899 — trat zu Kristiania 
die IX. interparlamentarische Konferenz zu- 
sammen, die bis zum 4. August unter dem Präsidium 
John Lunds, damals Vorsitzenden des norwegischen 
Lagthings, tagte. Die Sitzimgen fanden im grossen Sitz- 
ungssaal des Storthings statt. Der Staatsminister 
von Steen hielt die "Eröftnirngsrede. Es herrschte 
unter den zahlreich versammelten Delegierten eine ge- 
wisse Siegesstimmimg. Der authentische Wortlaut der 
Haager Konventionen traf erst während der Sitzimgen 
ein, doch hatte Mr. S t e a d , der direkt aus dem Haag nach 
Kristiania gekommen war, Gelegenheit, die Mitglieder über 
das Vorgefallene und Beschlossene zu unterrichten. Die 
interparlamentarische Union hatte allen Anlass, sich 
dieses Ereignisses zu freuen; war doch von ihr die erste 
machtvolle Anregung zur Errichtung eines internatio- 
nalen Schiedsgerichtshofes ausgegangen, imd hatten doch 
gerade jene Mitglieder der interparlamentarischen Union, 
die in deren Auftrag die positiven Vorarbeiten leiteten, 
Gelegenheit, als Regierungsdelegierte an dem Haager 
Werk mitzuarbeiten (Descamps, Beernaert, Rahusen etc.). 



— 329 — 

Wie sehr die IX. interparlamentarische Konferenz unter 
dem Eindruck des Haager Ereignisses stand, bezeugen ihre 
Beschlüsse, die sich fast durchweg auf jenes bezogen. Da- 
mals bereits drückte die interparlamentarische Konferenz 
den Wimsch aus, dass dieser ersten Konferenz bald 
weitere folgenmögen. In einem anderen Beschluss 
drückt die interparlamentarische Konferenz dem Einbe- 
rufer der Haager Konferenz, dem Kaiser von Russland, 
ihren Glückwimsch aus und betonte dabei ihre Genug- 
tuung, dass der von ihr im Jahre 1895 angenomlmenei 
„Entwurf zur Errichtung eines internationalen Schieds- 
gerichtes", im Haag prinzipielle Annahme fand. In einer 
weiteren Resolution wurden die nationalen Gruppen der 
interparlamentarischen Union verpflichtet, die Zustimmung 
ihrer Regierungen zu den Haager Beschlüssen zu erwirken, 
wie zum Abschluss weiterer Schiedsgerichtsverträge an- 
zuspornen imd den Zutritt der nicht im Haag vertreten 
gewesenen Länder zu den dort abgeschlossenen Konven- 
tionen zu erleichtem, sowie die Ergebnisse der Kon- 
ferenz in weiten Kreisen zu popularisieren. Die 
Gruppen der Union wurden femer aufgefordert, die 
Haager Beschlüsse zu studieren und die ihnen notwendig 
erscheinenden Ergänzungen möglichst sofort dem inter- 
parlamentarischen Rat zur Kenntnis zu bringen. 

Man sieht, dass man bereits 1899 in den Kreisen der 
interparlamentarischen Union entschlossen war, das Be- 
gonnene auszubauen und dass man in der richtigen Er- 
kenntnis sich befand; im Haag habe es sich erst um, einen 
Anfang und noch nicht um etwas Fertiges gehandelt. 
Die interparlamentarische Union erkannte, dass die Haupt- 
arbeit noch zu tun, und dass hartnäckig an der Vervoll- 
kommnung des Erreichten zu arbeiten sei, dass sie nur 
eine Etappe auf dem Wege zu dem grossen ihr vorschwe- 
benden Ziele bildet. 
[Agitation gegen den Transvaalkrieg.] 

Gegen Ende des Jahres 1899 bis Mitte 1902 



— 330 — 

nahm die Transvaalkrisis die Tätigkeit der Friedens- 
gescUschaften in erster Linie in Anspruch. Am heftigsten 
entbrannte der Kampf der Pazifisten in England selbst, 
wo William T. Stead mit bewundernswerter Auf- 
opferung den Krieg* gegen den Krieg inszenierte. In der- 
selben Weise, wie er einige Monate vorher für das Zaren- 
manifest eingetreten, wagte er es nun einer patriotisch- 
fanatisierten Menge gegenüber mit Riesenmeetings und 
in zu Hunderttausenden verbreiteten Flugschriften auf- 
zutreten. Sein Blatt, „Stop the war I** sagte den Chamber- 
lainisten ungeschminkt die Wahrheit und auch die von 
ihm geleitete **Review of Reviews" stellte er in den Dienst 
der Anti-Kriegsbewegung. Von den vielen damals in Eng- 
land stattgehabten Meetings gegen den Krieg sei nur der 
am 25. September am Trafalgar-Square in London unter 
freiem Himmel von der International Peace und Arbitra- 
tion-Society veranstalteten Versammlimg Erwähnung ge- 
tan, bei der es dank der Hetze, die die Jingoblätter in- 
szenierten, zu tätlichen Angriffen gegen die Frie- 
densfreunde kam, die von einem Dutzend Tribünen das 
Volk zur Besinnung riefen. Aber nicht nur in London, auch 
in Paris, in ganz Deutschland, in Holland, 
in der Schweiz, in Oesterreich-Ungarn etc. 
fanden Friedensdemonstrationen statt, die zum Teil als 
imposante Kundgebungen der antikriegerischen Völker- 
stimmung an der Jahrhundertwende gelten können. Diese 
Demonstrationen haben nichts gemein mit den im späteren 
Verlauf des Krieges namentlich in Deutschland arran- 
gierten Burenmeetings, die, wie oben erwähnt, weniger 
einen pazifistischen als einen anti-englischen, zum Kriege 
gegen das Inselreich hetzenden Charakter trugen. 
[IX. Weltfriedenskongress zu Paris.] 

Das Jahr 1900 brachte die grosse Pariser Welt- 
ausstellung, an und für sich ein Friedensfest. Die Friedens- 
gesellschaften hatten darin eine vom Bemer Bureau 
arrangierte, in der Hauptsache von Gaston Moch ge- 



— 331 — 

leitete Ausstellung veranstaltet. Im Rahmen der Welt- 
ausstellung fand unter grosser Anteilnahme der Dele- 
gierten aller Länder der IX. Weltfriedenskon- 
gress statt. Eröffnet wurde dieser Kongress von dem 
damaligen Handelsminister Millerand; Fr^d, 
P a s s y übernahm das Ehrenpräsidium, der berühmte 
Physiologe Charles Riebet fungierte als Präsident, 
Gaston Moch, der rührige Präsident des Organi- 
sationskomitees, als Vizepräident. Die Versammlungen fan- 
den vom 30. September bis 5. Oktober in dem grossen Kon- 
gressgebäude der Ausstellung statt, das direkt an den Ufern 
der Seine lag, mitten in der malerischen Umgebung der 
herrlichen Ausstellungsszenerie und der von der Ferne 
herübergrüssenden Kuppeln imd Brücken von Paris. 
In erster Linie beschäftigte sich der Kongress mit dem 
Transvaalkrieg, den er in verschiedenen Resolutionen ver- 
urteilte, dabei der englischen Regierung die Verant- 
wortung zuschiebend. Es war erhebend, zu sehen, wie die 
Engländer sämtlich für diese Resolution eintraten und 
sogar noch schärfere Wendungen vorschlugen. Das eng- 
lische Parlamentsmitglied C 1 a r c k bezeichnete den Krieg 
sogar als ein unentschuldbares Verbrechen Englands. Der 
Kongress drückte ferner sein Bedauern aus, dass keiner 
der Haager Vertr^^gsstaaten den Versuch gemalt habe, 
die ihnen durch die Konvention auferlegten Pflichten 
zu erfüllen und drückte schliesslich den englischen Kon- 
gressmitgliedern für ihre mutigen Erklärungen seine Sym- 
pathien aus. Die blutigen Ereignisse in Armenien, die 
Vorgänge in China gaben dem Kongress weiteren Anlass 
zu energischer Stellungnahme. Zum, Schluss beschäftigte 
man sich eingehend mit dem Bloch'schen Kriegswerk und 
forderte eine Staatenenquete über ^die veränderten Be- 
dingimgen des Kriegsmechanismus, wie sie Bloch be- 
wiesen hat. 
[X. interparl. Konferenz zu Paris.] 

Einige Monate vorher, vom 31. Juli bis 2. August, fand 



— 332 — 

im Sitzungssaale des französischen Senats, dem altbe- 
rühmten Palais Luxembourg zu Paris, die X. Inter- 
parlamentarische Konferenz statt, die vom 
Grosssiegelbewahrer Monis namens der Regierung be- 
grüsst und eröffnet, vom Senatspräsidenten Palliares 
präsidiert wurde. Die Konferenz fasste eine Resolution, 
worin sie auf § 19 der Haager Konvention aufmerksam 
und ihren Mitgliedern es zur Pflicht machte, bei ihren 
Regierungen dahin zu wirken, dass auf Grund jenes Para- 
graphen weitere Schiedsgerichttsverträge abgeschlossen 
würden und möglichst in 'alle Verträge die Schiedsgerichts- 
klausel aufgenommen werde. Sie brachte neuerdings zum 
Ausdruck, dass eine Vervollständigung der Haager Kon- 
ventionen in mannigfachen Punkten wünschenswert er- 
scheine und verpflichtete auf ' Antrag des imga- 
rischen Politikers Grafen Albert Apponyi ihre 
Mitglieder für die Gründüng einer internationalen 
Presse-Union für Frieden und Schieds- 
gericht einzutreten. Im Hinblick auf die chinesischen 
Wirren nahm die Konferenz eine von Baron d'Estour- 
n eil es vorgeschlagene Resolution an, die die Regie- 
rungen aufforderte, dahin zu wirken, dass die chinesischen 
Wirren nicht den Anlass zu neuen Eroberungen und neuen 
Kriegen geben mögen, dass die Vereinigung der Staaten 
2ur Unterdrückung der fremdenfeindlichen Bewegung in 
China vielmehr den Anfang zu einer dauernden und or- 
ganisierten Vereinigung zwischen diesen Staaten bedeuten 
möge. Die Konferenz richtete schliesslich ihren Dank an 
alle, die an den Ergebnissen der Haager Konferenz mit- 
gearbeitet haben, und gab der Hoffnung Ausdruck, dass 
sich die Mächte des zu ihrer Verfügung gestellten Mittels 
nunmehr bedienen würden. 

JX. Weltfriedenskongress zu Glasgow.] 

Auch das Jahr 1901 sah noch keinen Frieden in Süd- 
afrika. Vom 10. bis 18. September tagte in Glasgow 
der X. Weltfriedenskongress. Das Präsidium 



— 333 — 

führte Joseph W. Pease. Der Kongress fand in St. 
Andrew Hall statt und wurde später vom Lord Prevost 
begrüsst. Es ist selbstverständlich, dass auf diesem Kon- 
gresse, der auf englischem Boden stattfand, der Krieg, den 
das Britenreich in Südafrika führte, eine grosse Rolle 
spielte. Mr. Stead, der heldenmütige Bekämpf er des 
Transvaalkrieges^ benützte die Gelegenheit, um in einer 
flammenden Rede gegen die „Blutschuld" zu protestieren, 
die England mit diesem Kriege auf sich geladen habe; 
„der Fluch der Kultur liegt auf Englands Haupt, während 
Transvaal für die Zivihsation kämpft, denn es kämpft für 
die Schiedsgerichtsbarkeit**. Stead griff in so harter 
Weise sein Vaterland an, dass der deutsche Professor 
Quidde dieses gegen den Vorwurf der Unkultur in 
Schutz nehmen m,usste. Es wurde schliesslich eine Re- 
solution angenommen, die einem Staat, der im Falle 
eines Krieges die vier Arten des Ausgleiches, die die 
Haager Konventionen eröffnen, unbeachtet lässt, den An- 
spruch, als zivilisierter Staat zu gelten, absprach, und 
jeden Bürger, der bewusst die Handlung seiner Regierung 
billigt, zu deren Mitschuldigem stempelte. Ausserdem pro- 
testierte der Kongress gegen, den Vorwurf der Vaterlands- 
losigkeit, der den Friedensfreunden gemacht wurde, 
erklärte, dass die Abrüstung nur die Folge einer Friedens- 
organisation sein könne und forderte die Offenerklärung 
der Haager Konventionen. Er verlangte femer den Ein- 
klang der staatlichen Handlungen nüt der Moral und dem- 
entsprechend eine dem Krieg und Militarism,us entgegenge- 
setzte Haltung der Regierungen ; er sprach den Blochschen 
Lehren seinen Beifall aus und verlangte abermals deren 
Prüfung durch die Regierungen, protestierte gegen die Ein- 
führung der allgemeinen Wehrpflicht in England und 
befasste sich de» weiteren mit zahlreichen, die Friedens- 
agitation betreffenden Angelegenheiten. 
[Der interparl. Rat zu Brüssel.] 

Die interparlamentarische Union, die im Jahre 1901 



— 334 — 

keine Zusammenkunft abhielt, versammelte den inter- 
parlamentarischen Rat am 2. September zu Brüssel, der 
in seiner Sitzung zum Transvaalkrieg und zu der chinesi- 
schen Angelegenheit Stellung nahm. Auf Antrag von John 
L u n d (Norweg.) wurde unter Darlegung zahlreicher Fälle 
von Uebertretimgen des Kriegsrechts in Südafrika gegen 
solche seitens der englischen Regierung veranlassten 
Völkerrechtsverletzungen im4 der Verletzimgen der Haager 
Konvention feierlichst Protest erhoben, ausserdem der 
Wunsch nach Offenerklärung der Haager Konventionen 
und der allgemeinen Anwendung der Haager Beschlüsse 
nochmals ausgedrückt. 

Am 10. Dezember 190 1 kam zum erstenmal der Frie- 
denspreis der Nobelstiftung zur Verteilung, 
der zu gleichen Teilen Fr6d. Passy und Henri D u - 
nant zuerkannt wurde. 

[Blochs Tod, Blochfonds und Friedensmuseum.] 

Zu Beginn des Jahres 1902 wurde die pazifistische 

' Welt durch den so frühzeitig erfolgten Tod Johann 
von Blochs in tiefe Trauer versetzt. Ein von dem Ver- 
storbenen der Friedensbewegung hinterlassenes Legat 
wurde als Blochfonds zur 'Propagierung der Blochschen 
Lehre im Laufe von zehn hintereinanderfolgenden Jahren 
der Verwaltung des Berner Bureaus übergeben. Am 
7. Juni dieses Jahres wurde in L u z e r n , unter Assistenz 
zahlreicher hervorragender Friedensfreunde aus allen 
Ländern, das von Bloch begründete Kriegs- und 
Friedensmuseum eröffnet, das in weiten Hallen ein 
Gesamtbild der Entwicklung der Vernichtungswerkzeuge 
des Krieges geben und dementsprechend den Nachweis der 
technischen und wirtschaftlichen Unmöglichkeit eines 
Krieges zwischen Kulturvölkern nach den Lehren seines 
Gründers veranschauüchen soll. 

PCI. Weltfriedenskongress zu Monako.] 

Vom 2. bis 6. April tagte zu Monaco an der an 
Naturschönheiten so reichen Küste des ligurischen 



— 335 — 

Meeres der XI. Weltfriedenskongress, der vom 
Gouverneur des Fürstentums, Herrn Olliver Ritt, 
eröffnet und von Gaston Moch, dem Organi- 
sator der Vorarbeiten, präsidiert wurde. Das gewaltsame 
Vorgehen der französischen Regierung gegen die Türkei 
aus Anlass des Turbini-Lorando-Konflikts gab dem Kon- 
gress Veranlassung, in einer ausführlichen Resolution die 
durch jenes Vorgehen erfolgte Vexletzimg der Vorschriften 
des positiven Völkerrechtes zu betonen, und die Ansicht 
zu vertreten, dass eine Nation nicht eher die Gewalt in 
den Dienst des Rechtes stellen dürfe, ehe ihr dieses Recht 
nicht durch ein internationales Tribunal zuerkannt wurde. 
Der Kongress protestierte gegen die alle Kultur verhöh- 
nenden grausamen Massnahmen der Türkei gegen die 
Armenier, rief die Kontraktstaaten des Berliner Ver- 
trages zur Durchführung der vom Berliner Kongress der 
Türkei auferlegten Reformen an und lenkte schliesslich 
angesichts des noch immer währenden Transvaalkrieges 
das Augenmerk der Regierungen, 'dxirch die im; Transvaal 
sich ergebenden Tatsachen, auf die Unmöglichkeit, 
internationale Schwierigkeiten durch Gewalt zu lösen, er 
missbilligte die im Chinafeldzug begangenen Greuel und 
fasste ausserdem noch verschiedene Beschlüsse in Bezug 
auf internationales Recht, Freihandel und Organisation der 
Friedenspropaganda. 

Die X. interparlamentarische Konferenz, die im Sep- 
tember in Wien stattfinden sollte, musste im letzten Mo- 
ment vertagt werden. Im Oktober fand in Toulouse der 
erste französische Nationalkongress statt, der infolge der 
zunehmenden Bedeutung der Friedensbewegung in Frank- 
reich in glänzendster Weise ausfiel imd in Anwesenheit 
eines Regierungsvertreters abgehalten wurde. 

Der Nobelpreis wurde 1902 zu gleichen Teilen an 
Elie Decommun und Dr. E. G o b a t vergeben. 
[Intern. Friedensinstitut zu Monako.] 

Das Jahr 1903 brachte zunächst eine neue Friedens- 



— 336 — 

institution, das „Internationale Friedensinsti- 
tut", das am 25. Februar jenes Jahres unter dem Protekto- 
rate des eifrig für den Pazifismus eintretenden Fürsten 
Albert in Gegenwart der Baronin von Suttner in Mo- 
na k o eröffnet wurde. Gaston Moch wurde zum Präsi- 
denten dieser auf höchstens 60 Personen berechneten 
Körperschaft ernannt, der zimächst nur 46 Mitglieder ver- 
schiedener europäischer Länder angehören ' und deren 
Zweck es ist, der Friedensbewegung durch wissenschaft- 
liche Arbeiten die für ihre Propaganda nötigen Hilfs- 
mittel zu gewähren, 
[XL interparl. Friedenskonferenz zu Wien.] 

Vom 7. bis 9. Septem,ber tagte in Wien die im Vor- 
jahre verschobene XI. interparlamentarische 
Konferenz, die, von der Regierung aufs wärmste be- 
grüsst, im Sitzungssaal des österreichischen Reidhsrates 
unter zahlreicher Beteiligung von Delegierten aus allen Län- 
dern ihre Beratungen abhielt. Vorbereitet von dem Präsi- 
denten der österreichischen interparlamentarischen Gruppe, 
Pierre v. Pirquet, wurde die Konferenz von Dr. von 
P 1 e n e r , dem Präsidenten des obersten Rechnungshofes, 
präsidiert. Der Minister des Innern, Dr. von Körber, 
begrüsste die Konferenz namens, der Regierung. Zahl- 
reiche Diplomaten und Politiker, darimter mehrere Mit- 
glieder des Haager Hofes, wohnten den Sitzungen bei. 
Die Konferenz konstatierte mit Genugtuung die seit ihrer 
letzten Tagung in Paris (1900) eingetretene Entwickelung 
der Schiedsgerichtsbarkeit und des Völkerrechtes, nament- 
hch das Infunktiontreten des Haager Hofes, und drückte 
abermals den Wunsch aus, dass baldmöglichst eine 
zweite Session der Haager Konferenz ein- 
berufen werde, deren Zweck es sein sollte, das Haager 
Werk auszubauen und verschiedene ihm noch innewoh- 
nende Mängel zu beseitigen. Die Konferenz beschäftigte 
sich noch mit der Neutralität der skandinavischen Staaten, 
mit dem Vorschlage der Einführung der „Pacig^rence" 



— in — 

und mit der Aufnahme der Schiedsgerichtsklausel in die 
abzuschliessenden Handelsverträge, sie regte die Einbe- 
rufung einer intergouvernementalen Konferenz zum Zwecke 
der Beratungen über einen Rüstungsstillstand an und er- 
teilte dem interparlamentarischen Amt für seine im Jahre 
1901 in Brüssel gefassten Beschlüsse Decharge. 
[XII. Weltfriedenskongress zu Rouen und Havre.] 

Unmittelbar nach der Wiener interparlamentarischen 
Konferenz versammelten sich die Friedensfreunde zum 
XII. Weltfriedenskongress in Rouen, der dort 
vom 22. bis 25. September tagte und am 26. und 27. Sep- 
tember in Havre seinen Abschluss fand. Der Kongress 
stand unter dem Protektorate des Präsidenten L o u b e t ^ 
wurde vom Präfekten der untern Seine, Herrn de la 
Fosse, namens der Regierung begrüsst und in Havre 
vom Handelsminister Trouillot geschlossen. Das Prä- 
sidium führte EmileArnaud. Der Kongress stand ganz 
unter dem Einfluss der hohen Bedeutung, den die Frie- 
densbewegung in Frankreich errungen imd wurde von allen 
Teilen 'der Bevölkerimg, von der Regierung sowohl, wie 
vom Bürgerstande und den Arbeitern, die sich in grossen 
Massenversammlungen daran beteiligten, aufs sympa- 
thischste begrüsst. 

Der Kongress erklärte in Bezug auf Armenien und 
Mazedonien seinen Standpunkt auf friedliche Durchsetzung 
der im Berliner Vertrag beschlossenen Reformjeo, in 
Hinsicht auf die Annexion des Transvaals deren 
Widerspruch mit den Grundsätzen * der internatio- 
nalen Justiz, konstatierte aber andererseits den durch 
die Ueberweisung der Venezuelafrage zutage getretenen 
Sieg der Schiedsgerichtsbarkeit. Anknüpfend an den von 
der vorhergehenden interparlamentarischen Konferenz zu 
Wien geäusserten Wunsch auf Einberufung einer neuen 
intergouvernementalen Konferenz, die, einem im Haag 
gefassten Beschlüsse entsprechend, das Problem eines 
Rüstungsstillstandes neuerdings ins Auge fassen möchte, 

22 



- 338 - 

schloss sich der Kongress dem Wunsche der Interparla- 
mentarier an, empfahl verschiedene Massnahmen, die der 
Verwirklichung dieses Wunsches dienen sollten und for- 
derte den Präsidenten der französischen Republik auf, die 
Initiative zu einem Rüstungsstillstand zu ergreifen. In be- 
zug auf die deutsch-französische Annäherung gelangte der 
Kongress zu dem an anderer Stelle erwähnten Beschluss, 
debattierte alsdann den Begriff des „Rechtes der Staaten 
auf Notwehr**, der zu interessanten Diskussionen Anlass 
gab, ohne dass, infolge des Widerstandes einiger englischer 
und amerikanischer Delegierter von auf religiöser Grund- 
lage beruhenden Friedensgesellschaften, ein definitiver 
Beschluss zustande kanv (Siehe S. 22 u. f.) Unter verschie- 
denen anderen Materien diskutierte der Kongress noch 
das vom Völkerrechtslehrer Prof. M6rignhac vorge- 
schlagene Projekt der „Freiheit der Luft** und empfahl die 
Abhaltung von nationalen Friedenskongressen. 

Den Nobelpreis des Jahres 1903 erhielt der verdiente 
englische Pazifist Randal W. Cremer. 

[Der r u s s. - j a p a n. Krieg.] 

[Der Triumph der Gegner.] 

Das Jahr 1904 stellte die Friedensbewegung aber- 
mals vor ernste Aufgaben. Im Februar brach der 
imselige russisch-japanische Krieg aus. Die 
Friedensgesellschaften und an ihrer Spitze das Bemer 
Bureau Hessen nichts unversucht, um dem drohenden Un- 
heil Einhalt zu gebieten, und als die Feindseligkeiten 
bereits ausgebrochen waren, noch zur friedlichen Beilegung 
aufzufordern. Das vom Berner Bureau über den ostasia- 
tischen Konflikt veröffentlichte Weissbuch fasste alles zu- 
zusanmien, was zur Würdigung des Streites in Betracht 
kam. Das Bureau wandte sich an die Staatsoberhäupter 
der im Kriege befindlichen Reiche und an die Regierungen 
der neutralen Staaten, diese um Anwendung der Bestim- 
mungen der Haager Konventionen ersuchend. Baronin 
von Suttner wandte sich in einem ausführlichen Tele- 



— 339 — 

gramm an den Präsidenten Roosevelt, um ihn zu einer 
Vermittlung im Sinne der Konventionen vom Haag zu er- 
suchen imd die hervorragendsten Pazifisten in den verschie- 
denen Ländern, die Friedensgesellschaften und die Frie- 
denszeitschriften imterliessen keine Gelegenheit, immer wie- 
der auf die flagrante Verletzung jener Bestimmungen hinzu- 
weisen, die die Mächte vor fünf Jahren festsetzten, und 
die Erfüllung sie als ihre „heiligste Pflicht'* bezeichneten. 
Die Erfolglosigkeit all dieser Bestrebungen gab den Geg- 
nern wieder einmal Gelegenheit, über die Wertlosigkeit 
imd Erfolglosigkeit der Friedensbestrebungen zu trium- 
phieren. 
{Der „Friedenszar" und der Krieg.] 

Den meisten Anlass zu ihrem „Triumphe" glaubten 
die Gegner in dem Umstand zu finden, dass gerade jener 
Fürst, der den Anlass zur Haager Konferenz gegeben, 
nunmehr gezwungen war, den ersten grossen Krieg 
zu führen. Für den ersten Moment hat diese Logik etwas 
Bestechendes an sich, doch wird man zugeben müssen, 
dass heute weder die Vorgeschichte der Einberufung der 
Haager Konferenz, nodh die Vorgeschichte dieses Krieges 
authentisch bekannt ist. Wird das einmal der Fall sein, 
so wird sich für den scheinbaren Widerspruch wohl die 
Lösung finden. Allem Anschein nach wird es sich dann 
herausstellen, dass der angeblich selbstherrschende Zar 
nur die Deckfigur verschiedener sich bekämpfender Inte- 
ressenkreise des grossen Russenreiches ist, die mit allen 
Kräften auf ihn Einfluss zu nehmen suchen. Obsiegen die 
moderneren, fortgeschritteneren Kreise, dann erscheint der 
Licht- und Friedenszar vom Haag, gelingt es den alt- 
russischen reaktionären Kreisen, die Oberhand zu erringen, 
dann erscheint der Zar der Finsternis und des Krieges, 
der die Finnen vergewaltigt und die Mandschurei mit Blut 
bedeckt. In diesem Falle kann dem Zaren wohl keine per- 
sönliche Schuld an dem Unheil des gegenwärtigen Krieges 
EUgemessen werden, aber, was zugegeben werden muss, 

22* 



— 340 — 

auch kein besonderes Verdienst um das Haager Werk, 
das wahrscheinlich der Initiative einiger nlodemer Köpfe 
in des Selbstherrschers Umgebung entsprang. Wohl ist 
nach allem^ was über des Zaren Persönlichkeit bekannt ge- 
worden, anzunehmen, dass dessen eigene Neigungen mehr 
nach der guten Seite der ihm zugeschriebenen Handlungen 
Hegen. Wie es auch sei, die eigentümlichen Schicksale 
eines Einzelnen, und wenn er selbst der angeblich all- 
mächtige Zar wäre, können niemals ausschlaggebend sein 
für die reale Grundlage und den schliesslichen Erfolg 
einer Idee, die der Zar nicht geschaffen, die Jahrzehnte 
lang ohne seine Gunst wuchs und sich entwickelte und 
der er nur in einem glücklichen Momente seine Hilfe lieh. 
[Der russ. -Japan. Krieg stärkt die Friedenssehnsucht der Völker.] 
Die Pazifisten der ganzen Welt sahen zwar zu 
ihrem Schmerze das augenbhckliche Versagen jener 
Bestimmungen, die in bezug auf die Verweisung 
der Streitenden nach dem Haag und auf die Vermitt- 
lung nicht zur Anwendung gelangten, verkannten 
aber nicht, dass bei dem heftigen Kampfe zwischen pazi- 
fistischer und militärischer Weltanschauung, das Ueber- 
gewicht der letzteren sich wohl noch fühlbar machen 
könne, ohne dass die Lebenskraft des Pazifismus irgendwie 
Einbusse erleiden müsse. Es ist nicht möglich, am An- 
fang alles zu erreichen. Hingegen konnte man es schon 
als einen grossen Fortschritt begrüssen, dass weite Kreise 
der Bevölkerung und der politischen Welt nachdrück- 
lichst auf das durch die Haager Konventionen gegebene 
Friedensrecht hinwiesen und infolge von dessen 
Nichtbeachtung zu einer Verurteilung jenes Krieges kamen,, 
wie sie in solchem Masse die Welt noch nie gesehen 
hat. Der Krieg erwies sich als ein trauriger, aber um so 
mächtigerer Bundesgenosse des Pazifismus. Noch nie war 
die antikriegerische Stimmung der Völker und weiter poli- 
tischer Kreise in der ganzen Welt so gross, als während 
• jenes grauenvollen Feldzuges in der Mandschurei, der als 



— 341 — 

der erste zwischen europäisch ausgerüsteten, mit den mo- 
dernsten Vervollkommnungen der Waffentechnik versehe- 
nen grossen Heeren geführte, gleichsam ein abschrecken- 
des Beispiel für die Menschheit und eine weithin bemerk- 
bare Propaganda für den Pazifismus wurde. Die Stimmung 
gegen den Krieg wuchs in diesem Jahre ins ungemessene 
und man kann voraussehen, dass nach dem Friedens- 
schluss, der den Wahnwitz eines modernen Krieges erst 
recht deutlich beleuchten wird, der Friedensgedanke einen 
noch grösseren Aufschwung nehmen wird. Fast alle 

[Die Erfüllung der Vorhersagungen Blochs.] 

Vorhersagungen Johann von Blochs gingen in der 
Mandschurei in Erfüllung und die europäischen Militär- 
niächte, die ihre Vertreter studienhalber nach dem Kriegs- 
schauplatz entsandt hatten, erkannten . nun plötzlich jene 
völlige Veränderung der Kriegführung, jene völlige Revo- 
lution des Krieges selbst, wie sie Bloch schon seit Jahren 
vorausgesagt hatte. Die Theorie, der sie nicht glauben 
wollten, fand nunmehr ihre volle Bestätigung in der Praxis. 
Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Bestätigung der 
Lehren Blochs, nach Beendigung des ostasiatischen Krie- 
ges, dazu führen wird, dass die europäischen Regierungen 
die Schlüsse, die Bloch aus seinen Lehren zog und 
die in einer internationalen Rechtsordnung gipfeln, werden 
anerkennen müssen, so dass der entsetzliche Krieg, den 
die Friedensbewegung nicht abwenden konnte, zum 
Zusammenbruch des internationalen Militarismus und zu 
erneuter Befestigung der pazifistischen Lehre führen muss. 

[Wachstum der pazifi^t. Bewegung durch den Krieg.] 

Dass der Ausbruch des russisch-japanischen Krieges 
gerade ein Beweis für die Unbesiegbarkeit des Pazifismus 
wurde, konnte man auch sonst aus den Ereignissen dieses 
Kriegs Jahres ersehen. U eberall erhoben sich die Pazifisten 
in verstärkten Reihen zu wuchtigerer und kraftvoller 
Tat. Die Schiedsgerichtsbewegung in Europa nahm ihren 
Fortgang, in Amerika erwachte der Schiedsgerichts- und 



— 342 — 

Friedensgedanke zu erhöhter Tätigkeit. Im Kongress der 
Vereinigten Staaten bildete sich eine Gruppe der inter- 
parlamentarischen Union, die noch im selben Jahre die 
XII. interparlamentarische Konferenz nach St. Louis ein- 

[Nationale Friedenskongresse.] 

lud. Vom 7. bis 10. April hielten zu Nim es unter zahl- 
reicher Beteiligung die französischen Pazifisten ihren 
II. nationalen Friedenskongress ab. Politiker, Arbeiter- 
vereine, Freimaurerlogen, Volksuniversitäten beteiligten 
sich an dieser grandiosen Kimdgebung der „Friedens- 
partei" — so nennen sich nunmehr die französischen Ver- 
teidiger einer internationalen Rechtsordnung. Seinen 
Höhepunkt fand der Kongress durch die an anderer Stelle 
gewürdigte Erklärung über die deutsch-französische An- 
näherimg. Vom 29. bis 31. Mai tagte ein nationaler italieni- 
scher Friedenskongress zu Turin, am 21. bis 23. Juni 
versammelten sich die englischen Pazifisten zu ihrem 
ersten, unter dem Präsidium von Leonard Courtney in 
Anwesenheit des Lordmajors tagenden National-Kongpress 
in Manchester. Am 5. Juli waren die Pazifisten der 
drei skandinavischen Länder zum 5. Nordischen Friedens- 
kongress in Kopenhagen versammelt. 

[XII. interparl. Konferenz zu St. Louis.] 

Die XII. interparlamentarische Konfe- 
renz, die in den Tagen vom 12. bis 15. September über 
200 Parlamentarier aus 18 verschiedenen Parlamenten zum 
erstenmal in Amerika vereinigte, zeitigte ein wichtiges 
Ergebnis. Die Konferenz, die vom amerikanischen Kon- 
gressmitglied Barthold präsidiert wurde, erneuerte ihren 
schon früher vielfach ausgedrückten Wunsch nach Ein- 
berufung einer neuen intergouvernementalen 
Konferenz, die das Haager Werk vervollständigen 
solle und überreichte die von ihr darüber gefasste Reso- 
lution am 29. September dem Präsidenten Roosevelt im 
weissen Hause zu Washington. Der Präsident gab hier- 
auf den Interparlamentariern das Versprechen, binnen 



— 343 — 

kurzem die Mächte zur Beschickung einer 
zweiten Session der Haager Konferenz ein- 
zuladen. Die XII. interparlamentarische Konferenz 
unterliess es nicht, den zwischen Russland und Japan 
wütenden Krieg zu verurteilen und ihr Bedauern darüber 
auszusprechen, dass die Vertragsstaaten der Haager Kon- 
vention die ihnen obliegende Pflicht der Vermittlung 
nicht erfüllt haben. Ueber die von mehreren europäisch^ 
Nationen abgeschlossenen Schiedsgerichtsverträge konnte 
sie ihre Genugtuung aussprechen. 

[XIII. Weltfriedenskongress zu Boston.] 

Der unnüttelbar hierauf vom 3. bis 7. Oktober 1904 zu 
Boston vereinigte XIII. Weltfriedenskongress wurde 
durch eine Ansprache des Staatssekretärs der auswärtigen 
Angelegenheiten, H a y , namens der Regierung begrüsst. 
Er teilte dem Kongresse nut, dass die Regierung der 
Vereinigten Staaten bereit sei, mit allen Mächten, die 
es wünschen, zum Abschluss von Schiedsgerichtsverträgen 
zu schreiten und dass sie hofft, diese Verträge im nächsten 
Winter dem Senat vorlegen zu können. Er bestätigte das 
seitens des Präsidenten der interparlamentarischen Kon- 
ferenz abgegebene Versprechen zur Einberufung einer 
zweiten Session der Haager Konferenz. Zum Präsidenten 
des Kongresses wurde Robert Trait Paine ernannt, 
Edwin D. Mead und Benjamin Trueblood zu Sekretären. 
Der Kongress wandte sich ebenfalls gegen den russisch- 
japanischen Krieg, verlangte dessen Beendigung, trat für 
eine Revision des Haager Abkommens ein, dahingehend, 
dass dessen Anrufung erleichtert werden solle, forderte 
die Unterzeichnung des englisch-amerikanischen, eines 
französisch-amerikanischen und deutsch-amerikanischen 
Schiedsgerichtsvertrages und sprach sich für eine Ver- 
hindeirung von Kriegsanleihen aus; etc. etc. 

[Eine zweite Session der Haager Konferenz.] 

Präsident Roosevelt, der am 8. November mit über- 
wältigender Mehrheit neuerdings zum Präsidenten der 



— 344 — 

Vereinigten Staaten gewählt wurde, hat sein der inter- 
parlamentarischen Konferenz gegebenes Versprechen ge- 
halten. Am 31. Oktober versandte der Staatssekretär 
H a y eine Zirkulardepesche an alle Vertreter der Union 
im Auslande, worin diese aufgefordert wurden, mit den 
Regierungen, bei denen sie beglaubigt sind, über die Ab- 
haltung einer zweiten Session der Haager 
Konferenz zu verhandeln. Diese Zirkulardepesche ist 
ein wichtiges Friedensdokument. Es lässt der Haager 
Konferenz des Jahres 1899 und nicht minder dem Wirken 
der interparlamentarischen Union volle Gerechtigkeit zuteil 
werden. „Unter den Bewegungen, die den Geist der 
Regierungen für eine Uebereinstimmung in der Richtung 
der Friedenssicherung (hier ist nicht mehr von 
Üer Friedens er hal tu ng die Rede. D. Verf.) in der 
Welt vorbereiteten,** heisst es in diesem Zirkular, „ist ein 
hervorragender Platz geziemender Weise jener einzu- 
räumen, die von der interparlamentarischen Union aus- 
gegangen ist.** Die Resolution, die die St. Louiser Kon- 
ferenz dem Präsidenten Roosevelt unterbreitete, wird darin 
angeführt. Das Zirkular weist ferner darauf hin, dass die 
Konferenz auch während des russisch-japanischen Krieges 
abgehalten werden könne und resümiert das Programm 
der einzuberufenden Konferenz mit folgenden Worten: 
„Ihre Bemühungen würden natürlich in der Richtung einer 
weiteren Kodifikation der allgemeinen 
Ideen von Recht und Gerechtigkeit liegen, 
die wir Völkerrecht nennen, und ihre Mission wäre, diesen 
Ideen in der Zukunft Geltung zu verschaffen." 

Nachdem, was bei Abschluss dieses Buches bekannt 
ist, wurde die Anregung des Präsidenten Roosevelt von 
allen Kabinette^ beifällig aufgenommen, so 
dass die zweite Friedenskonferenz im Haag gesichert er- 
scheint. 
[Die Beilegung der Doggerbankaflfäre durch die Haager Konventionen.] 

Ein weiteres Ereignis, das unmittelbar nach Abschluss 



— 345 — 

des Bostoner Friedenskongresses dem Pazifismus zu einem 
grossen Siege verhalf, vielleicht zu dem grössten, den 
er je errungen, wurde durch die sogenannte Dogger- 
bankaffäre und deren friedliche Beilegung auf Grund 
der Haager Konventionen gezeitigt. Die auf der Ausreise 
nach Ostasien befindliche baltische Flotte bombardierte 
in der Nordsee zwanzig Minuten lang eine englische 
Fischerflottille, wobei zwei englische Fischer getötet upd 
zahlreiche verwundet wurden. Die Erregung, die sich 
der englischen Bevölkerung darob bemächtigte, erreichte 
jenen gefährlichen Grad, wo die Leidenschaft die Vernunft 
in den Hintergrund drängt, imd die Gefahr eines 
Weltkrieges zwischen England und Russ- 
land lagerte drei Tage lang über ganz Europa. Die eng- 
lische Flotte wurde bereits in Dienst gestellt, ein 
kritischer Moment, wie er seit Jahrzehnten in der politi- 
schen Geschichte Europas nicht mehr verzeichnet wurde, 
war eingetreten. Trotzdem gelang es, das Ungeheuerliche 
abzuwenden. Frankreich vermittelte auf Grund der ihm 
durch die Haager Konventionen auferlegten Pflicht, imd 
die beiden in so harten Konflikt geratenen Regierungen 
— England und Russland — nahmen dem Streit seine 
Schwere, indem sie ihn einer von den Haager Verein- 
barungen vorgesehenen internationalen Unter- 
suchungskommission unterbreiteten. Zur Zeit des 
Abschlusses dieses Buches ist die Untersuchung wohl noch 
nicht erledigt, soviel steht aber bereits fest, dass die 
Kriegsgefahr beseitigt ist, und dass das Haager 
Werk einen grossen, seine Kraft für die Zukunft bedeutend 
erhöhenden, neuen Erfolg errungen hat. 

[Schluss.] 

Ich bin mit der geschichtlichen Skizze der Friedens- 
bewegung bis zur Gegenwart gelangt. So unvollständig 
diese Aufzeichnungen auch sein mögen, sie werden immer- 
hin ein Bild der aufsteigenden Entwicklung des Pazifismus 
geben und die Zuversicht erwecken können, dass trotz aller 



— 346 — 

kriegerischen Neigungen, die sich heute noch lebhaft 
regen, trotz aller Blut- und Gewaltmiasmen^ die in der 
Gegenwart die Atmosphäre noch schwängern, der Frie- 
densgedanke und das Postulat einer auf Recht und Ver- 
nunft basierenden Ordnimg der Kulturwelt als das Mor- 
genrot einer neuen Aera die Ucht- und glückhungrige 
Menschheit begrüsst und seine zarten Strahlen wohl noch 
nicht wärmend aber schon hell erstrahlend über die Welt 
des 20. Jahrhunderts ergiesst. 



VI. 

Friedensbewegung und ihre Organe. 

A. Friedens-Institute und Gesellschaften. 

Statistisches. — I. Institute. — Internationaler Schieds- 
gerichtshof im Haag. — Union interparlamentaire pour l'Arbi- 
trage international. — Bureau international de la Paix. — 
Institut du droit international. — Institut international de la 
Paix. — Internationales Kriegs- und Friedensmuseum zu 
Luzem. — Die Nobelstiftung. — Das norwegische Storthing- 
Nobelkomitee. — Das norwegische Nobel-Institut. — 
II. Friedensgesellschaften. A. Europa: — Deutsch- 
land. — Oesterreich. — Belgien. — Dänemark. — Frankreich. 

— Grossbritannien. — Italien. — Niederlande. — Norwegen. — 
Portugal. — Rumänien. — Russland. — Schweden. — Schweiz. 

— Ungarn. — B. Nord- imd Südamerika. C. Andere Länder. 

B. Biographisches Lexikon der führenden 

Pazifisten. 

Einleitung. — Statistisches. — Adler. — Albert II. — Alexander. 

— Apponyi. — Arnaud. — Amoldson. — Baart de la Faule. — 
Bailey. — Bajcr. — Barclay. — Beauquier. — Björnson. — 
Broom6. — Byles. — Carlier. — Cremer. — Darby. — Descamps. 

— Ducommun. — d'Estoumelles. — Feldhaus. — Flammarion. — 
Fox-Boume. — Fried. — Giretti. — Gobat. — Green. — 
Hirsch. — Horst. — van Houten. — Houzeau de Lehaie. — 
Hubbard. — Katscher. — Kolben. — Labiche. — Lafontaine. 

— Le Foyer. — Lockwood. — Love. — Lund. — Magelhaes- 



— 348 - 

Lima. — Mead, Edw. — Mead, Luc. — Mörignhac. — Moch. — 
Moneta. — Moscheies. — Nilson. — Novicow. — Paine. — 
Paiva. — Pandolfi. — Passy. — Pazmandy. — Peckover. — 
Perris. — Pichot. — Pierantoni. — Pirquet. — Pratt. — Prud- 
bommeaux. — Quidde. — Rahusen. — Rasmussen. — Reuter. — 
Revon. — Riebet. — Richter. — Robinson. — Ruyssen. — Schlief. 
— Schmid. — Selenka. — S^v6rine. — Sewall. — Snape. — 
Stanhope. — Stead. — Suttner. — Trueblood. — Türr. — Ull- 
mann. — Umfrid. — Vincent. — Wawrinsky. 

C. Pazifistische Litteratun 

^i. Allgemeines. — 2. Schiedsgericht. — 3. Haager Konferenz. — 
4. Jobann von Bloch. — 5. Zur Geschichte der Friedens- 
bewegung. — 6. Zeitschriften. 



A. 
Friedens-Institute und Gesellschaften. 

[Statistisches.] 

Im nachstehenden folgt ein Verzeichnis derjenigen 
Institute und Friedensgesellschaften, die speziell der För- 
derung der Friedensidee dienen. Es soll ausdrücklich 
bemerkt werden, dass die Friedensgesellschaften nur die 
Kadres der für die Förderung des Friedensgedankens 
wirkenden Gesellschaften sind, aber nicht die gesamte 
Armee des Pazifismus. Jede Giesellschaft, jede Körper- 
schaft, jede Vereinigung von Menschen, die einem fort- 
schrittlichen Zwecke dient, wirkt indirekt für die Ent- 
wicklung des Friedensgedankens. Die eigentlichen Frie- 
densgesellschaften sind nur die Sammelpunkte der direkten 
Friedenspropaganda. 

Das nachstehende Verzeichnis ergibt folgende Zahlen : 
Es bestehen zur Zeit: i offizielles von den Regie- 
rungen von 25 Staaten erhaltenes Institut, der Haager 
Schiedsgerichtshof; 7 private Institute bezw. Verbände 
internationaler Art, deren jedes einer besonderen Aufgabe 
im Dienste der Friedensidee gewidmet ist, ausserdem 
folgende Vereine und Gruppen: 

Europa: 

Deutschland. 
4 Gesellschaften, 70 Gruppen 74 Glieder. 

Oesterreich. 
2 Gesellschaften, 2 Gruppen . 4 Glieder. 



— 350 — 

Belgien. 

I Gesellschaft, i Glied. 

Dänemark. 
I Gesellschaft, 72 Gruppen . T2^ Glieder. 

Frankreich. 
26 Gesellschaften, 154 Gruppen . 180 Glieder. 

Grossbritannien. 
12 Gesellschaften, 125 Gruppen 137 Glieder. 

Italien. 
20 Gesellschaften, 4 Gruppen . 24 Glieder. 

Niederlande. 

1 Gesellschaft, 7 Gruppen . 8 Gheder. 

Norwegen. 

3 Gesellschaften, 34 Gruppen 37 Glieder. 

Portugal. 

2 Gesellschaften, 2 Glieder. 

Rumänien. 

1 Gesellschaft, i Glied. 

Schweden. 

2 Gesellschaften, 15 Gruppen . 17 Glieder. 

Schweiz. 

4 Gesellschaften, 24 Gruppen . 28 Glieder. 

Ungarn. 

1 Gesellschaft, i Glied. 

In Europa 587 Friedens- 
gruppen. 
Nord-Amerika. 
18 Gesellschaften, ...... 18 Gheder. 

Süd-Amerika. 

6 Gesellschaften, 6 Glieder. 

Uebrige Länder. 

2 Qesellschaften, 2 Glieder. 

Insgesamt 613 Friedens- 

gruf^en. 



— 351 — 

I. 
Institute. 

Internationaler Schiedsgerichtshof im Haag. 

(Siehe Kap. IV. S. 198.) 

Union interparlamentalre pour l'Arbitrage international. 

(Die interparlamentarische Union für internationale Schieds- 
gerichtsbarkeit. ) 

Die interparlamentarische Union, 1888 ins Leben gerufen, 
umfasst die Mitglieder aller Parlamente, die sich zu dem Zwecke 
in Gruppen vereinigt haben, um auf dem Wege der Gesetz- 
gebung oder mittels internationaler Verträge in ihren respektiven 
Staaten das Prinzip zur Anerkennung zu bringen, dass die inter- 
nationalen Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen 
werden, wie auch, um andere Fragen des internationalen öffent- 
lichten Rechtes zum Zwecke der Friedensaufrechterhaltung zu 
behandeln. Jedes Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft 
kann Mitglied der Union werden. Mitglieder, die der Union bereits 
angehört haben, können darin verbleiben, auch wenn sie ihr 
parlamentarisches Mandat nicht mehr besitzen. Die Interparla- 
mentarische Union vereinigt sich alljährlich zu Konferenzen in 
einer vorher zu bezeichnenden Stadt. Sie besitzt zurzeit 17 natio- 
nale Gruppen mit ca. 2000 Mitgliedern. Jede nationale Gruppe 
ernennt zwei Delegierte, die den interparlamentari- 
schen Rat bilden. Das interparlamentarische 
Bureau, das auf Gnmd des Beschlusses der Berner inter- 
parlamentarischen Konferenz des Jahres 1892 begründet wurde, 
ist das Organ der Interparlamentarischen Union. £s setzt sich 
zusammen aus den Mitgliedern des interparlamentarischen Rates, 
hat seinen Sitz in Bern imd wird von einem Administrator ver- 
waltet. Das Biureau hat die Aufgabe, die Verbindung der natio- 
nalen Gruppen imtereinander aufrecht zu erhalten, die Konfe- 
renzen vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen. 

Personalien: Dr. Albert Gobat, Chef des interparlamentari- 
schen Amtes. 

Interparlamentarischer Rat : Belgien: Professor Houzeau 
de Lehaie, Senator, Mons; Staatsminister von Beernaert, Brüssel. 
— Dänemark: Fr6d. Bajer, ehemaliges Mitglied des Folke- 
thing, Kopenhagen; Christopher Krabbe, Mitglied des Folkething, 



— 352 — 

Kjellenip. — Deutschland: Dr. Max Hirsch, preussischer 
LaiMitagsabgeordneter, Berlin; Professor Hauptmann, preussi- 
scher Landtagsabgeordneter, Bonn. — Frankreich: Senator 
E. Labiche, Paris; Le Vicomte de la Batut, Deputierter, Paris. 

— Griechenland: Nicolas Schinas, Deputierter, Athen. — 
Grossbritannien: Randal W. Cremer, Deputierter, Lon- 
don ; Hon. Ph. Stanhope, Deputierter, London. — Italien: 
Senator Professor Pierantoni, Rom; Ferraris, Deputierter, Rom. 

— Niederlande: Senator Advokat Rahusen, Amsterdam ; 
Dr. Tydemann, Mitglied der Generalstaaten, Breda. — Nor- 
wegen: John Limd, ehemaliger Lagthingpräsident, Bergen; 
B. Brand, Deputierter, Christiania. — Oesterreich: Baron 
von Pirquet, ehemaliges Mitglied des Reichsrats, Wien; Exzel- 
lenz von Plener, Mitglied des Herrenhauses, Wien. — Por- 
tugal: Jao de Paiva, ehemaliger Deputierter, Oporto; Falcao, 
Deputierter, Lissabon. — Rumänien: Porumbaro, Depu- 
tierter, Bukarest; Djudava, Senator, Bukarest. — Schweden: 
Ed. Wawrinsky, Deputierter, Stockholm; Direktor Beckmann, 
Deputierter, Stockholm. — Schweiz: Dr. Gobat, Nationalrat, 
Bern ; Scherrer-Füllemann, Nationalrat, St. Gallen. — Ser- 
bien: Nicolajewitsch, Staatsrat, Belgrad ; Gwodzditsz, Depu- 
tierter, Belgrad. — Ungarn: Graf A. Apponyi, Deputierter, 
Budapest ; Baron Inkey, Deputierter, Budapest. — Vereinigte 
Staaten von Amerika: Mr. T. E. Burton, Mitglied des 
Repräsentantenhauses, Washington; Richard Barthold, Mitglied 
des Repräsentantenhauses, Washington. — 

Bureau international de la Paix 

(Internationales Friedensbureau) 

in Bern, Kanonenweg 12. Errichtet auf Grund eines Be- 
schlusses des III. Weltfriedenskongresses zu Rom (1891). 

Das Internationale Friedensbureau hat den Zweck, die Ver- 
bindung unter den Friedensgesellschaften der verschiedenen 
Länder aufrecht zu erhalten, die Friedenskongresse vorzubereiten 
imd deren Beschlüsse auszuführen. Es ist befugt, in dringenden 
Fällen im Namen der Friedensbewegung Kundgebungen zu ver- 
anstalten und sonstige dem Frieden dienende Schritte zu unter- 
nehmen. Es sammelt alles auf die Friedensbewegung bezug- 
habende Material und veröffentlicht eine Halbmonatsschrift, die 



— 353 — 

„Correspondance bi-mensuelle'*, die kostenlos an alle Inter- 
essenten versandt wird. Das Bureau hat ein durchschnittliches 
Jahresbudget von 9000 Fr., das zum grössten Teil durch frei- 
willige private Beiträge gedeckt wird. Seit 1894 gewährt die 
Regierung der Schweiz eine jährliche Subvention von 
1000 Fr., Norwegen seit 1897 700 Fr., die Regierung von 
Schweden seit 1902 ungefähr 1035 Fr. ; Dänemark hat 
einen einmaligen Beitrag von 2758,62 Fr. gegeben. 

Das Internationale Friedensbureau setzt sich zusammen aus 
der „Soci6t6 du Bureau international de la Paix", die das Recht 
der juristischen Person geniesst, und steht unter der Aufsicht 
einer aus mindestens 15 Mitgliedern bestehenden Verwaltungs- 
konmiission, die den verschiedenen Ländern angehören, in denen 
Friedensgesellschaften bestehen. Die ersten 15 Mitglieder sind 
vom Bemer Kongress (1892) ernannt worden; diese ergänzen 
sich nunmehr aus eigener Wahl. 

Mitglieder der Kommission des Bureaus: 
Präsidium: Fr6d. Bajer (Kopenhagen), Präsident; Baronin Bertha 
von Suttner (Wien), Vizepräsidentin. — Elie Duconmiun (Bern), 
Ehrensekretär. 

Ständiger Ausschuss der Konunission: Elie Ducommun, 
Henri Morel, Professor Ludwig Stein, sämtlich in Bern. 

Mitglieder : Emile Amaud, Luzarches. — Graf von Bothmer, 
Wiesbaden. — Dr. Baart de la Faille, Haag. — Dr. Darby, 
London. — Nicolas Fleva (Rumänien), Rom. — Dr. Giretti, 
Bricherasio. — Dr. Horst, Hammerfest. — Direktor Kemenyi, 
Budapest. — Henri Lafontaine, Brüssel. — Magelhaes Lima; 
Lissabon. — Mrs. Belva Lockwood, Washington. — E. T. 
Moneta, Mailand. — Gaston Moch, Paris. — Fr6d. Passy, 
Paris. — Felix Moscheies, London. — Dr. Ad. Richter, PforzheinL 

— Miss Ellen Robinson, Liverpool. — Dr. Trueblood, Boston. 

— Ed. Wawrinsky , Stockholm. — J. Novicow, Odessa. — 
Professor Quidde, München. 

lastltut du droit international. 

(Institut für internationales Recht.) 

D21S Institut du Droit international wurde im Jahre 1873 
durch den belgischen Staatsmann Rolin-Jaquemin zu 
Gent unter Mitwirkung der Rechtsgelehrten Asser, Haag; Beso- 

23 



— 354 — 

brasoff, St. Petersburg; Bluntschli Heidelberg; Calvo, Buenos- 
Aires; Dudley-Field, New York; Emile de Laveley, Lüttich; 
Lorimer, Edinburg; Mancini, Rom; Moyner, Genf; Pierantoni, 
Rom, begründet. Das Institut hat den Zweck, das Völkerrecht 
zu kodifizieren, an der Aufrechterhaltung des Friedens und der 
Beobachtung der Kriegsgesetze zu arbeiten, die Schwierigkeiten, 
die sich bei der Anwendung des Rechts ergeben, zu prüfen, 
durch Veröffentlichungen und andere Mittel zu dem Triumphe 
der Gerechtigkeit und der Humanität, die die Beziehungen der 
Völker untereinander regieren sollen, beizutragen. 

Es besteht aus 60 Mitgliedern und aus 60 „Mitglieder- 
genossen". Das Institut hält alljährUch einen Kongress ab. 

Institut international de la Paix 

(Internationales Friedensinstitut) 

zu Monaco, unter dem Protektorat des Fürsten Albert I. 
von Monaco 1903 begründet. Es hat die Aufgabe, dokumentierte 
Arbeiten über das internationale Recht, die friedliche Löstmg 
internationaler Streitigkeiten, die Kriegs- imd Rüstungsstatistik, 
die Entwickelung der internationalen Einrichtungen imd Organe, 
die pazifistische Propaganda und den pazifistischen Unterricht, 
sowie die Geschichte und Bibliographie dieser Fragen betreffend 
zu veröffentlichen. Das Institut besitzt ein Museum und eine 
Bibliothek. Die Mitgliederzahl wird auf höchstens 60 beschränkt. 

Mitglieder. Ortsansässige : Gaston Moch, Präsident. 
Abh6 Pichot, Vizepräsident. Edmond Izard, Generalsekretär. 
Graf Henri de Maleville, Staatsrat, Generalsekretär der Re- 
gierung. Charles de Monicault, Staatsrat, Generaladvokat am 
obersten Gerichtshof. Dr. Jules Richard, Direktor des ozeano- 
graphischen Museums. Gustave Saige, Staatsrat, Konservator 
der Bibliotheken und der Archive des Palastes. 

Auswärtige Mitglieder: Emile Amaud, Notar, Luzarches. — 
Staatsminister Asser, Haag. — Fr6d. Bajer, Kopenhagen. — 
Senator Descamps, Löwen. — Elie Ducommun, Bern. — Alfred 
H. Fried, Berlin. — Professor Geddes, Edinbxirg. — General- 
inspektor Guebbin, Paris. — Kriegsminister Heffty, Christiania. — 
Senator Houzeau de Lehaie, Mons. — Direktor Kemenyi, Buda- 
pest. — Christian Lange, Christiania. — John Macdonall, Pro- 



— 355 — 

fessor, Gerichtsrat, London. — Gerichtspräsident Masson, Lau- 
sanne. — Edwin D. Mead, Boston. — E. T. Moneta, Mailand. 
— J. Novicow, Odessa. — Fr6d. Passy, Neuilly sur Seine. — 
G. H. Perris, Sekretär des Cobdenklubs, London. — Professor 
und Senator Pierantoni, Rom. — Ehemaliger Minister Porum- 
baru, Bukarest. — Staatsrat Arthur Raffalowitsch, Paris. — 
Professor Dr. Michel, Revon, Paris. — Professor Charles Riebet, 
Paris. — Oberstleutnant a. D. Rogalla von Biberstein, Breslau. — 
Professor Th. Ruyssen, Aix en Provence. — Baronin B. von 
Suttner, Wien. — Professor van der Vlugt, Leiden. — Eduard 
Wawrinsky, Deputierter, Stockholm. — 

Organ: „Comptes rendues de 1' Institut international de la 
Paix**, in zwangloser Reihenfolge. 

Internationales Kriegs- und Priedensmaseum zn Lnzem. 

Begründet von Johann von Bloch, in der Absicht, die 
Mittel des modernen Krieges imd ihre Wirkung anschaulich 
darzustellen, um die Notwendigkeit der friedlichen Streit- 
schlichtung internationaler Konflikte darzulegen. Das Museum 
wurde im Juni 1902 eröffnet; es imifasst in 11 Abteilungen die 
gesamte Kriegstechnik \md die Heeresorganisation, wie die volks- 
wirtschaftliche, die völkerrechtliche imd pazifistische Entwick- 
lung der Gegenwart. Es enthält gegen 5000 Nummern, eine 
Bibliothek und einen Lesesaal. Grossartig am Ufer des Vier- 
waldstädtersees gelegen, ruft es die vielen Tausende von Touristen 
aller Länder, die alljährlich diese Stelle passieren zur Betrach- 
tung. Der Besuch erreichte im Jahre 1903 beinahe die Zahl 
von 40000. Das Museum ist Eigentum einer Aktiengesellschaft. 
Präsident des Verwaltungsrates : Heinrich von Bloch in Warschau. 
Vizepräsident : Dr. J. Zimmerli, Luzern. Aktuar : Dr. J. F. Bucher, 
Luzem. Direktor: Herr J. Zimmermann, Luzern. Publikations- 
organ: „Die Friedens-Warte". 

Die Nobelstiftung. 

Die Nobelstiftimg hat das am 27. November 1895 von dem 
Ingenieur Doktor Alfred Bernhard Nobel errichtete Testament 
zur Grundlage, wonach die jährlichen Zinsen des gesamten von 
ihm hinterlassenen Kapitals (ca. 35 Millionen Kronen), nach 

23* 



— 356 — 

dessen Realisierung und Anlegung in sicheren Werten, in fünf 
gleichen Teilen jenen zuerkannt werden sollen, die im 
verflossenen Jahre „der Menschheit den grössten Dienst 
geleistet haben**. Je ein Preis fällt für die entsprechenden 
Leistungen auf dem Gebiete der Physik, der Chemie, der 
Medizin, der Literatur; „der fünfte Teil endlich an denjenigen, 
der das meiste oder beste für die Brüderlichkeit zwischen den 
Völkern, für die Abschaffimg oder Verminderimg der stehenden 
Heere oder die Bildimg und Verbreitimg von Friedenskongressen 
getan hat.** Eine Kommission von fünf vom norwegischen 
Storthing zu erwählenden Mitgliedern verteilt diesen Preis 
ohne Rücksicht auf die Nationalität der Bewerber. Die Preise 
können geteilt werden, können jauch mehreren Personen, die 
gemeinsam an einem Werke gearbeitet haben, auch einer Ge- 
sellschaft oder einem Institut verliehen, und können even- 
tuell auch ausgesetzt werden, jedoch mit der Beschränkung, 
dass sie im Laufe von fünf Jahren nündestens einmal zur 
Auszahlung gelangen müssen. Um zum Wettbewerb zuge- 
lassen zu werden, muss man schriftlich durch eine zum Vor- 
schlag berechtigte Person vorgeschlagen werden. Eigene Vor- 
schläge werden nicht berücksichtigt. Für den Friedenspreis 
sind vorschlagsberechtigt: i. die Mitglieder des nor- 
wegischen Nobelkomitees, 2. die Mitglieder der gesetzgebenden 
Körperschaften und der Regierung der verschiedenen Staaten, 
3. die Mitglieder des interparlamentarischen Rates, 4. die Mit- 
glieder der Kommission des Berner Bureaus, 5. die Mitglieder 
des „Institut du droit international**, 6. die Universitätsprofessoren 
der Rechts- und der politischen Wissenschaft, der Geschichte 
und der Philosophie, 7. jene Personen und Gesellschaften, die 
den Nobelpreis bereits empfangen haben. Die Vorschläge sind 
an das norwegische Nobelkomitee zu richten und müssen bis 
zum I. Februar eines jeden Jahres, in dem sie berücksichtigt 
werden sollen, eingebracht sein. Die Preisverteilung^ 
findet alljährlich am 10. Dezember, dem Todestage des Erb- 
lassers, in Kristiania statt. Der Laureat, der ausser dem Preise 
auch noch eine Nobelmedaille in Gold und ein Diplom erhält, 
ist verpflichtet, falls nicht ernste Hinderungsgründe vorwalten, 
im Verlaufe der der Preiszuerkennnug folgenden sechs Monate 
in Kristiania eine öffentliche Vorlesung zu halten. 



— 357 — 

Das norwegische Storthins:-Nobelkoinitee. 

Kristiania, Victoria-Terrasse 7. 

Mitglieder: Jörgen Gundersen Lövland, Staatsrat (1900 
bis 1906),!) Vorsitzender des Komitees. — John Lund, ehemaliger 
Lagthingpräsident (1904 — 1909), Vizepräsident des Komitees. — 
Bjömstjerne Björnson (1900 — 1906). — Exzellenz Johannes Wil- 
helm Christian Steen, ehemaliger Minister (1904 — 1909). — Hans 
Jakob Horst, ehemaliger Odelthingspräsident (1904 — 1909). — 

Ergänzungsmitglieder: Carl Christian Hemer, 
Storthingpräsident (1904 — 1909). — Nicolas Mathias Gjelsvik, 
Professor an der Universität Kristiania (1904 — 1909). — Jörgen 
Christian Knudsen, Schiff srheder und Storthingsmitglied (1904 
bis 1909). — 

Sekretär: Louis Christian Lange. 

Den Nobelpreis erhielten im Jahre 1901 : Henri Dimant imd 
Fr6d. Passy, zu gleichen Teilen. Im Jahre 1902 : Elie Ducommun 
und Dr. H. Gobat zu gleichen Teilen. Im Jahre 1903: Randal 
W. Cremer. 

Das norwegische NobeUnstitut. 

Kristiania, Victoria-Terrasse 7. 

Von den Zinsen der Nobelstiftung werden alljährlich 25 0/0 
für die Instandhaltung des norwegischen Nobelinstituts verwendet, 
dem 300000 Kronen der Nobelschen Hinterlassenschaft als 
Grundstock dienen. 

Das Nobelinstitut ist laut den Grundregeln der Nobelstiftung 
von dem Nobelkomitee des norwegischen Storthings gegründet, 
und wird von ihm geleitet. Die Aufgabe des Instituts ist, der 
Entwicklung der internationalen Verhältnisse, besonders der 
Arbeit für friedliche Ordnungen derselben zu folgen, und dadurch 
die Verteilung des Nobelpreises vorzubereiten. Daneben soll 
es für gegenseitige Kenntnis und Achtung, für friedlichen Ver- 
kehr, für Gerechtigkeit und Brüderlichkeit unter den Völkern 
wirken. 

Das Institut hat eine Bibliothek, eine Auswahl von Zeit- 
schriften und einen Lesesaal. Hieran knüpfen sich wissenschaft- 



1) Die eingeklammerten Jahreszahlen bezeichnen die Frist, 
für die die betr. Person gewählt ist. 



- 358 - 

liehe Wirksamkeit tmd volkstümliche Aufklärungsarbeit. Das 
Institut kann von seinen Mitteln solche Arbeit im In- und 
Auslande unterstützen. 

Seit I. Mai 1904 sind an dem Norwegischen Nobelinstitut 
Konsulenten für Völkerrecht, Politische Geschichte und Staats- 
ökonomie angestellt. Ausserdem, dass sie innerhalb ihres be- 
sonderen Fachkreises Studien treiben, sollen sie nach der näheren 
Bestimmung des Nobelkomitees diesem bei Anschaffungen für 
die Bibliothek beistehen, Auskünfte für die Preisverteilung ver- 
schaffen, sowie Meimmgen über Fragen, die ihnen vorgelegt 
werden, abgeben. 

Die Bibliothek, die zur Zeit ungefähr 5500 Bände zählt, 
umfasst Friedensliteratur, Völkerrecht und Internationales Privat- 
recht, Staatswissenschaft und Moderne Geschichte. Sie wird 
von dem Sekretär des Komitees verwaltet, unter Beistand eines 
Amanuensis und eines Assistenten. 

P ersonal: 

1. Konsulenten für Völkerrecht: Gjelsvik, Nico- 
laus Mathias, Dr. juris, Dozent der Rechtswissenschaft an der 
Universität zu Kristiania ; Politische Geschichte: Koht, 
Halfdan, Universitätsstipendiat in Geschichte an der Universität 
zu Kristiania; Staatsökonomie: Hertzberg, Ebbe Carsten 
Homemann, ehemaliger Professor der Staatsökonomie und Stati- 
stik an der Universität zu Kristiania, Direktor der Hypotheken- 
bank des Königreichs Norwegen. 

2. Bibliothekar: Lange, Christian Louis zugleich Sekre- 
tär des Nobelkomitees des norwegischen Storthings seit 1900; 
Amanuensis: Selmer-Anderssen, Olaf, seit 1903; Assi- 
stent: Hornemann, Augusta Charlotte, seit 1903. 

IL 

Friedensgesellschaften : 

A. Europa. 

Deutschland : 

Deutsche Friedensgesellschaft (begründet 1892 
zu Berlin). Sitz: Stuttgart. Präsident: Dr. Adolf Richter, Pforz- 
heim (Baden). Vizepräsident: Stadtpfarrer Umfrid, Stuttgart. 
Biu'eau : Stuttgart, Wächterstrasse 3 A. Sekretär : W. Hartmann. 



-- 359 — 

Zählt 68 Ortsgruppen mit nahezu iocxx> Mitgliedern. — Organ: 
„Die Friedensblätter*', Verlag W. Langguth, Esslingen 
a. N. (Württemberg), erscheint monatlich zweimal, Preis für das 
ganze Jahr i Mk.; für Mitglieder gratis. 

Ortsgruppen: i. Altbach bei Esslingen: Lehrer Heise- 
rich. 2. Backnang: Schullehrer C. Bayer. 3. Berlin:' Ad. 
Mehlisch, Steinmetzstr. 25 1. 4. Besigheim : Lehrer KuUen. 
5. Biedenkopf (Hessen-Nassau): Max Stephani. 6. Biberach am 
Rhein : Rotgerbermeister Jakob Rupp. 7. Blaubeuren : Kaufmann 
A. Find. 8. Bremen: Prediger Dr. Kalthoff. 9. Breslau: Justiz- 
rat Heilberg, Nicolaistadtgraben 26. 10. Calw: Kaufmann 
G. Rümelin. 11. Cannstatt: Dr. med. Paulus, Karlstr. 35. 
12. Constanz am Bodensee: Professor Dr. Martens. 13. Cronberg 
i. Taimus: Rektor Schiigen. 14. Dresden: Komm.-Rat Amhold, 
Waisenhausstr. 16. 15. Dürkheim i. Pfalz: Professor Ludwig 
Strauss. 16. Ehingen: Aichmeister Binder. 17. Elberfeld-Barmen : 
Kaufmann Ed. Kauertz, Schlossbleicherstr. 18. Esslingen: Semi- 
naroberlehrer Kohler. 19. Frankenthal i. Pfalz: Carl Voegeli, 
westliche Ringstr. 9. 20. Freudenstadt: Oberpräzeptor Kübel. 
21. Gera, R. j. L. : H. Geweniger. 22. Giengen a. Brenz: 
Kaufmann Schlierer. 23. Glogau i. Schlesien: Stadtrat Theodor 
Linke. 24. Göppingen: Fabrikant Kaufmann. 25. Görlitz: Kauf- 
mann Gustav Hönnicke. 26. Gotha: R. Mohnhaupt, Franken- 
bergstr. 6. 27. Gmünd (Schwäbisch): Kaufmann Fr. Breymayer. 
28. Hall (Schwäbisch): Apotheker Dr. Blezinger. 29. Hanau 
am Main: Prediger O. Nessler, Rebengasse 7. 30. Hamburg« 
Altona: J. J. Freimann, Gerhof str. 38 I. 31. Heidelberg: Kauf- 
mann Heyder. 32. Heübronn: Landtagsabgeordneter C. Betz. 
33. Heidenheim: Dr. med. Bundschu. 34. Jena: Redakteur 
Vopelius, Saalbahnhof Str. 3. 35. Kassel: Prof. Dr. Kressner, 
Lessingstr. 2. 36. Königsberg i. Preussen : Sanitätsrat Dr. Wedel, 
Bergplatz 1/2. 37. Königstein i. Taimus: Geschäftsstelle: Frank- 
furter Friedensverein. 38. Laichingen (Würt.): Geschäftsführen 
D. Frank. 39. Lauffen a. N. : Cxemeindepfleger Stricker. 40. 
Löwenberg i. Schlesien: Handelsgärtner E. Pohl, Gartenstr. 4. 
41. Lübeck: Schriftsteller Martin Maack. 42. Mainz: Karl WUh. 
Klein, Jakobsbergerstr. 2. 43. Magdebtirg: Oberlehrer Reinh. 
Meyer, Peter Paulstr. 31 L 44. Mannheim: Bankdirektor Otto 
Wüst. 45. München: Karl Wolfgang Graff, Karlstr. 611. 



— 36o — 

46. Metzingen: Landtagsabgeordneter Henning. 47. Naumburg 
a. Saale: Regieningsassessor R. Reuter. 48. Neustadt a. d. 
Haardt: ICaufmann J. Daab. 49. Nürnberg: Rechtsanwalt H. 
Lust, Josephplatz 12. 50. Oehringen: Lehrer Stotz. 51. Pforz- 
heim: Dr. Adolf Richter. 52. Poesneck (Sachsen-Meiningen): 
Finanzrat R. Eberlein. 53. Reutlingen: Optiker Wendler. 54, 
Schorndorf i. W. : Graveur L. Halm. 55. Schweinfurt: Ober- 
landesgerichtsrat Held. 56. Siegen (Westfalen): Fabrikant Carl 
Ley. 57. Sindelfingen: Rektor Dr. Hartranft, Landtagsabge- 
ordneter. 58. Stuttgart : W. Hartmann, Wächterstr. 3 A. 59. Sten- 
dal: Kaufmann H. Gramm, Markt 9/10. 60. Thailfingen: Lehrer 
Dieterle. 61. Tuttüngen: Schuhfabrikant Rieker jr. 62. Ulm 
a. D. : Postsekretär H. Mass. 63. Untertürkheim : Oberlehrer 
Staiger. 64. Wiesbaden: Graf von Bothmer, Neudorferstr. 2. 
65. Vaihingen a. Enz: Fabrikant Wilh. Conradt. 66. Waib- 
lingen: Lehrer Schanz. 67. Weinsberg: Gerichtssekretär 
Schnitzer. 68. Winnenden: Uhrmacher G. Klein. 69 Zuffen- 
hausen: Oberlehrer Rudel. 70. Eisenach: Sanitätsrat Dr. Bil- 
finger. 

frankfurter Friedensverein (begründet 1886). 
Präsident: Dr. Dietz. Sekretär: C. Laiisberg, Schneidwallgasse 10. 

Wiesbadener Gesellschaft der Friedens- 
f runde (begründet 1892). Präsident: Graf von Bothmer, Neu- 
dorferstrasse 2. 

Deutsch-französiche Liga (1903). Sekretär : Dr. 
H. Molenaar, München, Holzkirchnerstrasse 5. 

Oesterreieh. 

Oesterreichische Gesellschaft der Frie- 
densfreunde (begründet 1891). Sitz: Wien. Präsident: 
Baronin Bertha von Suttner. Vizepräsident : Fürst Alfred Wrede. 
Bureau: Wien, I., S'piegelgasse 4. Sekr. : Rud. Schuster. Ca. 2000 
Mitglieder. Organ: „Mitteilungen der österreichi- 
schen Friedensgesellschaf t'*, die zur Zeit in der 
„Friedens-Warte** erscheinen. Die „Friedens-Warte** wird den 
Mitgliedern gratis zugesandt. 

Ortsgruppen: Gablonz (Böhmen): Vorsitzender Josef 
Richter. Marienbad (Böhmen): Vorsitzender Ch. G. Petzold. 
Schriftführer Dr. Ph. Goldberger. 

Akademischer Friedensverein (begründet 1892). 



Sitz : Wien. Präsident : Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Gorodetzky. 
Bureau: Wien, I., Spiegelgasse 4. Sekretär: Stud. rer. techn. 
Goldschmid. 

Belgien. 
Soci^t^ Beige de l'Arbitrage et de la Paix 
(begründet 1889). Generalsekretär: Senator Henri Lafontaine, 
Brüssel, Rue d'Arlon 81. 

Dänemark. 

Dansk Fredsforening. (Dänische Friedensgesell- 
schaft. Begründet 1882 als „Gesellschaft für die Neutralisierung 
Dänemarks.) Präsident : R. S. Rasmussen, Kopenhagen N., Bleg- 
damsvej 24. Ehrenpräsident: Fred. Bajer, Kopenhagen. Bureau: 
Sekretär Uhrbrand, Kopenhagen N., Waldemarsgade 24. — 
Organ : „Fredsblade t". 50 öre p. a. 

I. Kopenhagen. Präsident: M. Jens Rasmussen, Friskolen ved 
Enghavevey V. (1000 Mitglieder). 2. Praestö Amts I Valgkres. 
Präsident : M. P.-Chr. Hansen, Haarlev (mehr als 500 Mitglieder). 
3. Hvalsö. 4. Sonnerup. 5. Hejmdal. 6. Skensved. 7. Birkeröd. 
8. Vig-Asminderup. 9. Höjby. 10. Eskildstrup. 11. Svinninge. 
12. Kundby. 13. Gislinge. 14. Grundlovsvoemeforeningen for 
Holboek Amts V. Valgkres. 15. Skee-Haraldsted. 16. Ringsted. 
17. Svoerdborg. 18. Fensmark. 19. Tybjerg. 20. Proestö. 
21. Grundlovsvoemeforeningen for Bomholms Amt. 22. Born- 
holm. 23. Svaneke. 24. Askö. 25. Skeby. 26. Oure. 27. Refsöre. 
28. Langeland. 29. Aerö Venstreforening. 30. Skroem. 31. Salling. 
32. Vindbloes. 33. Ulsted. 34. Viborg Amts II L Valgkres. 
35. Randers. 36. Oestbirk. 37. Stafrup. 38. Vejen. 39. Nestved. 
40. Karup. 41. Skovshoved. 42. Viby. 43. Tune. 44. Helsingör. 
45. Samsö. 46. Tyvelse. 47. Vallensved. 48. Proeströ Amts IL 
Valgkres. 49. Spjellerup. 50. Roholte. 51. Stokkemarke. 52. 
Köng. 53. Söllested. 54. Svendborg Amts IIL Valgkres. 
55. Taasinge. 56. Taars. 57. Haverslev. 58. Boelum. 59. V. 
Hornum. 60. Beder. 61. Todbjerg-Mejby. 62. Skaade. 63. Skan- 
derborg. 64. Jellinge. 65. Sundbjerg. 66. Aarre. 67. Faaborg. 
68. Holsted. 69. Aastrup. 70. Grindsted. 71. Hoven. 72. Social- 
demokratisk Forening (section XIII). t^. Hannaes. Präsident: 
Pastor Thomson in Oeslös. 

Frankreich. 

D61^gation permanente des Soc. fr. de la 



— 302 — 

Paix. Präsident: F. Passy. Sekretär: Ed. Spalikowski. Mit- 
glieder: E. Amaud, A116gret, Beauquier, Le Foyer, Nattan- 
Larrier, Mme. S6v6rine. 

Soci6t6 frangaise pour l'arbitrage entre 
nations, früher „Ligue internationale de la Paix" (1867), 
dann „Soci^t^ fran^aise des Amis de la Paix". Biureau: Rue de 
la Sorbonne 16, (Ecole des Hautes Etudes sociales)» Ehren- 
präsident: Fr^^ric Passy. Präsident: Professor Charles Riebet. 
Sekretär: Jules Gaillard, ehemaliger Deputierter. Organ: „La 
Revue de la Pai x", revue mensuelle. 5 Fr. für Frank- 
reich, 6,50 Fr. für dasi Ausland. — Section de Nice et du littoral 
fran^ais (1896). Präsident: M. le comte Gurowski. Sekretär: 
A. Piatti, vüla Noisetierre, Nizza. Organ: „Journal de la 
C o r n i c h e". Redakteur : Ph. Casimir, Nizza. — Section du 
Hävre (1899), 3 rue Edouard Lame, le Hävre. Präsident: 
H. FoUin. Sekretär: Fahre. — Section senonnaise (1901). Prä- 
sident: Cemesson, i rue Montp6zat. Schatzmeister: Doigneau, 
Richter, 8 boulevard du 14 Juillet, Sens (Yonne). — Section 
d'Angoul^me (1902). Präsident: Mme Frugier, directrice de 
TEcole normale d*Angoulfeme. Sekretär: Mlle. Espinoux. — 
Section de Trouville-Deauville : le Hoc, maire ä Deauville. 
Calvados. — 

Ligue internationale de la Paix et de la 
Libert^ (siehe Schweiz). Präsident: Emile Arnaud, Notar, 
Luzarches (Seine-et-Oise). — i. Comit6 de Paris: Mlle. Toussaint, 
7 ^e de Bruxelles, Paris. 2. Comit^ de la Sarthe : Mme. Bestricht, 
Chäteau du Loire (Sarthe). 3. Ligue „Pax** (1901). General- 
Sekretär: M. Pierre Deullin, 3 rue Rodier, Paris. 4. Section 
d^partementale du Nord: M. L6on de Montluc, Präsident, place 
du Beriet, ä Douai. 5. Section Varoise: M. Briengue, 11 rue 
ä Vincent Courdouan, Toulon, Var. 6. Section de la Dröme: 
Morellet, pharmacien, Valence (Dröme). 7. Section de TArd^che : 
Raymond, fils, boulevard de la Republique, Annonay. 8. Section 
cantonale de Lens: Pouey, Advokat, Lens (Pas-de-Calais). 
9. Section de Mazamet. 10. Section de Romans et de Bourg 
de P^ge (Dröme), Pinet, maire in Romans. 11. Section de 
Dieppe : Larchevesque, Lehrer, 6co\e de la Barre, Dieppe. (Seine 
Inf.). Section suisse: Soci6t^ suisse de la Paix. Sitz des Vor- 
orts in Chaux-de-Fonds. 



— 363 — 

Croupe de l'arbitrage internationale au 
Parlament frangais (1903). Präsident: Baron d'Estour- 
nelles de Constant. Vizepräsident: Charles Beauquier. Sekretär: 
Jules Rais, Paris^ Palais Bourbon, Bibliotheque de la Chambre 
des D6put6s. 

Association internationale ^conomique des 
Amis de la Paix. Präsident: A. Cromier, i nie de 
March^-Ordener, Paris 18 e. 

Les Amis de la Paix du Puy-de-D6me (1884). 
Präs. : Pardoux, 5 rue St-Eloi, Clermont-Ferrand (Puey-de-Döme). 

Soci^t6 de paix et d'arbitrage internatio- 
nal du Familistfere de Cuise (1886). Präsident: Sarra- 
zin-Duhem. Sekretär: A. Prudhomme, Cuise (Aisne). Organ: 
„Lc Devoir", begründet 1878. 

Aissociation de la Paix par le Droit (1887). 
Sitz: H6tel des Soci^t^s savantes, rue Danton, Paris. Präsident: 
Th. Ruyssen, agr6g6 de philosophie, 4 rue du roi Ren6, Aix en 
Provence, Bouches du Rhone. Sekretär: J. Prudhommeaux, 
agr6g6 des lettres, 12 rue Bourdaloue, Nimes (Card). Organ: 
„La Paix par le Droit". 2 Fr. 50; Ausland 3 Fr. 50. 
„l'Almanach de la Paix**. 20 Cts. — i. Section de 
Paris (1898). Präsident für 1904: Paul Coutant, 29 rue de 
Lübeck, Paris. 2. Croupe de Lyon (1901). Präsident: Justin 
Codart, 123 rue Vendöme, Lyon. 3. Section de Ronen (Amienne 
Ligue rouennaise de la Paix) (1901). Präsident: N. Beausain, 
rue des Forgettes, Ronen. 4. Section de Valenciennes. M. E. 
Weill, prof. au Lyc6e, 72 rue St. C^ry. M. Maurette, prof. 
au Lyc^e, 27 Avenue de Mons, Valenciennes (Nord). 5. Section 
de Chäteauroux. D6\6gu6 M. Foumier, Inspecteur primaire hon. 
ä Chäteauroux, Indre. 6. Section de Cette. D6\6gu6 M. Maurin, 
Secr. de la Chambre de Commerce, Cette. 7. Section de Lille. 
M. E. Boubes, pr^parateur ä la Facult6 des sciences de Lille. 
8. Croupe de Poitu. D61^gu6 M. Charnaud n6gociant 
St. Maixent. 9. Section de Laval. 10. Section de Bolbec. 
II. Section de Montpellier. D616gu6 M. Roussel, prof. au Lyc^e. 

Association franco-italienne de Toulouse. 
Präsident: M. le prof. M^rignhac, 18 rue Mage, Toulouse. 

Soci^t^ de Paix d*Abbeville et du Ponthieu 



— 364 — 

(1892). Adresse: Jules Tripier, £aucourt-sur-Somme, par Pont- 
R^my, France. 29 Ortsgruppen. 

Soci6t6 de la Paix de Feilet in et Aubusson 
(1893). Adresse: L*abb6 Pichot, 3 nie des Princes, Monaco; 
L. Jorrand, Ingenieur, Aubusson (Creuse). 

Ligue franco-italienne. Sekretär : Raqueni, 2 nie 
Gr^try, Paris. 

L*Alliance universelle. Präsident : A. Jounet, 
villa St-Antoine, St-Raphael, Var. Organ : „La R6surrec- 
t i o n", erscheint 7 mal jährlich. 

L'Alliance universelle des Femmes pour la 
Paix par l*£ducation (1896). Bureau : 7 bis nie du 
D^barcad^re, Paris. Präsidentin: Frau Maria Ch^liga. 

Internationalis Concordia. (Soci6t6 d'dtudes et 
de correspondences internationales). Begründet von Emile Lom- 
bard. Präsident: Dr. Aubeau. Sitz: ^^ rue Denfert-Rochereau, 
Paris. Die Mitglieder erhalten die Monatsschrift: „Inter- 
nationalis Concordia" gratis. Ueber 25 Lokalgruppen 
in allen Ländern. 

Soci^t^ Gratry de la Paix (1889). Präsidentin: 
Mme la baronne de Lourmel, au chäteau de Gussignies, par 
Bavay (Nord). Sekretär: L'abb6 Pichot, 3 rue des Princes, 
Monaco. 

Ligue frangaise pour le droit des femmes, 
begründet 1882 (1899) dmrch Mme. Maria Pognon, 54 rue Vaneau. 
Präsidentin: Mlle Marie Bonnevial. 

Association „La Paix et le d^sarmement par 
les femmes'* (1899). Präsidentin: Mme. Camille Flammarion, 
16 rue Cassini, Paris. 

Soci6t6 chr^tienne des amis de la Paix (1899). 
Präsident : Pasteur All^gret, 25 rue des P^nitents, Hävre. Sekr. : 
H. Huchet. Organ : „l'Universel, organe du mouve- 
ment pacifique chr^tien'*. — i. Section de Bolbec 
(Seine- Inf 6rieure) (1902). Präsident: Ulysse Dupuis. 2. Section 
de Rouen (1903). Henri Lemonnier, Conseiller gdn^ral, 2 rue 
Pouchet, Rouen. 3. Section de Cond6-sur-Noireau (1903). Prä- 
sident : Pastor Capillery, Cond^-sur-Noireau (Calvados). 4. Section 
de Nantes. £ug. Creissel, Pastor. 5. Section de Luneray. 
D. Joye, Pastor. 



— 365 — 

Association toulousaine de la Paix (1900). 
24 rue Montardy, Toulouse. Präsident: Professor M^rignhac. 
Sekretär: Magnol, docteur en droit. Schatzmeister: A. Dubos, 
nie St-Sylve 17, Toulouse. — Croupe de Carcassonne (Aude) 
1901. Präsident: Bouisset, vice-pr^sident du Conseil de pröfecture 
de TAude. 

Union internationale, begründet 1900 zu Paris 
durch W.-T. Stead. prov. Kommission. Präsident: Professor 
Ch. Richet, 15 rue de rUniversit6, Paris. Sekretär: Lucien Le 
Foyer, avocat ä la Cour d*appel, 252 rue de Rivoli, Paris. 
Mitglieder: Crook, E. Ducommun, Hodgson Pratt, H. La Fon- 
taine, C. Moch, E. T. Moneta, Novicow, F. Passy, W. T. 
Stead, Mme. Pognon. 

Association montalbanaise de la Paix par 
le Droit (1901). Präsident: C. Cazals, professeur au Lyc6e. 
Sekretär: Ch.'Carisson, Advokat in Montauban (Tam-et-Caronne). 

Soci6t6 de l*6ducation pacifique (1901). Prä- 
sident: Mme. Carlier, Croisilles (Pas-de-Calais). — Sectionen in 
den Departements: Ain, Alpes Maritimes, Alger, Aube, Aude, 
Charente, Indre, Landes, Lot-et-Caronne, Loir-et-Cher, Meurthe- 
et-Moselle, Basses-Pyr6n6es, Rh6ne, Sa6ne-et-Loire, Seine-et-Oise, 
Deux-S^vres, Paris, Charente Inf., Eure, Paris, Charente. 

Soci6t^ castraise de la Paix (1901). Präsident: 
Miguel, President du Tribunal civil, Castres (Tarn). 

Union patriotique de France pour la paci- 
fication de l'Europe et le d^sarmement. Paris, 
80 rue des Martyrs (18 me arr.). Secr6taire-d61^gu^ de T Union: 
P. Edger. 

Grossbritannien. 

Peace Society (181 6). Die älteste Friedensgesellschaft 
in Europa. Präsident: Dr. Spence Watson. Sekretär: Dr. W. 
Evans Darby, 47 New Broad Str., London E. C. Organ : „The 
Herald of Peace & International Arbitration. 
I sh. 6 d. — Zweiggesellschaften: i. Peace Union. Präsident: 
Mrs. Henry Richard. Sekretär: Miss Ellen Cooke, 14 Bar- 
mouth W., Wandsworth, London SW. Umfasst 32 Sektionen, 
einschliesslich der von Wisbech, die 88 Sektionen zählt. Präs, : 
Miss P. H. Peckover, Wistaria House, Wisbech. Organ : „Peace 
and G 00 d will". 2. Birmingham Auxiliary. Sekretär: Rev. 



- 366 - 

J. J. EUes. Treasurer: Mr. John W. Shorthouse, 59, Welling- 
ton Road, Egdbaston, Birmingham. 3. Bristol Peace and Arbi- 
tration Association. Sekretär: A. Kemp Brown, B. A., Blen- 
heim Rd, Duxd Lam P. R., Bristol. 4. Brookfield School Auxi- 
liary. 5. Calne Auxiliary. 6. Cleveland Auxiliary. Sekretär: 
Mr. & Mrs. Ralph-Dixon of Great Ayton. 7. Colchester and 
District Peace Association. Sekretär: Mrs. Marige. 8, Exeter 
Auxiliary. Sekretär: Miss I. Fry, 23 Magdalen Rd, Exeter. 
9. Halstead Auxiliary. Präsident: Mrs. Little, Sudbury Road, 
Halstead. 10. Halsden and Willesden Women*s Liberal Asso- 
ciation. II. Ipswich Auxiliary. 12. Knights of the Prince of 
Peace. Sekretär: Rev. Wl J. Spriggs-Smith, Terrington St- John, 
Norfolk. 13. Lancaster and District P. A. Sekretär: Chas. Lord, 
Bath Str. 14. Leeds Women's P. A. 15. Leominster Auxiliary. 
16. Lincoln and District P. A. 17. Liverpool and Birkenhead 
Women's P. A. Sekretär: Miss C. B. Cooke, 46 Wellington Rd, 
Oxton, Birkenhead. 18. London Local P. A. with Brauch Aux. 
at Staines. 19. Manchester Peace Auxiliary. Sekretär: Chas. 
Stevenson, 9 Albert Square, Manchester. 20. Manchester 
Women's P. A. Sekretär: Miss Irwin, 3 Wilton Polygon, 
Cheetham Hill, Manchester. 21. March Auxiliary. Sekretär: 
Rev. J. Lloyd- James. 22. Norwich Peace Association. Sekretär: 
Mr. Frederik Easton, Norwich. 23. Norwich Auxiliary. Sekre- 
tär: Miss E. M. Jones, Norwich. 24. Oldham Auxiliary. 
Sekretär: S. W. Yates, 84 Tudor Str. 25. Peterborough Auxiliary. 
Sekretär: P. Russell. 26. Plymouth Auxiliary. 27. Sheffield 
Women's Peace Association. 28. Southport Auxiliary. Sekretär: 
Thompson Coventry, 3 Liverpool Rd, Birkdale, Southport. 
29. Sunderland Auxiliary. 30. Thomaby-on-Tees Auxiliary. 
Sekretär: John Watson, Maylands, Stockton-on-Tees. 31. West 
of Scotland Peace and Arbitration Society. Sekretär: W. J. 
ße&g» ^50 Hope St. Glasgow. 32. York Local P. A. Sekretär: 
Mrs. Thompson, Dringcote, The Mount. 

International Arbitration League (1868). Se- 
kretär: Mr. W. Randal Cremer. Bureau: Lincoln's Inn Fields 11, 
London W. C. 

International Arbitration and Peace Asso- 
ciation (1880). Präsident: Hodgson Pratt et Felix Mo- 
scheies. Sekretär: Frederik Green, 40 Outer Temple, Strand, 



— 36/ — 

London. Organ : „Concor d**. i sh. 6 d. — Tyneside Auxi- 
liary. — Exeter Auxiliary. — Bristol Auxiliary. — Hampstead 
Auxiliary. — Edinburgh-Battersea. 

Liverpool and Birkenhead Women's Peace 
and Arbitration Society (1886). Präsidentin: Miss 
Frances Thompson, Birkenhead (England). Sekretär: Miss 
Caroline Cook. 

Peace Committee of the Society of Friends 
(1888). Sekretär: Mr. Isaac Sharp and Mr. William Braith- 
waite. Central Offices: Devonshire House 12, Bishopsgate 
Without, London E. C. 

Liverpool Peace Society (1809). Präsident : Alder- 
man Th. Snape. Sekretär: Mr. Wm. Lawton, 6 Ramilies Rd, 
Liverpool, 12 Elm HoU Drive, Wavertree. 

Arbitration Alliance. Secr^taire honoraire : Dr. 
Evans Darby, 47 New Broad St. London E. C. 

International Law Association („Association f or 
the Reform and Codification of the Law of nations"). Sekretär : 
Mr. Joseph G. Alexander, 33 Chancery Lane, London W. E. 

Dublin Peace Society. Sekretär : Mr. J. B. Moriarty, 
4 Eustace Str., Dublin. 

Aborigines Protection Society. Sekretär : Mr. 
Fox Boume, Broadway Chambers, Westminster, London S. W. 

Women's Liberal Federation, 124 Victoria St. 
London S. W. Präsident: The Coimtess of Carlisle. 

International Council of Women (1889). Sekre- 
tär: Miss Teresa F. Wilson, 9 Member's Mansions, Victoria 
Str., London S. W. 

Italien. 

Societä internazionale per la Pace — Unione 
lombarda (1887). Organ : „La Vita Internazional e". 
Preis: Italien L. 10, Ausland L. 15. Präsident: E.-T. Moneta. 
Sekretär: Aless. Tassoni, Portici settentrionali, 21, Mailand. 

Associazione per l*Arbitrato e per la Pace 
internazionale, Rom (1887). Sekretär: M. le professeur 
Facelli, via Nazionale 243, Rom. 

Societä della Pace, Palermo (1890). Präsident: 
Senator Guameri. Sekretär: Professor Cosentini. Sitz: Palazzo 
Monteleone, via Monteleone, Palermo. 



- 368 - 

Comitato delle Signore per la Pace e l'Ar- 
bitrato Internazionale di Palermo (1891). Sekretär : 
Frln. Concettina Rap, via Francesco, Crispi 41. 

Societä della Pace ed Arbitrato di Perugia 
(1892). Präsident: Professor Tiberi, Perugia, Italien. Sekretär: 
M. Vignaroli. Organ: Almanach: „II Pensiero Umbro". 

Comit6 permanent f r anco-it alien de propa- 
gande conciliatrice (1893). Sekretär: Lazzarini. Via 
deir Orso 74, Rom. 

Comitato perla Pace de Firenze. Präsident : Otta- 
vio Parenti, via dei Conti, i. Firenze. 

Societä per la Pace e l'Arbitratio intier- 
nazionale, Torino (1894). Präsident: Advokat J. Luzzati. 
Sekretär: Le Chev. S. A. Foa, Torino, via Bogino 4. 

Comitato di Barzanö. Adresse : Attilio Galliani, 
Barzanö, province de Come. 

Societä per la Pace e l'Arbitrato di Voghera 
(1888). Adresse: V. Bidoja, Ing., Voghera. 

Comitato di Missaglia. Dr. Romeo Paladini, Mis- 
saglia, province de Come. 

Comitato di Torre Pellice (1896). Präsident : Pro- 
fessor Toum, Torre Pellice. Sekretär: E. Eynard, Torre Pellice. 

Societä per l'Arbitrato internazionale e per 
1 a P a c e. Comitato di Val Chisone. Präsident : Giacomo Hoehn. 
Sekretär : Vincenzo Battü, Perosa Argentina, Circ : di Pinerolo. ■ 

Lega Italiana per la pace e per la difesa, 
degli Emigranti (1899). Präsident: Marquis Pandolfi, via 
del Tritone, 36, Rom. 

Comitato per la pace di Cittä di Castello. 
Präsident: Professor U. Biondi. Sekretär: Volpi. 

Unione Astigiana per la Pace. Präsident : Ad 
vokat F. Drago. Sekretär: Professor Temistocle Garibaldi, Asti. 

Comitato di Borgo Sesia per l'arbitrato in- 
ternazionale e per la Pace. Präsident : Le Cav. F. 
Ottone, Borgo Sesia (Provinz Novare). 

Comitato per la Pace di Gallarate. Präsident: 
Carlo Macchi, Ingenieur, Gallarate bei Mailand. 

Comitato per la Pace di Spezzia. Präsident : 
Dottore Cav. Amadeo Carletti, via delle Mille, 12, Spezia. 



— 369 — 

ComitatidelaPace. i. Temi. Präsident: M. Fabbri 
Alessandro. 2. Pistoja. Professor Pierrecci. 3. Bari. Dott. 
Nicolo Avellino. 4. Bologna. Prof. Alb. Boorghi. 

Niederlande. • 

Algemeene N eder landsche Bond: Vrede 
door Recht. (Allgemeiner niederländischer Verein : „Friede 
durch Recht".) (1871 und 1899.) Präsident: GoUmann Borgesius 
M. P., Minister des Innern. Sekretär: Frau H. van Delden- 
van Rossum, 16 Batjanstraat, Haag. Organ: Monatsschrift: 
„Vrede door Recht**. — i. Section Haag. Sekretär: Frl. 
J. Backer. Juliana v. Stolberglaan 15, Haag. 2. Section Dord- 
recht. Präsident : Dr. Keller van Hoom. 3. Section Winterswjik. 
Sekretär: Frau Lugt-Tideman. 4. Section Rotterdam. Sekretär: 
D. Wanjon, Oldenbameveldstraat 73. 5. Section Leeuwarden. 
Sekretär: A. J. Brouwer. 6. Section Groningen. Sekretär: W. 
Stuivinga. 7. Section Leiden. D. v. Eck, Huize, Pomona, Oegst- 
geet, S. Hollande. 

Norwegen. 

Norges Fredsforening. (Norwegische Friedens- 
gesellschaft.) (1895.) Präsident: Staatsrevisor H. Sörensen, 
Christiania. Vizepräsident: Th. Sandstöl, Stavanger. Sekretär: 
Frau Birgit Weltzien Sörensen, Christiania. Organ : „Freds- 
Tidende**. Preis: i kr. — 6 No. zu 16 Seiten jährlich. — 
Gruppen: i. Flekkefjord. 2. Gyland. 3. Oeyslebö und Lauvdal. 
4. Torsnes. 5. Skien und Gjerpen. 6. Skodje. 7. Sigdal. 8. Aren- 
dal u. Umgebung. 9. Stavanger. 10. Bergen. ii.Onsö. 12. Modum. 
13. Herred. 14. Christiania. 15. Vennesla. 16. Hiterö. 17. Vidrak. 
18. Oeksendal. 19. Drammen. 20. Lund. 21. Fevig. 22. Höivaag. 
23. Vingelen. 24. Fede. 25. Eidsberg. 26. Randösund. 27. 
Christianssand. 28. Egersund. 29. Hjelmeland. 30. Strand. 
31. Time. 32. Bakke. 33. Aalessimd. 34. Skaatö. 

Friedensgesellschaft von Torsnes. Präsident : 
Professor Thomassen. Vizepräsident: Frau Dikka Möller, Under 
Lien p. Frederikstad. 

Alliance universelles des femmes pour la 
Paix, Section norv^gienne (1897) (Section de la Soci^t6 nor- 
v^gienne de la Paix). Ehrenpräsident: Björnstjeme Björnson. 
Präsident: Frau Randi Blehr, Bygdö A116 17, Christiania. Se- 
kretär: Frau Cläre Mjöen. 

24 



— 370 — 

Portugal. 

Commission g6n6rale de Paix et d'Arbitrage 
de la Soci6t6 de Geographie, Lissabon (1897). 

Ligue portuguesa da Paz (1899). Sitz: Rue de 

5. Roque 92, i^, Lissabon. Präsident: Magalhaes Lima, Direktor 
der ,,Vangiiarda**, Lissabon. Organ: „Boletim mensal 
da Liga Portugueza da Pa z". Sekretär : Pedro Roxa, 
R. Praia 65, A. Pedrougos, Lisboa. 

Rumänien. 

Ligue de la Paix de Roumanie (1902). Präsident: 
Advokat St. Perietzianu. Sekretär: Advokat S. J. Bratu, Braila, 
Rumänien. 

Schweden. 

Svenska Freds och Skiljedoms Föreningen. 
(Schwed. Friedens- und Schiedsgerichtsgesellschaft.) (1883.) Prä- 
sident : Dr. N. A. Nilsson, Oerebro. Vizepräsident : Knut Sandstedt, 
Stockholm. Sekretär : Advokat Emil Gullers, Stockholm. Organ : 
„Fredsfana n". Verleger : Carl Simdbald, Oesmo. Cän 
Stockholm. Preis: Kr. 1,50 jährlich. Bureau: 74 Regerings- 
gatan, Stockholm. — Sectionen: i. Dala-Husby. 2. Elfdalen. 
3. Fjellstedtskaskolan i. Upsala. 4. Häradshammar. 5. Järfsö. 

6. Kyrkefalla. 7. Mansarp. 8. Norra hammar. 9. Rans- 
berg. 10. Stockholm. 11. Södertöm. 12. Stora Mellösa. 13. 
Oerebro. 14. Ostersund. 15. Oerebro. Rdinnliga Fredsförening. 
Präsident: Fröken Hilda Widegren, Oerebro. 

Sveriges Kvinnliga Fredsförening. (Schwe- 
dische Frauen-Friedensgesellschaft.) (1899.) Präsident: Frau 
Emilie Broom^, Malmskilnadsgatan 60, Stockholm. Sekretär: 
Frau Fanny Petterson, geb. Falkmann, Fleminggatan 51 a, 
Stockholm. 

Schweiz. 

Soci^t^ du Journal „Les Etats-Unis d'Eu- 
rope". Adresse: Dr. G. Bovet, Place du thdätre 2, Bern. 

Ligue internationale de la Paix et de la Li- 
berty (1867). Präsident : Notar Emile Arnaud, Luzarches (Seine 
et Oise). Sekretär: Dr. Bovet, Place du th^Ätre 2, Bern. Organ: 
„Les Etats-Unis d'Europe. Preis : 2 Fr., für das Aus- 
land 4 Fr. 



— 37^^ — 

Soci6t6 suisse de la Paix. Section de la Ligue 
internationale de la paix et de la libert^ (1889). Organ: „Les 
Etats-Unis d'Europe" (Imprimerie Wälchli, Beme) und 
„Der Friede** (Redaktion M. Geering-Christ, Eulerstrasse 55, 
Basel). H^risau ist Vorort für 1904/5. — i. Section de Berne 
(1892). Professor Müller-Hess, Bern. 2. Section de Berthoud. 
Wyss, inspecteur des Cooles, Berthoud. 3. Section de Huttwyl 
(1895). Hans Müller, Huttwyl. 4. Section de Neuchätel (1889). 
Henri Magnin, Professor, Neuchätel. 5. Section de Chaux-de- 
Fonds (Neuchätel, 1899). Präsident: Dr. H. Monnier, Ghaux- 
de-Fonds. 6. Section de Boudry (1897). M. Aubert, professeur 
en th6ologie, Auvernier (Ct. de Neuchätel). 7. Section vaudoise 
(1897). Pastor Rapin, Lausanne. 8. Section genevoise (1893). 
Eugene Isaac, r^gisseur d'immeubles, 13 nie G6n^ral Dufour 
ä Gen^ve. 9. Section de Zürich (1893). Präsident: M. Engster, 
Wardtstr. 10, Zürich V. Sekretär: Pastor Hottinger, Stallikon. 
10. Section d'Elgg (Zürich, 1898). U. Beringer, Pastor, Elgg, 
Zürich. II. Section Bäloise (1895). Geering-Christ, Eulerstr. 55, 
Bäle. 12. Section de Frauenfeld. Ruoff, Kurzdorf prhs Frauen- 
feld. 13. Section des Grisons (1895). Michel, Pastor, Samaden. 
14. Section de St-Gall. G. Schmid, 33 nie du Mus^e. 15. Ver- 
band der appenzellischen Friedensfreunde. Präsident: K. Rued^ 
Bienenhof, H^risau. Umfasst nachstehende Sektionen: Section 
de H^risau (1895). Dr. Hertz., Herisau. Section de Speicher 
(1894). Präsident: Arnold Meier. Vizepräsident: Reallehrer 
Engster. Secticm de Bühler. Rob. Steiger, instituteur,. Bühler. 
Section de Luzenberg. H. Schottli, Lehrer. Section de Schwell- 
brunn. S. B. Diem, capitaine, Schwellbrunn^ 16. Section du 
Locle (Ct. de Neuchätel, 1900). Präsident: Professor P. Clerget 
au Locle. 17. Section de Luzerne. Präsident: Dr. F. Bucher, 
Advokat, Adligenschwilerstrasse, Lucerne. 18. Winterthour. 
Präsident: Professor Peter, Winterthour. — Verein zur Förde- 
rung des Friedens. Präsident: Pr. H. Reimann, Biel. Sekretär: 
H. H. Ammann, Hofwyl. 

Ungarn. 

Magyar B^keegyesület. Ungarische Friedensgesell- 
schaft (1895). Bureau: V. Dorottya-utcza 6, Budapest. Präsident: 
Professor Zipemowsky. Vizepräsident: Hermann Vamb6ry. Se- 
kretär: Ed. Gergely. Schatzmeister: L. Kende; evtl. Budapest. 

24* 



— 372 — 

B. Nord- und Südamerika. 

Vereinigte Staaten von Nordamerika. 

The American Peace Society (1815 — 1828), 31 Bea- 
con St., Boston, Mass. Sekretär: Dr. Benjamin F. Trueblood. 
Organ: „Advocate of Peace". i Doli. 

The Universal Peace Union (1866), 1305 Arch 
Street, Logan Building, Philadelphia, Pa. Präsident: Alfred 
H. Love. Organ: „Peacemaker**. i Doli. 

National Association for the Promotion of 
Arbitration (1899), Washington. Präsident: Belva A. Look- 
wood, Advokat. 

Peace Department of the World's and Natio- 
nal Women's Christian Temperance Union (N. 
W. C. T. U.) (1887). Winthrop Centre, Maine. Hannah J. Bailey, 
Superintendent. 

The Peace Association of Friends in Ame- 
rica (1867). Präsident: Dr. R. H. Thomas, 1718 John Steet, 
Baltimore, Maryland. Organ :„TheMessengerofPeac e". 

The Illinois Peace Society, 200 Randolf Str., 
Chicago, III. Edward Coale, Holder, III., Präsident, Allen, J. 
Flitcraft, Cor.-Secretary. 

The pacific Coast Arbitration Society, Mon- 
terey, Sekretär: Cal. E. Berwick. 

The Connecticut Peace Society (1835), Mystic, 
Conn. Präsident: E. B. Benham. 

The Rhode Island Peace Society, Providence, 
Rh. I. Sekretär: Robert P. Gifford. 

Friend*s Peace Association of Philadelphia, 
20 South 12. Str., Philadelphia. 

Arbitration Council, 1 224 Chestnut St., Philadelphia, 
Pa. Präsident: Geo. May Powell. , 

The Women's International Peace League 
of America (1895). Präsident: Mary Frost Evans, Fort 
Collins, Colon Sekretär: Christine V. Clarke, Mystic, Conn. 

Pennsylvania Peace Society, Philadelphia. 
Präsident: Hon W. N. Ashmann. Sekretär: Arabella Carter, 
1305, Arch. St-Philadelphia. 

The Delaware Peace Society, Wilmington, Dela- 



— 373 — 

wäre. Präsident : G. A. Rhoad. Sekretär : David Ferris, 301 West 
St-Wilmington. 

The American Association of Ministers to 
promote Peace (1902). Adresse: Dr. Scott F. Herskey> 
pastor of the First Presbyterian Church. Boston, U. S. A. 

The Chicago Peace Society (1902). Affiliated to 
the American Peace Society. Präsident: Rev. H. W. Thomas 
D. D. Chicago. Sekretär: Mrs. E. A. W. Hoswell. 

The Minnesota Peace Society. Präsident : R. J. 
Mendenhall, Florist, Minneapolis. 

The Kansas State Peace Society, Wichita. Präsi- 
dent: Georgo W. Hoss. 

Sfldamerika. 

„La Paz" (1899). Sekretär: Manuel Zuniga Medina. Correo 
Casilla 214, Santiago de Chile. Ehrenpräsident: Minister Terry. 

Zentralkomitee von Bu6nos-Aires. Präsident: 
Dr. Pedro Arata, Rivadavia 2261, Bu6nos-Aires. 

Zentralkomitee von Montevideo. Präsident: Dr. 
Ildefondo Garcia Lagos. Calle Sarandi 102, Montevideo, 
Uruguay. 

Zentralkomitee von Bolivia, La Paz. Präsident : 
Dr. Federico Diez de Medina, Minister des Aeusseren, La Paz, 
Bolivia. 

Zentralkomitee von Santiago de Chile: Dr. 
Manuel Martinez, Santiago de Chile. 

Zentralkomitee von Rio de Janeiro. Dr. Don 
Quintino Bocayuya. 

C. Andere Länder. 
Aegypten. 

Section du Caire de la Ligue de la Paix et 
de la Iibert6. Präsident : Jules Zivy, Handelshaus, Kairo. 

Persien. 

Association de Paix et d'Arbitrage des Ar- 
meniens de Perse (1901). Präsident: Hambartzoum Ara- 
k^lian, publiciste. Sitz: Maison Toumanciantz, T^h^ran, Persien. 



Biographisches Lexikon der führenden Pazifisten. 

[Einleitung.] 

Im nächstehenden werden kurze biographische 
Notizen über Personen aller Nationen gegeben, die 
ausschliesslich oder mmeist im Dienste der Friedens- 
bewegung und an deren Fortentwicklung arbeiten. Es 
sind im ganzen 85 Personen, deren Geburtsdaten, Adresse, 
Beruf und soziale Stellung nebst einem kurzen Ueber- 
blick über ihre pazifistische Arbeit und Angabe der von 
ihnen veröffentlichten Schriften hier vermerkt wurden. 
Dieses Verzeichnis ist natürlich nach keiner Richtung als 
erschöpfend anmsehen. Es kann zunächst mancher Pazi- 
fist, der ein Anrecht darauf hätte, hier angeführt zu werden, 
übersehen worden sein, obwohl sich der Verfasser gerade 
nach dieser Richtung befleissigte, alle Einwände zu er- 
übrigen; andererseits war es schwer, die Linie festzu- 
stellen, wo die führende Stellung einer Persönlichkeit be- 
ginnt und wo sie aufhört, so dass nach dieser Richtung 
die Wahl nach möglichst weitem Gesichtspunkte getroffen 
wurde und auch solche Pazifisten Aufnahme fanden, die, 
ohne eine führende Stellung einzunehmen, doch umfang- 
reichere und dauernde Leistungen aufzuweisen haben. 
Bezüglich der Vollständigkeit der Daten, namentlich 
im Hinblick auf die erfolgten Veröffentlichungen, 
stand mir nicht immer das wünschenswert erschienene 



— 376 — 

Material rur Verfügung. Im grossen und ganzen glaube 
ich aber, das Wissenswerteste beigebracht zu haben; auch 
in den wenigen Fällen, wo mir das Material trotz wieder- 
holten Ansuchens versagt wurde. 

[Statistisches.] 

Der Nationalität nach gruppieren sich die im 
nachstehenden Lexikon behandelten 85 Persönlichkeiten 
folgendermassen : 19 Franzosen, 15 Engländer, 9 Deutsche, 
8 Amerikaner aus den V. St. v. A., 4 Italiener, 4 Norweger, 
4 Oesterreicher, 4 Schweden, 4 Ungarn, 3 Belgier, 
3 Holländer, 3 Schweizer, 2 Dänen, 2 Portugiesen, i Russe, 
darunter 13 Frauen und 72 Männer. Dem Berufe 
nach zusammengestellt ergibt sich folgendes Bild. 27 Poli- 
tiker, 17 Juristen, 12 Schriftsteller und Journalisten, 9 Ge- 
lehrte anderer Disziplinen, 5 Pädagogen 4 Kaufleute und 
Industrielle, 3 Theologen, 3 Verwaltungsbeamte, 2 Mili- 
tärs,i) I Arzt, i Schauspieler, i Maler. 

Bei der Einteilung der Berufsklassen, ist, wo zwei 

verschiedene Kategorien in Betracht kommen (z. B. sehr 

häufig: Jurist und Politiker), die Einteilung nach jener 

Kategorie vollzogen, worin der Betreffende mehr gewirkt 

hat. 



Dem Alter nach figurieren die hier erwähnten 
85 Pazifisten in folgender Reihenfolge: 
Es wurden geboren im Jahre: 
1822: Passy. 
1824: Pratt. 
1825: Türr. 



1) Eigentlich befinden sich acht ehemalige Soldaten unter 
den führenden Friedensfreunden : Fredr. Bajer, Moneta, 
Freiherr v. Pirquet, Marchese P a n d o 1 f i , General Türr, 
Fürst Albert von Monaco, Gaston Moch und 
Wawrinsky. Die sechs erstgenannten haben auf dem 
Schlachtfelde gekämpft. 



— 377 — 

827: Labiche. 

830: Lockwood, Lov8, Rahiisen. 

831 : Adler. 

832: Bjömson, Hirsch. 

833: Beauquier, Ducommun, Moneta, Moscheies, Peclcover. 

835 : Paine. 

837: Bajer, Fox-Boume, van Houten. 

838: Cremer, Pirquet. 

839: Bailey, Byles, Pandolfi, Richter. 

840: Pierantoni, Reuter, Robinson. 

842: Baart de la Faille, Flammarion, Lund. 

843: Gobat, Suttner. 

844: Amoldson, Darby, Sewall. 

845: Vincent. 

846: Apponyi. 

847: Trueblood, Stanhope. 

848: Fürst Albert I., Horst, Pazmandy, Schmid, Ullmann, 

Wawrinsky. 
849: E. Mead, Novicow, Paiva, Stead. 
850: Magelhaes-Lima, Riebet. 
851 : Schlief. 

852: Barclay, d'Estoumelles, Rasmussen. 
853: Katscher. 
854: Lafontaine. 
855 : Green, S6v6rine, Kolben. 
856: Feldhaus, L. Mead. 
857: M^rignhac. 
858: Hubbard, Quidde. 
859: Moch, Umfrid. 
860: Nilson. 

864: Amaud, Fried, Giretti, Pichot. 
866: Broom^, Carlier, Perris. 
867 : Revon. 
868 : Ruyssen. 
869: Prudhommeaux. 
872: Le Foyer. 

Nicht ermitteln konnte ich das Alter von Alexander, Des- 
camps, Houzeau, Snape. 

Nach dem ermittelten Zeitpimkt des Eintretens in die 



- 378 - 

Friedensbewegung geordnet, stellt sich die Tabelle folgender- 
massen : 

1862: Ducommun. 

1867 : Beauquier, Passy, Türr. 

1868: Adler. 

1870: Love. 

1871 : Baart de la Faille. 

1872: Cremer. 

1873: Pierantoni. 

1878 : Moneta, Moscheies. 

1879: Peckover. 

1880: Snape. 

1881 : Pratt. 

1882: Rasmussen. 

1883 : Amoldson, Wawrinsky. 

1886: Green, Arnaud, Revon. 

1887 : Bailey, Bajer, Prudhommeaux, Robinson, Ulimann. 

1888: Fox-Boume, Stanhope. 

1889: Alexander, Darby, Houzeau, Lafontaine, Paine, Pan- 

dolfi. Riebet, Schmid, Richter. 
1890: Horst, van Honten, Lund, Suttner. 
1891 : Fried, Gobat, Hirsch, Kolben, Labiche, Pazmandy, 

Pirquet, Rahusen, Schlief, Trueblood. 
1892: Feldhaus, Novicow, Reuter. 
1893: Byles, Lockwood, Pichot, Paiva. 
1894: Katscher, Moch, Nilson, Umfrid, Vincent. 
1895 : Apponyi, Ruyssen. 

1896: Flammarion, Le Foyer, M6rignhac, Perris. 
1898: Broom6, Selenka, Stead, Quidde. 
1899: Carlier, d'Estournelles, Sewall. 
1900: E. Mead, L. Mead, S^v^rine. 
1901 : Barclay. 

1902: Fürst Albert I. von Monaco. 
1903 : Hubbard. 

Nicht genau festzustellen ist die Zeit des Eintrittes in die 
Bewegung bei Björnson, Giretti, Magelhaes-Lima. 



— 379 — 

* = geboren: ^ = Adresse: 

Adler, Moritz, Privatgelehrter. * 3. IX. 1831 zu Habem in 
Böhmen. * Wien III, Reisnerstrasse 42. Bevollmächtigter des 
Allgemeinen deutschen Erziehungsvereins. Seit dem 20. Lebens- 
jahre Anhänger der Friedensidee. Schrieb in zahlreichen Revuen 
Deutschlands und Frankreichs grössere Essays, worin er die 
Probleme des Pazifismus wissenschaftlich behandelte; auch ver- 
schiedene Artikel in Zeitimgen. 

Verf. : Der Krieg, die Kongressidee und die allgemeine 
Wehrpflicht. 1868. — Offenes Sendschreiben an Professor Th, 
Billroth. 1892. — Die Opale. 1902. — 

Albert Honorins Karl Fflrst Yon Monaco, regierender Fürst 
von Monaco. * 13. XI. 1848. ^ Monaco imd Sc bloss 
M a r c h a i s (Dept. Aisne), Frankreich. Widmete sich anfangs 
der Kriegsmarine und nahm Dienst in der spanischen Flotte. 
Später wandte er sich ganz den Naturwissenschaften zu. Seit 
1902 entwickelt er, durch Charles Riebet und Gaston Moch 
dazu angeregt, reges Interesse für die Friedensbewegung. Im 
April 1902 berief er den Friedenskongress nach Monaco, über- 
nahm das Protektorat und wohnte fast sämtlichen Sitzungen 
bei. In seiner grossen Rede beim Schlussbankett erwies er sich 
als überzeugter Anhänger des Pazifismus. Im Frühjahr 1903 
rief er das nunmehr unter seinem Protektorate stehende Inter- 
nationale Friedensinstitut ins Leben. Auch über den Friedens- 
kongress 1903 übernahm er im Verein mit dem Präsidenten 
Loubet das Protektorat, wohnte den Verhandlungen bei und 
beteiligte sich an den Debatten. In seinem Buche „La Carrifere 
d*un Navigateur'* entwickelte er ein Stück Selbstbiographie, 
wobei seine pazifistische Gesinnung wiederholt zum Ausdruck 
kommt. Am deutlichsten ist dies der Fall, bei der, der deutschen 
Uebersetzung jenes Buches vorangesetzten Widmung an Kaiser 
Wilhelm IL, worin er diesen als Souverän anspricht, „der die 
Arbeit und die Wissenschaft beschützt, und so die Verwirklichung 
des edelsten Sehnens des Menschengewissens, die Vereinigimg 
aller Kulturkräfte zur Herbeiführung der Herrschaft eines unver- 
letzbaren Friedens, vorbereitet.** Fürst Albert unterhält rege 
Beziehungen mit vielen führenden Pazifisten und versäumt es 
nicht, bei jeder sich bietenden Gelegenheit für den Pazifismus 
einzutreten. I 



— 38o — 

Verf. : La Carri^re d'un Navigateur. 1902. Deutsche Ueber- 
setzung 1903. 

Alexander, Joseph G., LL. B. (Bachelor of Law) der Londoner 
Universität. * London, 3 Mayfield Road, Tunbridge Wells. 
Advokat; zurzeit jedoch nicht ausübend* Mit-Ehrensekretär der 
„International Law Association**, Mitglied des Friedensbomitees 
der Society of friends (Quaker). Wohnte den Friedenskon- 
gressen in Paris, London, Budapest, Hamburg, Turin, Paris, 
Glasgow, Rouen-Havre, Boston bei. Wirkte dabei in der Regel 
an den Arbeiten der Kommission für internationales Recht mit, 
hielt in den Jahren 1900 — 1904 über die Entwicklimg der Schieds- 
gerichtsbarkeit Vorlesimgen in England, Irland, auf den Kanal- 
Inseln, in Frankreich, Dänemark imd Norwegen. 

Apponyi, Albert Graf, Politiker. * 20. Mai 1846. ♦ E b e r - 
liardbei Pressburg (Ungarn). Seit 1872 — mit ii/a Jahren 
Unterbrechung — Mitglied des ungarischen Reichstages und 
von 1902 — 1904 dessen Präsident. Mitglied des interparlamen- 
tarischen Rats imd Vorsitzender der ungarischen interparlamen- 
tarischen Gruppe. Besuchte die interparlamentarischen Kon- 
ferenzen von Brüssel (1895), Budapest, Kristiania, Paris, Wien 
und St. Louis, nahm regen Anteil an deren Arbeiten, wirkte 
in hervorragendem Masse durch seine Rednergabe, die in fast 
allen eiuopäischen Sprachen gleichmässig glänzend ist. A. regte 
1899 ^i® Gründung einer internationalen Presse-Union für Frieden 
imd Schiedsgericht an und vertrat diesen Gedanken, der leider 
noch nicht zur Ausführung gelangte, auf der Pariser interparla- 
mentarischen Konferenz. 

> 

Arnand, Emile, Notar. * 1864 zu Sechilienne. * Luzar- 
ches (Seine et Oise), Frankreich. Präsident der „Ligue int. 
de la Paix et de la libert^", Mitglied der Kommission des 
Bemer Bureaus und der ständigen Delegation des französischen 
Friedensbureaus. Trat 1887 in das um diese Zeit in Grdnoble 
errichtete Komitee der „Ligue de la Paix et de la libert^**, 
1889 ^^ ^<^ Zentralkomitee dieser Liga und wurde 1891 als 
Nachfolger Charles Lemonniers deren Präsident. Er nahm seit 
1889 an allen Friedenskongressen teil, war Vizepräsident des 
Organisationskomitees des Pariser Kongresses von 1900 und 
Präsident des Kongresses von Ronen (1903). In Rom würde 
er mit der Ausarbeitung der Grundprinzipien des internationalen 



- 38i - 

Rechtes betraut und beteiligte sich auf den folgenden Kongressen 
hauptsächlich als Präsident und Generalberichterstatter der Kom- 
mission für internationales Recht. Auf diesem Gebiete hat 
Amaud mustergiltige Arbeiten veröffentlicht, so „L'Organisation, 
de la Paix'*, eine Schrift, die für die Mitarbeiter der 
Haager Konferenz bestimmt war, um sie darüber aufzuklären, 
wie sich die Pazifisten das zu lösende Problem vorstellen. A. ist 
Mitarbeiter am „Si^cle" und an der „Ind^pendance Beige", 
er redigiert das pazifistische Journal „Les £tats unis de TEurope" 
und die Rubrik „Internationale Fragen" in der „Grande Revue". 

Arnoldson, Klas Pontus, Schriftsteller. * 27. X. 1844 zu 
Gothenburg. * Helsingborg. 1882 — 1887 Mitglied des 
schwedischen Reichstages, wo er 1883 die Fragen der Neutralität 
Schwedens und Norwegens imd der gesicherten Unabhängigkeit 
der kleineren Staaten in Anregimg brachte, dadurch eine stän- 
dige Volksbewegung zugunsten dieser Forderimgen ins Leben 
rufend; gründete 1883 den schwedischen Friedens- und Schieds- 
gerichtsverein, dessen Leiter er wurde. Seit 1888 brachte er 
in Schweden imd Norwegen eine Petitionsbewegung zugunsten 
von Schiedsgerichtsabschlüssen in Gang imd unterhielt sie dau- 
ernd. In den von ihm herausgegebenen periodischen Schriften 
„Der Wahrheitssucher", 1877 — 1881, und „Das Buch des Volkes", 
1882 — 1884, sowie in den von ihm redigierten Zeitungen, „Nor- 
disches Tagblatt", 1870— 1871, „Stockholmer Morgenblatt", 1877 
bis 1878, die „Zeit", 1883— 1885, „Stockholm", 1885, „Der 
Friedensfreund", 1885 — 1888, „Das nordschwedische Tagblatt", 
1892 — 1894, sowie in zahlreichen anderen Zeitungen und Zeit- 
schriften, wie auch als Redner und Vorleser, vertrat er die 
Friedensidee. Ausser zahlreichen historischen, politischen, reli- 
giösen und sozialen Schriften, in denen er die Friedensidee 
vertrat, verfasste er (in schwedischer Sprache): 

Der Norden als Freistaat. 1872. — Nach dem Sturm. 1879. 

— Der Apostel des Unitarismus. 1882. — Die Neutralitäts- 
frage. 1883. — Die Friedensarbeit und ihre Gegner. 1883. 
(2. Aufl.) — Ein Apostel. 1890. — Ist Weltfriede möglich? 1890. 

— Gesetz, nicht Krieg. 1890. — Kain, der Held des Tages. 
1891. (4. Aufl.) — Maritime Neutralisation. 1891. (2. Aufl.) — 
Pax mundi (in englischer Sprache). 1892. — Friede mit Nor- 
wegen, die Union mag tragen oder bersten. 1895. — Pax 



— 382 — 

mundi (deutsche Ausgabe). 1895. — Die Einheit des Nordens. 
1899. — Die Hoffnung der Jahrhunderte. 1901. — In Schützen- 
zeit. 1902. — Marie Magdalena. I. II. 1903. — 

Baart de la Faule, Samuel, theol. Dr., Prediger a. D. der 
niederländischen reformierten Kirche. * 20. V. 1842 zu Leu- 
warden (Friesland). * Haag, Koninginnegracht 86. Mitglied 
der „Maatschappy der Nederlandsche Letterkunde te Leiden", 
der Kommission des Berner Bureaus und Ehrenmitglied der 
„AUiance universelle des femmes pour la Paix par T^ducation", 
Paris. Errichtete kurz nach der am 26. Januar 1871 erfolgten 
Gründung des „Algemeenen Nederlandschen Vredebond** in 
seinem damaligen Wohnort Knype bei Heerenveen (Friesland) 
einen Zweigverein, der bis 1890 bestehen blieb. Im Jahre 1893 
nach dem Haag übersiedelnd, wurde B. Mitglied des Komitees 
und blieb es bis zur Auflösung des Bimdes im Jahre 1901. 
Seit 1903 wirkt er als Vorstandsmitglied des „Algemeenen Neder- 
landschen Bonds: „Vrede door Recht". Er nahm an den 
Friedenskongressen in Budapest, Hamburg, Paris und Rouen- 
Havre teil, hielt zahlreiche Vorträge über die Friedensbewegung 
in verschiedenen Städten Hollands und schrieb für das Jahrbuch 
des Nederlandschen Vredebonds 1896: Mr. D. van Eck, Vor- 
sitter van het Algemeenen Nederlandsch Vredebond. 3. Juli 
1872. 13. Maart 1895. — 1897: Het VII. Algemeene Vrede- 
congres te Budapest. — 1898: Het VIII. Algemeene Vrede- 
oongres te Hamburg. — 1900: De Vredes-Conferentie. — 1901 : 
Het IX. Algemeenen Vredecongres te Paris. 

Bailey, Hannah J., Superintendentin. *i839 zu Comwall N. Y. 
♦ Winthrop Centre, Me. U. S. A. Vorsteherin der Frie- 
dens- und Schiedsgerichtsabteilung der „National Women's 
Christian Temperance Union" seit deren Begründimg im Jahre 
1887, und der „World's Women's Christian Temperance Union". 
B. widmet ihre ganze Zeit den Arbeiten dieser Abteilungen, 
indem sie durch Wort und Schrift dafür eintritt, und in den 
verschiedenen Staaten der Union und anderen Ländern Zweig- 
vereine organisiert. Von 1891 — 1897 war sie Präsidentin der 
„Maine Woman's Equal Suff rage Association"; im Jahre 1893 
Jurymitglied des Departements der freien Künste auf der 
Chicagoer Weltausstellung; zweimal wurde sie vom Staats- 



/ 



— 383 - 

Präsidenten von Maine bestimmt, den Staat Maine im National- 
kollegium für das Armen- und Besserungswesen zu vertreten. 

Bajer, Fredrik, Politiker. * 21. IV. 1837 zu Vesteregede 
(Sielande, Dänemark). ♦ Kopenhagen N., Korsgade 56. 
Präsident des internationalen Friedensbureaus in Bern, Mitglied 
des internationalen Friedensinstituts in Monaco, Mitglied des 
interparlamentarischen Rates, Präsident der dänischen inter- 
parlamentarischen Gruppe. Von 1856 — 1864 Offizier, machte 
den Krieg von 1864 mit und nahm an den Kämpfen bei Schles- 
wig, Veile und Horsens teil. Von 1872 — 1895 Mitglied des 
dänischen Reichstages. Ist seitdem im Archiv des dänischen 
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten mit der Anferti- 
gung von Dossiers über aktuelle politische Fragen internationaler 
Natur beschäftigt. Seit 1887 steht B. mit Fr6d. Passy in Ver- 
bindung und bemühte er sich um diese Zeit eine dänische Frie- 
densgesellschaft ins Leben zu rufen, was ihm am 28. November 
1882 gelang, B. ist der Gründer des Berner internationalen 
Friedensbureaus, ein Werk, das ihm nach mühevoller Arbeit am 
13. November 1891 am Friedenskongress zu Rom gelang. Er be- 
gründete ausserdem die dänische interparlamentarische Grupp)e. 
Während seiner Tätigkeit im Parlament hat er vielfach die 
Friedensidee vor das Forum des Reichstages gebracht und wieder- 
holt Anträge gestellt, wonach die Regierung zum Abschluss von 
Schiedsgerichstsverträgen aufgefordert wurde. B. nahm an den 
Friedenskongressen der Ligue international de la Paix et de la 
libert6 1884 zu Bern, 1886 zu Genf, 1888 zu Neuchätel teil, seit 1889 
an allen Weltfriedenskongressen mit Ausnahme der Kongresse 
von Glasgow, Ronen und Boston und an allen interparlamentari- 
schen Konferenzen, mit Ausnahme der zu Paris (1900) und St. 
Louis. Er nahm an den skandinavischen National-Friedens- 
kongressen zu Gothenburg (1886), Kopenhagen (1890), Stockholm 
(1895), Skien (1901), Kopenhagen (1904), sowie an der Friedens- 
vereinigung von Seljord in Norwegen im Jahre 1891 teil. Er 
war Mitglied der offiziellen Abordnung des Folkething bei der 
skandinavischen Parlamentsentrevue in Paris (November 1904). 

B. ist Verfasser einer grossen Anzahl die Friedensidee be- 
treffender Abhandlungen in dänischer, schwedischer, französi- 
scher und deutscher Sprache, über die ein Verzeichnis leider 
nicht zu erhalten war. In zahlreichen Zeitschriften, Revuen und 



— 384 — 

Zeitungen finden sich Artikel von seiner Feder. Er ist Heratis- 
geber einer mindestens zweimal monatlich erscheinenden Zeitungs- 
korrespondenz. 

Barclay, Thomas, Sir, LL. B. (Bachelor of Laws), Dr. Phil., 
Advokat. * 1853 zu Dunfermline (Schottland). * Passybei 
Paris, 7 Boulevard Beaus^joiu*. Mitglied des „Institut du 
droit international", Vizepräsident der „International Law-Asso- 
ciation", Mitglied des Appellationsgerichtshofes des Kongo-Frei- 
staates zu Brüssel, Vizepräsident der „franco-schottischen Ge- 
sellschaft", ehemaliger Präsident der Britischen Handelskammer 
in Paris (1899 — 1900) etc. etc. Ursprünglich journalistisch tätig, 
begann B. 1875 ^ Artikeln für die „Times** für die Ausbildung 
des Völkerrechts zu wirken und liess sich 1883 als Anwalt für 
internationales Recht in Paris nieder. Seine Beiträge für die 
„Revue du droit international*' trugen ihm die Berufung in das 
Institut du droit international ein. Im Jahre 1894 regte er die 
Gründung der franco-schottischen Gesellschaft an. Als wirt- 
schaftlicher Mitarbeiter der „Times** brachte er den franco- 
englischen Handelsbeziehungen besonderes Interesse entgegen, 
so dass er 1881 zum Direktor imd Ehrensekretär der britischen 
Handelskammer in Paris ernannt wurde, um später zum Vize- 
präsidenten und nachher zum Präsidenten dieser Institute zu 
avanzieren. In dieser Stellung hatte er Gelegenheit für die regen 
Beziehungen der beiden Kulturvölker einzutreten. Es gelang 
ihm im Winter 1899 die beiderseitige feindliche Stimmung, die 
anlässlich der Faschodaaffäre und der französischen Buren- 
sympathie Platz griff, durch verschiedene wirksame Aufrufe 
in Zeitungen und Revuen einzudämmen, so dass er schon im 
Frühjahr 1900 die Gesellschaft der Handelskammern der ver- 
einigten Königreiche veranlassen konnte, ihre Herbstsitzung 
während der Weltausstellung in Paris abzuhalten. Der Erfolg 
war so grossartig, dass B. sechs Monate später, am 27. März 
1901, in einer unter Fr^d. Passys Vorsitz abgehaltenen Versamm- 
limg der Pariser „Soci6t6 pour 1* Arbitrage entre nations" den 
Vorschlag machen konnte, die innigen Beziehimgen der Handels- 
kreise beider Länder durch einen ständigen Schiedsgerichts- 
vertrag zu besiegeln. Der Vorschlag wurde in der Presse und 
in den Handelskreisen beider Länder enthusiastisch aufge- 
nommen. B. vertrat ihn in mehr als zweihundert Versammlungen, 



- 38s - 

SO dass im Mai 1903 das Parlamentsmitglied Ernest Beckett den 
Premierminister im Unterhause auf diese Bewegung aufmerksan^ 
machen, und am 14. Oktober desselben Jahres der ständige 
Schiedsgerichtsvertrag zwischen beiden Ländern unterzeichnet 
werden konnte. Nach Abschluss dieses Vertrages begab sich B. 
nach New York und setzte sich mit den einflussreichsten Per- 
sönlichkeiten der Union wegen Herstellung eines englisch- 
amerikanischen Schiedsgerichtsvertrages in Verbindung. In den 
verschiedensten Körperschaften imd Klubs der Union hielt er 
zugunsten eines solchen Vertrages zahlreiche Vorträge. Im 
November 1904 war B. in Berlin und begann im Sinne einer 
deutsch-englischen Verständigung zu wirken. 

B. verfasste zahlreiche rechtswissenschaftliche Werke und 
nicht minder zahlreiche Artikel in den hervorragendsten eng- 
lischen und amerikanischen Revuen. Die auf das Völkerrecht 
bezughabenden Artikel in der „Encyclopädia oft the Laws of 
England" und der „Encyclopädia Britannica" rühren von ihm her. 

Beanqnier, Charles, Licenci^ en Droit, Politiker. * 19. XII. 
1833 zu Besangon. ^ Paris VII, i rue Cler. Seit 1880 Mit- 
glied der Deputiertenkammer. Vizepräsident der „Soci^t^ pour 
l'Arbitrage entre nations", Mitglied der interparlamentarischen 
Union für Frieden und Schiedsgericht seit deren Gründimg 
und Vizepräsident der (d'Estournelles 'sehen) parlamentarischen 
Friedensgruppe der französischen Kammer. Präsident der „Ligue 
franco-italienne". Ursprünglich Journalist, und als solcher selbst 
Herausgeber politischer Tageblätter, tritt B. seit vierzig Jahren 
für die Friedensidee ein. Er ist Mitarbeiter an den Revuen 
„L'Arbitrage entre nations", „Paix par le droit" etc.; nahm an 
den meisten interparlamentarischen Konferenzen imd an den 
nationalen französischen Friedenskongressen teil. Ausser zahl- 
reichen politischen und schöngeistigen Schriften veröffentlichte 
er erst kürzlich in der „Biblioth^que Pacifiste" einen Band 
„France et Italie" betitelt. 

Björnson, Björnstjerne, hervorragender norwegischer Dichter 
und Politiker. * 8. XIL 1832 zu Osterdalen. * Aule s t ad (Nor- 
wegen). B. ist seit seiner frühesten Jugend Anhänger 
imd Förderer des Friedensgedankens, der schon in seinen 
Erstlingswerken, wie in „Synnöve Solbacken", „Malte Hulda", 
„Sigurd Jorsalfar", „Arnljot Gellina" hervortritt. Haupt- 

25 



- 386 - 

sächlich tritt der Widerstreit zwischen Kriegs- und Friedens- 
moral in seinem herrlichen Gedicht „An die Ver- 
wundeten" packend zutage. Mit seiner starken glühenden Dichter- 
phantasie lebte sich Björnson in die heftigen Kämpfe der alt- 
nordischen Sagenwelt hinein, andererseits wirkten die kriege- 
rischen Ereignisse des letzten Jahrhunderts so tief auf ihn ein, 
dass er dadurch, als wären es eigene Erlebnisse gewesen, zum 
glühendsten Anhänger des Pazifismus wurde, dem er in be- 
deutenden Reden und zahlreichen politischen Artikeln, abge- 
sehen von dem pazifistischen Grundzug fast aller seiner Schriften, 
tatkräftig zum Durchbruch verhalf. Berühmt ist seine Rede, 
die er am 19. Juni 1892 am Himmelberg in Jütland vor 15000 
Zuhörern hielt, und wo er die Worte sprach: „Nehmt nur diese 
unsere Friedenssache als eure Sammelsache. Wir müssen 
solchen Wogengang darin haben, dass es hin- 
einspritzt bis in die Fenster des obersten 
Stockwerks.'* B. beteiligte sich an der interparlamentari- 
schen Konferenz zu Christiania imd hielt bei dem grossen Fest- 
bankett anlässlich dieser Konferenz eine bedeutende Rede über 
die Friedensbewegung. Bekannt ist sein grosses „Friedens- 
oratorium". Im norwegischen Storthing ist er vielfach 
zugunsten der Friedensidee und Schiedsgerichtsbarkeit hervor- 
getreten. Er ist Mitglied der Nobelkommission des norwegischen 
Storthings. 

Broom6, Emilia, geb. L o t h i g i u s , Dr. med. und phil., 
Vorsteherin des Instituts für soziale Informationen und Lehrerin. 
* 13. I. 1886 zu Jönköping (Schweden). ^ Stockholm. 
B. gründete 1898 den schwedischen Frauen-Friedensverein, dessen 
Vorsitzende sie ist. Sie trat in zahlreichen Vorträgen und durch 
energische Organisationsarbeit für die Verbreitung der Friedens- 
idee in Schweden ein, wo sie gleichzeitig als Vorsteherin 
des Vereins für Frauenstimmrecht für die Frauenfrage und 
soziale Erziehimg wirkt. 

Verf. (in schwedischer Sprache) : Aufruf an die schwedischen 
Frauen. — Die Friedenssache und die Frau. — Das Kind und 
die Friedenssache. — Unterredungen in bezug auf den Einfluss 
des Kasemenlebens auf die Jugend. — Vom Krieg zum Schieds- 
gericht. — Ihre Schriften sind teilweise ins Dänische und 
Holländische übersetzt worden. 



k 



- 3^7 - 

Byles, William PoUard, Politiker. * 13. II. 1839 zu Brad- 
ford, Yorkshire. ^ Manchester, Higher Broughton. Mit- 
glied der interparlamentarischen Union. Von 1892 — 1895 Mit- 
glied des englischen Parlamentes, gegenwärtig Parlaments- 
kandidat für North Salford. Bis 1898 Eigentümer der Tages- 
zeitung „The Bradford Observer". Im Parlament trat er für 
die Gewerkschaften, die Cooperativ- und Freunde-Gesellschaften 
ein, wie für die Friedensbewegung, der er im öffentlichen Leben, 
namentlich in der Presse, seine ganzen Kräfte widmete. Im 
Jahre 1893 richtete er im Unterhaus an Gladstone die Auf- 
forderung, die englische Regierung solle eine Bewegimg zu- 
gunsten einer gleichmässigen Abrüstung in Europa in Angriff 
nehmen. Es war das erstemal, dass ein derartiges Ansuchen im 
englischen Unterhause gestellt wurde. 

Carlier, Marie Madeleine, Schriftstellerin. * 1866 zu Calais. 
^ Croisilles (Pas de Calais), Frankreich. Präsidentin 
der „Societ6 poür Education pacifique". Angeregt durch den 
von William T. Stead im Jahre 1899 geplanten Friedenskreuzzug 
begann sich Mlle. C. mit der Friedenspropaganda zu beschäf- 
tigen. Im Mai desselben Jahres begründete sie in ihrem Heimats- 
Departement eine Gruppe der „Ligue des Femmes pour le 
d6sarmement", und im Juli 1901, in Verein mit Mlle. Bodin, 
die „Soci^t6 de l'Education pacifique", unter dem Ehren- 
präsidimn Fred. Passys. Diese Gesellschaft veranlasste in Unter- 
richtskreisen eine grosse Bewegung zugunsten der Friedensidee, 
so dass sie im Mai 1904 bereits 21 Departements-Sektionen 
und zwei ausländische Sektionen umfasste, ausserdem 35 Vereine 
mit zahlreichen Mitgliedern zu ihren Anhängern zählte. Durch 
Vermittlung der „Soci^t^ p. E. p." erklärten 22 dieser Vereine 
ihre Teilnahme am französischen Friedenskongress zu Toulouse 
(1902). 104 städtische Körperschaften votierten auf Veranlassung 
der „S» p. E. p.'* für den Unterricht in der Friedens- imd 
Schiedsgerichtslehre. Mlle C. nahm an den Friedenskongressen 
zu Paris und Monaco teil. In der „Fronde" und in verschiedenen 
pädagogischen Revuen veröffentlichte sie zahlreiche Artikel 
gegen den Krieg und für die Friedensbewegung, namentlich 
aber für die Erziehung zum Frieden. 

Cremer, Randal W., Politiker. * 1838 zu Fareham. * 
London W. C, 11 Lincolns Inn Fields. Seit 1872 Sekretär 

25* 



- 388 - 

■ 

der „International Arbitration League", Mitglied des interparla- 
mentarischen Rates und Laureat des Nobelpreises (1903). Seit 
1868 mit Unterbrechungen Mitglied des Unterhauses. C. gründete 
1888 in Verein mit Fr^d. Passy die interparlamentarische Union 
und betrieb in seiner Stellung als Parlainentarier hauptsächlich 
das Zustandekommen eines englisch-amerikanischen Schieds- 
gerichtsvertrages. Dreimal war er in den Vereinigten Staaten, 
um den Präsidenten und die politischen Kreise der Union für 
den Schiedsgerichtsvertrag mit England zu interessieren. Das 
erstemal nahm er eine von 234 englischen Parlamentsmitgliedern 
zugunsten des Schiedsgerichts Vertrags unterzeichnete Adresse mit^ 
das zweitemal eine, die mit 354 Unterschriften bedeckt war^ 
Am 16. Juni 1893 erreichte er im Unterhause die einstimmige 
Annahme einer Resolution zugunsten eines englisch-amerika- 
nischen Schiedsgerichtsvertrages. Er unterstützte diesen Antrag 
durch eine Petition, die zwei Millionen aus den Kreisen der 
Trade-Unions stammende Unterschriften trug. Dieser Parlaments- 
beschluss führte am 11. Januar 1897 zur Unterzeichnung des 
Vertrages. C. besuchte sämtliche interparlamentarische Konfe- 
renzen seit 1889. Er ist Herausgeber der Zeitschrift „The 
Arbitrator'*. Verschiedene seiner zahlreichen, zugunsten der 
Schiedsgerichtsbewegung gehaltenen Reden sind im Druck er- 
schienen. 

Darby, William Evans, Dr. LL. D. (Doctor of Laws), 
F. S. A. (Mitglied der Gesellschaft der Künste). * 15. VIL 
1844 zu Langharne in Carmarthenshire (Wales). ♦ London 
E. C, New Broad Street 47. Sekretär der „Peace Society", 
Herausgeber des „Herald of Peace" und der „Olive Leafs", 
Mitglied der Kommission des Berner Friedensbureaus, Mitglied 
des Rates der „International Law Association", Ehrensekretär 
der „Arbitration Alliance" und der „Natives Races Association". 

Schon frühzeitig aktiv für die Friedensbewegung tätig, ist 
D. nach dem im Jahre 1889 erfolgten Tod Henry Richards zum 
Sekretär der „Peace Society" ernannt worden. Es gelang ihm 
in diesen 15 Jahren, durch seine rührige und energische Tätig- 
keit die „Peace Society" zu einer Bedeutung emporzubringen, 
die sie in früheren Jahren niemals erreicht hatte. Er organisierte 
die Verbreitung von Literatur, die Herausgabe von Zeitschriften, 
vertrat in Wort und Schrift und durch persönliches Eingreifen 



- 389 - 

die Aufgabe der Gesellschaft, die durch ihn in die erste Linie 
gerückt wurde. In Ausübung seiner Friedensagitation bereiste 
•er den ganzen Kontinent, die Vereinigten Staaten und Kanada. 
D. wohnte seit 1889 allen Friedenskongressen, mit Ausnahme des- 
jenigen zu Monaco, bei. Zweimal arrangierte er Petitionsbewegun- 
gen zugunsten eines Schiedsgerichtsvertrags-Abschlusses mit den 
Vereinigten Staaten, einmal im Jahre 1892, wobei 70 250 Unter- 
schriften gesammelt und dem Unterhause überreicht wurden, 
das anderemal im Jahre 1897, als das National-Memorial mit 
61 276 Unterschriften dem Premierminister imterb reitet wurde. 
Auch die Kirchenpetition, die die bevollmächtigten Unterschriften 
der offiziellen Vertreter von 119 Kirchengemeinden trug, deren 
Mitglieder 88 Millionen umfassen, war D.'s Werk. Der 
Einrichtimg des Friedenssonntags widmete D. grosses Augen- 
merk. Unter seiner Leitung nahm< diese Einrichtung von Jahr 
zu Jahr an Bedeutung zu. Die Zahl der Geistlichen der Ver- 
einigten Königreiche, die diesen Tag der Friedensfeier widmete, 
vermehrte sich stets. Eines seiner zahlreichen Bücher, die 
„Internationais Tribimals**, diente während der Haager Kon- 
ferenz, ebenso während der II. pan-amerikanischen Konferenz 
zu Mexiko zum Gebrauch der Mitglieder. 

Verf. : Internationais Tribunals. 4. ed. 1904. — Proved 
Practicability of int. Arbitration. — More recent Progress of 
intern. Arbitration. — Continuing Progress of int. Arbitration. — 
Progress of int. Arbitration. — The present Position of int. Arbi- 
tration. — Int. Arbitration and int. Law. — Permanent Arbitration 
in int. Law. — Int. Arbitration in the XX. Century. — Law and 
Love; or the question of Sanctions. — Historical Outlinö of the 
modern Peace Movement. — Sermon Notes on Peace Topics. — 
The Tsars Rescript. — The base against Conscription. — Rocks 
Aheadl — Breakers AheadI — Armed Peace. — Declaration 
of War. — Populär responsability, in declaring war. — A poli- 
tical Blunder. — The origin of Peace Societys. — Military 
Drill in Schools. — etc. etc. — 

Descamps, Baron Eduard. (Geburtsdatum unermittelt.) 
* L o u V a i n und Chateau de Grimonster pr^s F e r - 
r i 6 r e s (Belgien). Staatsminister, Senator, Professor für inter- 
nationales Recht an der Universität Löwen. Mitglied des inter- 
nationalen Schiedsgerichtshofes im Haag, der königlichen Aka- 



- 390 — 

demie von Belgien, des „Institut de France**, des internationalen 
Kolonialinstituts; Mitglied des interparlamentarischen Rats> 
Generalsekretär und ehemaliger Präsident des Institut du droit 
international. D. steht seit 1884 ii^ politischen Leben und 
zeichnete sich durch hervorragende Arbeiten auf dem Gebiete 
des Völkerrechts aus. Er präsidierte der interparlamentarischen 
Konferenz zu Brüssel (1895) und nahm an den Konferenzen zu 
Budapest und Brüssel (1897) teil. Er redigierte im Auftrage 
der interparlamentarischen Konferenz zu Haag die dem Entwurf 
für die Errichtung eines ständigen Schiedsgerichtshofes bei- 
gegebene „Denkschrift an die Mächte**. War belgischer Dele- 
gierter auf der Haager Konferenz und nahm hervorragenden 
Anteil an den Arbeiten der III. (Schiedsgerichts-) Konmiission, 
deren Berichterstatter er war. Bei den Prozessen am Haager 
Schiedsgerichtshof war er bei dem Streit der Vereinigten Staaten 
mit Mexiko juristischer Beirat des amerikanischen Vertreters 
und in dem Streit Japans mit den europäischen Staaten wurde 
er zum Sachwalter Japans bestellt. 

Verf. : I. Arbeiten über die Brüderlichkeit der Völker und 
der Rassen, insbesondere für die Abschaffung der Sklaverei: 
Les grandes initiatives dans la lutte contre l'^sclavage. 1888.. 
— La Traite af ricaine. 1889. — l'Avenir de la civilisation en 
Afrique. 1891. — Premier Code r^pressif de la Traite sur terre. 
1891. — Begründung der Revue „Le mouvement anti-^sclavage 
internationale**. 

IL Arbeiten für die Entwicklung der Weltvereinigungen 
und der internationalen Aemter: Les offices intemationaux et 
leur avenir. 1894. — L* Union international pour la publication 
des Trait^s; memoire ä l'Institut de France. 1895. — 

III. Arbeiten über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit: 
Memoire aux Puissanges, Bruxelles. 1896. (Deutsche Ueber- 
setzung München, 1896.) Diese Denkschrift wurde an alle Re- 
gierungen versandt. — Le premier Arbitrage de la Cour de la 
Haye: Les fondations californiennes. Plaidoyer de M. D. conmie 
Conseil des Etats-Unis. 1902. — Le fonctionnement du premier 
Tribunal d* Arbitrage constitu^ au sein de la Cour permanent 
de la Haye; Memoire ä l'Institut de France. 1903. — 

IV. Arbeiten für die Entwicklung des Rechts der Neutralen 
und dfe Umwandlung der Neutralität in Pacig6rat: Le Droit 



— 391 — 

de la Paix et de la guerre, Essai sur l'^volution de la Neutralit6 
et sur la Constitution du pacigörat. 1898. — Disoours et rapport 
sur le Pacig^rat (Conf6ren^e interparl. de Paris). 1900. — 

V. Arbeiten über die Friedensorganisation neuer Länder; 
L'Afrique nouvelle, essai sur le gouvernement civilisatrice dans 
les pays neiifs. 1903. — La main d*oeuvre dans les Colonies; 
Projöt du r^glement int. adopt^ par 1' Institut Colonial int. 
dans sa session ä Bruxelles. 1899. — 

VL Arbeiten über die Friedensorganisation zivilisierter 
Staaten: Rapport ä la Conference de la Haye sur le r^glement 
pacifique des differends intemationaux. 1900. — La Neutralit6 
de Belgique; Etüde sur la Constitution des Etats pacifique ä 
titre permanent. — etc. etc. 

Ducommnn, Elie. * 19. IL 1833 zu Genf. ^ Bern, 
Kanonenweg 12. Mitglied des Grossen Rates des Kanton Genf 
1856 — 1865, Staatskanzler des Kanton Genf 1862— 1865, Mitglied 
des Grossen Rates des Kanton Bern 1868 — 1871, Generalsekretär 
der Jura-Simplon-Bahn von 1873 — ^9^3- Mitbegründer der inter- 
nationalen Friedensbureaus und Ehrensekretär seit dessen Grün- 
dung im Jahre 1891, Laureat des Nobelpreises von 1902 (ge- 
meinsam mit Dr. Gobat), Mitglied des „Institut international 
de la Paix" (Monaco), Direktor der Blochstiftung, Ehrenmitglied 
verschiedener Friedensgesellschaften. D. ist seit 1862 für die 
Friedensbewegung tätig. In jenem' Jahre war er bereits Mitglied 
des Comit^ de la Paix seiner Vaterstadt Genf, ist seit 1867 
Vizepräsident der „Ligue de la Paix et de la libert^** und war 
viele Jahre gemeinsam mit G. Vogt Redakteur des Organs 
dieser Liga „Les Etats Unis d'Europe**. Im Jahre 1892 organi- 
sierte er den Berner Friedenskongress amd gründete die dortige 
Friedensgesellschaft; nahm seit 1889 an allen Friedenskongressen 
teil, mit Ausnahme jener von Chicago, Glasgow imd Boston. 
Als Sekretär des internationalen Friedensbureaus sammelt und 
ordnet er das Material zu den Kongressverhandlimgen, redigierte 
die Protokolle und die Bulletins der Kongresse von Bern, Ant- 
werpen, Budapest, Hamburg, Paris und Ronen, die Aufrufe 
an die Völker, etc. D. ist Redakteur der Correspondence bi-» 
mensuelle, des Organs des Bemer Bureaus. 

Verf. : Programme pratique des Amis de la Paix. 1897. — 
Pr^cis historique du mouvement en faveur de la Paix. 1900. — 



— 392 — 

RAle de la Guerre et de la Paix dans le progr^ de la civili- 
sation. 1899. — Guerre ou Paix. 1901. — Fil conducteur 
k travers les congr^s (in drei Sprachen) und verschiedene Vor- 
träge über die Friedensidee. 

d'Estoamelles de Constant de Rebecqne, Baron Paul Henri, 
Benjamin, Balluet, Politiker. * 22. XI. 1852 zu La Fläche 
(Departement Sarthe), Frankreich. * P a r i s, 131 rue de la Cour. 
Senator, Bevollmächtigter Minister, Mitglied des Haager Schieds- 
gerichtshofes, Präsident der „Groupe parlamentaire de l'Arbi- 
trage international". d'E. war ursprünglich Diplomat, vertrat 
nach dem Berliner Kongress Frankreich in der Konunission zur 
Bestinmiung der montenegrinischen Grenze, imd in der Kom- 
mission der Hafengebühren von Alexandrien, war Gesandtschafts- 
sekretär in London, Tunis, im Haag und in Paris, kam dann 
neuerdings nach London, wo er acht Jahre verblieb, zuerst 
die Funktionen eines Gesandtschaftsrates, dann eines bevoll- 
mächtigten Ministers ausübend. Er wurde dabei häufig als 
Geschäftsträger verwendet und brachte als solcher am 10. August 
1893 die so schwierige Siam- Angelegenheit zu einer glücklichen 
Lösung. Kurz vor der Ernennimg zum Gesandten stehend, ver- 
zichtete er auf die diplomatische Laufbahn und wandte sich der 
Politik zu, indem er im! April 1895 als Vertreter seiner engeren 
Heimat in die Deputiertenkammer eintrat, um mit grösserer 
Unabhängigkeit für die wirtschaftliche Entwicklung und für 
die internationale Versöhnung zu wirken. Im Jahre 1899 wurde 
er zum Vertreter Frankreichs auf der Haager Konferenz er- 
nannt und nahm, wie aus anderen Teüen dieses Buches her- 
vorgeht, an den Arbeiten der III. (Schiedsgerichts-) Kommission 
hervorragenden Anteil. Nach Abschluss der Konferenz zum 
Mitglied des internationalen Schiedsgerichtshofes ernannt, wid- 
mete er seine ganze Kraft dem Ausbau des Haager Werkes. 
Er bereiste Frankreich und die anderen Länder Europas sowie 
auch die Vereinigten Staaten, um das Werk der Konferenz in 
Vorträgen und Unterredungen mit hervorragenden politischen 
Persönlichkeiten zu fördern. Seiner Einwirkung gelang es, dass 
Präsident Roosevelt dem Haager Schiedsgericht einen ersten 
Streitfall imterbreitete, und dass die dort geschaffene Maschinerie 
in Bewegung kam. Hierauf begründete er im Schosse des 
französischen Parlaments am 26. März 1903 die „Groupe de 



— 393 — 

l'Axbitrage international", der 250 Mitglieder der Kammer 
und des Senats angehören, und die zu der Unterzeichnung 
der zahlreichen im Jahre 1903 — 4 abgeschlossenen Schieds- 
gerichtsverträge und diplomatischen Konventionen in entscheiden- 
der Weise beitrug. An der Spitze dieser Gruppe veranlasste 
d*E. auch die wechselseitigen Visiten der französischen und 
englischen Parlamentarier, wie in der Folge den Besuch der 
skandinavischen Parlamente in Paris. Im Jimi 1904 weilte 
d'Estournelles gelegentlich der Anwesenheit des Königs von Eng- 
land in Kiel, in jener Stadt, wobei er vom deutschen Kaiser 
wiederholt empfangen wurde. In der Deputiertenkammer trat 
d'E. in grossen Reden, wie in Interpellationen der Regierung 
wiederholt entschieden für den Haager Schiedsgerichtshof und 
für die internationale Friedenspolitik ein. Am 13. November 
1904 wurde er zum Senator gewählt. d'E. schrieb zahl- 
reiche Artikel für hervorragende französische Revuen, wie „Revue 
des deux mondes**, „Revue de Paris**, „La Revue**, und für 
hervorragende französische wie ausländische Zeitungen (Temps, 
D^bats, Neue Freie Presse, Wiener „Zeit** etc.). Grosses Auf- 
sehen machten seine 1899 im „Temps** erschienenen Berichte 
über die Haager Konferenz. 

Feldhans, Richard. * 17. VIII. 1856 zu Neuss (Rhein- 
Preussen). * Bottmingermühle bei Basel, Villa 
„Friedens-Warte". Vorstandsmitglied der deutschen und der 
Baseler Friedensgesellschaft. Ursprünglich Schauspieler, widmete 
sich F., angeregt durch den Roman „Die Waffen nieder I**, der 
Friedensbewegung, für die er 1892 zu wirken begann. Als 
Wanderredner der deutschen Friedensgesellschaft gründete er 
die Ortsgruppen Königsberg, Görlitz, Löwenberg, Pössneck, Gera, 
Barmen, Elberfeld, Düsseldorf etc. Im Jahre 1901 unternahm 
er als Dolmetscher von Burenoffizieren eine vierwöchige Vor- 
tragstournee durch Deutschland. Seit März 1902 hielt er 
86 Vorträge über die Theorien v. Blochs in Deutschland, Oester- 
reich-Ungam und der Schweiz, im Jahre 1903 sogar in zahlreichen 
der Friedensbewegung bisher unzugänglichen Kreisen, wie in 
Kriegervereinen, der Gesellschaft vom Roten Kreuz etc. 1904 
wirkte er auf der Schweizer Lehrer-Konferenz zu Basel als 
Referent über die Friedensbewegung. Im Frühjahr 1904 betrüg 
die Zahl der von F. gehaltenen Vorträge 260. Der deutschen 



— 394 — 

Friedensgesellschaft dürfte er dabei weit über 2000 Mitglieder 
zugeführt haben. F. nahm seit dem Hamburger Kongress 1897 
an den meisten Friedenskongressen teil und benützte seine An- 
wesenheit am Bostoner Friedenskongress zu einer Tournee in 
den Vereinigten Staaten. Er ist der Verfasser verschiedener 
Artikel in „Der Friede", den „Friedens-Blättem" etc. 

Flammarion, Camille, Sylvie, geb. Petiaux-Hugo. * 1842 
zu Valenciennes (Departement Nord), Frankreich. * Paris, 
nie Cassini 16. Präsidentin der Gesellschaft „La Paix et le 
D6sarmement par les femmes*'. Die Gattin des berühmten 
Astronomen. Ursprünglich an den wissenschaftlichen Arbeiten 
ihres Gatten aktiv beteiligt, trat Frau F. im Jahre 1896 durch 
eine in grosser Auflage und in verschiedenen Sprachen ver- 
breitete Broschüre „Brief an den General X." in die Friedens- 
propaganda ein, wo sie sich namentlich als wirksame Rednerin 
imd talentierte Schriftstellerin hervortat. Sie legte das Schwer- 
gewicht ihrer Tätigkeit auf die Propaganda in der Frauen- 
welt und trat im Jahre 1896 in die von der Prinzessin 
Wisszniewska gegründete „Ligue international des Femmes pour 
le D^sarmement g^n^ral" als I. Vizepräsidentin ein, trat aber 
1899 wieder aus und begründete die Gesellschaft „La 
Paix et le Desarmement par les Femmes", die auf breiterer, 
volkstümlicherer Grundlage errichtet wurde. Es gelang ihr auch 
bald, in ganz Frankreich bis in die einfachsten Volkskreise 
hinunter die Frauenwelt für die Friedens- und Schiedsgerichts- 
idee zu interessieren. Frau F. nahm an den Friedenskongressen 
in Paris und Ronen teil. 

Fox-Bonrne, Henry Richard. * 24. XH. 1837 auf Jamaika. 
^ London, Broadway Chambers, Westminster S. W. F.-B. ist 
seit 1888 Sekretär der „Aborigines Protection Society", die im 
Jahre 1837 zum Schutz der Interessen der unter der Kontrolle 
oder Beeinflussung zivilisierter Nationen stehenden eingeborenen 
Rassen begründet wurde. In dieser Eigenschaft nahm F.-B. an 
den Friedenskongressen der letzten Jahre regen Anteil und trat 
dort für den Schutz der eingeborenen Rassen in den Kolonien 
und für die Pflicht der Kulturnationen zur Vermeidung von 
grausamen Kriegen und Verfolgungen der unwissenden und 
ungleich bewaffneten Bevölkerungen ein. 

Verf. u. a. : Zivilisation in Kongoland. — The other Side 



— 395 — 

of the Emin Pasha Relief Expedition. — Blacks and Whites 
in South-Afrika. — Blacks and Whites in West-Afrika. — The 
Claims of uncivilised Races. — Slavery and its Substitutes in 
Africa. — The Straggle for Markets. — F.-B. ist Leiter des 
„Aborigines Friend", des monatlichen Organs der „Aborigines 
Protection Society**. • 

Fried, Alfred Hermann, Schriftsteller. * ii. XI. 1864 zu 
Wien. ^ Zurzeit auf Reisen, ständige Postadresse : Berlin- 
Schöneberg. Herausgeber der „Friedens-Warte**, Mitglied 
des internationalen Friedensinstituts. Durch eine Ausstellung 
der Wereschaginschen Kriegsbilder bereits 1881 — mit 16 Jahren 
— zum Kriegsgegner gemacht, widmete ich mich seit 1891 der 
aktiven Friedenspropaganda. Begründete 1891 die Revue „Die 
Waffen nieder I**, die ich verlegte und für deren Herausgabe 
ich die Baronin Suttner gewann. Im Herbst 1892 ging ich, zuerst 
völlig alleinstehend, daran, in Berlin die „Deutsche Friedens- 
gesellschaft" zu gründen. Es gelang mir, ein Konutee hervor- 
ragender Personen der Politik, Literatur und der Gelehrtenwelt 
zusammenzubringen und die Gründung im November jenes Jahres 
zu bewerkstelligen. Ich widmete mich in der Hauptsache der 
Friedenspropaganda durch die Presse, wobei ich gegen 700 Artikel 
veröffentlichte. Seit 1894 besuchte ich alle Friedenskongresse mit 
Ausnahme des Bostoner Kongresses und die interparlamentarischen 
Konferenzen von Brüssel (1895), Budapest, Kristiania und Wien, 
wo meine Tätigkeit hauptsächlich in der Anfertigung sachge- 
mässer, der Bewegung sympathischer Berichte und deren Ver- 
breitung in der deutschen Presse bestand. Während der Haager 
Konferenz war ich als Vertreter zweier grosser imd einer Anzahl 
kleinerer deutscher Blätter im Haag anwesend. Von Anfang 1896 
bis Ende 1900 redigierte ich die „Monatliche Friedens-Korrespon- 
denz'*, (damals Organ der deutschen Friedensgesellschaft; von 1899 
bis Ende 1900 war ich Redakteur der Revue „Die Waffen 
nieder!** und gründete im Juli 1899 „Die Friedens-Warte**. Im 
Jahre 1899 rief ich das Berliner „Komitee zur Kundgebung für die 
Friedenskonferenz" ins Leben. Auf der Haager Konferenz lernte 
ich Johann von Bloch kennen, dem ich bis zu seinem 1902 
erfolgten Tode als Mitarbeiter, namentlich für die Propaganda 
seüier Lehren in der deutschen Presse und für die Herausgabe 
von Flugschriften zur Seite stand. Im Jahre 1902 nahm ich an 



— 396 — 

der Eröffnung des Kriegs- und Friedensmuseums in Luzem 
teil und wurde 1903 zum Mitglied des Internationalen Friedens- 
instituts ernannt. Später wandte ich mich auch der mündlichen 
Propaganda zu und hielt in verschiedenen Städten Deutsch- 
lands, Oesterreich-Ungams und der Schweiz zahlreiche Vorträge. 

Verf. : Friedenskatechismus ; ein Kompendium der Friedens- 
lehre. 1894. — Elsass-Lothringen und der Krieg (in deutscher 
vaid französischer Sprache). 1895. — Dschinghis Khan mit Tele- 
graphen. 1895. — Was kann die Petersburger (nachher Haager) 
Konferenz erreichen? 1898. — Die Haager Konferenz, ihre 
Bedeutimg und ihre Ergebnisse ; mit einem Vorwort von d'Estour- 
nelles de Constant. 1900. — Unter der weissen Fahne; aus 
der Mappe eines Friedensjournalisten (Auswahl meiner in Zei- 
timgen erschienenen Artikel). 1901. — Die Grundlagen der 
modernen Wirtschaft und der Krieg. 1903. — Die Lasten des 
bewaffneten Friedens imd .der Zukunftskrieg. 1903. — Die 
Ausgestaltimg der Friedensaktion in Deutschland. 1903. — 
Die hauptsächlichsten Missverständnisse über die Friedens- 
bewegimg. 1903. — Weder Sedan noch Jena. 1904. — Deutsch- 
land und Frankreich; ein Wort über die Notwendigkeit und 
Möglichkeit einer deutsch-französischen Verständigung. 1904. — 
Der gegenwärtige Krieg und die Friedensbewegung. 1904. — 
Die moderne Schiedsgerichtsbewegung. 1904. — Das Abrüstungs- 
problem. 1904. — Handbuch der Friedensbewegung. 1905. — 
Annuaire de la Vie internationale. 1905. — Ausserdem über- 
setzte ich ins Deutsche: Descamps: Die Organisation eines int. 
Schiedsgerichtes; Denkschrift an die Mächte. — J. Novicow: 
Föderation Europas. — Die angeblichen Wohltaten des Krieges. 

— Der ewige Krieg. — Revon: Philosophie des Krieges. — 
Gaston Moch: Armee der Demokratie. — Johann von Bloch: 
Wahrscheinliche Folgen eines Krieges zwischen Grossmächten. 

— Zur gegenwärtigen Lage in China. — Fürst Albert von 
Monaco: Eine Seemannslaufbahn. 

Giretti, Edoardo, Dr. der Rechte, Seidenindustrieller und 
Publizist. * 10. VIII. 1864 zu Torre Pellice (Italien). * Bri- 
ch e r a s i o (Italien, Piemont). Mitglied der Kommission des 
Bemer Bureaus, Rat der Turiner Handelskammer, Ehrenmitglied 
des Londoner „Cobden-Club". G. veröffentlichte Artikel in 
italienischen Tageszeitungen, wie in wirtschaftlichen Revuen 



— 397 — 

Frankreichs und Italiens; namentlich über den Freihandel, den 
er als Hauptbedingung für die Verwirklichung des pazifistischen 
Ideals ansieht. Er ist ständiger Mitarbeiter des „Giornale degli 
Econimisti" und betonte stets die Notwendigkeit einer gemein- 
samen Aktion der italienischen Demokratie gegen den Mili- 
tarismus und das Schutzzollsystem. G. nahm an verschiedenen 
Friedenskongressen teU und war am Nationalkongress der italie- 
nischen Friedensgesellschaften zu Turin (1904) einer der Vize- 
präsidenten und der Berichterstatter über die „Beteiligung der 
Arbeiterorganisationen an der Friedensbewegimg". 

Gobat, Charles, Albert, Dr., Regierungsrat. * 21. V. 1843 
zu Tramelan. ^ Bern. Direktor des Unterrichtswesens des 
Kanton Bern, Nationalrat, Mitglied des interparlamentarischen 
Rates, Generalsekretär der interparlamentarischen Union und 
Verw^ter des interparlamentarischen Amtes seit dessen Gründung 
im Jahre 1891. Laureat des Nobelpreises 1902 (gemeinsam mit 
Elie Ducommun). Gobat nahm an allen interparlamentarischen 
Konferenzen teil und präsidierte der interparlamentarischen Kon- 
ferenz zu Bern. Er ist Herausgeber aller Publikationen der 
interparlamentarischen Union. 

Green, Joseph Frederik. * 5. VII. zu London 1855. ♦ 
London, 40 Outer Temple Strand. Seit 1886 Sekretär der 
International Arbitration and Peace-Association, Schatzmeister 
der sozialdemokratischen Föderation von Grossbritannien und 
Ehrensekretär der Gesellschaft der russischen Freiheitsfreunde. 
G. besuchte seit 1890 die Friedenskongresse zu London, Buda- 
pest, Hamburg, Paris, Glasgow, Monaco und Ronen, hielt viele 
hundert Vorträge über die Friedensbewegung und verwandte 
Themata. Er wird von 1905 ab den „Concord" redigieren 
und ist Mitherausgeber der „Free-Russia". G. ist als rühriger 
Pro}>agandist der sozialdemokratischen Bewegung in England 
tätig. 

Hirsch, Dr. Max, Sozialpolitiker. * 30. XII. 1832 zu Halber- 
stadt. Berlin W., Genthinerstrasse 14. Anwalt der Hirsch- 
Dunckerschen Gewerkvereine, Mitglied des interparlamentari- 
schen Rates. Zuerst Buchhändler, gründete er 1868 mit Franz 
Duncker den „Deutschen Gewerkverein**, dessen Anwalt und 
Repräsentant er seit 31 Jahren ist. Im Jahre 1878 gründete er 
die Humboldtakademie, die erste und grösste deutsche Volks- 



- 398 - 

Universität. Seit 1869 — 1898 gehörte er dem deutschen Reichs- 
tag an; ist zurzeit Mitglied des preussischen Abgeordneten- 
hauses. Er gründete 1891 die deutsche Gruppe der interparla- 
mentarischen Union imd ist deren Sekretär seit ihrer Gründung. 
An den interparlamentarischen Konferenzen von Rom, Bern, 
Haag, Brüssel (1895), Budapest, Christiania, Paris, Wien be- 
teiligte er sich aktiv. Im preussischen Abgeordnetenhause trat 
er für eine Petition der deutschen Friedensgesellschaft auf Be- 
seitigung des chauvinistischen Stoffes in den Schullesebüchem 
ein. Von 1897 — 1900 war er Präsident der deutschen Friedens- 
gesellschaft. 

Horst, Hans Dr., Politiker und Pädagoge. * 7. XI. 1848 
zu Hammerfest (Norwegen). ♦ T r o m s ö. Direktor des Staats- 
gymnasiums zu Tromsö. Von 1889 — 1903 Mitglied des Storthings, 
davon von 1892—1900 Präsident des Odelthings, von 1900 bis 
1903 Präsident des Lagthings. Mitglied des vom Storthing 
erwählten Nobelkomitees, Mitglied der Kommission des Berner 
Bureaus, Präsident der norwegischen Gruppe der interparlamen- 
tarischen Union; er wurde auch nach seinem Ausscheiden aus 
dem Storthing (1903) wieder zu deren Präsidenten gewählt. 
Stadtrat und Präsident des Arbeitervereins zu Tromsö. Ent- 
faltete als Mitglied einer Konmiission für das höhere Schulwesen 
(1890 — 1894) tmd später als Präsident des Storthingkomitees für 
das Unterrichts wesen (1892 — 1903) eine erfolgreiche Tätigkeit 
für die Reformen des höheren Schulwesens in moderner und 
demokratischer Richtung. Seit 1890 ist H. öffentlich für die 
Friedensbewegung tätig. In jenem Jahre brachte er im Storthing 
den ersten Antrag auf Abschliessung internationaler Schieds- 
gerichtsverträge ein, nahm darauf im selben Jahre als gewählter 
Delegierter der norwegischen Gruppe der interparlamentarischen 
Union an der Londoner interparlamentarischen Konferenz teil. 
Seitdem war er auf allen interparlamentarischen Konferenzen an- 
wesend, fungierte im Jahre 1899 auf der Konferenz zu Kristiania 
als einer der beiden Präsidenten und 1903 als Vizepräsident der 
Wiener Konferenz. Im Jahre 1897 war er Mitglied eines vom 
Storthing eingesetzten Sonderkomitees, dessen Vorschlag betreffs 
Abschlusses von Schiedsgerichtsverträgen nachher im Plenum 
einstimmig zur Annahme gelangte. Im Jahre 1902 war er Vor- 
sitzender und Berichterstatter des vom Storthing erwählten Neu- 



— 399 — 

tralitätskomitees, dessen Vorschlag, betreffend die permanente 
Neutralität Norwegens vom Plenum ebenfalls einstimmig ange- 
nommen wurde. Auf der interparlamentarischen Konferenz zu 
Wien referierte H. über die skandinavische Neutralitäts- 
bewegung. Im Sommer 1904 studierte H. im Auftrage des Nobel- 
komitees die Friedensbewegung in Frankreich. 

Neben verschiedenen Zeitungsartikeln Verf. von : Der Bericht 
an den Storthing über die Neutralitätsfrage. 1902 (in norwegischer 
Sprache). Rapport sur l'activit^ du groupe norw^gien 1901 bis 
1902. (Separat und im „Compte rendu'* der Wiener Konferenz 
erschienen.) — Bericht über die Wiener Konferenz an die 
Regierung und an den Storthing (in norwegischer Sprache in 
den Verhandlungsberichten des Storthings erschienen). 

van Honten, Samuel, Dr. der Rechte. * 17. II. 1837 zu 
Groningen. ♦ Haag. Von 1867 — 1894 Mitglied der Zweiten 
Kammer der Generalstaaten, von 1894 — 1897 Minister des Innern. 
Gründete mit einigen andern Mitgliedern der Generalstaaten, 
die der Londoner interparlamentarischen Konferenz beigewohnt 
hatten, die holländische Gruppe der interparlamentarischen 
Union. Nahm an verschiedenen interparlamentarischen Kon- 
ferenzen teil und eröffnete als Minister die interparlamentarische 
Konferenz im Haag durch eine Rede. Verf. verschiedener 
Schriften politischen und wirtschaftlichen Inhalts. 

Honzean de Lehaie, Politiker. (Geburtsdatum unermittelt.) 
♦ M o n s (Belgien). Mitglied des interparlamentarischen Rates. 
Von 1882 in der Repräsentantenkammer, seit 1897 im Senat. 
Mitbegründer der belgischen Gruppe der interparlamentarischen 
Union. War beinahe auf allen interparlamentarischen Konfe- 
renzen und auch auf den meisten Friedenskongressen anwesend. 
Auf der VI. Konferenz zu Brüssel war er mit der Berichterstattung 
über den Entwurf eines internationalen Schiedsgerichtshofes be- 
traut. 

Hnbbard, Gustave, Advokat und Politiker. * 22. V. 1858 
zu Madrid (von französischen Eltern). ^ P a r i s , 3 rue Chaptal. 
Advokat am Apellationsgerichtshof, Professor des internationalen 
Rechts, Mitglied der Deputiertenkammer, Mitglied der französi- 
schen Gruppe der interparlamentarischen Union. Mitglied der 
„International Law Association". H. trat energisch für den 
Anschluss der in Frankreich sehr mächtigen Freidenkergruppe 



— 400 — 

an die Friedensbewegung ein. Er erhob im Parlament die 
Forderung nach einer gleichzeitigen und fortschreitenden Ver- 
minderung der Rüstungsausgaben und nach der juristischen 
Föderation der Kulturvölker. In der von ihm begründeten und 
herausgegebenen Revue „La Justice internationale'* 
sowie in zahlreichen Zeitungs- und Zeitschriften-Artikeln trat er 
für den Ausbau der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ein 
und propagiert die Bildung einer Vereinigung aller gelehrten 
Juristen und Volksvertreter, um jenes Ziel zu beschleunigen. 
H. nahm an den Friedenskongressen zu Ronen und Boston teil. 

Katscher, Leopold, Schriftsteller. * 30. VI IL 1853 zu 
Csakova (Ungarn). Auf Reisen. * Postadresse : Berlin W. 35. 
Vorstandsmitglied der österreichischen und der ungarischen 
Friedensgesellschaft. Gründete 1894 die Ortsgruppe Baden der 
österreichischen Friedensgesellschaft und wurde deren Vorsitzen- 
der, war Gründer der ungarischen Friedensgesellschaft (1895), 
beteiligte sich in hervorragendem Masse an den Vorarbeiten 
des Budapester Friedenskongresses. Im Jahre 1903 wirkte K. 
an der Gründung der imgarischen Antiduell-Liga mit und trat 
in deren Vorstand. Im Jahre 1896 war er Direktor der öster- 
reichischen Friedensgesellschaft und war 1895 — ^^9^ Redakteur 
von „Die Waffen nieder!'*. Er hielt zahlreiche Vorträge in 
deutscher und ungarischer Sprache und veröffentlichte in den 
verschiedensten Zeitungen und Revuen Artikel über die Friedens- 
bewegung. 

Verf.: Frieden! Frieden! Frieden! 1890. — Friedens- 
stimmen; eine Anthologie. 1894. — Krieg imd Frieden. 1895. 
— War and Peace. 1895. — Bertha von Suttner, die 
„Schwärmerin** für Güte. 1903. — 

Kolben, Dr. Max, Hof- und Gerichtsadvokat. * 4. VI. 1855 
zu Prag. ^ Wien, VII 1/6. St. Veitgasse 68. Ehemaliger 
Vizepräsident des „Literar. künstlerischen Friedensvereins'* in 
Wien. Schrieb Artikel in „Die Waffen nieder!'*, die „Friedens- 
Warte**, wie in verschiedenen Tageszeitungen, wirkte auch als 
Redner, Machte die Friedenskongresse von Rom, Bern, Ant- 
werpen, Budapest und Hamburg mit, war Gast der Wiener 
interparlamentärischen Konferenz. Arbeitete auf den Kongressen 
zumeist in der Kommission für internationales Recht. 

Verf. : Wahrheit und Klarheit über die Haager Friedens- 



— 40I — 

konferenz. 1900. — Die Ausserstreitstellung der Mandschurei. 
1904. — 

Labiche, Emile Charles Didier, Dr. der Rechte, * 25. XI, 
1827 zu B^llville le Comte (Eure et Loire). ^ Paris, 28 rue 
du Luxembourg und B^llville le Comte (Eure et Loire). 
Seit 1864 Generalrat des Departement Eure et Loire, seit 187 1 
Präsident desselben. G. gehörte schon unter dem Kaiserreich 
zur republikanischen Opposition, war unter der Regierung der 
Nationalverteidigung Präfekt und nachher Generalsekretär des 
Ministers des Innern. Seit Januar 1876 ist er Mitglied des 
Senats. Seit der interparlamentarischen Konferenz zu Rom ist 
er Präsident der französischen interparlamentarischen Gruppe, 
als welcher er an den meisten interparlamentarischen Konferenz^ 
teilnahm. 

Lafontaine, Heinrich. * 22. IV. 1854 zu Brüssel. ^ 
Brüssel, rue d'Arlon 81. Advokat am Appellationsgerichts- 
hof, Professor des internationalen Rechts, Senator von Belgien, 
Stadtrat, Direktor des internationalen bibliographischen Amtes, 
Mitglied des Bemer Friedensbureaus und der interparlamentari- 
schen Union. Seit 1889 Sekretär der Soci^td beige de T Arbi- 
trage et de la Paix. Wirkt seit 1889 öffentlich für die 
Friedensbewegung, angeregt durch Hodgson Pratt, der 
nach Belgien gekommen war, um eine Gruppe der „Föderation 
internationale de 1' Arbitrage et de la Paix" zu gründen. Redi- 
gierte 1892 — 1894 die von der Soci6t^ beige de 1' Arbitrage et de 
la Paix herausgegebenen „Annales de la Paix". Nahm seit 
1899 an fast allen Friedenskongressen (mit Ausnahme von 
Chicago, London und Glasgow) als Delegierter teil, seit 1895, 
in welchem Jahre er als neuerwählter belgischer Senator Mit- 
glied der interparlamentarischen Union wurde, an allen inter- 
parlamentarischen Konferenzen. Auf den Friedenskongressen trat 
L. für die Organisation der Bewegung, namentlich für die 
Schaffung des internation^en Friedensbureaus (Rom), des 
Friedensmuseums (Bern), für die Wahl eines Emblems (Bern) 
ein und beteUigte sich hauptsächlich an den Arbeiten für die 
internationale Gesetzgebung, über die er auf den Kongressen 
zu Bern, Antwerpen, Budapest und Ronen Bericht erstattete. 
Wiederholt trat L. im belgischen Senat zugunsten der Abrüstung 
und der Schiedsgerichtsidee auf und hielt in den verschiedenstoi 

26 



— 402 — 

Teilen Belgiens wie im Auslande zahlreiche Vorträge. Im Jahre 
1894 organisierte er den IV. Weltfriedenskongress zu Ant- 
werpen, im Jahre 1898 eine Sympathiekundgebung für die im 
Zarenmanifest ausgedrückten Ideen, die in Form einer mit 
200000 Unterschriften bedeckten Petition vom Präsidenten der 
Haager Konferenz offiziell in Empfang genommen wurde. 
Auch für die Beteilig^ung der Arbeitervereinigungen an der 
Friedensbewegung trat L. aktiv ein (Antwerpen, Budapest, 
Boston). 

Verf. : Essaie de Bibliographie de la Paix. Brüssel 1891. — 
Manuel des Lois de la Paix; Code de 1* Arbitrage internationale. 
Brüssel 1894. — Pasicrisie internationale, Histoire documentaire 
des Arbitrages internationales. Bern 1902. Quart 670 S. — 
Histoire sommaire et chronologique des Arbitrages internationales 
(1794 — 1900)' Brüssel 1902. — Bibliographie de la Paix et de 
r Arbitrage internationale. I. Band. Mouvement pacifique. 
Monaco 1904. — 

Le Foyer, Lucien, Advokat, Politiker. * 29. VI. 1872 zu 
Paris. ^ Paris, 252 rue de Rivoli. Advokat am Appellations- 
gerichtshof, Licenci^-^s-lettres (Philosoph). Vizepräsident der 
Gesellschaft „La Paix par le droit", Sekretär des Organisations- 
komitees der „Union internationale", Mitglied der ständigen 
Delegation der französischen Friedensgesellschaften. Widmet 
sich seit 1896 der Friedenspropaganda, war Sekretär des Pariser 
Friedenskongresses (1900), nahm tätigen Anteil an den Kon- 
gressen zu Monaco und Ronen \md nicht minder an den natio- 
nalen Friedenskongressen zu Toulouse imd Nimes, wo er als 
Berichterstatter über zahlreiche Fragen hauptsächlich diploma- 
tischer imd juristischer Natur fungierte. Als hervorragender 
Redner stellt Le F. seine Rednergabe bei jeder Gelegenheit in 
den Dienst der Bewegung. Er hält durchschnittlich 60 — 70 grosse 
Versammlungen im Jahre und bereist dabei ganz Frankreich. 
Bei der Zentenarfeier Victor Hugos (1902), am Freimaurer-Kon- 
gress zu Brüssel (1904) trat er in beifällig aufgenommenen Reden 
für die Friedensidee ein. Im November 1902 hielt er vor 280 
Schülern der Militärschule zu St. Maixent einen „Patriotismus 
tmd Zivismus" betitelten pazifistischen Vortrag. Er ist Mit- 
arbeiter zahlreicher Zeitimgen und Revuen, danmter der „Revue 
bleu", der „Revue internationale de la Sociologie", der „Revue 



— 403 — 

Politique et Parlamentaire", von „Paix par le droit", „Les droits 
de THomme*', etc. etc. 

Verf. : La Patrie Pacifique. 1898. — Lettre ä MM. les 
Membres de la Conference de la Paix ä la Haye: Le Droit 
des Peuples. 1899. — La Guerre et la Paix par des chiffres. 1901. 
— Patriotisme et Civisme. 1901. — La Mission morale de la 
France. — Solution juridique des Questions de Macedoine et 
d'Arm^nie. 1904. — 

Lockwood, Belva, A., Advokatin. * 24. X. 1830 zu Royalton 
N. Y., Vereinigte Staaten. ♦ Washington, U. S. A., 619 
F. St., N. W. Vizepräsidentin der Universal Peace Union, 
Sekretärin der Washingtoner Filiale des Berner Bureaus. Ist 
sozialpolitisch für die Frauenbewegung tätig und eine energische 
Kämpferin für die Friedensidee. Im Jahre 1884 wurde sie von 
der Equal Rights Party zur Präsidentin der Vereinigten Staaten 
vorgeschlagen. Sie vertrat die Vereinigten Staaten auf dem 
Kongress für Fürsorge- \md Besserungswesen, auf dem Kongress 
in Genf 1896, nahm an den Friedenskongressen von 1893, 1894 
und 1904 teil, tritt als Rednerin und Schriftstellerin für die Be- 
wegung ein. 

Love, Alfred H. * 7. IX. 1830 zu Philadelphia. ♦ Phila- 
delphia, Pa., 219 Chestnutstreet. Begründete mit einigen 
anderen im Jahre 1866 die Universal Peace Union und ist seit 
dieser Zeit deren Präsident. Seit 34 Jahren ist er Herausgeber 
des „Peacemaker". L. ist als Redner und Schriftsteller für die 
Friedens- und Schiedsgerichtssache in hervorragendem Masse 
tätig, auch hat er viel für die Schaffung von Industrie-Schieds: 
gerichten gewirkt. 

Lund, John, Politiker. * 9. X. 1842 zu Bergen in Norwegen. 
* Bergen in Norwegen. Mitglied des interparlamentarischen 
Rates imd Vizepräsident der Nobelkommission des norwegischen 
Storthings. War 15 Jahre lang Vertreter seiner Vaterstadt im 
Storthing, davon 7 Jahre als Präsident des Lagthing und einige 
Jahre lang als Präsident der Eisenbahnkommission. Hat seit 
1890 an allen interparlamentarischen Konferenzen (mit Ausnahme 
der von 1897) teUgenommen und war auf diesen Konferenzen 
bis 1900 imd 1904 in St. Louis Wortführer der norwegischen 
Delegation. L. war das erste Mitglied der interparlamentarischen 
Union, das über die Verhandlungen der interparlamentarischen 

26* 



— 404 — 

Konferenzen von 1890 bis inkl. 1900 seinem Parlament offiziellen 
Bericht erstattete. Er war der Organisator der interparlamen- 
tarischen Konferenz von 1899 zu Christiania und Präsident der- 
selben. Seiner Initiative ist es zu danken, dass der Storthing 
als erste offizielle Körperschaft das Bemer interparlamentarische 
Amt durch einen jährlichen Geldbeitrag unterstützte. Zur inter- 
parlamentarischen Konferenz in St. Louis wurde L. als einer 
der Vertreter der interparlamentarischen Gruppe des Storthing^ 
gewählt imd erhielt gleichzeitig vom Nobelinstitut in Christiania 
den Auftrag zum Studium der amerikanischen Friedensbewegung. 

Verf. : Geschichte Norwegens ; erschienen deutsch, englisch^ 
französisch. — L' Union interparlamentaire pour 1' Arbitrage et 
la Paix. 1889 — 1899. Illustrierte Festschrift zur Konferenz von 
Kristiania. Kristiania 1899. — In Vorbereitimg, ein grosses 
illustriertes Werk, das Referate in mehreren Sprachen über 
sämtliche grössere Reden und sämtliche Resolutionen der inter- 
parlamentarischen Konferenzen bis 1904 enthalten wird. — 
Schrieb eine Reihe politischer Artikel in norwegischen und 
ausländischen Zeitungen, darunter einen vielbemerkten „Ueber 
die staatsrechtliche Stellung Norwegens in der Union mit 
Schweden", erschienen in der „Italie" 1891, femer einen in 
deutscher und französischer Sprache erschienenen, bei der inter- 
parlamentarischen Konferenz in Brüssel gehaltenen Vortrag über 
die Stellimg Norwegens in der Union, der auch an alle Inter- 
parlamentarier versandt wurde. 

Magelhaes-Lima, S. de, Journalist. * 30. V. 1850 zu Rio 
de Janeiro. ^ Lissabon, rue de S. Roque No. 92. Zweiter 
Direktor der Zeitung „Vanguarda" (Die Avantgarde), Präsident 
der „Ligue portugaise de la Paix" und Vizepräsident der General- 
kommission für Frieden und Schiedsgericht innerhalb der 
Geographischen Gesellschaft, Mitglied der Kommission de& 
Bemer Bureaus und des internationalen Bureaus der Presse- 
Assoziation. In seiner Eigenschaft als Journalist und begabter 
Redner trat M.-L. in Portugal für die Verbreitung der Friedens- 
idee ein. Den ersten Ansatz zu der Friedensbeweg^ung in diesem 
Lande gab die von ihm veranstaltete Uebersetzung von Charles- 
Lemonniers „Etats-Unis de l'Europe". M.-L. nahm an zahl- 
reichen Friedenskongressen teil. 

Verf. : La Paix et 1' Arbitrage. — La guerre et la Paix. — 



— 405 — 

L'Oeuvre international. — La f^deration iberique. — Le livre 
de la Paix (portugiesisch). 

Mead, Edwin D., Schriftsteller. * 29. IX. 1849 zu Chester- 
field, N. H. * Boston, Mass., U. S. A., 20 Beaconstreet. 
Mitglied des internationalen Friedensinstituts. Seit 1895 in der 
Friedensbewegung als Schriftsteller und Redner tätig. Heraus- 
geber der von Edwin Ginn & Co. veröffentlichten „National 
Peace Library", war viele Jahre hindurch Herausgeber des 
„New England Magazine", Begründer und viele Jahre Präsident 
des Twenty Century Club in Boston, Direktor der Old South 
Historical Works in Boston, Verfasser zahlreicher Schriften und 
Flugblätter. Mead nahm an verschiedenen Friedenskongressen 
teil und war Vorsitzender des Organisationskomitees des Bostoner 
Friedenskongresses im Jahre 1904. 

Mead, Lucia Ames. * 5. V. 1856 zu Boscawen N. H. ^ 
Boston, Mass., U. S. A., 20 Beaconstreet. Schriftstellerin und 
Sozialpolitikerin, Präsidentin der Massachusetts Woman's Suf- 
irage Association. Hielt zahlreiche Vorträge über wirtschaft- 
liche, soziale und internationale Fragen. Sie nahm an ver- 
schiedenen Friedenskongressen teil. Verf. u. a. Werken: „Mil- 
ton's England". 

M^rignhac, Alexandre, Professor. * 21. L 1857 zu Tou- 
louse. ^ Toulouse, 10 nie V^lane. Professor für intern. 
Recht an der Universität Toulouse, Präsident der Friedens- 
gesellschaft zu Toulouse, Ehrenmitglied der ständigen Delegation 
der französischen Friedensgesellschaft. Wirkt als Völkerrechts- 
lehrer hervorragend in pazifistischem Sinne. War Organisator 
und Präsident des L nationalen Friedenskongresses der franzö- 
sischen Friedensgesellschaften. 

Verf. : Trait^ th6orique et pratique de l'Arbitrage internatio- 
nale. 1896. — La Conference internationale de la Paix. 1900. 
— Les Lois et coutumes de la guerre sur terre. 1903. — Les 
Trait^s permanents au XX. si^cle. 

Moch, Gaston. * 6. IH. 1859 zu Saint-Cyr-l'ficole. ^ 
Paris, 16 Avenue de la grande Arm^e. Präsident des inter- 
nationalen Friedensinstituts (Monaco), Mitglied der Kommission 
des Bemer Bureaus, Mitglied des Zentralkomitees der Ligue 
internationale de la Paix et de la libert^, Ehrenmitglied der 
Association de la Paix par le droit, der dänischen imd 



— 4o6 — 

ungarischen Friedensgesellschaften, wie der Friedensgesellschaft 
zu Torre Pellice, Ehrenpräsident der Esperantisteng^uppe zu 
Paris lind Monaco. 

Verliess im Jahre 1894 als Artilleriehauptmann, nachdem 
er sich bereits durch seine militärischen Schriften einen 
Namen gemacht hatte, den Dienst, um sich ganz der Friedens- 
bewegimg zu widmen. Seit dieser Zeit nahm er aktiven An- 
teil an allen Friedenskongressen (Vorschläge betreffend das 
Recht der legitimen Verteidigung und der Defensivbündnis-Ver- 
träge, 1897, 1903; die internationale Hilfssprache 1897; Re- 
vision des Kongressreglements 1898; Friedensfahne 1902 und 
1903). Moch war Vizepräsident und Organisator des IX. Welt- 
friedenskongresses zu Paris (1900), sowie Präsident und Organisator 
des XI. zu Monaco (1902). Er gründete, nachdem er im Jahre 
1895 versucht hatte, die verschiedenen französischen Friedens- 
gesellschaften zu föderieren, im Jahre 1896 das Bureau Frangais 
de la Paix, das sich mittlerweile zur ständigen Delegation der 
französischen Friedensgesellschaften entwickelte. Im Jahre 1900 
organisierte er die vom Berner Bureau vorbereitete Ausstellung 
der Friedensgesellschaften auf der Pariser Weltausstellung. M. 
hielt zahlreiche Vorträge, hauptsächlich in den Volksuniversitäten 
von Paris und der Provinz und einen 12 Lektionen umfassenden 
Kurs über „Die Entwicklung zum Frieden" an der £cole des 
Hautes £tudes sociales, die er mit begründen half. Seine 
auf die Friedenspolitik und Friedenspropaganda bezüglichen 
Artikel sind äusserst zahlreich und in verschiedenen Tages- 
zeitungen und Revuen enthalten, hauptsächlich jedoch in der 
Brüsseler „Independance Beige". Dieses Weltblatt wurde der 
Friedenssache durch ein Direktionskomitee gewidmet, das M. 
von 1895 — 1899 leitete und dem ausserdem noch Emile Arnaud 
und Charles Riebet angehörten. 

Verf. : L'Alsace-Lorraine devant TEurope. 1896. — Alsace- 
Lorraine. 1897. — Autour de la Conference interparlamentaire. 
1895. — Une royale id^e. 1896. — De la claiise arbitrale, 
consid^r^ comme fondement des trait^s d*alliance pacifique 
(1897). — Comment se fera le d^sarmement? 1897. — Rapport 
sur la question de la langue internationale. 1897. — L'Ere sans 
violence. 1899. — Ce que coüte la Paix arm6e et comment en 
finir. 1900. — L'Arm^e d'une d^mocratie. 1900. (Deutsche 



— 407 — 

Uebersetzung, Stuttgart 1900.) — La R^forme militaire, vive 
la milicel 1901. — D^sarmons les Alpes. 1904. — Seit 1897 
ausserdem noch eine Anzahl kleinere, die Friedensfrage und die 
internationale Sprachenfrage berührende Broschüren. 

Moneta, Ernesto Teodoro, Dr. der Rechte, Publizist. 
* 20. IX. 1833 zu Mailand. ^ Mailand, Piazza Cavour 5. 
Präsident der „Societa internazionale per la pace ; — Unione Lom- 
barda", Mitglied der Kommission des Berner Bureaus, Mitglied 
des internationalen Friedensinstituts (Monaco), Ehrenpräsident 
der Internationalis Concordia, Paris, Mitglied der Union inter- 
nationale, Vizepräsident des Mailänder Komitees zur Ehrung 
des Präsidenten Loubet, Präsident der Gesellschaft für den 
internationalen Austausch von Schulkindern. M. hat in früher 
Jugend mit seiner ganzen Familie an dem Mailänder Aufstand 
im Jahre 1848 teilgenommen, war im Jahre 1859 Freiwilliger 
bei den von Garibaldi kommandierten Alpenjägern, 1860 
Generalstabsoffizier in der Armee Garibaldis und machte als 
solcher den Feldzug in Süditalien mit; von 1861 — 1867 Offizier 
in der italienischen Armee. Von Mai 1867 bis Oktober 1896 
war er Chefredakteur der grossen Mailänder Tageszeitung 
„Secolo**. Im Jahre 1897 gründete er die der Friedensidee 
und dem Internationalismus gewidmete Revue „La Vita inter- 
nazionale**, deren Direktor er seit der Gründxmg ist. Im Jahre 
1889 rief er noch den Friedensalmanach „Giu il armi** ins Leben, 
der jährlich erscheint und sich eines stets wachsenden Erfolges 
erfreut. Im Jahre 1878 gründete er die „Unione Lombarda*', 
die erfolgreichste \md tätigste italienische Friedensgesellschaft, 
eine der rührigsten Friedensgesellschaften überhaupt, der er seit 
1891 präsidiert imd deren Wirken in seiner Person konzentriert 
ist. Er ist der Gründer der italienischen Friedensgesellschaften 
zu Assi, Barzano, Borgolesia, Gallarate, Missaglia, Perugia und 
Voghera, organisierte die Konferenz der italienischen Friedens- 
gesellschaften von 1891 und war deren Berichterstatter über die 
Abrüstimgsfrage. Als Delegierter der Unione Lombarda war M. 
auf allen Friedenskongressen, mit Ausnahme derer von Chicago, 
Paris (1900) \md Glasgow abgehaltenen, und beteiligte sich im 
reichsten Masse an den Arbeiten. In Rom beantragte er, 
dass die Frage der em*opäischen Föderation auf die nächste 
Tagesordnung gesetzt werde und erstattete in Bern in Verein 



— 4o8 — 

mit Baronin Suttner den Bericht über diese Materie. Auf dem 
Antwerpener Kongress wurde auf seinen Antrag einstimmig 
beschlossen, dass künftig zu Beginn eines jeden Kongresses 
ein Bericht über die Ereignisse des verflossenen Jahres in 
bezug auf Krieg und Frieden erstattet, und dass am Schluss 
der Kongresse ein „Aufruf an die Völker" erlassen werde. Im 
Jahre 1894 veranstaltete M. auf der Mailänder Ausstellung eine 
Propaganda-Ausstellung im Sinne der Friedensidee und im Jahre 
1896 gelang es ihm, nach der Schlacht von Adua eine mit 
120000 Unterschriften bedeckte Petition gegen die Fortsetzung 
des Krieges, die von einer grossen Revanchepartei gefordert 
wurde, dem Parlament zu unterbreiten und diese Forderung 
durchzusetzen. Unzählig sind die Vorträge, die M. seit dem 
Jahre 1889 in Italien über die europäische Union und die 
Umwandlung der stehenden Heere in Defensivheere gehalten hat. 

Verf. : Le Guerre, le Insurrezioni e la Pace nel secolo 
XIX. I. Vol. (der zweite Band erscheint demnächst). Zahl- 
reiche Broschüren und Artikel in den verschiedensten Zeitungen 
und Revuen. 

Moscheies, Felix, Maler und Schriftsteller. * 8. II. 1833 
zu London. ^ London, 80 Elm Parkroad W. Chairman 
der International Arbitration and Peace Society. Besuchte in 
Leipzig die Schule und wandte sich schon in seinem 14. Jahre 
gegen die Auswüchse des Ueber-Patriotismus und verfocht die 
Verbrüderungsidee. Im Jahre 1878 schrieb er eine Broschüre 
„Patriotismus as an incentive to warfare" Patriotismus 
als Anreizung zum Kriege), kam dadurch in nähere 
Beziehungen zu Henry Richard und wurde Mitglied des Aus- 
schusses der „Peace Society", deren Vorsitzender Richard da- 
mals war. Als dann Hodgson Pratt im Jahre 1880 die „Inter- 
national Arbitration and Peace Association" gründete, trat M. 
auch in das Komitee dieser Gesellschaft, deren Vorsitzender 
er nach dem im Jahre 1897 erfolgten Ausscheiden Pratts wurde. 
Sein Hauptstreben ist es, die Beziehungen der verschiedenen 
Friedensgesellschaften zu verengem, imd aus diesem Beweg- 
grunde heraus veranlasste er, dass seit 1896 der 22. Februar 
alljährlich als gemeinsamer Friedenstag von allen Friedensgesell- 
schaften der Erde begangen wird. Es gelangte bisher jedesmal 
an diesem Tage eine von M. in Vorschlag gebrachte 



— 409 — 

Resolution zur Annahme. M. ist regelmässiger Mitarbeiter 
des „Concord** und schreibt auch häufig in anderen Zeitimgen 
imd Zeitschriften über die Friedensfrage, auch hält er Vorträge 
und benützt jede Gelegenheit durch private Propaganda die 
Bildung neuer Gesellschaften zu bewirken. Auch als Maler 
hat er sich in den Dienst der Bewegung gestellt, und hat in 
einer Serie von Gemälden den Krieg im allgemeinen, besonders 
aber die bulgarischen und armenischen Greuel, wie die Schrecken 
im Transvaalkrieg in das schärfste Licht gestellt. M. war 
regelmässiger Besucher fast aller bisherigen Friedenskongresse 
imd nimmt regen Anteil an deren Arbeiten. Seit 1903 ist 
er auch Präsident der in diesem Jahre begründeten englischen 
Gesellschaft zur Verbreitung des Esperanto in London. 

Nilson, Nils, August, Dr. med. * 13. IL 1860 zu Maglehem 
de Christianstads (Schweden). ^ Oerebro (Schweden). 
Präsident der schwedischen Friedens- imd Schiedsgerichtsgesell- 
schait seit 1900, und der Friedensgesellschaft zu Oerebro seit 
1894. Von da ab in der Friedensbewegung tätig, vertrat N. die 
schwedische Friedensgesellschaft auf dem Kongress zu Monaco. 
Er organisierte den zweiten schwedischen nationalen Friedens- 
kongress zu Oerebro im Jahre 1902, dem er auch präsidierte, 
ebenso wie den zweiten schwedischen nationalen Friedenskongress 
zu Oestersund im Jahre 1903. Auf dem letztgenannten Kongress 
ergriff er die Initiative zur Gründung eines schwedischen Frie- 
densinstituts, das hauptsächlich dem praktischen, nicht lediglich 
dem wissenschaftlichen Pazifismus sein Augenmerk zuwenden soll. 

Verf. (in schwedischer Sprache) : Die Idealschrift der Mensch- 
heit. — Die grössten Wahrheiten des Menschen. — Die Lösimg 
der Abrüstungsfrage. — Ausserdem mehrere kleinere Schriften 
und Uebersetzungen. 

Novicow, Jacques, Soziologe. * 29. IX. 1849 zu Konstanti- 
nopel. ^ Odessa, 8 nie) de la Poste. Mitglied und ehemaliger 
Vizepräsident des internationalen soziologischen Instituts, Mit- 
glied der Kommission des Berner Bureaus, Mitglied des inter- 
nationalen Friedensinstituts (Monaco). Kam infolge seiner sozio- 
logischen Arbeiten dazu, sich eingehend mit der Friedensfrage 
zu beschäftigen. Seit 1896 nahm er — mit Ausnahme des Kon- 
gresses in Boston — an allen Friedenskongressen teil, wo er 
in der Regel allein das grosse russische Reich vertrat. Auch 



— 4IO — 

den interparlamentarischen Konferenzen zu Budapest und Wien 
wohnte er als Ehrengast bei. Auf den Friedenskongressen 
präsidierte er vier Jahre hintereinander der Kommission für die 
aktuellen Fragen und beteiligte sich wiederholt an der Redaktion 
des „Aufrufs an die Völker**. Im Jahre 1899 versuchte er 
in Russland eine Friedensgesellschaft zu gründen, doch wurde 
ihm vom Ministerium die Erlaubnis dazu verweigert. N. gehört 
seit 1902 dem Ehrendirektorium des „Europ^en** an, von dem er 
jedoch Ende 1904 für die Dauer des russisch- japanischen Krieges 
zurücktrat. N. schreibt für die hervorragendsten europäischen 
Revuen gehaltvolle Artikel über die Friedensidee in ihrer sozialen 
und wirtschaftlichen Bedeutung. So arbeitet er an der „Nouvelle 
Revue**, der „Revue**, der „Revue de Sociologie**, der „Vita 
internazionale**, der „International Quarterley Revier** (Burlington, 
Ver. St.) etc. etc. Besonders fruchtbar ist er als soziologischer 
Schriftsteller. Einzelne seiner Werke haben auf die Friedens- 
bewegimg bahnbrechend eingewirkt. 

Verf. : Les Lüttes entre les soci^t6s humaines et leurs phases 
successives. 1892. — Lal guerre et ses pr^tendues bienfaits. 1894. 
(Deutsche Uebersetzung, München 1901.) — La Föderation de 
TEurope. 1901. (Deutsche Uebersetzung, Berlin 1901.) — Der 
Ewige Krieg. 1899. — Comment accroitre T^fficacit^ du mouve- 
ment pacifique. 1901. — l'Expansion de la Nationalit6 frangais. 
1903. — La Possibilit6 du Bonheur. 1904. — 

Paine, Robert Trait, Advokat. * 28. X. 1835 z^ Beverly, 
Mass. ♦ Boston, Mass., U. S. A., 6 Joy Street. Seit 1891 
Präsident der American Peace Society, seit 1878 Präsident der 
Associated Charities of Boston, seit 1879 Präsident von Well's 
Memorial Workingmens Institute, Mitglied zahlreicher humaner 
Gesellschaften. P., der sein ganzes Leben fast ausschliesslich 
himianen Unternehmungen widmete, war im Jahre 1884 Mitglied 
der Regienmg des Staates Massachusetts. Seit 15 Jahren wendet 
er seine ganze Kraft der Friedensbewegimg zu, ist Mitglied 
der ständigen Kommission der Mohonk Arbitration Konferenz, 
und präsidierte dem XIII. Weltfriedenskongress zu Boston. Er 
ist Verf. zahlreicher Bücher und Broschüren. 

Paiva, Joao de, Dr., Jurist und Politiker. * 26. I. 1849 
zu Lamego (Portugal). ^ Porto (Portugal), Hotel de Franc- 



— 411 — 

fort. Mitglied des interparlamentarischen Rates, Vizepräsident 
der Friedens- und Schiedsgerichtskommission der Lissabonner 
geographischen Gesellschaft. Zuerst Advokat, dann Gerichts- 
beamter, jetzt Richter in Porto, während vieler Jahre Deputierter 
imd als solcher vorerst Sekretär, dann Präsident der portugiesi- 
schen interparlamentarischen Gruppe, deren Delegierter auf den 
Konferenzen zu Bern, Budapest, Haag, Paris (1900) und Wien. 
Er übte in Portugal stets eine energische Propaganda für den 
internationalen Frieden und die Schiedsgerichtsbarkeit aus, war 
einer der Gründer der portugiesischen Friedensliga, in der er zahl- 
reiche interessante Vorträge hielt. Der geographischen Gesell- 
schaft unterbreitete er 1893 eine umfangreiche Denkschrift über 
die Schiedsgerichtsbarkeit in betreff der Kolonialfragen, schrieb 
zahlreiche Artikel in verschiedenen Zeitimgen seines Landes 
und veröffentlichte die Berichte über alle Konferenzen der inter- 
parlamentarischen Union. 

Pandolfi, Benjamin, Marquis, Fürst von Guttadauro. * 12. VI. 
1839 2U Neapel. ^ Rom. Adresse: Deputiertenkammer, Monte 
Citorio. Präsident der italienischen interparlamentarischen Gruppe. 
Während der Revolution von 1860 — 61 war P. unter Garibaldi 
Offizier, dann Genie-Hauptmann und Ehren-Ordonnanzoffizier des 
Königs Victor Emanuel bis 1870. Bis 1897 Mitglied der Deputierten- 
kammer. Seit 1889, wo er an der Pariser interparlamentarischen 
Konferenz teilnahm, widmete er sich der Friedensbewegung. 
Tat sich als Organisator der interparlamentarischen Konferenz 
zu Rom hervor, die in ihrem Glanz und in der Ehrung, die ihr 
zuteil wurde, der erste grosse Erfolg der interparlamentarischen 
Union bedeutete. P. besuchte in der Folge die meisten inter- 
parlamentarischen Konferenzen imd nahm regen Anteil an deren 
Arbeiten. Auf seinen Antrag nahm die interparlamentarische 
Konferenz im Haag eine Resolution an, die die Notwendigkeit 
einer intergouvernementalen Konferenz zur Organisation der 
Schiedsgerichtsbarkeit anstrebte. Im Jahre 1899 wurde in 
Kristiania sein Vorschlag, dass weitere intergouvernementale 
Konferenzen, ähnlich der Haager, einberufen werden mögen, 
ebenfalls angenommen. Im Parlament trat er mehreremal mit 
Anträgen im pazifistischen Sinne hervor, so am 19. Mai 1893 
und am 3. Mai 1894. 

Verf. u. a. : „Die Föderation und der Friede" (deutsch 



— 4^2 — 

von Bertha von Suttner in „Die Waffen nieder!** 1893) und 
zahlreiche Artikel in Revuen und Tageszeitungen. 

Passy, Fr6d6ric, Politiker und Nationalökonom. * 20. V. 
1822 zu Paris. ^ N e u i 1 1 y prfes de Paris, Mitglied des 
Instituts, Mitglied der ständigen Kommission des Bemer Bureaus, 
Mitglied der ständigen Delegation der französischen Friedens- 
gesellschaften, Lam'eat des I. Nobelpreises (1901), Ehrenpräsident 
der Soci^t^ d' Arbitrage entre nations, der Internationalis Con- 
cordia amd zahlreicher anderer Friedensgesellschaften aller 
Länder. P. widmete sich der Nationalökonomie und lehrte in 
Peau, Bordeau, Nizza, und von 1866 an in Paris politische 
Oekonomie. Fünfundzwanzig Jahre lang Mitglied des General- 
rates des Departements Seine et Oise, war er acht Jahre lang 
(1881 — 1889) Mitglied der Deputiertenkammer. Seit 1867 ist P. 
für die Friedensidee tätig. Als im Jahre 1867 wegen der 
Luxemburger Frage ein Krieg zwischen Preussen imd Frank- 
reich auszubrechen drohte, rief P. mit einigen andern in Frank- 
reich eine Bewegung ins Leben, der es damals gelang, den 
Krieg zu verhindern, und die zur Gründung der „Ligue int. 
et permanent de la Paix" führte, deren Generalsekretär P. 
wurde. Nach dem Kriege wurde die Gesellschaft in die 
„Soci^td frangaise des Amis de la Paix** umgewandelt und 
nahm später den Namen „Soci6t6 pour 1' Arbitrage entre nations** 
an, deren Präsident Passy bis zum Schluss des Jahres 1903 
blieb. Nach seinem Rücktritt blieb er als Ehrenpräsident 
mit der Gesellschaft in Verbindung. Mitglied des Pariser 
Friedenskongresses von 1878, organisierte er im Verein mit 
Hodgson Pratt und Charles Lemonnier den Friedenskongress 
von 1889, der den Beginn einer neuen Aera der Friedens- 
bewegung bezeichnete. Mit Randal W. Cremer gründete er 
im Jahre 1888 die interparlamentarische Union. Seit 1889 nahm 
er an sämtlichen Friedenskongressen — mit Ausnahme des von , 
Chicago und Boston — und interparlamentarischen Konferenzen 
— mit Ausnahme derer von Kristiania und St. Louis — teil, 
präsidierte der interparlamentarischen Konferenz zu Paris (1889) 
und war Ehrenpräsident der Friedenskongresse zu Paris (1900) 
und Ronen. Auf den Kongressen beteiligte sich Passy in 
umfassendster Weise an den Arbeiten der Kommissionen und 
an den Debatten des Plenums. Während seiner parlamentarischen 



— 413 — 

Tätigkeit trat er wiederholt von der Tribüne des Parlaments 
für die Friedensidee und die Schiedsgerichtsbarkeit ein, hielt 
mehrere Reden in diesem Sinne und stellte mehrere Anträge 
zugimsten des Abschlusses von Schiedsgerichtsverträgen mit 
anderen Nationen (siehe 5. Kapitel), namentlich einen Antrag 
zugunsten eines Schiedsgerichtsvertrages mit den Vereinigten 
Staaten, der zuerst abgelehnt, bei späterer Wiederholung jedoch 
einstimmig angenommen wurde. 

Was P. als Redner geleistet hat, ist schwer darzustellen. 
Mit seiner hinreissenden Beredsamkeit wusste er die Herzen 
seiner Hörer zu entzünden imd durch die Klarheit seiner 
Diktion auch ihre Köpfe gefangen zu nehmen. Trotz seines 
Alters hat er die Propaganda durch das Wort noch nicht 
aufgegeben und noch im Frühjahr 1904 machte er — ein 
82 jähriger — eine Vortragstournee durch Belgien vmd Holland. 
Nicht nur in Frankreich, sondern in zahlreichen andern Ländern 
des Kontinents trat er als Redner auf. Nicht minder erfolgreich 
imd fruchtbar war seine Propagandaarbeit mit der Feder. In 
den meisten grossen Revuen aller Länder und allen grossen 
politischen Tageszeitungen Frankreichs und des Auslandes schrieb 
und wirkte er für den Friedensgedanken und förderte dessen 
Entwicklung in den vielen Jahrzehnten seines reichen Lebens. 
In der Friedensrevue „Arbitrage entre nations" schreibt er noch 
regelmässig Artikel. 

Verf. : Conference sur la guerre et la Paix, Paris 1867. — 
La Barbarie moderne. 1871. — Revanche et R^levement. 1872. 
— La Question de la Paix. 1891. — La Paix internationale 
et la Paix sociale. 1892. — La Question de la Paix ä la Con- 
ference de Berne. 1892. — Le Prix de la Gloire. 1893. — 
Verit^s et paradoxes. 1894. — l'Avenir de l'Europe. 1895. — 
Sur les arm^ments de l'avenir. 1895. — Le Congr^s de Religions 
ä Chicago. 1896. — L* Utopie de la Paix. 1897. — Une fite 
de la Paix. 1898. — l'Heritage du XIX. si^cle. 1900. -— 
Lamartine et la Paix. 1900. — Echos de Budapest. 1896. — 
Le Mouvement de la Paix en Europe. 1896. — l'Education 
pacifique. 1902. — (Im Verein mit Bertha von Suttner) Jean 
de Bloch et la Mus^e de la guerre et de la Paix. 1902 
(auch in deutscher Sprache erschienen). — Le Mouvement de 



— 414 — 

la Paix. 1904. — Ueber die zahlreichen Revueartikel etc. ver- 
gleiche Lafontaines „Bibliographie de la Paix". 

Pazmandy, Dionys von, Politiker und Journalist. * 1848 
zu Budapest. ^ Budapest, 4 Louis Kossuth-utcza. P. war 
der erste ungarische Parlamentarier, der an den interparlamen- 
tarischen Konferenzen teilnahm. Auf seine Veranlassung wurde 
die tmgarische Gruppe der interparlamentarischen Union be- 
gründet, deren Sekretär er seit der Gründung ist. Er nahm 
an allen interparlamentarischen Konferenzen teil imd organisierte 
die überaus glanzvolle und erfolgreiche interparlamentarische 
Konferenz zu Budapest 1896. In diesem Jahre gründete er 
auch die serbische interparlamentarische Gruppe. F. gibt in 
Budapest verschiedene Zeitungen heraus. 

Peekover, (Miss) Priscella Hannah. * 27. X. 1833 zu Wis- 
bech (England). ♦ W i s b e c h , Wistaria House. Präsidentin 
der Wisbech Local Peace Association seit deren Gründung im 
Jahre 1879; Vizepräsidentin der Londoner Peace Society, der 
Mailänder Unione Lombarda und der Universal Peace Society 
in Philadelphia, U. S. A., und Ehrenmitglied der dänischen. Frie- 
densgesellschaft für Friede und Neutralisation. Miss P. ist seit 
Mitte der siebziger Jahre eine der eifrigsten Agitatorinnen 
für die Friedensidee. 1879 gründete sie die Wisbecher 
Filiale der Peace Society \md im Jahre 1882 die Zeitschrift 
„Peace and Goodwill", die sie seither redigiert. Sie nahm 
regen Anteil an der Gründtmg der französischen Friedens- 
gesellschaft „Jeimes Amis de la Paix", jetzt „Soci6t6 de la Paix 
par le Droit", und an den ersten Veranstaltungen des „Almanach 
de la Paix" jener Gesellschaft. Der Herausgabe und Ver- 
breitung von Friedensliteratur gab sie sich mit besonderem Eifer 
hin und verschaffte Büchern und Flugschriften nicht nur in 
England, sondern auch am Kontinent, in Indien und in den 
englischen Kolonien weiteste Verbreitung. In verschiedenen 
Teilen Englands trat sie auch als Rednerin für das Friedens- 
werk auf. Die Friedenskongresse von Paris (1889 und 1900), von 
London, Bern, Antwerpen, Budapest, Hamburg und Glasgow, 
den Pariser Frauen-Friedenskongress von 1900 besuchte sie als 
Delegierte. Sie wirkte als Gönnerin imd Helferin bei so mancher 
der Friedensbewegung dienenden Institution oder Unternehmung; 
war von grösster Hilfsbereitschaft, als es sich darum handelte, 



— 415 — 

das Bemer Bureau ins Leben zu rufen, und liess keinen Appell 
von Friedensfreunden und Gesellschaften, aus welchem Lande 
er auch kommen mochte, unerwidert. 

Verf. : Sie verfasste selbst einige Flugschriften über die 
Friedensidee, wobei sie sich bemühte, die Friedenslehren des 
Christentums zu betonen, imd übersetzte Amoldsons „Pax 
Mundi" aus dem Schwedischen und Carlsens „Das ist der Krieg" 
aus dem Dänischen ins Englische. Sie verfasste die Texte für 
durch Lichtbilder illustrierte Vorträge, die dann weite Verbreitung 
fanden. 

Perris, Georges Herbert, Politiker. * 29. L 1866. ♦Lon- 
don, 5 Henrietta Street W. C. Sekretär des Cobden-Clubs, 
Direktor des „Concord" (Organ der Intern. Arbitration and 
Peace Society), Mitglied des internationalen Friedensinstituts und 
der Royal Statistical Society von London. Seit zwanzig Jahren 
Journalist und politischer Agitator, trat er infolge der Gründung 
eines Komitees zur Bekämpfung der stets anwachsenden Rüstun- 
gen im März 1896 in die Friedensbewegung, wo er als Redner 
imd talentierter Schriftsteller unausgesetzt tätig war. Er be- 
suchte die Friedenskongresse von Turin, Paris (1900), Glasgow, 
Monaco, Rouen und Boston, wohnte der Eröffnimg des Kriegs- 
und Friedensmuseums in Luzem imd verschiedenen andern inter- 
nationalen Friedensveranstaltungen bei. Im Jahre 1902 besuchte 
er die Vereinigten Staaten zur Abhaltung von Friedensvorträgen 
in New York, Boston, Chicago, Philadelphia, etc. etc. 

Verf. : The Eastem Crisis and British Policy. 1897. — 
The Life and Teaching of Leo Tolstoi. 1901. — The protectionist 
Peru. 1903. — Empire, Trade and Armements. 1896. — A short 
History of the Hague Conference. 1889. — Blood and Gold 
in South Africa. 1902. — Jean de Bloch and the Lucerne 
Museum. 1902. — etc. etc. 

Pichet, L., Abb6. * 17. VII. 1864 zu Brousse (Dept. 
Creuse), Frankreich. ^ Monaco, rue des Princes 3. Vize- 
präsident des internationalen Friedensinstituts in Monaco. Von 
1898 — 1900 Professor der Mathematik imd Physik am CoUegue 
de Felletin (Creuse), dann Pfarrer in Monaco. Steht seit 1893 
in der Friedensbewegung, an der er sich durch Flugblätter, 
Broschüren und Artikel in Zeitungen, Revuen, Almanachs etc. 
beteiligte. Er gründete im Jahre 1893 im Verein mit Louis 



— 4^6 — 

Jorrand die Friedensgesellschaft zu Felletin und Aubusson und 
1900 unter Mithilfe der Baronin von Lourmel die Gesellschaft 
von Gratry. Er wandte sich im Interesse der Friedensbewegung 
an verschiedene Souveräne, besonders auch an Papst Leo XIII. 
An den Friedenskongressen von Antwerpen, Hamburg, Budapest^ 
Paris (1900), Glasgow, Monaco, Ronen und Boston nahm 
er aktiven Anteil. Seiner Initiative ist es zu danken, dass 
sich der Budapester Kongress an Papst Leo XIII. wandte, 
worauf eine die Friedensfreunde ermutigende Zuschrift seitens 
des Kardinals Rampolla eintraf (siehe Kap. 5). In der Krisis der 
Dreyfussaffäre in den Jahren 1897 — 1900 kämpfte er an der Seite 
der Pazifisten für Gerechtigkeit und Gesetzmässigkeit, wurde 
deshalb gemassregelt, verlor sein Lehramt, folgte einem Rufe 
des Fürsten von Monaco imd übernahm dort eine Pfarrstelle. 

Verf. : La Paix universelle, le d^sarmement et TArbitrage. 
1893. — La Conscience chr^tienne et la question juive. 1900, — - 
La Conscience chr^tienne et TAf faire Dreyfuss. 1900. — 

Pierantoni, Augusto, Professor imd Politiker. * 24. VI. 1840 
zu Chieti (Abruzzen). ♦ Rom. Senator, Universitätsprofessor, 
Mitglied des Haager Schiedsgerichtshofes, Ehrendoktor der Uni- 
versität Oxford, Mitglied der Akademie von Philadelphia, Mit- 
glied des interparlamentarischen Rates, Mitglied des internatio- 
nalen Friedensinstituts (Monaco), Mitglied des Instituts du droit 
international. P. hat auf dem Gebiete des internationalen Rechtes, 
des Völkerrechtes imd vor allem für die Verbreitung der Schieds- 
gerichts- imd Friedensidee Hervorragendes geleistet. Er ist 
der Schwiegersohn des um die Schiedsgerichtsbarkeit so hoch- 
verdienten italienischen Staatsmannes Mancini. Zur Zeit des 
Alabamakonflikts von amerikanischer Seite aufgefordert, ein Gut- 
achten abzugeben, trat er für die Lösung des Streites durch 
ein Schiedsgericht ein. Im Jahre 1873 war er Mitbegründer 
des Instituts du droit international zu Gent, war Mitglied der 
im Jahre 1873 zu Brüssel tagenden Konferenz des amerikanischen 
International Codes Committees. Im Jahre 1883 war er Vertreter 
Italiens an der internationalen Konferenz zur Sicherung der 
Neutralität des Suezkanals; er beteiligte sich in hervorragendem 
Masse an den Haager Konferenzen für die Regelung des inter- 
nationalen Privatrechtes. An den Sitzungen des Instituts du droit 
international nahm er regelmässig teil. Als das Institut 1882 



— 417 - 

in Turin tagte, war er Präsident der Konferenz; im Jahre 1894 
im Haag Vizepräsident. Er nahm an den interparlamentarischen 
Konferenzen zu Budapest und Christiania teil und hielt über 
die Ergebnisse der Haager Friedenskonferenz in verschiedenen 
Städten Italiens Vorträge. Sein Wirken für die Schieds- 
gerichtsbarkeit, sowie seine Arbeiten in praktischen Fällen des 
internationalen Lebens lassen sich in dieser gedrängten Dar- 
stellung nicht eingehend würdigen. Erwähnt sei nur noch, dass 
er im Venezuelaprozess vor dem Haager Schiedsgericht 
1903/4 als Vertreter Italiens fungierte. 

Verf. weit über 70 umfangreiche Schriften, abgesehen von 
zahlreichen Revueartikeln. Erwähnt seien nur: I progressi 
del diritto publico e delle genti. 1868. — La storia degli 
Studie del diritto intern, in Italia. 1869 (deutsche Ueber- 
setzung). — Gli Arbitrati intemaz. e il Trattato di Washington. 
1871. — La Riforma^ del Diritto delle Genti e l'instituto di diritto 
int. 1874. — La Storia del Diritto intern, nel secolo XIX. 
1876. — Trait6 du droit int. I. vol. 1884. — II Diritto internaz. 
privato e la Conferenze internaz. dell* Aja. — L'Histoire des 
constitutions anciennes du droit de Guerre et de Paix. 1897. — 
I progressi del Diritto internaz. nel secolo XIX. 1898 (deutsche 
Ausgabe). — Histoire approfondie du droit int. en Italie. 1902. — 
etc. etc. etc. 

Pirquet, Pierre Freiherr v., Politiker. ♦ 1838 zu Laibach. 
^ Wien I., Krugerstrasse 17. Mitglied des interparlamentari- 
schen Rates, Vorsitzender der österreichischen Gruppe der inter- 
parlamentarischen Union. Machte als Dragonerleutnant den 
Feldzug von 1859 gegen Piemont nüt und widmete sich dann von 
1861 — 1868 der diplomatischen Laufbahn. 23 Jahre Mitglied des 
österreichischen Reichsrates, war P. im Jahre 1891 Mitbegründer 
der österreichischen interparlamentarischen Gruppe, nahm vom 
Jahre 1891 ab an den meisten Konferenzen der interparlamen- 
tarischen Union aktiven Anteil vnd war Organisator der Wiener 
interparlamentarischen Konferenz. Im Reichsrat trat er wiederholt 
zugimsten der Schiedsgerichtsbarkeit hervor. 

Pratt, Hodgson, Politiker. * 10. I. 1824 zu Bath (England). 
* Le Pecque (Seine et Oise), Frankreich. Ehrenpräsident 
der Kommission des Berner Bureaus, Präsident der Inter- 
national Arbitration and Peace-Society in London, Mitglied der 

27 



— 4i8 — 

Union international, Ehrenmitglied zahlreicher Friedensgesell- 
Schäften. Trat als Jüngling in den indischen Staatsdienst, in 
dem er es bis zum Untersekretär der Regierung brachte. £r 
}^t>gstnn sich in Indien für soziale Fragen zu interessieren, 
gründete in Kalkutta eine Gesellschaft zur Veröffentlichung west- 
licher Literatur in bengalischer Sprache und auch eine Gesell- 
schaft zur Diskussion sozialer Fragen, deren Präsident er wurde. 
Im Jahre 1859 nach England zurückgekehrt, beteiligte er sich 
an der Gründung der National Indian Association in London. 
Er widmete sich in der Folge der Verbesserung der sozialen 
Lage der arbeitenden Klassen und wurde Chairman des von ihm 
mitbegründeten Britain Working Men's Club. Ueber vierzig 
Jahre lieh er diesem Klub, der jetzt in ungefähr tausend 
Zweigvereinen über das vereinigte Königreich verbreitet ist, und 
der von dem Klub veröffentlichten Zeitung seine ganze Arbeits- 
kraft, ohne eine Entschädigung dafür zu nehmen. Ausserdem 
setzte er sich für das Konsum- und Genossenschaftswesen in her- 
vorragender Weise ein. Er trat von diesen Bestrebungen zurück, 
als er sich im Jahre 1881 an der Gründung der International 
Arbitration and Peace-Society beteiligte, deren Präsident er 
später wurde. Diese Gesellschaft unterschied sich durch ihren 
ausgesprochenen politischen Charakter von der älteren Lcmdoner 
Peace Society, die mehr auf religiöser Grundlage beruhte. Es 
lag in der Absicht der Gründer, in allen Ländern ähnliche 
Friedensgesellschaften hervorzurufen und diese zum Zwecke 
wirkungsvollerer Arbeit später zu föderieren. Zu diesem Zweck 
bereiste P. die Hauptstädte Europas und nahm überall Qiit 
den leitenden Männern Fühlung. Drei bis vier Jahre h^^durch 
blieb er auf Reisen und besuchte u. a. Paris, Nimes, Mont- 
pellier, Berlin, Stuttgart, Darmstadt, Frankfurt, Mailand, 
Florenz, Rom, Brüssel und Wien, manchmal zwei bis dreimal 
in einem Jahre wiederkehrend. Bei dieser Gelegenheit s^nrach 
er mit zahlreichen hervorragenden Persönlichkeiten und hielt 
öffentliche Vorträge, in deren Folge zahlreiche Friedensgesell- 
schaften gegründet wurden. In Berlin gelang es ihm durch 
die Vermittlimg Virchows in einem grossen Saale des Reichs- 
tagsgebäudes vor einer grossen Zahl von Abgeordneten einen 
Vortrag zu halten. In Mailand vermochte er die Freimaurer 
für die Sache zu interessieren imd in Paris begründete er eine 



— 419 — 

Arbeiter-Friedensgesellschaft. Er trat in engste Beziehungen zu 
Charles Lemonnier. Im Jahre 1882 führten seine Bemühungen 
zu der Brüsseler Friedenskonferenz, auf der er die Föderation 
der internationalen Friedensbewegung empfahl. Bei der Grün- 
dung des internationalen Friedensbureaus auf dem römischen 
Kongress leistete Pratt wichtige Dienste und beteiligte sich 
in der Folge lange Jahre hindurch aktiv an den Arbeiten 
des Bureaus. An den Friedenskongressen seit 1889 nahm er 
bis 1900 regen Anteil. Bis zur Uebernahme der Redaktion des 
„Concord" durch Mr. Perris fungierte P. seit der Gründung 
des Blattes im Jahre 1884 als Herausgeber und lieferte zahlreiche 
Beiträge. Er ist der Verfasser zahlreicher Broschüren für die 
Friedensidee und hielt eine Unmenge von Vorträgen, die zum 
Teil auch im Druck erschienen. Sechs Jahre lang schrieb er 
eine vierzehntägig regelmässig wiederkehrende Chronik, „Inter- 
national Unity" betitelt, für die Zeitimg „Echo**. Im Jahre 
1896 besuchte Pratt Washington, um mit dem Präsidenten 
Cleveland über den in der Schwebe befindlichen anglo-amerika- 
nischen Schiedsgerichtsvertrag und über die Venezuelaaffäre 
Rücksprache zu nehmen. Er wurde vom Präsidenten wie vom 
britischen Gesandten Lord Pauncefoote aufs liebenswürdigste 
empfangen. Gegenwärtig lebt Pratt in der Nähe von Paris, 
noch immer regen Anteil an der Bewegung nehmend, doch 
infolge seines hohen Alters der ihm gebührenden Ruhe pflegend. 

Fmdhommeanx, Jules Jean, Professor. * 2. XI. 1869 zu 
Chevennes (Dept. Aisne), Frankreich. ^ N t m e s , 1 2 rue Bour- 
dalone. Agr6g6 de TUniversit^, professeur de 1' Universite en 
cong^. Sekretär der Association de la Paix par le droit seit 
deren Gründimg. P. gründete im Jahre 1887 mit fünf seiner 
Freimde diese Gesellschaft, die heute 4000 Mitglieder zählt. 
Seit 1892 Mitarbeiter der Revue „Paix par le droit*', übt er 
das Amt eines Direktors dieser Revue aus. Im Jahre 1889 rief 
€r mit seinen Freunden den „Almanach de la Paix" ins Leben, 
an dem er selbst regelmässig mitarbeitet. Als Delegierter der 
genannten Gesellschaft nahm er teil an den Friedenskongressen 
in Paris (1889), Bern, Antwerpen, Hamburg, Turin, Glasgow, 
Monaco, Ronen, Boston, an dem Notionalkongress in Toulouse 
imd wirkte als Generalsekretär am II. Nationalkongress der 
französischen Friedensgesellschaften zu Nimes. Er übernahm 

27* 



— 420 — 

mit Mme. Pnidhommeaux-Dallet die Leitung des von „Paix 
par le droit" organisierten Dienstes der Projektionsbilder für die 
Propaganda der Friedensidee. Er wirkt auch als Redner und hat 
bereits über 50 Vorträge im Süden Frankreichs gehalten. 

Verf. : Les causes ^conomiques de la guerre. — Cooperation 
et pacification. — La Familist^re de Guise. 

Qnidde, Ludwig, Prof. Dr., Historiker und Politiker. 
* 23. III. 1858 zu Bremen. ^ München, Leopoldstrasse 42. 
Mitglied der Kommission des Berner Bureaus, Vorstands- 
mitglied der deutschen Friedensgesellschaft. Trat 1898, angeregt 
durch Leonore Selenka, anlässlich der Münchener Aktion zu- 
gimsten des Zarenmanifestes, in die Friedensbewegimg. Hielt 
seitdem zahlreiche Vorträge in den verschiedensten Teilen 
Deutschlands und nahm an den Friedenskongressen zu Glasgow 
und Boston teil. 

ßahusen, Dr. E. N., Senator. * 16. XI. 1830 zu Amsterdam. 
^ Amsterdam. Advokat am Appellationsgerichtshof. Mit- 
glied des interparlamentarischen Rates. Seit 1891 Mitglied der 
Ersten Kammer der Generalstaaten, wo er häufig Gelegenheit 
nahm, in internationalen Fragen zugunsten der Schiedsgerichts- 
barkeit hervorzutreten. Er war einer der ersten, die für das 
Werk der interparlamentarischen Union in Holland eintraten,, 
und nahm regen Anteil an den Arbeiten der Union, deren 
Konferenzen er regelmässig besuchte. Der Konferenz im Haag 
von 1894 präsidierte er. Im Jahre 1899 w^r er Delegierter der 
holländischen Regierung auf der Haager Konferenz. 

Kasmussen, Peter Rasmus, Lehrer. * 12. V. 1853 zu Hör 
bei Mariager (Jütland). ^ Kopenhagen N., Blegdamsvej 24. 
Präsident der dänischen Friedensgesellschaft. Ist seit 1882 Mit- 
glied des dänischen Friedensvereins, trat 1887 in dessen Vor- 
stand und wurde 1893 zum Präsidenten gewählt. Er ist seit 
1893 Redakteur des „Fredsbladet**, das in einer Auflage von 
6 — 10 000 Exemplaren erscheint. Im Jahre 1892/3 leitete er 
die Propaganda für Unterzeichnimg einer Petition an die 
Regienmg, die 243 000 Unterschriften erhielt, 1 1 0/0 der Be- 
völkenmg; eine von ihm vorgeschlagene und propagierte Kund- 
gebimg zum Zarenmanifest erhielt 289000 Unterschriften, gleich- 
zeitig ergab diese 12000 Kronen, die in 10 Oere-Beiträgen 



— 421 — 

zusammenkamen. R. war wiederholt Kandidat für den Reichstag 
und erlag im Jahre 1901 mit nur 22 Stimmen. 

Renter, Richard, Regienmgsassessor a. D. * 26. II. 1840 
zu München. * Naumburg a. S. Vorstandsmitglied der 
deutschen Friedensgesellschaft. Wirkt seit 1892 schriftstellerisch 
und als Redner für die Friedensidee. Ausser in „Die Waffen 
nieder I**, den „Friedensblättern" und in der „Friedens-Warte" 
erschienen zahlreiche Artikel aus seiner Feder in Tages- 
zeitungen. Im Jahre 1894 bekam er auf die vom Grafen 
Björklund in Schweden gestellte Preisfrage „Wie kann eine 
kräftige internationale Strömung gegen die herrschende Rüstungs- 
raserei auf passendste Weise hervorgerufen werden?" durch 
seine Arbeit, die in der Broschüre „Friede und Abrüstung" 
des Grafen Björklund (Berlin 1895) abgedruckt wurde, den aus- 
gesetzten Preis. Mit Franz Wirth absolvierte er 1896 eine 
Agitationstour durch die Rheinpfalz und Rheinhessen, wobei 
er an der Gründung einer Anzahl Ortsgruppen der deutschen 
Friedensgesellschaft mitwirkte. Auch später hielt er in vielen 
deutschen Städten Vorträge, die zum Teil zur Gründung von 
Ortsgruppen den Anlass gaben, so in Magdeburg, Gotha, Erfurt, 
Stendal, Kassel, Alsfeld, Dresden, Sebnitz. Auf seine Veran- 
lassung wurde auf der Frankfurter Generalversammlung 1896 
beschlossen, den nächsten Friedenskongress in Deutschland ab- 
zuhalten, was 1897 in Hamburg zur Tat wurde. Er nahm an 
den Kongressen zu Budapest und Hamburg, wie an zahlreichen 
Generalversammlungen der deutschen Friedensgesellschaft teil. 

Verf. : Was will das Volk ? Weder Militarismus noch Krieg. 
1893. — Der MUitarismus, insonderheit in der Militärrechtspflege; 
Gumbinnen und Karlsruhe. 1902. — 

Reyon, Michel, Professor. * 24. III. 1867 zu Genf. 
* Moutiers d'Orgerus (Dept. Seine et Oise). Dr. der 
Rechte und der schönen Künste, Professor an der Universität 
Paris. Ehemaliger gesetzeskundiger Rat der japanischen Re- 
gierung, Professor der Rechtsfakultät zu Tokio, und Doyen der 
franco-japanischen Rechtsschule, wo er 1892 — 1899 Völkerrecht 
tmd internationales Recht dozierte. Laureat der französischen 
Akademie und der Akademie des sciences morales et politiques, 
Mitglied des internationalen Friedensinstituts (Monaco), des Zen- 
tralkomitees der Ligue internationale de la Paix et de la Liberte, 



— 422 — 

des französischen Komitees der Union internationale, Ehren- 
mitglied der Soci6t6 frangaise de TArbitrage entre nations, der 
Association la Paix par le droit, der Association pour la Neu- 
tralisation du Danemark. R. beschäftigt sich seit fast 20 Jahreä 
mit der Friedensbewegung, er begründete im Jahre 1887 in 
Gr^noble eine Sektion der Ligue internationale pour la Paix et de 
la Libert^, arbeitete am Journal „Les Etats-Unis de l'Europe" mit 
und nahm an verschiedenen Kongressen jener Liga teil. Im 
Jahre 1892 veröffentlichte er sein Werk „L* Arbitrage internatio- 
nal**, das vom Institut de France mit dem Preis Bordin gekrönt 
wurde, ihm eine Beglückwünschung seitens des Friedens- 
kongresses tmd der interparlamentarischen Konferenz zu Bern 
eintrug, und das namentlich in der juristischen Welt einen 
für die Entwicklung der Friedensidee wichtigen theoretischen 
Einfluss übte. In Japan hielt er den ersten Kursus über die 
internationale Schiedsgerichtsbarkeit ab, der überhaupt an einer 
Universität gehalten wurde; während des chinesisch-japanischen 
Krieges hielt er in Tokio einen öffentlichen Kursus gegen das 
Recht des Krieges und bemühte sich bei verschiedenen inter- 
nationalen Konflikten, so in der Hawai- Affäre der friedlichen 
Lösung zum Durchbruch zu verhelfen. Auf dem Friedens- 
kongress zu Chicago war er Berichterstatter über die inter- 
nationale Schiedsgerichtsbarkeit. Im Jahre 1896 reiste er nach 
Washington, um für die Abschliessung eines franco-amerika- 
nischen ständigen Schiedsgerichts Vertrages zu wirken. Seit seiner 
Rückkehr nach Frankreich im Jahre 1900 lehrt er an der Sor- 
bonne im Sinne des Friedensgedankens. 

Verf. : Le droit de la guerre sous la R^publique romaine. 
1891. — L* Arbitrage international, son pass6, son präsent, s<xi 
avenir. 1892. — Philosophie de la Guerre. 1896. (In deutscher, 
russischer, japanischer und englischer Uebersetzung erschienen.) 

Riebet, Charles, Physiologe. * 26. VIII. 1850 zu Paris. 
* Paris, 15 nie de 1' Universite. Professor an der Pariser 
medizinischen Fakultät, Mitglied der Academie de medecine, 
Präsident der Soci^t6 frangaise de l'Arbitrage entre nations, 
Mitglied des internationalen Friedensinstituts (Monaco). Inter- 
essiert sich seit 1872 für die Friedensidee, angeregt durch 
seinen Grossvater Ch. Renouard, Generalprokurator des Kassa- 
tionshofes, der dieser Idee sein ganzes Leben gewidmet hat. 



— 423 -- 

Seit 1889 Jst er durch Intervention Hodgson PrÄttS aktiv 
für die Bewegung als Redner, wie auch schriftstellerisch tätig. 
Hielt in verschiedenen Städten Frankreichs Vorträge, ist Mit- 
arbeiter -der „Ind^pendance Beige" und}Mitglied des Direktoriums 
dieses Blattes, organisierte mit William T. Stead die Union 
internationale und mit Prudhommeaux den Dienst der Projektions- 
bilder für die Friedenspropaganda. Er nahm an verschiedenen 
Friedenskongressen teil und präsidierte dem Friedenskongress 
von Paris (1900). 

Verf. : La Guerre et la Paix. 8. Ed. (übersetzt inö Ital., 
Span., Russ. und Poln.). — Fables et r^cits pacifiques. 1904. — 
La Douleur des Autres. (Ein Friedensroman.) 1904. — 

Richter, Adolf, Dr. der Chemie, Inhaber einer Gold- und 
Silberscheideanstalt. * i. II. 1839. * Pforzheim (Gross- 
herzogtum Baden), Zerennerstrasse 21. Zwölf Jahre lang Stadt- 
rat, Präsident der deutschen Frfedensgesellschaft, Mitglied der 
Kommission des Bemer Bureaus. Seit 1879 Mitglied der Ligue 
internationale de la Paix et de la Libert^ und seit 1896 im 
Komitee dieser Gesellschaft. Ehrenmitglied der dänischen und 
der imgarischen Friedensgesellschaft. Nahm seit 1891 — mit 
Ausnahme des Kongresses in Monaco — an allen Friedens- 
kongressen teil. Arbeitete seit der Gründung der deutschen 
Friedensgesellschaft namentlich in Baden imd Württemberg an 
deren Ausbreitung, hielt in Deutschland und im Auslande zahl- 
reiche Vorträge. Seit dem Uebergang der Zentralleitung der 
deutschen Friedensgesellschait im Jahre 1900 nach Stuttgart 
ist er deren Präsident. Er beteiligte sich an der Organisation 
des Hamburger Friedenskongresses, als dessen Vorsitzender er 
gewählt wurde. R. verfasste einige Broschüren über die Friedens- 
propaganda. 

Robinson, Ellen. * 14. III. 1840 zu Liverpool. ♦ Liver- 
pool, 43 Newham Drive. Vizepräsidentin der Liverpool und 
Birkenhead Women's Peace und Arbitration Society, Mitglied der 
Koüimission des Berner Bureaus. In Gemeinschaft mit der reli- 
giösen Society of Friends (Quäker) beteüigte sie sich seit langer 
Zeit an der Propaganda gegen den Krieg. Im Jahre 1887 wirkte 
sie an der Gründung der oben erwähnten Liverpooler Friedens- 
gesellschaft mit. Sie leitete bis 1887 ^^ grosses Mädchen- 
pensionat, zog sich aber davon zurück, um sich ganz der 



— 424 — 

Friedenspropaganda zu widmen. Viele Jahre hindurch hielt sie 
durchschnittlich pro Jahr 70 — 100 öffentliche Vorträge über die 
Friedensbewegung. Im Jahre 1894 übernahm sie die Sekretär- 
stelle der Peace Union, einer ^weiggesellschaft der Londoner 
Peace Society und arbeitete mit dieser Gesellschaft bis zum 
Jahre 1904, wo sie sich gesundheitshalber zurückziehen musste. 
An den meisten Friedenskongressen hat sie tätigen Anteil ge- 
nommen. Im Jahre 1895 organisierte sie einen Massenbesuch 
englischer Frauen in Frankreich zum Zwecke der Eintracht imd 
Verständigung zwischen den beiden Völkern, woraus sich die 
Women's international Peace Union entwickelte, die nachher 
in die Ligue internationale des Femmes pour le D6sarmement 
aufging. Zur Zeit des Burenkrieges war Miss R. Mitglied 
des Conciliation Committees und nahm regen Anteil an den 
Versuchen zur Beilegung des Krieges. 

Ruyssen, Th6odore, Professor. * 11. VIII. 1868 zu Chinon 
(Dept. Indre et Loire). * Aix-en Provence, 24 Boule- 
vard du Roi R6n6. Professor an der Universität von Aix- 
Marseille, 2Lgr6g6 de philos. Dr. ös-lettres. Mitglied des inter- 
nationalen Friedensinstituts. Seit 1895 Sekretär und seit 1897 
Präsident der Association de la Paix par le Droit, Mitarbeiter 
der Revue „La Paix par le droit", nahm er an den Friedens- 
kongressen zu Hamburg, Turin, Glasgow, Rouen und Boston teil. 
Er trat auf den internationalen Kongressen hauptsächlich für die 
Abhaltimg nationaler Friedenskongresse ein, die den internatio- 
nalen Kongressen vorangehen sollten, und für die Teilnahme 
der Lehrer an der Friedensbewegung. Er nahm an dem ersten 
nationalen Friedenskongress in Toulouse teil und half bei der 
Gründung der ständigen Delegation der französischen Friedens- 
gesellschaften, bat an den Organisationsarbeiten des II. natio- 
nalen Friedenskongresses zu Nlmes teilgenommen und präsidierte 
diesem. 

Verf. : Kant. 1904. — La Philosophie de la Paix. 1904. — 
Ausserdem zahlreiche Artikel in „La Paix par le droit" und 
„Le rel^vement social". 

Schlief, Carl Samuel Eugen, Dr. jur. *6. II. 1851 zu 
Guben. ^ Strassburg i. E., Rupprechtsauer - Allee 64. 
Früher Anwalt (1877 am Reichs-Ober-Handelsgericht in Leipzig), 
Mitbegründer der deutschen Friedensgesellschaft. Veröffent- 



— 425 — 

lichte im Jahre 1891 sein grundlegendes Werk „Der Friede in 
Europa" (siehe Kap. III. S. 91). Seh. hielt zahlreiche Vorträge 
in verschiedenen Städten Deutschlands und veröffentlichte in 
Revuen wissenschaftliche Artikel über den politischen Pazifismus. 
Verf. : Der Friede in Europa. 1892. — Hohe Politik, kritische 
Randbemerkungen zum internationalen Leben der Gegenwart 
(unter dem Pseudonym B. O. T. Schafter). 2. Aufl. 1902. 

Schmid; J. Georg, Lehrer. * 16. V. 1848 zu Flawil-St.- 
Gallen. ^ S t. G a 1 1 en , 33 Museumsstrasse. Ehemaliger Präsi- 
dent des Schweizer Friedens- und Erziehimgsvereins, Präsident 
des Friedensvereins St. Gallen. Ist seit 1889 öffentlich für die 
Friedensbewegung tätig, hauptsächlich durch Einwirkung auf 
die Jugend mittels der Erziehung zum Frieden. Hielt in grösseren 
und kleineren Ortschaften der Schweiz bis Frühjahr 1904 
152 Vorträge; er ist Begründer der Zeitschrift „Der Friede", für 
die er auch zahlreiche Artikel schrieb. Entfaltete als Vor- 
sitzender des obengenannten Vereins, namentlich in den Jahren 
1890 — 1895 ^^^^ umfassende Propagandatätigkeit; betätigte sich 
ausserdem noch journalistisch für die Bewegung. 

Verf. : Literarisches Taschenbuch für Freunde des Friedens. 
1897. 

Selenka, Margarete Leonore, geb. Heinemann. * 7. X. 1860 
zu Hamburg. ^ München, Leopoldstrasse 9. Machte mit 
ihrem zweiten Gatten, dem im Jahre 1902 verstorbenen berühmten 
Zoologen Professor Selenka, grössere wissenschaftliche Reisen 
nach Borneo und dem indischen Archipel. Im Jahre 1898 
wandte sie sich, direkt durch das Zarenmanifest dazu veran- 
lasst, der Friedensbewegung zu, für die sie sich auch früher 
schon interessierte. Auf der Hamburger Generalversammlung 
des Bundes deutscher Frauenvereine im selben Jahre erwirkte 
sie eine offizielle Kundgebung zugunsten der Friedens- 
bewegung. Hierauf veranstaltete sie für den 15. Mai 1899, 
kurz vor der Eröffnung der Haager Konferenz, eine Welt- 
demonstration der Frauen für den Frieden imd für das Gelingen 
des Haager Werks im besonderen. Es fanden in 18 Ländern 
dreier Weltteile 565 Versamjnlungen statt, in denen die Ver- 
treterinnen von mehr als drei Millionen Frauen friedensfreund- 
lich demonstrierten. Die Resolutionen und Zustimmimgen dieser 
Versammlungen wurden von Frau S. dem Präsidenten der 



— 426 — 

Haager Konferenz überreicht und von diesem offiziell entgegen- 
genommen. Seit 1899 fanden auf ihre Anregung hin alljährlich 
am 18. Mai Wiederholungen der internationalen Friedensdemon- 
stration der Frauen statt, an der sich bisher fast inuner 200 
Städte beteiligten. Zu Beginn des Winters 1898/99 organisierte 
Frau S. in München ein Komitee zu Kundgebungen für die 
Friedenskonferenz, das zahlreiche Versanmüimgen abhielt und in 
zahlreichen deutschen Städten Nachahmung fand, so dass da- 
durch die öffentliche Meinung Deutschlands, die im allgemeinen 
dem Konferenzgedanken feindlich gegenüberstand, im pazifisti- 
schen Sinne beeinflusst wurde. Im selben Jahre noch veranlasste 
sie die Veröffentlichung eines Auszuges aus Blochs Werk „Der 
Krieg", das damals erst im russischen Original vorlag und 
der weiteren Oeffentlichkeit noch unzugänglich war. Zu Beginn 
des Burenkrieges gründete sie ein Komitee, das sich die schieds- 
gerichtliche Beilegung dieses Krieges zur Aufgabe machte. Bei 
all diesen Unternehmimgen leitete sie allein die gesamte Organi- 
sation und Exekutive. 1900 gelang es ihr, zum Teil durch Ver- 
mittlimg ihres Gatten, die Freimaurer in eine geklärte Stellung- 
nahme zur Schiedsgerichtsfrage hineinzuziehen, so dass sich 
der Genfer internationale Freimaurerkongress im Jahre 1901 
dafür entschied, den 18. Mai, den Tag der Eröffnung der 
Haager Konferenz, zur Grundlage einer allgemeinen Freimaurer 
feier im pazifistischen Sinne zu machen. In Frankreich und 
Italien ist das auch bereits geschehen. Frau S. war während 
der Haager Konferenz im Haag anwesend, beteiligte sich an 
den Friedenskongressen zu Paris (1900), Monaco und Boston. 
Verf. : Die internationale Kundgebung der Frauen zur Frie- 
denskonferenz vom 15. Mai 1899. München 1900. 

SÄverine ; Pseudonym für Caroline Guebhardt, geb. 
R^my. * 27. IV. 1855. * Pierrefonds (Oise), Les Trois 
Marches. Sozialist. Schriftstellerin und Journalistin. Wirkt 
seit 1900 für die Friedensidee. Nahm an den Friedenskongressen 
zu Paris (1900), Monaco und Rouen, wie an der Eröffnimg des 
Kriegs- und Friedensmuseums in Luzern teil. Hervorragend 
begabte Rednerin und geistvolle Stilistin. Sie arbeitet für die 
ersten Blätter und Revuen Frankreichs. 

SeWall, Mary Wright. * 27. V. 1844 zu Milwaukee, Wis., 
U. S. A. * Indianopolis, Indiania, U. S. A. Ehemalige 



— 427 — 

Präsidentin des International Council of Women (von 1899 bis 
1904), ehemalige Präsidentin des United States National Council 
of Women, Vizepräsidentin der American Peace Society, Vor- 
sitzende des Peace and Arbitration Committee of the National 
Council of Women. Wirkt in hervorragender Weise für das 
Frauenstimmrecht und die Frauenerziehung, organisierte in \'er- 
ein mit Leonore Selenka die jährlichen Weltdemonstrationen der 
Frauen zugunsten des Friedens und der Schiedsgerichtsbarkeit. 
Sie war Mitglied des Organisationskomitees des XIII. inter- 
nationalen Weltfriedenskongresses zu Boston. 

Snape, Thomas, Politiker. (Geburtsdaten unermittelt.) 

* Liverpool, The Gables, Croxthet Road. Grafschaftsrat, 
Friedensrichter der Grafschaft Lancashire, früher Mitglied des 
Parlaments. Mitglied des Rates der Universität Liverpool. 
Präsident der Liverpool Peace Society, Vizepräsident der Lon- 
doner Peace Society, Mitglied der interparlamentarischen Union 
und des Exekutivkomitees der International Law Association. 
War auf fast allen Friedenskongressen und interparlamentarischen 
Konferenzen, die in den letzten 24 Jahren in Europa abgehalten 
wurden, wie auf der interparlamentarischen Konferenz zu St. 
Louis und auf dem Bostoner Friedenskongress als Delegierter 
anwesend. Auf der Washingtoner Konferenz des Jahres 1891 
hielt er in Anwesenheit des Präsidenten der Vereinigten Staaten, 
der alsdann an der Diskussion teilnahm, einen Vortrag über die 
internationale Schiedsgerichtsbarkeit. 

Stanhope, Honourable Philipp, Politiker. * 1847 zu London. 

* London, 5 Carlton Gardens S. W. Sohn des bekannten 
Geschichtsschreibers Grafen Stanhope, einer Seitenlinie der 
Grafen von Chesterfield entstammend. Sein Urgross\'ater der 
dritte Graf Stanhope war der Schwager des berühmten Ministers 
William Pitt und Schwiegersohn des Grafen Chatham. Ph. St. 
ist Mitglied des interparlamentarischen Rates und Obmann der 
englischen interparlamentarischen Gruppe, steht seit langem im 
politischen Leben Englands; von 1885 — ^900 war er Mitglied 
des Hauses der Gemeinen, wo er seinen Sitz infolge seiner 
Opposition gegen Chamberlain und gegen den Transvaalkrieg 
verlor. Für die nächsten Wahlen kandidiert er wieder. Seit 
der Gründung der interparlamentarischen Union nahm er an 
deren Arbeiten teü und war bei fast sämtlichen interparlamen- 



— 428 — 

tarischen Konferenzen anwesend. Er war Berichterstatter über 
den Entwarf eines ständigen Schiedsgerichtstribunals auf der 
interparlamentarischen Konferenz im Haag 1894, der nachher die 
indirekte Veranlassung zum Zarenmanifest gab, sowie den 
Arbeiten der III. Kommission der Haager Konferenz zur Grund- 
lage diente. 

Stead, William Thomas, Journalist. * 5. VII. 1849 ^u 
Embleton (England). * London, W. C. Mowbray House, 
Norfolkstreet. Herausgeber der „Review of Reviews**, Mitglied 
der Union internationale. Früher Kaufmann. War 1871 — 1888 
Herausgeber des „Northern Echo'* in Darlington und von 1880 
bis 1883 Mitarbeiter der „Pall Mall Gazette**, wo er die bekannten 
Enthüllungen über den „Jungfemtribut** veröffentlichte, die ihm 
drei Monate Gefängnis eintrugen. Im Jahre 1890 gründete er 
die „Review of Reviews*'. Widmete sich nach dem Erscheinen 
des Zarenmanifestes 1898 der Friedensbewegung. Wurde 1898 
vom Zaren empfangen imd gab darauf die Wochenschrift „War 
against war" heraus, in der er für die Ideen des Zarenmanifestes 
eintrat und einen grossen internationalen Friedenskreuzzug 
predigte, der jedoch nicht zustande kam. Während der Haager 
Konferenz hielt er sich im Haag auf und redigierte den vom 
„Dagblatt" veröffentlichten Sonderteil über die Konferenz, in 
dem er energisch gegen die auf der Konferenz sich geltend- 
machenden antipazifistischen Bestrebungen eintrat. Nach Aus- 
bruch des Transvaalkrieges organisierte er in England eine 
grosse antikriegerische Aktion, als deren Stützpunkt das von ihm 
herausgegebene Wochenblatt „Stop the Warl" diente. Im Jahre 
1900 gründete er die Union internationale. In der von ihm 
herausgegebenen „Review of Reviews'* tritt er warm und ener- 
gisch für die Friedensbewegung ein. St. nahm an den Friedens- 
kongressen von Glasgow imd Paris (1900) teil. 

Verf. : Truth about the Navy. 1884. — The Pape and the 
new Aera. 1889. — The Story that transformed the World. 1890. 
— La Conference ä la Haye. 1900. — The Americanisation 
of the World. 1900. — The United States of Europe. 1901. — 
Sechs verschiedene Broschüren gegen den Transvaalkrieg. — 
La guerre est-elle devenu impossible? — Mr. Camegi's Conun- 
drum. 1900. — The Parliament of Peace and its members. 1899. 

Snttner, Bertha Baronin von, geb. Gräfin K i n s k y , Schrift- 



— 429 — 

stellerin. * 9. VI. 1843 zu Prag. ♦ Wien L, Zedlitzgasse 7. 
Vizepräsidentin des Berner Friedensbureaus, Präsidentin der 
österreichischen Gesellschaft der Friedensfreunde seit deren 
Gründung, Mitglied des internationalen Friedensinstituts 
(Monaco), Ehrenpräsidentin oder Ehrenmitglied fast sämtlicher 
grösserer Friedensgesellschaften Europas und Amerikas. Trat 
im Jahre 1890 durch Veröffentlichung ihres Romans „Die 
Waffen nieder 1" in die Friedensbeweg^ung ein. Gründete 1891 
die österreichische Gesellschaft der Friedensfreunde und war an 
der Gründung der österreichischen interparlamentarischen Gruppe 
persönlich mittätig, regte die Gründung der deutschen Friedens- 
gesellschaft an und beteiligte sich (1895) an der Gründung 
der imgarischen. Ihrem Auftreten ist zum grossen Teil der Auf- 
schwung der Friedensbewegung in den letzten 15 Jahren zu 
danken. Sie war es auch, die Alfred Nobel zu seinem Legat 
für die Friedensbewegung angeregt hat. In Oesterreich, Ungarn, 
Deutschland, Frankreich, in der Schweiz, in Belgien in 
Holland und in den Vereinigten Staaten hielt sie zahlreiche 
Vorträge. Sie ist Mitarbeiterin der grössten Tageszeitungen der 
Welt imd der hervorragendsten Revuen, in denen sie die 
aktuellen politischen Fragen im pazifistischen Sinne behandelt, 
auch steht sie in steter Fühlung mit politischen und 
diplomatischen Kreisen. Graf Murawieff besuchte sie nach Er- 
lass des Zarenmanifestes und konferierte mit ihr darüber. Beim 
Kaiser von Oesterreich, beim König von Belgien, beim Präsi- 
denten Roosevelt imd Präsidenten Loubet hatte sie Audienzen, 
wobei sie mit Nachdruck den pazifistischen Standpunkt vertrat. 
Ihr Name deckt sich in den deutsch sprechenden Ländern mit 
der Friedensbewegung überhaupt und ihr Ruf „Die Waffen 
nieder 1" ist das geflügelte Leitwort der Bewegung geworden. 
Fr^d. Passy nannte sie mit Recht: „Notre G6n6ral en Chef*. 
An den Friedenskongressen von Rom, Antwerpen, Budapest, 
Hamburg, Turin, Paris, Monaco, Ronen, Boston nahm sie, bis 
1900 stets in Begleitung ihres Gatten, des Baron Arthur Gundaccar 
von Suttner (f 1902), mit dem sie eine überaus glückliche Ehe 
verband, teU und war zu sämtlichen interparlamentarischen 
Konferenzen als Ehrengast geladen. Sie wohnte 1902 der 
Eröffnung des Luzemer Kriegs- und Friedensmuseums, 1903 der 
Eröffnung des internationalen Friedensinstituts in Monaco bei. 



— 430 — 

Während der Haager Konferenz war sie in der Konferenzstadt 
anwesend, wohnte als einzige Frau der denkwürdigen Eröffnungs- 
sitzung der Friedenskonferenz bei und wurde zu allen offiziellen 
Empfängen, die anlässlich der Konferenz stattfanden, zugezogen. 
In ihrem Salon im Haag versammelten sich die Friedensfreunde 
aller Länder, wie zahlreiche Delegierte aller Regierungen, die 
dort verschiedentlich Anregung und Orientierung für das von 
ihnen betriebene Werk empfingen. Von 1892 — 1900 gab sie die 
Revue „Die Waffen nieder!'* heraus. 

Verf.: „Die Waffen nieder!" Roman. 1890. 33. Auflage 
1903. Uebersetzungen in franz., ital., poln., dän., schwed., engl., 
russ., holländ., griech., czech., roman., hebr. Sprache. — Die 
Haager Friedenskonferenz. 1900 (übers. holL). — Das Ma- 
schinenzeitalter. 1896. — Krieg imd Frieden. Ein Vortrag. 1900. 
— Schach der Qual! 1901. — Der Kaiser von Europa. 1899. — 
Marthas Kinder (Fortsetzung von „Die Waffen nieder!"). 1902. — 
Briefe an einen Toten. 1904. — Der Krieg und seine Be- 
kämpfung. Ein Vortrag. 1904, — 

Trneblood, Benjamin F. * 25. XI. 1847 zu Salem, Ind., 
U. S. A. ♦ Boston, Mass., U. S. A., 31 Beaconstreet. General- 
sekretär der American Peace Society, Mitglied der Kommission 
des Berners Bureaus, Mitglied der International Law Association, 
Mitglied des Roimd Tabel-Club und des Econonüc-Club zu 
Boston. Herausgeber des „Advocat of Peace". Widmete sich 
seit 1891 ganz der Friedensbewegimg. Wirkt als Redner, Schrift- 
steller und Organisator, namentlich als Mittelpunkt der grossen 
American Peace Society, bekanntlich der ältesten imd reichsten 
Friedensgesellschaft der Welt. T. war Vorsitzender des Organi- 
sationskomitees des Chicagoer Friedenskongresses und Sekretär 
des Organisationskomitees des XIII. Weltfriedenskongresses zu 
Boston. Er ist der Urheber des Vorschlages eines regfulär 
wiederkehrenden internationalen Regierungskongresses, den die 
gesetzgebenden Körperschaften von Massachusetts billigten imd 
dem Kongress der Vereinigten Staaten zur Beschlussfassung* 
überwiesen. Er nahm seit 1890 an den meisten Friedens- 
kongressen teU und war während der Haager Konferenz im 
Haag anwesend. 

Verf. : The federation of the World. 1898. — Eine englische 
Uebersetzung von Kants zum Ewigen Frieden. — Verschiedene 



— 431 — 

Broschüren über die Friedensbewegung und verwandte Gegen- 
stände. 

Türr, Stephan, General. * 1825 zu Baja (Ungarn). Trat 
18 jährig in die ungarische Armee ein, focht 1848 als Leutnant 
unter Radetzki in Italien, schloss sich 1849 nach Ausbruch 
der ungarischen Revolution Kossuth an imd erhielt bei Mohacz 
den Oberstenrang. Flüchtete nach Niederwerfung der Revolution 
nach London, machte in der englischen Armee den Krimkrieg 
mit, wurde im Jahre 1855 bei einer Dienstreise nach Rumänien 
in Ungarn erkannt, verhaftet imd zum Tode verurteilt; auf 
Intervention der Königin von England jedoch begnadigt. 
Er wandte sich nach Italien, konmiandierte 1859 die ungarische 
Legion, trat in den Generalstab Garibaldis, machte mit ihm 
den Zug der Tausend nach Marsala mit, wurde Generaladjutant, 
drang in Garibaldis Vorhut durch Calabrien und ebnete ihm 
den Weg nach Neapel. Schlug sich mit seiner Division am 
Voltoumo und wurde nach der Schlacht vom i. Oktober 1860 
zum Militärgouvemeur von Neapel ernannt. Im Jahre 1861 
wurde er Generaladjutant des Königs Victor Emanuel und kehrte 
nach Erlass der Amnestie im Jahre 1867 nach Ungarn zurück. 
Später beteiligte er sich an Lesseps' Unternehmen am Suez- 
kanal und baute selbst den Kanal von Korinth. 

Zur Friedensbewegung trat er. über, nachdem er den Krieg 
mit eigenen Augen kennen gelernt hatte. Bereits 1860, nach 
der Einnahme von Neapel, inspirierte er Garibaldis berühmtes 
Friedensmanifest an die Fürsten, worin dieser zu einer Friedens- 
einigimg aufforderte. T. trat 1867 in die von Passy begründete 
Friedensgesellschaft ein, imd rief später selbst in Nizza eine 
Friedensgesellschaft ins Leben. Er nahm an verschiedenen 
Friedenskongressen und interparlamentarischen Konferenzen der 
letzten Jahre teil und war Präsident des Budapester Friedens- 
kongresses. 

Ulimann, Vigo. * 21. XIII. 1848 zu Kristiania. ^ Skien 
(Norwegen). Regierungspräsident. Wirkt seit 1887, durch F. 
Bajer und K. P. Arnoldson angeregt, für die Friedensbewegung. 
Redigierte 1887 — 1891 die Zeitschrift „Vor Tid**, die u. a. die 
Friedenssache in ihr Programm aufgenommen hatte. Organisierte 
mit Bajer den ersten skandinavischen Friedenskongress in 
Seljord (Telemarken), wo er 1873 — 1902 eine „FolkehcMskole*', 



— 432 — 

d. h. eine Schule für erwachsene junge Leute beiderlei Ge- 
schlechts aus dem Bauernstände, leitete. Als Mitglied des 
Storthing stellte er 1890 den Antrag, eine Adresse an den 
König einzureichen, dass Unterhandlungen mit fremden Staaten 
zwecks Abschlusses von Schiedsgerichtsverträgen angeknüpft 
würden. Die Adresse wurde vom Storthing beschlossen. 
War bis 1899, wo er sein Storthingmandat niederlegte, Vor- 
sitzender der norwegischen Gruppe der interparlamentarischen 
Union und Delegierter auf den interparlamentarischen 
Konferenzen zu Rom, Bern, Haag, Kristiania. Er hielt in 
Norwegen und Dänemark viele Vorträge über die Friedens- 
bewegung und veröffentlichte in Zeitschriften und Zeitungen 
zahlreiche Artikel über dieses Thema. Präsidierte bis 1899 
dem ursprünglichen Komitee, dem die Organisation des Nobel- 
komitees und die Festsetzung der Statuten des Nobelfonds oblag. 

Umfrid, Otto, Stadtpfarrer. * 2. V. 1859. ♦ Stuttgart, 
Martinstrasse 6. Geistlicher an der Matthiasgemeinde wie am 
Stuttgarter Bürger-Hospital und Armenhaus. H. Vorsitzender 
der deutschen Friedensgesellschaft. Arbeitet seit 1894 für die 
Friedensbewegung. Hielt zahlreiche Vorträge in verschiedenen 
Orten des Reiches; verfasste Aufsätze für die „Friedens- 
blätter*' und andere Zeitschriften und Tageszeitungen. Schrieb 
zweimal an den deutschen Reichskanzler wegen Abschlusses eines 
deutsch-russischen Schiedsgerichtsvertrages, verfasste Aufrufe an 
die Vertreter verschiedener Berufsarten im Sinne der Friedens- 
idee. Ist Redakteur des „Grüss Gott** (16000 Abonnenten), 
das er im friedensfreundlichen Sinne leitet, ebenso Heraus- 
geber des weitverbreiteten Volkskalenders „Der Friedensbote**. 

Verf. : Friede auf Erden. 1898. 2. Aufl. — ^ Recht, Gewalt 
und Zukunftskrieg. 1900. — Der Krieg auf der Anklagebank. 
1899. — Der Zukimftskrieg nach den Theorien von Blochs. 1902. 
— Der Friedensbote. 1899 — 1904. — 

Vincent, Eliska, geb. Girard. * 1844 zu Meziferes bei Dreux 
(Eure-et-Loire). ^ Asni^res (Seine), 5 rue de Paris. Präsi- 
dentin der Frauengesellschaft „L*Egalit^**, Vizepräsidentin der 
Gesellschaft zur Unterdrückung des Mädchenhandels, etc. Für 
die Befreiung der Frau und für die Besserung der sozialen 
Lage der arbeitenden Frauen kämpfend, tritt Frau V. auch 
für die Beteiligung der arbeitenden Frauen an der Friedens- 



— 433 — 

bewegung ein. Als Delegierte von grossen Arbeiterkorporationen 
nahm sie, teilweise mit Unterstützung des Pariser Munizipal-» 
rates, an den Friedenskongressen in Antwerpen, Budapest, 
Hamburg und Rouen teU. 

Wawrinsky, Eduard, Versicherungsdirektor. * 12. IV. 1848 
zu Linköping. ^ Stockholm, Vasagatan 10. Mitglied des 
interparlamentarischen Rates, der Konmiission des Bemer 
Bureaus und des internationalen Friedensinstituts (Monaco). Ur- 
sprünglich Artillerie-Offizier, ist er seit 1883 MitgUed der damals 
eben begründeten schwedischen Friedensgesellschaft, wiurde 
später deren Sekretär, Vicevorsitzender, erster Vorsitzender imd 
ist nimmehr deren Ehrenmitglied. Im Jahre 1885 organisierte 
er den ersten nordischen Friedenskongress zu Gk>thenburg. Seit 
1891 Mitglied des schwedischen Reichstages, ergriff er 1892 
die Initiative zur Gründung der schwedischen Gruppe der inter- 
parlamentarischen Union, deren Sekretär er ist. War 1893 bis 
1894 mit Gustav Björklund Preisrichter über den internationalen 
Wettbewerb für die beste Beantwortung der Frage: „Wie kann 
eine kräftige internationale Strömung gegen den heutigen Mili- 
tarismus auf passendste Weise hervorgerufen werden**. Einlauf: 
112 Antworten in verschiedenen Sprachen. (Siehe Richard 
Reuter, S. 421.) Im Jahre 1895 war er Vorsitzender des nordi- 
schen Friedenskongresses zu Stockholm und organisierte über 
das ganze Land eine Oppositionsbewegung gegen kriegerische 
Aeusserimgen der Norweger; er überreichte 1896 dem König von 
Schweden eine mit mehr als 247 000 schwedischen Unter- 
schriften bedeckte Adresse, in der Regierung und Reichstag 
zum Kampf für den Frieden aufgefordert wurden. Auf seine 
Initiative zahlt die schwedische Regierung dem Bemer Bureau 
eine jährliche Subvention von 1000 Frcs. und werden den schwe- 
dischen Delegierten zu den interparlamentarischen Konferenzen seit 
einigen Jahren die Reisekosten gewährt. Die interparlamentari- 
schen Konferenzen besuchte W. regelmässig imd nahm auch an 
verschiedenen Friedenskongressen teil. Durch zahlreiche Vor- 
träge imd Aufsätze wirkt er unablässig in den weitesten Kreisen 
für die Friedensidee. Er veröffentlichte von 1880 — 1882 die 
„Tidning för Ungdoni** (Jugendzeitung), von 1894 — 1897 „Ned 
med Vapnen'* (Die Waffen nieder), ferner Berichte über die 
Konferenzen zu Haag, Brüssel (1895), Budapest und Wien. 

28 



c. 

Pazifistische Litteratur. 

Für diejenigen^ die sidh eingehender mit der Friedens- 
bewegung befass^i wollen oder über besondere Gebiete 
umfassendere Studien zu betreiben beabsichtigen^ seien hier 
einige der dazu geeignetsten Schriften angeführt. Ein 
umfassendes Verzeichnis der pazifistischen Literatur zu 
geben, liegt nicht im Rahmen dieser Arbeit und wäre 
audh technisch nicht möglich. In der unten angegebenen 
„Bibliographie de la Paix" von H. Lafontaine wie 
in den zitierten Zeitschriften finden sich weitere Angaben 
über die umfangreiche Literatur des Pazifismus.^) 



^) Die mit * bezeichneten Bücher sind bei der Abfassung 
des vorliegenden Buches als Quellen benützt worden, ausser- 
dem noch nachstehende Schriften: Gothaer Hofkalender 
für 1904. — Otto Hübners geographisch-statistische Tabellen 
für 1903. — Handbuch für sozialdemokratische Wähler. BerUn 

1903. — Les Visites interparlamentaire de Londres et de Paris. — 
Statut de la fondation Nobel. — Nobelstiftelsens Kalender. 1904. 

— M. L. Selenka, die mtemationale Kxmdgebung der Frauen 
zur Friedenskonferenz vom 15. Mai 1899. München 1900. — 
A. M6rignbac, le Trait^ d' Arbitrage permanent au XX. Sifecle. 

1904. — Bericht des Verwaltungsrates des internationalen Kriegs- 
nnd Friedensmuseums in Luzem über das Betriebs jähr 1903. — 
Holtzendorff, die Idee des ewigen Völkerfriedens. Berlin 1882. 

— Resolutions textuelles des onze Congr^s Universeis de la 
Paix. 1902. — Catalogue d'Ouvrages sur la Paix et la Guerre 
class^s dans la Bibliotheque du Bureau international ä Berne. 
Beme 1901. — L'Union interparlamentaire pour l'Arbitrage et la 
Paix. Kristiania 1899. — Die gesamten Jahrgänge der Corre- 
spondance bi-mensuelle und der Friedens-Warte. — Diverse 
Kongressberichte. 



— 435 — ! 

1. Allgemeines. 

Björklund, Gustav Graf, Friede und Abrüstung. Berlin 

1895. 
Berndt, Die Zahl im Kriege. 1899. 
*H e t z e 1 , H., Die Humanisierung des Krieges in ihrer Kultur- 
geschichtlichen Entwicklung. Frankfurt a. O. 1889. Quart. 
Das H.'sche Buch ist eine reiche Fundgrube historischer 
Daten über die Friedensbewegung und über die Kriegs- 
ereignisse des vergangenen Jahrhunderts, sowie über die 
zeitgenössische Kritik pazifistischer und kriegerischer 
Unternehmungen und Ereignisse. 
^Lafontaine, Henri, Bibliographie de la Paix et de 1' Arbi- 
trage internationale. Tome I. Mouvement pacifique. Monaco. 
Publication de 1* Institut international de la Paix. 1904. 

Enthält in 2222 Nummern eine umfassende Bibliographie 
nicht nur der auf die Friedensbewegung bezughabenden 
Bücher imd Broschüren, sondern auch der grösseren 
Revueartikel etc. 
M o c h , Gaston, Die Armee der Demokratie. A. d. Franz. 
Stuttgart 1900. 

Die einzige wissenschaftliche Darlegung des Miliz- 
gedankens. 

, Ce que coüte la Paix arm<Se et comment en finir. 

Paris 1900. 
N o v i c o w , Die Föderation Europas. A. d. Franz. Berlin 1901. 
Eines der hervorragendsten, klarsten imd instruktivsten 
Bücher der pazifistischen Literatur. Das Buch ist in vier 
Abschnitte eingeteilt: L Die Vorteile der Föderation, 
IL Die Hindernisse, II L Die günstigen Faktoren, IV. Die 
Verwirklichimg. Für 2 Mk. (statt 6 Mk.) von der öster- 
reichischen Friedensgesellschaft zu beziehen. 

, Die angeblichen Wohltaten des Krieges. A. d. Franz. 

München 1895. 

, La Possibilit6 du Bonheur. Paris 1904. 

Passy, Fr^d., d'Estournelles de Constant, H. Lafontaine, 
A. Weiss, E. Boxirgeois, G. Lyon, Ch. Riebet, La Paix et 
Tenseignement pacifiste. Paris 1904. 

Das Buch enthält acht Vorträge der bekannten franzö- 
sischen Pazifisten: über Friedenspolitik, Wirtschaft und 

28* 



— 436 — 

Friede, internationale Budgets, das Friedensrecht, den 
Geschichtsunterricht und die Friedensbewegung, die pazi- 
fistische Erziehung, die Friedensidee vor der Philosophie, 
die Friedensidee in der Literatur, etc. etc. 
Revon, Michel, Philosophie des Friedens. A. d. Franz. 
München 1895. 
♦Schlief, Dr. Eugen, Der Friede in Europa. Eine völker- 
rechtliche Studie. Leipzig 1892. 

♦ , (Pseudonym: B. O. T. Schafter) Hohe Politik; kritische 

Bemerkungen zum internationalen Leben der Gegenwart. 
Berlin 1902. 

„Hohe Politik" bildet einen Auszug aus obigem Werk 

imter besonderer Berücksichtigung der Haager Konferenz. 

Stein, Prof., L., Die Philosophie des Friedens. Berlin 1899. 

U m f r i d , Otto, Friede auf Erden I Betrachtungen über den 

Völkerfrieden. Esslingen 1897. 

Inhalt: i. Der Krieg auf der Anklagebank. 2. Christen- 
tum und Krieg. 3. Patriotismus und Friede. 4. Die Frie- 
densbewegung und die Zukimft Europas. 5. Die ver- 
bündeten Staaten Europas. 6. Der Frankfurter Friede. 
7. Die armenischen Greuel tmd die Friedfertigung des 
Orients. 8. Briefe an die deutschen Frauen. 9. Bilder 
und Skizzen. 10. Anhang. 
*„D ie Waffen nieder 1" Monatsschrift zur Förderung der 
Friedensbewegung. Herausgegeben von Baronin Bertha von 
Suttner. 8 Jahrgänge. 1892 — 1899. Berlin, später Dresden. 
Die Monatliche Friedenskorrespondenz. Organ 
der deutschen Friedensgesellschaft. Vier Jahrgänge. 1896 
bis inkl. 1899. Berlin. 
*Die Friedens-Warte. Zeitschrift für internationale Ver- 
ständigung. 6 Jahrgänge. 1899 und Folge. Berlin. 
Diverse offizielle Berichte über die Friedenskongresse und 
interparlamentarischen Konferenzen. 

2. Schiedsgericht. 

Arnaud, Emile, Les Traitös d* Arbitrage permanent entre 
peuples. 1895. (20 Ctm.) Zu beziehen durch das Berner 
Bureau. 
*Darby, Dr., Evans, International Arbitration. International 



— 437 — 

Tribunals. A. Collection of the various schemes, whiche 
have been propounded; and of instances in the nintheenth 
Century. 4. Ausgabe. London 1904. 
♦Descamps, Le Chevalier, Die Organisation eines inter- 
nationalen Schiedsgerichtes. Denkschrift an die Mächte. 
A. d. Franz. München 1897. 
Lafontaine, H., Pasicrisie internationale. Histoire docu- 
mentaire des arbitrages internationaux. 1794 — 1900. Bern 
1902. Quart. 

Ausführliche Darstellung von 177 Schiedsgerichtsfällen des 
19. Jahrhunderts. 
* , Histoire sommaire et chronologique des Arbitrages inter- 
nationaux. 1794 — 1900. Bruxelles 1902. 
Kurzgefasster Auszug aus obigem Werke. 
*Revon, Michel, TArbitrage international. Son Pass^, son 
Präsent, son Avenir. Preisgekrönt vom Institut de France. 
Paris 1892. 

Das grundlegendste, dem Pazifismus im vollsten Umfange 
gerecht werdende Werk über die internationale Schieds- 
gerichtsbarkeit. 
Ausserdem sei noch auf die Schriften der Völkerrechtslehrer 
Bluntschli, Goldschmid, Holtzendorf f , Kame- 
rowsky, Laveley, Lissz t , Martens, M^rignhac 
und Pierantoni hingewiesen. Näheres in jedem Lehrbuch 
des Völkerrechts. 

3. Haager Konferenz. 

*Conf^rence internationale de la Paix. La 
Haye, 18. Mai bis 29. Juillet. 1899. Minist^re des Affaires 
Etrang^es. La Haye, Martinus Nijhoff. 1899. 266 Pages 
Folio. 

Das offizielle Protokoll der Haager Konferenz. 

D a r b y , Dr. Evans, The Peace Conference at the Hague. 
Its History, work and results. London 1900. 

Descamps, Le Chevalier, Conference internationale de la 
Paix. Rapport ä la Conference sur la Convention pour le 
r^glement pacifique des conflits internationaux. (Bons Offices 
et Mediation, Commissions internationales d' Enquete, Arbi- 
trages.) loi Pages in Quarto. 



- 438 - 

Der offizielle Bericht über die Arbeiten der III. Kommission 

der Haager Konferenz. 

*Fried, Alfred H., Die Haager Konferenz, ihre Bedeutung 

und ihre Ergebnisse. Herausgegeben auf Veranlassung des 

Berliner Komitees für Kundgebungen zur Friedenskonferenz. 

Mit einem Vorwort des Baron d'Estournelles. Berlin 1900. 

Holls, Dr., The Conference at the Hague. New York 1902. 

Kolben, Dr. Max, Wahrheit und Klarheit über die Haager 

Friedenskonferenz. Berlin 1900. 
Martens, F. de, Professor, La Conference de la Paix ä la 
Haye. £tude d'histoire contemporaine. Trad. du russe. 
Paris 1900. 
M6rignhac, Professor, La Conference intematicmale de la 
Paix. £tude historique, ex6g6tique et critique des travaux 
et des r^solutions de la Conference de la Haye; avec pr^face 
de Leon Bourgeois. Paris 1900. 
*M eurer, Prof. Dr. Christian, Uebersicht über die Arbeiten 
der Haager Friedenskonferenz, insbesondere das Abkommen 
zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 
29. Juli 1899. Würzburg 1903. 

Ein grösseres Werk von Prof. M e u r e r über die Haager 
Konferenz befindet sich in Vorbereitung und soll im Herbst 
1905 erscheinen. 
P e r r i s , G. H., History of the Peace Conference at the 
Hague. London 1899. 
*S t e a d , W. T., La chronique de la Conference de la Haye. 
Acomp. du Texte des Conventions; avec 86 Portraits. La 
Haye 1900. 
S u 1 1 n e r , Bertha von, Die Haager Friedenskonferenz. Tage- 
buchblätter. Dresden 1900. 

Dieses Tagebuch der Baronin Suttner enthält zahlreiche 
interessante Details über die Personen, Kämpfe und Vor- 
gänge auf dieser historischen Konferenz und hinter ihren 
Kulissen. 

4. Johann von Bloch. 

*B 1 o c h , Johann von. Der Krieg. Uebersetzung aus dem 
Russischen: Der zukünftige Krieg, in seiner technischen, 
wirtschaftlichen und politischen Bedeutung. 6 Bände in Quart. 
Berlin 1899. 



— 439 — 

Dieses umfangreiche Werk des bekannten russischen Ge- 
lehrten enthält eine eingehende Beschreibung des ge- 
samten Kriegsmechanismus an der Hand militärischer 
Autoritäten und eine Darstellung der notwendigen Wirkung 
des Zukimftskrieges zwischen militärischen Grossmächten 
Europas. Band I : Beschreibung des Kriegsmechanismus. 
Band II: Der Landkrieg. Band III: Der Seekrieg. 
Band IV: Die ökonomischen Erschütterungen imd mate- 
J^ ,' riellen Verluste des Zukunftskrieges. Band V : Die Be- 
strebimgen zur Beseitigung des Krieges. Die politischen 
Konfliktsursachen und die Folgen der Verluste. Band VI : 
Der Mechanismus des Krieges und seine Wirkungen. 
Die Frage vom internationalen Schiedsgericht. 

Es seien nachstehende Auszüge dieses Werkes empfohlen: 

1. Bloch, Johann von, Die wahrscheinlichen politischen imd 
wirtschaftlichen Folgen eines Krieges zwischen Grossmächten. 
Berlin 1901. (Zu beziehen vom Berner Bureau und den 
meisten Friedensgesellschaften für 30 Pfg.) 

2. Der Krieg der Zukunft. Auszug aus J. v. B.*s russi- 
schem Werke, mit Erlaubnis des Verfassers herausgegeben* 
Berlin 1899. 60 Pfg. 

3. Der Zukimftskrieg nach den Theorien des Staatsrats von 
Bloch (von O. Umfrid). Verlag der deutschen Friedens-- 
gesellschaft in Stuttgart. 10 Pfg. 

♦Der Burenkrieg und die Prophezeiungen Jo- 
hann V. Blochs, von einem Zeugen. Bern 1903. ZUu 
beziehen durch das Berner Bureau. 50 Pfg. 

5. Zar Geschichte der Friedensbewegimg. 

*A r n o 1 d s o n , K. P., Pax Mundi. Eine historische Darstellungr^ 
der Bestrebungen für Gesetz und Recht zwischen den Völkern. 
Autorisierte Uebersetzung aus dem Dänischen. Stuttgart 1896. 

♦Bajer, Les Origines du Bureau international de la Paix. 
Bern 1904. 

*Ducommun, Ehe, Pr^cis historique du mouvement en faveur 

de la Paix. Bern 1899, 
*Fischer-Lette, Marie, Die Entstehimg und Entwicklung^ 

der Friedensgesellschaften, nebst einer Liste der bekannten 



— 440 — 

bestehenden Vereine. Frankfurt a. M. 1891. (Teilweise ver- 
altet.) 

M o n e t a , £. T., Le guerre, le insurrezioni e la Pace nel 

secolo decimonono. Volume primo. Milano. 1904. 

*Passy, Fr^d., Historique du mouvement de la Paix. Paris 

1904. 
W u n d s a m , Jul. V. Ed., Das Buch des Friedens. Mit 64 
Porträts und drei statistischen Tafeln. Bern 1896. 

6. ZeitBchrif ton. 

Deutsche : 

Die Friedens-Warte. Zeitschrift für internationale 
Verständigung. Enthält die „Mitteilungen der Oesterreichbchen, 
Friedensgesellschaft**. Publikationsorgan des internationalen 
Kriegs- und Friedensmuseums in Luzem. Herausgegeben von 
Alfred H. Fried. Erscheint in der Mitte eines jeden Monats. 
Mk. 6 p. a. Seit 1899. 

Friedensblätter. Organ der Deutschen Friedens- 
gesellschaft. Verlag von W. Langguth in Esslingen. Er- 
scheint monatlich zweimal. Mk. i p. a. (Für Mitglieder der 
Deutschen Friedensgesellschaft gratis.) Seit 1900. 

Der Friede. Organ des Schweizerischen Friedensvereins. 
Redakteur: Geering-Christ in Basel. Monatlich einmal. 
Preis 90 Ctm. pro Quartal. Seit 1893. 

Französische : 

Correspondance bi-mensuelle. Organ des inter- 
nationalen Friedensbureaus. Redakteur : Elle Ducommun, 
Bern. Erscheint am 10. und 25. eines jeden Monats und wird 
kostenlos an Interessenten versandt. Seit 1895. 

Revue de la Paix. Organe de la Soci6t6 f rangaise pour 
r Arbitrage entre nations. Paris, 16 rue de la Sorbonne. Re- 
dakteur : J. Gaillard, Paris. Erscheint monatlich. Frcs. 5 
p. a. (Ausland: Frcs. 6,50). Seit 1895. 

La Paix par le droit. Herausgegeben von der Asso- 
ciation La Paix par le droit. Redakteur : Jules Prud- 
hommeaux, Nimes, 12 rue Bourdalone. Bureau: Nimes, 



— 441 — 

lo rue Monjardin. Erscheint monatlich. Frcs. 2,50 p. a. (Aus- 
land: Frcs. 3,25). Seit 1890. 

L*£urop6en, Courrier international hebdomadaire. 
Comit6 de Direction : Björnstjerne Björnson, Nicolas 
Salmeron, Charles Seignobos. Redaktion : Paris, 
24 nie Dauphine. Erscheint wöchentlich. 3,50 p. Qu. (Ausland: 
4.—). Seit 1901. 

Le Courrier Europ^en. Comit^ de Direction : 
Björnstjerne Björnson, J. Novicow, Nicolas 
Salmeron, Gabriel Söailles, Charles Seignobos. 
Redaktion: Paris, 280 Bd. Raspail., Erscheint wöchentlich. 
3>5o P- Qu. (Ausland: 4. — ). Seit 1904. (Dieses Blatt trat im 
November 1904 infolge der Sezession eines Teiles der Redaktion 
des „Europ^en" ins Leben.) 

Les Etats Unis de l'Europe, Journal de la Ligue 
internationale de la Paix et de la Libert^. Redakteur : Emile 
A r n a u d , Luzarches, und G. B o v e t , Bern, 2 Place du 
Th6atre. Erscheint in Genf. Monatlich einmal. Preis : Frcs. 2. — 
(Ausland: Frcs. 4. — ). Seit 1868. 

La Justice internationale. Revue des Questions 
de Droit cosmopolitique. Direktor : Gustav Hubbard, 
3 nie Chaptal, Paris. Erscheint monatlich. Frcs. 25. — p. a. 
Seit 1903. 

Internationalis Concordia. Revue de la Soci6t6 
d*£tudes et de Correspondances internationales. Direktor: Dr. 
A. A u b e a u, Paris, ^^ rue Denfert Rochereau. Erscheint monat- 
lich. Frcs. 8. — p. a. Seit 1895. 

Comptes Rendus de T Institut international 
d « 1 a Paix. Herausgeber : Institut international de 
la Paix in Monaco. Erscheint zwanglos. Wird an die Mit- 
glieder des Instituts gratis abgegeben. Seit 1903. 

L'Universel. Organe du Mouvement pacifique Chr6- 
tien de Langue Francais. Le Havre. Erscheint monatlich. 
Frcs. 2. — p. a. Seit 1898. 

Englische : 

The Concor d. Journal of the international Arbitration 
and Peace Association. London, W. C, Outer Temple Strand. 
Redakteur: Mr. Green (ab 1900). Erscheint monatlich. Preis: 
Sh. I. — p. a. Seit 1884. 



— 442 — 

The Herald of Peace and international Ar- 
bitration. Organ der Peace Society. Redakteur : Dr. Evans 
Darby, London, £. C, 47 New Broad Street. Erscheint 
monatlich einmal. Preis: Sh. 1,6 p. a. Seit 18 19. 

The Advocat of Peace. Organ der American Peace 
Society, Boston, Mass., U. S. A., 31 Beaconstreet. Redakteur: 
Dr. B. F. T r u e b 1 o o d. Erscheint monatlich Preis i Dollar p. a. 
Seit 1846. 

The Arbitrato r. Organ of the Arbitration League. 
Redakteur: Randal W. Cremer, London, W. C, 11 Lin- 
coln's Inn Fields. Erscheint unregelmässig. Preis Sh. 1,6 p. a. 
Seit 1872. 

Peace and Goodwill. A Sequel to the Olive Leaf. 
A Quarterley periodical and Organ of Local Peace Associations. 
Redakteur : Miss Peckover, Wisbech. Erscheint vierteljähr- 
lich. Preis: i Penny pro Niunmer. Seit 1882. 

The Olive Leaf. A Monthly Journal for the Young. 
Redakteur: Dr. Evans Darby, London, E. C, 47 New 
Broad Sti«et. Erscheint monatlich. 6 Pc. p. a. Seit 1903. 

War or Brotherhood. Organ of the Christian Union 
for Promoting International Concord. London. Erscheint monat- 
lich. Preis: i Penny jede Niunmer. Seit 1889. 

The Voice of Peace. An exponent of universal Peace. 
Philadelphia. Erscheint monatlich, i Dollar p. a. Seit 1874. 

The Peacemaker and Court of Arbitration. 
Edited and publ. by the Universal Peace Union. Redakteiur: 
Alfred H. Love, Philadelphia. Erscheint monatlich. Preis: 
I Dollar p. a. Seit 1883. 

Italienische : 
La Vita internazionale. Redakteur: E. T. Mo- 
neta. Bureau: Mailand, Portici settentrionali 21. Erscheint 
monatlich zweimal. Preis: L. 7,50 (Ausland: L. 12,50). Seit 1898. 
La Pace. Organ der Lega italiena per la Pace ed Arbi- 
trato internazionale. Turin. Erscheint monatlich einmal. L. i 
p. a. Seit 1891. 

Norwegische : 

Fred. Tidskrift for Folkeret og Voldgift. Kristiania. 
Redakteur : N. Sörensen, Kristiania. Erscheint zweimal im 
Monat. Preis: 2 Kr. p. a. Seit 1898. 



~ 443 — 

Freds-Tidende. Udgivet av Norges fredsforening. 
Kristiania. Erscheint jeden zweiten Monat. Preis: i Kr. p. a. 
Seit 1894. 

Schwedische : 

Ned med Vapnen. Organ för svenska Freds och Skile- 
domsföreningen. Stockholm. Erscheint monatlich. Preis: i Kr. 
p. a. Seit 1894. 

Fredsfanan. Svenska Fredsföreningens medlemsblad. 
Stockholm. Erscheint viermal im Jahre. Preis: 1,50 Kr. p. a. 
Seit 1900. 

Dänische : 

Fredsbladet. Udgivet af Dansk Fredsforening. Kopen- 
hagen. Redakteur: P. R. Rasmussen, Kopenhagen, Bleg- 
damsvej 24. Erscheint monatlich. 50 Oere p. a. Seit 1892. 

Fredstidende. Korrespondance redigeret of Fredrik 
B a j e r , Kopenhagen. Erscheint mindestens zweimal im Monat. 
Wird nur an Zeitungen versandt. Seit 1895. 

Holländische : 

Vrede door Recht. Orgaan van den Nederlandschen 
Vrouwenbond fer internationale Ontwapening. Haag. Erscheint 
monatlich einmal. Preis: i fl. p. a. Seit 1900. 

Portugiesische : 

Boletim de Liga portugueza da Paz. Lissabon. 
Erscheint monatlich. Seit 1901. 



Nachträge und Berichtigungen. 

Zur „Tabelle über die bis August 1904 abge- 
schlossenen ständigen Schiedsgerichtsver- 
träge** auf SS. 120—122 sind noch nachstehende Verträge, 
die während der Drucklegung des Buches (bis 10. Dezember 1904) 
zustande kamen, zu verzeichnen : 

30. X. 1904. BnsslaiLd und Belgien. 

1. XI. 1904. Frankreich nnd Yereinigte Staaten. 

16. XI. 1904. England nnd Schweia. 

XI. 1904. Schweiz nnd Belgien. 

XI. 1904. England nnd Portugal. 

22. XI. 1904. Dentschland nnd Yereinigte Staaten. 

23. XI. 1904. Yereinigte Staaten nnd Portugal. 

24. XI. 1904. Italien und Schwele. 

XI. 1904. Yereinigte Staaten und Schweix. 
30. XI. 1904. Belgien und Schweden-Norwegen. 
3. XII. 1904. Oesterreich-Ungarn und Schwele. 

Zu der Anmerkung auf S. 64 muss hinzugefügt werden, 
dass neueren Zeitungsmeldungen zufolge Prof. Neisser mittler- 
weile durch die preussische Unterrichtsverwaltung in die Lage 
gesetzt wurde, nach Java abzureisen und dort ,,mit unbe- 
schränktem Kredit** seinen Studien an Affen zu obliegen. — 
Dass gerade das von mir gewählte Beispiel nicht mehr zutrifft, 
ändert allerdings wenig an der vorgebrachten, nur zu offen- 
kundigen Tatsache. 

Zu Seite 185 imd 308. Ende November ratifizierte auch 
China die Haager Konventionen, so dass nur noch die Türkei 
im Rückstande ist. 

Zu Seite 357. Den Nobelpreis erhielt im Jahre 1904 das 
Institut du droit international. 

Seite 228 ist die 10. Zeile von unten vor der 7. Zeile 
von unten zu lesen. 

Seite 235 Zeile lo/ii von oben lies „Po ton i^** statt 
„Potonir^". 

Seite 264 Zeile 10 von unten lies „R a h u s e n" statt 
„Rehusen**. 



Alphabetisches Wortregister. 

(Die Zahlen bedeuten die Seiten.) 



Abgeordnetenliaus, preuss. 288,398. 
Abkommen (Haager Konf.) 173 flF. 
Abrüstung 25—27, 117. 226, 234, 

235, 239, 242. 256, 257, 258, 290, 

333, 387. 
Abriistung, Formel der 173, 314, 

409. 
Abschaffung der Kriege 294. 
Achtung, gegenseitige 357. 
Adler, Moritz 242. 

„ Biographisches 379. 
Aegypten 373. 

Aeltester Schiedsvertrag 112. 
Agitation, pacifist, 324/25, 329/30, 

333. 
Akadem. Friedensvereiue 275, 276. 
Alabamafall 105—107, 135, 243. 

41C. 
Alaska 108. 

Albert I. Fürst, s. Monaco. 
Alexander, Joseph G., 367; Biog^r. 

380. 
Allegret 362. 364. 
Allen W., Quäker 232. 
Aller weltsfrieden 23 — 25. 
Allgegenwart 45, 46. 
Allgemeine Bestimmungen (Haag) 

198. 
Alliance univ. des Femmes 275, 
Allianz, die heilige 228, 230. 
AUison, Senator 251, 252. 
Almodovar del Rio 200. 
Altertum 220. 
Altgeld 241. 

Amerikanische Gefahr 65, 66. 
„ Schiedsverträge 

^ 112/113, 280. 



American Peace Society 232, 236, 

480. 
Amphyktionenbund 220, 225. 
Anarchie, internat. 34, 47, 48, 79% 

80. 
Andrassy 262. 
Andr^, General 318. 
Anfange d. Bewegung 232 ff. 
Anleihen für Kriegszwecke 235, 

258, 343. 
Annäherung Deutschi, und Frank- 
reichs 815 jff., 319, 338, 342. 
Annerstedt, S. L. 200. 
Antwerpen, Weltfriedenskongress 

259. 
Apponyi, Graf Albert 200, 382, 352. 

M Biographisches 380 
Arbeiten (d. Haager Konf.) 171 ff« 
Arbeiterbesuche, internat, 322. 
Arbeiterbörse, Pariser 322. 

Rouen 337. 
Arbeitsteilung, internat. 42, 43. 
Ardagh, Sir J. 199. 
Argentinien: s. „Chile**. 
Armee d. Demokratie, s. Moch. 
Armenien 314, 331, 335, 337. 
Amaud, Emile 241, 289, 337, 353, 

354, 362, 370, 406, 486, 441. 
Amaud, Biographisches 380/81. 
Arnhold, Komm. -Rat 359. 
Arnoldson, K. P. 381/82, 415, 431, 

439. 
Artikel 19 (Haag) 118, 180, 190, 

332. 
Artikel 27 (Haag) 182, 192. 
60 n 184, 198. 
Asser 168, 200, 858, 354. 

29 



— 450 — 



Assoziation d. Heere 312. 
Aubeau, Direktor 441. 
Aeusserungen über Haag 203 — 205, 

207—213, 308. 
Aufklärungsarbeit 358. 
Aufruf 270. 408, 410. 
Aufschwung der Schiedsidee 120, 

345. 
Augusta V. Preussen, Königin 240. 
Ausfahrbarkeit 228. 
Ausweg aus der Dilemma 74, 75. 
Ausweisung 266 

Autorität des Schiedsgerichts 103. 
Azpiros, Dr. M. de 199. 

«Baart de la Faille, Dr. 353. 

n n n Biographisches 

382. 
Badische Kammer 288. 
Bacley, Hannah J. 372. 

„ Biographisches 382/83. 
Bajer, Frederik 349,279,351, 353, 

354, 361, 431, 439, 443. 
Bajer, Biographisches 383/84. 
Bakunin, Amarchist 87. 
Balfour, Minister 300, 323, 324. 
Balkankrieg 100. 
Banffy, Ministerpräsident 302. 
Bar, Professor Dr. von 199. 
Bara Dr. 247. 
Barclay, Sk Thomas 322/23. 

„ Biographisches 384/85. 
Bami, Jules 241. 
Barodet, Deputierter 254, 289. 
Baith, Dr , Abgeordneter 279. 
Barthold 342, 352. 
Baseler Separatfriede 226. 
Basily, von, Diplomat 266. 
Bastiat 234, 235. 
Batut, de la, Vicomte 352. 
Baumbach, von 262, 264. 
Bayerische Kammer 287. 
Beaufort, U. de, Minister 213. 
Beauquier 362, 363. 

„ Biographisches 385. 
Bebel, August 302. 325. 
Beckmann, Direktor 352. 
Bedauern 308, 343. 
Bedeutung d. Haager Konf. 206 ff. 



Beecher-Stowe, Schriftstellerin 268. 
Beemaert 168, 199, 266, 351. 
Behringsmeerfrage 107, 146. 
Beilegung, friedliche 173. 
Belgien 289, 861, 445. 
Bentham, Jeremy 226. 
Beringer, U., Pastor 371. 
BerUner Komitee 301, 395. 

Kongress 100, 248, 335. 
Bemdt 435. 

Berner Fiiedensbureau, s. Bureau. 
Interparl. Konf. 263/64. 

M Weltfriedenskongress 257, 

258. 
Bemer, Präsident 357. 
Bernhard, Sarah 316. 
Berzeviczy, A. von 200. 
Beschränkung der Souveränität 79, 

80—82. 
BesobrasoflF 353/54. 
Bestätigung von Blochs Lehren 71. 
Betz, Abgeordneter 359. 
Bewaffneter „Friede" 49, 65, 73, 

238, 290/91, 435. 
Biancheri, Präsident 263. 
Bibliographie 354, 434. 
Bilfinger, Sanitätsrat 360. 
Billroth 70. 
Biograph. Lexikon der Pazifisten 

346/47, 375 jff. 
Bismarck, Otto von 250, 287, 299, 

317. 
Bivar Gomes da Costa 200. 
Björklund, Gustav 421, 433, 435. 
Bjömson, Bj. 357, 369, 441. 

n Biographisches 385/86. 
Blehr, Frau Randi 369. 
Bloch, Heinrich von 355. 

„ Johann von 164, 304, 331, 

333, 393, 395. 
Blochs Lehren und sein Werk 438, 

439. 67 ff., 296 ff. 

(vergl. Schusswaffen, Umwälz- 
ungen, Zukunftsschlacht usw.) 
Bloch, Auszüge aus s. Werk 426, 

439. 
Bloch, Bestätigung s. Lehren 71, 

341. 
Blochfonds 334. 



4SI 



Blochs Friedensmuseum 334, 355. 

„ Tod 334. 
Bluntscbli, Caspar 246, 247, 354, 

437. 
Bodenstedt, Dr. 234. 
Bodin. MUe. 387. 
Boguslawski, von 270. 
Bonghi, Rug^gero 249, 256. 279. 
Bonnal, General 316. 
Boston. Weltfriedenskongress 343, 
Bothmer, Graf 270, 353. 360. 
Bourgeois, L^on 168, 169, 172, 

199, 209, 435, 438. 
Bouterweck 229. 
Bovel, Dr. G. 370, 441. 
Bredius 245. 
Bright, John 233. 239. 
Bristol, Marquis von 251. 
Brockeville, de, Deputierter 289, 
Broom^, Frau Emilie 370. 

„ Biographisches 386. 
Brüsseler Interparl. Konf. 265, 266 

281, 291. 
Brüsseler Kongress 234, 
Brzoräd, Abgeordneter 286. 
Bucher, Dr. J. F. 355, 371. 
Budapester Interparl. Konf. 266, 267. 
„ Weltfriedenskongress 

259/60, 291. 
Bühler, Abg. von 249/50. 
BÜlow, Graf 314, 325. 
Bureau, Berner Friedens-, 249, 257, 

260, 261, 267, 277, 296, 827/28, 

334, 338, 352/53, 433. 
Bureau, internal. (Haag) 181, 190 ff», 

199, 308. 
Buren, s. Transvaal. 
Burenmeetings 330. 
Burrit, Elihu 233, 234, 235. 
Burton, Mr. T. E. 352. 
Busstag (nach Kant) 227. 
Byles, Politiker 387. 

€alvo 246, 354. 
Oimbon, Gesandter 324. 
Campbell-Bannermana 323. 
Cantu 241. 
Capper, Samuel 258. 
CapriTi 87, 292. 



Carlier, Schriftstellerin 365. 

,, Biographisches 387. 
Carlisle, Countess of 367. 
Carisen 415. 
Carlyle 7. 

Carmichale, Sir 281. 
Carnegie 182, 810 
Carov^, Dr. 234, 236. 
Castro, Präsident 201, 203. 
Chamberlain, Minister 311, 323, 

330, 427. 
Channing, Dr., Quäker 232. 
Chatam, Graf 427. 
Chauvinismus 288. 
Chavero, Dr. A. 199. 
Ch^liga, Frau Maria 364. 
Chevalier, Michel 240/41. 
Chicago, Weltfriedenskongress 

258/59. 
Chile u. Argentinien 107, 116, 117, 

150, 153, 261, 277, 810/11. 
Chimäre 298. 
China 445. 
China-Feldzug 156, 305, 309, 811, 

312, 331, 332, 335. 
Christentum 415. 
Christiania 356, 369. 
Christiania, Inteip. Konf. 328/29. 
Chronik d. neuesten Zeit 306 fif. 
Clarck, Deputierter 331. 
Clarendon, Lord 239. 
C!6menceau 262. 

Cleveland, Präsident 283, 284, 419. 
Cobden, Richard, 233, 234, 288, 

244, 251, 415. 
Cochrane, Sir 238. 
Combes, Ministerpräsident 325. 
Concordia, internal. 364, 441. 
Coninck-Liefsting, Präsident 200. 
Cooke, Miss Ellen 365. 
Correia de La Brand ao 200. 
Correspondance bi- mensuello 123, 

353, 440. 
Courtney, Leonard 342. 
Couturier, Senator 254. 
Couvreur 234, 241. 245. 
Cremer, Randal W. 243, 251, 253, 

280, 282, 283, 338, 352, 357, 

366, 412, 442. 



452 — 



Cremer, Biographisches 387/88. 

Crispi 262, 279. 

Crook 365. 

Cuxhavener Kaiserrede 313. 

Dalier, Abgeordneter 287. 
Dänemark 164, 245, 252, 279, 358, 

361. 
Danew, Dr. St. 199. 
Dante 221. 
Darby, Evans 123, 255, 353, 365, 

367, 436/379 ^^2. 
Darby, Biographisches 388/89. 
Deguerry, Bischof 235. 
DeklaratioEen (vom Haag) 169/170. 
Delagoastreit 107. 
Delcass^, Minister 303, 323, 324/25. 
Delegierte (im Haag) 168. 
Denison, H. Willard 199. 
Descamps 168, 169, 265, 354. 437; 

Biogr.: 389—391. 
Desjardin, Arthur 211/12. 
d'Estournelles de Constant 168, 

180, 182, 199, 201, 308/9, 310, 

317, 322/23, 332, 363, 385. 435, 

438. 
d'Estournelles, Biographisches 

392/93. 
Deutschland 82, 118, 246, 247, 257, 

262, 263, 269, 271/72, 274, 

287-289, 293/94, 301, 303, 313, 

325/26, 358—360, 445. 
Deutschland und Frankreich: vgl. 

„Frankreich". 
Deutschlands Mililärlasten 52 — 54, 

56 ir. 
Deutschlands Militärlasten (Tabelle) 

57/58. 
Dielz, Dr. 360. 

Diez de Mediua, Minister 373. 
Doggerbank- Affäre (s. auch Revon, 

S. 107) 344/45. 
Dolfus, Jean 241. 
Dreibund 228, 250, 287. 
Dreyfus- Affäre 315, 318, 416. 
Dreissigjährige Krieg, der 223/24. 
Droz, Numa 112. 
Ducommun. Elie 267, 327, 335, 

^3, 354, 357, 365. 439, 440. 



Ducommun, Biographisches 391/92» 

Dudley-Field 354. 

Duell, s. Zweikampf. 

Dufour, Arl^s 240. 

Dunant, Henri 239/40, 334, 357. 

Dunker, Abg. 246. 

Durham, Bischof von 283. 

Eck. van 243. 245. 

Edinburgh, Kongress zu 236. 

Edmund, Exsenator 283. 

Eduard VII. 393. 

Egidy, Moritz von 273/74, 317. 

Ehrenfragen 101 ff. 

Eichthal, Gustav von 240. 

Einjährige 55. 

Einladung zur Haager Konferenz 

166. 
Einschränkung d. Rüstungen 28. 
Eintritt in die Bewegung 377/78. 
Eisenbahnen 38/39, 227. 
Eisenbahnfrachten- Union 110, 
Element der göttlichen Weltord- 
nung 15. 
Elsass-Lothringen, vgl. FrAiik» 

i*6icli 
England*237, 243, 248. 275. 280ff ,. 

300, 303, 307, 312, 314, 330, 

345, 365-367, 445. 
Englisch amerikan. Schiedsvertrag 

114. 284, 300, 326. 343. 
Englisch-französ. Schiedsvertrag 

324/25. 
Englisch-deutscher Schiedsvertrag 

325/26. 
Entente, französ.-engl. 321/22. 
EntWickelung 33—35, 229, 307, 

318, 336, 349, 354, 406. 
Entwickelung der Schiedsidee 

104 ff., 345, 357. 
Erfüllung von Blochs Prophezei« 

ungen 341, 439. 
„Erha tung" des Friedens 290, 344. 
Eröffnung der Haager Konferenz 

167. 
Eröffnung des Haager Hofes 308/0^. 
Esperanto als Wellsprache 409. 
Estournelles, s. d^Estournelles. 
„Europa" 86—88, 278, 313. 



— 4S3 



Europäische Schiedsverträge um 

1900 117, 311. 
Europäisches Gleichgewicht 80, 

224. 
^Europeen" 410, 440/41. 
Evans, Mary Frost 372. 
^Ewiger« Friede 20, ÖS, 221. 226, 

228, 313. 
^Ewiger" Krieg 410. 
Exekuüon (s. Gewalt) 20—22, 223. 

Fakultatives Schiedsgericht 177 ff., 

181, 214, 226. 
Palliares, Senatspräsident 332. 
Familistere de Guise . . . 249, 363. 
Faschoda 164, 321. 
Fatum 16, 17. 
Faverau, Minister 289. 
Februar, der 22. 276, 408. 
Fehde 11, 213, 222. 
Feldhaus, Richard 272. 

„ Biographisches 393/94. 
Ferraris, Deputierter 352. 
Feuerwaffen , moderne 67. 
Field, David Dudley 255. 
Finland 339. 

Fischer-Lette, Marie 439/40. 
FischhoflF, Abg. 246. 
Flammarion, Camille 275, 364. 

„ Biographisches 394. 

Fleva, Nikolas 353. 
Flotte, s. Marlnebadgets. 
Flüttenverein 314. 
Föderation 80—91, 95, 96, 97, 

99, 226, 258, 293, 317, 410, 411. 
Follin, H. 362. 

Fortschritt 306. 326, 340, 349. 
Fosse, de la, Präfekt 337. 
Foster, John 118, 119, 283, 326. 
Fourier 233. 
Fox-Bourne 367. 

Biographisches 394/95. 
Franck, Adolph 248, 254. 
Frankfurt a. M. 235, 249, 270, 272, 

359, 360. 
Frankfurter Vertrag 317, 321. 
Franklin, Benjamin 36. 
Frankreich (vgl. auch Deutschland) 

150, 240, 242/43, 252, 274, 



275, 289, 301, 303, 315 f., 317, 

345. 361 ff. 
Frantzius, vortr. Rat 199. 
Frauenkongress, I. Internat. 295. 
n Versammlungen 301, 382, 

386, 394, 424, 425/26, 427, 432. 
Freihandel 397. 
Freiheit des Meeres 224. 

der Luft 338. 
Freimaurer 260. 402, 418, 426. 
Freisinnige Volkspartei 293/94. 
Freiwilligkeit 103 
Fried. Alfred Hermann 167, 269, 

274, 319, 354, 438, 440. 

„ Biographisches 395/96. 
Friede, Der, Zeitschrift 371, 425, 

440. 
Friedensbegrifie 14, 15, 17, 18. 
Friedensbewegung 5, 7, 30, 75, 95, 

215ff., 220, 231, 236, 253, 276. 
Friedensblätter, Zeitschrift 274, 

359, 440. 
Friedensbureau, Bemer, s. Bureau. 
Friedensfreund, s. Friedenskämpfer. 
Friedensgesellschaften : (232, 

236, 247 ff., 249, 269/70, 347, 

358 ff., 349, 358-373.) 

A. Europa: 

1. Belgien 361. 

2. Dänemark 361. 

3. Deutschland 358—360, 395. 

4. Frankreich 361 — 365. 

5. Grossbritannien 365 — 367. 

6. Italien 367—369. 

7. Niederlande 369. 

8. Norwegen 369. 

9. Oesterreich 360/61. 

10. Portugal 370. 

11. Rumänien 370. 

12. Schweden 370. 

13. Schweiz 370/71. 

14. Ungarn 371. 

B. Amerika: 

1. Nordamerika (Vereinigte 
Staaten) 372/73. 

2. Südamerika 373. 
G. Andere Länder: 

1. Aegypten 373. 

2. Persien 373. 



— 454 — 



Friedenskämpfer 273, 299 ff., 340, 

3ao. 

Fried enskoDgresse 233, 294 ff., 249, 
356. 

Friedenskorrespondenz , Mooatl. 

274, 395, 486. 
Friedenskreuzzug 428. 
Friedensliga (in Genf) 241. 

„ museum (Luzem) 334, 355» 
Fdedensstiflung (nach Kant) 227. 
Friedenswarte, Zeitschrift 355, 360, 

395, 400, 436, 440. 
Friedrich Wühelm IV. 232. 
Frisch. E. v., Präsident 200. 
Fry, Sir Edward 199. 
Führende Stellung 375. 
Fürsten kongresse 230. 
Füller. M. W. 199. 
Funktionierung d. Schiedshofs 200ff., 

309/10, 336. 

Gaillard. Jules 362, 440. 
Gamboa, Dr. J. M. 199. 
Garfield, Präsident, 250. 
Garibaldi 241, 407. 411, 431. 
Garibaldis Friedensmanifest 431. 
Garnier 235, 241. 
Geddes, Professor 354. 
Geering- Christ 371, 440. 
Gegner, s. Widerstand. 
Genf 232, 241, 243. 272. 
Genfer Konvention 240, 307» 
Gerschitsch, Professor 200. 
Geschichte der Bewegung 215 IT., 

219/20, 230, 345, 435, 489/40. 
Geschlossenes Abkommen 184. 
Gewalt (als Exekution) 20—22, 223. 
Gilinsky, von 172. 
Girardia, 234, 235. 
Giretti, Edoardo 353. 

„ Biographisches 396/97. 
Gjelsvilf, Piofessor 357, 358. 
Gladstone 239, 244, 258, 262, 
• 280/81, 283, 284, 286, 387. 
Glasgow. Weltfriedenskongress 

332/33. 
Gleichgewicht, europäisches 80. 
Gobat, Dr. E. 263/64. 267, 335, 
351. 352, 357. 



Gobat, Biographisches 397. 

Godart. Justin 363. 

Godin 249. 

Goethe 167. 

Goldschmidt 246, 437. 

Goltz, Colmar von der 71, 297» 

Goluchowski 87, 212, 292. 

Gorodetzky, Advokat 361. 

Gossler, General von 292, 302. 

Gothenburg, Kongress 295. 

Gottesfriede, s.TreugaDei 221, 271. 

Gram. G. Gouverneur 200. 

Gray, G. 199. 

Green, Jos. Fred. 255, 366, 441. 

n Biographisches 397. 
Grelling, Richard 27 L 
Grey. E. Staatssekretär 281. 
Griechenland, Das alte 220. 
Griggs, J. W. 199. 
Grotius. Hugo 224. 
Grundlagen d. Bewegung 5, 33 ff., 

75. 
Guamaschelli, Pagano 199. 
Guesnet, Kommandant 316. 
Guincy. Josiah 258. 
Gurowski, M. le comte 362. 
Gute Dienste 166, 173/174, 186 ff . 

192, 239. 

Haager Interparl. Konf. 264/65,428. 

Haager Konf. von 1899 122, 159 ff , 
231, 265, 277, 303/04, 438. 

(vgl. „Abkommen, Aeusse- 
rungen, Arbeiten, Delegierte, 
Einladung, Eröffnung, Gute 
Dienste, Kommissionen, Mura- 
wiew, Programm, Rüstungsbe- 
schränkungen, Schlussakt, Um- 
Standsklausel , Untersuchungs- 
kommission, Vermittel ung" n8w.) 

Haager Konventionen 28, 115, 118, 
169, 185 ff., 214, 304, 307, 328, 
345. 

(Tgl. „Artikel 19, 27, 26; 
Transvaal krieg, Wortlaut" nsw.) 

Haager Schiedsgericht 115, 116, 
176 ff., 198 ff.. 306/07, 308 ff. 

(vgl.' «Allgem. Bestimmungen, 
Bedeutung .... Carnegie, Fa- 



— 455 — 



cultativ, Fehde, Funktionierung, 

Justiz, Kompetenz, Obligatorisch, 

Offenerklärung, Personalien, Pro- 

zess" nsw«) 
Hagerup, Professor 200. 
Hamburg, Weltfriedenskongress 

2e0/61, 274, 288. 
Handelskammern 323. 
Hartmann, W., Stuttgart 358, 360. 
Hauptmann, Professor 352. 
Hauptproblem d. Pazifismus 95. 
Havre: s. „Ronen". 
Hay, Staatssekretär 343, 844. 
Heere, stehende 224, 235, 242, 

356, 408. 
Heflfty, Kriegsminister 354. 
Hefter 246. 

Heilberg, Justizrat 359. 
Heinrich IV. 223, 225. 
Held, O.-L.-G.-Rat 360. 
Heldengeist 229. 
Henning, Abgeordneter 360. 
Herder 228, 229. 
Herschell, Lord 262. 
Hertz, Dr. 371 
Hetzel, H. 435. 
Hill, Deputierter 251, 252. 
Hilty, Dr. C 200. 
Hindley, Charles 233. 
Hirsch, Dr. Max 289, 352. 

„ , Biographisches 397/98. 
«Hohe Politik- 425, 436. 
Holland 420. 
Holländischer Friedensverein (1870) 

243. 
Holls 168. 175, 179, 208, 213, 

438. 
Holtzendorff 246, 437. 
Honor6 Bonnor, Abt 221. 
Hornemann, Direktor 358. 
Horst, Dr. Hans 353, 357. 

„ , Biographisches 398/99. 
Honten, Samuel van 399. 
Houzeau de Lehaie 259, 265, 267, 

351. 354. 
Houzeau de Lehaie, Biographisches 

399. 
Hubbard, Gustave 399/400, 441. 
Hugo, Victor 234, 235, 241, 402. 



Humanisierung d. Krieges 171, 

239/40, 242, 264. 
Humboldt, Alexander v. 235. 
Hungersnot 69. 

Imperialismus 296. 

Ind^pendance Beige 381, 406, 423. 

Indien 418. 

Industrie 41, 316, 403. 

Inkey, Baron 352. 

Institut du droit int. 246, 353/54. 

Institute, internationale 45, 56, 246, 

299, 335/36, 347, 349 ff., 356. 
Institut, Statistisches 349/50. 
Interessengegensätze 99 — 101 . 
Intemationalität 29, 34, 44, 45^ 

247, 275, 305. 
Interparl. Amt (Bern) 264, 266, 

267, 337, 351. 
Interparl. Konferenzen 262 — 267^ 

266, 283, 328 ff. 
Interparl. Rat 329, 333/34, 351. 

Union 252/53, 260, 263, 

267, 328/29, 344, 351/52. 
Isolierung Deutschlands 325. 
ItaUen 275/76, 279, 284, 301, 303, 

314, 367-369, 445. 
Italien. - argentin. Schiedsvertrag 

114/115. 
Izard, Edmond 354. 
Jaehns, Max 270. 
Jakob, Professor 228. 
Japan u. Europa, Schied sfall 205. 
Jaup 235. 

Jaur^s. Deputierter 318/19. 
Jay, William 237, 326. 
Jonassen 245. 
Jorrand, Louis 415/16. 
Journalisten 275, 285, 291, 306/7, 

308, 395, 415. 
Juden 314. 

Juristen und Politiker 376. 
Juristische Fragen 189. 
Justiz 22, 189. 
Justiz, Ausgaben für 62, 63. 

„ (Schiedsgerichts-) 176 ff. 

Kadres 349. 

Kaftan, Abgeordneter 285. 

Kalindero, Dr. J. 200. 



— 456 — 



iUlnoky, Graf 285. 

Kalthoflf, Prediorer 359. 

Kamerowsky 246, 437. 

Kampf (Unterschied von »Krieg") 

8-11, 13. 
Kant, Immanuel 226-228, 229. 

424, 430. 
Karolineninseln (Schiedsgericht) 

107, 142 (No. 127). 
Kassel, Generalversammlung 321. 
Katscher, Leopold, 400. 
Kebedky. M. 199. 
Kemenyi, Direktor 353, 354. 
Kirche 389. 
Kjellerup 352. 

Kleinbetrieb, s. , Politischer". 
„Kleinere Fragen* (Schiedsgericht) 

97. 99—101. 
Knudsen, Kheder 357. 
Kodifikation 344, 354. 
Königin v. England 244. 
Königsberg i. Fr. 52, 226, 228, 

235, 247, 869. 
Körber, Ministerpräs. 336. 
Kolben, Dr. Max 400/01, 438. 
Kolonialpolitik 261, 394/95, 411. 
Kolonialvertrag (engl. - französ.) 

97—99, 325. 
Kommission des Berner Bureaus 

353. 
Kommissionen d. Haager Konferenz 

168/69. 
Kommissionen, Internat. 45. 
Kompetenz d. Schiedshofs 177. 
Kompromissklausel 109 — 111, 119, 

237, 245, 263. 
Konstituierung des Haager Hofes 

308. 
Konsulenten 358. 
Konsum, Zunahme ... 41, 42. 
Kossuth 431. 

Kosten des Zukunftskrieges 69. 
Krabbe, Christopher 351. 
Kramarz, Abgeordneter 286. 
Kreta 312. 
Krieg (s. „Kampf«) 8-11, 89, 239, 

840/41. 
Krieg der Zukunft 67 ff. 
(vgl. „Bloch-.) 



Kriegerischer Sinn 270. 
Kriegervereine 393. 
Kriegslasten, direkte 61, 246, 314. 
Kriegslasten, indirekte 54 — 56. 

(vgl. „Militär lasten".) 
Kriegsrecht 307, 334, 354. 
Kriegstechnik, s. „Umwälzungen". 
Krimkrieg 100, 239, 431. 
Kronawetter, Abgeordneter 286. 
Krüger, Präsident 312. 
Krug, Traugott 229. 
Kulturaufgaben leiden 68—65, 445 

(Nachtrag). 

Labiche, Dr. 351. 

„ Biogrraphisches 40 1. 
Laboulaye, de 199. 
Ladd, Wüliam, Quäker 232, 236/371 . 
Lafontaine, H. 123, 259, 353, 361, 
365, 434, 435, 437. 
M Biographisches 401/2. 

Lahovari, J. N. 200, 279. 
Lamartine 233. 
Lambermont, Baron 199. 
Lammasch, Professor 168, 200, 202. 
Landfrieden, „ewiger" 222. 
Lange, Friedrich Albert 242/43. 
„ Louis Christian 354, 357, 

358. 
Langguth, W. 440. 
Lardy. Dr C. 200. 
Laveley 243, 246, 247, 354, 437. 
Lawson, Sir Wilfried 282, 
Lebensalter der Pacifisten 376/77. 
Lebensfragen 102, 108« 
Leer, General von 297. 
Le Foyer, Lucien 362, 365. 
„ „ Biographisches 402/03. 
Lehren von Bloch, s. Bloch, 
Leibniz, Philosoph 225. 
Lemonnier, Charles 241, 263, 254, 

404, 412, 419. 
Leo XIII. 107, 286. 290/91, 300, 

416. 
Le Pecque 353. 
Lerno, Abgeordneter 288. 
Lexikon (Schiedgerichts-) 108, 

123-157. 
Lieber, Dr., Abgeordneter 287. 



457 



7 



Liebig, 241. 

Liga, Deutsch-franz. 319, 360. 

Ligue de la Paix 240. 

, pour la Paix 241, 422. 
Linden, R. Melvil von 198. 
Lippe 151. 
Liszt, Professor von 210/11, 213, 

437. 
Literatur, pacifist. 348, 358, 414) 

484 -448. 
Lockwold, Belva 353, 372. 

„ Biographisches 403. 

Losung schwebender Fragen 321. 
Lövland, Staatsrat 357. 
Lövenstein, Reichsfürst 288. 
Lowenthal, Dr. Eduard 248. 
Lombard, Dr. Emil 275, 864. 
Lombardische Krieg, Der 239. 
London, interparl, Konf. 262/63. 

Kongress zu 236, 240. 255. 
Lorimer 246, 247, 354. 
Loubet, Präsident 316, 825, 337, 

379, 329. 
Louis Napoleon 238. 
Louis, St., Interp. Konf. zu 342/43. 
Love, Alfred H. 247, 372, 442. 

„ Biographisches 403. 
Lubbock, Sir John 280, 
Lund, John 328. 334, 352, 357. 

„ Biographisches 403/4. 
Luxemburg 134 (No. 64), 240, 412. 
Luzemer Frieden smuseum 334, 855. 
Luzzati, Hippoljt 261, 368. 

Maack, Martin 359. 
Macedo, Graf de 200. 
Macedonien 314. 
Machtkapital des Staates 82. 
Machtpolitik 79. 
Magelhaes-Lima 353, 370. 

„ „ Biographisches 

404/5. 
Mailand, Kongress 276. 
Maler für den Frieden 395, 409. 
Malet, Sir Edward B. 119. 
Maleville, Graf de 354. 
Manchester, Kongress 342. 
Mancini, Staatsmann 110, 245, 246, 

354, 416. 



Mandschurei 305, 339. 340/41 , 401. 
Mangel an Mitteln 64. 
Manifest, s. Zaren manifest« 
Marcuartu, Senator 245/46, 271, 279. 
Maret. Deputierter 318. 
Marinebudgets (s. Militärbudgets) 

52, 57, 59, 60, 814. 
Marsilius von Padua 221. 
Martens, Professor von 168, 174, 

200. 202. 207, 437, 438. 
Martitz, Professor von 199. 
Massenheere, Verpflegung der 69, 

70. 
Masson, Präsident 355. 
Matzen, Dr. 199. 
Mead, Edwin D. 343, 355; Biogr. 

405. 
Mead, Lucia Ames 405. 
Mees, Abgeordneter 279. 
Meetings 330. 
Meinungsaustausch 324. 
Memoranden dBemer Bureaus 327. 
Menschlichkeit 314. 
M^rignhac, Alexandre 338, 363, 

365, 437, 438. 
M^rignhac, Biographisches 405. 
Meurer, Professor 212, 488. 
Mexiko 201. 
MUitärbudgets \ 49 ff., 57 ff., 280, 

„ -lasten I 297, 314. 
„ (Tabelle) 53/54, 60. 
Miliz (vgl. auch „Moch") 50, 406/7, 

435. 
Millerand, Minister 331. 
Milowanowitsch, Professor 200. 
Mitempfinden, Internat. 46. 
Mittelalter 221/22. 
Moch, Gaston 50, 51, 55, 56, 275, 

317, 331. 335. 3-J6, 353, 354, 

365, 379, 435. 
Moch, Biographisches 405/6. 
Möller, Minister 316. 
Mönche (Krimkrieg) 100. 
Molenaar, Dr. 319, 320, 360. 
Moltke 74, 233, 297. 
Monaco, Friedensinstitut 336, 

354/55, 441. 
Monaco, Fürst Albert I. von 336, 

354, 



- 458 - 



Monaco, Fürst Albert I. von, Bio- 
graphisches 379/80. 

Monaco, Weltfriedenskong^ress 334, 
335. 

Moneta. Dr. 249, 258, 353, 355, 
365, 367, 440, 442. 

Moneta, Dr. Biographisches 407/8. 

Monicault, Staatsrat 354. 

Monis, Grosssiegelbewahrer 332, 
351. 

Moral 175, 188, 333. 

Morel, Henry 353. 

Morin, Gaston 254. 

Morton 282. 

Moscheies, Felix 208, 277, 353, 866. 
„ Biographisches 408/9. 

Motherby, Dr. 247. 

Motono, J. 199. 

Moyner 354. 

Müller-Hess, Professor 371. 

Münchener Komitee 426. 

Münster, Graf 168. 

Murawiew, Graf, 161, 165, 267, 
303, 429. 

Murawiew, Justizminister 200, 202, 
203/04. 

Napoleon I. 229, 304. 
, III. 223, 239. 
Nationale Kongresse 338, 312. 
Nationale Staat, der 35, 36, 224, 

238. 
Nationalität der Pacifisten 376. 
Nattan-Larrier 362. 
Neapel, Kongress 276. 
Nebenkong^ess (im Haag) 304. 
Neflftzer, Chefredakteur 240. 
Neisser, Professor 64. 

, (Nachtrag) 445. 
Neue Freie Presse (Wien) 393. 
Neue Ideen 6. 
Neumann-Spallart 49. 
Neutralität 235, 255, 295, 336, 3»9. 
Neuzeit 222 ff. 

Nicolaje witsch, Staatsrat 352. 
Niederlande 279, 869. 
Nigra. Graf 168, 183, 199. 207. 
Nikolaus II. 161, 164, 202, 266, 

297, 299, 304, 313, 329, 839/40. 



Nilson, Nüs 370. 

„ Biographisches 409. 
Nimes, Kongress zu 320, 342, 424. 
Nobel, Ingenieur 295, 335. 
„ insütut 857/58, 432. 
„ preise 334, 335, 356, 357. 
, Stiftung 355/56, 357/58, 
429. 
Norwegen 267, 276, 278, 289/90, 
301, 328, 353, 356-358, 869, 
381, 383, 386, 398/99, 404, 432, 
433. 

„ (Kopenhagen, Kongress) 342. 
Notwehr 22, 23, 236, 338. 
Novicow, J. 55, 87, 353. 355, 365, 
485, 441. 
„ Biographisches 409/10. 

Obligator. Schiedsgerichtsbarkeit 

118—120, 177 ff , 180, 190. 286. 
O'Brien, Lord-Oberrichter 313. 
Oeflfentliche Meinung 240, 254, 262,. 

270, 299, 300, 803, 306/7. 
Oesterreich 246, 268, 276, 285 flf.,. 

301, 302, 336, 360/61, 429. 
Oflfenerklärung 185, 278, 333, 334. 
Offizielles Protokoll vom Haag 437. 
Olivecrona, Dr. von 200. 
Oliver, B., General-Direktor 200. 
Olney, Staatssekretär 284. 
Optimismus 254. 
Oratorium (Friedens-) 386. 
Organe der Bewegung 347 ff. 
Organisation des Fxieleus 74, 75^ 

82, 83, 85, 319, 335, 381, 391. 
Organisation der Föderation 90, 9U 
Orientalische Frage 100. 
Ortsgruppen (s. a. Friedensgesell- 

scharten) 270, 272, 358-373, 

393. 421. 

Pacigerance 336. 
Paepe, P. de 199. 
Paine, Robert Trait 343. 

„ , Biographisches 410. 
Paiva, Joao de 352. 

„ , Biographisches 410/11. 
Palermo 276. 
Palmerstone, Lord 238. 
Panamerikanische Kongresse 



459 — 



113/14, 115/16, 263. 277/78, 

285/86. 
Pandolfi, Benjamin 271, 284, 368. 

„ , Biogiaphisches 411 12. 
Papst (s. auch Leo XIII.) 166, 224. 
Paris 232, 234, 248, 253, 254, 

262, 295, 816/17. 
Pariser Konferenz 239. 

„ Interparl. Konf. 363, 331/32. 
Weltfriedenskongress 248, 

330/31. 
Parlamente (Friedensidee) 236 ff«, 

245/46, 249, 250 ff.. 263, 266, 

277, 278, 280 ff., 293, 302. 
Parlamentsentervue 323/24, 393. 
Parteien, polit , in Deutschland 

293/94. 
Paschoud, Pfarrer Martin 240. 
Passy, Frederic 240, 241, 252, 253, 

254, 262, 264/65, 331. 334, 353, 

355. 357, 362, 365, 383, 384, 

387, 388, 429, 431, 435, 440. 
Passy, Biographisches 412/13. 
Patriotismus 29, 30, 229, 259, 274, 

402, 408. 
Paulus, Dr. med. 359. 
Pauncefoote, Sir 168, 281, 284, 419. 
Pawlowitsch, Professor 200. 
Pazifismus, s. Frieden 8b ew^gang. 
Pazifisten, deutsche 270—274. 
Pazmandi, Dionys von 414. 
„Peace and Goodwill" 414, 442. 
Peace Society (London) 233, 237, 

248, 408, 418, 424. 
Pease, Joseph W. 333. 
Peckover, Pr. Hannah 442. 

„ , Biographisches 414/15. 
Pedalti, Kjiegsminister 314. 
Peez, Abgeordneter 285. 
Penn, William 224 
Permanent, s. ständig. 
Perris, Georges Herbert 355, 419, 

438. 
Perris, Biographisches 415. 
Persien 373. 
PersoBallen des Haager Tribunals 

198 ff. 
Perugia 276, 294/95. 
Peter v. Oldenburg, Prinz 248. 



Petersburger Konvention 241/42. 
Pflicht, internal. 228, 320, 339. 
Philosophenkongress (Prag) 242. 
Philosophie des Krieges 422. 
Physischer Kampf 10, 23. 
Pichot, Abbe L. 354, 364. 

„ , Biographisches 415/16. 
Pierantoni. Augusto 246, 352, 354, 

355, 437. 
Pierantoni. Biographisches 416/17. 
Pirquet, Pierre 285, 287, 336, 352. 

, Biographisches 417. 
Pitt, William, Minister 427. 
Plebiszit 320. 
Plener, Dr. von, Präsident 336, 

352. 
Pobjedonoszew, O.-Prokurator 200. 
Podiebrad, Georg von 222/23. 
Pognon, Mme. Maria 364, 365. 
Politik 97, 305, 311, 315. 
Politischer Kleinbetrieb 48, 49. 
Polizeiheer 312. 
Portugal 239, 370. 
Porumbaru, Minister a. D. 352, 355. 
Postulat d. Bewegung 346. 
Postwesen 39. 
Potoni^, Edmond 235, 241. 
Pozo Rubio, Marquis de 200. 
Pratt. Hodgson 249, 255, 272. 365, 

366. 401, 408, 412, 423. 
Pratt, Biographisches 417—419. 
Preisbildung, Internat. 42. 
Preisfrage 421, 433 
Presse s. Journalisten. 
Presse-Union 261, 332, 380. 
Prevost. Lord 333. 
Price, Jos. Tragellace 232. 
Prinetti 87. 
Programm der Haager Konferenz 

165/166. 
Projektionsbilder 423. 
Propaganda 256. 270, 272, 300. 

303, 310, 327 ff., 336, 341, 349, 

354, 408, 413, 420. 
Prozessverfahren, internat. 184/186, 

189, 193. 
Prudhomme, A. 363. 
Pradhommeaux, Jules Jean ^363, 

423. 440. 



— 4^0 



Prudhommeaux , Biographisches 

419/23. 
Psychischer Kampf 11, 13. 
Psychologie d. Kriegs 298. 

Quäker 282, 423. 
Quellen dieses Buches 434. 
Quidde, Professor 333, 353. 
„ Biographisches 420. 

Badetzky 431. 
Raffalowitsch, Staatsrat 355. 
RahuseD, Dr. IBS, 264, 279, 332. 

„ • Biographisches 420. 
Raigosa, Dr. G. 199. 
Rampolla, Kardinal 291, 300, 416. 
Raqueni 275, 364. 
Rasmussen, Peter Rasmus 420/21; 

443. 
Ratifikationen (Haag) 308. 
Ratz, Abgeordneter 288. 
Ravaillac 223. 
Reaktion 326. 

Recht (u. Gewalt) 22, 75, 346. 
auf Notwehr, s. Notwehr. 
(Friedens-) 340. 
Rechtszus-and, gesicherter 18. 
Reichstag, der deutsche 302. 
Renault, L. 199. 

Renouard, Generalprokurator 422. 
Republik, christl., Heinrichs IV. 

223. 
Resolution (d. Haager Konf.) 170. 
R^sume 119/120. 
Reuter, Richard, Assessor a. D. 

272, 360; Biogr.: 421, 
Revanche 318, 319, 320. 
Revolution 69. 

französ. 226, 229. 253. 
Revon, Michel 106, 107, 278, 355, 

436, 437. 
Revon, Biographisches 421/22. 
Revue de la Paix 362, 440. 

„ La paix par le Droit 275, 

363, 419/20, 440. 
Richard, Henry 233, 234, 235. 242, 

243, 244, 251, 365, 388, 408. 
Richard, Jules 354. 
Riebet, Professor 81, 331, 355, 362, 

365, 379, 406, 435. 



Riebet, Biographisches 422/23. 

Richter, Adolf, Dr. 260, 272/73, 
321, 353, 368, 360. 

Richter, Biographisches 423. 

., Eugen, Abgeordneter 302. 

Rigaud. Stephan 233. 

Ritt, Olliver 335. 

Robinson. Ellen 353; Biographi- 
sches 423/24. 

Rogalla V. Biberstein 355. 

Rolin-Jaquemin 353. 

Rom 249. 
., Interparl. Konf. 263, 411. 
n Weltfriedenskongress 256,352. 

Roosevelt. Präsident 201. 202, 204, 
339, 342/43, 344, 429. 

Rosebery, Lord 281, 282. 

Rosegger, Peter 268. 

Rosenkranz, Professor 235. 

Rosetti, Th., Senator 200. 

Rote Kreuz, das 393. 

Rott, Dr. E. 200. 

Roueo, Weltfriedenskongress 22, 
28, 236, 320, 337/38. 

Rousseau 225. 

Roussel, Professor 363. 

Ruchonnet, Louis 257. 

Rüstungen 4, 56 ff., 260, 284, 290, 
302, 314, 318. 

Rüstungen. Beschränkungen der 
170, 171/72, 400. 

Rüstungen, Kosten der 56 — 58 ff. 

Rüstungslast 318. 

Rüstungsstillstand 27, 28, 165, 337, 
338. 

Rüstungswahn 74. 238, 299. 

Rüge, Arnold 235. 

Rumänien 279, 314, 370. 

Russisch-Japan. Krieg 44, 72, 100, 
170, 311. 338/39, 340/41, 343/44, 
410. 

Russisch-türkischer Krieg 248. 

Russland 248. 

Ruys de Beerenbrouck 200. 

Ruyssen, Theodore 355, 363 ; Bio- 
graphisches 424. 

Saige, Staatsrat 354. 
Saint-Simon 233. 



461 



Salisbury 163, 251, 288, 292/93. 

Salon Suttner im Haag 430. 
Samoastreit 107/108. 
Sarrazin-Duhem 363. 
Savornin-Lohman, A. F. de 200. 
SchaDzentaktik 297. 
Scheicher, Pater 286. 
Schenk, Bundespräsident 264. 
Schiedsgerichtsbarkeit (vergl. auch 

Haag, S. 176 ff) 95/96, 97, 

99 ff., 104 ff., 109 ff., 176ff., 

222, 226, 237, 238, 244, 251, 

264, 265, 280, 312. 
Schiedsgerichtsunion, europ. 228, 

321 ff. 
Schiffahrt, Ent Wickelung der 36-88. 
Schiller 16. 
Schinly, Theologe 225. 
Schlief, Dr. Eugen 91—96, 185, 

230, 271, 436. 

„ Biographisches 42-1/25. 
Schlussakt (d. Haager Konf.) 169/70, 

185. 
Schmid, J. Georg 371. 

„ Biographisches 425. 
Schnellbahnen 38. 
Schönborn, Graf Fr. 200. 
Schulden d. Staaten 54, 61, 62. 

(Kriegs-) 52. 
Schule 256. 259, 260, 261, 268, 

288/89, 295, 354, 387, 398, 432. 
Schuster, Rud., Sekretär 360. 
Schusswaifen (Fortschritte) 67. 
Schweden, s. Norwegen. 
Schwedische Friedensgesellschaft 

370. 
Schweiz 82, 112, 114, 117, 250, 

276, 810/11, 353, 370/71, 393, 

425, 445. 
Sedanfeier 317. 
Seignobos, Charles 441. 
Selbstbestimmung d. Völker 241, 

257, 320. 
Selenka, Marg. Leonore 301, 420. 

„ Biographisches 425/26. 
Sellon, Graf 232. 
Serbien 414. 
Severine (C. Guebhardt) 362. 

Biographisches 426. 



Sewall, Mary Wright 426/27. 
Sherman, Senator 251, 282. 
Sicherung des Friedens 1, 73, 83, 

84, 290, 298, 320, 344. 
Sieg 15, 16, 70. 71, 845. 
Siemering, Carl Ludwig VII (Vor- 
wort.) 
Sieveking, Dr. E. F. 199. 
Simon, Jules 271. 
Si vis pacem, para bellum 4, 83, 85. 
Skepticismus 254, 310. 
Snape, Thomas 367. 

„ Biographisches 427. 
Socialdemokratie 294, 302, 397. 
Society pour l'Arbitrage 241, 362, 

384. 
Sörensen, H. 369, 442. 
Solidarität 313, 316, 321. 
Souveränität 79. 
Soziologie 409/10. 
Spalikowski, Ed. 362. 
Spanisch-amerik. Krieg 296, 299. 
„ „ Schiedsverträge 116. 

Spencer 283. 
Spinoza 224. 

Sprachgrenzen (Teilung) 319, 407. 
Staal, Baron von 168, 301. 
Staatengrundvertrag (Schlief) 92 ff,, 

271. 
Staatsvertrag 81, 189. 
Ständige Schiedsverträge 111/112, 

237, 250, 252, 257. 259, 262, 282. 
„ (Tabelle bis 1904) 

120—122, 445. 
Ständiger Schiedshof 181, 190. 259, 

264/65, 281, 289, 298, 304. 
Stärkeverhältnis 28. 
Stanciow, Dr. D. 199. 
Stanfeld, Sir 283. 
Stanhope, Philipp 262, 264/65, 352. 

Biographisches 427/28, 
Statesco, E., Senator 200. 
Statistik der Pacinsten 376 flf. 
Stead, William Thomas 300, 304. 

328, 330, 333, 365, 387, 423, 438. 
„ „ Biographisches 428. 
Stein, Minister von 328, 357. 
Stein, Professor 353, 486. 
Stengel, Professor 303. 



— 4^2 — 



Stephanos. D. 199. 

Stockholm, KoDgress 295. 

St. Pierre, Abbe de 225. 

St. Privat 315/16, 317. 

Strauss, O. S. 199. 

Streit, G., Professor 199. 

Strobel, E. H. 200. 

Studium, Ueberweisung zum 320. 

Stuttgart, Zentrale 273. 

Südamerika 373. 

Süddeutsche Volkspartei 293. 

Sumner, am Senator 241, 244. 

Suttner, Artur G. 429. 

Suttner, Bertha von 167, 207, 258, 

268/69, 304, 336, 338/39, 353, 

355, 360 395, 408, 412, 413, 488, 

Biographisches 428—430, 

Szilägyi, Desider 266. 

Tabelle (der ständigen Schieds- 
verträge) 120—122. 

Tabelle (Nachtrag) 445. 

Taschenbuch, literarisches 425. 

„Taufe** von Kriegsschififen 309. 

Technik, s. Umwälzungen. 

Telegraph 40. 

Telephon 40. 

Terry, Minister 373. 

Thomas, Dr. R. 372. 

Thomson 236/37. 

„ Pastor 361. 

Thonissen 245. 

Thukydides 220. 

Thun, Graf 302. 

Togoland 315. 

Tokio 421/22. 

Tomielli-Brusati, Graf 199. 

Torre de Pellice, 276. 

Torres Campos, Dr. M. 200. 

Toulouse, Kongress 335. 

Trägheitsgesetz 7, 810. 

Transportverbilligung 37, 39. 

Transvaal 100, 135, 139, 141, 147, 
166, 887, 393. 

Transvaalkrieg 71. 185, 305, 807/8, 
309. 311, 312, 321, 880/81, 888, 
335. 426. 428. 

Trarieux, Minister 289. 

Treuga Dei (Gottesfriede) 221, 271. 



Tribunal, ein internat. 335. 
„Triumph" der Gegner 339. 
Trouillot, Minister 337. 
Trueblood, Benjamin F. 343, 353, 

872, 442. 
Trueblood, Biographisches 430/31. 
Türkei 314, 335, 445. 
Türr, Stephan, General 259, 291. 

„ Biographisches 431. 
Turin, Generalversammlung 261, 

300. 
Turin, Kongress 342. 
Tydemann, Abgeordneter 279, 352. 

Uebereinkommen 298. 

Uebergangsperiode 103, 805/06. 

Ueberge wicht der alten Weltan- 
schauung 340. 

UUmann, Vigo 431/32. 

ümfrid, Otto 278, 358, 486. 
„ Biographisches 432. 

Umstandsklausel 174. • 

Umwälzungen in d. Ejriegstechnik 
67, 341. 

Unbesiegbarkeit des Pazifismus 341. 

Unfreundliche Handlung, 182. 

Ungarn 276, 302, 371, 400, 414. 

Union, Internationale 865, 408. 

Union. Nordamerikanische 82, 106. 

Union, Patriotique 365. 

Universalmonarchie 221. 

Unmöglichkeit d. Krieges 334, 885. 

Unterricht, Ausgaben für 62, 63. 

Untersuchungskommission 175, 188, 
845. 

UnWahrscheinlichkeit eines Krieges 

Urechia, Senator 279. 

Urquarth 238. 

Utopie 20, 23, 211, 228, 298, 341, 

418. 
Utrecht, Friede zu 225, 226. 

Vannerus, H., Präsident 199. 
Vamhagen von Ense 235. 
Vaterlandslosigkeit 333. 
Venezuela, Streitfall von 1896: 

282, 288. 
Venezuela, Streitfall von 1902: 



— 463 — 



108, 1&6/57, 201-203, 326/27, 

337. 
Verantwortlichkeit 73. 
Verbrechen 324. 
Vereinigte Staaten Amerikas 326, 

342, 343, 372/73, 445. 
Vereinigte Staaten Europas 86—88, 

241. 
Vergangenheit 313. 
Vergesellschaftung 91, 92. 
Verkehr, der moderne 36. 
Vermittelung 174, 186 IT., 239, 339. 
Verteidigung 11, 22, 23, 406. 
Verurteüung d. Krieges 312, 340. 
Verwaltungsrat (Haag) 181, 193, 

198, 308. 
Verwechselungen (Tabelle) 19. 
Verwundetenpflege 70, 386« 
Villaverde, R. F. 200. 
Vincent, Eliska 432/33. 
Virchow, Rudolf 242, 249, 418. 
Visshers 234, 241. 
Vitale Fragen, s. Lebensfragen. 
Vlugt, van der 355. 
Völkerrecht 208 ff., 211 ff., 214, 

226 ff., 230, 246/47, 335, 344, 

405, 437. 
Völkersta'it (nach Kant) 227. 
Vogt, Gustav 241. 
Volkskalender 432. 
Volkspartei 293/94. 
Vollmar, Sozialist 288. 
Vorbereitung von Schiedsverträgen 

118. 
Vorschläge (zum Nobelpreis) 356. 
Vorteil der Föderation 90. 
Vorwände zum Krieg 102. 
Vorwort Vflf. 

Wachstum der Bewegung 341/42, 

Wähler 262. 

Waflfe der Zahl 13. 

Waffen nieder! Die 164, 268/69, 

393. 429/30. 
Waffen nieder! Die, Monatsschrift 

269, 395, 400, 430, 436. 
Waffen, moderne (s. auch Bloch) 

341. 
Waffenstillstand. Erhaltener 18. 



Waldersee, Feldmarschall 312. 
Wanderredner 393. 
Warentrapp 241. 
Washington 277, 282, 283. 284, 

427. 
Watson, Dr. 365. 
Wawrinsky, Eduard 295, 352, 353, 

355. 
Wawi'insky. Biographisches 433. 
Wehrpflicht, Allgemeine 333. 
WeiU, Professor 363 
Weltausstellungen 45, 253, 260, 

294, 316, 322, 830/81. 
Weltbürgertum 47, 227. 
Weltfriedenskongresse 254 — 861« 
Welthandel 43, 44, 224. 
Weltordnung, Göttliche 15. 
Weltpostverein 39, 110. 
Weltsprache, Esperanto. 
Weltwirtschaft 42, 49. 
Wereschtschagin. Wassili 395. 
Wesnitsch, Dr. M. 200. 
Westlake, J., Professor 199. 
Wettbewerb (Nobelpreis) 356. 
White 168, 208. 

Widersetzliche Staaten 103. 104. 
Widersinn 83, 84. 
Widerstand gegen das Neue 6, 7, 

8, 803, 304, 339. 
Wiederherstellung d. Fiiedens 188. 
Wiener interparl. Konf. 336/37. 

Kongress 229, 304. 
Wiesbadener Friedensgesellschaft 

270. 360. 
Wilhelm II. 163. 171, 312/18, 

815/16, 879, 393. 
Wiith, Franz 272, 421. 
Wissniewska, Prinzessin 275. 
Witte, Minister 299. 
Worcester, Dr., Quäker 232. 
Wort und Tat 328. 
Wortlaut der Haager Konvention 

185—198. 
Wortlaut des Zarenmanifests 161 

bis 163. 
Wrede, Fürst Alfred 360. 
Wucht des Beweises 298. 
„Wünsche" (d. Haager Konf.) 170. 
Wundsam, Jul. V. Ed. 440. 



464 — 



Zachariä, K. Salomo 229. 
Zahl, s. , Waffe«. 
Zanini, Graf 168. 
Zar, s. Nikolaus II. 
Zarenmanifest 161 ff., 261, 267, 

274, 2d9, 302. 
Zarenmanifest, Geschichte 163/164. 

„ Programm 165. 

Zeitschriften 440 - 443. 

„ deutsche 440. 

„ englische 441/42. 

„ französische 440/41. 

„ italienische 442. 

„ sonstige 442/43. 



Zentralisation 254, 267/68. 
Ziel der Friedensbewegung 26. 
Zimmerli, Dr. J. 355. 
Zimmermann, Abg. 246. 

„ J., Direktor 355. 

Zipemowsky, Professor 371. 
Zivilisation 33a. 

Zorn, Professor 174, 179, 209/10. 
Zukunftsaussichten 293. 
Zukunftsschlacht 68, 69, 297. 
Zweikampf 236, 260. 400. 
Zweite Session d Haager Konf. 
329, 336, 342/43, 344. 



Druck von Pass & Garleb, Berlin W. 35. 



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HARVARD LAW LIBRARY 
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RAMON DE DAI.MAU Y DE OLIVART 
MARQUES DE OLIVART 



Received December 31, 1911